Wie lange vorher muss ich mich arbeitslos melden?

Wer seinen Job verliert, muss sich arbeitslos melden. So viel wissen die meisten Arbeitnehmer, aber wie lange sie dafür Zeit haben und was alles passieren kann, wenn sie sich zu lange Zeit lassen, darüber werden sie nur selten umfassend aufgeklärt. Wir bringen Licht ins Dunkel.

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Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Prinzipiell müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende einer Beschäftigung arbeitssuchend melden. Das ist in der Praxis allerdings gar nicht immer möglich, nicht jede Kündigungsfrist läuft so lange. In diesem Fall müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Zugang der Kündigung arbeitsarbeitssuchend melden, entweder schriftlich, telefonisch (0800 4 555500) oder online beim Arbeitsamt. Wenn Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, informiert Sie die Arbeitsagentur über die weiteren Schritte, beispielsweise darüber, dass Sie sich spätestens am ersten Tag nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags arbeitslos melden müssen.

Online erfahren Sie auch, welches Jobcenter oder welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist und können direkt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Aber Achtung: Wer sich zu spät arbeitslos gemeldet hat, der riskiert direkt eine einwöchige Sperrfrist. Aber noch in einem zweiten Punkt sollten Sie Fristen im Auge behalten – nämlich, wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen.

Frist für eine Kündigungsschutzklage

Wer mit seiner Kündigung nicht einverstanden ist, muss doppelt schnell sein – denn eine potenzielle Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen. Entsprechend sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unmittelbar nach der Arbeitslos-Meldung kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage hat oft gute Chancen, Ihnen eine faire Abfindung zu verschaffen oder sogar Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, sofern Sie das wünschen.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt: So stehen die Chancen für eine Kündigungsschutzklage

Wie lange vorher muss ich mich arbeitslos melden?

Als Copywriter und Redakteur verarbeitet er seit mehr als einem Jahrzehnt komplexe Sachthemen in verständliche und auf den Leser maßgeschneiderte Inhalte. Bei Rechtecheck zeichnet er vor allem für den Bereich Arbeitsrecht und Kündigung verantwortlich.

Allgemeine Informationen

Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Fristen

Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Tipp

Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Zuständige Stelle

Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

Hinweis

Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

Zusätzliche Informationen

Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

  • Arbeitslos
  • Arbeitslosengeld − Anspruch
  • Arbeitslosengeld − Anspruchsdauer
  • Arbeitssuche − meine persönlichen Internet-Services
  • Auszahlung von Geldleistungen
  • eAMS-Konto − Informationen
  • eAMS-Passwort vergessen
  • Meldepflichten beim AMS
  • Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS) 
  • Online-Services des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
  • Arbeitslos − Was tun? (→ AMS)

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Wie lange vor der Kündigung muss ich mich arbeitslos melden?

Innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, muss man sich persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“ melden. Die Rechtsgrundlage ist hauptsächlich der § 37 b des SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch).

Wie lange kann man sich nachträglich arbeitslos melden?

Eine Arbeitslosmeldung ist gemäß § 141 Abs. 1 S. 2 SGB III auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist. Umgekehrt kann Arbeitslosengeld auch erst nachträglich beantragt werden (§ 324 Abs.

Wann muss man sich persönlich arbeitslos melden?

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Was passiert wenn man sich nicht sofort arbeitslos meldet?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht.