Wie kann ich bei eBay Kleinanzeigen einen Kauf stornieren?

Wenn Sie einen Kauf abbrechen müssen, teilen Sie dem Verkäufer dies so schnell wie möglich mit. Sollte der Verkäufer Ihre gekauften Artikel bereits verschickt haben, kann er den Kauf nicht mehr abbrechen.

Kauf abbrechen

Tipp
Bitte beachten Sie, dass bei Käufen mit mehr als einem Artikel der gesamte Kauf abgebrochen werden muss. Ein Abbruch für einzelne Artikel aus einem Kauf ist nicht möglich.

Kauf abbrechen, der innerhalb der letzten Stunde getätigt wurde

Wenn Sie den Kauf innerhalb der letzten Stunde getätigt haben und der Verkäufer den Artikel noch nicht verschickt hat, können Sie eine Anfrage zum Kaufabbruch stellen und den Verkäufer bitten, den Kauf abzubrechen. So geht's:

Wir senden Ihre Anfrage an den Verkäufer und fordern ihn auf, den Abbruch innerhalb von drei Kalendertagen zu akzeptieren oder abzulehnen. Wenn der Verkäufer akzeptiert, senden wir eine Bestätigung des Abbruchs an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und Ihr eBay-Konto unter Nachrichten – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Kauf abbrechen, der vor mehr als einer Stunde getätigt wurde

Wenn seit dem Kauf mehr als eine Stunde vergangen ist, müssen Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn bitten, den Kauf für Sie abzubrechen. So geht's:

  1. Gehen Sie zur Kaufübersicht - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und finden Sie den Kauf, den Sie abbrechen möchten.
  2. Wählen Sie im Dropdown-Menü Weitere Aktionen die Option Verkäufer kontaktieren.
  3. Wählen Sie Anfrage zum Abbrechen dieses Kaufs und dann Verkäufer kontaktieren.
  4. Erklären Sie dem Verkäufer, warum Sie den Kauf abbrechen möchten und wählen Sie dann Senden.

Tipp
Wenn Sie bereits gemeldet haben, dass der Artikel nicht angekommen ist, oder wenn Sie schon eine Rückgabe angefordert haben, können Sie den Kauf nicht mehr abbrechen.

Wenn der Verkäufer Ihre Abbruchanfrage ablehnt oder wenn er den Artikel bereits verschickt hat, müssen Sie warten, bis Sie den Artikel erhalten haben, und dann eine Rückgabeanfrage starten.

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen möchte ich nachfolgend gerne die von Ihnen gestellte Anfrage beantworten.

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Einzelfall weitergehende Informationen für eine fundiertere Einschätzung der Rechtslage erforderlich sein können und dass das Fehlen relevanter Informationen dazu führen kann, dass die Einschätzung unter Berücksichtigung solcher Informationen eine andere sein könnte. Auch kann diese Einschätzung in vielen Fällen ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Die Rechtslage stellt sich hier wie folgt dar:

Der Verkäufer hat vorliegend Recht. Sie haben hier einen Kaufvertrag über die Couch geschlossen.

Die Aussagen

A (am Tag nach der Besichtigung: Ich würde das Sofa sehr gerne für 400€ nehmen und könnte es am 15.12. nachmittags abholen. Passt das für Sie?

B: das freut mich. Ja am Mittwoch den 15. 12. 21 ist okay. Ich kann aber erst um 16. 15h in der Wohnung sein, ist das für Sie okay?

sind hierfür ausreichend. Denn Sie haben ein Angebot abgegeben, welches der Verkäufer - auch wenn nicht ausdrücklich so bezeichnet - auch angenommen hat. Dass Sie später darauf hinweisen, noch Helfer finden zu müssen, ändert hieran nichts.

Im Rahmen des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 2 Alt. 2 BGB sind Sie verpflichtet, die Couch abzunehmen. Tun Sie dies nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (und dieses gibt es hier ja), befinden Sie sich im Annahmeverzug. Sie haben dann Mehraufwendungen des Verkäufers, z.B. für die Einlagerung zu ersetzen, § 304 BGB. Der Vertrag löst sich auch nicht automatisch auf. Es müsste entweder ein Rücktritt erklärt werden - wobei hier kein Rücktrittsrecht ersichtlich ist - oder Sie müssten einen Aufhebungsvertrag mit dem Verkäufer schließen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen bestmöglich geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lenz
-Rechtsanwalt-

Sicher bezahlen? Na sicher? Das (relativ) neue Bezahlverfahren ist noch eine Option und keine Pflicht auf eBay Kleinanzeigen. Es ermöglicht gerade den Käufer gewisse Risiken auszuschließen, Betrug zu verhindern im Extremfall. Dennoch hat es auch Nachteile, auf welche wir gleich noch kurz eingehen wollen. Vornehmlich wollen wir hier aber kurz klären, ob man das Verfahren abbrechen kann.

An der Kasse fällt dir ein, dass du doch keinen Brombeersaft brauchst und legst ihn einfach so ins Kaugummiregal. So eine Sauerei und dennoch rechtlich in Ordnung. Schließlich wäre die eilige Oma hinter dir nicht erfreut, wenn du zum Regal den Pack zurück bringst. Auch bei eBay Kleinanzeigen kann es mal passieren, dass man sich anders entscheidet. Dumm nur, wenn man dem Verkäufer schon den Vorschlag zum „sicheren bezahlen“ gemacht hat und man schon bezahlen soll. Wir klären hier aber vor allem aus Verkäufersicht, ob der Käufer den Vorgang noch abbrechen kann und man irgendein Risiko hat.

Wie kann ich bei eBay Kleinanzeigen einen Kauf stornieren?

In vier Schritten kommt der Verkäufer an sein Geld, der Käufer an seine Waren:

  1. Start von sicher bezahlen, etwa durch Annahme des Vorschlags durch Veräufer
  2. Der Käufer zahlt auf ein Treuhandkonto beim Dienstleister
  3. Der Verkäufer versendet versichert
  4. Der Verkäufer bekommt das Geld vom Dienstleister ausgezahlt

Hierbei stehen dem Käufer neue Bezahloptionen zur Verfügung, die man als Privatverkäufer sonst nicht anbieten kann. So kann er mit Klarna, Kreditkarte und Überweisung zahlen. Dies ist wichtig zu unterscheiden, da unsere Hauptfrage, wie lange das Verfahren dauert, damit zusammenhängt. Dies hatten wir hier geklärt: eBay Kleinanzeigen „sicher bezahlen“: Wie lange dauert es, wann kommt das Geld?

Wer die Party bestellt, der muss auch die Zeche zahlen. So lautet es im gesellschaftlichen Leben wie auch Online. Falls du als Käufer feststellst, dass du die Gebühren für „sicher bezahlen“ doch nicht tragen willst. Das sind circa 2,6 Euro bei 50 Euro Warenwert, dann hast du jderzeit die Möglichkeit abzubrechen. Nutze hierfür die die Funktion „Ich habe ein Problem“, hier kannst du als Käufer das Problem melden und den Verkauf abbrechen. Das Geld wird dann dem Käufer zurückerstattet. Als Verkäufer kannst du dies nicht tun, sondern musst stets den Käufer kontaktieren und bitten dies für dich zu tun.

*Die Werbekennzeichnung erfolgt, da Marken von Hard- und Software genannt werden. Oftmals werden App-Codes zur Verfügung gestellt sowie Gadgets zum Test. Unsere Amazon-Links sind Affiliate-Partnerschaften. Zudem gehen wir Contentpartnerschaften oder Kooperationen ein. Es erfolgt eine Kennzeichnung.

Kann ich bei eBay von einem Kauf zurücktreten?

So geht's: Gehen Sie zur Kaufübersicht - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und finden Sie den Kauf, den Sie abbrechen möchten. Wählen Sie im Dropdown-Menü Weitere Aktionen die Option Verkäufer kontaktieren. Wählen Sie Anfrage zum Abbrechen dieses Kaufs und dann Verkäufer kontaktieren.

Wie lange kann man bei eBay vom Kauf zurücktreten?

Kauft ihr von einem gewerblichen Anbieter einen Artikel über eBay, steht euch das gesetzliche Widerrufsrecht bereit. Nach diesem könnt ihr den Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Ihr müsst dem Verkäufer lediglich mitteilen, dass ihr vom Kauf zurücktreten möchtet.

Bin ich als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet?

Zur Rücknahme einer per Privatverkauf verkauften Sache oder eines Gegenstandes ist der Verkäufer nur dann verpflichtet, wenn er in der Gewährleistungspflicht steht. Sind Versuche der Mängelbeseitigung fehlgeschlagen, muss er dem Käufer den kompletten Kaufpreis erstatten und den Gegenstand wieder an sich nehmen.

Was passiert wenn man einen Artikel bei eBay nicht bezahlt?

Käufer müssen Artikel, die sie bei eBay erwerben, innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlen. Wenn der Käufer innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, kann der Verkäufer den Kauf abbrechen. Im Konto des Käufers wird dann eine Nichtzahlung vermerkt.