Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wer kann Pflegeleistungen beantragen?Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen. In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger in der Pflegeversicherung versichert waren. Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt. Wie beantrage ich die Leistung?Sie können den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt. Die Beantragung von Pflegeleistungen persönlich in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe ist ebenfalls möglich. Ist Ihr Antrag bei uns eingegangen, beauftragt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dabei soll festgestellt werden, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Der Medizinische Dienst verfasst ein Gutachten und ermittelt den Pflegegrad. Dieses Ergebnis teilt er der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt mit. Sie trifft die finale Entscheidung auf Basis des Gutachtens und informiert Sie dann schriftlich darüber. Sie können dann entscheiden wie und in welcher Form Sie die Pflegeleistung zur Unterstützung nutzen möchten. Ist es Ihnen nicht möglich, den Antrag auf Pflegeleistungen selbst zu stellen, kann das auch ein/e Bevollmächtigte/r oder Betreuer/in für Sie übernehmen. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei, falls dieser noch nicht bei uns vorliegt. Hinweis: Häufige Fragen und Antworten zur Leistung
Wussten Sie schon, dass…
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Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichernRegistrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung. Mitglied werden Wie bekommt man den AOKUm von der AOK den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den Antrag auf Pflegegrad stellen. Sofern Sie bzw. Ihr Pflegebedürftiger den Pflegegrad Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entsprechen, erhalten Sie einen der fünf AOK Pflegegrade: AOK Pflegegrad 1, AOK Pflegegrad 2, AOK Pflegegrad 3,...
Ist man bei der AOK automatisch pflegeversichert?Wenn Sie oder Ihr Pflegebedürftiger bei der AOK krankenversichert sind, sind Sie auch automatisch bei der AOK pflegeversichert. Um von der AOK den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den Antrag auf Pflegegrad stellen.
Wie erreiche ich die AOKEine Nummer der Pflege-Hotline, die 24 Stunden täglich besetzt ist und kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz angewählt werden kann, befindet sich auf der AOK-Homepage im Internet. Auf Wunsch können Sie sich auch zurückrufen lassen, um einige Sachverhalte näher erklärt zu bekommen.
Was ist die AOK und Wie funktioniert sie?Als Mitglied der AOK sind Sie der Kasse des Landes zugeordnet, wo Sie leben und arbeiten. Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bieten die Gesetzlichen Krankenkassen – zu denen auch die AOK zählt – einen einheitlichen Service an.
Wie stelle ich einen Antrag auf eine Pflegestufe?Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Wer hat Anspruch auf das Pflegegeld?Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.
Wann wird das Pflegegeld bezahlt?Wann wird das Pflegegeld überwiesen? Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats ab dem ersten Monat nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen.
Was gibt es für Pflegestufen?Welche Pflegestufen gibt es?. Pflegestufe 0 - Demenz. ... . Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit. ... . Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit. ... . Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit. ... . Pflegestufe 3+ - Härtefall.. |