Wie beantrage ich eine pflegestufe bei der aok

Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Wie beantrage ich eine pflegestufe bei der aok

Wer kann Pflegeleistungen beantragen? 

Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger in der Pflegeversicherung versichert waren. Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

Wie beantrage ich die Leistung?

Sie können den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

Die Beantragung von Pflegeleistungen persönlich in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe ist ebenfalls möglich.

Ist Ihr Antrag bei uns eingegangen, beauftragt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dabei soll festgestellt werden, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Der Medizinische Dienst verfasst ein Gutachten und ermittelt den Pflegegrad. Dieses Ergebnis teilt er der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt mit. Sie trifft die finale Entscheidung auf Basis des Gutachtens und informiert Sie dann schriftlich darüber. Sie können dann entscheiden wie und in welcher Form Sie die Pflegeleistung zur Unterstützung nutzen möchten.

Ist es Ihnen nicht möglich, den Antrag auf Pflegeleistungen selbst zu stellen, kann das auch ein/e Bevollmächtigte/r oder Betreuer/in für Sie übernehmen. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei, falls dieser noch nicht bei uns vorliegt.

Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie führt der Medizinische Dienst derzeitig keine persönlichen Pflegebegutachtungen zu Hause durch. Das Pflegegutachten wird mit Hilfe eines telefonischen Interviews erstellt.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was umfasst der Antrag auf Pflegeleistungen?

    Neben den persönlichen Daten müssen Sie Angaben dazu machen, welche Pflegeleistungen Sie beantragen möchten. Dazu entscheiden Sie, wie Sie Ihre Pflege organisieren wollen, das heißt, ob Sie zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst gepflegt werden oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen. Bedenken Sie dabei auch, dass es die Möglichkeit gibt, verschiedene Pflegeleistungen miteinander zu kombinieren. Unsere Pflegeberaterinnen und -berater informieren Sie gern dazu.

    Übrigens: Mit dem gleichen Antragsformular können Sie jederzeit auch eine Höherstufung oder Änderung der Pflegeleistung beantragen.

  • Wer kann mir bei der Beantragung von Pflegeleistungen helfen? 

    Unsere Pflegeberater/innen helfen Ihnen gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch beim Ausfüllen des Antrags. Sie erreichen unsere Pflegeberater/innen über die kostenfreie Servicehotline unter 0800 2265726 oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung in Ihrem nächsten AOK-Kundencenter.

  • Ab wann erhalte ich Pflegeleistungen?

    Ihre Pflegeleistung erhalten Sie rückwirkend frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb so früh wie möglich. So profitieren Sie auch schneller von den Leistungen.

  • Wie verläuft der Besuch des Medizinischen Dienst? 

    Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause. Die Begutachtung verläuft nach standardisierten Vorgaben. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt. Insgesamt geht es darum, wie selbständig Sie Ihr tägliches Leben bestreiten können. Der Gutachter erfasst vor Ort unter anderem Ihre momentane Pflegesituation, befragt Sie zu ihrem Gesundheitszustand, zu körperlichen Beeinträchtigungen, zum Einsatz von Hilfsmitteln und erfasst die aktuelle Versorgungs- und Wohnsituation.

    Hinweis:
    Aufgrund der Corona-Pandemie führt der Medizinische Dienst derzeitig keine persönlichen Pflegebegutachtungen zu Hause durch. Das Pflegegutachten wird mit Hilfe eines telefonischen Interviews erstellt.

  • Welche Leistungen der Pflege kann ich beantragen? 
  • Gibt es unterschiedliche Leistungen je nach Pflegegrad?

    Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Pflegeleistungen können Sie in Anspruch nehmen. Zum Beispiel erhalten Sie bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, sondern erst ab Pflegegrad 2. Eine Übersicht, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie mit welchem Pflegegrad in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt Pflegeberater/innen hat, die Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen gern helfen?
  • Sie Termine für die Pflegeberatung online buchen können? 
  • alle Anträge im Kundencenter vor Ort gestellt werden können?

Gut zu wissen

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    • Wie beantrage ich eine pflegestufe bei der aok

      Pflegeberatung

      Wenn Sie selbst, ein Familienmitglied oder ein Freund pflegebedürftig wird, können Sie sich bei uns kostenfrei rund um das Thema Pflegeleistungen beraten lassen.

    • Wie beantrage ich eine pflegestufe bei der aok

      Hausnotrufsystem

      Mit einem Hausnotrufsystem können Sie bei einem Notfall auf Knopfdruck selbständig Hilfe anfordern. Wir übernehmen die Kosten.

    • Wie beantrage ich eine pflegestufe bei der aok

      Verhinderungspflege

      Wenn die Person, die Sie pflegt, vorübergehend ausfällt, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Wir übernehmen die Kosten.

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    Wie bekommt man den AOK

    Um von der AOK den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den Antrag auf Pflegegrad stellen. Sofern Sie bzw. Ihr Pflegebedürftiger den Pflegegrad Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entsprechen, erhalten Sie einen der fünf AOK Pflegegrade: AOK Pflegegrad 1, AOK Pflegegrad 2, AOK Pflegegrad 3,...

    Ist man bei der AOK automatisch pflegeversichert?

    Wenn Sie oder Ihr Pflegebedürftiger bei der AOK krankenversichert sind, sind Sie auch automatisch bei der AOK pflegeversichert. Um von der AOK den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den Antrag auf Pflegegrad stellen.

    Wie erreiche ich die AOK

    Eine Nummer der Pflege-Hotline, die 24 Stunden täglich besetzt ist und kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz angewählt werden kann, befindet sich auf der AOK-Homepage im Internet. Auf Wunsch können Sie sich auch zurückrufen lassen, um einige Sachverhalte näher erklärt zu bekommen.

    Was ist die AOK und Wie funktioniert sie?

    Als Mitglied der AOK sind Sie der Kasse des Landes zugeordnet, wo Sie leben und arbeiten. Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bieten die Gesetzlichen Krankenkassen – zu denen auch die AOK zählt – einen einheitlichen Service an.

    Wie stelle ich einen Antrag auf eine Pflegestufe?

    Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

    Wer hat Anspruch auf das Pflegegeld?

    Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.

    Wann wird das Pflegegeld bezahlt?

    Wann wird das Pflegegeld überwiesen? Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats ab dem ersten Monat nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen.

    Was gibt es für Pflegestufen?

    Welche Pflegestufen gibt es?.
    Pflegestufe 0 - Demenz. ... .
    Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit. ... .
    Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit. ... .
    Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit. ... .
    Pflegestufe 3+ - Härtefall..