Wer zahlt beerdigung wenn kein geld da ist

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, soll er würdig verabschiedet werden. Doch diesen letzten Wunsch können manche Hinterbliebene nicht mehr erfüllen. Sie haben kein Geld für die Beerdigung. In einem solchen Fall muss die Kommune die Kosten übernehmen. Doch wie viel Geld für eine Sozialbestattung zur Verfügung steht, hängt von der finanziellen Lage der jeweiligen Gemeinde ab.

Wer zahlt beerdigung wenn kein geld da ist

Die Zahl der Sozialbestattungen in Deutschland steigt. | © imago/Becker&Bredel

Blumenschmuck gibt es nur ganz selten, den Leichenschmaus ohnehin nicht. Wer einen Angehörigen mit einer sogenannten Sozialbestattung zur letzten Ruhe bettet, muss bei der Beerdigung oft mit dem Einfachsten vorliebnehmen. Und das betrifft immer mehr Menschen in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Sozialbestattungen zwischen 2006 und 2010 um fast zwei Drittel an.

Bei einer Sozialbestattung springt das Sozialamt der jeweiligen Kommune ein und erstattet den Angehörigen einen bestimmten Kostensatz. Die Regelung gibt es seit dem Jahr 2004. Damals wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Für ein komplettes Begräbnis müssen Angehörige im Durchschnitt mit 5.000 bis 6.000 Euro rechnen. Die Preise schwanken stark – je nach Region und Ausstattung. Die Sätze, die die Kommunen für eine Sozialbestattung zahlen, liegen aber in der Regel deutlich unter den üblichen Kosten für eine Beerdigung, im Durchschnitt rund 2.500 Euro. Was und wie viel eine Gemeinde zahlt, kann sie selbst bestimmen. Gleichzeitig haben etliche Kommunen ihre Friedhofsgebühren angehoben. Für das eigentliche Begräbnis bleibt daher immer weniger Geld übrig.

Der Sozialverband VdK fordert die Festlegung von einheitlichen Leistungsstandards und Mindestsätzen für eine Sozialbestattung. Dazu gehören die freie Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung mit der Erstanlage des Grabes, die für eine Beerdigung notwendigen Leistungen der Bestatter sowie die Feierlichkeit in einfachem Rahmen. „Wie und wo ein Verstorbener seine letzte Ruhe findet, darf nicht länger davon abhängen, wie es um die Kassenlage der Kommune bestellt ist“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Armut dürfe nicht dazu führen, das Recht auf eine würdevolle Bestattung zu beschneiden.

TIPPS

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur „aeternitas“ empfiehlt, schriftlich zu erklären, wie man bestattet werden möchte. Die Willenserklärung sollte unterschrieben und Angehörigen mitgeteilt werden. Darin sollte enthalten sein, welche Art der Bestattung gewünscht wird:

  • Erdbestattung in einem gekenn­zeich­neten Grab
  • Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne in einem gekennzeich­neten Grab
  • anonyme Erdbestattung
  • anonyme Urnenbestattung
  • Seebestattung
  • Gedenkzeichen (stehend, lie­gend, aus Stein, Metall, Holz)
  • Mitwirkung eines geistlichen nach religiösem Ritus am Begräbnis

Ines Klut

Wer zahlt die Bestattungskosten?

Bestattungspflichtige müssen nicht gleichzeitig die Personen sein, die auch die Bestattungskosten zahlen. Denn die Kostentragungspflicht regelt wiederum, dass die Erben für die Beerdigung aufkommen. In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt. Sollte jemand anderes als der Erbe die Bestattungskosten zahlen, kann derjenige die Summe zurückfordern. Reicht der Nachlass nicht aus oder wird er ausgeschlagen, werden die gesetzlich Unterhaltspflichtigen für die Übernahme der Kosten belangt. Das bedeutet Ehepartner/Partner, Eltern oder Kinder.

Kein Geld – Wie soll ich die Bestattungskosten zahlen?

Bei einer normalen Erdbestattung summieren sich schnell die Bestattungskosten. Wer zahlt diese 7.000 bis 8.000 Euro, die im Schnitt anfallen, wenn man selbst auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angewiesen ist? Die gesetzlich bestehende Pflicht zur Kostenübernahme kann nicht erfüllt werden, wenn man selbst nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Dann springt ein, wer als letzter in der Rangfolge steht: der Staat. Er übernimmt jedoch nur die Kosten für eine einfache Bestattung.

Bestattungskosten: Wer zahlt – Mit Vorsorgevertrag oder Testament klären?

Im Todesfall kommen auf Hinterbliebene viele Fragen zu, die sie schnell überfordern können: Welche Beerdigungsform? Welcher Grabstein? Welcher Friedhof? Können wir uns das alles überhaupt leisten? Doch schon zu Lebzeiten kann jeder Einzelne klären, wie seine Bestattung gestaltet werden soll. Natürlich will sich niemand gerne mit dem Thema Tod auseinandersetzen. Doch wer vorsorgt, erspart seinen Angehörigen in der Trauer zusätzliche Belastungen. In der Rubrik "Bestattungsvorsorge" erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Vorsorge im Todesfall.

Beispielrechnung Bestattungskosten

Sarg, Kiefer massiv 800 €
Grabstein mit Einfassung 2.700 €
Ankleiden und Einbetten 140 €
Allgemeine Verwaltung 210 €
Aufbahrung 250 €
Totenschein und Sterbeurkunde 70 €
Traueranzeige 330 €
Trauergesteck 250 €
Trauerredner und Musiker 450 €
Friedhofsgebühren und Grabnutzung 2.800 €
Gesamtkosten8.000 €

So kann man schon im Testament vereinbaren, wie die letzte Ruhe aussehen soll. Allerdings ist dies nur bedingt empfehlenswert. Denn die Eröffnung des Testaments kann unter Umständen erst nach der Beisetzung erfolgen. Mögliche Wünsche bleiben dann ungehört. Eher bietet sich beispielsweise ein Vorsorgevertrag an. Mit ihm können Personen im besten Fall mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen klären, welche Vorstellungen man für seine Bestattung hat. Dies kann in groben Zügen erfolgen – etwa nur die Art der Beisetzung und gegebenenfalls das Material für Sarg oder Urne – oder bis ins kleinste Detail. Gleichzeitig klärt der Vertragsunterzeichner, wer die Bestattungskosten zahlt – er selbst. Bei Vertragsunterzeichnung wird die bis dahin angefallene Summe bereits gezahlt. Exkurs: Mehr zum Thema "Wie hoch sind die Beerdigungskosten".

Gesetze in Deutschland zur Bestattung: Wo darf beerdigt werden?

Wer sich im eigenen Garten begraben lassen möchte, der gerät in Konflikt mit der dritten wichtigen Pflicht in Bezug auf Beerdigungen: die Friedhofspflicht. In Deutschland müssen die Toten noch immer auf einem Friedhof beerdigt werden. Ausnahmen gelten nur für Baum- und Seebestattungen. Unter Kritikern wird allerdings bemängelt, dass die auch als Friedhofszwang bezeichnete Regelung dem Artikel 2 des Grundgesetzes widerspricht. Schließlich greift der Staat erheblich in das private Verhältnis zwischen Angehörigen und Toten ein. Doch solange die Pflicht gilt, bleiben nur die von der Regierung vorgesehenen Wege der Bestattung.

Kann man beerdigungskosten ablehnen?

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Wann müssen Kinder die Beerdigung der Eltern zahlen?

Kinder sind generell verpflichtet, die Eltern zu bestatten. Hat das die Gemeinde übernommen, darf sie die Kosten zurückverlangen. Das gilt unabhängig davon, wie zerrüttet das familiäre Verhältnis war. Das persönliche Verhältnis spielt keine Rolle: Kinder müssen für die Bestattungskosten ihrer Eltern aufkommen.

Was zahlt das Sozialamt bei einer Beerdigung?

Welche Bestattungskosten übernimmt das Sozialamt? Das Sozialamt übernimmt alle notwendigen Kosten, die mit der Bestattung verbunden sind. Dazu gehören die Kosten für den Sarg, Blumenschmuck, die Leichenschau, die Trauerfeier sowie das Errichten des Grabes.

Wer bezahlt die Beerdigung wenn man das Erbe ausschlägt?

Der Staat zahlt nur dann die Beerdigung, wenn alle erbberechtigten Angehörigen das Erbe ausschlagen und niemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet gewesen ist. Auch wenn die Angehörigen nicht als Erben in Frage kommen, besteht die Kostentragungspflicht weiterhin für: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.