Wer ist der ansprechpartner beim reglementierten beauftragten für das luftfahrt-bundesamt?

Reglementierte Beauftragte regulated agents

Das sind gemäß EU-VO Nr. 300/2008,Artikel 3 Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten.

Anträge und Erklärungen

Neben den Formularen für den reglementierter Beauftragten wie zum Beispiel der Antrag auf Zulassung oder auf Änderung bestimmter Einträge (Adresse, Standorte, Sicherheitsbeauftragter usw.) als auch die Verpflichtungserklärung (6‑A) steht Ihnen auch die Erklärung von Transportunternehmen (Anlage 6‑E) über die Durchführung und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen für Luftfracht in Deutsch und Englisch zur Verfügung.

  • Antrag auf Zulassung (PDF, 86 KB)
  • Änderung von Einträgen (PDF, 101 KB)
  • Verpflichtungserklärung Anlage 6-A gemäß EU-VO 2015/1998 (PDF, 72 KB)
  • Transporteurserklärung Anlage 6-E gemäß EU-VO 2015/1998 – Deutsch (PDF, 182 KB)
  • Transporteurserklärung Anlage 6-E gemäß EU-VO 2015/1998 – Englisch (PDF, 186 KB)
  • Bestätigung des Transporteurs – Deutsch (Word, 78 KB)
  • Bestätigung des Transporteurs – Englisch (Word, 90 KB)

EU-Luftfracht-Datenbank

Diese von der Europäischen Kommission eingerichtete „Datenbank der Union zur Sicherheit der Lieferkette“ ermöglicht reglementierten Beauftragten die Verifizierung von bekannten Versendern und reglementierten Beauftragten. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Luftfracht-Datenbank.Das Passwort zum Einstieg in die EU-Datenbank erhalten die reglementierten Beauftragten von der Europäischen Kommission nach Zulassung.

Genehmigung

Für Genehmigungen von Reglementierten Beauftragten ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig.

Nach Antragstellung des reglementierten Beauftragten werden die betrieblichen Voraussetzungen, das Sicherheitskonzept sowie die Schulung des Sicherheitsbeauftragten geprüft. Eine Versicherung/Verschuldenshaftung des reglementierten Beauftragten wird bei der Genehmigung des reglementierten Beauftragten nicht behandelt, siehe unter Luftfahrt-Recht, Erläuterungen, Allgemeiner Teil zu Änderung des Luftfahrtgesetzes.

Reglementierte Beauftragte werden im Rahmen des nationalen Qualitätskontrollprogramms sowie dem Inspektionsprogramm der Europäischen Kommission überprüft und haben bei derartigen Überprüfungen mitzuwirken. Die Genehmigungen können vom Bundesministerium widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegt oder gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides verstoßen wurde.

Genehmigte Unternehmen

Die Abfrage nach dem aktuellen Status eines Unternehmens als reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender sind bei Bedarf von den zugangsberechtigten Personen in der EU-Datenbank der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender vorzunehmen.

Die STI GmbH bietet ihren Kunden an verschiedenen Standorten in der BRD den gesamten Kontrollprozess der Luftfracht an. Dabei übernimmt die STI GmbH als selbst zugelassener Reglementierter Beauftragter (regB) die Verantwortung für die regelkonforme Kontrolldurchführung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt.

Die Luftfrachtkontrollen werden in den Räumlichkeiten der Kunden durchgeführt. Demnach entfällt eine zeitaufwändige und kostspielige Umfuhr der Frachten um den notwendig luftsicherheitsrelevanten Status zu erhalten. Insofern das Lager des Kunden bereits als Betriebsstätte eines regB zugelassen ist, etabliert die STI GmbH darin eine Kontrollstelle, die in der Regel mit einem Frachtröntgengerät sowie einem Sprengstoffspürgerät ausgestattet ist.

Selbstverständlich stellt die STI GmbH auch das notwendige Personal zur Durchführung der Luftfrachtkontrollen. Diese Kontrollkräfte für Luftfracht/-post sind entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung der EU geschult und durch die zuständige Behörde, dem Luftfahrt-Bundesamt geprüft. Neben der Zulassung als Kontrollkraft durch das Luftfahrt-Bundesamt, verfügt das STI-Personal in der Regel über weitere Qualifikationen aus den Bereichen Röntgen- und Strahlenschutz wie auch der Gefahrgutregelung Luft.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Lösungen für die optimale Kontrolle Ihrer Luftfracht suchen. Wir beraten Sie gerne und tragen dafür Sorge, dass Ihre Luftfracht schnell und sicher verladen werden kann.

Wer ist der ansprechpartner beim reglementierten beauftragten für das luftfahrt-bundesamt?

Wer ist der ansprechpartner beim reglementierten beauftragten für das luftfahrt-bundesamt?


Luftfrachtkontrollzentren

Seit dem 29.04.2013 müssen alle Luftfrachtsendungen, die nicht von einem behördlich zugelassenen Bekannten Versender stammen, zu 100% kontrolliert werden.

Daher ist es entscheidend, dass Sie ein geeignetes Sicherheitsunternehmen finden, das Ihre Luftfrachtsendungen professionell röntgt oder anderweitig sicherheitsbehandeln kann. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Ware rechtzeitig und sicher geflogen werden kann. Die STI GmbH, selbst Reglementierter Beauftragter, bietet zusammen mit erfahrenen Partnern aus der Logistik ein bundesweites Netz von LBA – zugelassenen Luftfrachtkontrollzentren an, in denen Luftfracht auf dem Weg zu den großen Abflughäfen professionell kontrolliert wird.

Dazu stehen an allen Kontrollzentren hochmoderne Röntgenprüfanlagen und Sprengstoffspurengeräte zur Verfügung, die von sehr gut ausgebildeten und erfahrenen Luftsicherheitskontrollkräften bedient werden.

Ratingen

Halskestraße 42
40880 Ratingen

Nürnberg

Flughafenstraße 88a
90411 Nürnberg
 0176 10581357

Hannover

Frachtgebäude A4
30669 Hannover
  0172 7466668

Wetzlar

Theodor-von-Schacht-Straße 2
35578 Wetzlar
  0173 7143284

Was macht ein reglementierter Beauftragter?

Grundsätzlich hat der reglementierte Beauftragte die Aufgabe, beim Versand von Luftfracht und Luftpost die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten. Bei der Annahme von Sendungen hat der regB zunächst die Aufgabe, die Herkunft der Sendung zu prüfen.

Wie stelle ich als reglementierten Beauftragter fest ob der Versender von dem ich die Luftfracht bekommen habe auch tatsächlich Bekannter Versender?

Der Status wird vom Luftfahrt-Bundesamt vergeben. Um den jeweiligen Status zu erlangen müssen Sie ein Sicherheitsprogramm erstellen und Ihre Mitarbeiter müssen bestimmte Schulungen absolvieren. Wir beraten Sie und begleiten Sie gerne bis zum Status bekannter Versender / reglementierter Beauftragter.

Wer lässt den bekannten Versender zu?

Bekannter Versender zu werden, bedeutet, dass Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung beantragen, mit der es Ihnen erlaubt wird, Ihre Waren/Fracht als sichere Luftfracht zu versenden – ohne dass eine Sicherheitskontrolle, wie z.B. das Röntgen der Fracht, erforderlich wird.

Für was ist LBA zuständig?

Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ( BMDV ) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt.