Wer ist bei einer hdi privathaftpflicht mitversichert

In dieser Angelegenheit sind sich Verbraucherschutzorganisationen und Versicherungsexperten einig: Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Die Versicherung schützt Sie vor hohen Folgekosten, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen – ganz gleich ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Denn wer versehentlich einen Schaden verursacht, kann dafür mit seinem gesamten Vermögen haften. Gerade im Falle von Personenschäden können Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen. Sie haben sich für solche Fälle bereits gut abgesichert? Sehr gut! Aber wie sieht es mit Ihren Kindern aus? Eine Familienhaftpflicht kann Sie vor hohen Kosten bewahren.

Vor allem Kinder und Jugendliche legen mitunter ein leichtsinniges Verhalten an den Tag. Kinder können beispielsweise Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen: Ein kleines Fahrradrennen unter Freunden und schon sind mehrere am Straßenrand parkende Autos touchiert. Auch wenn der kleine Rennfahrer keine größeren Blessuren davonträgt, kann die Aktion für Sie hohe Kosten nach sich ziehen. Schließlich müssen Sie für die Schäden an den Fahrzeugen aufkommen. Dass auch ältere Kinder kein Garant für vernünftigeres Verhalten sind, werden viele Eltern mit pubertierendem Nachwuchs sicherlich gerne bestätigen.

Deshalb ist ein Haftpflichtschutz gerade für Kinder und Jugendliche elementar. Dafür müssen Sie noch nicht einmal eine separate Police für Ihr Kind abschließen. Dies lässt sich ganz unkompliziert und vergleichsweise günstig über eine sogenannte Familienhaftpflichtversicherung lösen. Damit sind nicht nur Sie und Ihre Kinder gut abgesichert. Unter Umständen genießen sogar noch weitere Personen in Ihrem Haushalt den vollen Versicherungsschutz – ohne zusätzliche Kosten.

Welche Personen unter den Schutz der Familienhaftpflicht fallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Immer enthalten ist der Schutz für den Versicherungsnehmer und dessen mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner (Ehegatte, Lebenspartner oder unverheiratete Partner) sowie für minderjährige Kinder (auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder). Ein gemeinsamer Haushalt liegt vor, wenn die Familienangehörigen mit ihrem Haupt- beziehungsweise Erstwohnsitz beim Versicherungsnehmer gemeldet sind.

Der Schutz der Privathaftpflicht für Familien erstreckt sich je nach Anbieter auf weitere Personen und bestimmte Situationen. Bei der HDI Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind folgende Personen mitversichert:

  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers im gemeinsamen Haushalt bis zum 3. Grad: Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Onkel, Tante, Neffen und Nichten, sofern sie unter der Adresse des Versicherten gemeldet sind und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
  • Unverheiratete volljährige Kinder des Versicherungsnehmers in der Schul-/Berufsausbildung bzw. während des Studiums
  • Kinder des Versicherungsnehmers mit einer geistigen Behinderung im Haushalt oder in einer Einrichtung lebend ohne Altersbegrenzung, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
  • Arbeitslose Kinder nach Abschluss der Ausbildung bis zu einem Jahr
  • Kinder des Versicherungsnehmers während der Wartezeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung bis zu einem Jahr
  • Kinder des Versicherungsnehmers im Betriebspraktikum während der Schulzeit
  • Kinder im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr (Bundesfreiwilligendienst)
  • Im Heim lebende Eltern des Versicherungsnehmers, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
  • Vorübergehend in den Haushalt integrierte Personen (zum Beispiel Au-pairs oder Geflüchtete), sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht

Tipp: Lebt Ihr Kind während der Berufsausbildung nicht mehr bei Ihnen, kann es dennoch in der Familienhaftpflicht mitversichert bleiben, wenn es nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt.

Minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben, fallen also immer unter die Familienhaftpflicht. Doch wie lange sind Ihre Kinder mitversichert? Eine pauschale Antwort gibt es in diesem Fall nicht.

Auch wenn der Einstieg in den Beruf nicht nahtlos gelingt, müssen Ihre Kinder sich nicht selbst versichern: Ist ein Kind nach Abschluss der Ausbildung erst einmal ohne Job, ist es bei der HDI Familienhaftpflicht während der Arbeitslosigkeit für maximal ein Jahr weiter mitversichert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt.

Übrigens: Sobald Ihr Kind heiratet, erlischt der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht in den meisten Fällen.

Die HDI Familienhaftpflicht deckt die gleichen Risiken ab wie die klassische Haftpflichtversicherung für Einzelpersonen. Bei HDI entscheiden Sie einfach beim Abschluss, ob Sie eine Police nur für sich selbst, für einen Mehrpersonenhaushalt mit oder ohne Kinder oder für einen Einpersonenhaushalt mit Kind(ern) möchten.

Ein entscheidender Faktor bei der Haftpflicht ist die Höhe der Versicherungssumme – das gilt auch bei der Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie. Absolutes Minimum sind fünf Millionen Euro. Gerade bei Personenschäden kann dieser Betrag jedoch schnell ausgeschöpft sein. Bei HDI haben Sie bereits in der günstigen Linie Basis die beruhigende Sicherheit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro. In den Produktlinien Komfort und Premium sind es sogar 20 beziehungsweise 50 Millionen Euro.

Werden mehrere Personen mit derselben Police geschützt, können einige Zusatzleistungen sinnvoll sein. Das Risiko eines Schlüsselverlustes ist für Sie selbst vielleicht gering, aber wie sieht es mit Ihrer verträumte Teenager-Tochter aus? Womöglich ist eine optionale Absicherung gegen Schlüsselverlust doch sinnvoll. Und wie verhält es sich mit möglichen Gefahrenquellen bei dem ehrenamtlichen Engagement Ihres Sohnes? Bei HDI haben Sie die Wahl: Sie entscheiden sich für die Produktlinie, die Ihrem Bedarf entspricht.

Werden Familienangehörige durch dieselbe Versicherungspolice gegen Haftpflichtschäden abgesichert, übernimmt die Versicherung Schadenfälle untereinander in der Regel nicht. Das bedeutet, solange Geschädigter und Verursacher über dieselbe Familienhaftpflicht versichert sind, müssen sie für Schäden untereinander selbst aufkommen.

Bei HDI sind Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden mitversichert.

Welche Personen sind in der Privathaftpflicht versichert?

Folgende Personen sind in einer Privathaftpflicht in der Regel mitversichert:.
Sie als Versicherungsnehmer..
Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag).
Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder..

Ist bei einer Privathaftpflicht der Ehepartner mitversichert?

Bringen nur Sie eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist Ihr Partner nach der Heirat automatisch mitversichert. Ausnahme: Sie hatten zuvor einen Singletarif. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag erweitern.

Wie lange ist ein Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert HDI?

Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein.

Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?

Wie lange sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert? Üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.