Wer ist alles in der Privathaftpflicht mitversichert?

  • Wie teuer ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?

    Schon ab 4 Euro im Monat können Sie sich und Ihre Familie bei der Allianz mit einer Haft­pflicht mit Selbst­beteiligung versichern. Ohne Selbstbeteiligung sind Haftpflichtversicherungen für Familien im Vergleich etwas teurer. Diese Tarife bekommen Sie ab circa 8 Euro monatlich. Wie hoch die Kosten für Ihre Privathaftpflicht genau sind, hängt allerdings von verschieden Faktoren ab. Zum Beispiel Ihrem Wohnort, der Versicherungssumme und ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Lassen Sie sich hier individuell beraten oder berechnen Sie Ihren Tarif in unserem Rechner.

  • Bin ich bei meinen Eltern in der Haftpflicht mitversichert?

    Ja, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Familie abgesichert. Sind Sie älter als 18, hängt es von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wann Kinder ab 18 mitversichert sind, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen oder erfahren Sie bei einem Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater. 

  • Wann brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Wie lange Kinder genau versichert sind, hängt unter anderem von der Wohn- und Aus­bildungs­situation ab. Studenten und Azubis sind bis zum Abschluss des Studium bzw. der Ausbildung über die private Haft­pflicht­versicherung der Familie geschützt. Kinder ab 18. Jahren, die bereits arbeiten und Ihre Ausbildung beendet haben, benötigen bereits ab diesem Zeitpunkt eine eigene Versicherung. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder auto­matisch über die Haft­pflicht der Familie mitversichert. 

  • Ist man mit 18 noch bei den Eltern haftpflichtversichert?

    Ja, Kinder sind auch mit 18 noch bei ihren Eltern in der Haft­pflicht­versicherung mit­versichert, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden oder mit ihren Eltern in einem Haushalt wohnen.

    Ist Ihr Kind mit 18 bereits mit der Ausbildung fertig und lebt nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt, benötigt es eine eigene Haft­pflicht­versicherung.

  • Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer der Familienhaftpflicht stirbt?

    Nach dem Tod des Versicherungs­nehmers besteht der Versicherungs­schutz bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit weiter. Dies gilt bei der Familien­haft­pflicht sowohl für den Ehe­gatten oder den an dessen Stelle mit­versicherten Lebens­partner sowie die mit­versicher­ten Kinder. Der Schutz besteht nicht, wenn der Ehe­gatte oder der einge­tragene Lebenspartner den Vertrag vorher gekündigt hat. 

    Zahlt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird dieser automatisch der neue Versicherungsnehmer.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Familienhaftpflicht sein?

    Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Ihre Versicherung maximal für einen Schaden aufkommt. Vor allem wenn Personen geschädigt werden, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. 

    Versicherer empfehlen daher bei einer Privathaftpflicht für Familien eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherungssumme der privaten Familienhaftpflichtversicherung der Allianz beträgt abhängig vom Tarif zwischen 15 und 100 Millionen Euro.

  • Wer zahlt, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

    Nicht immer müssen Eltern für Schäden aufkommen, die Ihre Kinder verursacht haben. So sind Eltern beispielsweise nicht haftbar, wenn Ihr Kind noch unter 7 Jahre alt ist. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, sind sie nicht haftbar und müssen nicht für den Schaden zahlen

    Hat ihr Kind versehentlich etwas kaputt gemacht und Sie sind haftbar, kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. 

Mitversicherung der Familie

Die persönlichen Gegenstände aller Personen, die dauerhaft mit dem Versicherungsnehmer im Eigenheim wohnen, sind im Rahmen der Standard-Deckungen selbstverständlich mitversichert. Aber auch der Versicherungsschutz aus der privaten Haftpflichtversicherung (als Teil der Haushaltsversicherung) gilt neben dem Versicherungsnehmer stets auch für im gleichen Haushalt lebende Ehepartner/Lebensgefährten sowie minderjährige Kinder. Auch volljährige Kinder sind in der Regel weiterhin versichert (mit Altersgrenze), solange sie im gleichen Haushalt leben und kein regelmäßiges Einkommen beziehen.

Im Versicherungsrechner Eigenheim sehen Sie in den Details zu den einzelnen Angeboten, welche Personen unter welchen Umständen in der Haftpflichtversicherung mit umfasst sind.

Weiterführende Informationen:

  • Versicherungsnehmer
  • Zusätzliche Personen
  • Privathaftpflicht
  • Versicherungssumme Privathaftpflicht
  • Anbieter Eigenheimversicherung
  • Vergleich Eigenheimversicherung

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Interessantes aus unserem Blog


Für wen gilt Privathaftpflicht?

Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Ist bei einer Privathaftpflicht der Ehepartner mitversichert?

Bringen nur Sie eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist Ihr Partner nach der Heirat automatisch mitversichert. Ausnahme: Sie hatten zuvor einen Singletarif. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag erweitern.

Wie lange ist man in der Privathaftpflicht meiner Eltern mitversichert?

Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.

Sind Kinder bei Privathaftpflicht mitversichert?

Ja. Sofern Sie keinen Singletarif wählen, sind Ihre Kinder in Ihrer Haftpflichtversicherung meist automatisch mitversichert. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Kinder als auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, so lange diese minderjährig oder volljährig und noch in der Ausbildung und ledig sind.