Bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken gelten bestimmte Altersgrenzen, die durch § 9 des Jugendschutzgesetzes klar geregelt sind: Show
§ 9 Alkoholische Getränke(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen. Quelle: Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. 1 S. 2730), zuletzt geändert am 10.03.2017 Kurz und knapp: Bier, Biermischgetränke, Wein, weinhaltige Mischgetränke und Sekt erst ab 16 Jahren! Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke erst ab 18 Jahren! Die Tabelle zeigt die wichtigsten Regelungen im Überblick:Der Jugendschutz ist in Bezug auf die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken eine gesetzliche Verpflichtung. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in Handel, Tankstelle oder Gastronomie haben Sie auch eine moralische Verpflichtung, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schützen! Sie tragen Verantwortung! Was ist in puncto Alkohol in Deutschland erlaubt, was ist verboten? Wir verraten, welche gesetzlichen Regelungen für dich gelten. Auf einen Blick
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