Welche Pkw ist die eine ausgewiesene Umweltzone befahren unterliegen der Kennzeichnungspflicht mit einer Feinstaub

Die verschiedenen Städte haben bestimmte Übergangs- sowie Ausnahmeregelungen, die für die betroffenen Umweltzonen gelten. Da es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung für die Umweltzonen gibt, entscheidet jede Stadt selbst, welche Regelungen für die Umweltzone gültig werden. Von der Ausnahmeverordnung können u.a. Anwohner, Händler sowie Gewerbetreibende betroffen sein. Auskünfte über die geltenden Ausnahmeregelungen erhalten Sie bei den städtischen Behörden.

Fahrzeuge die von den Ausnahmeregelungen betroffen sind, ist das Befahren von Umweltzonen ohne entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette gestattet.

Ausgenommen vom Fahrverbot in den Umweltzonen sind folgende Fahrzeuge. Diese Ausnahmen gelten für alle eingerichteten Umweltzonen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz – mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Kraftfahrzeuge, die von Personen gefahren werden oder mit denen Personen befördert werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen) „aG“, „H“ oder „Bl“ belegen können
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten – Polizei, Zoll, Feuerwehr etc.
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland befinden (nur für Fahrten, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden)
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sowie ausländische Fahrzeuge, die den notwendigen Anforderungen entsprechen
  • Zivilfahrzeuge im Dienste der Bundeswehr, die für Fahrten gebraucht werden, die unvermeidbar sind und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr unterliegen
  • Diplomatenfahrzeuge

Weitere Ausnahmen

  • Fahrzeuge die keine Möglichkeit der Nachrüstung haben, können eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragen, d.h. das Befahren ohne Umweltplakette einer Umweltzone. Dies ist jedoch abhängig von der Regelung der Stadt-Umweltzone (in Berlin, Köln, München)
  • in Bremen und Hannover gelten Ausnahmebedingungen bei dem Nachweis, dass die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • in Leipzig gibt es Ausnahmeregelungen für zugezogene Bewohner

Häufig gestellte Fragen:

Darf man mit Kfz-Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?

Wie bereits erwähnt, haben die Umweltzonen jeweils eigene Ausnahmeregelungen. Dennoch gilt auch hier, dass Fahrzeuge in der Regel ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren dürfen, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen die Umweltzonen befahren. Um sicher zu gehen, sollten Sie dieses bei der zuständigen Behörde in Ihrer Umweltzone abklären.

  • Von den zwanzig Fragen aus dem ADAC-Wissenstest hatten Teilnehmer bundesweit gerade einmal die Hälfte richtig. In Sachsen-Anhalt noch weniger.
  • Über Grundlagen wie "rechts vor links" wussten die meisten Bescheid. Bei Feinstaub-Plakette und Nebelscheinwerfer gab es dagegen Defizite.
  • Wer sich selbst für besonders gut hielt, hatte häufig mehr Fehler beim Wissenstest. Führerscheinneulinge schnitten am besten ab.

Eine repräsentative Umfrage des ADAC mit zwanzig Fragen aus der theoretischen Führerscheinprüfung zeigt, dass die meisten Autofahrer in Deutschland einen Großteil ihres Wissens aus der Fahrschule nicht mehr parat haben. Für die Untersuchung wurden mehr als 3.500 Pkw-Fahrerinnen und Fahrer ab 17 Jahren online befragt. Gerade einmal zwei Prozent konnten die meisten Fragen richtig beantworten. Am besten schnitt Niedersachsen ab, Sachsen-Anhalt am schlechtesten.

Eigentlich umfasst der amtliche Katalog der theoretischen Führerscheinprüfung mehr als tausend Fragen. Für die Prüfung wird eine Mischung von 30 schwereren und leichteren Fragen ausgewählt. Oft sind auch mehrere Antworten pro Frage richtig.

Daran hat sich der ADAC orientiert, allerdings gab es für die Autofahrer nur 20 Fragen. Sie konzentrierten sich in erster Linie auf Fahrfehler, die am häufigsten zu Verkehrsunfällen führen wie zum Beispiel zu wenig Abstand oder Alkohol am Steuer. Der Wissenstest habe vor allem aus aktuelleren und schwereren Fragen bestanden, sagt Projektleiterin Simone Saalmann. Man habe auch erfahrene Fahrerinnen und Fahrer fordern und herausfinden wollen, ob sie Neuerungen mitbekommen, etwa zum Telefonieren im Auto.

Wissenslücken beim Linksabbiegen und Promilleabbau

Bundesweit wurde durchschnittlich gerade einmal die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Während deutschlandweit bei den meisten knapp zehn Fragen stimmten, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich neun. Auf 80 Prozent kamen nur zwei Prozent der Autofahrer, in Sachsen-Anhalt halbierte sich diese Quote nochmal, lag also gerade einmal bei einem Prozent. 99 Prozent der Autofahrer aus Sachsen-Anhalt konnten den Großteil der Fragen also nicht richtig beantworten.

Während Sachsen-Anhalt bei Fragen zum Reißverschlussverfahren (21 Prozent) und zum Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern und Fußgängern (29 Prozent) nur knapp unter dem bundesweiten Schnitt liegt, haperte es bei Fragen zum Linksabbiegen und zum Promilleabbau. Insgesamt taten sich die Autofahrer aus Sachsen-Anhalt mit vielen Fragen etwas schwerer als die Teilnehmer aus anderen Bundesländern. Deshalb ist das Land auch Schlusslicht des Wissenstests.

Das wussten die meisten

Den besten Wert der Umfrage erzielten die Teilnehmer bei einer Frage zur Faustregel "Halber Tacho", also dem Abstand, den man zum Vorausfahrenden außerhalb geschlossener Ortschaften einhalten muss. Hier wussten fast 90 Prozent Bescheid. Den meisten war auch bekannt, dass "rechts vor links" an Kreuzungen und Einmündungen gilt, wer Vorrang beim Abbiegen hat und wie lange es dauert, einen Promille Alkohol abzubauen. Die relativ neue Regel, dass man auf dem Fahrradschutzstreifen weder halten noch parken darf, war fast allen Teilnehmern geläufig.

Welche Fahrzeuge dürfen in die Umweltzone fahren?

Welche Kraftfahrzeuge dürfen in die so gekennzeichnete Umweltzone einfahren?.
Kraftfahrzeuge mit einer grünen Feinstaub-Plakette..
Kraftfahrzeuge, die die Anforderungen an eine grüne Feinstaub-Plakette erfüllen, auch wenn keine solche Plakette angebracht ist..
Krafträder..

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Feinstaub

Welche Kraftfahrzeuge dürfen ohne Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone einfahren?.
Alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge..
Alle Kraftfahrzeuge mit Katalysator..
Alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen..

Welche Motoren brauchen eine Feinstaub

Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, etc. Ein Pkw mit Elektromotor unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Ein Pkw mit Dieselmotor unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Ein Pkw mit Ottomotor unterliegt der Kennzeichnungspflicht.

Welche Fahrzeuge dürfen die so gekennzeichnete Umweltzone einfahren?

Krafträder sind von den Regelungen der Umweltzone ausgenommen und dürfen ohne Einschränkung fahren. Mit einer grünen Plakette darfst du hier einfahren. Eine Plakette ist Pflicht, sonst drohen Geldstrafen.