Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs. Show
Anlage 1 Position Zuordnung Anmerkung 0 Identifizierung des Fahrzeuges 0.1 Kennzeichen(tafeln) (falls vorgeschrieben) Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können) SM, GV nicht ordnungsgemäß angebracht LM, SM Beschriftung fehlt oder ist unleserlich LM, SM umgebogen, beschädigt LM, SM entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen VM, SM 0.2 Fahrzeugidentifizierungsnummer fehlt oder unauffindbar SM unvollständig oder unleserlich SM nicht original SM entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen SM 0.3 Motortype fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend SM, VM Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant 1 Bremsanlage 1.1 Mechanischer Zustand und Funktion 1.1.1 Bremspedal-/Bremshebellagerung (Betätigungseinrichtung) schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse) LM, SM erhebliche Abnutzung oder Spiel SM Lagerung ausgeschlagen SM Lagerung gebrochen GV 1.1.2 Zustand des Pedals / des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung Betätigungsweg übermäßig SM keine ausreichende Wegreserve vorhanden GV Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt LM, SM, GV Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt SM Bruchgefahr, nicht betätigbar GV ausreichende Bremswirkung kann nicht erreicht werden GV Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden) SM, GV verbogen oder geschädigt LM, SM, GV 1.1.3 Vakuumpumpe oder Kompressor und Speicher Luftdruck bzw. Vakuum unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone) SM, GV Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsmäßig SM Kompressorleistung nicht ausreichend um Hilfsbremswirkung zu erreichen GV Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht SM, GV Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt SM, GV äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems SM, GV Leitungen stark beschädigt, übermäßig korrodiert oder stark undicht GV Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert SM offensichtliche Änderung des Bremssystems SM Typenschild fehlt VM Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant 1.1.4 Druckwarnanzeige, Manometer arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft LM, SM 1.1.5 Handbremsventil Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen SM Funktion ungenügend, nicht feststellbar SM, GV Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert SM Verbindungen locker oder Leckage im System SM 1.1.6 Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse Feststellratsche greift nicht ausreichend SM, GV übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenmechanismus LM, SM übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung SM Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung SM, GV fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Fehlfunktion an SM 1.1.7 Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.) Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt SM, GV übermäßiger Ölaustritt aus System SM Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert SM Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit oder Leckage SM, GV Funktion mangelhaft SM, GV 1.1.8 Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch) Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft LM, SM unsicher befestigt/unsachgemäß montiert SM übermäßige Leckage SM, GV Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt LM, SM mangelhafte Funktion SM, GV 1.1.9 Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter Behälter beschädigt, korrodiert, undicht, LM, SM, GV Entwässerungsvorrichtung ohne Funktion SM, GV Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert SM, GV Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar SM, VM unsachgemäße Reparatur SM, GV 1.1.10 Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen) Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung SM Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht SM, GV Hauptbremszylinder unsicher befestigt SM, GV Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt LM, SM Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist schadhaft SM offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage SM Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt SM Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend oder über Maximum LM, SM, GV 1.1.11 Starre Bremsleitungen Ausfall- oder Bruchgefahr GV Leitungen oder Anschlüsse undicht SM, GV Leitungen beschädigt LM, SM, GV Leitungen übermäßig korrodiert SM, GV falsche Verlegung LM, SM, GV unsachgemäß repariert SM, GV 1.1.12 Flexible Bremsschläuche Ausfall- oder Bruchgefahr GV Schläuche beschädigt, durchgescheuert, verdreht oder zu kurz SM, GV Schläuche oder Anschlüsse undicht SM, GV Ausbeulung der Schläuche unter Druck GV Porosität LM, SM, GV unsachgemäß repariert SM, GV 1.1.13 Bremsbeläge und Bremsklötze Belag oder Klotz nahe der Verschleißgrenze LM Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt SM, GV verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM, GV fehlender Belag oder Klotz GV falscher Belag oder Klotz SM, GV 1.1.14 Bremstrommeln, Bremsscheiben Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 90% der Reibfläche LM Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 75% der Reibfläche SM Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung SM, GV Trommel oder Scheibe gerissen LM, SM, GV Trommel oder Scheibe ungenügend gesichert oder gebrochen GV Trommel oder Scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM, GV fehlende Bremstrommel oder -scheibe GV Ankerplatte ungenügend gesichert SM Bremsträger locker GV 1.1.15 Bremsseile, Bremszugstangen, Bremsbetätigungshebel, Bremsgestänge Betätigungskräfte zu groß, schwergängig LM, SM Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt SM, GV z. B.: verknotet Ausfallgefahr GV Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt SM Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert SM, GV Seil, Zugstange oder Verbindung ungenügend gesichert SM, GV Seilführung schadhaft LM, SM Ummantelung der Seilhülle gebrochen LM übermäßige Hebel- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes SM, GV Schutzmanschette des Auflaufteils leicht beschädigt, porös LM Schutzmanschette des Auflaufteils stark beschädigt oder fehlt SM Führung des Auflaufteils starkes Spiel SM Dämpfer/-lagerung der Auflaufvorrichtung schadhaft SM Auflaufteil festgefressen GV Rückfahrsperre des Auflaufteils bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend SM, GV 1.1.16 Radbremszylinder (einschließlich Federspeicher oder Hydraulikzylinder) Entlüftungsschraube defekt LM Radbremszylinder gerissen oder beschädigt SM, GV Radbremszylinder undicht SM, GV Radbremszylinder unsicher befestigt/ oder unsachgemäß montiert SM, GV Radbremszylinder übermäßig korrodiert SM, GV Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membrane SM, GV Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt SM schwergängig SM, GV Nachstellanzeige außer Funktion SM 1.1.17 Bremskraftregler Gestänge defekt oder zu großer Weg oder unsachgemäß montiert SM, GV falsch eingestellt SM, GV Klemmt oder ist unwirksam SM, GV fehlt SM, GV undicht SM, GV Typenschild fehlt VM z. B.: ALB-Schild fehlt wenn vorgeschrieben Daten unleserlich oder nicht vorschriftsmäßig VM 1.1.18 Automatische Gestängesteller und -anzeige Gestängesteller beschädigt, klemmt oder weist übermäßige Wege, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf SM, GV Gestängesteller schadhaft SM unsachgemäß montiert oder ersetzt SM Gestängeanzeiger ohne Funktion SM 1.1.19 Dauerbremssystem (soweit eingebaut oder vorgeschrieben) Anschlüsse oder Befestigungen unsicher SM System ist offensichtlich schadhaft oder fehlt SM, GV 1.1.20 Automatische Betätigung der Anhängerbremsen Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird GV Abreißverbindung schadhaft oder fehlt SM z. B.: Abreißseil bei Auflaufbremsen oder elektrischer Anhängerbremse Staubmanschette beschädigt oder fehlt LM, SM Führung übermäßiges Spiel SM Dämpfer /- Lagerung schadhaft SM Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend SM, GV Betätigungsweg zu groß SM 1.1.21 Vollständiges Bremssystem andere Systembauteile derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist SM, GV z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw. Luft- oder Frostschutzmittelaustritt LM, SM Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert SM unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils SM, GV, VM 1.1.22 Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben) fehlen SM beschädigt LM, SM unbrauchbar oder undicht SM 1.2 Betriebsbremse Wirkung und Wirksamkeit 1.2.1 Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft) ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern LM, SM, GV Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft LM Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft SM Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft GV im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden SM, GV Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“) SM, GV Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang SM starke Schwankung der Bremskraft (mehr als 20% Abweichung von der gemessenen Höchstbremskraft) während jeder vollen Radumdrehung SM Anmerkung: Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck. Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen. Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen. 1.2.2 Wirksamkeit Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den unten angegebenen Werten. SM Anmerkung: Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2. Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält („EG-Bremsbänder“). Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn die Prüfmasse 80 % des technischen Höchstgewichtes beträgt. Mindestbremswirksamkeit Klasse M1:…………………………………………………………………………………. 58 % 50% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 25.07.2010 Klasse N1: ……………………………………………………………………………….. 50 % Klasse M2, M3:………………………………………………………………………….. 50 % 48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991 Klasse N2, N3:……………………………………………………………………………... 50 % 43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989 45% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012 Klasse T5, C5: …………………………………………………………………………… 45 % Klasse O1, O2, R:………………………………………………………………………….. 43% 40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989 Klasse O3, O4: 40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989 43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012 Sattelanhänger: …………………………………………………………………………… 45% Anhängewagen: ………………………………………………………………………….. .50% Zentralachsanhänger:…………………………………………………………………….. .50% Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4 C1, C2, C3, C4 bei Hinterradbremse ……………………………………………………………………... 30 % bei automatisch abschaltbarem Allradantrieb……………………………………………. 40 % Klassen L (beide Bremsanlagen): Klasse L1e,……………………………………………………………………….…….... 42 % Klasse L2e, L6e:………………………………………………............................................ 40 % Klasse L3e:………………………………………………………………………………. 50 % Klasse L4e:………………………………………………………………………………. 46 % Klasse L5e, L7e:…………………………………………………………………………. 44 % Klassen L (Hinterradbremsanlage):……………………………………………………….25 % oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswert SM Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit GV 1.3 Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage) 1.3.1 Wirkung Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft LM Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft SM Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft GV Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“) SM, GV 1.3.2 Wirksamkeit siehe Anmerkung zu 1.2.2 für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten SM für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 25% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten GV 1.4 Feststellbremse 1.4.1 Wirkung siehe Anmerkung zu 1.2.2 Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft. SM einseitig ohne Wirkung GV für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 16% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist SM für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 10% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 7% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist GV 1.4.2 Übertragung Hebelweg LM, SM Feststellvorrichtung defekt oder funktionslos LM, SM 1.5 Dauerbremssystem Wirkung Wirkung nicht abstufbar SM Nicht anwendbar bei Auspuffbremssystemen System funktioniert nicht SM 1.6 Antiblockiersystem (ABS) Warneinrichtung defekt SM Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an SM Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft SM Kabel beschädigt SM andere Bauteile fehlen oder sind schadhaft SM in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig SM 1.7 Elektronisches Bremssystem (EBS) Warnvorrichtung defekt SM Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an SM 1.8 Bremsflüssigkeit Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt SM Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5 % LM Siedepunkt niedriger als 150°C/ Wassergehalt größer als 2 % SM Bremsflüssigkeit unbrauchbar GV z. B. Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten 2. Lenkung 2.1 Mechanischer Zustand 2.1.1 Zustand des Lenkgetriebes Getriebe schwergängig SM, GV Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt SM, GV Gelenkwelle übermäßig abgenutzt SM, GV Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf SM, GV Leckage LM, SM Staubmanschetten beschädigt SM Ausfallgefahr GV 2.1.2 Befestigung des Lenkgehäuses Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt SM, GV Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet SM, GV Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen SM, GV Lenkgehäuse gebrochen SM, GV 2.1.3 Zustand des Lenkgestänges/der Lenkgelenke Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten SM, GV übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen SM, GV ein Bauteil gebrochen oder verformt LM, SM, GV Mangelhafte Befestigung, Befestigungsvorrichtungen fehlen SM, GV Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft SM unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigt LM, SM 2.1.4 Funktion des Lenkgestänges Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells SM Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen SM Fahrzeug nicht sicher lenkbar GV 2.1.5 Servolenkung Flüssigkeitsleck SM, GV Flüssigkeit unzureichend LM, SM Mechanismus funktioniert nicht SM, GV Mechanismus gebrochen oder unsicher SM, GV Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen SM, GV unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV Kabel/Schlauch/Leitung beschädigt oder übermäßig korrodiert SM, GV 2.2 Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange 2.2.1 Zustand des Lenkrads/der Lenkstange Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung SM Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt SM, GV Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker SM, GV offensichtliche Abänderungen SM, GV, VM Befestigung mangelhaft SM, GV 2.2.2 Lenksäule/-bügel und -gabel übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums SM, GV übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule SM, GV flexible Kupplung (Hardyscheibe) oder andere Verbindungselemente beschädigt SM Befestigung schadhaft oder Ausfallgefahr SM, GV unsachgemäße Reparatur oder Änderung GV Höhenverstellung nicht fixierbar SM Lenkkopflager-Gabelkopflager ausgeschlagen oder schwergängig SM, GV 2.3 Lenkungsspiel übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsmäßig) SM, GV, VM 2.4 Spureinstellung Einstellung entspricht offensichtlich nicht den Herstellerangaben oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 2.5 Drehkranz Bauteil beschädigt oder gerissen SM, GV übermäßiges Spiel SM, GV Befestigung schadhaft SM, GV 2.6 Elektrische Servolenkung (EPS) EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin SM Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder SM, GV Lenkhilfe funktioniert nicht SM 3. Sicht 3.1 Sichtfeld Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wird (keinen Mangel stellen die gesetzlich vorgeschriebenen und ordnungsgemäß montierten Geräte zur Mauterfassung dar, wie zB Go Box, sofern diese am Rand des Hauptsichtbereichs des Lenkers oder außerhalb davon angebracht sind) LM, SM, GV Mängel an der Sonnenblende LM stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10 % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich) SM, VM Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten SM, GV, VM 3.2 Scheibenzustand kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt) SM, VM Windschutzscheibe gesprungen LM, SM Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd beschädigt oder gesprungen SM, GV Nicht vorschriftsmäßige Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche SM, VM z. B. sandgestrahlte Fahrgestellidentifizierungsnummern zulässig Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers beschädigt oder gesprungen LM, SM Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden LM, VM Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt SM, GV, VM 3.3 Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel) oder Rückblickeinrichtung fehlt, nicht ausreichend wirksam oder ungeeignet SM, VM Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar beschädigt, gerissen, gesprungen oder Spiegel blind LM, SM LM – weniger als 10 % der Fläche blind, SM – 10 % oder mehr der Fläche blind Befestigung locker oder unsicher LM, SM großwinkeliger Außenspiegel fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klasse N2 > 5,5t und N3 Weitwinkelspiegel fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klasse N2 < 7,5t, wenn Anbringung 2m über Boden möglich ist überdies gilt: Anfahrspiegel nicht erforderlich, wenn Sichtfeld mit Weitwinkel und Frontspiegel eingehalten ist (§ 18a KDV) Frontspiegel / Anfahrspiegel fehlt SM, VM Genehmigungszeichen fehlt SM, VM 3.4 Scheibenwischer arbeitet zu schnell oder zu langsam SM fehlt, funktionslos, unbrauchbar oder schadhaft SM, GV Wischerblätter fehlen oder sind offensichtlich defekt SM, GV Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen SM Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam LM 3.5 Scheibenwaschanlage (für die Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam SM 3.6 Antibeschlagsystem nicht funktionsfähig LM,SM 4 Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen 4.1 Scheinwerfer 4.1.1 Zustand und Funktion Scheinwerfer, Licht/Lichtquelle fehlt, ohne oder ungenügende Funktion SM, GV Projektionssystem (Reflektor und Linse) angegriffen, blind, verrostet oder fehlt LM, SM LM wenn weniger als ca. 10% der Reflektorfläche blind Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt SM Streuscheibe geringfügig gesprungen LM Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass LM, SM Befestigung unzureichend LM, SM Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen weniger als 50% der Lichtquellen ausgefallen LM 4.1.2 Einstellung Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig SM 4.1.3 Schaltung Lichthupe defekt LM Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM Schaltfehler SM Verpflichtende Fernlichtkontrollleuchte defekt, fehlt oder Schaltfehler SM, VM 4.1.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändern SM Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise SM, VM Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart SM Anbau nicht vorschriftsmäßig SM, VM Summe der Kennzahlen über 100 SM, VM Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel SM, GV z. B. H4 mit Zwischenringen, Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer Reflektor fehlt, blind oder verrostet SM Streuscheibe oder Leuchtmittel verdreht eingebaut SM Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche SM, VM Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM 4.1.5 Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben) funktioniert nicht / fehlt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind. manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden SM 4.1.6 Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben) fehlt/defekt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind. 4.2 Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten 4.2.1 Zustand und Funktion Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM, GV bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM Leuchtscheibe fehlt, gesprungen oder ausgebrochen SM Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM 4.2.2 Schaltung Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig SM, VM Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM Schaltfehler SM 4.2.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM Abweichungen von den Anbringungsvorschriften SM, GV Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus SM, VM 4.3 Bremsleuchten 4.3.1 Zustand und Funktion Eine Leuchte ohne Funktion oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt SM Alle Leuchten ohne Funktion oder in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt GV bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM 4.3.2 Schaltung Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig SM, GV Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM Schaltfehler SM 4.3.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM Abweichungen von den Anbringungsvorschriften SM, GV 4.4 Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten 4.4.1 Zustand und Funktion Eine Leuchte fehlt, ohne Funktion oder ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM Alle Leuchten einer Seite fehlen, ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt GV bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM Leuchtscheibe fehlt SM Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM 4.4.2 Schaltung Schalter beschädigt LM weder optische noch akustische Anzeige SM, VM Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt SM, VM Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt SM Schaltfehler SM 4.4.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM 4.4.4 Blinkfrequenz weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute SM 4.5 Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten 4.5.1 Zustand und Funktion Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind. bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM Reflektor fehlt, blind, verrostet LM, SM SM: 10% oder mehr der Fläche Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, geringfügig gesprungen LM Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass LM, SM Streuscheibe verdreht eingebaut SM 4.5.2 Einstellung Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hat SM 4.5.3 Schaltung Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Kontrollleuchte fehlt oder ohne Funktion SM, VM Schaltfehler SM 4.5.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe SM, VM Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 4.6 Rückfahrscheinwerfer 4.6.1 Zustand und Funktion Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM Reflektor fehlt, blind, verrostet LM, SM SM: 10% oder mehr der Fläche Streu- oder Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass SM Streuscheibe verdreht eingebaut SM sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM 4.6.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM blendet SM Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 4.6.3 Schaltung Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Schaltfehler SM 4.7 Beleuchtung für das hintere Kennzeichen 4.7.1 Zustand und Funktion fehlt oder ohne Funktion LM, SM, VM Befestigung unzureichend LM, SM Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten aus LM, SM, VM 4.7.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 4.8 Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln 4.8.1 Zustand vorgeschriebene Rückstrahler, Umrissmarkierungen oder hintere Kennzeichnungstafeln fehlen SM, VM Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern vorne oder hinten nicht paarweise angebracht SM, VM Rückstrahler geringfügig gesprungen LM Rückstrahler durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM Umrissmarkierung oder hintere Kennzeichnungstafeln beschädigt LM, SM Befestigung unzureichend LM, SM 4.8.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften Einrichtung oder Position nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM reflektierte Lichtfarbe oder Form stimmt nicht SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM 4.9 Kontrollleuchten 4.9.1 Zustand und Funktion Vorgeschriebene Kontrollleuchten fehlen oder ohne Funktion LM, SM, VM 4.9.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften vorgeschriebene Kontrollleuchten nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 4.10 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger Verbindungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei, fehlt teilweise oder vollständig SM, GV Falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung SM unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt LM, SM Isolierung beschädigt oder schadhaft LM, SM 4.11 Elektrische Leitungen unsicher oder ungenügend gesichert LM, SM, GV Isolierung beschädigt oder Leitung schadhaft LM, SM, GV mangelhafte Verlegung LM, SM 4.12 Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler Anbau bzw. Farbe unzulässig SM, VM Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Leuchte / Rückstrahler nicht sicher befestigt LM, SM 4.13 Batterie(n) Unsicher (Batteriebefestigung unsachgemäß, Batterie lose) LM, SM Leckage SM Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt SM Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt SM Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig oder defekt SM 4.14 Tagfahrleuchten 4.14.1 Zustand und Funktion wenn vorhanden ohne Funktion SM Leuchtscheibe fehlt SM Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen SM Schaltfehler LM, SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder weniger der Lichtquellen ausgefallen LM Befestigung unzureichend LM, SM 4.14.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften Lichtfarbe oder Leuchtstärke nicht vorschriftsmäßig SM, VM Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM offensichtlich falsches Leuchtmittel SM, VM erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften LM, SM, VM Abdeckung durch Anbauten SM, VM 5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung 5.1 Achsen 5.1.1 Achsen / Achskörper angerissen, gebrochen oder verbogen, Korrosion LM, SM, GV unsichere Befestigung am Fahrzeug SM, GV unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV Gummielemente fehlen oder funktionslos SM Gummielemente brüchig oder porös LM Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden SM 5.1.2 Achsschenkel eingerissen, verbogen SM gebrochen GV Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt SM, GV übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger SM, GV Achsschenkelbolzen in der Achse locker SM, GV 5.1.3 Radlager Spiel in den Radlagern LM übermäßiges Spiel in den Radlagern SM, GV schwergängig oder klemmt SM, GV Beschädigung SM, GV erhebliches Laufgeräusch SM, GV 5.2 Räder und Reifen 5.2.1 Radnabe Radmuttern oder Radbolzen fehlen oder sind locker SM, GV offensichtlich falsche Radmuttern / Radschrauben SM, GV Nabe abgenutzt oder beschädigt SM, GV 5.2.2. Räder Riss, Bruch oder offensichtlich defekte Schweißung GV Felgenringe unsachgemäß montiert SM, GV Rad verbogen oder abgenutzt LM, SM, GV für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge SM, GV erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag SM, GV Radbefestigungsbohrungen ausgeleiert oder eingerissen SM, GV Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe SM, GV Ausnahme: genehmigt Speichen offensichtlich locker oder fehlen SM, GV Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft SM Rad entspricht nicht der Genehmigung VM Rad entspricht nicht der Genehmigung mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit SM, GV Radmutternabdeckung fehlt oder defekt LM, SM 5.2.3 Reifen Reifengröße, Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsmäßig mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit SM, GV Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern SM, GV Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse SM Ausnahme: genehmigt Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten SM, GV Profiltiefe der Reifen nicht ausreichend oder vorschriftsmäßig SM, GV, VM GV ab < 80% des gesetzlich geforderten Wertes Reifen scheuern an anderen Bauteilen SM, GV nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsmäßig SM, GV, VM z. B. bei M1 oder L Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksam LM Winterreifen nicht achsweise SM Spikesreifen nicht auf allen Rädern SM Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen) SM, VM Ausnahme: genehmigt Reifen entsprechen nicht der Genehmigung, Genehmigungszeichen fehlt VM fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges LM, VM unsachgemäß nachgeschnittene Reifen, SM, GV z. B. Karkasse am Nutengrund sichtbar unregelmäßige Abnützung der Lauffläche LM erheblich zu geringer Luftdruck LM, SM Reifen komplett entlüftet GV Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW SM ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller Fahrzeuge M2, M3, N2, N3 Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse VM nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3 und vom 1. November bis 15. April für N2, N3 5.3 Aufhängung 5.3.1 Federn und Stabilisatoren Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt SM, GV Federbauteil beschädigt oder gebrochen SM, GV Feder fehlt SM, GV Verbindungselement schadhaft korrodiert oder fehlt offensichtlich LM, SM, GV unsachgemäße Reparatur oder Änderung am Fahrwerk SM, GV Verschleiß LM, SM Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen LM, SM, GV Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker SM, GV Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt SM Restfederweg unter 25 mm SM,GV für Prüfungen nach § 56 KFG und § 58 KFG relevant Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren GV Erkennbarkeit von Schleifspuren GV 5.3.2 Stoßdämpfer unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt LM, SM beschädigt, wesentliche Leckage oder Funktionsstörung LM, SM, GV fehlt GV Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt LM 5.3.2.1 Wirksamkeit der Dämpfung offensichtlich beeinträchtigte Dämpfungseigenschaft LM, SM, GV 5.3.3 Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt, erhebliches Spiel SM, GV Bauteil beschädigt, gerissen, gebrochen oder korrodiert LM, SM, GV offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV geringes Spiel LM Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert LM, SM, GV Vorderradgabel sichtbar verzogen SM, GV Schwingenlagerung ausgeschlagen SM, GV Gummielemente fehlen oder funktionslos SM Gummielemente brüchig oder porös LM Fangvorrichtung fehlt oder unbrauchbar SM 5.3.4 Aufhängungsgelenke Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungs-/ oder Traggelenke stark oder übermäßig abgenutzt, übermäßiges Spiel SM, GV Abdichtung porös, beschädigt oder fehlt LM, SM ungenügende Sicherung SM Gefahr des Lösens der Verbindung GV 5.3.5 Luftfederung System funktioniert nicht GV ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde SM, GV hörbare Systemleckage SM Luftfederbalg brüchig oder porös LM, SM Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt SM 6. Fahrgestell und daran befestigte Teile 6.1 Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran, befestigte Teile 6.1.1 Allgemeiner Zustand Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen, gerissen oder verformt SM, GV Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher SM, GV übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt SM, GV geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern LM offensichtlich unsachgemäße Verbindungen SM, GV mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen SM, GV Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben LM 6.1.2 Auspuffrohre und Schalldämpfer Auspuffanlage unsicher LM, SM Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV Aufhängung beschädigt SM mangelhafte Befestigung SM, GV entspricht nicht der Genehmigung VM 6.1.3 Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen) Tank oder Leitungen unsicher LM, SM, GV ungeeignete Befestigung des Behälters SM mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung LM, SM, GV Kraftstoffleitungen stark korrodiert SM Kraftstofftank deformiert, korrodiert LM, SM Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel SM, GV Leitungen beschädigt oder durchgescheuert LM, SM Kraftstoffabsperrventil (falls kraftfahrrechtlich vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei SM Ent- Belüftung offensichtlich mangelhaft SM Brandgefahr aufgrund von: - Kraftstoffaustritt - mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff - Zustand des Motorraums SM, GV LPG/CNG oder Wasserstoffsystem zum Fahrzeugantrieb Nachweis der Genehmigung fehlt SM, VM Betriebsvorschrift und/oder Betriebsbuch fehlen SM, VM erforderliche Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks in Betriebsbuch fehlen SM, VM erforderliche Eintragungen über periodische Kontrollen der Kraftgastanks gemäß § 7 Versandbehälterverordnung 2011 – VBV 2011 (BGBl. II Nr. 458/2011) und über wiederkehrende Begutachtungen gemäß § 57a KFG im Betriebsbuch fehlen SM, VM Kennzeichnungen der Antriebsart an der Fahrzeugaußenseite bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 fehlen LM mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen SM, GV mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen LM, SM mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen LM, SM, GV Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Kraftgasanlage SM, GV 6.1.4 Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt SM, GV Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen offensichtlich unzureichend bzw. fehlt SM, VM verbogen LM 6.1.5 Reserveradhalter (falls montiert) nicht in einwandfreiem Zustand LM, SM gebrochen oder unsicher SM Reserverad unsicher am Halter befestigt oder kann herunterfallen SM, GV 6.1.6 Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungen Anhängevorrichtung Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen, in der Funktion beeinträchtigt LM, SM, GV Bauteil stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV Befestigung schadhaft SM, GV Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei SM, GV Anzeige funktioniert nicht SM Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Betrieb) LM, SM offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV nicht selbsttätig schließend VM wenn vorgeschrieben Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt VM Zugeinrichtung am Anhänger Befestigung gelockert, zu großes Spiel SM, GV schadhafte Sicherung der Befestigung SM, GV Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen SM, GV Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt SM, GV Höheneinstellung fehlt oder unzureichend SM 6.1.7 Getriebe / Kraftübertragung (Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Antriebswellen) Sicherungsbolzen locker oder fehlen SM, GV Getriebewellenlager stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV Antriebsgelenke stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV flexible Kupplung (z. B. Hardyscheibe) beschädigt, Risse SM, GV Welle beschädigt oder verbogen SM Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen SM, GV Kupplung zeigt Schlupf LM, SM Kupplung zeigt übermäßigen Schlupf GV Anm.: kein sicheres Anfahren möglich Kupplung trennt nicht SM, GV Lagergehäuse gebrochen oder unsicher SM, GV Abdichtung (Antriebswellenmanschette) beschädigt LM,SM Abdichtung (Antriebswellenmanschette) fehlt SM offensichtlich unzulässige Veränderung am Antriebssystem SM 6.1.8 Motorhalterungen Halterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen SM, GV 6.1.9 Motorleistung unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung SM unzulässige Veränderung des Motors SM offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip- Tuning SM 6.1.10 Abschleppeinrichtung vorne/hinten fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich) SM, VM 6.2 Führerhaus, Karosserie und Aufbauten 6.2.1 Zustand Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr SM, GV offensichtlich gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen LM, SM, GV Karosseriesäule unsicher SM, GV Korrosionsschäden an tragenden Teilen LM, SM, GV Eindringen von Motor- oder Rauchgasen SM, GV offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung (Zu- oder Anbauten) SM, GV nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten) VM Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung SM, GV Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spiegelgestell beschädigt LM, SM Bordwandverschlüsse schadhaft LM, SM 6.2.2 Befestigung Karosserie oder Fahrerhaus unsicher SM, GV Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell LM, SM Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen LM, SM Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt SM, GV Sicherung fehlt oder unzureichend SM, GV Niederspannvorrichtung fehlt, wirkungslos oder stark beschädigt SM Hydraulik oder Druckluftteil undicht LM, SM Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie stark oder übermäßig korrodiert SM, GV Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichende Befestigung LM, SM 6.2.3 Türen und Türanschläge, Schlösser Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei LM, SM Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen SM, GV Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule sind locker, schadhaft oder fehlen LM, SM, VM korrodiert LM, SM Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt SM 6.2.4 Boden Boden unsicher oder schwer beschädigt SM, GV wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie SM, GV Korrosions- oder Verformungsschäden LM, SM 6.2.5 Fahrersitz locker oder Sitzstruktur defekt SM, GV keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung SM, GV Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei SM, GV Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar SM 6.2.6 Andere Sitze defekt oder unsicher LM, SM Montage der Sitze offensichtlich nicht vorschriftsmäßig LM, SM Sitzpolster schadhaft LM Haltegriffe (soweit vorgesehen) fehlen oder locker SM Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar SM 6.2.7 Betätigungseinrichtungen eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei SM, GV Hebel/Pedale nicht gleitsicher LM sonstige Mängel LM, SM Anm.: unsachgem. Veränderung 6.2.8 Trittstufen / Einstiege Stufe oder Stufenabsatz unsicher LM, SM, VM Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer SM, GV falsche Anbringung (zu hoch) SM, VM 6.2.9 Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt SM andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM hydraulische Einrichtung undicht LM, SM 6.2.10 Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutz fehlen, sind locker oder schwer korrodiert LM, SM ungenügender Abstand zum Rad LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung SM für Fahrzeuge der Klassen N2 > 7,5 t N3 und M3 mit Genehmigung nach dem 08.09.1999 7 Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben 7.1 Sicherheitsgurte / Gurtschlösser und Rückhaltesysteme 7.1.1 Montagesicherheit der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser Verankerungspunkte schwer beschädigt SM, GV Verankerung locker SM, GV Befestigung unzureichend dimensioniert SM, GV unzulässige Anbringung SM, VM 7.1.2 Zustand der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt, ist nicht montiert oder unbrauchbar SM, VM Sicherheitsgurt beschädigt LM, SM Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig LM, SM Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei SM Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei SM 7.1.3 Kraftbegrenzer der Sicherheitsgurte Kraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM 7.1.4 Gurtstraffer Fehlt, offensichtlich defekt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM 7.1.5 Airbag fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich funktioniert offensichtlich nicht SM Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich 7.1.6 Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS) SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin LM, SM Anm.: sofern Fehlerauslese „Sitzkissen“ ergibt, LM mit Dokumentation im Gutachten sonst SM 7.2 Feuerlöscher (falls erforderlich) fehlt SM, VM Befestigung mangelhaft LM, SM Überprüfungsfrist abgelaufen SM, VM Plombierung fehlt SM, VM 7.3 Schlösser und Diebstahlsicherungen Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs LM defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich SM, GV fehlt VM 7.4 Warndreieck (falls vorgeschrieben) fehlt oder beschädigt LM Nicht vorschriftsmäßig LM 7.5 Verbandskasten (falls vorgeschrieben) fehlt oder unvollständig LM 7.6 Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben) fehlen, unbrauchbar LM, SM Befestigung mangelhaft LM, SM, GV 7.7 Akustische Warnvorrichtung funktionslos SM Betätigungseinrichtung unsicher LM zu laut, zu leise SM Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge) SM Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3 Rückfahrwarner nicht rückschaltbar (falls vorgeschrieben) VM 7.8 Geschwindigkeitsmesser nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM funktioniert nicht, offensichtlich erhebliche Abweichungen SM offensichtlich erhebliche Abweichung für Prüfung gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant fehlt SM Beleuchtung mangelhaft LM, SM Ablesbarkeit mangelhaft LM, SM 7.9 Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung) nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM funktioniert nicht, offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung SM Verplombung schadhaft oder fehlt SM Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder veraltet SM, VM pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM unbefugter Eingriff oder offensichtliche Manipulation SM, VM Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern SM 7.10 Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut / vorgeschrieben) nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM Einbauschild ungültig, fehlt SM funktioniert offensichtlich nicht SM Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft) SM Verplombung schadhaft oder fehlt SM, VM Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder abgelaufen SM, VM pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM Anm: Prüfnachweis muss bei Begutachtung vorgelegt werden Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern SM 7.11 Kilometerzähler (falls vorhanden) funktioniert offensichtlich nicht LM 7.12 Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben) Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft LM, SM Kabel beschädigt LM, SM andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt LM, SM Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei LM, SM ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin LM, SM 7.13 Antimanipulationsmaßnahmen (Klasse L, wenn vorgeschrieben) Antimanipulationsaufkleber fehlt oder unleserlich SM Bauteile entsprechen offensichtlich nicht den Angaben am Antimanipulationsaufkleber SM 7.14 Ständer, Fußrasten Ständer fehlt oder unbrauchbar SM Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt, Ständer klappt nicht automatisch in geschlossene Fahrtstellung SM, GV Seitenständer vorschriftswidrig SM, VM Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert SM, GV Fußrasten fehlen, stark beschädigt, nicht arretierbar SM Fußrastenoberfläche glatt LM 7.15 Kette /Antriebsriemen locker LM, SM, GV unzulässig abgenützt SM, GV Kettenschloss unsachgemäß montiert SM Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt LM, SM, GV Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig SM Kettenspannvorrichtung fehlt SM, GV Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt SM Kettenschutz (wenn vorgeschrieben) fehlt SM, GV Kettenschutz locker, verbogen SM offensichtlich ungleichmäßig gedehnte Kette LM, SM 7.16 Zapfwellenabdeckung fehlt, gebrochen LM, SM 7.17 Kipp- bzw. Ladevorrichtung Prüfnachweis fehlt VM offensichtliche Mängel LM, SM Tragfähigkeitsschild fehlt VM Prüfintervall überschritten SM, VM 7.18 Anlassvorrichtung ohne Funktion SM, GV 7.19 Haltegriffe fehlt oder beschädigt SM 7.20 Druckbehälter Bescheinigungen fehlen VM 7.21 Ersatzrad nur für Omnibusse fehlt oder unbrauchbar SM, VM 7.22 Kennzeichnungstafeln fehlen, unbrauchbar SM, VM falsche Anbringung LM, VM 7.23 Aufschriften/Geschwindigkeitsschild fehlt LM, VM 7.24 Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3) geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen VM im Zeitraum vom 1. November bis 15. April 8 Umweltbelastung 8.1 Lärmentwicklung Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2) LM, SM Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen VM Lärmpegel übersteigt offensichtlich den in den Vorschriften erlaubten Wert: Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen) SM, VM Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen) GV, VM ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird SM, GV Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen VM 8.2 Abgasemissionen 8.2.1 Emissionen von Benzinmotoren 8.2.1.1 Abgasnachbehandlungssystem das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt LM, SM Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen SM 8.2.1.2 Abgase Auspuffanlage undicht, schadhaft SM Zündanlage defekt SM Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose LM, SM Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM Bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L gilt: a) Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe SM b) oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, überschreiten HC-Gehalt und/oder CO-Emissionen folgende Werte i) bei Kraftfahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung HC-Gehalt über 600 ppm, CO-Gehalt über → 4,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980 oder → 3,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.1980 SM ii) bei Kraftfahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften HC-Wert über 60 ppm → bei Leerlauf des Motors: 0,5 % → bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 % oder für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden → bei Leerlauf des Motors: 0,3 % → bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 % SM c) Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben SM d) bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an SM bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht SM bei laufendem Motor blinkt OBD-Kontrollleuchte bzw. leuchtet ständig SM Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Benzinmotoren, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung CO-Emissionen überschreiten bei Leerlauf des Motors 4,5 % SM 8.2.2 Emissionen von Dieselmotoren 8.2.2.1 Abgasnachbehandlungssystem das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defekt LM, SM Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen SM 8.2.2.2 Abgastrübung Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose LM, SM Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Es ist lediglich eine Sichtprüfung durchzuführen. a) Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß SM b) Sofern diese Information nicht verfügbar ist und der Absorptionsbeiwert folgende Werte überschreitet: i) bei Kraftfahrzeugen mit Saugmotor 2,5 m -1 SM ii) bei Kraftfahrzeugen mit Turbomotor 3,0 m -1 SM iii) bei Kraftfahrzeugen, welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO 4) genehmigt wurden oder welche gem. den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder bei Kraftfahrzeugen mit einer erstmaligen Zulassung nach dem 1. Juli 2008 1,5 m -1 SM 8.3 Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften LM, VM offensichtlich mangelhaft SM 8.4 Andere umweltrelevante Positionen 8.4.1 Flüssigkeitsverlust jeglicher Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung LM jeglicher übermäßiger Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer SM, GV 8.4.2. Sichtbarer Rauch starke oder übermäßige Rauchentwicklung SM, GV 9. Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen (M2 und M3) 9.1 Türen 9.1.1 Einstiegs- und Ausstiegstüren mangelhafte Funktion SM Zustand schadhaft LM, SM Notsteuerung defekt SM Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.1.2 Notausstiege mangelhafte Funktion SM, GV Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlich SM Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt SM, GV nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.2 Antibeschlag- und -entfrostungssystem mangelhafte Funktion LM, SM Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft SM 9.3 Lüftung und Heizung mangelhafte Funktion LM, SM Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV 9.4 Sitze 9.4.1 Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal) Sitze defekt oder unsicher LM, SM Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Sitzbezüge beschädigt LM Sitzplatzanzahl über der genehmigten SM, GV, VM 9.4.2 Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen) Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaft LM, SM Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.5 Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM fehlt, ausgefallen SM einzelne Lampen ausgefallen LM 9.6 Gänge, Stehplätze Boden unsicher SM, GV Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.7 Treppen und Stufen Zustand schadhaft oder beschädigt LM, SM, GV einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.8 Fahrgastkommunikationssystem System defekt LM, SM 9.9. Hinweistafeln Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.10 Vorschriften für die Beförderung von Kindern 9.10.1 Türen Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.10.2 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig SM, VM z. B.: Schulbusse 9.11 Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen 9.11.1 Türen, Rampen und Hebeeinrichtung mangelhafte Funktion LM, SM Zustand schadhaft LM, SM Steuerung(en) defekt LM, SM Warnvorrichtung(en) defekt LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.11.2 Rollstuhlhalterungen mangelhafte Funktion LM, SM Zustand schadhaft LM, SM Steuerung(en) defekt LM, SM nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.11.3 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.12 Sonstige Sonderausstattungen 9.12.1 Einrichtungen für Nahrungszubereitung Einrichtung nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre SM 9.12.2 Sanitäre Einrichtungen Einrichtung nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.12.3 Andere Einrichtungen (z. B. audiovisuelle Systeme) nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM 9.13 Wagenbuch nicht vorgelegt VM Welche Einrichtungen am Anhänger sind nicht betriebsfähig?Die elektrischen Verbindungen zu Ihrem Zugfahrzeug sind unterbrochen.. Der Automatische Blockierverhinderer (ABV). Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR). Das Elektronische Bremssystem (EBS). Welche Auswirkungen hat Einbruch der Vorratsleitung zum Anhänger bei einer Zwei Leitungsbremsanlage?Welche Auswirkung hat ein Bruch der Vorratsleitung zum Anhänger bei einer Zweileitungs-Bremsanlage?. - leitet eine Bremsung des Anhängers ein.. - löst beim Zugfahrzeug automatisch eine Bremsung aus.. - schließt den Anhängerluftvorrat gegen die unterbrochene Vorratsleitung ab.. Welche Auswirkungen kann die Beschädigung wesentliche Bauteile der achsfederung auf die Verkehrssicherheit haben?Welche Auswirkung kann die Beschädigung wesentlicher Bauteile der Achsfederung auf die Verkehrssicherheit haben?. Das Fahrverhalten kann beeinträchtigt werden.. Es kann zu Auswaschungen an den Reifen kommen.. Es kann zu weiteren Beschädigungen am Fahrzeug kommen.. Was müssen Sie beim Ankuppeln von einem Anhänger beachten?Achten Sie darauf, dass Anhänger und Auto beim Ankuppeln auf einer geraden Ebene stehen. Wenn nicht, muss der Anhänger mit Keilen gegen das Wegrollen gesichert werden. Lösen Sie als Nächstes die Feststellbremse am Anhänger und kuppeln Sie diesen an. Die Kupplung muss beim Absenken der Deichsel einrasten.
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