Welche Einrichtung am Anhänger ist ohne Funktion Wenn die elektrische Verbindung zum Zugfahrzeug fehlt oder?

Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs.

Anlage 1

Position

Zuordnung

Anmerkung

0

Identifizierung des Fahrzeuges

0.1

Kennzeichen(tafeln) (falls vorgeschrieben)

Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können)

SM, GV

nicht ordnungsgemäß angebracht

LM, SM

Beschriftung fehlt oder ist unleserlich

LM, SM

umgebogen, beschädigt

LM, SM

entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen

VM, SM

0.2

Fahrzeugidentifizierungsnummer

fehlt oder unauffindbar

SM

unvollständig oder unleserlich

SM

nicht original

SM

entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen

SM

0.3

Motortype

fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend

SM, VM

Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant

1

Bremsanlage

1.1

Mechanischer Zustand und Funktion

1.1.1

Bremspedal-/Bremshebellagerung (Betätigungseinrichtung)

schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse)

LM, SM

erhebliche Abnutzung oder Spiel

SM

Lagerung ausgeschlagen

SM

Lagerung gebrochen

GV

1.1.2

Zustand des Pedals / des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung

Betätigungsweg übermäßig

SM

keine ausreichende Wegreserve vorhanden

GV

Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt

LM, SM, GV

Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt

SM

Bruchgefahr, nicht betätigbar

GV

ausreichende Bremswirkung kann nicht erreicht werden

GV

Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden)

SM, GV

verbogen oder geschädigt

LM, SM, GV

1.1.3

Vakuumpumpe oder Kompressor und Speicher

Luftdruck bzw. Vakuum unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone)

SM, GV

Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsmäßig

SM

Kompressorleistung nicht ausreichend um Hilfsbremswirkung zu erreichen

GV

Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht

SM, GV

Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt

SM, GV

äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems

SM, GV

Leitungen stark beschädigt, übermäßig korrodiert oder stark undicht

GV

Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert

SM

offensichtliche Änderung des Bremssystems

SM

Typenschild fehlt

VM

Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant

1.1.4

Druckwarnanzeige, Manometer

arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft

LM, SM

1.1.5

Handbremsventil

Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen

SM

Funktion ungenügend, nicht feststellbar

SM, GV

Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert

SM

Verbindungen locker oder Leckage im System

SM

1.1.6

Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse

Feststellratsche greift nicht ausreichend

SM, GV

übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenmechanismus

LM, SM

übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung

SM

Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung

SM, GV

fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Fehlfunktion an

SM

1.1.7

Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)

Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt

SM, GV

übermäßiger Ölaustritt aus System

SM

Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert

SM

Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit oder Leckage

SM, GV

Funktion mangelhaft

SM, GV

1.1.8

Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch)

Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft

LM, SM

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

SM

übermäßige Leckage

SM, GV

Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt

LM, SM

mangelhafte Funktion

SM, GV

1.1.9

Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter

Behälter beschädigt, korrodiert, undicht,

LM, SM, GV

Entwässerungsvorrichtung ohne Funktion

SM, GV

Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert

SM, GV

Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar

SM, VM

unsachgemäße Reparatur

SM, GV

1.1.10

Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)

Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung

SM

Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht

SM, GV

Hauptbremszylinder unsicher befestigt

SM, GV

Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt

LM, SM

Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist schadhaft

SM

offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage

SM

Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt

SM

Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend oder über Maximum

LM, SM, GV

1.1.11

Starre Bremsleitungen

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

Leitungen oder Anschlüsse undicht

SM, GV

Leitungen beschädigt

LM, SM, GV

Leitungen übermäßig korrodiert

SM, GV

falsche Verlegung

LM, SM, GV

unsachgemäß repariert

SM, GV

1.1.12

Flexible Bremsschläuche

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

Schläuche beschädigt, durchgescheuert, verdreht oder zu kurz

SM, GV

Schläuche oder Anschlüsse undicht

SM, GV

Ausbeulung der Schläuche unter Druck

GV

Porosität

LM, SM, GV

unsachgemäß repariert

SM, GV

1.1.13

Bremsbeläge und Bremsklötze

Belag oder Klotz nahe der Verschleißgrenze

LM

Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt

SM, GV

verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM, GV

fehlender Belag oder Klotz

GV

falscher Belag oder Klotz

SM, GV

1.1.14

Bremstrommeln, Bremsscheiben

Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 90% der Reibfläche

LM

Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 75% der Reibfläche

SM

Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung

SM, GV

Trommel oder Scheibe gerissen

LM, SM, GV

Trommel oder Scheibe ungenügend gesichert oder gebrochen

GV

Trommel oder Scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM, GV

fehlende Bremstrommel oder -scheibe

GV

Ankerplatte ungenügend gesichert

SM

Bremsträger locker

GV

1.1.15

Bremsseile, Bremszugstangen, Bremsbetätigungshebel, Bremsgestänge

Betätigungskräfte zu groß, schwergängig

LM, SM

Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt

SM, GV

z. B.: verknotet

Ausfallgefahr

GV

Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt

SM

Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert

SM, GV

Seil, Zugstange oder Verbindung ungenügend gesichert

SM, GV

Seilführung schadhaft

LM, SM

Ummantelung der Seilhülle gebrochen

LM

übermäßige Hebel- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes

SM, GV

Schutzmanschette des Auflaufteils leicht beschädigt, porös

LM

Schutzmanschette des Auflaufteils stark beschädigt oder fehlt

SM

Führung des Auflaufteils starkes Spiel

SM

Dämpfer/-lagerung der Auflaufvorrichtung schadhaft

SM

Auflaufteil festgefressen

GV

Rückfahrsperre des Auflaufteils bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend

SM, GV

1.1.16

Radbremszylinder (einschließlich Federspeicher oder Hydraulikzylinder)

Entlüftungsschraube defekt

LM

Radbremszylinder gerissen oder beschädigt

SM, GV

Radbremszylinder undicht

SM, GV

Radbremszylinder unsicher befestigt/ oder unsachgemäß montiert

SM, GV

Radbremszylinder übermäßig korrodiert

SM, GV

Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membrane

SM, GV

Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt

SM

schwergängig

SM, GV

Nachstellanzeige außer Funktion

SM

1.1.17

Bremskraftregler

Gestänge defekt oder zu großer Weg oder unsachgemäß montiert

SM, GV

falsch eingestellt

SM, GV

Klemmt oder ist unwirksam

SM, GV

fehlt

SM, GV

undicht

SM, GV

Typenschild fehlt

VM

z. B.: ALB-Schild fehlt wenn vorgeschrieben

Daten unleserlich oder nicht vorschriftsmäßig

VM

1.1.18

Automatische Gestängesteller und -anzeige

Gestängesteller beschädigt, klemmt oder weist übermäßige Wege, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf

SM, GV

Gestängesteller schadhaft

SM

unsachgemäß montiert oder ersetzt

SM

Gestängeanzeiger ohne Funktion

SM

1.1.19

Dauerbremssystem (soweit eingebaut oder vorgeschrieben)

Anschlüsse oder Befestigungen unsicher

SM

System ist offensichtlich schadhaft oder fehlt

SM, GV

1.1.20

Automatische Betätigung der Anhängerbremsen

Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird

GV

Abreißverbindung schadhaft oder fehlt

SM

z. B.: Abreißseil bei Auflaufbremsen oder elektrischer Anhängerbremse

Staubmanschette beschädigt oder fehlt

LM, SM

Führung übermäßiges Spiel

SM

Dämpfer /- Lagerung schadhaft

SM

Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend

SM, GV

Betätigungsweg zu groß

SM

1.1.21

Vollständiges Bremssystem

andere Systembauteile derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist

SM, GV

z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.

Luft- oder Frostschutzmittelaustritt

LM, SM

Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert

SM

unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils

SM, GV, VM

1.1.22

Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)

fehlen

SM

beschädigt

LM, SM

unbrauchbar oder undicht

SM

1.2

Betriebsbremse Wirkung und Wirksamkeit

1.2.1

Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)

ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern

LM, SM, GV

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

LM

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

SM

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft

GV

im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

SM, GV

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

SM, GV

Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang

SM

starke Schwankung der Bremskraft (mehr als 20% Abweichung von der gemessenen Höchstbremskraft) während jeder vollen Radumdrehung

SM

Anmerkung:

Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck.

Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen.

Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.

1.2.2

Wirksamkeit

Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den unten angegebenen Werten.

SM

Anmerkung:

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2.

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält („EG-Bremsbänder“).

Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn die Prüfmasse 80 % des technischen Höchstgewichtes beträgt.

Mindestbremswirksamkeit

Klasse M1:…………………………………………………………………………………. 58 %

50% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 25.07.2010

Klasse N1: ……………………………………………………………………………….. 50 %

Klasse M2, M3:………………………………………………………………………….. 50 %

48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991

Klasse N2, N3:……………………………………………………………………………... 50 %

43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

45% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012

Klasse T5, C5: …………………………………………………………………………… 45 %

Klasse O1, O2, R:………………………………………………………………………….. 43%

40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

Klasse O3, O4:

40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012

Sattelanhänger: …………………………………………………………………………… 45%

Anhängewagen: ………………………………………………………………………….. .50%

Zentralachsanhänger:…………………………………………………………………….. .50%

Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4

C1, C2, C3, C4

bei Hinterradbremse ……………………………………………………………………... 30 %

bei automatisch abschaltbarem Allradantrieb……………………………………………. 40 %

Klassen L (beide Bremsanlagen):

Klasse L1e,……………………………………………………………………….…….... 42 %

Klasse L2e, L6e:………………………………………………............................................ 40 %

Klasse L3e:………………………………………………………………………………. 50 %

Klasse L4e:………………………………………………………………………………. 46 %

Klasse L5e, L7e:…………………………………………………………………………. 44 %

Klassen L (Hinterradbremsanlage):……………………………………………………….25 %

oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswert

SM

Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit

GV

1.3

Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)

1.3.1

Wirkung

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

LM

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

SM

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

GV

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

SM, GV

1.3.2

Wirksamkeit

siehe Anmerkung zu 1.2.2

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten

SM

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 25% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten

GV

1.4

Feststellbremse

1.4.1

Wirkung

siehe Anmerkung zu 1.2.2

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft.

SM

einseitig ohne Wirkung

GV

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 16% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist

SM

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 10% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 7% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist

GV

1.4.2

Übertragung

Hebelweg

LM, SM

Feststellvorrichtung defekt oder funktionslos

LM, SM

1.5

Dauerbremssystem Wirkung

Wirkung nicht abstufbar

SM

Nicht anwendbar bei Auspuffbremssystemen

System funktioniert nicht

SM

1.6

Antiblockiersystem (ABS)

Warneinrichtung defekt

SM

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

SM

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

SM

Kabel beschädigt

SM

andere Bauteile fehlen oder sind schadhaft

SM

in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig

SM

1.7

Elektronisches Bremssystem (EBS)

Warnvorrichtung defekt

SM

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

SM

1.8

Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt

SM

Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5 %

LM

Siedepunkt niedriger als 150°C/ Wassergehalt größer als 2 %

SM

Bremsflüssigkeit unbrauchbar

GV

z. B. Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten

2.

Lenkung

2.1

Mechanischer Zustand

2.1.1

Zustand des Lenkgetriebes

Getriebe schwergängig

SM, GV

Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt

SM, GV

Gelenkwelle übermäßig abgenutzt

SM, GV

Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf

SM, GV

Leckage

LM, SM

Staubmanschetten beschädigt

SM

Ausfallgefahr

GV

2.1.2

Befestigung des Lenkgehäuses

Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt

SM, GV

Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet

SM, GV

Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen

SM, GV

Lenkgehäuse gebrochen

SM, GV

2.1.3

Zustand des Lenkgestänges/der Lenkgelenke

Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten

SM, GV

übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen

SM, GV

ein Bauteil gebrochen oder verformt

LM, SM, GV

Mangelhafte Befestigung, Befestigungsvorrichtungen fehlen

SM, GV

Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft

SM

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigt

LM, SM

2.1.4

Funktion des Lenkgestänges

Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells

SM

Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen

SM

Fahrzeug nicht sicher lenkbar

GV

2.1.5

Servolenkung

Flüssigkeitsleck

SM, GV

Flüssigkeit unzureichend

LM, SM

Mechanismus funktioniert nicht

SM, GV

Mechanismus gebrochen oder unsicher

SM, GV

Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen

SM, GV

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

Kabel/Schlauch/Leitung beschädigt oder übermäßig korrodiert

SM, GV

2.2

Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange

2.2.1

Zustand des Lenkrads/der Lenkstange

Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung

SM

Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt

SM, GV

Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker

SM, GV

offensichtliche Abänderungen

SM, GV, VM

Befestigung mangelhaft

SM, GV

2.2.2

Lenksäule/-bügel und -gabel

übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums

SM, GV

übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule

SM, GV

flexible Kupplung (Hardyscheibe) oder andere Verbindungselemente beschädigt

SM

Befestigung schadhaft oder Ausfallgefahr

SM, GV

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

GV

Höhenverstellung nicht fixierbar

SM

Lenkkopflager-Gabelkopflager ausgeschlagen oder schwergängig

SM, GV

2.3

Lenkungsspiel

übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsmäßig)

SM, GV, VM

2.4

Spureinstellung

Einstellung entspricht offensichtlich nicht den Herstellerangaben oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

2.5

Drehkranz

Bauteil beschädigt oder gerissen

SM, GV

übermäßiges Spiel

SM, GV

Befestigung schadhaft

SM, GV

2.6

Elektrische Servolenkung (EPS)

EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

SM

Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder

SM, GV

Lenkhilfe funktioniert nicht

SM

3.

Sicht

3.1

Sichtfeld

Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG

Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wird (keinen Mangel stellen die gesetzlich vorgeschriebenen und ordnungsgemäß montierten Geräte zur Mauterfassung dar, wie zB Go Box, sofern diese am Rand des Hauptsichtbereichs des Lenkers oder außerhalb davon angebracht sind)

LM, SM, GV

Mängel an der Sonnenblende

LM

stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10  % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich)

SM, VM

Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten

SM, GV, VM

3.2

Scheibenzustand

kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt)

SM, VM

Windschutzscheibe gesprungen

LM, SM

Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd beschädigt oder gesprungen

SM, GV

Nicht vorschriftsmäßige Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche

SM, VM

z. B. sandgestrahlte Fahrgestellidentifizierungsnummern zulässig

Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers beschädigt oder gesprungen

LM, SM

Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden

LM, VM

Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt

SM, GV, VM

3.3

Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel) oder Rückblickeinrichtung

fehlt, nicht ausreichend wirksam oder ungeeignet

SM, VM

Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar

beschädigt, gerissen, gesprungen oder Spiegel blind

LM, SM

LM – weniger als 10 % der Fläche blind, SM – 10 % oder mehr der Fläche blind

Befestigung locker oder unsicher

LM, SM

großwinkeliger Außenspiegel fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klasse N2 > 5,5t und N3

Weitwinkelspiegel fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klasse N2 < 7,5t, wenn Anbringung 2m über Boden möglich ist überdies gilt: Anfahrspiegel nicht erforderlich, wenn Sichtfeld mit Weitwinkel und Frontspiegel eingehalten ist (§ 18a KDV)

Frontspiegel / Anfahrspiegel fehlt

SM, VM

Genehmigungszeichen fehlt

SM, VM

3.4

Scheibenwischer

arbeitet zu schnell oder zu langsam

SM

fehlt, funktionslos, unbrauchbar oder schadhaft

SM, GV

Wischerblätter fehlen oder sind offensichtlich defekt

SM, GV

Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen

SM

Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam

LM

3.5

Scheibenwaschanlage

(für die Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam

SM

3.6

Antibeschlagsystem

nicht funktionsfähig

LM,SM

4

Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen

4.1

Scheinwerfer

4.1.1

Zustand und Funktion

Scheinwerfer, Licht/Lichtquelle fehlt, ohne oder ungenügende Funktion

SM, GV

Projektionssystem (Reflektor und Linse) angegriffen, blind, verrostet oder fehlt

LM, SM

LM wenn weniger als ca. 10% der Reflektorfläche blind

Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt

SM

Streuscheibe geringfügig gesprungen

LM

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

LM, SM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen weniger als 50% der Lichtquellen ausgefallen

LM

4.1.2

Einstellung

Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig

SM

4.1.3

Schaltung

Lichthupe defekt

LM

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

Schaltfehler

SM

Verpflichtende Fernlichtkontrollleuchte defekt, fehlt oder Schaltfehler

SM, VM

4.1.4

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändern

SM

Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise

SM, VM

Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart

SM

Anbau nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Summe der Kennzahlen über 100

SM, VM

Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel

SM, GV

z. B. H4 mit Zwischenringen, Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer

Reflektor fehlt, blind oder verrostet

SM

Streuscheibe oder Leuchtmittel verdreht eingebaut

SM

Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche

SM, VM

Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

4.1.5

Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)

funktioniert nicht / fehlt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden

SM

4.1.6

Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)

fehlt/defekt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

4.2

Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten

4.2.1

Zustand und Funktion

Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM, GV

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Leuchtscheibe fehlt, gesprungen oder ausgebrochen

SM

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

4.2.2

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

Schaltfehler

SM

4.2.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

SM, GV

Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus

SM, VM

4.3

Bremsleuchten

4.3.1

Zustand und Funktion

Eine Leuchte ohne Funktion oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt

SM

Alle Leuchten ohne Funktion oder in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt

GV

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

4.3.2

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

SM, GV

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

Schaltfehler

SM

4.3.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

SM, GV

4.4

Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten

4.4.1

Zustand und Funktion

Eine Leuchte fehlt, ohne Funktion oder ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

Alle Leuchten einer Seite fehlen, ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

GV

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Leuchtscheibe fehlt

SM

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

4.4.2

Schaltung

Schalter beschädigt

LM

weder optische noch akustische Anzeige

SM, VM

Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt

SM, VM

Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt

SM

Schaltfehler

SM

4.4.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

4.4.4

Blinkfrequenz

weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute

SM

4.5

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten

4.5.1

Zustand und Funktion

Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Reflektor fehlt, blind, verrostet

LM, SM

SM: 10% oder mehr der Fläche

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, geringfügig gesprungen

LM

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

LM, SM

Streuscheibe verdreht eingebaut

SM

4.5.2

Einstellung

Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hat

SM

4.5.3

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Kontrollleuchte fehlt oder ohne Funktion

SM, VM

Schaltfehler

SM

4.5.4

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

System nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

4.6

Rückfahrscheinwerfer

4.6.1

Zustand und Funktion

Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

Reflektor fehlt, blind, verrostet

LM, SM

SM: 10% oder mehr der Fläche

Streu- oder Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

SM

Streuscheibe verdreht eingebaut

SM

sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

4.6.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

blendet

SM

Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

System nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

4.6.3

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Schaltfehler

SM

4.7

Beleuchtung für das hintere Kennzeichen

4.7.1

Zustand und Funktion

fehlt oder ohne Funktion

LM, SM, VM

Befestigung unzureichend

LM, SM

Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten aus

LM, SM, VM

4.7.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

System nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

4.8

Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln

4.8.1

Zustand

vorgeschriebene Rückstrahler, Umrissmarkierungen oder hintere Kennzeichnungstafeln fehlen

SM, VM

Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern vorne oder hinten nicht paarweise angebracht

SM, VM

Rückstrahler geringfügig gesprungen

LM

Rückstrahler durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

Umrissmarkierung oder hintere Kennzeichnungstafeln beschädigt

LM, SM

Befestigung unzureichend

LM, SM

4.8.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Einrichtung oder Position nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

reflektierte Lichtfarbe oder Form stimmt nicht

SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

4.9

Kontrollleuchten

4.9.1

Zustand und Funktion

Vorgeschriebene Kontrollleuchten fehlen oder ohne Funktion

LM, SM, VM

4.9.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

vorgeschriebene Kontrollleuchten nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

4.10

Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

Verbindungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei, fehlt teilweise oder vollständig

SM, GV

Falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung

SM

unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt

LM, SM

Isolierung beschädigt oder schadhaft

LM, SM

4.11

Elektrische Leitungen

unsicher oder ungenügend gesichert

LM, SM, GV

Isolierung beschädigt oder Leitung schadhaft

LM, SM, GV

mangelhafte Verlegung

LM, SM

4.12

Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler

Anbau bzw. Farbe unzulässig

SM, VM

Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Leuchte / Rückstrahler nicht sicher befestigt

LM, SM

4.13

Batterie(n)

Unsicher (Batteriebefestigung unsachgemäß, Batterie lose)

LM, SM

Leckage

SM

Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt

SM

Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt

SM

Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig oder defekt

SM

4.14

Tagfahrleuchten

4.14.1

Zustand und Funktion

wenn vorhanden ohne Funktion

SM

Leuchtscheibe fehlt

SM

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen

SM

Schaltfehler

LM, SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder weniger der Lichtquellen ausgefallen

LM

Befestigung unzureichend

LM, SM

4.14.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

Lichtfarbe oder Leuchtstärke nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

offensichtlich falsches Leuchtmittel

SM, VM

erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

LM, SM, VM

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

5.

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung

5.1

Achsen

5.1.1

Achsen / Achskörper

angerissen, gebrochen oder verbogen, Korrosion

LM, SM, GV

unsichere Befestigung am Fahrzeug

SM, GV

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

Gummielemente brüchig oder porös

LM

Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden

SM

5.1.2

Achsschenkel

eingerissen, verbogen

SM

gebrochen

GV

Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt

SM, GV

übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger

SM, GV

Achsschenkelbolzen in der Achse locker

SM, GV

5.1.3

Radlager

Spiel in den Radlagern

LM

übermäßiges Spiel in den Radlagern

SM, GV

schwergängig oder klemmt

SM, GV

Beschädigung

SM, GV

erhebliches Laufgeräusch

SM, GV

5.2

Räder und Reifen

5.2.1

Radnabe

Radmuttern oder Radbolzen fehlen oder sind locker

SM, GV

offensichtlich falsche Radmuttern / Radschrauben

SM, GV

Nabe abgenutzt oder beschädigt

SM, GV

5.2.2.

Räder

Riss, Bruch oder offensichtlich defekte Schweißung

GV

Felgenringe unsachgemäß montiert

SM, GV

Rad verbogen oder abgenutzt

LM, SM, GV

für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge

SM, GV

erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag

SM, GV

Radbefestigungsbohrungen ausgeleiert oder eingerissen

SM, GV

Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe

SM, GV

Ausnahme: genehmigt

Speichen offensichtlich locker oder fehlen

SM, GV

Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft

SM

Rad entspricht nicht der Genehmigung

VM

Rad entspricht nicht der Genehmigung mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

SM, GV

Radmutternabdeckung fehlt oder defekt

LM, SM

5.2.3

Reifen

Reifengröße, Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsmäßig mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

SM, GV

Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern

SM, GV

Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse

SM

Ausnahme: genehmigt

Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten

SM, GV

Profiltiefe der Reifen nicht ausreichend oder vorschriftsmäßig

SM, GV, VM

GV ab < 80% des gesetzlich

geforderten Wertes

Reifen scheuern an anderen Bauteilen

SM, GV

nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsmäßig

SM, GV, VM

z. B. bei M1 oder L

Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksam

LM

Winterreifen nicht achsweise

SM

Spikesreifen nicht auf allen Rädern

SM

Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen)

SM, VM

Ausnahme: genehmigt

Reifen entsprechen nicht der Genehmigung, Genehmigungszeichen fehlt

VM

fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges

LM, VM

unsachgemäß nachgeschnittene Reifen,

SM, GV

z. B. Karkasse am Nutengrund sichtbar

unregelmäßige Abnützung der Lauffläche

LM

erheblich zu geringer Luftdruck

LM, SM

Reifen komplett entlüftet

GV

Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW

SM

ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller

Fahrzeuge M2, M3, N2, N3

Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse

VM

nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3 und vom

1. November bis 15. April für N2, N3

5.3

Aufhängung

5.3.1

Federn und Stabilisatoren

Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

SM, GV

Federbauteil beschädigt oder gebrochen

SM, GV

Feder fehlt

SM, GV

Verbindungselement schadhaft korrodiert oder fehlt offensichtlich

LM, SM, GV

unsachgemäße Reparatur oder Änderung am Fahrwerk

SM, GV

Verschleiß

LM, SM

Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen

LM, SM, GV

Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker

SM, GV

Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt

SM

Restfederweg unter 25 mm

SM,GV

für Prüfungen nach § 56 KFG und § 58 KFG relevant

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung

SM

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren

GV

Erkennbarkeit von Schleifspuren

GV

5.3.2

Stoßdämpfer

unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

LM, SM

beschädigt, wesentliche Leckage oder Funktionsstörung

LM, SM, GV

fehlt

GV

Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt

LM

5.3.2.1

Wirksamkeit der Dämpfung

offensichtlich beeinträchtigte Dämpfungseigenschaft

LM, SM, GV

5.3.3

Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme

Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt, erhebliches Spiel

SM, GV

Bauteil beschädigt, gerissen, gebrochen oder korrodiert

LM, SM, GV

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

geringes Spiel

LM

Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert

LM, SM, GV

Vorderradgabel sichtbar verzogen

SM, GV

Schwingenlagerung ausgeschlagen

SM, GV

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

Gummielemente brüchig oder porös

LM

Fangvorrichtung fehlt oder unbrauchbar

SM

5.3.4

Aufhängungsgelenke

Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungs-/ oder Traggelenke stark oder übermäßig abgenutzt, übermäßiges Spiel

SM, GV

Abdichtung porös, beschädigt oder fehlt

LM, SM

ungenügende Sicherung

SM

Gefahr des Lösens der Verbindung

GV

5.3.5

Luftfederung

System funktioniert nicht

GV

ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde

SM, GV

hörbare Systemleckage

SM

Luftfederbalg brüchig oder porös

LM, SM

Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt

SM

6.

Fahrgestell und daran befestigte Teile

6.1

Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran, befestigte Teile

6.1.1

Allgemeiner Zustand

Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen, gerissen oder verformt

SM, GV

Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher

SM, GV

übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt

SM, GV

geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern

LM

offensichtlich unsachgemäße Verbindungen

SM, GV

mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen

SM, GV

Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben

LM

6.1.2

Auspuffrohre und Schalldämpfer

Auspuffanlage unsicher

LM, SM

Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

Aufhängung beschädigt

SM

mangelhafte Befestigung

SM, GV

entspricht nicht der Genehmigung

VM

6.1.3

Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)

Tank oder Leitungen unsicher

LM, SM, GV

ungeeignete Befestigung des Behälters

SM

mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung

LM, SM, GV

Kraftstoffleitungen stark korrodiert

SM

Kraftstofftank deformiert, korrodiert

LM, SM

Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel

SM, GV

Leitungen beschädigt oder durchgescheuert

LM, SM

Kraftstoffabsperrventil (falls kraftfahrrechtlich vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei

SM

Ent- Belüftung offensichtlich mangelhaft

SM

Brandgefahr aufgrund von:

         - Kraftstoffaustritt

         - mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff

         - Zustand des Motorraums

SM, GV

LPG/CNG oder Wasserstoffsystem zum Fahrzeugantrieb

Nachweis der Genehmigung fehlt

SM, VM

Betriebsvorschrift und/oder Betriebsbuch fehlen

SM, VM

erforderliche Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks in Betriebsbuch fehlen

SM, VM

erforderliche Eintragungen über periodische Kontrollen der Kraftgastanks gemäß § 7 Versandbehälterverordnung 2011 – VBV 2011 (BGBl. II Nr. 458/2011) und über wiederkehrende Begutachtungen gemäß § 57a KFG im Betriebsbuch fehlen

SM, VM

Kennzeichnungen der Antriebsart an der Fahrzeugaußenseite bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 fehlen

LM

mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen

SM, GV

mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen

LM, SM

mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen

LM, SM, GV

Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Kraftgasanlage

SM, GV

6.1.4

Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz

locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt

SM, GV

Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen offensichtlich unzureichend bzw. fehlt

SM, VM

verbogen

LM

6.1.5

Reserveradhalter (falls montiert)

nicht in einwandfreiem Zustand

LM, SM

gebrochen oder unsicher

SM

Reserverad unsicher am Halter befestigt oder kann herunterfallen

SM, GV

6.1.6

Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungen

Anhängevorrichtung

Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen, in der Funktion beeinträchtigt

LM, SM, GV

Bauteil stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

Befestigung schadhaft

SM, GV

Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

Anzeige funktioniert nicht

SM

Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Betrieb)

LM, SM

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

nicht selbsttätig schließend

VM

wenn vorgeschrieben

Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt

VM

Zugeinrichtung am Anhänger

Befestigung gelockert, zu großes Spiel

SM, GV

schadhafte Sicherung der Befestigung

SM, GV

Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen

SM, GV

Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt

SM, GV

Höheneinstellung fehlt oder unzureichend

SM

6.1.7

Getriebe / Kraftübertragung

(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Antriebswellen)

Sicherungsbolzen locker oder fehlen

SM, GV

Getriebewellenlager stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

Antriebsgelenke stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

flexible Kupplung (z. B. Hardyscheibe) beschädigt, Risse

SM, GV

Welle beschädigt oder verbogen

SM

Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen

SM, GV

Kupplung zeigt Schlupf

LM, SM

Kupplung zeigt übermäßigen Schlupf

GV

Anm.: kein sicheres Anfahren möglich

Kupplung trennt nicht

SM, GV

Lagergehäuse gebrochen oder unsicher

SM, GV

Abdichtung (Antriebswellenmanschette) beschädigt

LM,SM

Abdichtung (Antriebswellenmanschette) fehlt

SM

offensichtlich unzulässige Veränderung am Antriebssystem

SM

6.1.8

Motorhalterungen

Halterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen

SM, GV

6.1.9

Motorleistung

unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung

SM

unzulässige Veränderung des Motors

SM

offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip- Tuning

SM

6.1.10

Abschleppeinrichtung vorne/hinten

fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich)

SM, VM

6.2

Führerhaus, Karosserie und Aufbauten

6.2.1

Zustand

Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr

SM, GV

offensichtlich gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen

LM, SM, GV

Karosseriesäule unsicher

SM, GV

Korrosionsschäden an tragenden Teilen

LM, SM, GV

Eindringen von Motor- oder Rauchgasen

SM, GV

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung (Zu- oder Anbauten)

SM, GV

nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten)

VM

Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung

SM, GV

Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spiegelgestell beschädigt

LM, SM

Bordwandverschlüsse schadhaft

LM, SM

6.2.2

Befestigung

Karosserie oder Fahrerhaus unsicher

SM, GV

Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell

LM, SM

Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen

LM, SM

Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt

SM, GV

Sicherung fehlt oder unzureichend

SM, GV

Niederspannvorrichtung fehlt, wirkungslos oder stark beschädigt

SM

Hydraulik oder Druckluftteil undicht

LM, SM

Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie stark oder übermäßig korrodiert

SM, GV

Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichende Befestigung

LM, SM

6.2.3

Türen und Türanschläge, Schlösser

Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei

LM, SM

Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen

SM, GV

Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule sind locker, schadhaft oder fehlen

LM, SM, VM

korrodiert

LM, SM

Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt

SM

6.2.4

Boden

Boden unsicher oder schwer beschädigt

SM, GV

wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie

SM, GV

Korrosions- oder Verformungsschäden

LM, SM

6.2.5

Fahrersitz

locker oder Sitzstruktur defekt

SM, GV

keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung

SM, GV

Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar

SM

6.2.6

Andere Sitze

defekt oder unsicher

LM, SM

Montage der Sitze offensichtlich nicht vorschriftsmäßig

LM, SM

Sitzpolster schadhaft

LM

Haltegriffe (soweit vorgesehen) fehlen oder locker

SM

Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar

SM

6.2.7

Betätigungseinrichtungen

eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

Hebel/Pedale nicht gleitsicher

LM

sonstige Mängel

LM, SM

Anm.: unsachgem. Veränderung

6.2.8

Trittstufen / Einstiege

Stufe oder Stufenabsatz unsicher

LM, SM, VM

Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer

SM, GV

falsche Anbringung (zu hoch)

SM, VM

6.2.9

Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen

Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt

SM

andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

hydraulische Einrichtung undicht

LM, SM

6.2.10

Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutz

fehlen, sind locker oder schwer korrodiert

LM, SM

ungenügender Abstand zum Rad

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung

SM

für Fahrzeuge der Klassen N2 > 7,5 t N3 und M3 mit Genehmigung nach dem 08.09.1999

7

Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben

7.1

Sicherheitsgurte / Gurtschlösser und Rückhaltesysteme

7.1.1

Montagesicherheit der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser

Verankerungspunkte schwer beschädigt

SM, GV

Verankerung locker

SM, GV

Befestigung unzureichend dimensioniert

SM, GV

unzulässige Anbringung

SM, VM

7.1.2

Zustand der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser

vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt, ist nicht montiert oder unbrauchbar

SM, VM

Sicherheitsgurt beschädigt

LM, SM

Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig

LM, SM

Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM

Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM

7.1.3

Kraftbegrenzer der Sicherheitsgurte

Kraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

7.1.4

Gurtstraffer

Fehlt, offensichtlich defekt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

7.1.5

Airbag

fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich

funktioniert offensichtlich nicht

SM

Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich

7.1.6

Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)

SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

LM, SM

Anm.: sofern Fehlerauslese „Sitzkissen“ ergibt, LM mit Dokumentation im Gutachten sonst SM

7.2

Feuerlöscher (falls erforderlich)

fehlt

SM, VM

Befestigung mangelhaft

LM, SM

Überprüfungsfrist abgelaufen

SM, VM

Plombierung fehlt

SM, VM

7.3

Schlösser und Diebstahlsicherungen

Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs

LM

defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich

SM, GV

fehlt

VM

7.4

Warndreieck (falls vorgeschrieben)

fehlt oder beschädigt

LM

Nicht vorschriftsmäßig

LM

7.5

Verbandskasten (falls vorgeschrieben)

fehlt oder unvollständig

LM

7.6

Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben)

fehlen, unbrauchbar

LM, SM

Befestigung mangelhaft

LM, SM, GV

7.7

Akustische Warnvorrichtung

funktionslos

SM

Betätigungseinrichtung unsicher

LM

zu laut, zu leise

SM

Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge)

SM

Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3

Rückfahrwarner nicht rückschaltbar (falls vorgeschrieben)

VM

7.8

Geschwindigkeitsmesser

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

LM, SM, VM

funktioniert nicht, offensichtlich erhebliche Abweichungen

SM

offensichtlich erhebliche Abweichung für Prüfung gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant

fehlt

SM

Beleuchtung mangelhaft

LM, SM

Ablesbarkeit mangelhaft

LM, SM

7.9

Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

LM, SM, VM

funktioniert nicht, offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung

SM

Verplombung schadhaft oder fehlt

SM

Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder veraltet

SM, VM

pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

unbefugter Eingriff oder offensichtliche Manipulation

SM, VM

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

SM

7.10

Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut / vorgeschrieben)

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

LM, SM, VM

Einbauschild ungültig, fehlt

SM

funktioniert offensichtlich nicht

SM

Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft)

SM

Verplombung schadhaft oder fehlt

SM, VM

Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder abgelaufen

SM, VM

pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

Anm: Prüfnachweis muss bei Begutachtung vorgelegt werden

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

SM

7.11

Kilometerzähler (falls vorhanden)

funktioniert offensichtlich nicht

LM

7.12

Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

LM, SM

Kabel beschädigt

LM, SM

andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt

LM, SM

Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

LM, SM

ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

LM, SM

7.13

Antimanipulationsmaßnahmen (Klasse L, wenn vorgeschrieben)

Antimanipulationsaufkleber fehlt oder unleserlich

SM

Bauteile entsprechen offensichtlich nicht den Angaben am Antimanipulationsaufkleber

SM

7.14

Ständer, Fußrasten

Ständer fehlt oder unbrauchbar

SM

Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt, Ständer klappt nicht automatisch in geschlossene Fahrtstellung

SM, GV

Seitenständer vorschriftswidrig

SM, VM

Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert

SM, GV

Fußrasten fehlen, stark beschädigt, nicht arretierbar

SM

Fußrastenoberfläche glatt

LM

7.15

Kette /Antriebsriemen

locker

LM, SM, GV

unzulässig abgenützt

SM, GV

Kettenschloss unsachgemäß montiert

SM

Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt

LM, SM, GV

Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig

SM

Kettenspannvorrichtung fehlt

SM, GV

Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt

SM

Kettenschutz (wenn vorgeschrieben) fehlt

SM, GV

Kettenschutz locker, verbogen

SM

offensichtlich ungleichmäßig gedehnte Kette

LM, SM

7.16

Zapfwellenabdeckung

fehlt, gebrochen

LM, SM

7.17

Kipp- bzw. Ladevorrichtung

Prüfnachweis fehlt

VM

offensichtliche Mängel

LM, SM

Tragfähigkeitsschild fehlt

VM

Prüfintervall überschritten

SM, VM

7.18

Anlassvorrichtung

ohne Funktion

SM, GV

7.19

Haltegriffe

fehlt oder beschädigt

SM

7.20

Druckbehälter

Bescheinigungen fehlen

VM

7.21

Ersatzrad nur für Omnibusse

fehlt oder unbrauchbar

SM, VM

7.22

Kennzeichnungstafeln

fehlen, unbrauchbar

SM, VM

falsche Anbringung

LM, VM

7.23

Aufschriften/Geschwindigkeitsschild

fehlt

LM, VM

7.24

Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)

geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen

VM

im Zeitraum vom 1. November bis

15. April

8

Umweltbelastung

8.1

Lärmentwicklung

Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2)

LM, SM

Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen

VM

Lärmpegel übersteigt offensichtlich den in den Vorschriften erlaubten Wert:

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

SM, VM

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

GV, VM

ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird

SM, GV

Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen

VM

8.2

Abgasemissionen

8.2.1

Emissionen von Benzinmotoren

8.2.1.1

Abgasnachbehandlungssystem

das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt

LM, SM

Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen

SM

8.2.1.2

Abgase

Auspuffanlage undicht, schadhaft

SM

Zündanlage defekt

SM

Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

Bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L gilt:

a) Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe

SM

b) oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, überschreiten HC-Gehalt und/oder CO-Emissionen folgende Werte

i) bei Kraftfahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung

HC-Gehalt über 600 ppm,

CO-Gehalt über

→ 4,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980 oder

→ 3,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.1980

SM

ii) bei Kraftfahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften

HC-Wert über 60 ppm

→ bei Leerlauf des Motors: 0,5 %

→ bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 % oder

für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden

→ bei Leerlauf des Motors: 0,3 %

→ bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 %

SM

c) Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben

SM

d) bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an

SM

bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht

SM

bei laufendem Motor blinkt OBD-Kontrollleuchte bzw. leuchtet ständig

SM

Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Benzinmotoren, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung

CO-Emissionen überschreiten bei Leerlauf des Motors 4,5 %

SM

8.2.2

Emissionen von Dieselmotoren

8.2.2.1

Abgasnachbehandlungssystem

das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defekt

LM, SM

Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen

SM

8.2.2.2

Abgastrübung

Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Es ist lediglich eine Sichtprüfung durchzuführen.

a) Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß

SM

b) Sofern diese Information nicht verfügbar ist und der Absorptionsbeiwert folgende Werte überschreitet:

i) bei Kraftfahrzeugen mit Saugmotor 2,5 m -1

SM

ii) bei Kraftfahrzeugen mit Turbomotor 3,0 m -1

SM

iii) bei Kraftfahrzeugen, welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO 4) genehmigt wurden oder

welche gem. den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder

bei Kraftfahrzeugen mit einer erstmaligen Zulassung nach dem 1. Juli 2008 1,5 m -1

SM

8.3

Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen

Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften

LM, VM

offensichtlich mangelhaft

SM

8.4

Andere umweltrelevante Positionen

8.4.1

Flüssigkeitsverlust

jeglicher Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung

LM

jeglicher übermäßiger Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

SM, GV

8.4.2.

Sichtbarer Rauch

starke oder übermäßige Rauchentwicklung

SM, GV

9.

Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen (M2 und M3)

9.1

Türen

9.1.1

Einstiegs- und Ausstiegstüren

mangelhafte Funktion

SM

Zustand schadhaft

LM, SM

Notsteuerung defekt

SM

Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft

SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.1.2

Notausstiege

mangelhafte Funktion

SM, GV

Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlich

SM

Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt

SM, GV

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.2

Antibeschlag- und -entfrostungssystem

mangelhafte Funktion

LM, SM

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft

SM

9.3

Lüftung und Heizung

mangelhafte Funktion

LM, SM

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

9.4

Sitze

9.4.1

Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal)

Sitze defekt oder unsicher

LM, SM

Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Sitzbezüge beschädigt

LM

Sitzplatzanzahl über der genehmigten

SM, GV, VM

9.4.2

Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)

Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaft

LM, SM

Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.5

Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen

Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

fehlt, ausgefallen

SM

einzelne Lampen ausgefallen

LM

9.6

Gänge, Stehplätze

Boden unsicher

SM, GV

Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.7

Treppen und Stufen

Zustand schadhaft oder beschädigt

LM, SM, GV

einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei

SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.8

Fahrgastkommunikationssystem

System defekt

LM, SM

9.9.

Hinweistafeln

Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.10

Vorschriften für die Beförderung von Kindern

9.10.1

Türen

Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.10.2

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

z. B.: Schulbusse

9.11

Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen

9.11.1

Türen, Rampen und Hebeeinrichtung

mangelhafte Funktion

LM, SM

Zustand schadhaft

LM, SM

Steuerung(en) defekt

LM, SM

Warnvorrichtung(en) defekt

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.11.2

Rollstuhlhalterungen

mangelhafte Funktion

LM, SM

Zustand schadhaft

LM, SM

Steuerung(en) defekt

LM, SM

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.11.3

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.12

Sonstige Sonderausstattungen

9.12.1

Einrichtungen für Nahrungszubereitung

Einrichtung nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre

SM

9.12.2

Sanitäre Einrichtungen

Einrichtung nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.12.3

Andere Einrichtungen (z. B. audiovisuelle Systeme)

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

9.13

Wagenbuch

nicht vorgelegt

VM

Welche Einrichtungen am Anhänger sind nicht betriebsfähig?

Die elektrischen Verbindungen zu Ihrem Zugfahrzeug sind unterbrochen..
Der Automatische Blockierverhinderer (ABV).
Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR).
Das Elektronische Bremssystem (EBS).

Welche Auswirkungen hat Einbruch der Vorratsleitung zum Anhänger bei einer Zwei Leitungsbremsanlage?

Welche Auswirkung hat ein Bruch der Vorratsleitung zum Anhänger bei einer Zweileitungs-Bremsanlage?.
- leitet eine Bremsung des Anhängers ein..
- löst beim Zugfahrzeug automatisch eine Bremsung aus..
- schließt den Anhängerluftvorrat gegen die unterbrochene Vorratsleitung ab..

Welche Auswirkungen kann die Beschädigung wesentliche Bauteile der achsfederung auf die Verkehrssicherheit haben?

Welche Auswirkung kann die Beschädigung wesentlicher Bauteile der Achsfederung auf die Verkehrssicherheit haben?.
Das Fahrverhalten kann beeinträchtigt werden..
Es kann zu Auswaschungen an den Reifen kommen..
Es kann zu weiteren Beschädigungen am Fahrzeug kommen..

Was müssen Sie beim Ankuppeln von einem Anhänger beachten?

Achten Sie darauf, dass Anhänger und Auto beim Ankuppeln auf einer geraden Ebene stehen. Wenn nicht, muss der Anhänger mit Keilen gegen das Wegrollen gesichert werden. Lösen Sie als Nächstes die Feststellbremse am Anhänger und kuppeln Sie diesen an. Die Kupplung muss beim Absenken der Deichsel einrasten.