Welche der folgenden aussagen über die grundlagen des fliegens ist korrekt?

Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten ist der "kleine EU-Drohnenführerschein", da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU benötigt wird. Dies gilt aber erst ab dem 01.01.2024. Zuvor ist der kleine Drohnenführerschein erst beim Betrieb von Drohnen ab 500g erforderlich.

Auf den ersten Blick verwirrt es, dass die Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie zusammengefasst sind, während A2 mit dem Fernpilotenzeugnis einen eigenen Drohnenführerschein erfordert. Hintergrund ist, dass in A1 und A3 die geringste Gefährdung für unbeteiligte Personen besteht, während A2 auch den Betrieb größerer Drohnen bis unter 4 kg in der Nähe von unbeteiligten Personen zulässt.

Mit dem Bestehen der Online-Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 beim LBA wird dem Prüfling bestätigt, dass er über eine ausreichende Kompetenz für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Nur mit dieser Bestätigung darf er Drohnen gemäß den Vorgaben der offenen Kategorie in den risikoärmsten Unterkategorien A1 und/oder A3 einsetzen. Das Dokument gilt in der gesamten EU.

Der kleine A1/A3-Schein ist die Grundvoraussetzung für alle anderen Qualifikationen von Drohnenpiloten in der offenen und auch in der speziellen Kategorie. Die Prüfung z.B. zum Fernpilotenzeugnis A2 oder für die Anwendung eines Standard-Szenario darf nur abgelegt werden, wenn der Kompetenznachweis A1/A3 zuvor erfolgreich absolviert wurde.

Anders als beim deutschen Kenntnisnachweis oder beim Fernpilotenzeugnis A2 werden Vorbereitung und Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 nicht von privaten Unternehmen, sondern direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online durchgeführt.

Ablauf der Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt

Wie bekomme ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Vor der eigentlichen Prüfung muss beim LBA ein Online-Training absolviert werden. Hier für sind nach Aussage des LBA ca. 3 Stunden einzuplanen. Mit etwas Vorwissen lässt sich der Stoff auch gut in 30- bis 60 Minuten bewältigen.

Der neue rechtliche EU-Rahmen für Drohnen und die technischen Grundlagen werden in 9 Themengebieten vermittelt (vgl. UAS.OPEN.020(4)b in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947), die vom LBA zu 4 Prüfungsfächern verdichtet wurden. Gemeinsam mit dem Dienstleister Aircademy hat das LBA die folgenden Schulungsunterlagen entwickelt:

Prüfung zum kleinen EU-Drohnenführerschein

Die eigentliche Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 30 Minuten beantwortet werden müssen. Um zu bestehen, sind mindestens 75% der Fragen richtig zu beantworten.

Das Tutorial und die Prüfung können beliebig oft wiederholt werden, sollte nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht worden sein. Eine Prüfung der Identität des Prüflings findet weder vor, bei noch nach der Prüfung statt.

Die Kosten für das Online-Training beim LBA inkl. der Online-Prüfung liegen bei 25 €. Da seit dem 18.06.2021 die neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in Kraft ist, kann die Prüfung inzwischen nicht mehr kostenfrei abgelegt werden. Für die Änderung oder Verlängerung des Kompetenznachweis A1/A3 berechnet das LBA jeweils 15 €.

Wie sieht der kleine Drohnenführerschein A1/A3 aus?

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein digitales Bestätigungsdokument im PDF-Format per Mail vom Luftfahrt-Bundesamt zugeschickt. Dieser EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist beim Betrieb der Drohne zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitzuführen.

Das EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann dabei in digitaler Form auf einem elektronischen Gerät (z.B. in unserer Kopter-Profi App) mitgeführt werden, ausgedruckt im DIN-A4 Format oder im Scheckkartenformat. Wichtig ist, dass der QR-Code als Sicherheitsmerkmal maschinenlesbar bleibt.

Welche der folgenden aussagen über die grundlagen des fliegens ist korrekt?

Kann ich meinen deutschen Kenntnisnachweis in den EU-Kompetenznachweis A1/A3 umwandeln?

Ja, ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis kann vermutlich ab dem III. Quartal 2021 beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den EU-weit gültigen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Die Möglichkeit zur Umwandlung gilt bis zum 31.12.2021. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bleibt bei der Umwandlung unverändert bestehen.

Für die Umwandlung wird das LBA ein entsprechendes Formular auf der eigenen Homepage bereitstellen. Die Kosten für die Umschreibung werden bei 50 € liegen und damit doppelt soch hoch sein wie die Prüfungsgebühr für eine neue Online-Prüfung zur EU-Kompetenzbescheinigung A1/A3.

Nicht nur aus Kostengründen empfehlen wir den Inhabern des Kenntnisnachweises, das neue Online-Training beim LBA samt Prüfung zu durchlaufen. So werden Sie optimal auf den neuen gesetzlichen Rahmen vorbereitet.

Zählen meine Piloten-Lizenz oder eine Einweisung durch einen Modellsportverein weiterhin als Drohnenführerschein?

Nach altem deutschen Recht konnte ein Drohnenführerschein auch durch die Einweisung über einen Luft- oder Modellsportverband (§ 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO) erlangt werden. Dies konnte z.B. über den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) erfolgen. Hier ist keine Umwandlung in einen EU-Drohnenführerschein möglich.

Auch inhaber einer aktiven Pilotenlizenz benötigen ab dem 01.01.2021 einen EU-Drohnenführerschein. Die Pilotenlizenz ist nach EU-Recht nicht mehr ausreichend, um eine Drohne ab 250g zu steuern.

Was müssen Sie kontrollieren bevor Sie einen Flug starten?

Wichtig sind vor allem die Windverhältnisse in Bodennähe und Niederschläge sowie die Wetterentwicklung während des Fluges. Wenn vor Ort Zweifel an der Windstärke bestehen, kann diese mit einem Windmesser überprüft werden.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille?

Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:.
Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht..
Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm..

Welche der folgenden Kräfte wirkt bremsend auf das UAS?

Um das UAS schließlich wieder sinken zu lassen, muss die von den Propellern ausgeübte Gesamtkraft etwas geringer sein als die Schwerkraft.

Wer ist dafür verantwortlich aktuelle und für den Flug?

Jedes Land ist gesetzlich verpflichtet, für die Luftfahrt und den Durchflug des Luftraums bestimmte Informationen bereitzustellen. Diese Informationen werden in einer Luftfahrtkarte von jedem Staat veröffentlicht und können käuflich erworben werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr.