Was zählt zu Werbungskosten bei Rentnern?

Auch in der Rente können Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie das klappt und was man dabei beachten muss, erfahren Sie hier.

Frankfurt – Obwohl sie in Rente sind, müssen einige Seniorinnen und Senioren in Deutschland trotzdem Steuern zahlen. Was viele allerdings nicht wissen: Auch steuerpflichtige Ruheständler:innen können gewisse Kosten von der Steuer absetzen. Die Rede ist von den sogenannten Werbungskosten.

Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert, hat man als Rentner:in die Möglichkeit, finanzielle Ausgaben als Werbungskosten bei der Versteuerung der Rente anzugeben. Diese werden schließlich von der Steuer abgezogen. Doch, was muss man dabei alles beachten? Ein Überblick.

Steuererklärung trotz Rente: Diese Werbungskosten können Sie angeben

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die den Job betreffen – darunter zum Beispiel Fortbildungen, Fachbücher, eine technische Ausstattung oder auch Fahrtkosten. Die dafür aufgewendeten Kosten können schließlich von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden. Das bedeutet, dass Steuerzahlende nur auf den Betrag, der übrig bleibt, Steuern zahlen müssen.

Rentner:innen haben grundsätzlich zwei Optionen, um Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Zum einen kann das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung von den steuerpflichtigen Jahreseinnahmen einen pauschalen Betrag von 102 Euro abziehen. Lediglich der Rest wird dann versteuert, wie die VLH berichtet. Diese Werbungskostenpauschale wird zudem automatisch anerkannt.

Tipps für Rentner:innen: Steuern zahlen trotz Rente – so bleibt mehr Geld übrig.

Zum anderen können Ruheständler:innen im Laufe des Jahres auch alle Belege und Nachweise über Werbungskosten sammeln. Die Summe kann schließlich in der Steuererklärung auf der zweiten Seite der Anlage R angegeben werden. Diese Variante lohnt sich besonders für alle Rentner:innen, die mehr als 102 Euro im Jahr an Werbungskosten ausgeben. Eine neue Funktion soll die Steuererklärung in der Rente jetzt außerdem deutlich erleichtern. Doch aufgepasst: Wenn Sie und Ihr:e Ehepartner:in in Rente sind, steht Ihnen der VLH zufolge jeweils eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro zu.

Was zählt zu Werbungskosten bei Rentnern?

Auch in der Rente können Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. (Symbolbild) © Imago

Steuern zahlen in der Rente: Was zählt alles zu Werbungskosten?

Jedoch unterscheiden sich die Arten der Werbungskosten für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen. Für letztere sind das etwa Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung sowie zum Erhalt der Rente dienen. Dazu zählen:

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  • Kosten, die durch die Beantragung der Rente entstanden sind – beispielsweise Rechtsberatungs- oder Prozesskosten
  • Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
  • Kontoführungsgebühren
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Kosten für Renten- oder Versicherungsberatung
  • Kosten für eine Beratung in Steuerfragen, beispielsweise durch die VLH (nur für Anlage R)

Allerdings zählt ein Computer nicht zu den Werbungskosten, die man als Rentner:in von der Steuer absetzen kann. Dies ist nicht mehr möglich, da kein aktives Arbeitsverhältnis vorliegt. Das gilt auch dann, wenn Sie einen neu gekauften PC für die Erstellung der Steuererklärung oder die Kommunikation mit der Rentenversicherung nutzen. Die oben genannten Ausgaben können Sie allerdings ohne Bedenken als Werbungskosten von der Steuer abziehen. (as)

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Was zählt zu Werbungskosten bei Rentnern?

Wer zusätzlich zur Rente Einkünfte hat, kann den Steuerfreibetrag nutzen. (Quelle: Silvia Marks/dpa)

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Auch Rentner zahlen Steuern, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten. Einige Ausgaben können Sie aber von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
  • Was muss ich bei Rentenanpassungen beachten?
  • Welche Renten sind nicht steuerpflichtig?
  • Welche Ausgaben kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?
  • Wie fülle ich die Steuererklärung aus?
  • Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?
  • Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Während sich die meisten Ruheständler über eine

Rentenerhöhung freuen, rutschen andere dadurch unter Umständen in die Steuerpflicht – Sie möglicherweise auch. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Denn Sie können einige Kosten in Ihrer Steuererklärung von der Steuer absetzen.

  • Gesetzliche Rente: Wie hoch sind meine Beiträge?
  • Rentenfrage: Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Doch wann ist man als Rentner überhaupt in der Steuerpflicht? Muss ich immer eine Steuererklärung abgeben? Und welche Ausgaben kann ich genau von der Steuer absetzen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Um das zu verstehen, gilt es, einen kurzen Blick in die Vergangenheit zu richten: Das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 sieht vor, dass die Renten ab 2040 analog zu den Beamtenpensionen voll "nachgelagert" besteuert werden – und nicht, wie bis dahin "vorgelagert". Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.

Für jede Rentnerin und jeden Rentner besteht also die Pflicht, Steuern zu zahlen und eine Steuererklärung abzugeben. Eine Steuererklärung für Einkünfte aus dem laufenden Jahr muss dabei stets erst kommendes Jahr eingereicht werden. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – durch den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag.

Rentenfreibetrag: Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Bis 2040 soll dieser Betrag auf null sinken. Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner im Jahr 2019 22 Prozent, für Menschen mit Rentenbeginn im Jahr 2020 noch 20 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 78 bzw. 80 Prozent ist der Besteuerungsanteil, dieser wäre also steuerpflichtig (siehe Tabelle). Allerdings gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag.

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Gut zu wissen: Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen soll. Hintergrund ist ein Urteil zur doppelten Besteuerung von Renten. Lesen Sie hier mehr dazu.

Grundfreibetrag: Zusätzlich zum Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag, der sämtlichen Steuerzahlern garantiert, dass sie auf bestimmte Einkommen gar keine Steuern zahlen müssen. Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Der steuerliche Grundfreibetrag greift auf den Besteuerungsanteil, also die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt.

Das heißt, Sie müssen eine Steuererklärung nur abgeben, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Und selbst dann müssen Sie nicht automatisch Steuern zahlen – denn einige Kosten können Sie von der Steuer abziehen (siehe unten).

  • Steuern und Kirchgeld: Diese Folgen hat ein Kirchenaustritt
  • Sonderausgaben: So beteiligen Sie das Finanzamt an der Kirchensteuer

Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2022 liegt er bei 10.347 Euro bzw. 20.694 Euro für Ehepaare.

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Was muss ich bei Rentenanpassungen beachten?

Weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt (siehe oben), können Rentenerhöhungen dazu führen, dass Sie – auch wenn Sie bislang nicht steuerpflichtig waren – im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Das passiert häufig, wenn Sie schon länger Rentner sind und einige Rentenerhöhungen erhalten haben.

Auch zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen, Verpachtung oder Arbeitslohn sind steuerpflichtig. Allerdings kann hier der sogenannte Altersentlastungsbetrag greifen.

Wie beim Rentenfreibetrag gilt auch beim Altersentlastungsbetrag: Er ändert sich ein Leben lang nicht – sondern hängt von dem Jahr ab, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Eine Übersicht über die Höhe des Betrages:

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Welche Renten sind nicht steuerpflichtig?

Auf die Altersrente, Witwenrente oder die Erwerbsminderungsrente müssen Sie grundsätzlich Steuern zahlen. Keine Steuern zahlen müssen Sie dagegen auf speziellere Renten, die von vornherein steuerfrei sind. Das sind insbesondere:

  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
  • Renten, die zur Wiedergutmachung eines Unrechts aus der Zeit des Nationalsozialismus oder der DDR geleistet werden

Welche Ausgaben kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Folgende Ausgaben können Sie von der Steuer absetzen:

  • Sonderausgaben: Das können Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherungen sein, ebenso aber auch Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Das können Kosten sein, die aufgrund des Alters entstehen, beispielsweise der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Zu den "außergewöhnlichen Belastungen" gehört auch der sogenannte Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro im Jahr, der Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert.
  • Werbungskosten: Wie im Berufsleben steht Ihnen auch als Rentner ein Freibetrag für Kosten eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts zu – die Werbungskostenpauschale. Dieser Pauschbetrag beträgt 102 Euro im Jahr. Wenn Ihre Werbungskosten aber höher sind, sollten Sie diese stattdessen in der Steuererklärung angeben.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das sind beispielsweise Rechnungen von Handwerkern, dem Schornsteinfeger, aber auch die Kosten für Hausmeister- oder Winterdienste.

Welche weiteren Dinge Sie als Rentner von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Quiz: Wie gut kennen Sie sich mit Altersvorsorge aus?

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Wie fülle ich die Steuererklärung aus?

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Sie neben dem Mantelbogen noch die Anlage R (für "Renten") beachten. Sofern Sie eine Pension beziehen, gilt für Sie die Anlage N.

Außerdem kann für Sie noch die Anlage KAP bei möglichen Kapitalerträgen (also aus dem Investment in Aktien oder anderen Anlageklassen) oder die Anlage V bei einem Verdienst aus der Vermietung, zum Beispiel einer Wohnung, wichtig sein. Sofern Sie Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen möchten (siehe oben), sollten Sie die Anlage Vorsorgeaufwand beachten.

  • Rente im Ausland: Was dann für Sie bei der Steuer gilt
  • Drohende Doppelsteuer: Das soll sich beim Steuerbescheid ändern

Neben den Kosten, die Sie von der Steuer absetzen möchten (siehe oben), sollten Sie zudem noch den jährlichen Anpassungsbetrag angeben. Das ist die Summe, die beziffert, wie stark Ihre Rente gestiegen ist.

Den Anpassungsbetrag können Sie selbst errechnen. Einfacher bekommen Sie ihn jedoch heraus, wenn Sie die sogenannte "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Das geht am schnellsten online.

In dieser Mitteilung finden Sie auch Infos für das Ausfüllen der Steuerklärung sowie weitere wichtige Rentendaten für das Finanzamt. Wenn Sie diese Mitteilung einmal angefordert haben, werden Ihnen die künftigen Schreiben automatisch zugesandt – zwischen Mitte Januar und Ende Februar.

Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?

Sie werden in der Regel vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung auszufüllen. Das ist auch dringend zu raten. Ansonsten schätzt das Finanzamt Ihre Einkommenssituation. Deshalb drohen in diesem Fall hohe Nachzahlungen – oder sogar Strafgebühren. Mehr dazu, wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, lesen Sie hier.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Lange Zeit galt der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Seit 2019 wurde diese Frist um zwei Monate verlängert, also auf Ende Juli. Im Jahr 2022 gilt wegen der Corona-Pandemie ein noch späteres Abgabedatum: der 31. Oktober.

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Das ändert sich 2023 bei der Rente

Werden die Steuererklärungen von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. August 2023.

Nachdem Ihre Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Steuerbescheid. In diesem finden Sie Informationen darüber, ob Sie Steuern nachzahlen müssen – oder Ihnen gar Steuern rückerstattet werden.

  • Altersvorsorge:Wie stelle ich meinen Rentenantrag?
  • Meine Altersvorsorge: So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid
  • Rentenbesteuerung: 2.000 Euro Rente – wie viel Steuern?

Sie sollten Ihren Steuerbescheid auf jeden Fall prüfen (lassen) und aufbewahren. Wenn Sie vermuten, dass etwas zu viel besteuert wurde, können Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.

Verwendete Quellen

  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung

Quellen anzeigen

Was zählt zu Werbungskosten bei Rentnern?

  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe
  • lohnsteuer-kompakt.de
  • steuertipps.de
  • steuerklassen.com
  • n-tv.de
  • Finanztip
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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