Was sind die aktuellen Corona Regeln in Niedersachsen?


Stichwahl zur Landratswahl am 23. Oktober zwischen Rainer Rempe und Michael Cramm

Mehr Informationen 

Die Zwischenergebnisse und das vorläufige Endergebnis finden Sie am Wahltag ab 19 Uhr über

https://wahlen.landkreis-harburg.de/lr2022sw/


Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer:

Інформація для біженців з України та помічників:

www.landkreis-harburg.de/ukraine 


Informationen zur Corona-Pandemie

 www.landkreis-harburg.de/corona.


Onlineterminvergabe
BürgerService und Abteilung Migration
https://termin.landkreis-harburg.de.
 


Onlineservices

 portal.landkreis-harburg.de 


ÖPNV: Krankheitsbedingter Ausfall von Fahrten auf bestimmten Buslinien der KVG
Wir bitten Sie, sich vor Fahrtantritt über https://www.kvg-bus.de/ zu informieren.


Inhalt

Datum: 04.10.2022

Die wichtigsten Regelungen seit dem 1. Oktober 2022:

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Maskenpflicht (FFP2)

  • in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • im öffentlichen Personenfernverkehr ab dem 14. Lebensjahr (zuvor ab vollendetem 6. Lebensjahr medizinische Maske)

Testnachweispflicht

  • in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen (Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend)
  • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc. (Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG)

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
  • FFP2-Maske in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

Besuche in Heimen und Einrichtungen

  • für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske
  • Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

Schulbetrieb

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
  • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr 

  • Personennahverkehr: medizinische Maske
  • Personenfernverkehr: FFP2 Maske

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Landes Niedersachsen.

Quelle: Land Niedersachsen