Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Show
Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht zur Versicherungsfreiheit. In der österreichischen Sozialversicherung hat die Höchstbeitragsgrundlage eine entsprechende Funktion. Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grafik zeigt den Verlauf des effektiven Beitragssatzes in der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschland im Jahr 2016. Über den Beitragsbemessungsgrenzen liegende Einkommensteile sind nicht mehr beitragspflichtig – der Beitrag in Euro bleibt dann unabhängig von der Einkommenshöhe konstant. Durch die Art der Berechnung des effektiven Beitragssatzes in Prozent (Beitrag geteilt durch Bruttoeinkommen) ist dessen Verlauf fallend (degressiver Tarif). Der Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung wird jeweils in einem Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt bemessen. Übersteigt das Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Versicherungsbeitrag höchstens von diesem Grenzbetrag erhoben. Vom Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze an bleiben die absoluten Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant, sodass der prozentuale Anteil am Bruttoeinkommen sinkt. Jährliche Anpassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen, aufgerundet auf das nächsthöhere Vielfache von 600 €/Jahr bzw. 50 €/Monat. (§ 159 SGB) Im Jahr 2003 wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung abweichend von dieser Regel einmalig stärker angehoben.[1] Versicherungsarten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gesetzliche Rentenversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die frühere Unterscheidung zwischen Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung hingegen ist weggefallen. Für das Beitrittsgebiet (in der Tabelle unten als „Ost“ bezeichnet) gilt ab 1990 eine besondere Beitragsbemessungsgrenze, § 228a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 2a SGB VI; das weitere Bundesgebiet wird mit „West“ bezeichnet (Anlage 2 SGB VI). Entwicklung der Höhe der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosenversicherung entsprechen denen der allgemeinen Rentenversicherung (§ 341 Abs. 4 SGB III). Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung entspricht nach § 223 Abs. 3 SGB V bzw. § 55 Abs. 2 SGB XI in ihrer Höhe der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze, die in § 6 Abs. 7 SGB V geregelt ist. Während diese Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe die Einnahmen des Versicherten beitragspflichtig sind, ist die Versicherungspflichtgrenze maßgeblich für die Frage, bis zu welcher Höhe des Arbeitsentgelts Arbeitnehmer pflichtversichert sind, dies ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird unterschieden zwischen
Vor 2003 gab es dieser Unterscheidung nicht, bis 2002 einschließlich waren beide Grenzen identisch: Entwicklung der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Für die Entwicklung ab dem Jahr 2000 siehe Jahresarbeitsentgeltgrenze. Steuerliche Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 2004 ist die steuerliche Vorsorgepauschale unter anderem wieder von der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abhängig. Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Umverteilung zwischen gering und besser verdienenden Arbeitnehmern war bei der Konzeption der Sozialversicherungen nicht geplant, weshalb die Höhe der eingezahlten Beiträge etwa in der Rentenversicherung die Höhe der ausgezahlten Leistungen bestimmte. Dies galt ursprünglich auch für die Krankenkassen, deren Ausgaben ursprünglich zu fast 95 Prozent für die Auszahlung des (vom Einzahlungsbetrag abhängigen) Krankengeldes aufgewandt wurden. Bei Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wurde unterstellt, dass diese keinen oder zumindest keinen über diesen Beitrag hinausgehenden Schutz durch die Sozialkassen benötigen. Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei den Krankenversicherungen wird kritisiert, dass bei fast gleichen Leistungen vom Arbeitseinkommen abhängige Beiträge erhoben werden (Ausnahme: Krankengeld). Daher wird teilweise für durchschnittsrisikoäquivalente Beiträge (Pauschalen, abwertend auch „Kopfprämie“ genannt) plädiert. Die Beitragsbemessungsgrenze bewirkt eine unterschiedliche finanzielle Belastung von Familien je nach Aufteilung der Erwerbsarbeit: So zahlen Ehepartner bei gleichem Familieneinkommen, sofern es über der Bemessungsgrenze liegt, in Ein- und in Zweiverdienerehen unterschiedlich hohe Beiträge, da die insgesamt fälligen Beiträge von der Verteilung des Einkommens auf die Ehepartner abhängen.[11] Allgemeiner werden aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen, sofern ein Einkommen über und das andere unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gegenüber Ehepaaren mit zwei gleich hohen Einkommen begünstigt.[12] Die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt forderte 2016 gemeinsam mit Autorin Helma Sick, die Beitragsbemessungsgrenze ganz abzuschaffen oder zumindest zu verdoppeln und das dadurch zusätzlich eingenommene Geld in die Familienpolitik zu investieren.[13] Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie Erhöhe ich die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung?Voraussetzung ist, dass für das Kalenderjahr vor der Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Erhöhung der beitragspflichtigen Einnahmen erfolgt nur auf Antrag für laufende und für künftige Lohn- und Gehaltsabrechnungszeiträume.
Was sind die beitragspflichtigen Einnahmen?Die beitragspflichtigen Einnahmen bilden in der Sozialversicherung die Grundlage für die Beitragsberechnung zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung. Der Beitragsbemessung werden sämtliches Arbeitseinkommen und andere geldwerten Einnahmen der Mitglieder zu Grunde gelegt.
Was sind beitragspflichtige Einnahmen in der Sozialversicherung?Beitragspflichtige Einnahmen. Die beitragspflichtigen Einnahmen bilden in der Sozialversicherung die Grundlage für die Beitragsberechnung zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. 1 Beitragspflichtige Einnahmen in der Sozialversicherung. 2 Welche Einnahme sind nicht beitragspflichtig?
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt. Weitere Beitragsbemessungsgrundlagen existieren nur für spezielle Personenkreise, die in den §§ 162 Nr. 2 ff. bis 166 SGB VI definiert sind.
Was sind beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung?Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2020: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).
Wo finde ich das rentenversicherungspflichtige Einkommen?Als Arbeitnehmer erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung, aus der Sie erkennen können, wie hoch Ihr rentenversicherungspflichtiges Einkommen war. Meist wird das renten- bzw. sozialversicherungspflichtige Einkommen auch auf der letzten Gehaltsabrechnung eines Jahres ausgewiesen.
Welche Einnahmen sind Sozialversicherungsfrei?Zum nicht beitragspflichtigen Einkommen gehören unter anderem: Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (soweit steuerfrei) Bayrisches Familien- und Landespflegegeld. Blindengeld.
Ist Krankengeld eine beitragspflichtige Einnahme?Bei Personen, die Krankengeld nach § 45 Absatz 1 des Fünften Buches beziehen, gelten als beitragspflichtige Einnahmen 80 Prozent des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts oder des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens.
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