Was ist kindergeld und wer bekommt es

Teil des neuen Entlastungspakets der Bundesregierung ist auch eine Erhöhung des Kindergelds ab 2023. Da Kritik laut wurde, greift sie nun auch für das dritte Kind. Doch wie hoch liegt das Kindergeld aktuell und um wie viel steigt es? Wie beantragt man es? Und wer bekommt es wie lange? Ein Überblick.

Was ist kindergeld und wer bekommt es
Ab 1. Januar 2023 sollen Eltern mehr Kindergeld im Monat bekommen. - © Kristin Gründler - stock.adobe.com

Kindergeld bekommen Familien unabhängig vom Einkommen Monat für Monat von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt – 2022 inklusive des Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. Den Bonus zahlt die Bundesregierung im Rahmen der Finanzhilfen aufgrund der hohen Energiekosten. Beantragen muss ihn allerdings niemand. Die Familienkassen überweisen ihn als eigene Zahlung an alle Kindergeldempfänger.

Um Familien eine weitere Entlastung für die hohen Kosten durch die steigenden Energiepreise zuzusichern, hat die Bundesregierung nun auch eine Erhöhung des Kindergelds angekündigt. Sie soll ab 2023 gelten und für das erste, zweite und auch dritte Kind greifen. Außerdem steigt der Kinderzuschlag.

Die Kindergelderhöhung ist Teil des vereinbarten dritten Entlastungspakets und wurde erst nur für das erste und zweite Kind eingeplant. Nach Kritik daran steuert die Ampel-Regierung allerdings nach. So bestätigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun, dass die Leistung auch für das dritte Kind erhöht werden soll. "Das Kindergeld für das dritte Kind wird gleichgezogen, also auf dasselbe Niveau erhöht wie das Kindergeld für die ersten beiden Kinder", sagte die Grünen-Politikerin. Konkret heißt das, dass es für das erste, zweite und dritte Kind ab dem 1. Januar 2023 je 237 Euro monatlich geben wird.

Doch was gilt aktuell noch? Wer bekommt es? Und muss man einen Antrag dafür stellen? Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Wie viel Kindergeld bekommen Familien heute?

Für das Kindergeld selbst ist ein Antrag nötig. Meist erfolgt dies direkt nach der Geburt des Kindes. Absolvieren volljährige Kinder eine Ausbildung oder ein Studium, können die Azubis bzw. Studenten während dieser Zeit weiterhin Kindergeld bekommen. Dann müssen sie eine Verlängerung der Auszahlung beantragen. Die örtlichen Familienkassen prüfen dann den Anspruch und zahlen das Geld aus.

In regelmäßigen Schritten hat die Bundesregierung das Kindergeld in den vergangenen Jahren erhöht – zum letzten Mal zum Jahresbeginn 2021. Seitdem gelten folgende Voraussetzungen und Sätze:

Seit dem Jahresbeginn 2021 liegt der Kindergeldbetrag bei 219 Euro monatlich pro Kind. Bei Familien mit mehreren Kindern bestimmt die Anzahl der Kinder die Höhe des Kindergelds. Dabei muss man jedoch beachten, dass die Familienkasse nur Kinder in diese Berechnung einbezieht, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Gleichzeitig kann ein höherer Kindergeldsatz in bestimmten Fällen auch dann greifen, wenn Kinder beispielsweise nach einer Trennung beim anderen Elternteil leben.

Seit Januar 2021 gibt es:

  • für das erste und zweite Kind je 219 Euro,
  • für ein drittes Kind 225 Euro und
  • ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.

Wie viel Kindergeld gibt es ab Januar 2023?

Im Rahmen ihres aktuell vereinbarten dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung verabredet, das Kindergeld für das erste und zweite Kind zum 1. Januar um 18 Euro monatlich anzuheben. Damit bekommen Familien für das erste, zweite und dritte Kind ab dem 1. Januar 2023 je 237 Euro monatlich. Die Sätze für das dritte und vierte Kind bleiben bei 225 Euro bzw. 250 Euro.

Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Grundsätzlich erhalten Eltern das Kindergeld für alle minderjährigen Kinder, die sie regelmäßig versorgen und die in Ihrem Haushalt leben. Dazu zählen auch Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder. Ausgezahlt wird es aber immer nur an eine Person – meist einen Elternteil. In Ausnahmefällen kann es auch direkt an das Kind gezahlt werden – etwa, wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.

Der Anspruch auf Kindergeld endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet. Der Bezug des Kindergelds kann die Familienkasse jedoch verlängern, wenn sich Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden. Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Tipp für Jugendliche über 18 Jahre ohne Ausbildungsplatz: Auch sie können Kindergeld bekommen, wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Voraussetzung: Sie sind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Darüber müssen sie einen Nachweis erbringen.

Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt. Für einige Ländern gelten besondere Regelungen und es gibt auch verschiedenste Konstellationen in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten von Eltern und Kindern, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen. Die Details dazu können hier nachgelesen werden.>>>

Die Familienkassen prüfen zwischenzeitlich, ob die Voraussetzungen für den Bezug des Kindengelds noch vorliegen. Dazu bekommt man einen Fragebogen zugesendet.

Wo kann man Kindergeld beantragen?

Kindergeld – und auch die mögliche Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus – müssen Eltern immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Diese gehört zur ortsansässigen Agentur für Arbeit. Die Anschrift der jeweils zuständigen Familienkasse findet man unter familien-wegweiser.de.

Zwar findet man den regulären Antrag auf Kindergeld auch online, er ist jedoch nur mit einer Unterschrift gültig und muss daher ausgedruckt und per Post an die Familienkasse gesendet werden.

Neben dem eigentlichen Antrag benötigt die Familienkasse auch eine Kopie der Geburtsurkunde. Wichtig beim Ausfüllen des Antrags: Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Antragstellers und/oder des Kindes. Diese sollte man zur Hand haben. Die Steuer-ID des Kindes bekommt man nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesendet.

Zwar wird Kindergeld auch rückwirkend ausgezahlt, allerdings nur sechs Monate lang.

Kindergeld: Bundesagentur für Arbeit erleichtert die Beantragung

Um den bürokratischen Aufwand für die Weiterbewilligung des Kindergelds während der Berufsausbildung oder dem Studium zu senken, hat die Bundesagentur für Arbeit die Beantragung online in nur wenigen Schritten möglich gemacht. In der Regel besteht auch während der Ausbildung ein Anspruch auf Kindergeld und diesen können Eltern oder Azubis, die nicht mehr zuhause wohnen, nun allein durch den digitalen Nachweis des Ausbildungsvertrags oder der Berufsschulbescheinigung aufrechterhalten. Der Nachweis kann online eingereicht werden. Die BA stellt auf ihrem Portal genaue Schritte dazu vor. Hier erreichen Sie den neuen Kindergeld-Service.>>>

Wann zahlen die Familienkassen Kindergeld aus?

Kindergeld bekommen Familien einmal im Monat überwiesen. Die Auszahlungstermine richten sich nach der individuellen Kindergeldnummer, die man mit der Bewilligung der Auszahlung zugeordnet bekommt. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt das Auszahlungsdatum. Eine Auflistung dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.>>>

Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.

Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.

Was sind die Voraussetzungen um Kindergeld zu bekommen?

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Höhe des Kindergeldes In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten.

Wie viel darf man verdienen um noch Kindergeld zu bekommen 2021?

Wegfall der Einkommensgrenze Seit dem Jahr 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die einen Einfluss auf den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder hat. Bis Ende 2011 lag die Einkommensgrenze bei 8.004 Euro jährlich. Jetzt richtet sich der Kindergeldanspruch nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes.

Wie viel Kindergeld bekommt man wenn man 18 ist?

Für das erste und zweite Kind bekommst Du monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro. Ab 2023 soll es mehr Kindergeld geben: 237 Euro für die ersten drei Kinder, für alle weiteren wie bisher.