Was ist eine gemeinde und welche aufgaben hat sie

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Teutschenthal,

in der heutigen Ausgabe soll zunächst ein Überblick darüber gegeben werden, welche Aufgaben auf eine Gemeinde wie unsere zukommen. Man kann die Aufgaben der Gemeinde zunächst grob aufteilen in freiwillige Aufgaben, Pflichtaufgaben und Weisungsaufgaben.

Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Freiwillige Aufgaben sind beispielsweise kulturelle Angelegenheiten wie die Einrichtung einer Bücherei, eines Museums, eines Theaters, der Betrieb eines Schwimmbades, der einer Sportanlage oder auch die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen.

Die sogenannten Pflichtaufgaben werden der Gemeinde durch Bund und Land per Gesetz vorgeschrieben. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind zum Beispiel die Aufrechterhaltung von Feuerwehren, die Einrichtung von Grundschulen und Kindertagesstätten, die Erhaltung örtlicher Verkehrseinrichtungen, die Abwasserbeseitigung über Zweckverbände und auch die Durchführung von Wahlen.

Verpflichtet der Gesetzgeber die Kommunen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt unsere Gemeinde nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht. Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind zum Beispiel die Parlamentswahlen des Bundes und der Länder, das Meldewesen, das Standesamtswesen, das Gewerbe- und das Gaststättenrecht.

Betrachtet man die Vielzahl der kostenaufwendigen Aufgaben, welche unsere Gemeinde bereits im Bereich der Pflichtaufgaben zu erfüllen hat, gelangt man schnell zu der Erkenntnis, dass in Zeiten der knappen Haushaltsmittel vorrangig die Aufgaben aus dem Pflichtbereich angegangen werden müssen.

In der Gemeinde Teutschenthal besteht sowohl im Bereich der sozialen Einrichtungen als auch bei den Feuerwehren ein erheblicher Nachholebedarf.   Allein die derzeit vorherrschende aber auch in Zukunft auf die Gemeinde treffende Situation an den Grundschulen in Teutschenthal und Holleben bedarf dringend einer langfristigen und vorausschauenden Lösung. Die Grundschule Teutschenthal zum Beispiel besteht seit vielen Jahren ohne ein eigenes Schulgebäude. Sie ist im Sekundarschulgebäude des Landkreises untergebracht und platzt förmlich aus den Nähten. Dies hat zur Folge, dass die Kinder der Ortschaft Teutschenthal mit denen aus T-thal Bahnhof und Köchstedt derzeit und auch in Zukunft teilweise in dem am Schulzentrum erbauten Kinderhort unterrichtet werden müssen. Andere Kinder, wie die aus den Ortschaften Steuden, Dornstedt und Langenbogen, müssen wir aus Kapazitätsgründen kostenpflichtig an den Schulstandorten Schafstädt und Höhnstedt in der jeweiligen Nachbargemeinde beschulen lassen. Ein Zustand, werte Bürgerinnen und Bürger, welcher meines Erachtens unhaltbar ist.

Eine ähnliche Situation finden wir auch im Bereich der Kindertagesstätten wieder. Auch hier ist in fast jeder Ortschaft die Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher als das von der Gemeinde vorgehaltene Angebot. Diese Tatsache ist oft auch dem Umstand geschuldet, dass die baulichen Gegebenheiten vor Ort eine Aufstockung der Betreuungsplätze nicht zulassen.

Ich habe daher veranlasst, dass die Gemeinde Teutschenthal zum Wohle ihrer jüngsten Einwohner zukünftig ihren Schwerpunkt in den Bereich der Planung, Entwicklung und Gestaltung der sozialen Einrichtungen verlegt. Darüber hinaus werde ich den bereits eingeschlagenen Weg hinsichtlich der Ertüchtigung der Ortsfeuerwehren fortschreiten und auch in diesem Bereich der Pflichtaufgabe der Gemeinde Teutschenthal gerecht werden.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben werde ich die notwendigen Mehrheiten in der Gemeindevertretung finden.

Ich gehe davon aus, dass dies auch im Sinne unserer Einwohnerschaft ist.

Tilo Eigendorf
Bürgermeister

Gemeinden entscheiden über viele Dinge, die das Leben vor Ort direkt betreffen. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört zum Beispiel das Melde- und Passwesen, die Straßen und Schulen in der Gemeinde, aber auch freiwillige Aufgaben wie eine Bibliothek oder ein Schwimmbad zu erhalten. 

Grundsätzlich sind die Gemeinden für alle Probleme und Aufgaben zuständig, die sich in ihrem Gebiet stellen. Welche Aufgaben hat die Gemeinde konkret? Welche Arten von kommunalen Aufgaben gibt es? Darüber informiert diese Seite.
 

Jede politische Ebene hat ihren Aufgabenbereich. Bund und Länder erfüllen Aufgaben, die eine zentrale Planung erfordern. Gemäß dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung sollen jedoch möglichst viele Aufgaben von den Gemeinden und Landkreisen vor Ort erfüllt werden.

„Die Gemeinden sind die Grundlage des Staatsvereins“, so schrieb es schon die Verfassung des Königreichs Württemberg 1819 fest: Das galt damals, das galt auch zuvor schon, das gilt heute noch. Grundsätzlich sind die Gemeinden für alle Probleme und Aufgaben zuständig, die sich in ihrem Gebiet stellen. Diese Allzuständigkeit kann ihnen im Einzelfall nur auf dem Gesetzeswege entzogen werden. Und auch dann nur, wenn sie überfordert sind oder darüber hinausreichende Belange eine umfassendere Lösung wünschenswert oder gar erforderlich machen. So will es das Subsidiaritätsprinzip - nach dem die Aufgaben jeweils auf der untersten möglichen Ebene zu erledigen sind.

Typische Gemeindeaufgaben sind: Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Sportplätze und -hallen, Ortsstraßen und die Erschließung von Baugelände.

Für alle Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, sind Landkreise zuständig. Zu den typischen Kreisaufgaben gehört die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, der öffentliche Verkehr vor Ort wie zum Beispiel Busse, Krankenhäuser, Sonderschulen und Berufsschulen und die Instandhaltung von Kreisstraßen. Außerdem muss die Kreisverwaltungsbehörde organisiert werden. Mehr Infos zu den Aufgaben des Landkreises

Kommunale Aufgaben sind nicht auf Dauer festgelegt, sondern entwickeln sich durch wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die öffentliche Verwaltung. Steigende Einwohnerzahlen, höhere Einwohnerdichte, technische Entwicklung, gestiegene Erwartungen an den Umweltschutz, gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard führen sowohl der Zahl wie auch dem Umfang und der Intensität nach zu ständig wachsenden Aufgaben wie auch Ausgaben der Kommunen.

Die Gemeinden gehören zur Ebene der Länder, ihre Zuständigkeiten sind abgeleitet. Somit unterliegen die Gemeinden der Rechtsaufsicht des Landes. Die verschiedenen Ebenen sind allerdings heute in vielfältiger Weise miteinander verflochten. Gemeinden nehmen nicht nur Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Der Staat bedient sich ihrer auch zur Erfüllung seiner Aufgaben nach seinen Weisungen.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde gehört die Verwaltung im herkömmlichen Sinn wie Meldeamt, Standesamt, Baurechtsbehörde, aber auch Ordnungsbefugnisse wie z. B. im Umweltschutz. Je mehr Aufgaben eine Gemeinde zu erfüllen hat, desto wichtiger wird die Planung. Hierzu gehört die finanzielle Planung mit mittelfristiger Finanzplanung und Haushaltsplanung, aber auch die fachliche Planung mit einem Gemeindeentwicklungsplan.

Man kann die Aufgaben einer Kommune grob aufteilen in:

  • freiwillige Aufgaben,
  • Pflichtaufgaben
  • und Weisungsaufgaben.

Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen (z. B. bei der Baulandumlegung).

Freiwillige Aufgaben sind:

  • Kulturelle Angelegenheiten (z. B. Bücherei, Gemeindehalle, Museum, Theater, Volkshochschule)
  • Betrieb eines Schwimmbades, einer Sportanlage
  • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen
  • Ortskernsanierung
  • Zuschüsse an Vereine

Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Unbedingte Aufgaben wie Gemeindewahlen oder Feuerwehr hat jede Gemeinde zu erfüllen, bedingte Pflichtaufgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes). Bei der praktischen Umsetzung ist der Ermessensspielraum unterschiedlich. Pflichtaufgaben ohne Weisung müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben des Landes oder durch Vergabekriterien für Zuschüsse eingeengt. Bei Pflichtaufgaben nach Weisung wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. die Organisierung der Kommunalwahlen.

Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind:

  • Gemeindewahlen
  • Abwasserbeseitigung
  • Versorgungseinrichtungen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Soziale Angelegenheiten
  • Feuerwehr
  • Schulen und Kindergärten
  • Friedhof
  • Bauleitplanung

Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Die Kommunen werden vermehrt zur Erfüllung von Pflichtaufgaben verpflichtet. Sie legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Kosten zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat die Gemeinde auch bei der Durchführung keinen Ermessensspielraum. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt die Kommune nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht.

Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind:

  • Parlamentswahlen
  • Angelegenheiten der Ortspolizei
  • Meldewesen
  • Standesamtswesen
  • Gewerberecht und Gaststättenrecht

bei größeren Gemeinden auch:

  • Baurecht und
  • Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde
  • sowie Sozialhilfe

Durch detaillierte gesetzliche Regelungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fachplanungen, Raumordnungs- und Entwicklungsplanung sowie Struktur- und Investitionsprogramme des Bundes und der Länder wurde der Entscheidungsspielraum der Gemeinden vor allem in den 1960er und 1970er Jahren zunehmend eingeengt.

Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: März 2022.

Was versteht man unter dem Begriff Gemeinde?

Eine Gemeinde ist ein Dorf oder eine Stadt. Eine Gemeinde hat einen Bürgermeister oder Bürgermeisterin und einen Gemeinde- oder Stadtrat. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet in einer Stadt oder Gemeinde die Verwaltung. Er trifft wichtige Entscheidungen.

Was gehört zu einer Gemeinde?

Eine Gemeinde kann eine Stadt sein, ein Dorf oder mehrere Dörfer, die sich zu einer Gemeinde zusammengeschlossen haben. In Deutschland nennt man sie oft „Kommunen“. Das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet „gemeinsam“. Eine solche Gemeinde nennt man auch Politische Gemeinde oder Einwohnergemeinde.

Welche Einrichtungen betreibt die Gemeinde?

Aufgaben eigener Wirkungsbereich (Beispiele):.
Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen..
Bauwesen (Beispiel: Erteilung von Baubewilligungen – Bau eines Jugendzentrums).
Bau und Erhaltung öffentlicher Wege, Plätze und Siedlungsstraßen..
Bau und Erhaltung von Wasser- und Kanaleinrichtungen..
Müllabfuhr und Entsorgung..
Kanalisation..

Woher stammt das Wort Gemeinde?

Herkunft: mittelhochdeutsch: gemeinde gmh, althochdeutsch gimeinida goh. Das Wort ist seit dem 8. Jahrhundert belegt.