Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist bei den Deutschen nach der Regelaltersrente die beliebteste Rentenart. Immer mehr Menschen beantragen eine Altersrente! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben auf zehn wichtige Fragen zum Thema Altersrente für besonders langjährig Versicherte Antworten. Kurz und knackig. Umfangreicher wird es in unserem Ratgeber: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte! Auf rentenbescheid24.de zum Herunterladen!

Unsere 10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte!

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Seit wann gibt es diese Rentenart

Seit dem Jahr 2012. Die Altersrente wurde als neue Rentenart in das SGB VI eingeführt. Damals noch in der Variante mit 65 Jahren Lebensalter und 45 Jahren Mindestwartezeit! Im Unterschied zur Variante dieser Rente, die es seit dem 01.07.2014 gibt, zählen in der ursprünglichen Version alle Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung als Wartezeit auf die 45 Jahre dazu!

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10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum wird diese Rente als Rente mit 63 bezeichnet, obwohl diese Rente aktuelle nicht mehr mit 63 Jahren beginnen kann

Wenn wir es so genau wüssten. Grundsätzlich wird unter dem Begriff Rente mit 63 verschiedenes gemeint. Es kann die Altersrente für langjährig Versicherte sein, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist der Begriff Rente mit 63 nicht korrekt, weil der Rentenbeginn dieser Altersrente in seiner ursprünglichen Fassung erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich war. In der Fassung seit dem 01.07.2014 war es nur dem Geburtsjahrgang vor 1953 möglich in diese Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge ab 1953 bis zum 1964 steigen die Altersgrenzen um jeweils 2 Monate an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die Rente erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Es hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung Rente mit 63 auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte durchgesetzt, so unsere Vermutung. Dies ist aber an sich nicht korrekt.

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum gibt es diese Rente nur ohne Abschlag?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist laut dem Gesetz (SGB VI) nur ohne Abschlag möglich. Ein vorzeitiger Rentenbeginn für diese Art der Altersrente ist nicht möglich.

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Was ist der Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte haben eines gemeinsam: Beiden Altersrenten sind vorzeitige Renten vor der Regelaltersrente.

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Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterscheidet sich gegenüber der Altersrente für langjährig Versicherter in folgenden Details:

  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es nur abschlagsfrei,
  • die Mindestversicherungszeiten (Wartenzeiten) bei beiden Renten sind unterschiedlich: einmal 45 Jahre bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und 35 Jahre Wartezeit bei der Altersrente für langjährig Versicherter,
  • die Altersrente für langjährig Versicherter kann man schon mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, hingegen die Altersrente für besonders langjährige Versicherung erst mit späteren Lebensalter,
  • die anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten bei den Wartezeiten unterscheiden sich bei beiden Rentenarten erheblich, man kann sagen das bei der Altersrente für langjährig Versicherter defacto alle rentenrechtlichen Zeiten anrechenbar sind, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherter nur mit Einschränkungen.
10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Seit wann gibt es die Rente mit dem früheren Lebensalter als vor dem 65. Lebensjahr?

Seit dem 01.07.2014 gibt es eine geänderte Variante der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nochmals für Sie! Die Ursprungsversion gibt es seit 2012. Der Unterschied liegt darin, dass der Rentenbeginn der späteren Version dieser Altersrente schon mit dem Lebensalter mit oder ab 63 Jahre möglich ist oder war.

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10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum ist diese Altersrente ohne Abschlag trotzdem niedriger als die Regelaltersrente?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Wer also früher aufhört mit arbeiten und in diese abschlagsfreie Rente geht, bekommt deshalb weniger Rente, weil er weniger an Beitragszeiten nachweisen kann und weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wenn Sie aber weiterarbeiten bis zur Regelaltersrente werden Sie im Vergleich zur Altersrente für besonders langjährig Versicherter eine höhere Altersrente bekommen. Weil Sie länger in die Rentenkasse eingezahlt haben.

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Welche Zeiten werden in den 45 Jahren Wartezeit anerkannt?

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherter werden folgende rentenrechtliche Zeiten anerkannt:

  • Beitragszeiten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • Pflichtbeitragszeiten aus einer Antragspflichtversicherung,
  • Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Zeiten des Wehrdienstes, Wehrersatzdienst, Zivildienst,
  • Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Unterhaltsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld usw.
  • Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, aber nicht 2 Jahre vor Rentenbeginn- Ausnahme von der Ausnahme: Es sei denn der Arbeitgeber des Versicherten ist insolvent oder hat seinen gesamten Geschäftsbetrieb vollständig aufgegeben und der Versicherte bekommt deshalb ALG-1 Leistungen,
  • Ersatzzeiten,
  • Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn der Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann,
  • Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs und
  • Wartezeitmonate, errechnet aus Entgeltpunkten für Zeiten eines versicherungsfreien Minijobs.

ALG-1 Zeiten in der Ursprungsfassung 2012 keine anrechenbaren Wartezeiten auf die 45 Jahre

Zeiten des Bezugs von ALG-1 waren in der Ursprungsfassung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz generell nicht als anrechenbare Wartezeiten vorgesehen! Im Gegensatz dazu die geänderte Fassung vom 01.07.2014 ALG-1 Zeiten anrechenbar erklärt, aber mit Ausnahmen!

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Welche Zeiten werden in den 45 Jahren Wartezeit nicht anerkannt?

Für die Wartezeit der  Altersrente für besonders langjährig Versicherter werden folgende rentenrechtliche Zeiten nicht anerkannt:

  • Zeiten des Bezugs einer Rente,
  • Anrechnungszeiten, wie Ausbildungszeiten, Hochschulzeiten, Fachschulzeiten, berufsvorbereitendes Jahre,
  • Zurechnungszeiten für eine EM-Rente,
  • ALG-1 Zeiten innerhalb von 2 Jahren vor Rentenbeginn, mit den beschriebenen Ausnahmen (siehe oben),
  • ALG-2 Zeiten und Arbeitslosenhilfe,

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  • Wartezeiten aus einem Versorgungsausgleichs oder bei Rentensplitting,
  • Zeiten der freiwillligen Versicherung zwei Jahre vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig noch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Warum zählen die Zeiten des Bezugs ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht zur Wartezeit dazu?

Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung (Anrechnungsausnahme) sogenannten Missbrauch und Mitnahmeeffekte verhindern. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnte ja einvernehmliches Handeln bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwei Jahre vor Rentenbeginn kündigt! Und der Arbeitnehmer über den Bezug von ALG-1 Leistungen oder Unterhaltsgeld/ Übergangsgeldleistungen einen vorgezogenen Ruhestand erreicht. Deshalb zählt das ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht zur anrechenbaren Wartezeit der 45 Jahre dazu.

Minitrick

Bitte niemanden weitersagen: Wer dennoch den Weg zu Überbrückung von der Entlassung aus dem Arbeitsvertrag bis zur Rente gehen will und die 45 Jahre vor der Kündigung noch nicht voll hat, kann folgendes machen: Parallel zum Arbeitslosengeld 1 einen versicherungspflichtigen Minijob machen. Anrechnungsfrei auf das ALG-1 in Höhe von 165€ monatlich. Und schon hat der Versicherte seine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt.

10 Antworten zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich neben der Rente noch etwas hinzuverdienen, was muss ich beachten?

Ja! Der Gesetzgeber fördert den Hinzuverdienst neben der Rente seit dem 01.07.2017 besonders. Durch verbesserte Bedingungen bei der Anrechnung des Hinzuverdienstes wird die Altersrente dann ab überschreiten der Hinzuverdienstgrenze als eine Teilrente gezahlt. Der Hinzuverdienstfreibetrag ist von 6.300€ auf 44.590€ im Jahr 2020 angehoben worden. Er gilt befristet bis zum 31.12.2020. Ab 2021 wird wieder die alte Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ in Kraft treten. Wer vorhat, während der vorzeitigen Rente weiter zuarbeiten, sollte genau wissen, wie hoch sein Hinzuverdienst im laufenden Jahr ist. Der Hinzuverdienst wird immer ab Beginn des Rentenbezugs gerechnet. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch immer die Hinzuverdienstgrenze.

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Sie werden bei Rentenantrag mit dem Formular R230 für das laufende Kalenderjahr im Rentenbeginn und im Folgejahr eine Prognosemeldung an die DRV wegen der wahrscheinlichen Höhe des Hinzuverdienstes machen. Erfassen Sie dabei bitte alles, was Sie an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen haben können. Besser ist es in vielen Fällen, dass man vielleicht etwas was mehr Verdienst ansetzt. Oftmals vergessen Arbeitnehmer, dass es auch im laufenden Jahr oder im Folgejahr zur Lohnerhöhungen kommen kann. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet spitz ab, wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Verdienste meldet. Dann kann es bei zu knappen Prognosen zur Rentenrückforderungen kommen. Deshalb lieber ein bisschen mehr melden! Sollten Sie zuviel gemeldet haben und die laufende Teilrente zu niedrig berechnet sein, bekommen Sie noch Rente von der DRV im Rahmen der Spitzabrechnung zurückgezahlt.

Fazit

Unsere zehn Antworten auf die zehn wichtigen Fragen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherter. Ein kleiner Überblick, damit Sie Klarheit haben, um was es sich bei dieser gesetzlichen Altersrente handelt.

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Ist die Rente für langjährig Versicherte eine Regelaltersrente?

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62.

Was ist der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente?

In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen. In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt.

Was heisst Altersrente für besonders langjährige Versicherte?

Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Das heißt vor allem: Man kann vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – und zwar ohne Abschläge.

Was versteht man unter Regelaltersrente?

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.

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