Was heisst es wenn ein Antrag dem Grunde nach bewilligt wird?

Bei der persönlichen Reha-Antragstellung vor Ort wird Ihr Anliegen zunächst besprochen, um den Reha-Bedarf und die Zuständigkeit zu klären. Im Anschluss wird Ihr LTA-Antrag schriftlich erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Zu den Voraussetzungen hierfür gehört es, dass Sie alle Unterlagen vorlegen können, die den Reha-Bedarf bestätigen. Am Ende prüfen Sie jedes Formular und unterschreiben den LTA-Antrag. Sie erhalten zum Abschluss eine Bestätigung.

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Wie stelle ich einen eigenen schriftlichen Reha-Antrag?

Die schriftliche Reha-Antragstellung ist ähnlich wie die mündliche vor Ort. Der Unterschied ist, dass Sie jedes Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen können. Eventuelle Vordrucke (z. B. DRV-Anträge G0100/G0130) erhalten Sie von den zuständigen Stellen oder online als Download. Außerdem erhalten Sie immer ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe. Den fertig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen LTA-Antrag senden Sie einfach an die Postanschrift der zuständigen Behörde.

Praxis-Tipp: Der LTA-Antrag muss nicht zwingend als Einschreiben verschickt werden. Es reicht, den Brief mit einem Aufpreis von 1,00 EUR als “Prio” zu versenden. Der Brief lässt sich dann genauso nachverfolgen.

Mehr Infos

Mit den Online-Tools auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie ohne Registrierung Ihre berufliche Reha online beantragen. Zur Nutzung stellt die DRV eine Ausfüllhilfe für den LTA-Antrag zur Verfügung. Sie werden gebeten, die Fragen des Antrags vollständig und korrekt zu beantworten.

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Was ist eine Aufforderung zur Antragstellung? Was ist das Dispositionsrecht?

In bestimmten Fällen stellen Sie den Antrag nicht auf eigene Initiative, sondern werden dazu von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse aufgefordert. Nach dem 3. Sozialgesetzbuch kann Sie die Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur zur Reha-Antragstellung auffordern, wenn Ihre Leistungsfähigkeit wegen gesundheitlicher Handicaps gemindert ist. Sind Sie arbeitsunfähig, dann hat die zuständige Krankenkasse nach dem 5. Sozialgesetzbuch das Recht, Sie dazu aufzufordern. Gegen die Aufforderung kann Widerspruch eingelegt werden.  

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Sobald Sie aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, wird Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass Sie nur noch einen eingeschränkten Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Das bedeutet, dass Sie Ihren Antrag beispielsweise nur noch mit Zustimmung der auffordernden Behörde bzw. Krankenkasse zurückziehen können.

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Schritt für Schritt: Hilfe bei der Antragsstellung für die berufliche Reha

1. Reha-Bedarf feststellen

Bevor Sie eine berufliche Reha beantragen, sollten Sie Ihren Bedarf auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben feststellen lassen. Dazu eignen sich besonders ärztliche Stellungnahmen, medizinische Beurteilungen von Kurkliniken – sogenannte Epikrisen – oder Gutachten, in denen dieser Bedarf bescheinigt wird. Wichtig ist aber auch, selbst zu überlegen, welchen Mehrwert eine berufliche Rehabilitation für Sie haben kann. Denn im Gespräch mit dem Reha-Kostenträger werden Sie gezielt nach Ihren persönlichen Beweggründen gefragt, um den Wahrheitsgehalt des Antrags zu prüfen.

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2. Zuständigkeit klären

Im zweiten Schritt muss geklärt werden, welcher Reha-Kostenträger zuständig ist. Zur Auswahl stehen die Rentenversicherung, die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften sowie die Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur. Auskunft darüber, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei den hier genannten Reha-Kostenträgern erfragen bzw. auf deren Webseiten im Internet recherchieren. Weitere Infos zur Zuständigkeit finden Sie auch hier.

schaubild reha versorgung

Praxis-Tipp: Fragen Sie zuerst dort nach, wo Sie sich aktuell befinden. Im Falle von Krankschreibung bei der Krankenkasse, bei Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt oder Jobcenter, bei Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft, bei Aufenthalt in einer Klinik beim Sozialdienst, bei mehr als 15 Jahren Berufstätigkeit bei der Rentenversicherung.

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3. Voraussetzungen prüfen 

Wenn Sie wissen, warum und wo Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen, müssen die Voraussetzungen geprüft werden. Bestehen Einschränkungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die auf gesundheitliche Handicaps zurückzuführen sind? Kann dieser Zusammenhang fachmedizinisch bestätigt werden? Kann eine berufliche Reha diese Handicaps ausgleichen?

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4. LTA-Antrag stellen

Wenn Sie den Grund, die Zuständigkeit und die Voraussetzungen geprüft haben, können Sie nun Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Das richtige Formular, ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe für den LTA-Antrag erhalten Sie in den Beratungsstellen der Reha-Kostenträger oder online auf deren Webseiten. Wichtig ist, dem Antrag alle medizinischen Dokumente anzufügen, die Ihren Reha-Bedarf bestätigen.

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5. Bewilligung abwarten

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vollständig abgegeben bzw. versandt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung kann wenige Wochen bis mehrere Monate betragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die restliche Bearbeitungszeit anhand der Eingangsbestätigung zu erfragen.

Praxis-Tipp: Die Dauer der Bearbeitung des LTA-Antrags wird erst ab dem Tag gezählt, an dem alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Häufig fehlen ärztliche Stellungnahmen o.ä. Hier können Sie durch Nachfragen aktiv mitwirken und die Bearbeitungsdauer verkürzen.

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6. Bescheid erhalten

Sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben, müssen Sie diesen genau lesen und prüfen. Sollte es sich um eine Bewilligung handeln, befolgen Sie einfach die Anweisungen im Bescheid. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein oder eine Ablehnung enthalten, haben Sie innerhalb der genannten Frist das Recht auf Widerspruch. Bei Unklarheiten nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Reha-Kostenträger auf.

Was bringt LTA?

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)? Aufgabe der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist, krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken und eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Was versteht man unter LTA?

Das Rahmenkonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Deutschen Rentenversicherung beschreibt Grundlagen, Ziele und Aufgaben der beruflichen Rehabilitation.