Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen. Show Im Schulbereich werden in der Regel zweijährige Ausbildungen, einjährige nur in Ausnahmefällen, gefördert. Bei dem
Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert. Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Informationen zum BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung>> An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. In bestimmten Fällen, z. B. wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz nicht im selben Landkreis bzw. der selben kreisfreien Stadt wie die Auszubildende/der Auszubildende haben, ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, in dem die Auszubildende/der Auszubildende ihren/seinen ständigen Wohnsitz hat. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist der Landkreis und die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten? Die Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Rechtsgrundlage Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)>> Anträge / Formulare Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. Antragsformulare zur Ausbildungsförderung (BAföG>>) Was sollte ich noch wissen? Der Antrag kann von der Schülerin/dem Schüler selbst – sofern sie oder er das 15. Lebensjahr vollendet hat – oder von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Hier können Sie den Antrag Online stellen: eAntragsformular>> Sprechzeiten: Persönliche Vorsprache: Bitte beachten Sie, die Anmeldung erfolgt über Telefonische Sprechzeiten: Was heißt BAföG berechtigt?Insgesamt gibt es fünf Punkte, die du erfüllen musst, um BAföG-berechtigt zu sein. Die BAföG-Voraussetzungen sind finanzieller Bedarf, dein Alter und dass du einen Abschluss anstrebst. Außerdem sind dein aufenthaltsrechtlicher Status relevant und die Tatsache, ob du dich in der Erstausbildung befindest.
Was steht für BAföG?„BAföG“ ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem ermöglichen soll, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Wo muss ich anrufen um BAföG zu beantragen?Für Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung. Sie können die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 montags bis freitags 8 - 20 Uhr. Sie haben die Möglichkeit, mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung direkt Kontakt aufzunehmen.
Wo kann ich BAföG beantragen in Niedersachsen?Kreisverwaltung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat. Alle anderen Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
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