(Zweitstimmen)[1] Show
25,7 24,1 14,8 11,5 10,3 4,9 2,4 1,5 1,4 3,4 Gewinne und Verluste im Vergleich zu 2017 +5,2 −8,8 +5,9 +0,8 −2,3 −4,3 +1,4 +0,6 +1,4 +0,1 Anmerkungen: j darunter SSW: 0,1 % aller Stimmen Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Die Wahlbeteiligung betrug 76,6 % (2017: 76,2 %), die Briefwahlquote 47,3 % (2017: 28,6 %). Die nach der Bundestagswahl 2017 seit März 2018 amtierende Bundesregierung beruhte auf einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Ende Oktober 2018 kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, sich mit der Wahl 2021 aus der Politik zurückzuziehen; „diese vierte Amtszeit [als Bundeskanzlerin] ist meine letzte“.[2] Stärkste Kraft wurde die SPD mit einem Stimmenzuwachs von über fünf Prozentpunkten, zu dem es nach allen Meinungsumfragen erst in den letzten beiden Monaten vor der Wahl gekommen war. Bündnis 90/Die Grünen erreichte mit einer Steigerung um fast sechs Prozentpunkte ihr bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl. Leicht hinzugewinnen konnte die FDP. Die Union verlor bei 143 Direktmandaten mehr als ein Viertel ihrer Zweitstimmen. Verluste verzeichnete auch die AfD, die in Sachsen und Thüringen 16 Direktmandate gewann. Die Linke blieb unter der Fünf-Prozent-Hürde, konnte aber mit drei Direktmandaten über die Grundmandatsklausel auch mit Listenmandaten in den 20. Bundestag einziehen.[3] Der von der Sperrklausel ausgenommene Südschleswigsche Wählerverband erhielt erstmals seit 1949 wieder einen Sitz. Der 20. Deutsche Bundestag konstituierte sich am 26. Oktober 2021. Die Bundesregierung Merkel IV blieb bis zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers geschäftsführend im Amt. Am 19. November 2021 legte der Bundeswahlleiter wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in Berlin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen ein.[4] SPD, Grüne und FDP einigten sich darauf, welche Partei welche Ministerposten besetzen sollte und wie die Ministerien zugeschnitten wurden; die Koalitionsverhandlungen endeten am 24. November 2021. Der Koalitionsvertrag wurde am 7. Dezember 2021 unterschrieben. Am 8. Dezember 2021 wählte der 20. Bundestag Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler. Er und die von Scholz dem Bundespräsident vorgeschlagenen Minister erhielten noch am gleichen Tag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Ernennungsurkunden und wurden vor dem Bundestag vereidigt. Damit ist das Kabinett Scholz im Amt. Bei dieser Wahl erreichten SPD und Union gemeinsam das erste Mal bei einer Bundestagswahl mit 49,8 % weniger als 50 % der gültigen Zweitstimmen. Wahlrecht und Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Termin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes musste die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages (am 24. Oktober 2017) stattfinden.[5] Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz); mögliche Wahltermine waren die Sonntage 29. August, 5., 12., 19., 26. September, 3., 10., 17. oder 24. Oktober 2021. Im Dezember 2020 bestimmte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier per Anordnung den 26. September 2021 zum Wahltag.[6][7] Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte dieses Datum vorgeschlagen, nachdem die Bundesländer und die im Bundestag vertretenen Parteien sich mehrheitlich für diesen Tag ausgesprochen hatten und der Bundeswahlleiter keine Einwände erhoben hatte.[8] Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wurden am selben Tag abgehalten.[9][10] Die Kommunalwahlen in Niedersachsen fanden zwei Wochen zuvor statt, sodass Stichwahlen parallel zur Bundestagswahl durchgeführt werden konnten. Eine vorgezogene Landtagswahl in Thüringen war zeitweilig ebenfalls auf den 26. September 2021 terminiert,[11] am 16. Juli 2021 wurde dieser Termin jedoch gestrichen. Wahlrechtsreform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgrund des Wahlsystems und von Meinungsumfragen, die eine gleichmäßigere Stimmenverteilung als bei allen vorherigen Wahlen erwarten ließen, zeichnete sich im Vorfeld ab, dass bei dieser Wahl so viele Abgeordnete wie nie zuvor ins Parlament einziehen könnten.[12][13] Darum forderten alle im Bundestag vertretenen Parteien grundsätzlich eine Änderung des Wahlrechts. Eine grundlegende Einigung in der noch laufenden 19. Legislaturperiode unterblieb jedoch. Beschlossen wurde, die Zahl der ausgeglichenen Überhangmandate zu reduzieren, indem bis zu drei Überhangmandate nicht mehr berücksichtigt werden.[14] Die Zahl der Wahlkreise soll erst 2024 von 299 auf 280 sinken.[15][16] Gegen diese von der Großen Koalition im Oktober 2020 forcierte Wahlrechtsreform reichten die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Anfang Februar 2021 Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein,[17] da sie die Änderung als Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der Gleichheit einer Wahl sahen.[14] Während ein Eilantrag im August 2021 abgelehnt wurde, wird die Normenkontrollklage erst im späteren Hauptsacheverfahren vom Bundesverfassungsgericht darauf geprüft werden, ob das neue Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.[14] Wahlkreiseinteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bundesgebiet war 2021 wie seit der Bundestagswahl 2002 üblich in 299 Wahlkreise eingeteilt (Bundeswahlgesetz (BWG) vom 25. Juni 2020).[18] Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 wurden dabei 17 Wahlkreise neu abgegrenzt.[19][20] Wahlbeobachter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die OSZE entsandte vier Wahlbeobachter.[21] Wahlberechtigte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahlberechtigt waren deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt waren, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland hatten oder sich dort sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.[22] Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 dürfen auch behinderte und gleichzeitig unter rechtlicher Betreuung stehende, schuldunfähige sowie psychisch kranke Menschen an der Bundestagswahl teilnehmen. Die Begründung dafür ist, dass kein Bürger vom Wahlrecht ausgeschlossen werden darf. Die kurz darauf vom Bundestag verabschiedete Reform des Wahlrechts betraf circa 85.000 Deutsche, die bei der Bundestagswahl 2021 zum ersten Mal ihre Stimme abgeben durften.[23] Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen waren auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder die „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“ Wahlberechtigte ohne Wohnung in Deutschland wurden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.[24] Briefwahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Anteil der Briefwähler stieg um 18,7 Prozentpunkte auf 47,3 %. Am höchsten war er in Bayern (62,4 %), Rheinland-Pfalz (60,9 %) und Hamburg (51,3 %), am niedrigsten in Thüringen (32,4 %), Schleswig-Holstein (33,1 %) und Niedersachsen (33,6 %).[25][26] Ausgangslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorherige Bundestagswahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundestagswahl 2017 Endergebnis: Zweitstimmen[27] 32,9 20,5 12,6 10,7 9,2 8,9 5,0 An der Bundestagswahl 2017 beteiligten sich 76,2 % der wahlberechtigten Deutschen. Dabei wurden die Unionsparteien mit 32,9 % der Zweitstimmen stärkste Kraft. Auf die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) entfielen dabei 26,8 % und auf die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 6,1 %. Für die Union war es das zweitschlechteste Ergebnis bei einer Bundestagswahl, das schlechteste Wahlergebnis hatte sie im Jahr 1949 mit 31,0 %. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) wurde zweitstärkste Kraft, musste jedoch mit 20,5 % ihr historisch schlechtestes Ergebnis hinnehmen. Die Regierungsparteien der 18. Legislaturperiode (CDU/CSU und SPD) verbuchten damit zusammen einen Verlust von 13,8 Prozentpunkten bei den Zweitstimmen. Erstmals zog die Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag ein. Die Partei erreichte 12,6 %, womit sie ihr Ergebnis der vorherigen Wahl mehr als verdoppelte. Ähnliches gelang auch der Freien Demokratischen Partei (FDP), die nach vier Jahren Abwesenheit mit 10,7 % in den Bundestag zurückkehrte. Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen konnten einen Wählerzuwachs von etwa einem halben Prozentpunkt verzeichnen und erreichten 9,2 % bzw. 8,9 % der Zweitstimmen. Alle sonstigen angetretenen Parteien scheiterten deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde. Sitzverteilung im 19. Bundestag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sitzverteilung im 19. Bundestag (Stand Juli 2021) Der 19. Deutsche Bundestag wurde mit 709 Sitzen der bis dato mitgliederstärkste Bundestag. Mit sechs Fraktionen und acht Parteien war er zudem in dieser Hinsicht der vielfältigste Bundestag seit der zweiten Legislaturperiode von 1953 bis 1957. Die stärkste Fraktion war mit 245 Sitzen die CDU/CSU-Fraktion, der 200 CDU- und 45 CSU-Abgeordnete angehörten. Zweitstärkste Kraft war die SPD mit 152 Sitzen, gefolgt von der AfD mit 86 Sitzen. Die FDP besetzte 80, Die Linke 69 und B90/Grüne 67 Sitze. Außerdem gab es zehn fraktionslose Abgeordnete, die während der Legislatur ihre Partei und Fraktion verließen oder ausgeschlossen wurden. Davon kamen acht aus der AfD sowie je einer aus der CDU/CSU und der SPD. Regierungsbildung 2017/18[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die SPD schloss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses eine erneute Große Koalition aus. Nachdem vierwöchige Sondierungen zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen über die Bildung einer Jamaika-Koalition im November 2017 scheiterten, kam es doch zu Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. In der Folge einigten sie sich auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Große Koalition.[28] Dieser wurde von der CDU und der CSU durch Beschlüsse von Parteigremien bestätigt,[29][30] von der SPD durch ein Mitgliedervotum. Das Kabinett Merkel IV wurde am 14. März 2018 vereidigt. Parteien und Kandidaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]An der Bundestagswahl konnten Parteien mit Landeslisten und Direktkandidaten sowie einzelne Personen als Direktkandidaten teilnehmen. Parteien, die nicht im Bundestag (CDU, SPD, AfD, FDP, Linke, Grüne und CSU) oder in einem Landesparlament seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten (Freie Wähler und BVB/Freie Wähler) vertreten waren, mussten bis zum 97. Tag vor der Wahl, also dem 21. Juni 2021, ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen.[31] Insgesamt traten 6211 Kandidaten zur Bundestagswahl 2021 an.[32] Landeslisten und Direktkandidaten mussten bis zum 69. Tag vor der Wahl eingereicht werden, also dem 19. Juli 2021. Dabei mussten Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren oder nationale Minderheiten vertraten, für ihre Landeslisten und Direktkandidaten Unterstützungsunterschriften vorlegen.[31] Antretende Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Parteien mit Bundestagsfraktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weitere Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben den im Bundestag seit der letzten Wahl vertretenen Parteien können auch Parteien, die in Landesparlamenten aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, ohne Beteiligungsanzeige und Unterstützungsunterschriften an der Wahl teilnehmen. Dies sind die Freien Wähler und die BVB/Freie Wähler. Dabei trat BVB/Freie Wähler nicht an, sondern unterstützte die Kandidatur der Freien Wähler.[33][34]
Alle anderen Gruppierungen mussten bis zum 21. Juni 2021 ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen, was 87 Vereinigungen fristgerecht taten.[35] In seiner Sitzung am 8. und 9. Juli 2021 erkannte der Bundeswahlausschuss 44 von 88 beantragenden Vereinigungen als Parteien an, eine zog zurück.[36][37] Das Bundesverfassungsgericht erkannte die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) am 22. Juli 2021 noch als Partei an, nachdem die DKP Beschwerde gegen ihre Ablehnung durch den Bundeswahlausschuss erhoben hatte.[38] Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss zudem als Partei einer nationalen Minderheit anerkannt und ist damit von der Pflicht der Vorlage von Unterstützungsunterschriften befreit.
Alle anderen Vereinigungen mussten bei der Einreichung von Landeslisten bis zum 19. Juli 2021 ausreichend Unterstützungsunterschriften vorweisen. Aufgrund der Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie wurde die Anzahl von nötigen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel der sonst geltenden Zahl verringert (also ein Viertausendstel der Wahlberechtigten eines Bundeslandes, maximale 500, für Kreiswahlvorschläge 50 Unterschriften).[41] Zwei dieser Parteien waren seinerzeit mit fraktionslosen Abgeordneten im Bundestag vertreten:
Fünf weitere dieser Parteien konnten in allen Bundesländern die benötigten Unterstützungsunterschriften sammeln und traten flächendeckend zur Wahl an:
Kandidaturen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Insgesamt nahmen 47 Parteien an der Bundestagswahl teil, davon 40 mit Landeslisten.[46] Elf Parteien traten bundesweit mit Landeslisten an (SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die Partei, Tierschutzpartei, NPD, ÖDP, MLPD und Volt), fünf weitere in 15 der 16 Bundesländer (darunter die CDU – nicht in Bayern – und die Grünen – nicht im Saarland). Elf Parteien traten nur in einem Bundesland mit einer Landesliste an (darunter die CSU nur in Bayern). Je nach Bundesland waren zwischen 15 (im Saarland) und 27 (in Nordrhein-Westfalen) Landeslisten wählbar. Drei Parteien stellten in jedem der 299 bundesdeutschen Wahlkreise einen Direktkandidaten (SPD, FDP, GRÜNE). Sieben zur Bundestagswahl eigentlich zugelassene Parteien traten weder mit Landeslisten noch mit Direktkandidaten an (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler, Deutsche Konservative, Deutsche Mitte, Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen, SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung, WiR2020 und Wir2020).[46] ÜbersichtIn der folgenden Tabelle sind die Landeslisten einer Partei (Kurzbezeichnung in Klammern) mit Grün markiert, Direktkandidaten sind als Zahl dargestellt.[47] Diese Zahl ist fett hervorgehoben, wenn es für alle Wahlkreise eines Bundeslandes einen Direktkandidaten gibt. Unter den Bundesländerkürzeln im Tabellenkopf sind in Klammern die maximal möglichen Direktkandidaturen (= Anzahl der Wahlkreise) vermerkt. In der Spalte Anz. ist aufgeführt, wie viele Landeslisten eine Partei hat.
Landeslisten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Folgende Parteien traten in den einzelnen Ländern mit einer Landesliste an (in der Reihenfolge auf den Stimmzetteln):[47]
Kanzler- bzw. Spitzenkandidaten und Listenführer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kanzlerkandidat oder bundesweiter Spitzenkandidat sind Begriffe, die im Wahlrecht nicht verankert sind, da der Bundeskanzler nicht direkt, sondern durch die Mitglieder des Deutschen Bundestags gewählt wird. Auf Bundesebene hat die Nominierung von Spitzen- oder Kanzlerkandidaten dennoch hohe politische Bedeutung. In den einzelnen Bundesländern werden die Listenführer der Landesliste einer Partei ebenfalls häufig als Spitzenkandidaten bezeichnet. Parteien mit Bundestagsfraktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]CDU/CSU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Armin Laschet, Kanzlerkandidat der CDU/CSU Die seit 2005 amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel gab am 29. Oktober 2018 bekannt, dass sie nach Ablauf ihrer vierten Amtszeit nicht erneut kandidieren werde.[66][67] Am 10. Februar 2020 verzichtete auch die damalige CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer während der Regierungskrise in Thüringen 2020 auf die Kanzlerkandidatur und kündigte ihren Rücktritt an.[68] Im Januar 2021 wurde der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet zum neuen Parteivorsitzenden gewählt (siehe Parteitag der CDU Deutschlands 2021).[69] Am 11. April 2021 gaben sowohl Armin Laschet als auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder bekannt, dass sie beide für eine Kanzlerkandidatur zur Verfügung stehen.[70][71] Am Tag darauf sprach sich das CDU-Präsidium für Laschet, das CSU-Präsidium für Söder aus. Letzterer hatte zuvor angekündigt, ein Votum der CDU zu akzeptieren, drängte aber darauf, in die „Breite der Parteien hineinzuhorchen“, statt allein in den Führungsgremien zu entscheiden.[72] Unter der Bevölkerung und auch unter CDU/CSU-Parteimitgliedern sprach sich laut Umfragen eine deutliche Mehrheit für Söder aus. Als Grund dafür wird insbesondere seine als strenger wahrgenommene Corona-Politik angeführt.[73] Am 13. April nahmen beide Kandidaten spontan an einer Sitzung der Bundestagsfraktion teil, um sich den Fragen der Unions-Abgeordneten zu stellen. Zuvor hatte sich insbesondere die CSU-Landesgruppe für eine stärkere Beteiligung der Fraktion ausgesprochen, die wohl ebenfalls mehrheitlich hinter Söder stand. Falls sich Laschet und Söder nicht innerhalb einer Woche einvernehmlich einigen könnten, wurde auch eine formelle Abstimmung in der Bundestagsfraktion ins Gespräch gebracht.[74] In den darauffolgenden Tagen sprachen sich mehrere Spitzenpolitiker und Vereinigungen der beiden Parteien für einen bestimmten Kandidaten aus. Armin Laschet wurde beispielsweise von Wolfgang Schäuble, Friedrich Merz, Jens Spahn, Volker Bouffier, Daniel Günther und der Frauen-Union unterstützt, Markus Söder von Alexander Dobrindt, Christian Hirte und der Jungen Union sowie indirekt von Michael Kretschmer, Reiner Haseloff und Tobias Hans. Am 19. April 2021 sprach sich der Bundesvorstand der CDU in einer digitalen Sondersitzung in geheimer Abstimmung mit 31 von 46 Stimmen für Armin Laschet als Kanzlerkandidaten aus. Neun Vorstandsmitglieder stimmten für Markus Söder und sechs enthielten sich.[75] In einer am nächsten Tag gehaltenen Pressekonferenz akzeptierte Markus Söder das Ergebnis des CDU-Bundesvorstands, somit wurde Armin Laschet der Kanzlerkandidat der Union.[76]
SPD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Olaf Scholz, Kanzlerkandidat der SPD Am 10. August 2020 wurde Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz auf Vorschlag der Parteispitze zum Kanzlerkandidaten erklärt. Die Entscheidung wurde über ein Jahr vor der Bundestagswahl getroffen, womit die SPD als erste Bundestagspartei den Kanzler-/Spitzenkandidaten festlegte. Scholz war damals und auch später laut Umfragen der mit Abstand beliebteste SPD-Politiker; er war aber beim linken Parteiflügel umstritten. Ende 2019 verlor das Duo Scholz / Klara Geywitz die Wahl zum SPD-Vorsitz gegen das Duo des linken Parteiflügels, Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans. Die beiden schlugen später Scholz als Kanzlerkandidaten vor.[77]
AfD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Tino Chrupalla und Alice Weidel, Spitzenkandidaten der AfD Das Spitzenduo wurde per Mitgliederentscheid der Parteimitglieder zwischen dem 17. und 24. Mai 2021 entschieden.[78] Dabei traten der Co-Parteichef Tino Chrupalla gemeinsam mit der Co-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Alice Weidel gegen Joachim Wundrak und die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar an.[79] Chrupalla und Weidel setzten sich mit rund 71 Prozent der Stimmen durch und sind somit das Spitzenduo der AfD für die Bundestagswahl.[80] Am 30. Juli 2021 wurde die Landesliste des AfD-Landesverbandes in der Freien Hansestadt Bremen nicht zugelassen.[58] Nach einer Beschwerde vor dem Bundeswahlausschuss wurde die Landesliste zugelassen.
FDP[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Christian Lindner, Spitzenkandidat der FDP Am 14. Mai 2021 wurde Christian Lindner auf dem FDP-Parteitag mit 93 % erneut zum Parteivorsitzenden und gleichzeitig zum Spitzenkandidaten seiner Partei für die Bundestagswahl gewählt. Die Wahl musste formal durch Briefwahl bestätigt werden.[81]
Die Linke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dietmar Bartsch und Janine Wissler, Spitzenkandidaten der Linken Am 2. Mai 2021 wurde bekannt, dass die neu gewählte Parteivorsitzende Janine Wissler und der Co-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Dietmar Bartsch als Spitzenduo antreten.[82] Am 10. Mai 2021 wurde dies durch den Parteivorstand der Linken bestätigt.[83]
Grüne[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Annalena Baerbock und Robert Habeck, Kanzler- und Spitzenkandidaten der Grünen Nach einigen Wahlerfolgen wie beispielsweise bei der Europawahl im Mai 2019, bei der die Grünen ebenso wie bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen 2018 zweitstärkste Partei wurden, sowie anhaltend hohen Umfragewerten auf Bundesebene entschloss sich die Partei dazu, erstmals einen Kanzlerkandidaten aufzustellen. Die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck hatten Anfang 2021 angekündigt, sich zwischen Ostern und Pfingsten zu einigen, wer von den beiden als Kanzlerkandidat ins Rennen geht.[84] Am 19. April 2021 wurde bekanntgegeben, dass Baerbock als Kanzlerkandidatin antritt.[85] Baerbock und Habeck traten aber im Wahlkampf als Spitzenduo auf.[86] Ihre Kampagne stand unter dem Motto „Bereit, weil ihr es seid“.[87] Die Grünen stellten damit erstmals in ihrer Geschichte einen Kanzlerkandidaten auf; zuvor hatte die Partei nur Spitzenkandidaten nominiert. Nach den Unionsparteien und der SPD, die seit 1949 immer einen Kanzlerkandidaten aufstellten, sowie der FDP, die dies 2002 einmalig mit Guido Westerwelle tat, waren die Grünen die insgesamt vierte Partei in Deutschland, die einen Kanzlerkandidaten aufstellte. Zudem war Baerbock nach Angela Merkel die zweite Frau in der Geschichte der Bundesrepublik, die sich um die Kanzlerschaft bewarb. Am 30. Juli 2021 wurde die Landesliste des saarländischen Landesverbandes vom Landeswahlausschuss wegen Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung nicht zugelassen, sodass die Partei im Saarland nicht mit der Zweitstimme wählbar war.[58] Diese Entscheidung wurde am 5. August 2021 vom Bundeswahlausschuss endgültig bestätigt.[60][61][62]
Weitere Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Freie WählerDie Freien Wähler traten mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an. Spitzenkandidat der Partei ist der stellvertretende bayerische Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.[88]
Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.[47]
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.[47]
Die Piratenpartei Deutschland trat mit Landeslisten in 14 Bundesländern an.
Die Ökologisch-Demokratische Partei trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.[47]
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.[47] Bundesweite Spitzenkandidatin ist Gabi Fechtner.
Die Partei der Humanisten trat mit Landeslisten in allen Bundesländern außer dem Saarland an.[47]
Die Basisdemokratische Partei Deutschland trat mit Landeslisten in 15 Bundesländern an.
Das Team Todenhöfer trat mit Landeslisten in 15 Bundesländern an.
Volt Deutschland, eine Sektion von Volt Europa, trat mit Landeslisten in allen 16 Bundesländern an.[47] Auf dem Bundesparteitag am 30. Mai 2021 wurden Rebekka Müller (aus Nordrhein-Westfalen) und Hans-Günter Brünker (aus Bayern) als Bundesspitzenkandidaten gewählt.[105]
Koalitionsaussagen vor der Wahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz bevorzugte bei einer Politiker-Befragung des WDR eine Neuauflage der Großen Koalition mit der CDU/CSU gegenüber einer Rot-rot-grünen Koalition,[106] denn die Linke stehe ihm in einigen Punkten gegenüber, wie einem „klare[n] Bekenntnis zur Nato, zu soliden Haushalten und zur transatlantischen Partnerschaft.“ „Diese Anforderungen sind unverhandelbar“, so Scholz.[107] Er schloss eine solche Koalition aber nicht kategorisch aus.[108] Er hoffe auf eine Mehrheit für eine Koalition SPD/Grüne (rot-grüne Koalition): „Ich möchte gerne mit den Grünen zusammen regieren“.[107] Scholz erwog zudem, sich mit FDP und Grünen (Ampel-Koalition) ins Kanzleramt wählen zu lassen.[109] Die Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock erklärte, dass sie mit den Grünen eine Koalition mit der SPD anstrebe. Bezüglich einer Koalition mit SPD und Linken sehe sie zwar unüberwindbare Diskrepanzen in der Außenpolitik, schließe sie dennoch nicht aus.[110] Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner zeigte sich offen für die Bildung einer Schwarz-rot-gelben Koalition oder einer Jamaika-Koalition und bezeichnete diese beiden Koalitionsvarianten als „gleichwertige Optionen“, eine Koalition aus SPD, Grüne und FDP (Ampel-Koalition) halte er für „inhaltlich und rechnerisch“ schwer vorstellbar.[111] Er machte deutlich, mit wem er am liebsten regieren würde: „Die Union hat Armin Laschet nominiert, den wir kennen und schätzen aus der erfolgreichen Regierungszusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen.“[109] Die Vorsitzende der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, sah gute Chancen für ein Bündnis mit SPD und Grünen nach der Bundestagswahl. Es sei das erste Mal in der Geschichte der Partei, dass man sich so ernsthaft auf Sondierungen vorbereite: „Das Fenster ist so weit geöffnet wie noch nie. Wann, wenn nicht jetzt?“[107] Eine Zusammenarbeit mit der AfD wurde von allen anderen Parteien ausgeschlossen; CDU und FDP schlossen ferner eine Koalition mit den Linken aus.[112] Fernsehformate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Trielle und Debatten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Übertragung des Triells von ARD und ZDF für die Presse Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurden die traditionellen Fernsehduelle nicht mehr als Zweikampf, sondern als Dreikampf veranstaltet und deshalb als Trielle bezeichnet. Grund dafür war die Stärke der Grünen bei der Europawahl 2019 und vergangenen Landtagswahlen sowie laut Meinungsumfragen auf Bundesebene. Zusätzlich wurden Diskussionsrunden mit den Spitzenkandidaten aller oder den restlichen im Bundestag vertretenen Parteien übertragen.
Legende: T: teilgenommen, NE: nicht eingeladen Einschaltquoten der „Trielle“ und Debatten
Einzelgespräche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Des Weiteren strahlten Das Erste, ZDF, RTL sowie ProSieben Sendungen mit ausführlicheren Einzelgesprächen mit den Kanzlerkandidaten aus. Einzelsendungen der Kanzlerkandidaten
a Armin Laschet wurde die fehlende Teilnahme an der Sendung Die ProSieben-Bundestagswahl-Show vorgeworfen.[144] Dokumentarfilme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Umfragen und Prognosen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Letzte Umfragen vor der Wahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Tabelle zeigt die Umfragen der letzten Woche vor der Wahl. Der Umfragewert der in den Umfragen führenden Partei ist farblich hervorgehoben.
Ältere Umfragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grafik zeigt den Verlauf der gemittelten monatlichen Werte der Umfragen nach Angaben der Website Wahlrecht.de (vgl. Bundestagswahl 2021/Umfragen und Prognosen). Verlauf der Mittelwerte, von der Wahl 2017 bis zur Wahl 2021 Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Amtliches Gesamtergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlbeteiligung betrug 76,6 %. 0,9 % der abgegebenen Zweitstimmen waren ungültig. Durch die Fünf-Prozent-Hürde der Sperrklausel sind 4.005.747 (8,6 %) der Zweitstimmen nicht im Bundestag berücksichtigt.[169][170] Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen Relativer prozentualer Zweitstimmenanteil der Parteien unter Einbezug der Nichtwähler. Parteien mit weniger als 1 % relativen Stimmenanteils sind unter „Sonst.“ zusammengefasst. Ergebnisse gerundet. Amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2021Anm.
Erststimmenergebnis nach Wahlkreisen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Karte zeigt die Parteizugehörigkeit der in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidaten.
Zweitstimmenergebnisse in den einzelnen Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zweitstimmenergebnis in den neuen und alten Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Tabellarische Bundesländer-Übersicht und gewählte Abgeordnete nach Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Karten zu den Zweitstimmenergebnissen der Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unregelmäßigkeiten in Berlin und Einspruch des Bundeswahlleiters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Berlin, wo zugleich mit der Bundestagswahl auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie die Abstimmung über den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen durchgeführt wurden, kam es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten. Der Bundeswahlleiter sah sich zur Berichtanforderung bei der Landeswahlleiterin Petra Michaelis veranlasst.[171] In einigen Wahllokalen fehlten Stimmzettel oder gingen aus und konnten aufgrund des Berlin-Marathons am selben Tag nicht rechtzeitig nachgeliefert werden. Stimmzettel (von denen es in Berlin 115 verschiedene Varianten gab) und Briefwahlunterlagen wurden aber auch vertauscht. Viele Stimmen wurden erst lange nach dem offiziellen Ende der Stimmabgabe um 18 Uhr abgegeben, die letzten nach 20 Uhr, als das Ergebnis bereits prognostiziert wurde.[172][173][174][175] Mindestens eines der 2257 Wahllokale in Berlin schloss vorzeitig wegen fehlender Unterlagen.[176][177] In einigen Wahllokalen konnten auch Minderjährige und EU-Ausländer bei der Briefwahl unberechtigt abstimmen.[177] In einer zweistelligen Zahl von Wahllokalen gab es Probleme bei der Wahlorganisation. Michaelis erklärte, dass genug Stimmzettel gedruckt worden seien und die Bezirke für die Verteilung der Wahlunterlagen zuständig seien.[175] In mindestens 16 Berliner Wahlbezirken stimmten grundlegende Wahldaten nicht überein (darunter unmögliche Wahlbeteiligungen von über 100 %).[178][179] Am 29. September 2021 trat Michaelis von ihrem Amt zurück.[180][175] Am 19. November 2021 legte der Bundeswahlleiter beim Bundestag wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in Berlin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen ein. Der Bundeswahlleiter äußerte, die Vorkommnisse in jenen Wahlkreisen hätten wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes beeinträchtigt hätten.[181][182] Die aufgetretenen Wahlfehler könnten mandatsrelevant gewesen sein. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte. Der Bundeswahlleiter Georg Thiel hat zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert und „darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden.“[4] Thiel forderte im Mai 2022 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eine teilweise Wahlwiederholung.[183] Politische Konsequenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der verlorenen Bundestagswahl der Union verlor nun Wolfgang Schäuble sein Amt des Bundestagspräsidenten.[184][185] Die konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages fand am 26. Oktober 2021 statt. Bärbel Bas, Mitglied der SPD-Fraktion, die die Union-Fraktion als stärkste Gruppierung im Bundestag ablöste, wurde zur Präsidentin des Deutschen Bundestags gewählt.[186] Damit war Bas nach Annemarie Renger und Rita Süssmuth die dritte Frau, die das zweithöchste Amt der Bundestagspräsidentin ausübte. Der unterlegene Kanzlerkandidat der Union Armin Laschet kündigte seinen Rückzug als CDU-Chef an und machte den Weg für eine neue CDU-Führung frei. Eine Neuaufstellung an der CDU-Spitze sei nötig. Hierfür müsse man auch „unkonventionelle Wege gehen“.[187][188][189] Am 9. Oktober 2021 teilten Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit, auf ihr jeweiliges Bundestagsmandat zu verzichten, damit die jüngeren Bundestagsabgeordneten Nadine Schön und Markus Uhl, die den Einzug in den neuen Bundestag ursprünglich verpasst hatten, im Bundestag bleiben können.[190] Regierungsbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Generalsekretäre Wissing (FDP), Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) und Klingbeil (SPD) mit dem unterzeichneten Koalitionsvertrag im Dezember 2021 Außer einer Fortführung der seit 2013 amtierenden Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD ließ sich aus dem Wahlergebnis keine Möglichkeit für eine von zwei Fraktionen gestützte Regierung ableiten. Von den drei programmatisch realistischen Dreierkoalitionen fehlte einem Linksbündnis aus SPD, Grünen und der Linken die parlamentarische Mehrheit. Zunächst wurden sowohl eine SPD-geführte Ampel- als auch eine Jamaika-Koalition unter CDU-Kanzlerschaft mit jeweils Grünen und FDP als Partnern in bilateralen Gesprächen sondiert. Am 6. Oktober 2021 vereinbarten SPD, Grüne und FDP einen weiteren Austausch zu dritt. Sondierungen mit der Union fanden danach nicht mehr statt. Vor dem Hintergrund der massiven Stimmenverluste der Union und des Erstarkens der SPD reklamierte Kanzlerkandidat Olaf Scholz noch am Wahlabend einen Regierungsanspruch für sich, später auch mit Verweis auf seine weit über denen der Konkurrenz liegenden Beliebtheitswerte.[191] Zwar gestand die Union ihre historische Niederlage ein, schloss aber nicht aus, selbst eine Regierung mit Grünen und FDP zu bilden. Da die Jamaika-Parteien zusammen auf eine ähnlich große Mehrheit wie die Ampel kämen, hätten laut CDU-Chef Armin Laschet weder SPD noch Union einen eindeutigen Regierungsauftrag erhalten.[192][193] Grüne und FDP verständigten sich darauf, zunächst zu zweit miteinander zu sondieren, dabei bereits Gemeinsamkeiten und Brücken für Trennendes zu suchen und erst im Anschluss auf die Gesprächsangebote der beiden großen potenziellen Partner einzugehen. Von politischen Beobachtern wurde dieser einmalige Vorgang als strategisch klug bewertet, da die einzeln betrachtet kleineren Partner sich so gewissermaßen zusammenschließen und gemeinsam als „Königsmacher“ dem größten Koalitionspartner auf Augenhöhe begegnen können.[194] Nach dem Abschluss der Sondierungen am 15. Oktober 2021 empfahlen die an der Sondierung Beteiligten ihren Parteien, Verhandlungen für eine Ampel-Koalition aufzunehmen.[195] Sie veröffentlichten ein 12-seitiges Dokument mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sondierungsgespräche.[196] Gremien der drei Parteien stimmten daraufhin jeweils einer Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zu.[197][198] Am 24. November 2021 gaben SPD, Grüne und FDP bekannt, sich auf einen Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Bundesregierung geeinigt zu haben und veröffentlichten diesen.[199][200] Über den Koalitionsvertrag und damit über die Möglichkeit der Regierungsbildung entschieden Delegierte der SPD (am 4. Dezember) und FDP (am 5. Dezember) auf gesonderten Parteitagen, während Bündnis 90/Die Grünen eine Mitgliederbefragung bis zum 6. Dezember diesbezüglich durchführten. Bei der SPD stimmten 98,8 % der Delegierten für den Vertrag.[201] Delegierte der FDP stimmten im Durchschnitt zu 92 % für den Koalitionsvertrag. Die Urabstimmung der Grünen endete mit 86 % Zustimmung für den Vertrag.[202] Am Folgetag unterschrieben die Parteien den Koalitionsvertrag.[203] Der 20. Deutsche Bundestag wählte Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 mit 395 Stimmen, einer Mehrheit seiner 736 Mitglieder, bei 303 Gegenstimmen zum Bundeskanzler. Am selben Tag wurden er und die von ihm vorgeschlagenen Minister vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ernannt und vor dem Bundestag vereidigt.[204] Rücktritte und Fraktionsaustritte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 30. Dezember 2021 wurde bekannt, dass Uwe Witt und Johannes Huber die Fraktion und die Partei AfD verlassen haben.[205] Witt schloss sich im Januar 2022 der Zentrumspartei an. Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dokumentarfilm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wann wird der neue Kanzler gewählt?Wann der neue Bundeskanzler gewählt wir, hängt davon ab, wie schnell die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind. Bei den wahrscheinlich knappen Mehrheiten gehen Schätzungen von einer Kanzlerwahl zum Jahresende aus. Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundestag in seiner ersten Sitzung.
Wie wählt man den Bundeskanzler?In Deutschland wählen die Bürger den Bundeskanzler nicht direkt. Stattdessen stimmen sie bei der Bundestagswahl über die Verteilung der Sitze im Parlament ab. Die vom Volk gewählten Vertreter stimmen im Anschluss an die Bundestagswahl darüber ab, welche Person als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin an der Spitze der Regierung stehen soll.
Wann endet die Bundeskanzlerzeit?Die Amtszeit endet gewöhnlich mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages einer neuen Wahlperiode. Damit ist der Bundeskanzler als Spitze der Regierung ebenso vier Jahre im Amt wie die bei der vorhergehenden Bundestagswahl gewählten Abgeordneten. Allerdings ist es möglich, die Amtszeit zu verkürzen.
Wie lange ist die Kanzlerin im Bundeskanzleramt?Der plant übrigens, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin fungiert als Spitze der deutschen Regierung und ist plangemäß ebenso lange - also vier Jahre - im Amt wie die bei der Bundestagswahl 2021 gewählten Abgeordneten.
Wer stellt den Bundeskanzler 2021?Am 8. Dezember 2021 wählte der 20. Bundestag Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler. Er und die von Scholz dem Bundespräsident vorgeschlagenen Minister erhielten noch am gleichen Tag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Ernennungsurkunden und wurden vor dem Bundestag vereidigt.
Wann Scholz Bundeskanzler?Olaf Scholz (* 14. Juni 1958 in Osnabrück) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit dem 8. Dezember 2021 der neunte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.
Wer stellt den Kanzler auf?Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt.
Wie kommt der Kanzler in sein Amt?Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.
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