Zu unserem gemeinsamen Schutz sind wir Ihnen über das Tragen einer FFP2-Maske im KJC dankbar. Für Ihre Anträge und Unterlagen gibt es zudem vier Kontaktmöglichkeiten, ohne dass Sie persönlich
vorsprechen müssen: - Briefpost Berufs - und Studienorientierung 2022 / 2023Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet. Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/ veröffentlicht worden. Aktualisierung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ab 01.04.2021Jobcenter zahlt bei Bedarf Zuschuss zu Laptop oder Tablet
In solchen Fällen kann das Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 € zahlen. Wichtig: dem Antrag muss eine Bestätigung der Schule beiliegen, dass die Schule kein digitales Leihgerät zur Verfügung stellt. Und es muss vom Antragsteller selbst bestätigt werden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden ist. Damit wir schnell und unbürokratisch prüfen können, verzichten wir auf ein langes Formular und nehmen alle Anträge als eMail oder Brief an. Niemand muss seinen Antrag persönlich abgeben. Am schnellsten können wir eine Bewilligung immer dann prüfen, wenn dem Antrag schon die Bestätigung der Schule sowie die Erklärung, dass keine andere für den Heimunterricht nutzbare Technik vorhanden ist, beigefügt wird. Die Regelung gilt auch rückwirkend ab 1. Januar 2021. Wenn eine Familie, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhält, sich schon im Januar ein Tablet für den Heimunterricht gekauft hat und die Schule bestätigt, dass kein Leihgerät vorhanden ist, werden wir auch einen nachträglich gestellten Antrag auf Kostenübernahme bis zu 350 € prüfen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wie hoch ist der Zuschuss? Was müssen die Leistungsbezieher tun?
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in bzw. reichen Sie Ihre formlosen Anträge per Post bzw. E-Mail in dem für Sie zuständigen Standort ein. Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessertLeistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessertDie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden für alle Anspruchsberechtigten (Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie von Wohngeld und Kinderzuschlag) stark verbessert. So steigen beispielsweise die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf insgesamt 154,50 Euro, davon 103,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und 51,50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Weiterhin fallen die bisherigen Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte komplett weg. Die Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler ist künftig nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Das monatliche Budget für die Teilhabe an Aktivitäten und dem Vereinsleben steigt von bisher insgesamt 10 Euro auf pauschal 15 Euro; auch kann zukünftig das Geld den Familien direkt gezahlt werden und nicht mehr an die Vereine. Dies bedeutet für die Beteiligten eine Vereinfachung, denn so können die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern z.B. die Aufwendungen für kulturelle oder gesellschaftliche Aktivitäten und die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen direkt bezahlen, ohne dabei den Sozialleistungsbezug zu offenbaren. Die Leistungen auf Bildung und Teilhabe gelten mit der entsprechenden Antragstellung auf die Grundleistungen als beantragt; lediglich die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig. Für Anträge und Anfragen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten: über das Internet: Bildungs- und Teilhabepaket - Landkreis Leipzig oder für Empfänger von SGB II - Leistungen:
für Empfänger von SGB XII / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen:Team Bildung und Teilhabe Telefon: 03433 241 3111 Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB IIFörderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB IISeit 1. Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit oder Teilzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Förderinstrumente gefördert werden. Die Förderung ist für alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich. Nähere Informationen dazu finden sie unter: Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt (TAM) Bitte sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservices beraten und unterstützen Sie gern: Sozialer Arbeitsmarkt - SAMSozialer Arbeitsmarkt - SAMDas Kommunale Jobcenter (KJC) des Landkreises Leipzig beteiligt sich am Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen soll. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier. ReSiSax - Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises MeißenIndividualcoaches gehen neue Wege bei der Stärkung und Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen EinschränkungenBei „Resilienz stärken und Selbstwirksamkeit initiieren – in Sachsen (ReSiSax)“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises Meißen. Die kommunalen Jobcenter der beiden Landkreise arbeiten präventiv, intensiv und innovativ mit Menschen, die langzeitarbeitslos sind und eine Behinderung oder eine dauerhafte physische Einschränkung haben. Weitere Informationen zum Projekt ReSiSax finden Sie unter folgendem Link Weitere Informationen für SieAnsprechpartner|Innen Leitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2757 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt. Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt: Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 45 kB) Zugang elektronischer DokumenteSeit dem 01.01.2012 ist der Landkreis Leipzig alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In dieser Aufgabe berät, betreut und vermittelt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II. Darüber hinaus unterstützt das Kommunale Jobcenter Arbeitgeber der Region, bei ihrer Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern und kooperiert mit freien Trägern und Institutionen bei der gemeinsamen Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Vier auf den Landkreis verteilte Standorte bieten Ihnen die Möglichkeit, mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Unterden weiterführenden Links können Sie sich als Bürger, Arbeitgeber und freie Träger über die Serviceangebote des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig informieren. Ihre aktuellen Datenschutzeinstellungen verhindern die Anzeige von Youtube ().
Veröffentlichungen15.02.2013 11:09 UhrFallzahlen und Statistik
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2019(PDF, 734 kB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2018(PDF, 632 kB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2017(PDF, 1,2 MB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2016(PDF, 547 kB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2015(PDF, 586 kB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2014(PDF, 1,5 MB) EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2013(PDF, 4,6 MB) Seit dem 10.01.2011 nimmt Herr Gert Hütel die Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig wahr. Im § 18e SGB II sind die gesetzlichen Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt definiert. Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen
Schwerpunktgruppen sind:
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertritt das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zu oben genannten Themen nach außen. Er arbeitet mit den kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Netzwerken im Landkreis Leipzig zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zusammen. Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen kontaktieren Sie gerne unseren Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2757 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Wie lange dauert die Bearbeitung von Weiterbewilligungsantrag?Im Normalfall dauert die Bearbeitung nicht länger als vier Wochen, jedoch haben Jobcenter die Möglichkeit, einen Zeitraum von sechs Monaten für die Bearbeitung auszunutzen. Zwar werden diese sechs Monate bis zum Bescheid über den Folgeantrag von den Jobcentern selten ausgenutzt, dennoch ist dies nicht ausgeschlossen.
Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag alg2?Gemäß einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.03.2019 zu § 37 SGB II Antragserfordernis dürfen sich Jobcenter allerdings das Recht vorbehalten, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu verlangen.
Wie lange muss das Jobcenter rückwirkend zahlen?Die Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 werden immer rückwirkend für den ganzen Monat erbracht, sofern die Hilfsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Daher haben Sie auch dann vollen Anspruch ab dem 1. des Monats, wenn Sie den Antrag am 31. abgeben.
Wann bekommt man Bürgergeld?Ab wann wird das neue Bürgergeld gezahlt? Das Bürgergeld – auch Grundeinkommen oder Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen genannt – soll ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland als Form der sozialen, staatlichen Hilfe an bedürftige Menschen gezahlt werden.
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