Verträge nur noch 1 jahr ab wann

Stand: 25.06.2021 09:07 Uhr

Kunden sollen Verträge mit Telefonanbietern oder Fitnessstudios künftig einfacher beenden können - der Bundestag beschränkt Vertragslaufzeiten und verkürzt Kündigungsfristen. Erschwert wird aufdringliche Telefonwerbung.

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Morgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll. "Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht.

Ein Jahr Laufzeit soll die Regel sein

Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.

Das Gesetz sieht auch besseren Schutz vor Telefonwerbung vor. Diese darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Härtere Strafen für illegalen Online-Handel

Konsequenter bestraft werden soll der Internethandel mit Waffen, Drogen und Missbrauchsdarstellungen. Betreiber einer kriminellen Handelsplattform sollen künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Es dürfe sich "niemand herausreden, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst", so Lambrecht.

Schon bisher machten sich Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Geschäfte genutzt wurden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden konnte, blieben sie in der Regel unbehelligt. Deshalb steht nun das Betreiben krimineller Handelsplattformen als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch.

Rekordsitzung

Dem Bundestag gelang ein Rekord: Die Plenarsitzung, die am Donnerstag um 9 Uhr begonnen hatte, ging erst am Freitagmorgen um 2.30 Uhr zu Ende. Sie war damit 18 Minuten länger als die bisherige Rekordsitzung der laufenden Legislaturperiode vom Juni 2019.

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 03.12.2021

Verträge nur noch 1 jahr ab wann

Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - Free-Photos

Handytarife, Zeitungsabos oder der Vertrag mit dem Fitnessstudio: Künftig müssen Abschlüsse mit kürzeren Laufzeiten sowie flexibleren Kündigungsfristen möglich sein. Das ist im neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge geregelt, das in Juni erlassen wurde. Außerdem wird das Kündigen erleichtert.

Am Telefon nicht genau aufgepasst – und prompt bekommt man ein Zeitungsabo untergeschoben. Die Kündigung ein paar Tage zu spät eingereicht – und schon läuft der Vertrag fürs Fitnessstudio ein ganzes Jahr weiter.

Diesen und ähnlichen, mitunter wenig seriösen Praktiken will der Gesetzgeber künftig einen Riegel vorschieben. Im Juni wurde deshalb ein entsprechendes Gesetz für faire Verbraucherverträge vom Bundestag verabschiedet. Seit 01. Dezember ist damit auch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten und stärkt seitdem die Rechte der Kunden.

Gesetz für faire Verbraucherverträge – das ändert sich

Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt für Energielieferanten und Handyverträge genauso wie für Abonnements von Zeitschriften und Verträge mit Fitnessstudios. Mit dem Gesetz treten mehrere Änderungen in Kraft, darunter:

Kürzere Vertragslaufzeiten

Künftig dürfen Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren (zum Beispiel ein Zeitungsabo) oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen (zum Beispiel ein Fitnessstudio-Vertrag oder ein Handyvertrag) betreffen, nicht länger als zwei Jahre gelten.

Außerdem dürfen sich laufenden Verträge nur noch um maximal ein Jahr verlängern.

Flexiblere Kündigungsfristen

Eine automatische Vertragsverlängerung bedeutet künftig nicht mehr, dass ein Vertrag beispielsweise gleich mehrere weitere Jahre läuft. Kunden erhalten bei einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit in Zukunft ein monatliches Kündigungsrecht.

Eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer ist ebenfalls nicht mehr zulässig.

Doch Vorsicht: Diese neuen Regeln gelten nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 01. März 2022. Bei alten und momentan bereits laufenden Verträgen gelten die bisherigen Kündigungsfristen. Kündigen Sie also fristgerecht. Im Telekommunikationsbereich, also bei Handy- und Telefonverträgen, dagegen gelten die neuen Kündigungsfristen bereits seit dem 01. Dezember 2021.

Verträge nur noch 1 jahr ab wann

Der Vertrag mit dem Fitnessstudio darf sich zukünftig nur noch automatisch um über drei Monate verlängern, wenn vorher auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen wurde. (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - 12019)

Außerdem gilt für online abgeschlossene Verträge, dass sie in Zukunft auch online wieder kündbar sein müssen. Bislang war die Vertragskündigung oft per Brief oder Fax notwendig. Nun soll der sogenannte "Kündigungsbutton" für Anbieter verpflichtend werden, was es Kunden in vielen Fällen erleichtern wird, zu kündigen. Unternehmen sind demnach verpflichtet, auf ihrer Webseite eine Schaltfläche mit der Aufschrift "Verträge hier kündigen" oder einer entsprechenden Formulierung zu haben, die die Verbraucher direkt zur Kündigungsseite führt.

Nach der Vertragskündigung über den Kündigungsbutton müssen Sie verpflichtend eine elektronische Eingangsbestätigung, zum Beispiel per E-Mail, erhalten. So können Sie sicher sein, dass der Anbieter Ihre Kündigung auch erhalten hat.

Telefonwerbung stärker bestraft

Die Bundesregierung möchte unerlaubte Telefonwerbung leichter ahnden können und hat deshalb im Gesetz festgehalten, dass Firmen künftig eine ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher zur Telefonwerbung einholen müssen sowie diese Einwilligung dokumentieren und aufbewahren müssen.

Auch können Verbraucher zukünftig von Unternehmen verlangen, dass diese sich ihnen gegenüber erklären und zum Beispiel offenlegen, woher sie die Telefonnummer haben. Fehlt der Nachweis zur Zustimmung des Bürgers, droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

Stromverträge nur noch schriftlich

Verträge zur Strom- oder Gasversorgung dürfen nicht mehr nur am Telefon abgeschlossen werden. Der Vertrag ist nur gültig, wenn er in Textform vorliegt – also beispielsweise als E-Mail, Brief oder Fax. Das gleiche gilt für die Kündigung des Vertrags, auch diese muss schriflich erfolgen. Grundsätzlich haben Sie bei am Telefon geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Mit dem neuen Gesetz möchte der Bund Bürger vor langen, unflexiblen Verträgen schützen und die Verbraucherrechte stärken. Diese Regelung gilt bereits seit Juli 2021.

Ab wann gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Bundesrat und Bundestag haben dem Gesetz im Sommer zugestimmt, womit es als verabschiedet gilt. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge ist in großen Teilen bereits in Kraft getreten. Die einzelnen Regelungen des neuen Gesetzes treten allerdings nicht alle zum gleichen Zeitpunkt in Kraft, teilweise ist der genaue Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

So gelten die neuen Kündigungsregeln erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist und der verpflichtende Kündigungsbutton muss erst zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Allerdings können Sie dann per Button kündigen, auch wenn Sie den Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen haben.

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Wann kommen die 1 Jahres Verträge?

Ab wann gelten die neuen Regelungen? Bundestag und Bundesrat beschlossen das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ am 25.06.2021. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Kraft treten.

Sind 24 monatsverträge noch erlaubt?

Die anfängliche maximale Vertragslaufzeit darf weiterhin maximal zwei Jahre betragen. Ab diesem Punkt aber ändert sich die Lage: Die Kündigungsfrist darf statt drei Monaten nur noch maximal einen Monat betragen – Kündigungen dürfen also kurzfristiger ausgesprochen werden.

Kann man jetzt Verträge monatlich kündigen?

Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.

Wie lange darf eine Vertragslaufzeit sein?

Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf als der Vertrag mit längerer Laufzeit.