Wochenlang gab es dazu keine Einigung in der großen Koalition. Jetzt hat die Bundesregierung sich zu einem Beschluss durchgerungen, die Mieter entlastet. Show
12.05.2021 | Stand: 11:31 Uhr Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat. Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Vermieter sollen künftig 50 Prozent der CO2-Preis-Kosten tragenDie Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der Spiegel berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen. (Lesen Sie auch: Kritik an Klimaplänen der Bundesregierung - Entwurf mit neuen Details) Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für "klimafreundliche Produktion in Deutschland", eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können. (Lesen Sie auch: Koalitionszoff um strikte Windrad-Regel in Bayern) Lesen Sie auch: Mieterbund: Wohnkrise spitzt sich zu Lesen Sie auch Verkehr und Gebäude Wie die Ministerien beim Klimaschutz aufholen wollenDie neue CO₂-Steuer hat dazu geführt, dass Heizen teurer geworden ist. Bisher tragen Mieter die CO₂-Abgaben alleine. Die Bundesregierung hat nun aber ein Stufenmodell beschlossen, dass ab 2023 die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufteilt. Alle Infos zur CO₂-Steuer und zum Stufenmodell. Was ist die CO₂-Steuer?Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie beträgt für 2021 25 Euro pro Tonne CO₂. Desto höher der CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind demnach auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die CO₂-Steuer wird bis 2025 stetig angehoben. So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Heizöl und Erdgas aus
Quelle: energie-experten.org Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werdenDerzeit tragen Mieter die Kosten für die CO₂-Steuer noch allein. Ab 1. Januar 2023 soll es aber ein Zehn-Stufenmodell geben, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 90 Prozent und Mieter zehn Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Gewerberäumen soll eine einheitliche 50:50-Regelung gelten. Bundesrat schlägt Änderungen vorDer Bundesrat regt eine rüfung an, ob eine verbrauchsunabhängige Grundlage für die Einordnung in das Stufenmodell zu einer faireren Aufteilung der CO₂-Kosten führen könnte. Die Bundesregierung soll die Vorgaben für Energieausweise so weiterzuentwickeln, dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der Kosten zwischen den Mieter und Vermieter zugrunde gelegt werden kann. Dies hätte größer Steuerungswirkung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine faire Kostenaufteilung. Tipp: Die Angabe „CO₂ Emmissionen pro m² pro Jahr“ ist im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2 eingetragen. So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Mieter und Eigentümer ausSeit Anfang 2021 betrifft die CO₂-Steuer jeden, der mit Gas oder Öl heizt – denn auch darüber wird für CO₂-Emmissionen gesorgt. Entrichtet wird die Abgabe automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuerte sich 2021 ein Liter Heizöl so um 7,9 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent. Diese Steuer wird von Jahr zu Jahr angehoben bis auf 17,4 Cent je Liter Heizöl beziehungsweise 1,3 Cent je kWh Erdgas. Beispielrechnung Heizöl 2022
Beispielrechnung Erdgas 2022:
* Geopolitische Spannungen durch den Krieg in der Ukraine haben im Verlauf des Jahres zu erheblichen Preissteigerungen von Heizöl und Gas gesorgt. Die Realpreise können die angegebenen daher deutlich übertreffen, die CO₂-Steuerabgabe bleibt aber unberührt. Biogas und Bioheizöl
CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissenSeit Januar 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Steuer. Die wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Vermieter sollen ab 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich die Vermieter an der Steuer beteiligen. Bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieter künftig 90 Prozenzt der Abgabe übernehmen, nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 brauchen Vermieter auch künftig nichts zahlen. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO₂-Kosten erfolgt dann über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern sollen mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können. Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar. CO₂-Steuer-Tabelle: Das muss der Vermieter ab 2023 zahlenBeispiel für Heizöl bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr.
Beispiel für Gas bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kwH pro Jahr.
Eine Sanierung würde auf dem ersten Blick zwar deutlich teurer sein, Vermieter können dann aber eine Modernisierungsmieterhöhung durchsetzen. Zudem können sie Fördermittel für die energieeffiziente Sanierung beantragen. Wer vom Gasanbieter 100 Prozent Biogas beziehen kann, ist laut BEHG nicht von der Belastung der CO₂-Steuer betroffen. Zwar fällt Biogas grundsätzlich unter das BEHG, wird aber aktuell mit einem Emissionsfaktor von 0 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Bei Mischungen mit Biogas fällt nur für den Erdgasanteil der CO₂-Preis an. CO₂-Steuer: Das müssen Mieter wissenSeit Januar 2021 erhebt Deutschland eine CO₂-Steuer. Mieter müssen die Steuer beim Heizen bisher komplett alleine entrichten. Für viele Mieter ist Heizen seitdem um einiges teurer geworden. Um die Mieter zu entlasten hat die Bundesregierung nun ein Stufenmodell entwickelt, das die Vermieter ab 1. Januar 2023 an der Steuer beteiligt. Ausschlaggebend ist die Energieeffizienz des Gebäudes: je schlechter die Bilanz ist, desto mehr müssen Vermieter sich an der CO₂-Steuer beteiligen. Nur in sehr gut gedämmten Wohngebäuden mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 müssen Mieter die Steuer weiterhin alleine tragen. Tabelle: Entlastung des Mieters pro JahrDurch die nach und nach steigende CO₂-Steuer bis 2025 fallen für den Mieter zwar höhere Kosten für Heizöl und Erdgas an, der Vermieter muss sich aber beteiligen.
Folgendes Beispiel für Gas zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kWh pro Jahr, wieviel der Vermieter den Mieter entlasten muss.
Nach drei Jahren wird der Mieter bei einer beispielhaften 50:50-Beteiligung (Stufe 6) des Vermieters der Beispielwohnung zu rund 240 Euro beim Heizöl beziehungsweise etwa 170 Euro beim Erdgas entlastet. In einer Mietwohnung mit sehr schlechter Energiebilanz (Stufe 10) werden Mieter beim Gas in den nächsten drei Jahren um rund 300 Euro entlastet, beim Heizöl um rund 430 Euro. Kritik am StufenmodellMit dem Stufenmodell, auf das sich die Bundesregierung geeinigt hat, sind nicht alle zufrieden. Die Fraktion Die Linke fordert, dass Vermieter die CO₂ alleine zahlen sollen. Für private Kleinvermieter, die durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage gerieten, solle ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Am 28. April 2022 wird der Antrag der Linken erstmals im Bundestag beraten. Auch der Mieterbund kritisiert, dass das Stufenmodell die Mieter weiter belasten werde. Selbst ein geringer Anteil der Kostenübernahme des CO₂-Preises würde für arme Mieter eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Denn sie hätten keinerlei Möglichkeiten, die Wärmekosten zu reduzieren. Du möchtest deine Immobilie nicht mehr vermieten, sondern lieber verkaufen? Finde heraus, wie viel deine Immobilie wert ist: Wie wird der CO2 Preis für Mieter berechnet?Vermieter sollen sich an der CO2-Abgabe beteiligen
In die schlechteste Stufe fallen Gebäude, in denen 52 Kilogramm CO2 oder mehr im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für das Heizen ausgestoßen werden. Hier müssen 90 Prozent der CO2-Kosten vom Vermieter und lediglich zehn Prozent von den Mietern übernommen werden.
Wie hoch ist die CO2 Steuer für Vermieter?Geänderte CO2-Preise seit Januar 2021
Mit dem Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, kurz BEHG, fällt seit Anfang des Jahres 2021 pro Tonne CO2 eine Steuer von 25 Euro an. Bis 2025 steigt die Abgabe jährlich bis auf einen Betrag von 55 Euro an. Zurzeit liegt die Steuer bei 30 Euro pro Tonne.
Welche Kosten teilen sich Mieter und Vermieter?Das Modell basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Konkret bedeutet das: Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.
Wer trägt die Kosten für CO2 Steuer?Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2 -Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.
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