Teilhabe am arbeitsleben genehmigt was nun

Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können – sei es aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen Krankheit oder einer Depression. Nicht nur privat haben Betroffene mit diesen Schicksalsschlägen zu kämpfen. Häufig ist auch die berufliche Existenz gefährdet, da der gelernte Job nicht mehr ausgeübt werden kann. In dieser herausfordernden Lebenssituation kann eine berufliche Rehabilitation helfen, neuen Mut zu schöpfen und neue Perspektiven zu finden. Wie man die Reha beantragt, welche Maßnahmen es gibt und und was sonst noch zu beachten ist, erklärt Psychologe Dirk Kupfer (56 Jahre). Er leitet den Bereich der beruflichen Rehabilitation beim Bildungsträger WBS TRAINING.


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Herr Kupfer, was ist eine berufliche Rehabilitation?

Bei der beruflichen Rehabilitation handelt sich um Sozialleistungen, sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese richten sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz verloren haben oder davon bedroht sind. Verschiedene Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und die Agentur für Arbeit unterstützen betroffene Personen mit LTA. Eine solche Leistung kann die Vermittlung eines neuen Jobs, eine Bildungsmaßnahme, ein Gründungszuschuss oder eine Anpassungsqualifizierung sein. Teilweise werden auch finanzielle Leistungen an den aktuellen Arbeitgeber gewährt. In diesem Fall bleiben die Betroffenen weiter in ihrem ursprünglichen Betrieb beschäftigt.

Teilhabe am arbeitsleben genehmigt was nun
Psychologe Dirk Kupfer begleitet Menschen bei ihrer beruflichen Rehabilitation.

Was genau ist das Ziel einer beruflichen Rehabilitation?

Ziel einer beruflichen Rehabilitation ist der Erhalt und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Menschen. Dem Arbeitsplatzverlust soll vorgebeugt und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt werden. Durch eine Weiterbildung, Umschulung oder Integrationsmaßnahme kann z. B. der Weg in ein neues Berufsleben unterstützt werden. Von Fall zu Fall – sprich von Mensch zu Mensch – entscheidet sich, welche Maßnahme die passende ist. Die persönliche Situation, der berufliche Werdegang und der regionale Arbeitsmarkt werden dabei immer miteinbezogen. Grundsätzlich sollen Teilhabeleistungen die Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mildern, abfedern oder verhindern.

Wer kann eine berufliche Reha beantragen?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Sie erhalten, wenn Sie länger als sechs Monate gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben können. Die Einschränkungen können körperlicher, geistiger oder seelischer Art sein. Vor der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Unfällen, Berufskrankheiten oder Überfällen kommt z. B. die zuständige Berufsgenossenschaft auf Sie zu. Wird Ihr LTA-Antrag bewilligt, lädt Sie Ihr Reha-Berater in der Regel zu einem persönlichen Gespräch ein. Mit diesem besprechen Sie das weitere Vorgehen und klären Art und Dauer Ihrer Leistung. Diesen Weg muss also niemand alleine beschreiten.

Tipp: Grundlage jeder LTA-Maßnahme ist eine belastbare Aussage darüber, ob objektiv eine gesundheitliche Beeinträchtigung beim Arbeitnehmer vorliegt oder droht. Daher sollte vorab eine „medizinische Expertise“, etwa ein ärztliches Gutachten, vorliegen.

Wie läuft eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ab?

Die Maßnahme einer beruflichen Rehabilitation verläuft meist nach dem Grundschema „Berufswegeplanung – Qualifizierung, Umschulung oder Erprobungen – Vermittlung“ ab. In der Berufswegeplanung klären Sie mit dem Reha-Berater ab, wie Ihre persönliche Integration in den Arbeitsmarkt am einfachsten gelingen kann. Sie können z. B. eine Umschulung absolvieren und einen neuen Beruf erlernen, eine Weiterbildung machen oder an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen. Letztere ermöglicht Ihnen, in Ihrem aktuellen Beruf zu bleiben. Es gibt auch Kurse, die abklären, welche beruflichen Alternativen sich für Sie eignen, wenn Sie noch gar nicht wissen, wo die Reise hingehen soll. Welche Qualifizierung am besten zu Ihnen passt, entscheidet sich auf Basis Ihrer Neigungen, Interessen, Eignungen und Berufserfahrungen. Entsprechend dieses „Briefings“ informieren Sie sich auf dem Markt der Reha-Anbieter und entscheiden sich für einen Träger. Die Kosten für die jeweilige Maßnahme übernimmt Ihr Sozialversicherungsträger.

Was passiert, wenn ich den passenden Reha-Träger gefunden habe?

Wenn Sie eine berufliche Rehabilitation anfangen, sind Sie zu Beginn für den Reha-Anbieter eine Black Box. Für mich als Ansprechpartner sind Sie kein Automat, bei dem ich aufgrund von festgelegten Fakten und Daten bestimme bzw. genau weiß, welche berufliche Tätigkeit zukünftig für Sie in Betracht kommt. Stellen Sie sich daher darauf ein, dass die Mitarbeiter des Reha-Trägers Ihnen Fragen zum sozialen Umfeld, ihrem Arbeitsalltag, Freizeitaktivitäten und Ihren Erwartungen an die LTA stellen. Oftmals kommt auch ein Berufsplan B mit ins Spiel. Bei allen Teilhabeleistungen haben Sie es meist mit einer für Sie zuständigen festen Bezugsperson zu tun. Ihr Sozialversicherungsträger wird über den Stand der Fortschritte regelmäßig informiert. Dazu gehören auch persönliche Gespräche mit Ihnen, dem Reha-Berater und ihrer Bezugsperson beim Träger.

Grundsatz jeder beruflichen Rehabilitation ist es, dass gemeinsam mit Ihnen entschieden wird. Nicht über Sie.

Wie lange dauert eine berufliche Rehabilitation?

LTA-Maßnahmen dauern grundsätzlich so lange, wie es für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen ist. Meist zwischen drei und 24 Monaten. Während dieser Zeit sind Sie sozial- und unfallversichert und erhalten in der Regel zusätzliche Leistungen, die Ihren Unterhalt sichern.

Was genau ist Ihre Aufgabe bei Ihrem Arbeitgeber WBS TRAINING?

Ich baue dort seit 2014 das Geschäftsfeld der beruflichen Rehabilitation auf. Unser Ziel ist es, Menschen, die ihrem ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Immer unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wir haben also einen Vermittlungsauftrag. WBS TRAINING bietet als Anbieter für Weiterbildungen und Umschulungen eine Fülle an Qualifizierungen an, auf die wir zur Verbesserung der Vermittlungschancen unserer Kunden zurückgreifen können. Im besten Fall können Sie anschließend wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären. Wenn ein Bäcker eine Mehlallergie entwickelt und eine anerkannte Berufskrankheit droht, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Betracht. Die zuständige Berufsgenossenschaft beauftragt uns, mittels Berufswahlverfahren, Leistungstests und betrieblicher Erprobungen das vom Kunden ausgewählte bzw. gewünschte Berufsbild hinsichtlich Neigung und Eignung zu bestimmen. Wenn die Berufsgenossenschaft zustimmt, kann der Versicherte einen neuen Beruf erlernen mittels Weiterbildung, Umschulung oder direkter Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Das ist eine Variante der beruflichen Rehabilitation.

Welche zusätzlichen Tipps haben Sie noch für Betroffene?

Wer das Gefühl hat, dass er seinen aktuellen Job nicht mehr ausführen kann – aufgrund körperlicher Erkrankungen, wiederholter längerer Krankheit oder anhaltender Ermüdung – kann, gemeinsam mit uns, in einem kostenfreien Beratungsgespräch ausloten, ob LTA in Betracht gezogen werden können. Sie sollten dann bestenfalls schon ein medizinisches Gutachten besitzen. Wir versuchen die „Nebelwand“ im Bereich der Teilhabeleistungen aufzulösen und überlegen, was als nächstes zu tun ist. Die Servicestellen für Rehabilitation bieten Ihnen diese Hilfe ebenfalls an. Grundsätzlich gilt: Scheuen Sie nicht den Kontakt zu einem Sozialversicherungsträger, wenn Ihr Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Aspekte bedroht ist.

Tipp: Stellen Sie bitte erst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), dann informieren Sie sich über Bildungsmaßnahmen, Umschulungen oder Integrationsmaßnahmen, die nach ihrer Meinung für Sie in Frage kommen. Häufig erleben wir Ratsuchende, die einen festen Plan haben, welche Teilhabeleistung für Sie in Betracht kommt, wohingegen der Reha-Berater des Sozialversicherungsträgers die Sachlage ganz anders einschätzt.


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Was heisst es wenn ein Antrag dem Grunde nach bewilligt wird?

Dem Grunde nach bewilligt heißt, dass Dein Studium trotz des nun schon zweiten Fachrichtungswechsels grundsätzlich weiter gefördert werden kann.

Was passiert bei einer LTA?

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)? Aufgabe der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist, krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken und eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Wann ist das Übergangsgeld auf dem Konto?

Das Übergangsgeld wird nach der abgeschlossenen Reha überwiesen. Es kann aber auch 14 Tagen nach dem Ende der Reha-Maßnahmen ein anteiliger Vorschuss beantragt werden.

Was ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten bewilligt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare.