Stpfl. ag-anteil zur zusatzversorgung zvk steuererklärung

Anfang Februar 2022 versenden wir die Leistungsmitteilungen f�r das Jahr 2021 an die Rentnerinnen und Rentner unserer Kasse.
Die Renten der ZVK sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und daher grunds�tzlich zu versteuern. Mit den Leistungsmitteilungen bescheinigt die ZVK j�hrlich die von der Kasse bezogenen Renten und die hierf�r angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge f�r das abgelaufene Kalenderjahr.

In der Einkommensteuererkl�rung f�r die Jahre ab 2019 m�ssen Sie nicht mehr zwingend alle Inhalte der Leistungsmitteilung auf Seite 2 der Anlage R bzw. in Anlage R-AV/bAV (ab Veranlagungsjahr 2020) zur Einkommensteuererkl�rung �bertragen. Diese Daten wurden in der Regel bis Ende Februar�in elektronischer Form an die Finanzverwaltung �bermittelt. Hierzu ist die�ZVK gesetzlich verpflichtet (� 22a Absatz 1 Einkommensteuererkl�rung).

Eine Eintragung in der Anlage R bzw. Anlage R-AV/bAV ist nur dann erforderlich, wenn Sie mit Ihren Angaben von den Werten aus der Leistungsmitteilung abweichen oder Erg�nzungen vornehmen m�chten.

In der Leistungsmitteilung bescheinigen wir Ihnen auch die aus der Betriebsrente abgef�hrten Beitr�ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitr�ge m�ssen Sie�seit dem Steuerjahr 2019 regelm��ig nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Discussion:

Wo Beitraege zur Zusatzversorgung eintragen?

(zu alt für eine Antwort)

Hallo,

auf meiner Lohnsteuerkarte gibt es noch eine Zeile 32 (Steuerpflichtiger
Arbeitsgeberanteil zur Zusatzversorgung) und eine Zeile 33 (Arbeitnehmer-
anteil zur Zusatzversorgung) mit dort eingetragenen Werten. Das ist doch
diese Zwangs-Zusatzaltersvorsorge des oeffentlichen Dienstes?

Bislang bin ich es gewohnt, dass alles von der Lonsteuerkarte sich auch
irgendwo in der Steuererklaerung wiederfindet. Aber weder im der Anlage "N"
noch im Hauptteil finde ich dazu etwas. Nur in den Zeilen 71 und 72 steht
etwas von der Altersvorsorge, aber das passt auch nicht so wirklich. Wo
muss bzw. kann ich das also eintragen oder haben diese beiden Werte
ueberhaupt keine weitere Bedeutung fuer mich?

Danke,
Daniel

Post by Daniel Meyer
Hallo,
auf meiner Lohnsteuerkarte gibt es noch eine Zeile 32
(Steuerpflichtiger Arbeitsgeberanteil zur Zusatzversorgung) und eine
Zeile 33 (Arbeitnehmer- anteil zur Zusatzversorgung) mit dort
eingetragenen Werten. Das ist doch diese Zwangs-Zusatzaltersvorsorge
des oeffentlichen Dienstes?
Bislang bin ich es gewohnt, dass alles von der Lonsteuerkarte sich
auch irgendwo in der Steuererklaerung wiederfindet. Aber weder im der
Anlage "N" noch im Hauptteil finde ich dazu etwas. Nur in den Zeilen
71 und 72 steht etwas von der Altersvorsorge, aber das passt auch
nicht so wirklich. Wo muss bzw. kann ich das also eintragen oder
haben diese beiden Werte ueberhaupt keine weitere Bedeutung fuer
mich?

Ich würde die Summe beider Beträge in Zeile 72 des Mantelbogens
eintragen.

Post by Daniel Meyer
Hallo,
auf meiner Lohnsteuerkarte gibt es noch eine Zeile 32
(Steuerpflichtiger Arbeitsgeberanteil zur Zusatzversorgung) und eine
Zeile 33 (Arbeitnehmer- anteil zur Zusatzversorgung) mit dort
eingetragenen Werten. Das ist doch diese Zwangs-Zusatzaltersvorsorge
des oeffentlichen Dienstes?
Bislang bin ich es gewohnt, dass alles von der Lonsteuerkarte sich
auch irgendwo in der Steuererklaerung wiederfindet. Aber weder im der
Anlage "N" noch im Hauptteil finde ich dazu etwas. Nur in den Zeilen
71 und 72 steht etwas von der Altersvorsorge, aber das passt auch
nicht so wirklich. Wo muss bzw. kann ich das also eintragen oder
haben diese beiden Werte ueberhaupt keine weitere Bedeutung fuer
mich?

Ich w�rde die Summe beider Betr�ge in Zeile 72 des Mantelbogens
eintragen.- Zitierten Text ausblenden -
- Zitierten Text anzeigen -

Nein, diese Zeilen haben m. e. nur einen nachrichlichen Wert. Auch
weil diese Zeilen
im BMF-Schreiben nicht enthalten sind. Dort geht es nur bis Zeile 31.

Gru�

Eric

Post by Eric Lorenz
Nein, diese Zeilen haben m. e. nur einen nachrichlichen Wert. Auch
weil diese Zeilen
im BMF-Schreiben nicht enthalten sind. Dort geht es nur bis Zeile 31.

Dennoch: Meine Fachliteratur und mein Steuerberechnungsprogramm
vertreten eine andere Auffassung.
Deshalb bleibe ich dabei: Eintrag in Zeile 72 des Mantelbogens.
Es handelt sich hier nämlich um eine "Versicherung auf den Erlebens-
oder Todesfall ohne Kapitalwahlrecht". Meine Auffassung wird auch
gestützt durch die "Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2006", dort
unter "Zeilen 70 bis 72", letzter Absatz (... z. B. an
Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes).

Post by Hans-Gerhard Scholz
Deshalb bleibe ich dabei: Eintrag in Zeile 72 des Mantelbogens.
Es handelt sich hier nämlich um eine "Versicherung auf den Erlebens-
oder Todesfall ohne Kapitalwahlrecht". Meine Auffassung wird auch
gestützt durch die "Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2006", dort
unter "Zeilen 70 bis 72", letzter Absatz (... z. B. an
Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes).

Argh, ja, wenn mir Elster dann mal das richtige Erklaeungsfeld anzeigt und
ich ganz weit runterscrolle, sehe ich diesen Text auch. Ich habs jetzt dort
eingetragen, aber in der Steuerberechnung gibt sich nix. Vermutlich isses
zu wenig <g>

Jetzt nur noch eine Sache und die Erklaerung kann endlich raus :-)

Danke.

MfG,
Daniel

On 2 Jul., 01:57, "Hans-Gerhard Scholz" <keinen ***@arcor.de>
wrote:
Hi!

Ich w�rde die Summe beider Betr�ge in Zeile 72 des Mantelbogens
eintragen.- Zitierten Text ausblenden -

Habe mir gerade mal die Verf�gung rausgesucht:

Die vom Arbeitgeber zu �bermittelnde Lohnsteuerbescheinigung kann
zus�tzlich Angaben zum steuerpflichtigen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil zu einer Zusatzversorgung enthalten. Dies sind
Beitragszahlungen, f�r die dem Grunde (so z. B. bei Beitragszahlungen
zur umlagefinanzierten VBL) oder der H�he nach eine Steuerfreiheit
nach � 3 Nr. 63 EStG nicht in Betracht kommt und die auch nicht
pauschal versteuert wurden. Es handelt sich in aller Regel um sonstige
Vorsorgeaufwendungen i. S. d. � 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG , die in Zeile
71 oder Zeile 72 zu erfassen sind, sofern Laufzeitbeginn und erste
Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgten.

Gru�

Eric

Na Eric, dann sind wir doch wieder einmal einer Meinung. ;)

Grüße

Post by Hans-Gerhard Scholz
Na Eric, dann sind wir doch wieder einmal einer Meinung. ;)
Gr��e

Fast ;-)
Oder hattest du den Laufzeitbeginn drin? ;-)

Eric

Post by Eric Lorenz

Oder hattest du den Laufzeitbeginn drin? ;-)

Eric, nun werde bloß nicht pingelig. ;)
Wenn ich die Zeile 72 vorschlage, dann kann ich wohl davon ausgehen,
daß der OP die entsprechende Passage im Mantelbogen liest. Bei weiteren
Zweifeln hätte sich dieser schon wieder gemeldet. Außerdem: Was
passiert, wenn der Eintrag so vorgenommen wird und der Laufzeitbeginn
läge tatsächlich nach dem 01.01.05? Na?

Grüße

Post by Hans-Gerhard Scholz
Wenn ich die Zeile 72 vorschlage, dann kann ich wohl davon ausgehen,
daß der OP die entsprechende Passage im Mantelbogen liest. Bei weiteren
Zweifeln hätte sich dieser schon wieder gemeldet. Außerdem: Was
passiert, wenn der Eintrag so vorgenommen wird und der Laufzeitbeginn
läge tatsächlich nach dem 01.01.05? Na?

Gut, der Laufzeitbeginn liegt NACH dem 01.01.05. :-) Die Felder in der
Anlage AV, auf die ich jetzt noch als Eintragungsort spekulieren wuerde,
machen auf mich auch keinen Eindruck, als ob die dort meine Eingaben lieben
wuerden.

Ich gehe also mal zu Recht davon aus, dass eine Eintragung in Zeile 72 des
Mantelbogens zurueckgewiesen wuerde, auf der anderen Seite ist mir das aber
auch egal, weil der Freibetrag von 2600 EUR eh hoeher als die Einzahlungen
in die Zusatzversorgung sind. Und auch fuer 2007 komme ich mit der
Zusatzversorgung nicht ueber den Freibetrag rueber. Insofern: Viel Wind um
nix und ich habe wieder was gelernt, unter anderem dass ich mich endlich
auch mal um private Altersvorsorge kuemmern sollte (das hat mit Steuern
aber jetzt nix mehr zu tun) <g>

MfG, Daniel

Die vom Arbeitgeber zu übermittelnde Lohnsteuerbescheinigung kann
zusätzlich Angaben zum steuerpflichtigen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil zu einer Zusatzversorgung enthalten. Dies sind
Beitragszahlungen, für die dem Grunde (so z. B. bei Beitragszahlungen
zur umlagefinanzierten VBL) oder der Höhe nach eine Steuerfreiheit
nach § 3 Nr. 63 EStG nicht in Betracht kommt und die auch nicht
pauschal versteuert wurden. Es handelt sich in aller Regel um sonstige
Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG , die in Zeile
71 oder Zeile 72 zu erfassen sind, sofern Laufzeitbeginn und erste
Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgten.

OK, da ich erst seit dem 01.09.2006 im ÖD beschaeftigt bin, gelten diese
Zeilen fuer mich also gar nicht.

Hmm, na ja, auch egal.

MfG, Daniel

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Wo trage ich den an Anteil zur Zusatzversorgung ZVK ein?

Zusatzversorgung wird in Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

Wo wird Zeile 35 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen?

Die Beiträge stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 und 26. Also hat er keine private Basisabsicherung. Da seine Beiträge offenbar vom Arbeitgeber überwiesen werden (sog. Firmenzahler), reicht es, die Zeilen 25 und 26 (und natürlich auch 24) zu übernehmen.

Was ist Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten (Arbeitgeberumlage) mit 6,45%, die Beschäftigten beteiligen sich seit 01.07.2017 mit 1,81% ihres maßgeblichen Entgelts.

Was ist zvE an Anteil?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht im (Einkommen-)Steuerbescheid und dient der Festlegung der zu zahlenden Einkommensteuer. Das zvE ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge.