Sie transportieren mit einem Lkw gewerblich Güter was ist das Ziel

Transportarbeiten
Agrartec Reicherz KG

Wir bringen Ihre Ware sicher ans Ziel

Wo immer Schüttgüter, Mutterboden, Heuballen & Co. von einem Ort zum anderen transportiert werden müssen, steht Ihnen Agrartec Reicherz KG als starker Partner zuverlässig zur Seite. Ob Landwirte, Kommunen oder Baufirmen – dank hochmoderner LKWs und Schlepper sind wir in der Lage, selbst größere Entfernungen problemlos zu meistern und die gesamte Ware stets sicher ans Ziel zu bringen. Mit Erdmulden können wir zudem unwegsames Gelände wie Baustellen befahren und sind darüber hinaus im Besitz einer Gütekraftverkehrsgenehmigung, sodass auch gewerbliche Güter jederzeit zum gewünschten Ort gebracht werden können.
Agrartec Reicherz KG – Ihr Partner für Transportarbeiten jeglicher Art.

Unser Fuhrpark ermöglicht zahlreiche Transportvarianten

Schlepper mit Halfpipemulde

Mithilfe unserer leistungsstarken Schlepper mit Halfpipemulden transportieren wir für Sie sämtliche Schüttgüter bis 11,50 m³, die beispielsweise beim Bau von Straßen oder auf Baustellen benötigt werden. Dabei überzeugen die Maschinen besonders durch ihre hohe Geländegängigkeit, sodass auch der Transport auf unwegsamem Gelände problemlos vonstattengeht, während unebene Untergründe für viele LKWs bereits zum Problem werden.

LKW mit Tankauflieger

Zwei Sattelzüge mit 480 PS und zwei Tankauflieger sorgen dafür, dass wir für Sie auch flüssige Güter wie Klärschlamm, Gärsubstrat oder Gülle über längere Strecken kostengünstig transportieren können. Unser Tankauflieger verfügt dazu über eine Börger Drehkolbenpumpe und einen Fremdkörperabschneider.

LKW mit Kippauflieger

Ob Schotter, Gras, Mais, Getreide, Sand, Lava, Kompost oder Hackschnitzel – dank unserer leistungsstarken LKWs mit modernen Kippauflieger und 40 m³ Fassungsvermögen sowie einem 50 m³ großen Rollbandauflieger werden Transporte jeder Art über öffentliche Straßen ermöglicht.

LKW mit Tieflader

Perfekt geeignet für Gabionen, Baumstämme oder Heu- und Strohballen – unser Tiefladertransporter verfügt über eine Länge von 13,50 m und bietet zahlreiche Transportmöglichkeiten.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder unserem vielfältigen Maschinenpark? Dann kontaktieren Sie uns einfach – gerne beraten wir Sie individuell zu allen Möglichkeiten rund um unsere Transportarbeiten.

Kontakt aufnehmen

Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer bzw. sein Fahrzeuglenker sowohl bei Großtransporten (GT) als auch bei Kleintransporten (KT) die unterschiedlichsten Dokumente, die er beispielsweise für Kontrollen auf der Straße bereit zu halten hat. Die hier dargestellte allgemein gültige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber eine „Mindestanforderung“ dar und ist je nach dem Einzelfall zu erweitern.

Auf die besonderen Vorschriften, insbesondere

  • für Sondertransporte (Überhöhe, -breite, -länge) und
  • nach dem Tiertransportgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Zollrecht und Gefahrgutrecht,

wird im Folgenden nicht näher eingegangen. Die nachstehende Aufzählung berücksichtigt, ob das Zugfahrzeug in Österreich, der EU oder in einem Drittstaat zugelassen wurde.


Österreichischer Transporteur bei Beförderungen innerhalb Österreichs

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG))
  • Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemietet
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich (bei KT: Vignette)
  • Prüfbericht der letzten „Pickerlüberprüfung“ (§ 57a Kraftfahrgesetz (KFG)) für Lkw und Busse über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)
  • Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. handschriftliche Aufzeichnungen und Daten auf Fahrerkarte
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)

Optional:

  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Österreichischer Transporteur bei Beförderungen im Binnenmarkt (EU und EWR)

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 GütbefG)
  • (Blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009
  • Zulassungsschein
  • Eventuell Fahrzeugkennzeichnung nach Landesvorschrift (z.B. Geschwindigkeitstafeln für Italien, Kennzeichnung für Transport leicht verderblicher Lebensmittel in Italien)
  • Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, nur innerhalb Österreichs

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn das Fahrzeug gemietet ist, Mietvertrag im Original
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass oder Personalausweis
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. handschriftliche Aufzeichnungen und Daten auf Fahrerkarte
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)

Optional:

  • Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.B. Italien, Bulgarien)
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung …

Österreichischer Transporteur bei Beförderungen in Drittstaaten

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Für Österreich: Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 GütbefG) sowie (blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009
  • Optional: Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll
  • Für EU-Teil: (blaue) EU-Lizenz
  • Für Drittstaat: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist, z.B. Euro 2 oder Euro 3, Nachweis der technischen Überwachung und entsprechendes Euro-Formular)
  • Zulassungsschein

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben
  • COP-Dokument
  • (grüne) internationale Versicherungskarte (abhängig vom Zielland)

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. handschriftliche Aufzeichnungen und Daten auf Fahrerkarte

Optional:

  • Internationaler Führerschein (z.B. Russland)
  • Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.B. Mazedonien)
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein
  • Beschäftigungsbestätigung
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)
  • Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich Zollverschlussanerkenntnis

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung …

Transporteur aus der EU bei Beförderungen in Österreich

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • (blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage und Entsendemeldung oder -bestätigung
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn das Fahrzeug gemietet ist, Mietvertrag im Original
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. handschriftliche Aufzeichnungen und Daten auf Fahrerkarte

Optional:

  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, …

Transporteur aus Drittstaat bei Beförderungen in Österreich

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist, z.B. Euro 2 oder Euro 3, Nachweis der technischen Überwachung und entsprechendes Euro-Formular)
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung
  • (grüne) internationale Versicherungskarte (abhängig vom Land der Zulassung des Zugfahrzeugs)

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage

Optional:

  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein
  • Beschäftigungsbestätigung
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage (Formblatt bei Lenker, der unter AETR fährt, nicht erforderlich)

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)
  • Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich Zollverschlussanerkenntnis

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, …

Anmerkung:

  • EU-Lizenz und EU-Fahrerbescheinigung sind erhältlich bei der Landesregierung des Bundeslandes, in dem der österreichische Transportunternehmer seinen Firmensitz hat.
  • Bis zu 3,5 t braucht man keine EU-Lizenz.

Stand: 31.01.2020