Riester rente steuererklärung 2022 wo eintragen

Das Wichtigste vorab:

  • Riester-Verträge lohnen sich, wenn Sie viele Kinder und/oder ein hohes Einkommen haben.
  • Die Rürup-Rente können Sie bis maximal 25.639 € (Ledige) bzw. 51.278 € (Verheiratete) absetzen.
  • Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Finanziell beteiligen muss er sich aber nicht.

In Deutschland gibt es 3 Säulen der Altersvorsorge:

  • Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Rürup-Rente
  • Staatlich geförderte Vorsorge: Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge
  • Nicht geförderte Vorsorge: private Lebens- und Rentenversicherungen u. Ä.

Als Erwerbstätiger sind Sie grundsätzlich über die erste Säule abgesichert. Doch das reicht möglicherweise nicht aus, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand. Dafür müssen Sie erst einmal investieren, aber: Viele Kosten der Altersvorsorge können Sie von der Steuer absetzen.

Die Riester-Rente

Anspruch auf Riester-Förderung haben alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Riester-Verträge gibt es u. a. als Rentenvertrag, als Fondssparplan oder als Wohn-Riester. Ein Riester-Vertrag bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Zulagen
  • Steuervorteile
  • Monatliche lebenslange Rente im Ruhestand, normalerweise ab dem 65. oder 67. Lebensjahr
  • Im Todesfall übertrag auf den Ehepartner oder die Kinder
  • I. d. R. Vererbbarkeit des Vertragsguthabens (abzüglich der Förderung)

Von diesen Zulagen können Sie profitieren

Als Riester-Sparer erhalten Sie jährlich eine

  • Grundzulage von 175 €
  • Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das vor 2007 geboren ist
  • Kinderzulage von 300 € für jedes Kind, das nach 2007 geboren ist

Die Kinderzulage erhalten Sie, solange es Kindergeld gibt. Also höchstens, bis Ihr Kind 25 Jahre alt ist.

So profitieren Sie von den Zulagen: Zahlen Sie jedes Jahr maximal 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahrs in Ihren Riester-Vertrag ein (mindestens 60, höchstens 2.100 €). Dabei werden die Zulagen auf Ihre Beitragszahlungen angerechnet. Somit verringert sich der Anteil, den Sie tatsächlich einzahlen müssen, um eine Förderrendite zu beziehen.

Beispiel 1:

Alleinerziehender mit 8-jährigem Kind, Bruttoeinkommen: 40.000 €, jährliche Beitragszahlung: 1.600 € (4 %).

1.600 € - 300 € Kinderzulage - 175 € Grundzulage = 1.125 € Eigenanteil

Die Riester-Förderung steuerlich absetzen

Riester-Beiträge lassen sich bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Tragen Sie dazu die Beitragszahlungen in der Anlage AV (Zeile 6 – 9) der Steuererklärung ein. Den Zulagenanspruch berechnet das Finanzamt. Dann führt es eine Günstigerprüfung durch. Maßgeblich dafür sind:

  • Ihr Grenzsteuersatz
  • Ihre jährliche Beitragszahlung
  • Ihre jährlichen Zulagen

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch ein zusätzlicher Euro Ihres Einkommens besteuert wird.
 

Beispiel 2:

Single ohne Kinder, Bruttoeinkommen: 36.000 €, jährliche Beitragszahlung: 1.440 € (4 %), Grenzsteuersatz: 32 %, errechneter Steuervorteil: 32 % von 1.440 € = 460,80 €

460,80 € - 175 € Grundzulage = 285,80 € Steuervorteil

In diesem Beispiel ist der endgültige Steuervorteil größer als die erhaltenen Zulagen. Der Betrag wird mit der Steuer verrechnet. Ist die Steuerersparnis geringer als die Zulagen, passiert nichts.

Ein großer Nachteil der Riester-Rente: die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, im Ruhestand unterliegen die Renteneinkünfte der Einkommenssteuer.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Für Familien und Alleinstehende kann sich die Riester-Rente durchaus lohnen. Sie profitieren von den hohen Zulagen. Personen mit hohem Einkommen können höhere Beiträge einzahlen und erhalten entsprechend höhere Steuervorteile. Geringverdiener dagegen müssen mit geringen Rentenansprüchen rechnen. Bisher riskierten sie, dass ihre Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet wurde. Dann hätten sie umsonst in den Riester-Vertrag eingezahlt. Doch seit 2018 dürfen Riester-Sparer bis zu 200 € pro Monat behalten, ohne dass sie auf die staatliche Rente angerechnet werden.

Riester-Rente kündigen oder den Vertrag ruhen lassen?

Sie überlegen, Ihren Riester-Vertrag zu kündigen? Dann bedenken Sie: Bei einer Kündigung zahlen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück. Zwar bekommen Sie den sogenannten Rückkaufswert. Doch dieser ist möglicherweise deutlich geringer als die Beträge, die Sie bereits eingezahlt haben. Der Grund sind die seit Vertragsbeginn angefallenen Verwaltungsgebühren und Vertragskosten. Fazit: Die Riester-Rente kündigen lohnt sich meist nicht.

Alternativ können Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Dann bleiben der bisher angesparte Betrag sowie die Zulagen erhalten und werden weiter verzinst.

Die Rürup-Rente als Basisvorsorge

Die Rürup-Rente zählt zur Basisversorgung, genau wie die gesetzlichen Rentenbeiträge. Ursprünglich war sie für Selbstständige gedacht, die keiner gesetzlichen Rentenversicherung und keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören. Grundsätzlich kann aber jeder Erwerbstätige seine Basisversorgung durch eine Rürup-Rente erweitern. Ein Rürup-Vertrag lohnt sich für Personen mit hoher Steuerlast, z. B.

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
  • Beamte

Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie in den Rürup-Vertrag investieren, desto größer ist Ihr Steuervorteil.

Die Rürup-Rente in der Steuererklärung

Die Rürup-Rente können Sie bei den Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anrechnen. 2022 können Sie Beiträge bis 25.787 € (Ledige) und 51.574 € (Verheiratete) geltend machen. Davon erkennt das Finanzamt 92 % an.

Vorteil: Dieser Prozentsatz wird bis 2025 jährlich um je 2 Prozentpunkte ansteigen. Ab 2025 können Sie die Beitragszahlungen dann bis zum Höchstbetrag komplett von der Steuer absetzen.

Ihre Beiträge vermerken Sie in Zeile 8 der Anlage Altersvorsorgeaufwand.

Weitere Eigenschaften der Rürup-Rente:

  • Sie ist nicht kündbar.
  • Sie ist weder vererbbar noch übertragbar.
  • Sie wird als monatliche Rente frühestens ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr ausgezahlt.

Im Ruhestand fallen auf die Rürup-Rente Steuern an. Wird die Rente ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt, müssen Sie 70 % der Auszahlungen versteuern. Ab 2040 voraussichtlich den kompletten Betrag.

Ob sich eine Rürup-Rente für Sie lohnt, hängt von der Höhe der garantierten Rente sowie von Ihrer Rentendauer ab. Als Faustregel gilt: Ist diese kürzer als 20 Jahre, lohnt sich die Rürup-Rente meist nicht.

Steuerlich absetzbar sind übrigens auch:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken

Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwendungen (ab Zeile 4). Dabei gelten derselbe Maximalbetrag und derselbe Abzugssatz wie bei der Rürup-Rente. Der Arbeitgeberanteil ist natürlich nicht steuerlich absetzbar und wird abgezogen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) garantiert das Ansparen einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. 3 Formen gibt es:

  • Die vollständige arbeitgeberfinanzierte Vorsorge
  • Die teilweise arbeitgeberfinanzierte Vorsorge
  • Die Entgeltumwandlung eines Teils des Bruttolohns des Arbeitnehmers

Ihr Arbeitgeber ist im Übrigen verpflichtet, Ihnen auf Anfrage die Entgeltumwandlung anzubieten.

Die arbeitgeberfinanzierte Vorsorge

Bei dieser Option zahlt Ihr Arbeitgeber firmeneigenes Geld in Ihre Betriebsrente ein. Von dieser Variante der Vorsorge profitieren Sie in jedem Fall: Zwar fällt auf die Betriebsrente im Ruhestand die Einkommenssteuer an. Einen Teil der Auszahlung bekommen Sie aber trotzdem, ohne jemals selbst dafür eingezahlt zu haben.

Die Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung darf seit 2002 jeder Arbeitnehmer beanspruchen. Dabei können Sie bis zu 282 € pro Monat von Ihrem Bruttogehalt als Sparanteil fürs Alter umwandeln. Vorteil: Durch das verringerte Bruttoeinkommen versteuern Sie automatisch weniger Geld. Somit reduzieren sich auch Ihre Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Doch die baV hat auch Nachteile: Durch das geringere Bruttoeinkommen zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihr Anspruch auf die gesetzliche Rente reduziert sich deswegen langfristig.

Zudem werden ab dem Renteneintritt die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Deshalb fällt möglicherweise Ihre Betriebsrente im Ruhestand geringer aus als der Betrag, den Sie im Erwerbsleben eingezahlt haben. Berechnen Sie daher, ob Ihre Einzahlungen durch die spätere Betriebsrente wieder ausgeglichen werden.

Bei der teilweise arbeitgeberfinanzierten Vorsorge zahlen zum Teil Sie und zum Teil Ihr Arbeitgeber in Ihre betriebliche Altersvorsorge ein. Anders als bei der Riester-Rente suchen bei der bAV nicht Sie die Anlageform aus, sondern Ihr Arbeitgeber. Dafür hat er verschiedene Möglichkeiten:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen

Vor dem Ruhestand ist meist keine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Schließlich sind die Einzahlungen für die Altersvorsorge gedacht. Ausgezahlt werden sie erst ab dem Renteneintritt.

Falls es doch möglich ist, Ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, müssen Sie alle gesparten Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern nachzahlen. Das übersteigt aber meist den Rückkaufswert. Es empfiehlt sich allenfalls, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Aber auch dann fallen eventuell extra Gebühren beim Versicherer an.

Private Altersvorsorge: steuerliche Absetzbarkeit

Die Lebensversicherung

Lebensversicherungen dienen der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Bei der Risikolebensversicherung gibt es nur im Todesfall eine Auszahlung. Bei der Kapitallebensversicherung dagegen sparen Sie Geld an. Den Betrag können Sie verwenden, um Ihre gesetzliche Rente aufzustocken.

Risikolebensversicherung

Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine klassische Vorsorge. Die Beiträge können Sie bei den Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dabei gelten Höchstgrenzen:

  • Arbeitnehmer: 1.900 € pro Jahr
  • Selbstständige: 2.800 € pro Jahr

Kapitallebensversicherung

Auch die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen (mit mindestens 12 Jahren Laufzeit) und privaten Rentenversicherungen gelten in der Steuererklärung als Altersvorsorge. Sie können sie als Sonderausgaben bei den Vorsorgeaufwendungen eintragen. Vorausgesetzt, Vertragsbeginn und erste Beitragszahlung liegen vor dem 01.01.2005. Verträge, die Sie danach abgeschlossen haben, gelten als Geldanlage.

Auch für diese Versicherungen gilt: Der absetzbare Höchstbeitrag von 1.900 € (bei Arbeitnehmern) darf durch andere Versicherungen noch nicht ausgeschöpft sein.

Fazit

Folgende Altersvorsorgeleistungen können Sie steuerlich geltend machen:

Basisversorgung:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Landwirtschaftliche Alterskassen
  • Rürup-Rente

Staatlich geförderte Vorsorge: Riester-Rente

Private Vorsorge: Lebens- und Rentenversicherungen

Praktisch: Die betriebliche Altersvorsorge müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Sie reduziert das Bruttogehalt automatisch.

Wo trage ich meine Riester

Den Sonderausgabenabzug beantragt man einfach mit der Steuererklärung: Dazu gibt man die Anlage AV ab und trägt dort die Angaben zur Riester-Rente ein (gezahlte Beiträge, persönliche Angaben wie Ihr Einkommen usw.).

Wo gibt man Riester bei der Steuererklärung angeben?

Riester-Rente in Anlage „AV“ Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

In welche Zeile trage ich die Riester

Tragen Sie die Summe Ihrer geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Zeile 8 der Anlage AV ein. Angabe aber auch in der „Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2015“, die Sie Anfang des Jahres von Zurich erhalten.

Wo Riester

Altersvorsorgebeiträge (Zeilen 4–15) Einzutragen sind im Wesentlichen die Vorjahreseinkünfte und ob Sie eine unmittelbar (Zeile 5) oder mittelbar (Zeile 15) begünstigte Person sind.