Rentenversicherung wer ist versichert

Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentnerin oder Rentner ist, dass Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt haben. Außerdem müssen Sie zu diesem Zeitpunkt während der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent anrechenbare Zeiten haben, sogenannte Vorversicherungszeiten. Die Pflichtversicherung hängt NICHT von der Höhe Ihres Einkommens oder Ihrer Rente ab.

Als Vorversicherungszeiten werden

  • Versicherungszeiten in einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der TK berücksichtigt, unabhängig davon, ob Sie während dieser Zeit freiwillig versichert, pflichtversichert oder familienversichert waren und
  • ab dem 1. August 2017 drei Jahre für jedes Kind, das bis zum Tag der Rentenantragstellung geboren wurde. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Pflegekinder und zur Adoption freigegebene Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptivkinder und Stiefkinder.

Beispiel:

Haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet, werden Sie als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert, wenn Sie in den letzten 20 Jahren vor Ihrem Rentenantrag bei der DRV mindestens 18 Jahre an Vorversicherungszeiten erreicht haben.

Als Berufsleben gilt die Zeit ab dem Beginn Ihrer ersten Erwerbstätigkeit bis zum Tag, an dem Sie Ihren Rentenantrag bei der DRV stellen.

Waren Sie nie berufstätig, gilt der Tag Ihrer Heirat als Anfang der Frist oder, wenn Sie nie verheiratet waren, Ihr 18. Geburtstag.

Qualität der Arbeit Gesetzlich Rentenversicherte

Wie hoch ist der Anteil der Er­werbs­personen, die gesetzlich rentenversichert sind? Erwerbs­personen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Er­werbs­tätige und Erwerbs­lose. Renten­ansprüche von Personen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berücksichtigt.

In Deutschland zahlen in 2019 alle Angestellten bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­grenze 18,6 % ihres Brutto­einkommens in die gesetzliche Renten­ver­si­cherung ein. Den Beitrag übernimmt zur Hälfte der Arbeitgeber. Im Jahr 2019 lag die Beitrags­be­mes­sungs­grenze in den alten Ländern bei 6 700 Euro Mo­nats­einkommen und in den neuen Ländern bei 6 150 Euro. Auch für re­gis­trier­te Arbeits­lose zahlt die Arbeits­agentur einen Renten­bei­trag, so dass daraus Renten­ansprüche entstehen. Selbst­stän­dige können sich frei­wil­lig in der gesetzlichen Renten­versicherung versichern. Aus der Höhe und Dauer der Ein­zah­lung ergibt sich später die Alters­rente.

Bis Ende 2011 bestand nach Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen gekommen ist. Dieses Renten­eintritts­alter wird seit An­fang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben.
Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die noch keine Rente beziehen, wurden be­fragt, ob sie freiwillig oder pflicht­versichert sind.

Erwerbsbevölkerung überwiegend ren­ten­ver­si­chert

Im Jahr 2019 waren 84,6 % der Erwerbs­personen in Deutschland gesetzlich ren­ten­ver­si­chert. Der Großteil der Versicherten war 2019 in der gesetzlichen Renten­ver­si­che­rung pflichtversichert (80,9 %). Demgegenüber standen 3,7 % freiwillig Ver­si­cherte.

Diese Quoten unterschätzen allerdings das Ausmaß der sozialen Ab­si­che­rung im Ru­he­stand, da Pensionsansprüche der Beamten hier nicht be­rück­sich­tigt werden. Auch Per­so­nen, die nur privat für das Alter vorsorgen, wur­den nicht berücksichtigt.

Der Indikator sagt nichts darüber aus, in welcher Höhe sich die Renten­an­sprüche der Ver­si­cher­ten bewegen und ob diese für die Versorgung im Alter ausreichen. Niedrige Beiträge oder viele Unterbrechungen bei der Beitrags­zahlung kön­nen später zu einer relativ niedrigen gesetzlichen Rente führen. Die be­trieb­liche und private Vorsorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle.

Gesetzlich rentenversicherte Erwerbspersonen, die noch keine Rente beziehen in %
GeschlechtPflicht-
versichert
Freiwillig
versichert
Freiwillig
oder pflicht-
versichert
Quelle: Ergebnis des Mikrozensus
2019
Frauen 82,1 3,1 85,2
Männer 79,8 4,2 84,0
Insgesamt 80,9 3,7 84,6
2011
Frauen 79,2 3,0 82,2
Männer 76,0 4,6 80,7
Insgesamt 77,5 3,9 81,4

15,4 % nicht gesetzlich versichert

Personen, die nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert sind, sind ent­we­der Beamte oder andere Erwerbs­tätige, die privat oder gar nicht versichert sind.

Tatsächlich handelt es sich bei 36,5 % der Nicht-Versicherten um Selbst­stän­dige und bei weiteren 31,4 % um Beamte. Aber auch 31,4 % der nicht gesetzlich Ver­si­cher­ten sind Ar­beit­nehmerinnen und Ar­beit­neh­mer. Hierbei handelt es sich ver­mut­lich vor allem um ge­ringfügig Beschäftigte. Weitere 1,9 % sind Erwerbslose.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbspersonen (15 - 64 Jahre), die Mitglied in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung sind und noch keine Rente beziehen an allen Er­werbs­per­so­nen (15 - 64 Jahre).

Quelle
Mikrozensus

Hinweise zur Interpretation
Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund von Frageänderungen teilweise ein­ge­schränkt.

Der Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Er­fas­sung des Er­werbs­status kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Aus­wirkungen auf die Ergebnisse wur­den insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durch­ge­führt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vor­jahren ver­gleich­bar.

Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Be­völ­ke­rungs­eck­wer­te aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durch­ge­führ­ten Zensus und re­vi­diert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Be­richts­jahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Um­stel­lung ist die Ver­gleich­bar­keit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vor­jahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qua­li­täts­be­rich­te und Erläuterungen.

Wer zahlt Rentenversicherung nicht?

Wer muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Ausgeschlossen von den monatlichen Sozialabgaben sind Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Menschen mit führenden Positionen in Unternehmen. Dieser Personenkreis ist daher im Alter ggf. auf die Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung angewiesen.

Wann wird man Rentenversichert?

Anspruch auf die Regelaltersrente haben alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder Wartezeit. Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre.

Sind Kinder Rentenversichert?

Die Person, welche das Kind hauptsächlich erzieht, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch als pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden komplett vom Bund übernommen.

Was zählt alles zur Rentenversicherung?

Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören: > Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation, > Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, > Arbeitslosigkeit sowie > Schulbesuch und Studium.