Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentnerin oder Rentner ist, dass Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt haben. Außerdem müssen Sie zu diesem Zeitpunkt während der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent anrechenbare Zeiten haben, sogenannte Vorversicherungszeiten. Die Pflichtversicherung hängt NICHT von der Höhe Ihres Einkommens oder Ihrer Rente ab. Show Als Vorversicherungszeiten werden
Beispiel: Haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet, werden Sie als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert, wenn Sie in den letzten 20 Jahren vor Ihrem Rentenantrag bei der DRV mindestens 18 Jahre an Vorversicherungszeiten erreicht haben. Als Berufsleben gilt die Zeit ab dem Beginn Ihrer ersten Erwerbstätigkeit bis zum Tag, an dem Sie Ihren Rentenantrag bei der DRV stellen. Waren Sie nie berufstätig, gilt der Tag Ihrer Heirat als Anfang der Frist oder, wenn Sie nie verheiratet waren, Ihr 18. Geburtstag. Qualität der Arbeit Gesetzlich RentenversicherteWie hoch ist der Anteil der Erwerbspersonen, die gesetzlich rentenversichert sind? Erwerbspersonen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Erwerbstätige und Erwerbslose. Rentenansprüche von Personen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berücksichtigt. In Deutschland zahlen in 2019 alle Angestellten bis zur Beitragsbemessungsgrenze 18,6 % ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag übernimmt zur Hälfte der Arbeitgeber. Im Jahr 2019 lag die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Ländern bei 6 700 Euro Monatseinkommen und in den neuen Ländern bei 6 150 Euro. Auch für registrierte Arbeitslose zahlt die Arbeitsagentur einen Rentenbeitrag, so dass daraus Rentenansprüche entstehen. Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Aus der Höhe und Dauer der Einzahlung ergibt sich später die Altersrente. Bis Ende 2011 bestand nach Vollendung des 65.
Lebensjahrs Anspruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen gekommen ist. Dieses Renteneintrittsalter wird seit Anfang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben. Erwerbsbevölkerung überwiegend rentenversichertIm Jahr 2019 waren 84,6 % der Erwerbspersonen in Deutschland gesetzlich rentenversichert. Der Großteil der Versicherten war 2019 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (80,9 %). Demgegenüber standen 3,7 % freiwillig Versicherte. Diese Quoten unterschätzen allerdings das Ausmaß der sozialen Absicherung im Ruhestand, da Pensionsansprüche der Beamten hier nicht berücksichtigt werden. Auch Personen, die nur privat für das Alter vorsorgen, wurden nicht berücksichtigt. Der Indikator sagt nichts darüber aus, in welcher Höhe sich die Rentenansprüche der Versicherten bewegen und ob diese für die Versorgung im Alter ausreichen. Niedrige Beiträge oder viele Unterbrechungen bei der Beitragszahlung können später zu einer relativ niedrigen gesetzlichen Rente führen. Die betriebliche und private Vorsorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle. Gesetzlich rentenversicherte Erwerbspersonen, die noch keine Rente beziehen in %
15,4 % nicht gesetzlich versichertPersonen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind entweder Beamte oder andere Erwerbstätige, die privat oder gar nicht versichert sind. Tatsächlich handelt es sich bei 36,5 % der Nicht-Versicherten um Selbstständige und bei weiteren 31,4 % um Beamte. Aber auch 31,4 % der nicht gesetzlich Versicherten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hierbei handelt es sich vermutlich vor allem um geringfügig Beschäftigte. Weitere 1,9 % sind Erwerbslose. Informationen zum IndikatorBeschreibung/Definition Quelle Hinweise zur
Interpretation Der Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen. Wer zahlt Rentenversicherung nicht?Wer muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Ausgeschlossen von den monatlichen Sozialabgaben sind Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Menschen mit führenden Positionen in Unternehmen. Dieser Personenkreis ist daher im Alter ggf. auf die Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung angewiesen.
Wann wird man Rentenversichert?Anspruch auf die Regelaltersrente haben alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder Wartezeit. Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre.
Sind Kinder Rentenversichert?Die Person, welche das Kind hauptsächlich erzieht, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch als pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden komplett vom Bund übernommen.
Was zählt alles zur Rentenversicherung?Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören: > Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation, > Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, > Arbeitslosigkeit sowie > Schulbesuch und Studium.
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