AktuellesFestnahmen und EinreiseverweigerungenEs gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den
Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten. Show
Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die
auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können. Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Auch die Teilnahme an
Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die
Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak. Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt, teilweise auch erschwerte lebenslange Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in
Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben. Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
COVID-19Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei. Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen. Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft. Ausreise und Transit Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise. Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. Empfehlungen
SicherheitVon
Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak TerrorismusIn der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge. Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich
landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden. Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und IrakIm unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay,
Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
Innenpolitische LageMit der Aufhebung des seit dem Putschversuch vom Juli 2016 anhaltenden Notstands wurden die damit verbundenen Einschränkungen und Sonderregelungen im Juli 2018 teilweise in permanentes Recht
überführt. Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten. Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.
KriminalitätDie Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt. Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende
Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher Grundlage.
Natur und KlimaEin großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt, wie zuletzt im Sommer 2017 an der türkische Ägäisküste. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen. Das Klima ist an der Süd- und Westküste
mediterran und im anatolischen Hochland kontinental. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
ReiseinfosInfrastruktur/VerkehrDie Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen und ein dichtes
Inlandsflugnetz. Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen. Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhängern 0,0. Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert. Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der
Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein. Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.
FührerscheinDer deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend. Besondere VerhaltenshinweiseDie Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten
anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der Touristengebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen wird tagsüber ggf. nicht geduldet. Das Fotografieren von militärischen und anderen der Sicherheit dienenden Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen
bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen. Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
LGBTIQHomosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An
der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen bis 2014 mehrere zehntausend Menschen teil. Seit 2015 ist die Parade von den türkischen Behörden jedoch untersagt worden.
Rechtliche BesonderheitenSeit Anfang 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die
auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden. Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen
und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder „Liken“ eines fremden
Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z.B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Diese Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der
OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die hiesigen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die nicht von deutschen Banken
erstattet wird. Einreise und ZollEin- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres
Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. ReisedokumenteDie Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen. Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Einreisekontrolle und ZurückweisungenIn letzter Zeit
wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten). Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit
engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der
Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf. Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.
Längerfristiger AufenthaltPersonen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach
Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei
beabsichtigt sind. DoppelstaaterTürkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass möglich, dann sollte aber auch die Ausreise mit dem gleichen Pass erfolgen. MinderjährigeBesondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre
Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Weiterreise in NachbarländerGrundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, so dass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird. Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak hingewiesen. Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen. EinfuhrbestimmungenDie Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000
USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Einfuhr eines FahrzeugsBei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. HeimtiereDie Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip
gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein. Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen. GesundheitAktuellesDie Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung
COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
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