Pcr test positiv wann meldet sich das gesundheitsamt

Mein PCR-Test ist positiv - muss ich in Isolation?

Personen, die mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, sich sofort nach Kenntnis ihrer COVID-19-Infektion in häusliche Isolation zu begeben. Wer ein positives Testergebnis hat, bleibt zu Hause. Es bedarf keiner weiteren Anordnung des Gesundheitsamtes durch einen persönlichen Anruf. Eine Anordnung über die häusliche Isolation wird, nach Eingang des positiven PCR-Befundes durch das Labor, automatisch vom Gesundheitsamt erstellt. Diese wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

  1. Allgemeinbevölkerung: Die Isolation dauert 5 Tage, wird ab dem Testtag der PCR berechnet (Testtag = Tag 1) und endet ohne Abschlusstestung.
  2. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Die Absonderung kann erst enden, wenn ein nach 48 Stunden Symptomfreiheit, aber frühestens am Tag 5 der Absonderung abgenommener PCR-Test negativ ist oder einen CT-Wert von >30 aufweist oder ein negativer zertifizierter Antigentest vorliegt.
  3. Stationär Betreute einer Klinik oder dauerhafte Bewohner einer Pflegeeinrichtung: Die Isolation dauert 14 Tage, wird ab dem Testtag der PCR berechnet (Testtag = Tag 1) und endet ohne Abschlusstestung.
  4. Die durchzuführenden PCR-Testungen können in einem Fieberzentrum, beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt werden. Antigen-Schelltestungen sollen in Testzentren erfolgen.
  5. Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen so schnell wie möglich.
  6. Wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten oder Ihr Kind eine Einrichtung besucht (zum Beispiel Kita, Schule, Kranken- oder Pflegeeinrichtung), informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.

    Bitte informieren Sie Ihre Kontaktpersonen selbstständig und lassen Sie keine Zeit verstreichen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und schützen andere Personen vor einer Verbreitung des Virus.
    Kontakt & Informationen
    Anfragen können Sie gern per Mail an senden. Bitte beachten Sie auch die aktuell gültige Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz, ebenso die weiterführenden Informationen auf unserer Homepage www.kreis-hz.de.

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Informationen zur Absonderung

Die Dauer der Isloation beträgt fünf Tage und endet autormatisch.Vorraussetzung ist, dass Sie 48 Stunden vor Ende der Quarantäne symptomfrei sind. Als erster Tag der Quarantäne gilt der Tag des positiven PCR-Testes. Eine wiederholte (Selbst-)Testung beginnend nach dem fünften Tag wird dringend empfohlen. Die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Nach dem Ende der Isolation sollten Sie für zwei Tage bei privaten Kontakten mit anderen Personen eine FFP-2 Maske tragen und Ihre Kontakte einschränken.

Regelungen für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen:

Mitarbeitende in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Arztpraxen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen einen zertifizierten negativen Schnelltest vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach Ende der Isolation wieder aufnehmen können. Das negative Testergebnis ist dem Betreiber der Einrichtung vorzulegen. Als negativer Testnachweis gilt auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert, der größer als 30 ist.

Ruft mich das Gesundheitsamt an?

Aufgrund der Vielzahl an Fällen und weil sich das Gesundheitsamt vor allem auf die gefährdeten Bereiche (z.B. Pflegeheime und Bildungseinrichtungen) konzentrieren muss, ruft das Gesundheitsamt in der Regel nicht mehr an, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Quarantäne proaktiv zu informieren.

Meldet sich die Ortspolizeibehörde?

Positiv Getestete sind dazu verpflichtet, sich eigenständig in Quarantäne zu begeben. Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätung vornehmen lassen. Ansonst können diese keinen Quarantäne-Nachweis, beispielsweise für den Arbeitgeber, erhalten.

Durch einen PCR-Test positiv auf Corona getestete Personen erhalten durch das zuständige Ordnungsamt bzw. die Ortspolizeibehörde nicht mehr automatisch einen schriftlichen Quarantänebescheid oder ein Infoschreiben. Wer eine Bescheinigung über die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer benötigt, kann dies beim zuständigen Ordnungsamt bzw. bei der Ortspolizeibehörde beantragen.

Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr.

Häufige Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, informieren Sie sich am besten in unserem  FAQ-Bereich. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Nachfragen.

Corona-Hotlines

Pcr test positiv wann meldet sich das gesundheitsamt

Für Fragen zum Coronavirus, die das Gesundheitsamt betreffen (vor allem Informationen für Infizierte und deren Kontaktpersonen), hat der Regionalverband eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.

Corona-Hotline Gesundheitsamt Saarbrücken
0681 506-5305

 E-Mail schreiben

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auch in unseren  FAQs

Wir verweisen zudem an die offizielle Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums, die täglich von 8 bis 20 Uhr unter 0681 501-4422 zu erreichen ist. Hier sind Sie vor allem auch bei Fragen rund um aktuelle Regelungen der Corona-Verordnung oder zum Thema Impfen richtig. Sie können Ihre Anfragen auch per  E-Mail schreiben.

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