Kann ich mich in einen anderen bundesland impfen lassen

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Seit dem 1. Oktober regelt § 22a des Infektionsschutzgesetzes, dass drei Ereignisse notwendig sind, um als vollständig geimpft zu gelten.

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor nach: • drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), • zwei Einzelimpfungen PLUS • positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäuraamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union oder im Ausland zugelassen sind und von der Zusammensetzung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind. Die Impfungen können auch mit Impfstoffen erfolgt sein, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Emergency Use Listing anerkannt wurden, wenn mindestens eine Einzelimpfung mit einem EU-zugelassenen mRNA-Impfstoff bzw. Äquivalenzimpfstoff erfolgt ist.

Wie komme ich an einen Impftermin?

Die Termine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden direkt von den Praxen vergeben. Am besten informieren Sie sich vorab telefonisch, ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schützenden Impfungen gegen COVID-19 durchführt und wie das Impfen dort abläuft. Einige Praxen bieten womöglich eine extra Impfsprechstunde an, andere schauen, wann ein Termin frei ist. Weitere Fragen rund ums Thema Impfen in Arztpraxen beantworten wir in unseren FAQs.

Die Termine bei Betriebsärztinnen und -ärzten werden von den Unternehmen organisiert. Auch hier informieren Sie sich idealerweise direkt in Ihrem Betrieb und bei der zuständigen Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt, wie genau das Impfen der Beschäftigten organisiert ist. Weitere Infos zur Impfung in Betrieben finden Sie hier.

Über die Informationsseiten der Bundesländer können Sie meist direkt online einen Termin für die Schutzimpfung buchen (siehe Links in der Deutschlandkarte). In einigen Impfzentren und bei lokalen Impfaktionen ist Impfen darüber hinaus spontan und ohne Terminvereinbarung möglich.

Was muss ich vor der Corona-Schutzimpfung beachten?

Vor der Impfung selbst gibt es nicht viel zu beachten, denn Impfen ist mittlerweile ganz einfach: Kurzentschlossene benötigen zum Beispiel weder Impfausweis noch Versichertenkarte, wenn sie sich bei einer lokalen Impfaktion spontan impfen lassen möchten. Es reicht, dass Sie in Deutschland wohnen und dies mit Ihrem Ausweis nachweisen können. Wer die Impfung plant, sollte seinen gelben Impfpass mitnehmen, damit die Impfärztin oder der Impfarzt die Corona-Schutzimpfung dort entsprechend eintragen kann. Gut zu wissen: Wer seinen gelben Impfpass verloren hat, kann sich ein neues Exemplar in der Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt holen. Wenn Sie keinen Impfpass mitbringen, wird die Impfung mit einer Ersatzbescheinigung (siehe unten) bestätigt.

Ersatzbescheinigung zur Corona-Schutzimpfung

Wo kann ich mich vorab über die Corona-Schutzimpfung informieren? 

Mit dem sogenannten Aufklärungsmerkblatt zur Impfung können Sie sich schon vor der ersten Impfung über die Schutzimpfung und die Impfstoffe informieren. Es enthält wichtige Informationen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der COVID-19-Schutzimpfung und klärt über das Krankheitsbild COVID-19 und die Wirkweise der Impfstoffe auf. Auch den sogenannten Anamnesebogen, mit dem Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand geklärt werden, und den Einwilligungsbogen können Sie hier schon vorab einsehen:

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff)

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff)

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (proteinbasierter Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (proteinbasierter Impfstoff)

Grünes Licht für angepasste Omikron-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna 

Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und auch die Entwicklung neuer Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 sind dynamische Prozesse. Die Corona-Impfstoffe werden daher kontinuierlich weiterentwickelt, um einen hohen Immunschutz gewährleisten zu können, auch z. B. gegen die aktuell dominierenden Omikron-Subvarianten des Coronavirus. 

Die Europäische Kommission hat im September 2022 die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen (BA.1-angepasster Impfstoff von Moderna, von BioNTech/Pfizer zusätzlich ein BA.4/5-adaptierter Impfstoff). Alle angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung vorgesehen und können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Seitens der STIKO wird der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ab 12 Jahren, der Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren empfohlen.

Wie läuft das Impfen ab?

Die Abläufe der Corona-Schutzimpfung sind überall ähnlich organisiert. In der Regel werden Sie in fünf Schritten durch den Impfprozess geleitet:

  • Registrierung: Halten Sie Ihren Personalausweis zur Identitätsprüfung und Ihren Impfpass zur Dokumentation der Corona-Schutzimpfung bereit. Falls Sie keinen Impfpass haben, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung (siehe oben).
  • Information: Sie erhalten Informationsmaterialien, die Sie idealerweise bereits zum Termin mitbringen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen; siehe Download-Links oben).
  • Aufklärungsgespräch: Sollten Sie Fragen – insbesondere zu Risiken oder möglichen Nebenwirkungen der Impfung – haben, können Sie diese im ärztlichen Aufklärungsgespräch stellen. Im Anschluss an das Gespräch sind das Aufklärungsmerkblatt und der Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.
  • Impfung: Das Gesundheitspersonal führt die Impfung durch und vermerkt diese im Impfpass oder auf der Ersatzbescheinigung.
  • Nachbeobachtung: Nach der Impfung sollten Sie sich noch 15 bis 30 Minuten in einem Wartebereich unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal aufhalten. 

In der Regel erhalten Sie nach der Impfung auch das sogenannte Impfzertifikat, auf dem sich ein QR-Code befindet. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Bürgerinnen und Bürger können dann in den bekannten App-Stores die CovPass-App herunterladen, um dieses Impfzertifikat (QR-Code) einzuscannen und so auch den Digitalen Impfnachweis zu besitzen. Ein Impfnachweis lässt sich auch in der Corona-Warn-App hinterlegen. Mehr zum digitalen Impfnachweis lesen Sie in diesem Artikel und hier.

In der Checkliste für Ihren Impftermin finden Sie alles Wichtige noch einmal im Überblick:

Checkliste für Ihren Impftermin

Wichtige Folgetermine einplanen

Vergessen Sie nicht nach der ersten Impfung, einen Termin für die zweite Impfung zu vereinbaren – auch Menschen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine zusätzliche Impfung für eine schützende Grundimmunisierung (mehr dazu lesen hier und in diesem Artikel). Da der Impfschutz der Grundimmunisierung nach einigen Monaten nachlassen kann, empfiehlt die STIKO außerdem allen Personen ab 12 Jahren, sowie Personen mit Immunschwäche und Grunderkrankungen ab 5 Jahren, deren zweite Impfung mindestens sechs, bei Personen mit Immunschwäche drei, Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung. Diese Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster für das Immunsystem und kann den Impfschutz gegen das Coronavirus wieder deutlich erhöhen. Mehr über die wichtigen Booster-Impfungen erfahren Sie hier und in diesem Artikel.

Nutzen Sie zur Erinnerung an Ihre Impftermine gern unser Terminkärtchen:

Terminkärtchen Corona-Schutzimpfung

Sie möchten wissen, wie viele Personen bereits geimpft sind oder wie viele Impfstoffdosen bisher an Impfanbieter in Deutschland ausgeliefert wurden? Auf dem Impfdashboard können Sie alle wichtigen Daten jederzeit einsehen und erhalten weitere Informationen.