Ist das Krankengeld höher als das Übergangsgeld?

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Ist das Krankengeld höher als das Übergangsgeld?

Bild: mauritius images / Westend61 / Uwe Umstätter Krankengeld nach Übergangsgeld: Welche Berechnungsgrundlage ist anzuwenden?

Woraus wird das Krankengeld berechnet, wenn ein gesetzlich Krankenversicherter vor seiner Arbeitsunfähigkeit bereits Übergangsgeld bezogen hat? Mit dieser Frage hatte sich das Sozialgericht Stuttgart beschäftigt.

Geklagt hatte ein Versicherter, dem von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Umschulung zum Physiotherapeuten bewilligt wurde. Während der Umschulung bezog er Übergangsgeld. Für die Berechnung des Übergangsgeldes wurden 65 % des auf ein Jahr bezogenen tariflichen Arbeitsentgeltes zugrunde gelegt.

Krankengeldberechnung nach Übergangsgeld

Nachdem der Versicherte arbeitsunfähig wurde, widerrief die DRV die Bewilligung der Umschulung. Aufgrund des Bezuges von Übergangsgeld bestand gegenüber der Krankenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Diese legte die für das Übergangsgeld von der DRV erhobene Berechnungsgrundlage auch für die Krankengeldberechnung zugrunde.

Berechnungsgrundlage: 80 % des Regelentgelts

Der Versicherte war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Seiner Meinung nach hätte nicht die von der DRV ermittelte Berechnungsgrundlage herangezogen werden dürfen, sondern 80 % des von der DRV zugrunde gelegten jährlichen Arbeitsentgelts – das sogenannte Regelentgelt.

Sozialgericht bestätigt Entscheidung der Krankenkasse

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Bei versicherungspflichtigen Teilnehmern von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelte als beitragspflichtige Einnahme 80 % des Regelentgelts, das der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liege. Der Gesetzgeber habe bei der Berechnung des Übergangsgeldes anhand eines fiktiven Arbeitsentgeltes bewusst einen niedrigeren Prozentsatz festgelegt.

Es sei kein Grund ersichtlich, dass die stärkere Reduzierung bei der Berechnung des Krankengeldes aus dem Übergangsgeld ohne eine entsprechende ausdrückliche Regelung hierzu unbeachtet bleiben kann. Der Berechnungsvorgang des Klägers würde sogar zu dem Ergebnis führen, dass der von diesem errechnete Krankengeldanspruch höher als das zuvor gewährten Übergangsgeld sei. Grundsätzlich ist das Krankengeld geringer als das regelmäßige Arbeitsentgelt, abgesehen von explizit geregelten Sonderkonstellationen. Eine derartige Sonderkonstellation lag nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht vor.

Hinweis: Sozialgericht Stuttgart, Urteil v. 1.3.2018, S 27 KR 1000/15

SG Stuttgart

Ist das Krankengeld höher als das Übergangsgeld?

Übergangsgeld - 10 Fakten zur Entgeltersatz­leistung bei einer Reha

Thema Übergangsgeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Übergangsgeld als Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen für die Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Reha, Kur) zu. Zudem steht es behinderten Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Oder berechnen Sie gleich hier Ihren Anspruch mit dem Übergangsgeld-Rechner.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Übergangsgeld

  • 01.

    Was versteht man unter Übergangsgeld?

    Übergangsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bei medizinischer sowie beruflicher Rehabilitation an einen Versicherten gezahlt werden. Die Rechtsgrundlagen hierzu werden in dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Kapitel 6 dargelegt. Dabei stellt das Übergangsgeld eine Entgeltsersatz­leistung dar, um den Einkommensausfall des betroffenen Arbeitnehmers auszugleichen. Es muss beantragt werden und wird erst dann gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (in der Regel nach 6 Wochen) beendet ist. Während der Zahlung von Übergangsgeld leistet der Rentenversicherungs­träger die Beiträge zur Sozialversicherung, mit Ausnahme des Beitragszuschlages für Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr in der Pflegeversicherung.

  • 02.

    Was bedeutet Entgeltersatz­leistung?

    Unter diesem Begriff versteht man eine finanzielle Hilfeleistung, erbracht von den verschiedenen Sozialleistungs­trägern.

  • 03.

    Wann hat man Anspruch auf Übergangsgeld?

    Übergangsgeld kann von Versicherten beantragt werden, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls im Anschluss an die Akutbehandlung weiterhin intensive Betreuung benötigen, um wieder arbeiten zu können. Um möglicherweise Übergangsgeld zu erhalten, muss der Patient unmittelbar vor Beginn der Reha Einkommen bezogen und Rentenversicherung gezahlt haben oder entweder Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld bekommen haben - sogenannte Entgeltersatz­leistungen, denen ein rentenversichertes Einkommen zugrundeliegen muss.

Übergangsgeld-Rechner

  • 04.

    Von wem wird das Übergangsgeld gezahlt?

    Bei einer medizinischen Reha wird das Übergangsgeld vor allem von der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung gezahlt. Die Rentenversicherung ist meist dann zuständig, wenn der Grundsatz "Reha vor Rente" zutrifft, wenn also durch eine Reha-Maßnahme eine Frühverrentung vermieden werden kann. Trifft wiederum der Grundsatz "Reha vor Pflege" zu, womit gemeint ist, dass durch medizinische Reha eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit gemildert oder abgewendet werden kann, zahlt meist die gesetzliche Krankenkasse. Auch hier muss zunächst ein Antrag auf Reha gestellt werden, über den der Medizinische Dienst der Krankenversicherung entscheidet. Zuständig für finanzielle Leistungen bei der beruflichen Reha sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

  • 05.

    Was ist eine berufliche Rehabilitation?

    Eine berufliche Rehabilitation kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheit­lichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder Schwierigkeiten hat, einen Arbeitsplatz zu finden, der seinen gesundheitlichen Problemen Rechnung trägt. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, entweder den Arbeitsplatz des Betroffenen z.B. durch technische Hilfmittel zu erhalten oder ihm durch Umschulung bzw. Weiterbildung zu einer beruflichen Neuorientierung zu verhelfen, weswegen diese Maßnahme auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet wird. Die berufliche Reha kann außerdem in Berufsbildungs- oder -förderungswerken sowie in Werkstätten für behinderte Menschen erfolgen.

  • 06.

    Was versteht man unter einer medizinischen Rehabilitation?

    Während einer medizinischen Rehabilitation werden vor allem Gesundheits- und Funktionsstörungen mit dem Ziel behandelt, den Rehabilitanden möglichst schnell wieder ins Berufsleben einzugliedern. Diese Reha erfolgt entweder stationär in Reha-Kliniken oder in ambulanten Reha-Einrichtungen. Anspruch auf stationäre Reha besteht allerdings erst dann, wenn eine ärztliche Behandlung oder eine ambulante Reha nicht ausreichen und diese Behandlungen mindestens 4 Jahre lang erfolgt sind - es sei denn, eine stationäre Reha ist aus medizinischer Sicht für die Behandlung vorzeitig erforderlich.

  • 07.

    Haben auch freiberuflich Tätige bzw. freiwillig Versicherte Anspruch auf Übergangsgeld?

    Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können Anspruch auf Übergangsgeld haben. Bei freiberuflich Tätigen werden hierbei 80 Prozent jenes Einkommens berechnet, das der Beitragszahlung für die Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr zugrundelag. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn eine Person zwar freiwillig versichert oder selbstständig ist, aber keine Einkünfte hat oder im Kalenderjahr vor der Reha-Maßnahme keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

  • 08.

    Welche finanziellen Leistungen können Sie bei Übergangsgeld erwarten?

    Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf der Grundlage der letzten Arbeitseinkünfte berechnet. In der Regel bedeutet dies 80 Prozent des Bruttogehaltes, höchstens jedoch die Höhe des Nettogehalts. Normalerweise erhält ein kinderloser Versicherter 68 Prozent des letzten Nettogehalts, während ein Arbeitnehmer mit einem Kind 75 Prozent bekommt. Außerdem werden möglicherweise die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen und Reisekosten erstattet.

  • 09.

    Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

    Gezahlt wird für die Dauer der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation (maximal 6 Wochen). Übergangsgeld erhält ein Rehabilitand nur für die Tage, an denen er aktiv an der Reha-Maßnahme teilnimmt. Ein Fehlen muss entschuldigt werden. Leistungen für einen Monat werden regulär für 30 Tage angesetzt.

  • 10.

    Wodurch unterscheidet sich das Übergangsgeld von Krankengeld und Verletztengeld?

    Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Die Zahlungen beginnen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, was in der Regel nach 6 Wochen der Fall ist. Berechnungs­grundlage für das Krankengeld ist das letzte Bruttogehalt und die Anspruchshöhe beläuft sich auf 70 Prozent dieses Betrages, maximal aber auf 90 Prozent des Nettogehalts. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vorab von der Krankenkasse abgezogen und an die Versicherungsträger gezahlt. Das Verletztengeld ist im Grunde das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften und wird ähnlich wie dieses berechnet. Allerdings beläuft sich hier der Regelentgelt auf 80 Prozent des letzten Bruttogehalts und kann maximal die Höhe des Nettogehalts erreichen. Nur der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung muss von dem Betroffenen selbst getragen werden, ansonsten werden keine Sozialbeiträge abgezogen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.08.2022

Die Seiten der Themenwelt "Übergangsgeld" wurden zuletzt am 15.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 04.11.2021

  • 04.11.2021: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2022 im Übergangsgeldrechner.
  • 05.11.2019: Erweitern des Übergangsgeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Wie hoch ist das Übergangsgeld nach Krankengeld?

Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.

Wird Übergangsgeld auf Krankengeld berechnet?

Die Zeit, in der die Rentenversicherung Übergangsgeld auszahlt, wird auf das Krankengeld angerechnet. Das bedeutet: Die Reha-Maßnahme verlängert nicht Ihren Anspruch auf Krankengeld. Der Countdown von maximal 78 Wochen verringert sich um die Zeit in der Reha.

Wann Krankengeld oder Übergangsgeld?

Krankengeld oder Übergangsgeld? Wer aus dem Bezug von Krankengeld in eine Reha -Maßnahme geht, muss das Übergangsgeld beantragen. Die Krankenkassen zahlen während der Reha kein Krankengeld. Wird das eine gewährt, ruht der Anspruch auf das andere, Krankengeld und Übergangsgeld schließen sich gegenseitig aus.

Wird während der Reha Krankengeld gezahlt?

Besteht während der Reha Anspruch auf Krankengeld, bleibt die Höhe des Krankengelds gleich. Während des Bezugs von Krankengeld ist der Empfänger bei seiner Krankenkasse beitragsfrei krankenversichert. Vom Krankengeld sind jedoch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.