Ich beantrage eine überprüfung des steuereinbehalts für bestimmte kapitalerträge


Aktuell im EStB

Günstigerprüfung und die Besteuerung von Kapitaleinkünften (Sterzinger, EStB 2021, 130)

§ 32d Abs. 6 EStG regelt die Wahlmöglichkeit des Steuerpflichtigen, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend von § 32d Abs. 1 EStG – den allgemeinen einkommensteuerlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen ESt zu unterwerfen. Diese Günstigerprüfung muss nicht bereits i.R.d. Abgabe der ESt-Erklärung beantragt werden. Der Antrag kann bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden ESt-Bescheides gestellt werden bzw. solange eine Änderung nach den Vorschriften der AO oder den Einzelsteuergesetzen möglich ist.


I. Grundsatz der abgeltenden Besteuerung

II. Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (§ 32d Abs. 4 EStG)

III. Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)

1. Kein Abzug der tatsächlichen WK

2. Verlustausgleich

3. Antrag

4. Zeitpunkt des Antrages

a) Bescheidänderung bei nacherklärten Kapitaleinkünften nach § 173 Abs. 1 AO

b) Bescheidänderung bei Minderung von Beteiligungseinkünften

IV. Zusammenfassung

I. Grundsatz der abgeltenden Besteuerung

Die ESt für Kapitalerträge nach § 20 EStG ist grundsätzlich durch die Erhebung der Kapitalertragsteuer (KapErtSt) abgegolten (§ 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG). Dies ist seit dem VZ 2009 der gesetzliche Regelfall und eine Anrechnung der KapErtSt der Ausnahmefall. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt ein Steuersatz von 25 % in Form einer Definitivbesteuerung (§ 32d Abs. 1 EStG).

Hat hingegen kein KapErtSt-Abzug stattgefunden, müssen die jeweiligen Erträge in der Steuererklärung angegeben werden, damit die Steuerbelastung in Höhe der Abgeltungsteuer hergestellt werden kann (§ 32d Abs. 3 EStG).

II. Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (§ 32d Abs. 4 EStG)

Der Antrag auf Günstigerprüfung ist vom Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge abzugrenzen.

Nach § 32d Abs. 4 EStG kann der Steuerpflichtige i.R.d. Veranlagung, insbesondere in den Fällen

  • eines nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags,
  • einer Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 S. 7 EStG,
  • eines noch nicht i.R.d. § 43a Abs. 3 EStG berücksichtigten Verlusts (Verrechnung von Verlusten bei Erträgen aus verschiedenen Quellen/verschiedenen Depots),
  • eines Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 EStG und
  • noch nicht berücksichtigter ausländischer Steuern

eine Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grund oder der Höhe nach oder zur Anwendung von § 32d Abs. 1 S. 3 EStG (Steuerermäßigung im Fall der Kirchensteuerpflicht) beantragen.

Form des Antrags: Der Antrag ist durch das Ankreuzen des Feldes in der Zeile 5 der Anlage KAP zu stellen. In diesem Fall sind dann Angaben zu den nicht korrekt besteuerten Erträgen in den Zeilen 7-11 in der ersten Spalte erforderlich. Die korrigierten Beiträge kommen in die gleichen Zeilen, allerdings in die zweite Spalte. Außerdem sind der bisher in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag und die bisher einbehaltenen Steuern anzugeben.

III. Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)

Daneben kann der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 6 EStG die Günstigerprüfung beantragen. Ist der Steuersatz i.R.d. individuellen Veranlagungsverfahrens unter fiktiver Einbeziehung der Kapitaleinkünfte niedriger als 25 %, werden die Kapitaleinkünfte den anderen Einkünften des § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen ESt unterworfen.

Beraterhinweis Bei der Beurteilung, ob die Berücksichtigung in der Veranlagung tatsächlich zu einem günstigen Ergebnis führt, (...)

Ich beantrage eine überprüfung des steuereinbehalts für bestimmte kapitalerträge


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.03.2021 09:56

Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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AW: Anlage KAP / �berpr�fung des Steuereinbehalts f�r bestimmte Kapitalertr�ge

Hallo Charlie24,

vielen Dank f�r Deine Antwort. Entschuldige bitte, wenn ich mich undeutlich ausgedr�ckt habe.

Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

Nach deiner zweiten Aussage m�sste der aus den Steuerbescheinigungen ersichtliche tats�chlich in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag (Zeile 14 der Anlage KAP) unter 1.602 � liegen

Ja, das ist so. Wenn ich alle Kapitalertr�ge und Inanspruchnahmen der Freistellungsauftr�ge (aufgrund der Steuerbest�tigungen der Banken und Sparb�cher etc.) zusammenrechne, liege ich deutlich unter 1.602 �.

Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

Nach der ersten Aussage lagen die Kapitalertr�ge �ber 1.602 �, warum kommst du dann pl�tzlich auf deutlich weniger? Was bitte rechnest du zusammen?

Ja, unsere ganzen Kapitalertr�ge liegen �ber 1.602�.

Wenn ich alle Steuerbescheinigungen zusammenrechne, komme ich auch genau auf den Betrag, den wir als Kapitalertr�ge erhalten haben (also mehr als 1.602�). Nun m�chte ich den Sparerfreibetrag voll aussch�pfen, und habe aus diesem Grund angegeben, dass eine "�berpr�fung des Steuereinbehalts f�r bestimmte Kapitalertr�ge" durchgef�hrt wird.

Je, nachdem, welche Steuerbescheinigungen der verschiedenen Banken ich nehme, und diese zusammenrechne lande ich auf bestimmte Summen, aber nat�rlich nicht genau auf 1.602 �. Wie kann ich das l�sen, dass ich den Sparerfreibetrag voll ausnutze und f�r die dar�berliegenden Kapitalertr�ge nur die bereits bezahlte Abgeltungssteuer bezahle.

Was bedeutet Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge?

Steuerzahler mit Kapitaleinkünften können auf der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Diese sogenannte Antragsveranlagung kann beispielsweise genutzt werden, wenn beim Steuereinbehalt der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Was ist der Steuereinbehalt?

Bei bestimmten Einkünften sind Steuereinbehalte vorzunehmen. Verantwortlich für diese Steuereinbehalte ist die auszahlende Stelle (z.B. beim Arbeitslohn der Arbeitgeber, bei Kapitaleinkünften die Bank, etc.) Dieser Steuereinbehalt ist anzusehen wie eine Einkommensteuervorauszahlung.

Was ist die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge?

Liegt dein persönlicher Steuersatz für dein Einkommen unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Dabei werden deine Kapitalerträge zu deinem Gehalt addiert und nach dem daraus resultierenden Einkommensteuertarif besteuert.

Was ist ein erteilter Sparer Pauschbetrag?

Wenn Du gegenüber Deinem Geldinstitut den Freistellungsauftrag erteilt hast, dann sind 801 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei für Dich als Single und 1602 Euro für Verheiratete.