Für welche länder braucht man ein visum als deutscher

Ägypten, China, Nepal, Russland...

| 16. August 2017, 12:00 Uhr

Laut einem aktuellen Index ist der deutsche Pass das Dokument, mit dem man weltweit die größte Reisefreiheit genießt. Heißt, um einreisen zu dürfen, brauchen Deutsche für viele Länder überhaupt kein Visum. Doch bei einigen Reisezielen ist ein Visum Pflicht. Außerdem gibt es verschiedene Arten von Visa. Ein Überblick.

Die Deutschen können sich glücklich schätzen: Mit ihrem Reisepass können sie ohne Visum in so viele andere Länder einreisen wie keine andere Nation der Welt. Im Jahr 2016 waren es 177 Staaten, hat die Beratungsagentur Henley & Partners ermittelt. Und es werden eher mehr.

Zuletzt hat Katar die Visumspflicht für Deutsche aufgehoben. Für welche Länder brauchen deutsche Reisende überhaupt noch weiterhin ein Visum?

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Wann man ein „Visa on Arrival“ braucht

Zu unterscheiden sind hier Visa, die vor Abreise bei der Botschaft oder in einem Konsulat des Ziellandes beantragt werden müssen, und sogenannte Visa on arrival, die der Reisende bei Ankunft am Flughafen oder an der Grenze ausgestellt bekommt. Der Aufwand ist je nach Typ unterschiedlich. So brauchen Deutsche für die Einreise nach Ägypten zwar ein Visum, es wird allerdings ohne großen Aufwand gegen eine geringe Gebühr direkt am Einreiseflughafen ausgestellt.

Weitere Länder mit Visa on arrival sind zum Beispiel Jordanien, Nepal, Kambodscha, Kenia, Gambia und neuerdings auch Iran, wie das Auswärtige Amt in seinem entsprechenden Reisehinweis erklärt.

Bei China und Russland Visum vorab beantragen

Auf der anderen Seite gibt es Staaten, bei denen sich deutsche Urlauber nicht einfach in den Flieger setzen und das Visum bei der Ankunft am Flughafen beantragen können. Zwei Beispiele sind China und Russland. Die Visa für beide Länder müssen vorab offiziell beantragt werden. Bei organisierten Touren übernimmt das der Reiseveranstalter. Individualreisende müssen sich direkt an die Botschaft oder einen seriösen und zugelassenen Visa-Dienst wenden.

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Manchmal müssen sich Reisende auch vorab online registrieren und erhalten damit ein elektronisches Visum, auch E-Visum genannt. Das ist etwa in Indien oder seit 2016 in Tadschikistan so.

Das Schengen-Visum C ist für Reisen zu touristischen Zwecken, Geschäfts- oder Besuchsreisen (ohne Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Es ist für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen gültig. 

Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Österreich geplant, so wäre ein Visum D für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten zu beantragen. 

Inhaber eines Schengen-Visums C sind prinzipiell zur Einreise und zum Aufenthalt in den Schengen-Ländern berechtigt, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Schengener Grenzkodex vorliegen und das Visum keinen gebietsmäßigen Beschränkungen unterliegt. 

Schengen-Mitgliedsstaaten sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. 

Hinweis: Für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU/EWR-Staats oder der Schweiz gelten gesonderte Bestimmungen. Informationen dazu finden Sie unter hier.

Informationen zu Visum und Einreisebestimmungen

Staatsangehörige der folgenden Länder brauchen kein Visum, um nach Mexiko einzureisen, wenn ihr Aufenthalt nicht mehr als 180 Tage beträgt unabhängig davon, ob sie als Touristen, Geschäftsleute, Praktikanten, Freiwillige, Studenten oder Techniker einreisen, solange sie keine entgeltliche Tätigkeit ausüben.

Liste der Länder, die unter diesen Voraussetzungen kein Visum benötigen:

Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, und Zypern.

Länder und Regionen, die kein Visum für die Einreise nach Mexiko benötigen

Andere Nationalitäten, die über ein gültiges Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten für die USA oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel für die USA, Kanada, Japan, Großbritannien oder den Schengen-Raum verfügen (z. B. Deutschland), dürfen ebenfalls ohne Visum unter den oben genannten Bedingungen einreisen.

Für Aufenthalte über 180 Tage muss ein Visum bei der mexikanischen Botschaft beantragt werden.

WICHTIG:

  • Besitzer eines kosovarischen Reisepasses werden gebeten, sich per Telefon an die Visaabteilung zu wenden.
  • Wenn Besitzer deutscher Reiseausweise (Inhaber von grauen und blauen Reiseausweisen) oder einesPassersatzes, eine unbefristeteAufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen dürfen Sie als Tourist, Transitreisender oder Geschäftsreisender in Mexiko ohne Visum einreisen.

Traducción de los párrafos 3 y 5 de los requisitos:

Diario oficial – 17 de mayo de 2016 -
Poder Ejecutivo – Secretaría de Gobernación
___________________

Anforderungen:

Der ausländische Empfänger von Leistungen des mexikanischen Staates muss außer den genannten Dokumenten noch eines der folgenden Dokumente vorlegen:
a) Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Kanada, die USA, Japan, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, einen der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums oder eines der Mitgliedsländer der Pazifik-Allianz;
b) Ein gültiges Visum für Kanada, die USA, Japan, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, oder einen der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums;
c) Eine APEC Business Travel Card (ABTC), die von Mexiko anerkannt wird.

Im Fall von Kindern oder Jugendlichen unter gesetzlicher Vormundschaft im Zivilrecht, die mit einem volljährigen Dritten oder alleine reisen, müssen diese eine Erlaubnis für die Ausreise aus dem mexikanischem Staatsgebiet vorlegen, ausgestellt vom Sorgeberechtigten oder den durch den öffentlichen Urkundsbeamten oder die zuständige Behörde bestellten Vormund.
Falls es sich um ein Dokument handelt, das im Ausland ausgestellt wurde, muss dieses je nach Fall von einem Notar beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden. Außerdem muss eine Übersetzung beigefügt werden, wenn es sich um eine andere Sprache als Spanisch handelt.

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Erfordernisse:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Nachweis Ihrer Finanzlage in Form eines Schreibens des Arbeitgebers,
    • Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, auf der mindestens 745,00 € monatliches Einkommen bestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber)
    • Kopie Ihrer Kontoauszüge der letzten 6 Monate, auf der mindestens 2.236,00 € monatliches Durchschnittsguthaben bestätigt wird.
  4. Ein Passbild. Bitte kein eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  5. Überweisungsbeleg
  6. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminbestätigung zum Termin mit.

Daten für Banküberweisungen:

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Die ausländischen Staatsangehörigen aller Nationalitäten, die als Teilnehmer einer touristischen Kreuzfahrt nach Mexiko einreisen, benötigen kein Visum und keine besondere Einreiseerlaubnis. Allerdings dürfen sie ohne ein jeweiliges Visum nicht weiter als bis zu der mit der Kreuzfahrtlinie vereinbarten Grenze einreisen. Der Ausstieg am mexikanischen Zielhafen wird unter den vom Nationalen Einwanderungsinstitut vorgeschriebenen Bedingungen gestattet.

Diese Bestimmungen gelten für alle Nationalitäten, außer für Besitzer eines kosovarischen Reisepasses.

Der Besitzer eines kosovarischen Reisepasses wird gebeten, sich per Telefon an die Botschaft zu wenden.

Die elektronische Genehmigung erlaubt es Türken/innen, Russen/innen und Ukrainer/innen als Touristen, Transit- oder Geschäftsreisende nach Mexiko zu reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

Wenn Sie schon ein gültiges Visum für Mexiko besitzen, benötigen Sie keine elektronische Genehmigung. Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Großbritannien, Japan, Kanada, die Schengener-Staaten (auch Deutschland), bzw. ein gültiges Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika (befristet oder unbefristet) besitzen, dürfen Sie als Tourist, Transit-oder Geschäftsreisende/r in Mexiko einreisen und Sie benötigen weder eine elektronische Genehmigung noch ein Visum.

Erfordernisse um die elektronische Genehmigung zu erhalten:

  • Sie besitzen die türkische/russische/ukrainische Staatsangehörigkeit
  • Sie sind in der Türkei/Russland/Ukraine geboren.
  • Sie besitzen einen gültigen Reisepass

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, klicken Sie bitte auf den Link um die elektronische Genehmigung zu bekommen:

Auf Englisch klicken Sie hier

Auf Russisch klicken Sie hier

Auf Türkisch klicken Sie hier

Das System informiert Sie sofort über das Ergebnis Ihres Antrags.

Mögliche Ergebnisse bei Antragstellung:

  • Antrag angenommen: Sie können mit Ihrer elektronischen Genehmigung nach Mexiko reisen.
  • Antrag abgelehnt: Sie können keine elektronische Genehmigung erhalten, weshalb Sie für die Reise ein Visum in einem Konsulat von Mexiko beantragen müssen.

Wenn Ihr Antrag angenommen wurde, melden Sie sich am Tag des Abflugs bei Ihrer Fluggesellschaft, und zeigen Ihre ausgedruckte elektronische Genehmigung und Ihren gültigen Reisepass vor. Der Einreisebehörde in Mexiko ist das ausgefüllte Einreiseformular vorzulegen, in dem je nach Reisezweck die Option Tourist, Transitoder Geschäftsreisende/r angekreuzt wird.

WICHTIG:

  • Zurzeit wird keine Gebühr für die elektronische Genehmigung erhoben.
  • Die elektronische Genehmigung hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Antragstellung.
  • Die elektronische Genehmigung ist nur für eine Reise nach Mexiko gültig.
  • Sie können so viele Genehmigungen erhalten, wie für Sie notwendig.
  • Familienangehörige, Angestellte eines Reisebüros oder die Fluggesellschaft können den Antrag für Sie ausfüllen. Trotzdem obliegt es Ihrer Verantwortung, dass die angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen.
  • Nachdem Sie die Genehmigung gespeichert haben, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Sollten Sie einen Fehler entdecken, füllen Sie bitte einen neuen Antrag mit den korrekten Daten aus. Vergewissern Sie sich, dass Sie der Fluggesellschaft die korrekte Genehmigung vorlegen.
  • Die elektronische Genehmigung garantiert Ihnen nicht, dass Sie Ihren Flug nach Mexiko wahrnehmen können ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. In jedem Fall entscheiden die Beamten der Einreisebehörde über die Einreise.
  • Wenn die elektronische Genehmigung verweigert wird, müssen Sie daraufhin zu einem mexikanischen Konsulat um ein Visum zu beantragen.

Für mehr Informationen zu einem Visumsantrag setzen Sie sich bitte mit dem Konsulat von Mexiko in Ihrem Land in Verbindung.

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen, muss ein Visum beantragt werden. Folgende Unterlagen müssen zur Ausstellung des Visums einreichen werden:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Bestätigung des deutschen Unternehmens mit genauer Angabe des Reisezwecks und der Anschrift des mexikanischen Unternehmens, bei dem die technische Beratung, Montage, Fotografie und Film, Inbetriebnahme, oder Überwachung durchgeführt werden soll. Hier sollte das Unternehmen bzw. die Person deutlich benannt werden, die sich für den Aufenthalt der Visumsantragssteller in Mexiko und für deren Einkommen verantwortlich zeichnen. Das Schreiben muss Firmen Stempel und Unterschrift enthalten.
  4. Schriftliche Erklärung des mexikanischen Unternehmens in spanischer Sprache, mit Firmenstempel und Unterschrift, es wird die Kopie eines   Ausweisdokumentes des Unterzeichners benötigt, an die Botschaft von Mexiko in Berlin adressiert, über die Erforderlichkeit der technischen Arbeiten, Beschreibung und Dauer der Tätigkeiten.
  5. Ein Passbild. Bitte kein biometrisches oder eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden (wir empfehlen ein entsprechendes Fotostudio für die Aufnahme). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint
  6. Wenn Ihr Aufenthalt weniger als 180 Tage ist, die einladende Organisation bzw. private Einrichtung muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Unterhaltskosten verfügt. Zu diesem Zweck muss sie Belege in Original und Kopie vorlegen, die nachweisen, dass sie während der letzten zwölf Monate Anlagen oder ein Bankguthaben in Höhe von durchschnittlich 7.472,00 € im Monat besessen hat.
    Sofern die einladende Institution die Unterhaltskosten nicht übernimmt:,
        i. Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, auf der mindestens 745,00 € monatliches Einkommen bestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber).
     ii. Kopie Ihrer Kontoauszüge der letzten 6 Monate, auf der mindestens 2.236,00 €monatliches  Durchschnittsguthaben bestätigt wird.

    Wenn Ihr Aufenthalt länger als 180 Tage ist, die einladende Organisation bzw. private Einrichtung muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Unterhaltskosten verfügt. Zu diesem Zweck muss sie Belege in Original und Kopie vorlegen, die nachweisen, dass sie während der letzten zwölf Monate Anlagen oder ein Bankguthaben in Höhe von durchschnittlich 74.720,00 € im Monat besessen hat.
    Sofern die einladende Institution die Unterhaltskosten nicht übernimmt:,
     i. Nachweis (Original und Kopie) der letzten 12 Monate über Anlagen oder Bankguthaben in Höhe von durchschnittlich 37.360,00 € im Monat
      ii. Nachweis des Visumsantragstellers, dass er über der letzten 6 Monate ein monatliches Nettoeinkommen oder eine Pension in Höhe von 2.236,00 €verfügt.

  7. Nachweis der Fähigkeiten, Erfahrung und Qualifikation des ausländischen Staatsbürger zur Ausübung der Tätigkeit laut Einladung in Original und Kopie.
  8. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Daten für Banküberweisungen:

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Die Botschaft von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern.

Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit, um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle in der Botschaft vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Die Botschaft akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen und die Kopie des Überweisungsbeleges mit der richtigen, gültigen Gebühr zusammen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. 

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: In Einzelfällen wird eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium eingeholt; in anderen Fällen wird die Gebühr für das Visum erhoben oder die Ausstellung ist kostenlos. Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf, um Ihren Fall zu klären. 

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Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Falls Sie Rentner (mit einem Mindestalter von 50 Jahren) sind und sich in Mexiko niederlassen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Ausstellung eines Visums müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. auch der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte KEIN biometrisches oder eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden (wir empfehlen ein entsprechendes Fotostudio für die Aufnahme). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Nachweis über Ihre Einkünfte, in Form einer Bescheinigung der Bank bzw. Ihres Rentenbescheids. Es muss ein monatlich verfügbarer Mindestbetrag in Höhe von 3.736,00  nachgewiesen werden. Für jedes von Ihnen abhängige Familienmitglied, mit dem Sie Ihre Reise nach Mexiko antreten (Ehegatte, Kinder) muss zusätzlich ein Mindestbetrag von 745,00   bestätigt werden.
  5. Falls Ihnen eine persönliche Anreise nach Berlin zur Abholung des Visums aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie uns informieren.
  6. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Die Botschaft von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern. 

Zusätzlich zu Ihrem Visum, erhalten alle ausländischen Bürger bei der Einreise in Mexiko eine Forma Migratoria Múltiple- FMM (Formular für mehrfache Einreise). Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit, um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle in der Botschaft vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Die Botschaft akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen und die Kopie des Überweisungsbeleges mit der richtigen, gültigen Gebühr zusammen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: In Einzelfällen wird eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium eingeholt; in anderen Fällen wird die Gebühr für das Visum erhoben oder die Ausstellung ist kostenlos.

Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf, um Ihren Fall zu klären.

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Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Falls Sie in Mexiko ein Praktikum absolvieren möchten, müssen Sie nur dann ein Visum beantragen wenn sie beabsichtigen, länger als 180 Tagen in Mexiko zu bleiben. Für die Ausstellung dieses Dokumentes müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein biometrisches oder eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Bestätigung der mexikanischen Firma, bei der Sie das Praktikum absolvieren werden, in spanischer Sprache, mit Firmenstempel und Unterschrift, es wird die Kopie eines   Ausweisdokumentes des Unterzeichners benötigt, an die Botschaft von Mexiko in Deutschland oder an Sie adressiert. Aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Praktikumsdauer und –stelle, sowie die Tätigkeiten des Praktikanten hervorgehen.
  5. Nachweis, dass der Antragsteller für die Dauer seines Aufenthaltes in Mexiko über mindestens 2.236,00   monatlich verfügt. Dieser Nachweis muss in schriftliche Form sein, und kann mit einem der unten aufgelisteten Dokumenten bescheinigt werden:
    • Formloses Schreiben der Bank, in dem ein Dauerauftrag bestätigt wird oder
    • Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden)  
  6. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Die Botschaft von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern.

Zusätzlich zu Ihrem Visum, erhalten alle ausländischen Bürger bei der Einreise in Mexiko eine Forma Migratoria Múltiple- FMM (Formular für mehrfache Einreise). Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit, um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle in die Botschaft vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Die Botschaft akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen und die Kopie des Überweisungsbeleges mit der richtigen, gültigen Gebühr zusammen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. Es ist unbedingt notwendig, dass Sie uns eine Telefonnummer hinterlassen, wo Sie ständig erreichbar sind (am besten Mobil).

Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf, um Ihren Fall zu klären. E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Falls Sie in Mexiko einen Studienaufenthalt in Mexiko planen, müssen Sie nur dann ein Visum beantragen wenn sie beabsichtigen, länger als 180 Tagen zu bleiben. Für die Ausstellung eines solchen Dokumentes müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein biometrisches oder eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Originalbeweis der Zulassung der mexikanischen Universität oder Schule zum Studium in spanischer Sprache, mit offiziellem Stempel und an die Botschaft von Mexiko in Berlin oder an Sie adressiert. Das Schreiben muss mit dem offiziellen Stempel, mit der Unterschrift des Verantwortlichen, es wird die Kopie eines   Ausweisdokumentes des Unterzeichners benötigt, und mit dem offiziellen Geschäftslogo der Universität versehen sein.
  5. Nachweis, dass der Antragsteller für die Dauer seines Aufenthaltes in Mexiko über mindestens 745,00   monatlich verfügt. Dieser Nachweis muss in schriftlicher Form sein und kann mit einem der unten aufgelisteten Dokumenten bescheinigt werden:
    • Formloses Schreiben der Bank, in dem ein Dauerauftrag bestätigt wird oder
    • Bürgschaft der Eltern, in der diese die finanzielle Unterstützung bestätigen (Bitte fügen Sie eine Kopie der Ausweise Ihrer Eltern sowie Einkommen Nachweis der letzten sechs Monaten hinzu) oder
    • Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden) 
  6. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Die Botschaft von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern.

Zusätzlich zu Ihrem Visum, erhalten alle ausländischen Bürger bei der Einreise in Mexiko eine Forma Migratoria Múltiple- FMM (Formular für mehrfache Einreise). Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit, um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle in die Botschaft vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Die Botschaft akzeptiert keine unvollständigen Dokumente.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. 

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: In Einzelfällen wird eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium eingeholt; in anderen Fällen wird die Gebühr für das Visum erhoben oder die Ausstellung ist kostenlos.

Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf, um Ihren Fall zu klären. E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente per Post oder per Mail zu:

  1. Ausgefülltes  
  2. Kopie des Reisepasses der Seite mit den persönlichen Angaben, sowie für nicht europäische Staatsangehörige die Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Bürgschaft der Eltern, aus welcher hervorgeht, dass Sie eine monatliche Unterstützung von mindestens 745,00  erhalten. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Ausweise der Eltern hinzu, sowie Kopien ihrer Gehaltsabrechnungen oder der Bankauszüge der letzten 6 Monate. Wird ein Stipendium erhalten, fügen Sie bitte dieses hinzu. 
  5. Formular “Reisegenehmigung der Eltern” für Minderjährige.  Ausgefüllt und unterschrieben. 
  6. Fotokopie der Zulassung der mexikanischen Schule in spanischer Sprache. Das Schreiben muss mit dem offiziellen Stempel, mit der Unterschrift des Verantwortlichen und mit dem offiziellen Geschäftslogo der Universität versehen sein und es muss eine Kopie eines gültigen Ausweises des Unterschreibenden beigefügt werden.
  7. Für Minderjährige: Wir benötigen eine notariell beglaubigte Kopie zur Vollmachtserteilung zur Vertretung der Minderjährigen. Diese muss auf den Namen der Betreuungsperson in Mexiko, wo die Minderjährigen unterkommen werden ausgestellt werden. Die Vollmacht dient der Vertretung der Minderjährigen vor der Einwanderungsbehörde und ermöglicht dessen Ausreise. Die Vollmacht muss übersetzt werden und beglaubigt werden, um in Mexiko gültig zu sein. Es ist sehr wichtig, dass die Minderjährigen diese Vollmachtserteilung mit sich tragen. Zudem fügen Sie bitte eine Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten bei.
  8. Für Minderjährige: Bitte fügen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen an und eine Kopie der Ausweise der Eltern. Der Visumsantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden und beide Eltern müssen persönlich erscheinen, um das Visum abzuholen. Ist dies nicht möglich, bringen Sie uns bitte folgende Dokumente mit:
    • Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Elternteils. Wir informieren Sie darüber, dass wir das Original einbehalten müssen.
    • Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts. Wenn diese nicht in Deutschland ausgestellt wurde, muss diese notariell beurkundet werden. Ist sie nicht Deutsch, muss sie zudem übersetzt werden.
  9. Erfolgreiches Gespräch im Rahmen des Termins
  10. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Sollten Sie eine Überweisung vornehmen, um das Visum zu bezahlen, tragen Sie bitte folgende Daten ein:

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

GEBÜHRENVERZEICHNIS

** Bitte beachten Sie bei der Vornahme der Zahlung die tagesaktuellen Tarife, da diese monatlich dem Wechselkurs angepasst werden.

WICHTIG:

  • Zu dem vereinbarten Termin müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente bei sich haben.
  • Sie erhalten Sie im Rahmen Ihres Termins ein provisorisches Visum, welches ab dem Tag Ihres Termins eine Gültigkeitsdauer von 180 Tage hat und nur zu einer einmaligen Einreise nach Mexiko dient. Im Flugzeug erhalten Sie eine FFM, welche Sie ausfüllen und der Einwanderungsbehörde bei Ihrer Einreise aushändigen müssen. Ab ihrer Einreise haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihr Visum gegen eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung auszutauschen. Nur mit einer solchen können Sie ausreisen.
  • Es ist nicht erforderlich, dass Sie ein Rückflug vorweisen, wenn Sie mit dem Visum in Mexiko einreisen.
  • Um Ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlängern, müssen Sie sich bei den mexikanischen Einwanderungsbehörden melden

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Teilnehmer des Rotary-Jugendaustauschs, die mehr als 180 Tage in Mexiko bleiben wollen, müssen ein zeitlich befristetes Studentenvisum (Visa de Residente Temporal Estudiante) beantragen.

Dafür müssen sie bei den mexikanischen Behörden folgende Dokumente vorlegen:

  1. Ausgefülltes Formular  
  2. Kopie des Reisepasses der Seite mit den persönlichen Angaben, sowie für nicht europäische Staatsangehörige die Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Bürgschaft der Eltern, aus welcher hervorgeht, dass Sie eine monatliche Unterstützung von mindestens 745,00  erhalten. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Ausweise der Eltern hinzu, sowie Kopien ihrer Gehaltsabrechnungen oder der Bankauszüge der letzten 6 Monate. Wird ein Stipendium erhalten, fügen Sie bitte dieses hinzu. 
  5. Formular “Reisegenehmigung der Eltern” für Minderjährige.  Ausgefüllt und unterschrieben. 
  6. Zulassung der mexikanischen Schule in spanischer Sprache. Das Schreiben muss mit dem offiziellen Stempel, mit der Unterschrift des Verantwortlichen und mit dem offiziellen Geschäftslogo der Universität versehen sein und es muss eine Kopie eines gültigen Ausweises des Unterschreibenden beigefügt werden.
  7. Bestätigungsschreiben des Rotary-Clubs, in dem die Übernahme der Schulgebühren bestätigt wird, und „Guarantee Form“(Section E Page 1 und Section F Page 1) der Gastfamilie, die Unterkunft und Verpflegung übernimmt.
  8. Bestätigungsschreiben des Rotary-Clubs, in dem die Übernahme der Schulgebühren bestätigt wird und bestätigt wird, dass die Gastfamilie die Unterkunft und Verpflegung übernimmt.
  9. Kopie der beglaubigten Vollmachtsurkunde auf den Namen des Präsidenten des Rotary-Clubs der Stadt, in welcher die Minderjährigen unterkommen werden. Die Vollmacht dient der Vertretung der Minderjährigen vor der Einwanderungsbehörde und ermöglicht dessen Ausreise. Die Vollmacht muss übersetzt werden und beglaubigt werden, um in Mexiko gültig zu sein. Es ist sehr wichtig, dass die Minderjährigen diese Vollmachtserteilung mit sich tragen. Zudem fügen Sie bitte eine Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten bei.
  10. Kopie der Ausweise der Gastfamilie in Mexiko
  11. Für Minderjährige: Bitte fügen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen an und eine Kopie der Ausweise der Eltern. Der Visumsantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden und beide Eltern müssen persönlich erscheinen, um das Visum abzuholen. Ist dies nicht möglich, bringen Sie uns bitte folgende Dokumente mit:
    • Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Elternteils. Wir informieren Sie darüber, dass wir das Original einbehalten müssen.
    • Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts. Wenn diese nicht in Deutschland ausgestellt wurde, muss diese notariell beurkundet werden. Ist sie nicht Deutsch, muss sie zudem übersetzt werden.
  12. Erfolgreiches Gespräch im Rahmen des Termins
  13. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

GEBÜHRENVERZEICHNIS

** Bitte beachten Sie bei der Vornahme der Zahlung die tagesaktuellen Tarife, da diese monatlich dem Wechselkurs angepasst werden.

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Falls Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr planen oder Ihren Zivildienst in Mexiko absolvieren möchten, müssen Sie ein entsprechendes Visum beantragen. Für die Ausstellung eines solchen Dokumentes ist folgendes zu beachten:

Folgende Unterlagen und Daten sind einzureichen:

  1. Ausgefülltes  
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein biometrisches oder eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Bestätigungen der mexikanischen Firma, Stiftung oder Einrichtung, bei der Sie den Sozialdienst absolvieren werden (in spanischer Sprache, mit Firmenstempel und an die Botschaft von Mexiko in Berlin adressiert). Aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Dauer und Ort, sowie Tätigkeiten des Sozialdiensts hervorgehen.
  5. Die einladende Organisation bzw. private Einrichtung muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Unterhaltskosten verfügt. Zu diesem Zweck muss sie Belege in Original und Kopie vorlegen, die nachweisen, dass sie während der letzten zwölf Monate Anlagen oder ein Bankguthaben in Höhe von durchschnittlich 74.720,00 €  im Monat besessen hat.
    Nachweis der Fähigkeiten, Erfahrung und Qualifikation des ausländischen Staatsbürger zur Ausübung der Tätigkeit laut Einladung in Original und Kopie
    Sofern die einladende Institution die Unterhaltskosten nicht übernimmt:
    i.Nachweis (Original und Kopie) über Anlagen oder Bankguthaben in Höhe von durchschnittlich 37.360,00 €  im Monat   
    ii.Nachweis des Visumsantragstellers, dass er über ein monatliches Nettoeinkommen oder eine Pension in Höhe von 2.236,00  verfügt.
  6. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Die Botschaft von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern.

Zusätzlich zu Ihrem Visum, erhalten alle ausländischen Bürger bei der Einreise in Mexiko eine Forma Migratoria Múltiple- FMM (Formular für mehrfache Einreise). Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit, um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle in die Botschaft vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie: Die Botschaft akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen und die Kopie des Überweisungsbeleges mit der richtigen, gültigen Gebühr zusammen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. Hierbei gibt es keine Ausnahmen! Es ist unbedingt notwendig, dass Sie uns eine Telefonnummer hinterlassen, wo Sie ständig erreichbar sind (am besten Mobil).

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: In Einzelfällen wird eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium eingeholt; in anderen Fällen wird die Gebühr für das Visum erhoben oder die Ausstellung ist kostenlos.

Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf, um Ihren Fall zu klären. E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Sie können nur dann ein Visum für ihren Ehemann/ihre Ehefrau/nicht eheliche Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder ausstellen lassen, wenn Sie die mexikanische Staatsangehörigkeit haben oder bereits ein Visum für Mexiko besitzen.

Dafür lassen Sie uns bitte folgende Dokumente zukommen:

  1. Ausgefülltes  
  2. Kopie und Original des Reisepasses der Seite mit den persönlichen Angaben, sowie für nicht europäische Staatsangehörige die Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein Passbild. Bitte kein eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder sowie deren Kopien. Handelt es sich um ein Dokument, das im Ausland ausgestellt wurde, muss die beglaubigt und übersetzt werden.
  5. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

Für Minderjährige: Der Visumsantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden und beide Eltern müssen persönlich erscheinen, um das Visum abzuholen. Ist dies nicht möglich, bringen Sie uns bitte folgende Dokumente mit:

  • Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Elternteils. Wir informieren Sie darüber, dass wir das Original einbehalten müssen.
  • Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts. Wenn diese nicht in Deutschland ausgestellt wurde, muss diese notariell beurkundet werden. Ist sie nicht Deutsch, muss sie zudem übersetzt werden
  • Für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist es möglich ein Visum zu beantragen, auch wenn Sie die eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht nachweisen können, wenn Sie gemeinsame Kinder haben. Bitte fügen Sie dafür die Geburtsurkunde des Kindes bei.

WICHTIG:

  • -Der Antrag kann nur dann ausgeführt werden, wenn der Antragsteller und der Visumsinhaber gemeinsam in der Botschaft erscheinen

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Jeder Reisende, der entgeltliche Tätigkeiten in Mexiko vornehmen wird, benötigt eine Arbeitserlaubnis, welche von dem mexikanischen Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Wichtig: Sobald Sie Ihre Vorgangsnummer (NUT) erhalten, haben Sie 30 Tage um Ihren Visumsantrag zu stellen und diesen zu bearbeiten.

Das mexikanische Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, muss bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración), die dem mexikanischen Innenministerium (Secretaría de Gobernación) unterstellt ist, einen Antrag stellen.

  • Bei einem Aufenthalt bis 180 Tage in Mexiko muss ein “Visitante con permiso para realizar actividades remuneradas”.
  • Bei einem Aufenthalt ab 180 bis 4 Jahre in Mexiko muss ein “Residente temporal con permiso de trabajo”. 

Wenn die mexikanische Einwanderungsbehörde die Einreisegenehmigung erteilt und dies der zuständigen mexikanischen Botschaft bzw. dem zuständigen mexikanischen Konsulat mitgeteilt hat, werden die Antragsteller – in der Regel durch das mexikanische Unternehmen, in dem sie arbeiten werden – benachrichtigt. Erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung kann die mexikanische Botschaft bzw. das mexikanische Konsulat die erforderlichen Dokumente ausstellen, die von dem Antragsteller und seiner Familie persönlich nach Terminabsprache abgeholt werden müssen.

Bitte benachrichtigen Sie uns, sobald Sie Ihre Arbeitserlaubnis erhalten haben.

Um Informationen zu erhalten, welche Dokumente eingereicht werden müssen, kontaktieren Sie bitte direkt die mexikanische Einwanderungsbehörde.

Instituto Nacional de Migración

Webseite

Sobald Sie die Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde erhalten haben, senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente per Post oder per Mail zu und nehmen Sie die Dokumente zu dem Termin mit:

  1. Ausgefülltes  
  2. Kopie des Reisepasses der Seite mit den persönlichen Angaben, sowie für nicht europäische Staatsangehörige die Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein aktuelles Passbild. Bitte kein eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Kopie der Arbeitserlaubnis, auf welcher die Vorgangsnummer erscheint (NUT). 
  5. Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein Einreisedokument wird eine Gebühr erhoben; diese entnehmen Sie dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sie dürfen erst zahlen, wenn Sie einen bestätigten Termin haben. Sie müssen uns zuerst Ihre Antragsformular und Kopien der erforderlichen Dokumente zusenden.

Sollten Sie eine Überweisung vornehmen, um das Visum zu bezahlen, tragen Sie bitte folgende Daten ein:

Name: Mexikanische Botschaft

Bank: Commerzbank AG

Kontonummer: 266033001, BLZ 100 400 00

GEBÜHRENVERZEICHNIS

** Bitte beachten Sie bei der Vornahme der Zahlung die tagesaktuellen Tarife, da diese monatlich dem Wechselkurs angepasst werden.

WICHTIG:

  • Falls ein temporäres Visum ausgestellt wird, erhalten Sie im Rahmen Ihres Termins ein provisorisches Visum, welches ab dem Tag Ihres Termins eine Gültigkeitsdauer von 180 Tage hat und nur zu einer erstmaligen Einreise nach Mexiko dient. Im Flugzeug erhalten Sie eine FFM, welche Sie ausfüllen und der Einwanderungsbehörde bei Ihrer Einreise aushändigen müssen. Ab ihrer Einreise haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihr Visum gegen eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung auszutauschen. Nur mit einer solchen können Sie ausreisen.

Die folgende Unterlagen müssen per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Am 2. Dezember 2013 wurde ein Beschluss zur Überarbeitung der Artikel 42, 53 y 247 des mexikanischen Einwanderungsgesetzes, die die Ausreise Minderjähriger aus Mexiko regeln, veröffentlicht.

Durch diesen Beschluss wird die Anwendung von Artikel 49 des mexikanischen Einwanderungsgesetzes auf die Minderjährigen, die Mexiko allein oder in Begleitung einer erwachsenen Drittperson, die weder der Erziehungsberechtigte noch der Träger des Sorgerechts bzw. der Vormundschaft ist verlassen, beschränkt. Konkret handelt es sich um:

  1. mexikanische Staatsbürger, die in Mexiko leben
  2. mexikanische Staatsbürger, die im Ausland leben
  3. Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft (davon muss eine die mexikanische sein)
  4. Ausländer, mit befristeter oder unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung bzw. einem befristeten Schüler- bzw. Studentenvisum

In den oben genannten vier Fällen muss der Minderjährige bei der Ausreise neben dem gültigen Reisepass ein durch eine öffentliche Urkundsperson oder eine dazu befugten Behörde beglaubigtes Dokument mit sich führen, welches die Reiseerlaubnis der Erziehungsberechtigten bzw. der Träger des Sorgerechts oder der Vormundschaft enthält.

Ausländische Minderjährige, die sich zu Besuch und ohne Arbeitsgenehmigung in Mexiko aufhalten –beispielweise Touristen oder Schüler, deren Aufenthalt kürzer als 180 Tage ist– benötigen keinerlei Ausreisegenehmigung, wenn sie Mexiko allein oder in Begleitung Dritter verlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass weder das mexikanische Außenministerium noch die mexikanischen Auslandsvertretungen in dieser Angelegenheit befugt sind (www.inm.gob.mx) . Daher muss diese Ausreisegenehmigung seitens der Erziehungsberechtigten bzw. Träger des Sorgerechts oder der Vormundschaft des mexikanischen bzw. ausländischen Minderjährigen, der vorübergehend oder dauerhaft in Mexiko lebt und ausreisen möchte, von einem mexikanischen oder ausländischen Notar oder einer dazu befugten Behörde beglaubigt werden (mit einer Apostille versehen und ins Spanische übersetzt).

  • Brauche ich ein Visum für die Einreise als Tourist in Mexiko?

Staatsangehörige von EU-Ländern und Schengener-Staaten, sowie den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und Kanada, die als Tourist einreisen benötigen kein Visum. Für alle anderen Länder gilt grundsätzlich Visapflicht; es gibt aber Sonderregelungen. Falls das auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Russische, Ukrainische, Brasilianische und Peruanische Staatsangehörige, klicken Sie bitte hier.

  • Wie lange ist die Bearbeitungszeit für ein Visum?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Erhalt der Unterlagen. In den Sommermonaten kann es aber durchaus länger dauern. Wir empfehlen bei der Reiseplanung genügend Zeit für die Beantragung eines Visums einzuplanen. Wir raten außerdem keine Flugtickets zu kaufen, bevor das Visum tatsächlich ausgestellt wurde.

  • Ab wann ist mein Visum gültig?

Alle Visa sind ab Ausstellungsdatum und nur für die angegebene Dauer gültig.

  • Ich möchte als Tourist mehrmals nach Mexiko einreisen, ist das möglich? Kann ich ein längerfristiges Visum beantragen?

Ja. Es besteht die Möglichkeit ein Visum für max. 10 Jahre zu beantragen falls Sie ein Touristenvisum für Mexiko benötigen. Dafür wird aber die Notwendigkeit der mehrmaligen Einreise nachgeprüft werden müssen.

  • Welche Gebühren fallen für die Beantragung eines Visums an?

Die Gebühr eines Visums unterscheidet sich je nach Reisezweck und Nationalität. Für genauere Information wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Gebührenverzeichnis

  • Ich mache eine Kreuzfahrt, benötige ich ein Visum?

Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, gleichgültig welcher Nationalität, benötigen zur Einreise nach Mexiko über mexikanische Häfen weder ein Visum noch eine vorherige Genehmigung durch die jeweilige konsularische Vertretung. Dabei muss beachtet werden, dass der Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden betragen darf.

Die Genehmigung der Einreise im jeweiligen Hafen wird gemäß den Bestimmungen der Einwanderungsbehörde erteilt.

  • Mein Visum ist in einem abgelaufenen Reisepass. Ist es trotzdem noch gültig?

Ja. Alle Visa im abgelaufenen Reisepass bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen. In diesem Fall muss sowohl der gültige Reisepass als auch der abgelaufene mit den Visa mitgeführt werden.

  • Ist ein Visum eine Einreisegarantie?

Nein. Mit einem gültigen Visum können Sie am Flughafen oder an einer anderen Grenzübertrittsstelle die Einreise nach Mexiko beantragen. Die mexikanische Einwanderungsbehörde am Flughafen in Mexiko trifft jedoch die endgültige Entscheidung darüber, ob Sie in nach Mexiko einreisen dürfen oder nicht.

  • Ich bin Tourist, muss ich meine Einreise auf einer Behörde melden?

Nein. Weder Touristen, noch Transitreisende noch Geschäftsreisende müssen ihre Einreise anmelden. Für Schüler, Studenten, Praktikanten, Techniker, etc. gilt eine andere Regelung. Sie haben 30 Tage ab Einreise Zeit um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ gegen ihr Visum umzutauschen.

  • Ich habe ein FM3-Dokument. Kann ich damit noch nach Mexiko einreisen?

Ab dem 30.April 2010 änderte sich das Verfahren der Visavergabe. Einreisedokumente Typ FM3 und FM2 in Form eines Buches werden seit dem 31. Juli 2010 von mexikanischen Auslandsvertretungen nicht mehr ausgestellt. Statt eines FM3 erhalten alle ausländischen Bürger bei der Einreise in Mexiko eine Forma Migratoria Múltiple-FMM (Formular für mehrfache Einreise). Die eingereiste Person hat 30 Tage ab Einreise Zeit um die nächstgelegene Einwanderungsbehörde aufzusuchen um dort den Ausweis „NO INMIGRANTE“ zu erhalten. Dabei ist es empfehlenswert alle im Konsulat vorgelegten Unterlagen als Kopie mitzuführen.

Noch gültige FM3 können aber weiterhin benutzt werden.

  • Arbeitsvisum. Wie sieht das Verfahren aus um ein Arbeitsvisum zu beantragen?

Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis gilt für alle Staatsangehörigkeiten, dass der mexikanische Arbeitgeber beim Mexikanischen Innenministerium (www.inm.gob.mx, www.segob.gob.mx) direkt vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis (Permiso de Estancia) für die betroffene Person beantragt. Für weitere Information klicken Sie bitte hier.

Haben Sie weiterhin offene Fragen, bitte wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für welches Land brauche ich als Deutscher ein Visum?

Die Einreiseerlaubnis wird direkt an der Grenze ausgestellt: Ägypten, Gambia, Jordanien, Kenia, Malediven, Philippinen, Russische Föderation (für Kasachstan), Sri Lanka, Oman, Venezuela (nur für die Einreise per Segelschifft muss ein Visum beantragt werden; ansonsten reicht die am Flughafen erhältliche Touristenkarte), ...

Welche Länder sind Visumfrei für Deutsche?

Folgende Länder sind teil des Schengen-Abkommens und sind von der Visumpflicht befreit:.
Albanien..
Andorra..
Antigua und Barbuda..
Argentinien..
Australien..
Bahamas..
Barbados..
Bosnien und Herzegowina..

In welche Länder benötigt man ein Visum?

Nordamerika.
USA. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist die ESTA-Genehmigung ist heutzutage die Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt in den USA. ... .
Kanada. ... .
Südafrika. ... .
Ostafrika-Visum - Visum für Kenia, Uganda & Ruanda. ... .
Tansania. ... .
Simbabwe. ... .
Sambia. ... .
Mosambik..

Für welche Länder braucht man ein Visum mit deutschem Pass 2021?

Für folgende Länder müssen deutsche Staatsbürger im Voraus ein Visum, ein visa-on-arrival* oder ein „Electronic Travel Authority“** beantragen:.
Afghanistan..
Ägypten*.
Algerien..
Angola..
Äquatorialguinea..
Aserbaidschan..
Äthiopien*.
Australien**.

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