Fahrzeughalter gleich eigentümer

Kommt es zu einem Unfall, ist der Umstand, ob es sich bei der beteiligten Person um den Eigentümer, Halter oder den Fahrer eines Fahrzeugs handelt, rechtlich betrachtet, ein wichtiger Punkt.

Fahrzeugeigentümer, -halter und –fahrer kann ein und dieselbe Person sein. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein, so die Erklärung des TÜV Nord. Hier sind ganz unterschiedliche Konstellationen denkbar. Der Vater ist beispielsweise als Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragen, Fahrer ist sein Sohn. Ob der Halter auch gleichzeitig Eigentümer ist, spielt hingegen keine wesentliche Rolle, da der Wagen geleast sein könnte und dann entweder Eigentum der Bank oder des Herstellers ist.

Im Fahrzeugbrief (2005 ersetzt durch die „Zulassungsbescheinigung Teil II) ist lediglich erfasst, auf welche natürliche Person der Wagen zugelassen ist. Halter eines Fahrzeugs gemäß straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist immer derjenige, der über das Fahrzeug verfügt, es „auf eigene Rechnung“ in Gebrauch hat, somit Nutzen aus dessen Verwendung zieht und alle Kosten dafür übernimmt.

Halter ist verantwortlich für Sicherheit und ordnungsgemäßen Betrieb

Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch auch der Eigentümer. Kommt es zu einer Haftungsfrage oder zu einem Bußgeld, kann der Halter in die Pflicht genommen werden, da er und nicht der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Besitzt der Fahrer keinen Führerschein oder steht er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, kann er rechtlich dafür belangt werden. Allerdings kann auch den Fahrzeughalter eine (Mit-) Schuld treffen, wenn er zum Beispiel wusste, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher oder der Fahrer zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet ist.

Quelle: augsburger-allgemeine.de (dpa)

Wer den Kfz Brief hat ist Eigentümer?

Der Fahrzeugbrief bleibt beim Eigentümer, den Fahrzeugschein bekommt der Halter. Finanziere deinen Fahrzeugkauf durch eine Bank, behält die Bank deinen Fahrzeugbrief bis das Auto vollständig abbezahlt ist. Du bist aber der Halter des Fahrzeugs und hast den Fahrzeugschein.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeugbesitzer?

Der Fahrzeugeigentümer hat keine Halterpflicht und haftet auch nicht – es sei denn, er und der Fahrzeughalter sind ein und dieselbe Person. Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet somit nicht der Fahrzeugeigentümer, sondern der Halter und gegebenenfalls dessen Versicherung.

Was versteht man unter Fahrzeughalter?

Der Fahrzeughalter ist per Definition diejenige Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sie ist für die Verkehrssicherheit des Pkw verantwortlich und dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht für das Auto abzuschließen. Der Kfz-Halter kümmert sich um Versicherung, Steuern und Wartung des Fahrzeugs.

Wer ist rechtlich der Besitzer eines Kfz?

Der Fahrzeughalter In Deutschland definiert das Gesetz den Fahrzeughalter als "juristische oder natürliche Person", die das Verfügungsrecht über den Pkw besitzt und der Behörde als rechtmäßiger Halter genannt wurde.