Bußgeldkatalog für Beleuchtung und Warnzeichen
FAQ: Beleuchtung und WarnzeichenIst die Beleuchtung am Fahrzeug gesetzlich geregelt? Show
Ja. In der StVZO ist in § 49a bestimmt, welche Beleuchtung an Fahrzeugen vorhanden sein muss. In § 17 StVO ist dann festgelegt, wann die Beleuchtung einzusetzen ist. Welche lichttechnischen Einrichtungen ein Fahrzeug haben muss, erfahren Sie hier. Wann müssen Sie die Beleuchtung am Fahrzeug einschalten? Die Beleuchtung am Fahrzeug ist immer dann einzuschalten, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Das kann gemäß § 17 StVO bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei Nebel, Regen und Schnee der Fall sein. Hier lesen Sie mehr zum richtigen Einsatz der Beleuchtung. Drohen Bußgelder, wenn die Beleuchtung nicht oder falsch verwendet wird? Ja. Schalten Sie die Beleuchtung nicht oder falsch ein, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 5 Euro und 60 Euro rechnen. Wann welche Verwarn- oder Bußgelder anfallen, zeigt die Tabelle hier.
Ratgeber: Schallzeichen und Beleuchtung am FahrzeugIm Straßenverkehr spielen die Beleuchtung und Warnzeichen (Hupe, Lichthupe) eines jeden Fahrzeuges eine überaus wichtige Rolle. Entsprechend ist auch jeder PKW-Fahrer dazu angehalten, die Beleuchtung am Fahrzeug ordnungsgemäß zu benutzen und auf dessen einwandfreier Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren. Doch wann kommen Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte überhaupt zum Einsatz? Wie kann ich das Abblendlicht am Auto richtig einstellen und was gibt es bei der Lichtfahrpflicht zu beachten? Wer nicht aufpasst oder sich nicht ordnungsgemäß verhält, für den sieht der Bußgeldkatalog entsprechende Konsequenzen vor. In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Beleuchtung und Warnzeichen am Auto, deren Benutzung, Auszüge aus der Bußgeldtabelle und Hinweise zum Bußgeldrechner. FahrzeugbeleuchtungDie Fahrzeugbeleuchtung eines Kraftfahrzeuges sorgt für mehr Sicherheit im Verkehr. Abblendlicht, Fernlicht und Co. sind Beispiele für die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen und notwendig, damit man bei schlechten Witterungsverhältnissen, Dämmerung oder Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird bzw. um selber genug zu sehen. Für alle Fahrzeuge gibt es eine Standardbeleuchtung, die jeweils vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind noch zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug möglich. Im Folgenden wird die Standardbeleuchtung an Personenkraftwagen aufgezeigt. PKW Standardbeleuchtung nach vorn (Frontleuchten, jeweils zwei)
PKW Standardbeleuchtung nach hinten (Rückleuchten)
PKW Standardbeleuchtung zur Seite
Autobeleuchtung: Wann muss welches Licht eingeschaltet/betätigt werden?Die Fahrzeugbeleuchtung spielt im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Sie fungiert als Warnzeichen und zugleich werden andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar. Besonders bei Dunkelheit/nachts muss während der Fahrt das richtige Licht eingeschaltet sein, um sich einerseits selber durch das verbesserte Sichtfeld sicherer und besser im Straßenverkehr zu bewegen, andererseits, um auf sich aufmerksam zu machen. Doch natürlich gibt es noch viele weitere Situationen, bei denen das Licht notwendig ist, wie beispielsweise im Tunnel, bei Regen, Nebel oder Dämmerung. Doch wann und welche Fahrzeugbeleuchtung müssen Sie im Straßenverkehr benutzen? Tagfahrlicht: Wann einschalten?Für das Tagfahrlicht, auch Licht am Tag, gibt es keine vorgeschriebenen Bestimmungen, zumal es beim Einschalten der Zündung automatisch angeht. Somit ist die Fahrzeugbeleuchtung nicht nur bei Dunkelheit oder schlichten Witterungsverhältnissen eingeschaltet, sondern selbst wenn tagsüber gute Sichtverhältnissen herrschen. Wird die Hauptbeleuchtung aktiviert, geht das Tagfahrlicht automatisch aus. Die Leuchtstärke ist im Vergleich zum Abblendlicht deutlich schwächer. In vielen Ländern ist eine Lichtpflicht auch am Tage vorgeschrieben, jedoch nicht in Deutschland. Hier gibt es nur eine Empfehlung, dennoch schalten viele Autofahrer, deren Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgestattet ist, das Abblendlicht auch am Tage ein. Abblendlicht: Wann einschalten?Wer kein Tagfahrlicht hat, sollte am besten schon tagsüber mit Abblendlicht fahren. Es ist aber in Deutschland nicht verpflichtend. Durch die Abblendscheinwerfer wird die Fahrbahn ausgeleuchtet und sollte immer bei Dämmerung, im Morgengrauen oder bei Dunkelheit angeschaltet werden. Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Das Abblendlicht ist so konzipiert, das es die Sichtweite bis maximal 50 Metern gewährleistet, wobei es den Gegenverkehr nicht blenden darf. Wer das Abblendlicht trotz Sichtbehinderung am Tage nicht vorschriftsmäßig nutzt, dem droht im Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen das höchste Bußgeld. So ist für ein Vergehen innerorts mit 25 Euro Bußgeld zu rechnen, außerorts sind es sogar 60 Euro und zusätzlich gibt es 1 Punkt in Flensburg. Fernlicht: Wann einschalten?Fernlicht ist vor allem während der nächtlichen Fahrt auf Landstraßen sehr hilfreich, da der einsehbare Bereich und damit die Sicherheit erhöht wird. Es darf aber nur dann eingeschaltet werden, wenn weder vorausfahrende noch entgegenkommende Fahrzeuge sowie andere Verkehrsteilnehmer wie Passanten oder Radfahrer geblendet werden. Darüber hinaus darf das Fernlicht auch bei einer durchgehenden Straßenbeleuchtung sowie innerorts nicht aktiviert werden. Auf der Autobahn kann das Fernlicht dann eingesetzt werden, wenn der Mittelstreifen lichtdicht ist. Zudem kann das Fernlicht als Signalleuchte (Lichthupe) und somit als Warnzeichen für andere Verkehrsteilnehmer benutzt werden. Beim Einschalten des Fernlichts erscheint eine blaue Kontrollleuchte auf den Armaturen. Bei dichtem Nebel oder Schnee ist der Einsatz des weiß strahlenden Fernlichts dagegen kontraproduktiv, da es reflektiert und der Fahrer geblendet werden kann. Nebelscheinwerfer: Wann einschalten?Der Nebelscheinwerfer, der in einem gelblichen Licht scheint, darf nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Somit ist der Nebelscheinwerfer auch bei starkem Regen oder Schneefall erlaubt, wobei zusätzlich immer auch das Abblendlicht aktiv sein muss. Eine Aktivierung der Nebelscheinwerfer wird auf den Instrumenten durch eine orangene Signalleuchte angezeigt, wobei man beim Einschalten aber vorsichtig sein muss. Der Schalter ist bei den meisten Fahrzeugen zweistufig, wobei der erste Druck den Nebelscheinwerfer aktiviert, während durch den zweiten Druck die Nebelschlussleuchte an geht. Letztere darf aber nur in bestimmten Fällen eingeschaltet sein. Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nutzen?In Deutschland ist es nicht erlaubt, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen. Nebelscheinwerfer dürfen Sie nur dann einschalten, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Das ist z.B. der Fall, wenn die Sicht durch Schnee, Regen oder Nebel behindert ist. Wer die Scheinwerfer missbräuchlich benutzt, riskiert ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro. Nebelschlusslicht: Wann einschalten?Für die Nebelschlussleuchte, die zur hinteren Fahrzeugbeleuchtung gehört, gelten strenge Vorschriften, denn sie gibt ein sehr helles rotes Licht von sich und kann den nachfolgenden Verkehr stark blenden. Daher darf die Nebelschlussleuchte erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern angeschaltet werden. Doch wie lässt sich eine Sichtweite von 50 Metern aus dem Auto heraus einschätzen? Hierfür gibt es zwei Orientierungshilfen:
Wer die Nebelschlussleuchte trotz ausreichend guter Sicht einschaltet, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro rechnen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn man nach dem Durchfahren eines dichten Nebelfeldes vergisst, die Nebelschlussleuchte auszuschalten. Zudem immer daran denken, dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Fahrtrichtungsanzeiger: Wann einschalten?Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich Blinker genannt, müssen beim Abbiegen, Spurwechsel, Anhalten oder beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr eingesetzt werden. Beim Anhalten ist immer in die Richtung zu blinken, in der angehalten wird. Hält also ein Auto auf der rechten Spur am rechten Fahrbahnrand, muss es nach rechts blinken. Wird der Blinker nicht vorschriftsmäßig benutzt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 10 Euro vor. Ist der Blinker defekt, wird schon ein höheres Bußgeld von 15 Euro verhängt. Bußgeldkatalog Beleuchtung: Welche Strafen drohen bei Verstößen?Werden Abblendlicht, Warnzeichen und Co. nicht ordnungsgemäß benutzt, sieht der Bußgeldkatalog für Beleuchtung und Warnzeichen Strafen vor, wobei diese im Vergleich zu anderen Bußgeldkatalogen des Straßenverkehrs eher niedrig ausfallen. Ein Fahrverbot droht laut dieser Bußgeldtabelle zwar nicht, dennoch ist es zwingend notwendig, dass jeder Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung seines Fahrzeugs sachgemäß benutzt, da der Verkehr in erster Linie visuell wahrgenommen wird. Vor allem während der Dunkelheit bzw. der Nacht sowie bei schlechten Wetterverhältnissen ist es umso wichtiger. Wird die Fahrzeugbeleuchtung nicht richtig eingesetzt, kommt es nicht nur zur Behinderung der eigenen Sicht, sondern darüber hinaus kann es passieren, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen wird. Die Folge können schwere Unfälle sein. Entsprechend sehen die StVO und der Bußgeldrechner für den Bußgeldbescheid folgendes Strafmaß bei genannten Verstößen vor:
Warnzeichen: Richtiger Einsatz von Warnblinkanlage, Lichthupe und HupeDer Warnblinker wird mal eben kurz beim Halten in der zweiten Spur zweckentfremdet, der langsam fahrende Vordermann mit der Lichthupe zum Platz machen aufgefordert oder der Nachbar per Hupe gegrüßt: Wohl jeder Autofahrer missbraucht dann und wann wissentlich die Schall- und Warnzeichen seines Autos. Das ist aber alles andere als ein Kavaliersdelikt, zumal der Bußgeldkatalog nicht umsonst Bußgelder für eine nicht vorschriftsmäßige Benutzung von Warnblinkanlage, Lichthupe oder Hupe vorsieht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was erlaubt ist und was nicht. Warnblinkanlage: Wann benutzen?Wie der Name Warnblinkanlage schon sagt, handelt es sich hierbei um ein Warnzeichen für andere Verkehrsteilnehmer. Entsprechend ist die Benutzung in der StVO auch eindeutig geregelt. An die Regelungen sollten sich Autofahrer auch halten, nicht nur, um eine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog zu umgehen, sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer nicht grundlos zu verunsichern. Die Warnblinkanlage darf nur dann eingeschaltet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Blinken auf Gefahren aufmerksam gemacht werden sollen. Das Parken in zweiter Spur, um schnell beim Kiosk oder Bäcker Besorgungen zu tätigen, zählt natürlich nicht dazu. In der StVO (§ 15 und 16) wird der Einsatz der Warnblinkanlage genau geregelt. In folgenden Situationen ist das Warnzeichen erlaubt bzw. vorgesehen:
Warnblinkanlage: Welche Strafe bei Missbrauch?Der Missbrauch der Warnblinkanlage wird mit einem Bußgeldbescheid und einem Bußgeld von 5 Euro bestraft. Im Übrigen handelt es sich hierbei um das geringste Strafmaß im Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen, was aber natürlich kein Grund ist, die Regeln der StVO zu missachten. LichthupeIn gewissen Verkehrssituationen ist der Einsatz der Lichthupe erlaubt. Aber wann? Und wann liegt in Verwendung der Lichthupe eine Nötigung vor? Was sieht der Bußgeldkatalog bei Missbrauch der Hupe vor? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Lichthupe. Wann ist die Lichthupe erlaubt?Wenn das Fernlicht kurz betätigt wird, kommt es zu einem Aufblenden des Scheinwerfers, womit man schnell die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erlangt. In der StVO ist der Begriff Lichthupe jedoch nicht existent, vielmehr ist hier die Rede von einem sogenannten Warnzeichen. Man darf die Lichthupe als Warnzeichen immer dann einsetzen, wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht. Auch zum Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Lichthupe durchaus gestattet, wobei viele denken, dass es sich gleich um eine Nötigung handelt und als Bedrängung verstanden wird. Doch entscheidend ist, in welchem Zusammenhang die Lichthupe eingesetzt wird. Denn erst wenn die Lichthupe zusammen mit dichtem Auffahren und/oder Blinker setzen benutzt wird, um auf den Vordermann Druck auszuüben, handelt es sich um eine Nötigung, die ein klarer Verstoß gegen die StVO darstellt. Die Lichthupe alleine, die von Rasern vor allem auf der Autobahn eingesetzt wird, ist dagegen noch keine Nötigung. Richtiges Verhalten bei LichthupeWer von seinem Hintermann beispielsweise mit Lichthupe auf der Autobahn angewiesen wird, die Fahrbahn frei zu geben, sollte ruhig und gelassen reagieren. Angesichts von Geschwindigkeiten meist jenseits der 100 km/h jedoch nicht immer einfach. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über die Lage verschaffen und wenn es der Verkehr erlaubt, die Spur wechseln. Keinesfalls sollte man den Hintermann weiter provozieren (bspw. durch leichtes Bremsen), auch wenn man selber die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt. Dabei ist aber auch zu bedenken, dass man sich immer an das Rechtsfahrgebot hält und nicht unnötig die linke Spur auf der Autobahn blockiert wird und man durch sein langsameres Fahrtempo eine Behinderung für andere Fahrer darstellt. Wenn die rechte Spur frei ist, ist immer auf dieser Fahrbahn zu fahren. Andernfalls droht genau wie im Falle der Nötigung durch Lichthupe und zu dichtes Auffahren ein Bußgeld. Wenn man sich selber in einem Überholvorgang befindet und deshalb die linke Spur nutzt, sollte man sich durch die Lichthupe nicht bedrängen lassen oder gar unkontrolliert auf den rechten Fahrstreifen ziehen. In solch einer Situation hat das Fahrzeug hinter Ihnen zu warten, bis das Überholmanöver abgeschlossen wurde. Lichthupe: Welche Strafe bei Missbrauch?Der Missbrauch der Lichthupe, egal ob außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften, wird laut Bußgeldrechner mit einem Bußgeld von 5 Euro bestraft. In Verbindung mit einer Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise bei der Lichthupe auf der Autobahn in Kombination mit Drängeln, verdoppelt sich der Bußgeldbescheid auf ein Bußgeld von 10 Euro. Hupe / SchallzeichenGenau wie bei der Lichthupe sieht die StVO auch das Wort Hupe nicht vor, stattdessen lautet die offizielle Bezeichnung Schallzeichen. Das Wort verdeutlicht den Verwendungszweck der Hupe: So ist diese dafür gedacht, um Warnzeichen durch Schall zu geben. Zudem ist in der StVO eindeutig definiert, wann Verkehrsteilnehmer durch Hupen innerorts oder Hupen außerorts ein Warnzeichen geben dürfen. Wann ist Hupen erlaubt?
Die identischen Vorschriften gelten übrigens auch für die Lichthupe. Hupe: Welche Strafe bei Missbrauch?Wird die Hupe nicht ausschließlich genutzt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer drohenden Gefahr zu warnen oder um außerhalb geschlossener Ortschaften den eigenen Überholvorgang anzukündigen, handelt es sich laut deutschem Verkehrsrecht um eine Ordnungswidrigkeit, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von 5 Euro festgelegt ist. Wird die Hupe ohne triftigen Grund betätigt und entsteht daraus eine Gefahrensituationen für den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall deutlich höher ausfallen. Auch wenn beispielsweise Radfahrer durch das Hupen zum Platz machen aufgefordert werden sollen und diese aufgrund von Schreckhaftigkeit stürzen, droht ebenfalls ein bedeutend höheres Bußgeld. Im Bußgeldkatalog Hupe ist festgelegt, dass ein Einsatz unerlaubter Schallzeichen mit 10 Euro bestraft wird. Hupen dürfen nicht aus einer Folge verschiedener Töne bestehen. Auch wenn es von der Polizei oftmals toleriert wird, stellen folgende Beispiele, in denen Autofahrer oft die Hupe nutzen, eine Ordnungswidrigkeit dar:
Lichtpflicht in DeutschlandGerade im Herbst und Winter, wenn es wieder früher dunkel wird, müssen Autofahrer das Licht öfter einschalten. Doch was ist mit der Tagfahrlicht-Pflicht? Muss man nicht auch bei guten Sichtverhältnissen und generell auch tagsüber mit Licht fahren? Ganz egal, wie das Wetter ist? In weiten Teilen Europas gibt es die Vorschrift, dass auch tagsüber mit Licht zu fahren ist, doch wie sieht es in Deutschland aus? Gerade das Thema Tagfahrlicht-Pflicht sorgt bei vielen deutschen Autofahrern für eine große Verwirrung, was nicht zuletzt ständigen Gesetzesänderungen zu verdanken ist. Grundsätzlich gibt es in Deutschland für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. Eine Tagfahrtlicht Pflicht bzw. Ganztages Lichtpflicht gibt es nicht. Gleiches gilt übrigens auch für Frankreich und Großbritannien, während im überwiegenden restlichen Europa strengere Vorgaben existieren. Dennoch wurde hierzulande im Jahr 2011 ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen unternommen und so müssen alle typisierten PKW- und Transportmittel (nicht alle Neuwagen, wie fälschlicherweise oft behauptet wird) mit Tagfahrtlicht ausgestattet sein. Das Tagfahrtlicht bzw. die Tagfahrleuchten dürfen aber nicht mit dem Abblendlicht verwechselt werden, da es sich um eine Ergänzung in der Fahrzeugbeleuchtung handelt. Das Tagfahrlicht ist in der Fahrzeugfront eingebaut und schaltet sich automatisch mit dem Motor ein. Wird die Hauptbeleuchtung eingeschaltet, gehen die Tagfahrleuchten aus. Im Vergleich zum Abblendlicht ist die Leuchtleistung und Leistungsaufnahme beim Tagfahrtlicht deutlich geringer und hat den primären Zweck, dass das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird. Fahrer älterer Fahrzeuge, die die Tagfahrleuchten nicht an Bord haben, müssen jedoch keine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog befürchten und sind somit auch nicht verpflichtet, diese Lichtkonstruktion nachträglich im Fahrzeug einbauen zu lassen. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, sollte ein Nachrüsten in Erwägung ziehen oder tagsüber mit Abblendlicht fahren. Bußgeldtabelle zur Lichtpflicht in EuropaIn vielen europäischen Ländern sind Autofahrer verpflichtet, das ganze Jahr auch tagsüber und auf allen Straßen das Abblendlicht einzuschalten. Wer die Tagfahrlicht Pflicht verletzt, dem droht je nach Bußgeldkatalog ein Bußgeld, das sich bis auf 190 Euro belaufen kann. Wenn Sie eine Reise mit dem Auto oder allgemein das nächste Mal mit dem Auto auf Europas Straßen unterwegs sind, sollten Sie sich im Vorfeld über das jeweils geltenden Verkehrsrecht informieren, denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! In Italien und den skandinavischen Ländern (mit Ausnahme von Norwegen) dürfen Tagfahrleuchten verwendet werden. Ausdrückliche Regelungen für andere Länder mit Lichtpflicht sind dagegen nicht bekannt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte dort dennoch immer besser mit Abblendlicht gefahren werden. Für folgende Länder gilt tagsüber auf allen Straßen Lichtpflicht:
(Quelle ADAC: Stand 2013) Für folgende Länder gilt tagsüber auf allen Autobahnen und außerorts Lichtpflicht:
(Quelle ADAC: Stand 2013) Für folgende Länder gilt tagsüber im Winter Lichtpflicht:
(Quelle ADAC: Stand 2013) Für folgende Länder gilt ganzjährig eine Empfehlung zum Fahren mit Licht:
(Quelle ADAC: Stand 2013) Für folgende Länder gilt keine Lichtpflicht / keine Empfehlung:
(Quelle ADAC: Stand 2013) Hinweis: In Frankreich, Spanien und den Niederlanden sowie fast allen osteuropäischen Staaten müssen Autofahrer in ihrem Fahrzeug Ersatzlampen mit sich führen. Abblendlicht richtig einstellenUm die Sicherheit im Straßenverkehr nicht unnötig zu gefährden, ist es wichtig, dass das Abblendlicht richtig eingestellt ist. Andernfalls besteht für den Gegenverkehr Blendgefahr, wodurch die Unfallgefahr erhöht wird. Doch längst nicht jeder PKW-Besitzer ist sich seiner Pflicht bewusst und achtet auf eine einwandfreie Einstellung der Scheinwerfer, wobei diese enorm wichtig ist:
Doch wie kann man selber feststellen, ob das Licht ideal eingestellt ist, ohne das man sich ein teures Messgerät kaufen muss? Falsche Abblendlicht-Einstellung erkennenDie Scheinwerfer müssen in einem bestimmten Neigungswinkel eingestellt sein, der vom Hersteller vorgegeben wird. In der Regel beträgt der Neigungswinkel 1,2 Prozent; Hinweise zu diesem Wert können Sie den Aufklebern auf den Scheinwerfern entnehmen, die man bei geöffneter Motorhaube findet. Das bedeutet, dass der Lichtkegel pro Meter vom Fahrzeug um 1,2 Zentimeter sinkt. Bei zehn Metern sinkt die Lichtstrahlung entsprechend um 12 Zentimeter, bei 50 Metern sind es 60 Zentimeter. Eine falsche Scheinwerfer-Einstellung lässt sich durch zwei Hinweise erkennen:
Lichttest in der WerkstattDer Beleuchtung am Auto kommt vor allem in den Wintermonaten eine große Bedeutung zu, da es bereits nachmittags schon dunkel wird. Aus diesem Grund ruft die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) Autofahrer auf, im Herbst einen Lichttest zu machen. Hierbei wird in den Betrieben der KFZ-Innung eine kostenlose Überprüfung der Fahrzeugbeleuchtung und deren Einstellung angeboten. Alternativ können Sie die Lichteinstellung auch relativ kostengünstig in jeder Werkstatt richtig einstellen lassen. Sollte sich das Auto ohnehin wegen einer anderweitigen Reparatur in der Werkstatt befinden, können Sie die Mechaniker veranlassen, das Licht einzustellen. So muss keine Extra-Termin vereinbart werden. Jeder Fahrzeugbesitzer sollte selber alle Leuchten auf deren Funktionstüchtigkeit überprüfen, wobei keinesfalls die Nebelschlussleuchte zu vergessen ist. Auch wenn die Blinker defekt sind, ist dies schnellstens zu beheben. Zudem muss man checken, dass alle Reflektoren und Lampengläser klar sind. In diesem Zusammenhang ist es entsprechend sinnvoll, dass die gesamte Fahrzeugbeleuchtung regelmäßig gereinigt wird. Somit sollte man also auch im Winter hin und wieder durch die Waschstraße fahren und die Scheinwerfer, Blinker und Co. beim Tanken mit dem bereitgestellten Wasser säubern. Abblendlicht selber richtig einstellenBevor das Abblendlicht überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird, ist es wichtig, dass der Wagen nur durch eine Person belastet wird und das Auto auf einer ebenen Fläche steht. Ansonsten können Sie mit folgender Anleitung die ideale Einstellung finden.
Übrigens: Bei Autos mit Xenon-Scheinwerfern ist ein Besuch in der Werkstatt nicht mehr notwendig, da sich die korrekte Lichtweite ganz automatisch einstellt. |