Der unterschied zwichen visum und schengen visum

Alle ukrainischen Staatsbürger müssen ein gültiges Visum besitzen, um in den Schengen-Raum einreisen zu können, unabhängig davon, wie lange sie dort verweilen und welche Art von Reisedokument sie haben. Eine Ausnahme davon gilt nur für Besitzer einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die ihnen erlaubt, sich im Schengen-Raum aufzuhalten

Staatsbürger anderer Länder

Staatsangehörige einiger Länder sind von der Visumpflicht für den Schengen-Raum bei einem kurzfristigen Aufenthalt oder Transit ausgenommen. Für mehr Informationen klicken Sie.

Wo kann ich ein Visum beantragen?

Visaanträge für die Schweiz werden jetzt von TLScontact angenommen, mit Ausnahme einiger Visakategorien, die nach wie vor direkt bei der Schweizerischen Botschaft in Kyiv eingereicht werden (siehe auch: Zuständigkeitsbereich).

  • Wenn Sie nur ein Schengen-Land besuchen möchten, müssen Sie ein Visum bei der dafür zuständigen diplomatischen Vertretung dieses Landes beantragen;
  • Wenn Sie mehrere Schengen-Länder besuchen möchten, müssen Sie ein Visum bei der diplomatischen Vertretung des Landes beantragen, in dem Sie den längsten Aufenthalt haben werden;
  • Wenn Sie mehrere Schengen-Länder besuchen, und Sie kein Hauptreiseziel haben (d.h. wenn Ihre Aufenthaltsdauer in jedem der Länder nahezu gleich ist) dann sollten Sie ein Visum bei der diplomatischen Vertretung des Landes beantragen, in das Sie zuerst einreisen.

Wie beantrage ich ein Visum?

Um ein Visum zu beantragen müssen Sie sich zunächst auf unserer Webseite registrieren, und dann den angegeben Anleitungen folgen. Für mehr Details zum Antragsablauf, klicken Sie bitte hier.

Wann soll ich mein Visum beantragen?

Sie können Ihren Visumsantrag erst 180 Tage vor Ihrem Abreisetag beantragen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie den Antrag mindestens 20 Tage vor dem Datum beantragen, an dem Sie abreisen möchten.

Welche Art von Visum soll ich beantragen?

  • Informationen über Visa mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tagen finden Sie unter Kurzzeitvisa;
  • Informationen über Visa mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen, finden Sie unter Langzeitvisa.

Wo bekomme ich das Antragsformular? Ist es möglich dieses Formular online auszufüllen?

Die Schengen Visumantragsformulare (Visumtyp A und C) oder das Schweizer Antragsformular für Langzeitvisa (Visatyp D) werden im Rahmen des Registrierungsprozesses zur Verfügung gestellt. Blankoversionen können hier heruntergeladen werden.

Welche Dokumente werden verlangt, um ein Visum zu beantragen?

Um alle für die Beantragung des Visums geforderten Unterlagen zu erhalten, registrieren Sie sich bitte auf der TLScontact Webseite. Sie erhalten dann eine individualisierte Liste von Dokumenten, die Sie zur Beantragung eines Visums entsprechend des Zwecks Ihrer Reise in die Schweiz benötigen.

Kann es vorkommen, dass die Visaabteilung zusätzliche Unterlagen und Informationen von mir verlangt?

Ja. Die Schweizerische Botschaft in Kyiv hat das Recht

  • Zusätzliche Dokumente zu verlangen (Artikel 21/8 Schengen Visakodex);
  • Die Anträge an die zuständigen Behörden in der Schweiz zur Entscheidung/ Genehmigung zu schicken;
  • Die Antragsteller zu einem Interview einzuladen (Artikel 21/8 Schengen Visakodex).

Welche Anforderungen werden an die Krankenversicherung gestellt?

Entsprechend einer Regel der Europäischen Union (Entscheidung 2004/17/CE vom 22. Dezember 2003) ist es verpflichtend, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist ein obligatorisches Dokument .

Diese Reisekrankenversicherung muss:

  • Gültig für den Schengen-Raum sein, wenn Sie ein Kurzzeitvisum beantragen;
  • Gültig für die Schweiz sein, wenn dies in Ihrer Dokumentenliste verlangt wird und Sie ein Langzeitvisum beantragen Die Reisekrankenversicherung sollte den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes abdecken und für alle Schengen-Staaten gültig sein.

Ihre Reisekrankenversicherung muss mindestens eine Summe von EUR 30.000 abdecken, um alle eventuellen Ausgaben tätigen zu können, die im Fall einer medizinisch notwendigen Repatriierung, einer medizinischen Notfallbehandlung oder eines notfallmässigen Krankenhausaufenthalten auftreten können. Gemäß Artikel 15.2 des Visakodex ist im Fall von mehrfachen Einreisen eine Reisekrankenversicherung für die erste Reise ausreichend.

Wie kann ich meinen Pass abholen?

Pässe können von von Montag bis Freitag (8:30 – 16:30)bei TLScontact abgeholt werden. Wenn Ihr Pass zur Abholung bereit ist, werden Sie online über Ihr Benutzerkonto sowie über eine SMS davon benachrichtigt. Sie werden darüber informiert, dass Sie bei der Abholung mit Ihrer Visumsantragscheckliste, sowie Original und Kopie Ihres Ausweises erscheinen müssen. Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Ihren Pass per Kurier zurückerhalten möchten, wird dieser direkt an die von Ihnen bei ihrem Besuch in unserem Visaantragszentrum angegebene Adresse geschickt.

Kann TLScontact meinen Pass per Expressversand an mich zurückschicken?

TLScontact bietet die Nutzung eines Kurierdienstes, der es Ihnen erlaubt, Ihren Reisepass direkt an Ihre private oder Büroadresse zugestellt zu bekommen. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, dann informieren Sie uns bitte darüber wenn Sie Ihren Antrag in unserem Visaantragszentrum einreichen.

Kann eine andere Person in meinem Namen ein Visum für mich beantragen?

Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich in unserem Visaantragszentrum zur Einreichung der Antragsunterlagen erscheinen müssen, es sei denn, es handelt sich bei Ihnen um einen Befreiungsfall.

Befreiungsfälle von der persönlichen Erscheinungspflicht :

  • Kinder unter 12 Jahren. Die Fingerabdruckabnahme ist nicht notwendig;
  • Antragsteller, die schon ein Schengen-Visum mit der Notiz „VIS“ haben;
  • Visum Beispiel.

Hinweis: Falls das letzte Schengen-Visum des Antragstellers die Anmerkung ‚VIS 0‘ enthält, ist der Antragsteller aufgefordert seine biometrischen Daten zur Verfügung zu stellen. ‚VIS 0‘ bedeutet, dass lediglich die alphanumerischen Daten und das Foto, nicht jedoch die Fingerabdrücke gespeichert wurden.

  • Ukrainische Staatsbeamte, die im Dienst der Ukraine stehen und offiziell in die Schweiz reisen.

Kann eine andere Person den Pass für mich abholen?

Ja. Sie können sich bei der Passabholung vertreten lassen, vorausgesetzt, dass der Bevollmächtigte folgende Unterlagen vorlegt:

  • Ihre Checkliste;
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises;
  • Original und eine Kopie des Personalausweises Ihres Bevollmächtigten;
  • Vollmacht unterschrieben vom Antragsteller.

Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und einem nationalen Visum?

Ein Schengen-Visum (Typ C) ist ein Visum, dass von einem Mitgliedsland des Schengen-Raums ausgestellt wird und für einen kurzfristigen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Staaten , berechtigt.

Die europäische Kompetenz, Visaanträge anzunehmen und Visa auszustellen, liegt bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes. Falls eine Reise in mehrere Länder des Schengen-Raums geplant ist, wird das Hauptreiseziel entweder durch den Zweck der Reise oder die Dauer des Aufenthalts in einem Land bestimmt. Beim Zweck des Visums wird eine Reise aus beruflichen Gründen in ein Land mehr gewichtet als eine Reise aus touristischen oder privaten Gründen in ein anderes Land oder andere Länder.

Ein nationales Langzeitvisum (Typ D) gilt nur für eine Niederlassung oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in dem Land, welches das Visum ausgestellt hat. Das nationale Visum erlaubt jedoch einen Transit und Kurzzeitaufenthalt in anderen Ländern des Schengen-Raums.

Was ist eine „Verpflichtungserklärung“ und wie kann ich sie beantragen?

Wenn die Botschaft die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausstellung des Visums als erfüllt beurteilt, mit der Ausnahme, dass der Antragssteller gemäss Botschaft nicht in der Lage ist, ihr/sein Aufenthalt in der Schweiz mit ihren/seinen eigenen Mittel zu finanzieren, erhält der Antragssteller ihren/seinen Pass ohne Visum, aber mit einem nationalen Formular „Verpflichtungserklärung“ zurück.
Folgende Schritte sind in solchen Fällen notwendig um ein Visum zu erhalten:

  • Der Antragssteller muss die erhaltene “Verpflichtungserklärung” mit der auf dem Formular erwähnten Dossier-Nummer an die einladende Person (Gastgeber) in der Schweiz senden;
  • Die einladende Person (Gastgeber) hat die Erklärung auszufüllen und der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde zuzustellen. Die Migrationsbehörde könnte für den Nachweis der Zahlungsfähigkeit weitere Dokumente von der einladenden Person verlangen;
  • Nachdem das kantonale Migrationsamt die Zahlungsfähigkeit des Gastgebers überprüft hat und das Ergebnis in der Schweizer Visa Software registriert ist, hat die einladende Person ihr/sein Gast entsprechend zu informieren;
  • Um das Visum bei der Botschaft in Kyiv zu erhalten, muss der Pass vorgängig abgegeben werden. Es ist empfehlenswert, mittels einer E-Mail an die Visasektion der Botschaft, den Status ihres/seines Antrags zu prüfen. Bei jeglicher Korrespondenz bitte Name, Vorname und Geburtsdatum jedes Antragsstellers erwähnen;
  • Anschliessend hat der Antragssteller oder der Bevollmächtigte während den Öffnungszeiten bei der Botschaft zu erscheinen. Diese Angaben sind auf der Hauptseite der Botschaft „Antragssteller mit einem Stempel im Pass“ (bezieht sich auf das Kapitel „Terminvereinbarung und Bearbeitungsdauer für Visaanträge) aufgeführt. Weiter müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

    - Original Reisepass;
    - Im Falle einer Änderung der Reisedaten: Neue Ticketreservation und neue gültige Reisekrankenversicherung;

  • Der Pass mit dem Visum ist ein Tag nach der Unterbreitung der bei Buchstabe e) erwähnten Unterlagen abholbereit.

Wichtige Bemerkungen

  • Bearbeitungsdauer: Das Verfahren für eine “Verpflichtungserklärung” dauert normalerweise zwischen 3 und 4 Wochen oder länger während der Hochsaison. Dem Antragssteller wird daher empfohlen der Visumantrag frühzeitig einzureichen;
  • Vorbehalt: Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Visums immer noch erfüllt sein müssen. Daher ist der Antragssteller nach einer positiven Antwort der kantonalen Migrationsbehörden der Schweiz nicht automatisch berechtigt, ein Visum zu erhalten. Wenn sich die Umstände verändert haben, behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Dokumente zu verlangen oder das Visum zu verweigern.

Ein Schengen-Visum wird für Aufenthalte im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen benötigt. Ein Schengen-Visum wird in Form einer Visummarke gewährt. Diese wird im Reisepass, Reisedokument oder einem anderen gültigen Dokument, das seinen Inhaber zur Überquerung von Grenzen zwischen Schengen-Staaten berechtigt, angebracht. Der Besitz eines Schengen-Visums berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Einlass wird nur dann gewährt, wenn die anderen im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegten Anforderungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Rechtfertigung des Grundes und Bedingungen der Reise, Mindestbetrag an finanziellen Mitteln für die Reise oder Abschluss einer gültigen Reisekrankenversicherung. Mit einem Schengen-Visum können Sie in einen Schengen-Staat einreisen und sich frei innerhalb des Schengen-Raums bewegen. Es wird Bürgern jener Länder ausgestellt, welche zur Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen. Ein Schengen-Visum erlaubt dem Visuminhaber sich im Schengen-Raum für höchstens 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen aufzuhalten. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, brauchen Sie ein nationales Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nationalitäten, die ein Schengen-Visum benötigen

Eine Liste jener Nationalitäten, die ein Schengen-Visum für die Schweiz (Aufenthalte bis zu 90 Tagen) benötigen, finden Sie unter folgendem Link.

Der Schengen-Raum besteht aus 26 Ländern.

Momentan setzen 22 EU-Mitgliedsstaaten das Schengener Übereinkommen um (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn).

Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island setzen das Schengener Übereinkommen vollständig um, sind aber keine EU-Mitgliedsstaaten.

Die sechs anderen EU-Mitgliedsstaaten außerhalb des Schengen-Raums sind Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Der EU-Mitgliedsstaat Zypern ist noch kein vollwertiges Mitglied des Schengen-Raums. Grenzkontrollen zwischen Zypern und den gegenwärtigen Mitgliedern des Schengen-Raums werden aufrechterhalten, bis der EU-Rat entscheidet, dass die Bedingungen für eine Abschaffung der internen Grenzkontrollen erfüllt sind. Zypern akzeptiert aber bereits jetzt Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen anderer Schengen-Mitgliedsstaaten als äquivalent zu seinen nationalen Visa, wenn der Aufenthalt dem Transit dient und nicht länger als fünf Tage dauert.

Die Fürstentümer von Monaco, Andorra, San Marino und der Heilige Stuhl (Stadtstaat Vatikan) erlauben die Einreise in ihre Hoheitsgebiete für Inhaber eines Schengen-Visums ohne weitere Formalitäten.

Die folgenden Länder sind momentan Mitglieder der Europäischen Union: Europäische Union Österreich Belgien Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Vereinigtes Königreich

Die zwei Bilder, welche bei jedem Visumantrag verlangt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Weißer Hintergrund;
  • Format: 3,5 x 4,5 cm;
  • Von vorne aufgenommen, ohne Hindernisse;
  • Aktuell (nicht älter als sechs Monate).
In der Tabelle unten finden Sie Bilder, welche nicht den verlangten Anforderungen entsprechen, gekennzeichnet mit „✗“ und ein mit „✓“ markiertes Bild, welches die Schengen-Anforderungen erfüllt. Die oben genannten Beispiele stammen von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und geben Empfehlungen zu maschinenlesbaren Reisedokumenten. (ICAO Dokument 9303).

Nationalitäten, die einer vorherigen Konsultation bedürfen

Nationalitäten, die einer vorherigen Konsultation bedürfen: Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Bangladesch, Weißrussland (gilt nur für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen), D.R. Kongo, Ägypten (gilt nicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen), Eritrea, Äthiopien, Iran, Irak, Jordanien, Kasachstan (gilt nicht für Inhaber von Diplomatenpässen), Kenia, Nordkorea, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen , Malediven, Mali, Mauretanien, Marokko, Niger, Nigeria, Pakistan, Palästina, Russische Föderation, Ruanda, Katar, Saudi-Arabien, Somalia, Südsudan, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan, Vietnam, Jemen , Flüchtlinge, Staatenlose.

Welche Browser unterstützt TLScontact?

TLScontact unterstützt die neuesten Versionen dieser Browser:

  • Chrome (Win 10 und Android für Mobile / Tablet);
  • Edge (Win 10);
  • Firefox (Win 7);
  • Safari (OS X und iOS für Mobile / Tablet).

Stellen Sie sicher, dass Ihr Browser auf dem neuesten Stand ist, und pflegen Sie die Installation von Software-Updates, sobald diese verfügbar sind.

Warum wird Internet Explorer nicht unterstützt?

Internet Explorer (IE) 11 wurde 2013 und seit Jahren keine Feature-Updates von Microsoft mehr veröffentlicht, wodurch dieser Browser hinsichtlich der Fähigkeit, neue Technologien zu unterstützen, hinter anderen zurückbleibt. Während Microsoft noch einige Jahre Unterstützung für Benutzer von IE 11 bieten wird, ist Microsoft Edge der neue Standardbrowser.

Die EU hat die Verordnung (EU) 2018/1806 über Visa im Zuge des Austritts Großbritanniens aus der EU überarbeitet. Mit der Überarbeitung dieser Verordnung sind britische Staatsbürger von der Visumpflicht für einen kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) für den Schengen-Raum (also auch für die Schweiz) befreit. Diese Änderung gilt ab dem Tag, an dem das Vereinigte Königreich die EU verlässt.

Die geltenden Bestimmungen gelten bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 weiter. d.h. britische Staatsbürger benötigen während dieser Zeit kein Visum, um in die Schweiz zu reisen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Die Schweizer Regierung hat beschlossen, die Servicegebühr für Visumanträge in Visaantragszentren (VAC) externer Dienstleister (ESP) aufgrund zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vorübergehend zu erhöhen.

Gesundheitsbezogene Maßnahmen

Gesundheitsbezogene Maßnahmen werden vom Bundesamt für Gesundheit (FOPH) erlassen. Informationen zu solchen Maßnahmen finden Sie direkt auf der Homepage des FOPH: Informationen für Reisende.

Ist Visa und Visum das gleiche?

Das Wort Visum (Pluralform Visa, auch Visen) stammt aus dem Lateinischen (Partizip Perfekt Neutrum zu videre ‚sehen', wörtlich also ‚das Gesehene'). In anderen Sprachen wird das Wort vom lateinischen charta visa abgeleitet und heißt daher auch im Singular Visa („das gesehene Papier“) und im Plural entsprechend Visas.

Was bedeutet Schengenvisum?

Das Schengen-Visum ist ein Einreisevisum für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum. Ein Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten.

Wer bekommt ein Schengen

Wer braucht ein Schengen-Visum? Alle Staatsangehörigen von Drittländern, die noch kein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Mitgliedstaaten geschlossen haben, müssen vor ihrer Ankunft in Europa ein Visum beantragen.

Wie viel kostet ein Schengen

Grundsätzlich sind Visa gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt in der Regel 80,00 EUR.