Coronavirus und Hunde bzw. HaustiereWenn Sie selbst Tiere haben oder versorgen, ist eine gr�ndliche Hygiene immer sinnvoll und wichtig. Waschen Sie Ihre H�nde sorgf�ltig mit Seife, bevor und nachdem Sie Tiere sowie deren Futter oder Utensilien ber�hren. Show
Gassi gehenNach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes muss man mit dem Hund Gassi gehen. Achten Sie darauf, dass Sie den erforderlichen Abstand zu anderen Personen einhalten. Die Wiener Hundezonen k�nnen Sie nutzen, wenn Sie Abstand zu anderen Menschen halten. Hundehalter*innen in Quarant�neDer Gesundheitsdienst (MA 15) der Stadt Wien legt fest, dass Personen in Heimquarant�ne den Ort der Quarant�ne nicht verlassen d�rfen. Sie d�rfen weder soziale Kontakte wahrnehmen noch mit dem Hund auf die Stra�e oder in Parks gehen. Wenn die Person in Heimquarant�ne ein eigenes Haus hat, darf sie sich mit dem Hund auf dem Grundst�ck bewegen. Sind alle Personen im Haushalt unter Quarant�ne gestellt oder lebt die Person alleine, k�nnen Hunde durch Hundesitter*innen ausgef�hrt oder in einer Tierpension untergebracht werden. Wenn Haustiere aus Haushalten in Quarant�ne zur Pflege �bernommen werden, ist bei der �bergabe Folgendes zu beachten:
Wenn Sie krank sind
Hinweis: Gruppen in sozialen Medien bieten Unterst�tzung an. ListenhundeHundehalter*innen von Listenhunden, die sich in h�uslicher Quarant�ne befinden, m�ssen weiterhin das Wiener Tierhaltegesetz einhalten. Der Hund darf nur von Personen, die einen Hundef�hrschein haben, mit Maulkorb und Leine ausgef�hrt werden. Hinweis: Gruppen in sozialen Medien bieten Unterst�tzung an. Hundef�hrschein-Pr�fungHundef�hrschein-Pr�fungen finden statt. Die Frist von 3 Monaten gilt grunds�tzlich auch in der aktuellen Situation (COVID-19). Anmeldung zur Hundef�hrschein-Pr�fung:
Kontakt
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz Kontaktformular
19. März 2020/in Allgemein, blepi News, Gesundheit, Hund,
Tierbetreuung/
Es ist ein Fakt, dass Du als Hundehalter Dich anpassen musst. Auch dann, wenn es nach bisherigem, wissenschaftlichem Stand keinen Beweis
dafür gibt, dass Haustiere das Coronavirus übertragen können. Grundsätzlich bedeutet eine Ausgangssperre, dass Du das Haus nur für Einkäufe, Arbeit oder Arztbesuche verlassen darfst. Die Grundlage für die drastischen Einschränkungen ist das Infektionsschutzgesetz, dass das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit einschränken darf. Ich bin aber gesundWenn Du nicht von einer Infektion mit SARS-CoV-2 betroffen bist, darfst Du nach derzeitigem Erkenntnisstand bei einer Ausgangssperre weiter mit Deinem Hund Gassi gehen. Hierfür solltest Du folgende Regeln einhalten:
Ich stehe unter häuslicher QuarantäneBist Du auf Grund eines Corona-Verdachts oder einer tatsächlichen Erkrankung durch das Coronavirus in häuslicher Quarantäne, dann darfst Du auf keinen Fall Deine Wohnung verlassen, auch nicht, um mit Deinem Vierbeiner Gassi zu gehen. Was ist dann zu tun?
Du hast einen Gassi-Geher gefunden, dann achte bitte drauf, dass er nicht Deine Wohnung kommt. Dazu rät der Tierschutzbund, dass der Gassi-Geher eine eigene Leine mitbringt. Wie schon oben erwähnt, nutze bitte keine Desinfektionsmittel an Deinem Hund. Es ist gefährlich, weil Du damit seine Haut und Schleimhäute schädigst. Wenn Du Dich nicht daran hältst, und trotzdem mit Deinem Liebling spazieren gehst, drohen Dir harte Strafen wie Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder hohe Geldstrafen. Wir lieben unsere Tiere und wollen nur das Beste für sie aber denkt immer daran, dass Du Menschenleben gefährden kannst. Wir hoffen sehr, dass diese Zeiten schnell vorüber gehen Bleibt bitte alle gesund https://blepi.de/wp-content/uploads/2020/03/ausgangssperre-darf-ich-mit-Hund-Gassi-gehen-Coronavirus.jpg 800 1200 blepi https://blepi.de/wp-content/uploads/2017/12/blepi_logo_text_fin.svgblepi2020-03-19 20:57:582020-03-19 20:59:53Ausgangssperre! Darf ich mit dem Hund überhaupt noch Gassi gehen? |