Ein Mieter muss erkennen können, welche Kosten mit der Miete abgegolten sind und welche Kosten neben der Miete noch auf ihn zukommen. Entsprechend haben sich vier Mietbegriffe zur Unterscheidung entwickelt. Show Eine Bruttokaltmiete liegt vor, wenn die Kosten für Heizung und Warmwasser gesondert abgerechnet werden und alle kalten Betriebskosten in der Miete enthalten sind. Verwechseln Sie die Bruttokaltmiete nicht mit der Betriebskostenpauschale. Die Betriebskostenpauschale wird zusätzlich zur vereinbarten Miete gezahlt. Die Bruttokaltmiete ist die Vertragsform, die bei fehlender oder unwirksamer Betriebskostenvereinbarung vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Beispiel Bruttokaltmiete
2. KaltmieteAuch Grund- oder Netto-Kaltmiete genannt, ist die Miete, die allein für die Überlassung der Wohnung zu zahlen ist. Alle anfallenden warmen und kalten Betriebskosten müssen vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden. Dies kann in Form einer Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung oder einer Betriebskostenpauschale geschehen. BetriebskostenvorauszahlungenVereinbaren Mieter und Vermieter Vorauszahlungen über die Betriebskosten müssen bei der Bemessung der Vorauszahlung folgende Grundsätze beachten:
Beispiel: Vereinbarung mit separatem Ausweis der Heiz- und Warmwasserkosten und kalten Betriebskosten
Beispiel: Ausweis der Vorauszahlungen in einer Summe
Das Wirtschaftlichkeitsgebot Vermieter müssen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einkauf von Fremdleistungen achten und prüfen, ob die Kosten erforderlich sind, beispielsweise:
BetriebskostenpauschaleMieter und Vermieter können zusätzlich zur Miete auch eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbaren. Auch hier dürfen nur die Kostenarten auf den Mieter umgelegt werden, die in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Die Abrechnung der Heiz- und /oder Warmwasserkosten nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Betriebskostenabrechnung ein. Heiz- und/oder Warmwasserkosten müssen, bis auf wenige Ausnahmen, nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Es kann in der Regel nur eine Pauschale für die kalten Betriebskosten vereinbart werden. Beispiel Betriebskostenpauschale
Die Betriebskostenpauschale hat bei vielen Vermietern einen schlechten Ruf, da sie fürchten, auf steigenden Kosten sitzen zu bleiben. Das muss mit der entsprechenden Anpassungsklausel im Mietvertrag nicht sein! Hierzu reicht der Zusatz „Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, bleiben Erhöhungen oder Ermäßigungen gemäß 560 BGB vorbehalten“. 3. TeilinklusivmieteDie Teilinklusivmiete ist eine Kombination aus Brutto-Kaltmiete und Netto-Kaltmiete. Hier werden nur einzelne Positionen der kalten Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, andere Positionen sind in der Grundmiete enthalten. Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen auch hier immer mit dem tatsächlichen Verbrauch abrechnet werden. Beispiel Teilinklusivmiete
4. BruttowarmmieteVon einer Brutto-Warmmiete spricht man, wenn alle Kosten, auch die Heiz- und Warmwasserkosten, bereits in der Miete enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Heizkostenverordnung eine Brutto-Warmmiete nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Beispiel Bruttowarmmiete
Ist Bruttomiete gleich Warmmiete?Die Warmmiete umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten. Zu letzteren zählen die Kosten für Wasser und Heizung sowie verschiedene Betriebskosten. Die Warmmiete wird auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet.
Was ist in der Bruttokaltmiete?Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Grundmiete und den „kalten“ Betriebskosten zusammen. Unter Grundmiete wird der monatliche Betrag verstanden, der mit dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohneinheit zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war.
Was versteht man unter Warmmiete?Die Warmmiete – auch Bruttomiete genannt – umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten, die für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus anfallen. In der Regel macht die Warmmiete den Betrag aus, den Mieter monatlich an ihren Vermieter zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?Während die Bruttokaltmiete bereits den Betriebskostenanteil des Mieters enthält, ist dieser in der Nettokaltmiete nicht eingerechnet. Die Nettokaltmiete bezeichnet somit jenen Betrag, den der Vermieter für die Überlassung des Hauses oder der Wohnung erhält.
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