Bleiben die schulen in niedersachsen geschlossen

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Die Virusvariante Omikron ist auf dem Vormarsch: Sollen die Schulen in Niedersachsen deshalb nach den Ferien geschlossen bleiben?

© Quelle: dpa

Nächste Woche beginnt in Niedersachsen nach den Weihnachtsferien die Schule wieder. Gleichzeitig droht eine Welle an Infektionen mit der Omikron-Variante des Corona-Virus. Was meinen Sie? Sollen die Schulen deshalb geschlossen bleiben.

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Göttingen. Am Montag hat in fünf Bundesländern die Schule wieder begonnen. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Rheinland-Pfalz sind die Schülerinnen und Schüler nach den Weihnachtsferien in den Unterricht zurückgekehrt. Noch ist allerdings unklar, welche Auswirkungen die Omikron-Variante des Coronavirus bisher auf das Infektionsgeschehen in Deutschland hatte.

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Die Länder gehen unterschiedlich mit der neuen Situation um. Einige – wie Berlin –setzen weiterhin auf Präsenzpflicht. In Thüringen hingegen blieben die Schüler zu Hause. Andere Länder setzen auf verstärktes Testen beim Schulbesuch.

Wie soll Niedersachsen vorgehen? Meinen Sie, die Schulen sollen geschlossen bleiben, weil sonst die nächste Corona-Welle nicht zu stoppen ist? Oder glauben Sie, dass das nicht nötig ist, weil Omikron noch nicht allzu verbreitet ist?

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Von mib

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Erstellt: 05.01.2022, 20:35 Uhr

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Bleiben die schulen in niedersachsen geschlossen

Die Klassenzimmer in Niedersachsen sollen wieder leerer werden: Kurz vor den Weihnachtsferien wird aufgrund der Corona-Pandemie die Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt. (Archivbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Die Corona-Infektionen bei Schülern sind dramatisch. Daher setzt Niedersachsen die Präsenzpflicht vor Weihnachten aus und startet 2022 mit angezogener Corona-Handbremse.

Hannover – Corona-Chaos wohin man schaut in Niedersachsen und Deutschland: aktuell laufen die Intensivstationen voll, alle drei Minuten stirbt ein Mensch in Deutschland in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion. Und eine ungeimpfte Gruppe macht die Bekämpfung der Pandemie besonders unfreiwillig schwer, weil es für sie noch keine Schutzimpfung gibt. Derzeit gibt es in Niedersachsen unter Kita-Kindern mehr als 120 Corona-Fälle.

Corona-Regeln in Schulen und Kitas: Präsenzpflicht und Distanzpflicht fallen ein paar Tage vor den Weihnachtsferien aus

Die CDU im niedersächsischen Landtag in Hannover fordert inzwischen eine bessere Testmöglichkeit für diese Gruppe. Jetzt wurden die Corona-Regeln an Schulen und Kitas pünktlich vor dem Weihnachtsfest verschärft. Die Schüler dürfen bei Bedarf ohne Präsenzpflicht und Distanzlernen früher in die Weihnachtsferien gehen. Dieser Beschluss ist bereits vor der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen durchgesickert. Aufgrund der Warnstufe 3, die in der von Ministerpräsident Stefan Weil angestrebten Weihnachtsruhe münden, ist dieser Schritt erst möglich.

Bundesland: Niedersachsen
Fläche:
Einwohner:
Regierungschef: Stephan Weil (SPD)
Zuständiger Kultusminister: Grant Hendrik Tonne (SPD)

120 Kita-Kinder mit Covid-19 infiziert: Corona-Regeln für Schulen und Kitas vor Weihnachten anpassen – 2G für Jugendliche zwischen 12- und 17 Jahren in Niedersachsen

Die vierte Corona-Welle wirkt sich in Niedersachsen auch auf Kinder im Vorschulalter aus. Nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover gab es am Freitag, 10. Dezember 2021, 121 bekannte Corona-Fälle bei diesen Kindern. Hinzu kamen 72 Ansteckungen bei Kita-Fachkräften. Statistisch erfasst werden allerdings nur Infektionen, die zur Schließung von Kita-Gruppen geführt haben. Die tatsächliche Zahl könnte also höher liegen.

Gleichzeitig kündigte Ministerpräsident Stephan Weil an, dass 2G für 12- bis 17-Jährige in Niedersachsen möglicherweise nicht nur als Option auf dem Tisch läge, sondern schon bald Realität werden könnte. Damit würde Niedersachsen das „Kinder-Privileg“ als erstes Bundesland ab 2022* aufheben.

Corona an Kindertagesstätten in Niedersachsen: 10 Einrichtungen vollständig, 57 Kitas teilweise geschlossen

Landesweit waren zum Ende der Woche zehn Kindertagesstätten vollständig und 57 weitere teilweise coronabedingt geschlossen. Insgesamt fiel damit die Betreuung von 101 Gruppen aus. Darüber hinaus waren sechs Kindertagespflegestellen vollständig sowie zwei weitere teilweise geschlossen.

Die CDU-Fraktion im Landtag hatte zuletzt gefordert, dass auch für Kita-Kinder unter drei Jahren künftig auf freiwilliger Basis Corona-Tests bereitgestellt werden. Bisher ist das in Niedersachsen erst für Kindergartenkinder ab drei Jahren der Fall. Viele Eltern hätten jedoch den Wunsch geäußert, dass auch die jüngeren Kinder auf das Virus hin getestet werden können, hatte der CDU-Kultuspolitiker Christian Fühner am Freitag erklärt.

Verschärfte Corona-Regeln in niedersächsischen Schulen: Wann beginnen die Weihnachtsferien?

Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, 23. Dezember 2021, bis Freitag, 7. Januar 2022, statt. Das hat das niedersächsische Kultusministerium heute bestätigt. Der letzte Schultag ist demnach am Mittwoch, 22. Dezember 2021, Schulbeginn im neuen Jahr ist am Montag, 10. Januar 2022.

„Ebenso wie alle anderen westdeutschen Bundesländer bleiben wir bei den festgelegten Ferienzeiten. Alle Vorhaben der Familien, aber auch der Schulen, können damit wie geplant stattfinden“, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Dazu führt er weiter aus: „De facto Schulschließungen durch das Vorziehen der Ferien sind nicht angemessen, da in den Schulen tragfähige und umfassende Schutzkonzepte bestehen.“

Auch in der aktuellen Lage könne man dem Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht verantwortungsvoll nachkommen. Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Belastungen der Familien durch den Wegfall von Präsenzunterricht könne in diesem Jahr verhindert werden, da man mit Tests und Impfungen und optimierten Lüftungskonzepten schulisch und gesamtgesellschaftlich viel besser aufgestellt sei als noch im vergangenen Winter.

Corona an Niedersachsens Schulen: Wann werden die Schüler von der Präsenzpflicht befreit? Können sie auf Distanzlernen verzichten

Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Somit können Schülerinnen und Schüler bereits ab dem 20. Dezember 2021 zu Hause bleiben. Einen Anspruch auf Distanzlernen gibt es allerdings nicht.

Grant Hendrik Tonne: „Wir respektieren vorhandene Sorgen sowie unterschiedliche Gefühlslagen in den Familien und wir möchten alle niedersächsischen Familien mitnehmen und allen ein individuell sicher ausgestaltetes Weihnachtsfest ermöglichen. Deshalb ergänzen wir den Maßnahmenkatalog der Landesregierung für eine sichere Weihnachtszeit durch ein niedrigschwelliges Angebot, das die individuell unterschiedlichen Nöte, Sorgen und Bedürfnisse in den Familien berücksichtigt und dazu beiträgt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicherheit Weihnachten feiern können. Eine ähnliche Argumentation gab es auch bei der Verbaschiedung der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen.

Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen vom letzten Schultag bis zum Heiligabend auf eine Woche, die für Kontaktlosigkeit ihrer Kinder genutzt werden kann. Zugleich bleiben die Schulen offen: „So kommen wir allen berechtigten Interessenslagen angemessen nach“, so Tonne.

Corona in niedersächsischen Schulen: Wie geht es nach den Weihnachtsferien weiter?

„Für die Zeit nach den Weihnachtsferien wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit gewährleisten“, erklärt dazu Kultusminister Tonne. Dazu werde nach den Weihnachtsferien der bereits bestehende Sicherheitswall erneut verstärkt.

So wird – auf den guten Erfahrungen des Schulbeginns nach den Herbstferien aufbauend – von Montag, 10. Januar 2022, an bis einschließlich Freitag, 14. Januar 20211, erneut eine „Sicherheitswoche“ eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können.

„Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel“, so Tonne. Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17. Januar 2022 sind von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche (montags, mittwochs und freitags) verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.

Corona an Niedersachsens Schulen: Was passiert bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion?

Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung („ABIT") verfolgt, nach dem sich bereits bei einem Verdachtsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe fünfmal täglich testen müssen –auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel.

Tonne: „Bereits mit unserer Sicherheitswoche nach den Herbstferien sind wir gut gefahren, sodass wir diese bewährte Methode auch nach dem Jahreswechsel einsetzen werden. Eine enge Test-Taktung gibt insbesondere nach der Ferienzeit, mit vielfach vermehrten Kontakten, Reisen und weniger Tests, deutlich mehr Sicherheit. So können bereits zu Hause unentdeckte Infektionen aufgespürt werden. Und es wird die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien unterbunden."

Der Kultusminister stellt klar, dass ausreichend Tests vorhanden oder bestellt seien. Rund sechs Millionen Tests hätten die Schulen aktuell noch vorrätig, vier Millionen weitere Tests seien letzte Woche geordert worden und weitere Ausschreibungen in Millionenhöhe vom für Ausschreibung, Bestellung und Distribution zuständigen Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums wurden bereits bezuschlagt.

Corona in niedersächsischen Schulen: Welche weiteren Beschränkungen gibt es in den Schulen?

Ab dem ersten Schultag nach den Ferien wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung („OP-Maske") tragen, auch Kinder unter 14 Jahren.

Diese jüngeren Schülerinnen und Schüler durften bisher auch eine einfache Stoffmaske tragen. Grant Hendrik Tonne: „OP-Masken bieten einen deutlich besseren Schutz, daher stellen wir hier ab dem neuen Jahr auf eine Pflicht für diesen Mindeststandard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kinder sich darauf einstellen müssen, daher führen wir das mit ausreichend Vorlauf ein. Gleichwohl empfehle ich, schon jetzt mit der OP-Maske in die Schule zu kommen, um sich und andere maximal zu schützen."

Corona-Regeln in den Schulen in Niedersachsen: Wann ist die Aufhebung der Präsenzpflicht? Muss ein Kind eine FFP2-Maske im Unterricht getragen werden?

  • Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien dauern vom 23. Dezemer 2021 bis 7. Januar 2022. Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, 22. Dezember 2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, 10.Januar 2022.
  • Wann ist die Aufhebung der Präsenzpflicht? Die Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht vom 20. Dezember 2021 bis 22. Dezember 2021: Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
  • Sicherheitswoche vom 10. Januar 2022 bis 14. Januar 2022: Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt die 3G-Regel.
  • Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17. Januar 2022: montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene r fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3G-Regel.
  • OP-Maskenpflicht ab 10. Januar 2022: Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Eine FFP2-Maske hingegen ist keine Pflicht.

Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht. Bei den unteren Jahrgängen wird weiterhin auf die regelmäßigen Maskenpausen geachtet.

Corona in Niedersachsen: Kritik am Aussetzen der Präsenzpflicht an Bildungsgewerkschaft GEW bemängelt späte Bekanntgabe der Ferienregelung

Allerdings jubeln nicht alle über das Eingeständnis, sondern äußern auch Kritik am Aussetzen der Präsenzpflicht vor den Weihnachtsferien. Die Bildungsgewerkschaft „GEW“ bemängelt die verspätete Ferienregelung durch die Landesregierung und die erneute Mehrarbeit für die Schulbeschäftigten. „Wieder einmal kommen die Regelungen, anders als angekündigt, für die Schulen sehr spät“, sagte der kommissarische GEW-Landesvorsitzende in Niedersachsen, Holger Westphal.

Vorgezogene Weihnachtsferien wären eine Möglichkeit für den notwendigen Gesundheitsschutz für alle gewesen, die Aufhebung der Präsenzpflicht ermöglicht dies jetzt nur noch den Schülerinnen und Schülern. „Die Schulbeschäftigten gucken wieder einmal in die Röhre. Die Aufhebung der Präsenzpflicht macht den Lehrkräften zudem mehr Arbeit, da nun wieder kurzfristig für einen Teil der Klassen Distanzlernen geplant werden muss. Diese schlechteste aller Lösungen hatte der Kultusminister in Gesprächen zuvor klar ausgeschlossen“, so Westphal. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Was sind die aktuellen Corona Regeln in Niedersachsen?

Die Isolationsdauer (Absonderung) für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen wird im Zuge der Verordnungsänderung aufgehoben.