Besteuerung lohnsteuerklasse 1 6 wo ist der unterschied

Besteuerung lohnsteuerklasse 1 6 wo ist der unterschied

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Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerklasse, oder auch nur Steuerklasse genannt, zu. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Sie helfen dem Arbeitgeber dabei, die Lohnsteuer eines Mitarbeiters zu berechnen.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Alleinstehenden ordnet das Finanzamt automatisch die Steuerklasse I (1) zu. Alleinerziehende sind in Steuerklasse II (2) und bekommen dort einem höheren Entlastungsbetrag. Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, bekommt ab dem zweiten Job Steuerklasse VI (6) automatisch zugeordnet. Und für Ehepaare gibt es eine Besonderheit in Sachen Steuerklasse: Sie können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.

Für einen schnellen Überblick, sehen Sie sich einfach unser Video "Steuerklasse - was ist das?" an:

Unsere Tabelle (Stand 2021) zeigt Ihnen noch einmal schwarz auf weiß, wen der Staat in welche Steuerklasse einteilt:

SteuerklasseFamilienstatus
I (1) a) Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, Verwitwete)
b) Verheiratete / eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
(wenn Sie dauerhaft von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin getrennt leben)
II (2) Alleinerziehende (ab dem 1. Kind)
III (3) a) Verwitwete (im Jahr des Todes + Folgejahr)
b) Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
(wenn der Partner Steuerklasse V gewählt hat, oder der Partner nicht arbeitet bzw. weniger verdient)
IV (4) Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
(wenn der Partner auch Steuerklasse IV wählt)
V (5) Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
(wenn der Partner Steuerklasse III wählt)
VI (6) Ledige und Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
(ab dem zweiten Job, wenn Sie mehrere Jobs haben und entsprechend mehrere Lohnsteuerkarten vorlegen müssen oder aber wenn Sie die Lohnsteuerkarte nicht vorlegen, obwohl Sie es müssten)

Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?

Wenn sich die eigenen Familienverhältnisse ändern, wird auch die Steuerklasse angepasst. Das ist der Fall wenn...

  • Sie heiraten.
  • Sie sich von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin trennen oder geschieden werden.
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin stirbt.
  • Sie als Alleinstehende/r ein Kind bekommen.
  • Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf einen zweiten Job annehmen, der sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig ist.

Welche Optionen gibt es für verheiratete Paare?

Ehepaare können sich zwischen drei Kombinationen der Steuerklassen entscheiden:

  1. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich eine Kombination aus Steuerklasse III (3) und V (5). Der Vorteil: Der Besserverdienende hat in Steuerklasse III deutlich weniger Abzüge. Der Nachteil: Je größer die Schere zwischen den beiden Gehältern ist, desto höher ist die Steuernachzahlung am Ende des Jahres.
     
  2. Verdienen die Ehepartner annähernd gleich viel, bietet sich eine Kombination aus Steuerklasse IV und IV an - oft auch Steuerklasse 4 und 4 geschrieben.
     
  3. Seit 2010 können Ehepaare auch die Kombination Steuerklasse IV (4) mit Faktor wählen. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. So können Sie eine Steuernachzahlung vermeiden.

Unser Steuerklasse-Rechner gibt Ihnen einen schnellen Überblick über eine passende Kombination für Sie und Ihren Ehepartner:


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Steuerklassenrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Steuerklassenrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Und was gilt für Alleinverdiener?

Wer verheiratet und als Alleinverdiener/in finanziell für die ganze Familie verantwortlich ist, braucht ein hohes Nettoeinkommen. Hier bietet sich die Steuerklassenkombination III (3) und V (5) an. Das heißt: Der/Die Alleinverdienende wählt Steuerklasse III (3), der/die Partner/in Steuerklasse V (5) und das Paar gibt gemeinsam eine Steuererklärung ab. Denn, wie oben beschreiben, ist bei Steuerklasse III (3) der Steuerabzug am geringsten.

Übrigens:

Als Alleinverdiener/in können Sie bei der Beantragung von Lohnsteuerfreibeträgen auch die Kosten mit angeben, die bei Ihrem/Ihrer Ehepartner/in anfallen.

Wann ist der Wechsel sinnvoll?

Beispielsweise vor der Geburt eines Kindes: Elterngeld und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Nettoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt - und zwar der Nettoverdienst des Elternteils, der/die das Kind nach der Geburt überwiegend betreuen wird. Der Nettoverdienst kann höher werden, wenn man frühzeitig die Steuerklasse ändert. Je höher der Nettoverdienst, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Mehr dazu in unserem Artikel Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.

Wie kann ein Ehepaar seine Steuerklasse wechseln?

Paare wechseln ihre Steuerklasse beim zuständigen Finanzamt. Bringen Sie dazu einfach das ausgefüllte Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" mit. Wer frisch verheiratet ist, braucht auch das Familienstammbuch.

Übrigens:

Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, in Sachen Steuerklasse die für Sie günstigste Lösung zu finden. Gerne unterstützen wir auch Sie darin, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich Ihren Berater suchen: Beratersuche.

Was passiert mit meiner Steuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie gerade Ihren Job verloren haben und Arbeitslosengeld bekommen, spielt die Steuerklasse erst einmal keine Rolle. Als Single bleiben Sie in Steuerklasse I (1), als Verheirateter in der Steuerklasse, die Sie mit Ihrem Partner gemeinsam gewählt haben.

Problematisch wird es nur, wenn Sie als Ehepaar die Steuerklassen-Kombination während der Arbeitslosigkeit wechseln möchten. Ein Beispiel: Der Ehemann ist der Besserverdiener und deshalb in Steuerklasse III (3), die Ehefrau in Steuerklasse V (5). Der Ehemann verliert unerwartet seinen Job und ist arbeitslos. Nun würde sich – steuerlich gesehen – ein Wechsel der Steuerklasse für das Ehepaar anbieten. Aber: Die Agentur für Arbeit berücksichtigt den Wechsel der Steuerklasse nur, wenn sich daraus eine niedrigere Leistung ergibt. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit sich nur auf die neue Steuerklasse einlässt, wenn sie dann weniger Arbeitslosengeld bezahlen muss.

Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich im Falle einer Arbeitslosigkeit im besten Fall schon im Vorfeld beraten!

Übrigens:

Die meisten Arbeitnehmer/innen in Deutschland sind der Steuerklasse I (1) zugeordnet – nämlich mehr als 21 Millionen. Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I (1) verdient durchschnittlich 28.767 Euro brutto im Jahr, eine Arbeitnehmerin in der gleichen Steuerklasse nur durchschnittlich 22.580 Euro. Über 10 Millionen Steuerzahler haben hingegen Steuerklasse III (3) gewählt und einen Durchschnittslohn von 43.794 Euro. 78,5 Prozent davon sind Männer. Dafür sind von den rund 1 Million Arbeitnehmer/innen, die Steuerklasse II (2) zugeordnet sind, 87,6 Prozent Frauen. Das geht aus der "Datensammlung zur Steuerpolitik 2020/2021" hervor.

Laut dem Statistischen Bundesamt entscheiden sich die meisten Ehepaare nach wie vor für die Kombination der Steuerklassen III (3) und V (5). 

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Wie hoch ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 6?

Wann bekomme ich Steuerklasse VI (6)? Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihrem ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 450 Euro im Monat verdienen.

Wo hat man mehr Abzüge Steuerklasse 1 oder 6?

Im Gegensatz zu den übrigen Lohnsteuerklassen gibt es in Steuerklasse 6 keine Freibeträge, die als Puffer fungieren und vom Jahreseinkommen abgerechnet werden. Daher hat die Lohnsteuerklasse 6 die höchsten Abzüge. Arbeitnehmer müssen ihre Einkünfte aus dem Zweit- oder Nebenjob also komplett versteuern.

Wer zahlt mehr Steuern 1 oder 6?

Grundsätzlich liegt in Steuerklasse VI die größte Steuerbelastung für Arbeitnehmer vor, denn es können weder der Kinderfreibetrag noch der Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Grundfreibetrag geltend gemacht werden. Wie hoch die Belastung genau ausfällt, kann mit dem Brutto Netto Rechner ermittelt werden.

Wie viel Prozent wird bei Steuerklasse 6 abgezogen?

Bruttoeinkommen, Abzüge und Nettoeinkommen für 2012 in 100-Euro-Schritten.