Berufsbildende schulen otto von guericke magdeburg

Berufsbildende schulen otto von guericke magdeburg
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Ausbildende,

ich möchte mich bei Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Burkhardt Lange und ich wurde mit dem 10.05.2022 zum Schulleiter der Berufsbildenden Schulen „Otto von Guericke“ bestellt.

1991 beendete ich mein Studium an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit dem Abschluss Diplom-Ing.-Päd. für Maschinenbau. 2004 absolvierte ich das Studium für Informatik an Berufsbildenden Schulen ebenfalls an der OVGU.

Seit 1996 war ich als Lehrkraft und als Funktionsstelleninhaber an den Berufsbildenden Schulen in Zerbst, Dessau und zuletzt an den BbS „Eike von Repgow“ in Magdeburg tätig. Davor leitete ich die Kreisvolkshochschule in Zerbst. Mein durch diese Tätigkeiten erworbenes Wissen, meine Erfahrungen, meine Fähigkeiten bringe ich gern in meine Aufgabe als Schulleiter ein. Für mich ist Schule ein Bildungsort, zu dem Schülerinnen und Schüler wie Lehrkräfte gern kommen, um erfolgreich miteinander zu arbeiten und zu lernen. In diesem Sinn freue ich mich auf unsere gemeinsame Arbeit.

Mit freundlichem Gruß

Burkhardt Lange

13. Mai 2022 Zugriffe: 534

Wahrscheinlich hast du dir bereits Gedanken darüber gemacht, wie es nach der zehnten Klasse weitergehen wird. Ansonsten solltest du dich mit dieser Frage zeitnah auseinandersetzen. Eine Möglichkeit für dich könnte der Weg an unsere Schule sein. Neben der klassischen Berufsausbildung in der Berufsschule kannst du bei uns auch die „Allgemeine Hochschulreife“ erlangen. Hierbei handelt sich um den gleichen Abschluss, der auch an den allgemeinbildenden Gymnasien erworben wird und dir ein Studium an jeder deutschen Universität in jedem Studiengang ermöglicht.

27. Februar 2022 Zugriffe: 1032

Weiterlesen: Bewirb dich jetzt: Berufliches Gymnasium - Dein Weg zum Abitur

Berufsbildende schulen otto von guericke magdeburg

In Vorbereitung des Schulaktionstages unter dem Motto „Eine Stadt für alle“ am 22.01.2022 beteiligten sich Lernende unserer Schule wieder an der Stolpersteine-Putzaktion, die traditionell in der Woche vor dem Aktionstag stattfindet. Dabei suchten die Lernenden des 13. Schuljahrganges am 18.01.2022 die 16 Stolpersteine auf, die sich im Bereich des Breiten Weges in der Dauerpartnerschaft unserer Schule befinden. Sie putzten die Steine, legten Blumen nieder und gedachten der vorrangig jüdischen Opfer des Nationalsozialismus.

23. Januar 2022 Zugriffe: 1390

Weiterlesen: Schüler des Beruflichen Gymnasiums putzen 16 Stolpersteine

Du hast dir das Studium irgendwie anders vorgestellt? Die Theorie ist zwar interessant doch dazu würdest Du gern praktisch tätig werden?
Auch ein Studienabbruch ist dir schon mal durch den Kopf gegangen?

Wenn du über deine berufliche Zukunft und deine Karriere selbst bestimmen möchtest, dann nennen wir das nicht Studienabbruch sondern Studienwechsel.

Informiere dich jetzt über Deine Möglichkeiten und werde auf verkürztem Weg staatlich geprüfter/e Techniker/in.

25. November 2021 Zugriffe: 1142

Weiterlesen: Bewirb dich jetzt: Werde Techniker/in

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, sehr geehrte Ausbildungspartner,

gemäß Schulleiterbrief vom 20. August 2021 gilt auch im Schuljahr 2021/2022 die Testpflicht weiterhin. Der Test kann auf zwei Arten erfolgen: 

Möglichkeit 1: Es wird eine „Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus“ vorgelegt. Der Test, auf dem die „Qualifizierte Selbstauskunft" beruht, darf bei Vorlage in der Schule nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Bitte verwenden Sie für die Selbstauskunft dieses FORMULAR.

Möglichkeit 2: Es wird ein Selbsttest in der Schule durchgeführt. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen dann zwingend eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Verwenden Sie dafür dieses FORMULAR. Ohne Einverständniserklärung kann kein Test vorgenommen werden, weshalb die Teilnahme am Präsenzunterricht dann nicht möglich ist.

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Grundsätzlich gilt: Wird weder Möglichkeit 1 noch Möglichkeit 2 genutzt und besteht zudem kein Nachweis über Impfung oder Genesung, darf die Schülerin oder der Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Auszubildende gilt zudem, dass diese sich umgehend im Ausbildungsbetrieb melden. 

Mit freundlichem Gruß

i.A. G. Poloski

29. September 2021 Zugriffe: 1527

  1. Informationsmaterial zum Beruflichen Gymnasium
  2. Aktuelles zum Schuljahresanfang
  3. Livetheater – Aber auf einem Bildschirm
  4. Schulbetrieb ab dem 7. Juni 2021

Berufsbildende schulen otto von guericke magdeburg

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