Arbeitgeber meldet arbeitnehmer bei krankenkasse ab ohne kündigung

Seit 2021 gilt dies beim Kassenwahlrecht:

  • Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln - ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.

Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber elektronisch

Mitgliedsbescheinigungen aus Papier haben seit 2021 ausgedient: Beschäftigte teilen dem neuen Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erhält er dann elektronisch zurück. Die Papierbescheinigung entfällt komplett.

Zum Start waren Übergangsfälle möglich

Bestand ein laufendes Kündigungsverfahren bei einer Krankenkasse mit einem Versicherungsbeginn bis einschließlich zum 1. März 2021, konnte es bei der Bearbeitung dieser Fälle zu einem Übergangsfall kommen.

Arbeitgeber erhielten in so einem Fall wie gewohnt zuerst eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform. Nach der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse bekamen sie zusätzlich eine Mitgliedsbestätigung per DEÜV.

Verringerte Bindungsfrist

Bisher waren Krankenkassenmitglieder grundsätzlich für die Dauer von 18 Monaten an ihre Krankenkasse gebunden. Erst danach war ein regulärer Wechsel zu einer anderen Kasse möglich. Seit 2021 gilt: Wer seine Krankenkasse bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, kann dies schon nach 12 Monaten tun. 

Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.

Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel

Mit der Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung kann das Mitglied bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine neue Kasse wählen - ohne Einhaltung der Bindungsfrist. Neue Fristen gelten auch beim Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen, zum Beispiel wenn die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert wird. In diesem Fall hat das Mitglied drei Monate Zeit für einen Wechsel. Ändert sich der Status von freiwillig auf pflichtig, gilt eine Frist von 14 Tagen.

Wechsel der Krankenkasse vereinfacht

Seit 2021 ist der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse einfacher: Wechselwillige füllen einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der Krankenkasse ihrer Wahl aus. Eine Kündigung bei ihrer bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, denn darum kümmert sich die neue Kasse. Wichtig: Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bei einer durchgängigen Beschäftigung gilt weiterhin. Der Versicherte erhält außerdem keine Kündigungsbestätigung mehr von seiner bisherigen Kasse.

Beschäftigte müssen ihre Arbeitgeber nur noch formlos über die neue Kasse informieren.

Keine erneute Bindungsfrist bei Wahl der gleichen Krankenkasse

Entsteht bei einem Beschäftigten das Recht, sofort die Kasse zu wechseln - beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel - und entscheidet er sich dafür, bei seiner bisherigen Krankenkasse zu bleiben, löst dies keine erneute Bindungsfrist bei seiner Krankenkasse aus. 

Informationen für Beschäftigte

Haben Ihre Mitarbeiter Fragen zum neuen Kassenwahlrecht? Wir haben wichtige Informationen für diese zusammengestellt. Leiten Sie unser Kassenwahlrecht (PDF, 325 kB) gern an Ihre Beschäftigten weiter.

Video zum Kassenwahlrecht

Alle Informationen zum neuen Kassenwahlrecht finden Sie auch in unserem Webinarmitschnitt (ca. 9 Minuten).

Kassen­wahl­recht ab 2021

Arbeitgeber meldet arbeitnehmer bei krankenkasse ab ohne kündigung

  • Abmeldung Definition
  • Abmeldung Sozialversicherung Praxis

Abmeldung Definition

Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber diese Beendigung der jeweiligen Sozialversicherung melden. Die berechnet dann auf der Basis der gemeldeten Daten und Angaben sämtliche Versicherungs- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers. Für die Meldung steht dem Arbeitgeber eine Frist von maximal sechs Wochen zur Verfügung. Das Einhalten dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers. Außerdem könnte bei einer verzögerten Abmeldung der Verdacht der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) im Raume stehen. Die für das Abmelden gültige Vorschrift ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IV (§§ 28a bis 28c) festgelegt. Darüber hinaus kommt beim Meldeverfahren die DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) zur Anwendung.

Abgabegründe für eine solche Meldung sind beispielsweise:

  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Wechsel der Krankenkasse oder der Beitragsgruppe
  • Andauernder Arbeitskampf (länger als drei Monate)
  • Tod des Arbeitnehmers

Von entscheidender Bedeutung bei der elektronischen Übermittlung ist der Abmeldungsgrund. Der wird innerhalb der Meldung in Form einer zweistelligen Zahl verschlüsselt dargestellt. Die DEÜV sieht für die verschiedenen Abmeldungsgründe auch detaillierte Schlüsselzahlen vor. Das sind:

  • 30 für ein reguläres Beschäftigungsende
  • 31 für den Wechsel der Krankenkasse
  • 32 für den Wechsel der Beitragsgruppe
  • 33 für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis und für sonstige Gründe
  • 34 für das Ende der Beschäftigung nach längerer Pause (mehr als ein Monat)
  • 35 für andauerndem Streik (mehr als ein Monat)
  • 36 für eine Umstellung der Abrechnung oder Währung
  • 40 für ein Beschäftigungsende bei kurzfristiger Tätigkeit
  • 49 für das Versterben des Arbeitnehmers

Die Palette der möglichen Meldegründe umfasst noch wesentlich mehr Schlüsselnummern, die bis in die 70er Zahlen reichen.

Arbeitgeber meldet arbeitnehmer bei krankenkasse ab ohne kündigung

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Abmeldung Sozialversicherung Praxis

In der Praxis sind die Gründe für das Abmelden oft etwas anderer Natur. So müssen beispielsweise Arbeitnehmer bei längerer Krankheit ebenfalls abgemeldet werden, wenn Krankheit und Genesung die sechs Wochen der Lohnfortzahlung übersteigen.

Ähnlich liegen die Dinge bei einem längeren unbezahlten Urlaub (mehr als einen Monat). Hier muss zum Monatsende eine entsprechende Meldung (Grund 34) erfolgen. Erst zum ersten Tag der erneuten Arbeitsaufnahme wird der Arbeitnehmer dann wieder angemeldet.

Ein anderes Problem in der Praxis betrifft die sogenannten Gelegenheits- und Minijobs oder auch Saisonarbeit. In diesem Bereich hört man immer wieder von ausstehenden Lohnzahlungen. Auch in solchen Fällen muss ebenfalls eine Abmeldung erfolgen, falls einen Monat oder länger kein Lohn gezahlt wird. Zwar besteht das Arbeitsverhältnis dann weiterhin fort, gilt aber als unterbrochen, weil kein Lohn geflossen ist.

Auch bei der genauen Datierung der jeweiligen Meldungen kommt es hin und wieder zu Unstimmigkeiten. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Abmeldegrund (Kündigung, Urlaubspause oder KK-Wechsel etc.) auf ein Wochenende fällt. Oft wird der Arbeitgeber dann zum 28. oder 29. abgemeldet. Bei einer Arbeitsaufnahme am 1. des Folgemonats würde dadurch aber eine Versicherungslücke entstehen. Abzumelden ist daher in der Regel immer zum letzten Kalendertag eines Monats.

Kann der Arbeitgeber mich von der Krankenkasse abmelden?

Zusammenfassung. Bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse abzumelden. Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage der Abmeldung ist § 28a SGB IV.

Wann meldet Arbeitgeber Krankenkasse ab?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse abmelden. Aber auch ein Statuswechsel des Arbeitnehmers kann eine Meldung auslösen.

Ist eine Abmeldung eine Kündigung?

AW: Abmeldung beim Sozialversicherungsträger ohne Kündigung Die Abmeldung ist relevant. Es muss keine Kündigung nachgewiesen werden. Es könnte auch sein, dass der AN bei der Knappschaft als Minijob abgemeldet wird und bei der Krankenkasse als Sozialversicherungpflichtiger AN angemeldet wird.

Kann ich einen Arbeitnehmer rückwirkend abmelden?

Grundsätzlich ist eine rückwirkende Kündigung nicht möglich, aber … … es gibt Ausnahmen, auf die wir noch kommen werden. Doch zunächst einmal muss festgehalten werden, dass eine Kündigung immer eine einseitige Willenserklärung ist. Somit ist sie empfangsbedürftig, Sie als Arbeitnehmer müssen diese also bestätigen bzw.