Apache bleibt gleich nudeln

1 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1 I (Mitteilungen) KOMMISSION ERLÄUTERUNGEN ZUR KOMBINIERTEN NOMENKLATUR DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (98/C 287/01) auf der Grlage des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom , S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2086/97 (ABl. L 312 vom , S. 1)

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3 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kapitel Seite Vorbemerkung... 7 A. Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur... 9 C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur die Zollsätze... 9 Kapitel Abschnitt I Lebende Tiere Waren tierischen Ursprungs 1 Lebende Tiere Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse 15 3 Fische Krebstiere, Weichtiere andere wirbellose Wassertiere Milch Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch einbegriffen Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Abschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs 6 Lebende Pflanzen Waren des Blumenhandels 46 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Genießbare Früchte Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Kaffee, Tee, Mate Gewürze Getreide Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen Ölsamen ölhaltige Früchte; verschiedene Samen Früchte; Pflanzen zum Gewerbeoder Heilgebrauch; Stroh Futter Schellack; Gummen, Harze andere Pflanzensäfte Pflanzenauszüge Flechtstoffe andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Abschnitt III Tierische pflanzliche Fette Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen pflanzlichen Ursprungs 15 Tierische pflanzliche Fette Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen pflanzlichen Ursprungs Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten Essig; Tabak verarbeitete Tabakersatzstoffe 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren anderen wirbellosen Wassertieren Zucker Zuckerwaren Kakao Zubereitungen aus Kakao Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen Verschiedene Lebensmittelzubereitungen Getränke, alkoholische Flüssigkeiten Essig Rückstände Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Tabak verarbeitete Tabakersatzstoffe Abschnitt V Mineralische Stoffe 25 Salz; Schwefel; Steine Erden; Gips, Kalk Zement Erze sowie Schlacken Aschen Mineralische Brennstoffe; Mineralöle Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachs

4 4 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kapitel Seite Kapitel Seite Abschnitt VI Erzeugnisse der Chemischen Industrie verwandter Industrien 28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen Organische chemische Erzeugnisse Pharmazeutische Erzeugnisse Düngemittel Gerb- Farbstoffauszüge; Tannine ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente andere Farbmittel; Anstrichfarben Lacke; Kitte; Tinten Etherische Öle Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel Seifen; organische grenzflächenaktive Stoffe; zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver dergleichen, Kerzen ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, dentalwachs Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grlage von Gips Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme Pulver Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht entzündliche Stoffe Erzeugnisse zu photographischen oder kinematographischen Zwecken Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie Abschnitt VII Kunststoffe Waren daraus; Kautschuk Waren daraus 39 Kunststoffe Waren daraus Kautschuk Waren daraus Abschnitt VIII Häute, Felle, Leder, Pelzfelle Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) Leder Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen Pelzfelle künstliches Pelzwerk; Waren daraus Abschnitt IX Holz Holzwaren; Holzkohle; Kork Korkwaren; Flechtwaren Korbmacherwaren 44 Holz Holzwaren; Holzkohle Kork Korkwaren Flechtwaren Korbmacherwaren Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle Ausschuß) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe Waren daraus 47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle Ausschuß) zur Wiedergewinnung Papier Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe Bücher, Zeitungen, Bilddrucke andere Erzeugnisse des Graphischen Gewerbes; handoder maschinengeschriebene Schriftstücke Pläne Abschnitt XI Spinnstoffe Waren daraus 50 Seide Wolle, feine grobe Tierhaare; Garne Gewebe aus Roßhaar Baumwolle Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne Gewebe aus Papiergarnen Synthetische oder künstliche Filamente Synthetische oder künstliche Spinnfasern Watte, Filze Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile Taue; Seilerwaren Teppiche andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Gewirke Gestricke Bekleidung Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

5 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5 Kapitel Seite Kapitel Seite 62 Bekleidung Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren Lumpen Abschnitt XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen Teile davon; zugerichtete Federn Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren 64 Schuhe, Gamaschen ähnliche Waren; Teile davon Kopfbedeckungen Teile davon Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen Teile davon Zugerichtete Federn Daunen Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Abschnitt XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas Glaswaren 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen Keramische Waren Glas Glaswaren Abschnitt XV Unedle Metalle Waren daraus 72 Eisen Stahl Waren aus Eisen oder Stahl Kupfer Waren daraus Nickel Waren daraus Aluminium Waren daraus Blei Waren daraus Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus Werkzeuge, Schneidwaren Eßbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen Verschiedene Waren aus unedlen Metallen Abschnitt XVI Maschinen, Apparate, Mechanische Geräte Elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-bild- -tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-bild- -tonwiedergabegeräte, Teile Zubehör für diese Geräte 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate mechanische Geräte; Teile davon Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile Zubehör für diese Geräte Abschnitt XVII Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen Beförderungsmittel 86 Schienenfahrzeuge ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder andere nicht schienengebene Landfahrzeuge, Teile davon Zubehör Luftfahrzeuge Raumfahrzeuge, Teile davon Wasserfahrzeuge schwimmende Vorrichtungen

6 6 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kapitel Seite Kapitel Seite Abschnitt XVIII Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate -geräte; medizinische chirurgische Instrumente, Apparate Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile Zubehör für diese Instrumente, Apparate Geräte 90 Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate -geräte; medizinische chirurgische Instrumente, Apparate Geräte; Teile Zubehör für diese Instrumente, Apparate Geräte Uhrmacherwaren Musikinstrumente; Teile Zubehör für diese Instrumente Abschnitt XIX Waffen Munition; Teile davon Zubehör 93 Waffen Munition; Teile davon Zubehör Abschnitt XX Verschiedene Waren 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder dergleichen; vorgefertigte Gebäude Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel Sportgeräte; Teile davon Zubehör Verschiedene Waren Abschnitt XXI Kunstgegenstände, Sammlungsstücke Antiquitäten 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke Antiquitäten

7 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 7 VORBEMERKUNG Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) wurde eine als Kombinierte Nomenklatur oder kurz KN bezeichnete Nomenklatur eingeführt, die auf dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung Kodierung der Waren( 2 ) basiert, welches als Harmonisiertes System oder kurz HS bezeichnet wird. Das HS wurde durch eigene Erläuterungen ergänzt. Für die englische die französische Fassung erfolgt die Herausgabe laufende Aktualisierung durch den Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (RZZ) 26-38, Rue de l Industrie B-1040 Brüssel. Die übrigen Sprachfassungen der Erläuterungen zum HS werden in den meisten Mitgliedstaaten von der Verwaltung( 3 ) herausgegeben. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 nimmt die Kommission Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur nach der Stellungnahme des Fachbereichs für die zolltarifliche statistische Nomenklatur des Ausschusses für den Zollkodex an. Die Erläuterungen zur KN enthalten zahlreiche Hinweise auf die Erläuterungen zum HS; sie ersetzen sie jedoch nicht, sondern sind als Ergänzung zu betrachten. Die beiden Veröffentlichungen müssen daher häufig in Verbindung miteinander verwendet werden. Diese Ausgabe der Erläuterungen zur KN enthält alle Erläuterungen Änderungen, die zum 7. Juli 1998 ( 4 ) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht worden sind, gegebenenfalls ersetzt sie diese Erläuterungen Änderungen. Die nach diesem Zeitpunkt im Amtsblatt, Reihe C, veröffentlichten KN-Erläuterungen bleiben in Kraft werden in die nächste Änderungsfassung eingearbeitet. Diese Erläuterungen beziehen sich auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 2086/97( 5 ) eingeführten Positionen Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur für ( 1 ) ABl. L 256 vom , S. 1. ( 2 ) ABl. L 198 vom , S. 1. ( 3 ) Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Portugal, Finnland Schweden. ( 4 ) ABl. C 211 vom , S. 4. ( 5 ) ABl. L 312 vom , S. 1.

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9 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 9 A. Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur Allgemeine Vorschrift 5 b) Verpackungen, die üblicherweise für die Vermarktung von Getränken, Marmeladen, Senf, Gewürzen usw. verwendet werden, sind wie die Waren einzureihen, die sie enthalten, auch wenn sie offensichtlich wiederholt verwendet werden können. C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur die Zollsätze Allgemeine Vorschrift 3 1. Als Arbeitstage im Sinne des Artikels 18 Nummern 1 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates ( 1 ) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 82/97 des Europäischen Parlaments des Rates( 2 ) gelten alle Tage, die keine Samstage, Sonntage oder Feiertage der Kommissionsdienststellen in Brüssel sind. 2. Wird der in Artikel 18 Nummer 1 der genannten Verordnung vorgesehene Kurs für die Umrechnung des ECU in die nationalen Währungen nicht am vorletzten Arbeitstag eines Monats bzw. am vorletzten Arbeitstag vor dem 15. des betreffenden Monats im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, so gilt der Umrechnungskurs, der als letzter vor dem vorletzten Arbeitstag eines Monats bzw. vor dem vorletzten Arbeitstag vor dem 15. des betreffenden Monats veröffentlicht wurde. ( 1 ) ABL. L 302 vom , S. 1. ( 2 ) ABL. L 17 vom , S. 1.

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11 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 11 ABSCHNITT I LEBENDE TIERE UND WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS KAPITEL 1 LEBENDE TIERE 0101 Pferde, Esel, Maultiere Maulesel, lebend reinrassige Zuchttiere Die Zulassung reinrassiger Zuchtpferde zu dieser Unterposition erfolgt nach den in der Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom , S. 66) festgesetzten Voraussetzungen Pferde Wilde Pferde, wie Przewalski-Pferde oder Tarpane (Mongolei) gehören ebenfalls hierher. Dagegen sind Zebras (Equus zebra, Equus grevgi, Equus burchelli, Equus quagga usw.) der Unterposition zuzuweisen, obwohl sie zu der Familie der Pferde (Equidae) gehören. Kreuzungen aus Zebrahengst Pferdestute (Zebroide) gehören zu Unterposition zum Schlachten Schlachtpferde gehören zu dieser Unterposition, sofern die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind Esel Hierher gehören sowohl der Hausesel als auch alle anderen Esel. Zu den anderen Eseln gehören z. B. der Kulan oder Tschiggetai aus der Mongolei, der Kiang aus Tibet, der Onager sowie der Pferdeesel (Equus hemionus). Kreuzungen aus Esel Zebra gehören zu Unterposition Maultiere Maulesel Hierher gehören die im letzten Absatz der Erläuterungen zu Position 0101 des HS beschriebenen Tiere Rinder, lebend reinrassige Zuchttiere Die Zulassung reinrassiger lebender Rinder zu diesen Unterpositionen erfolgt nach den in der Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom , S. 66), in Artikel 1 der Richtlinie 77/504/EWG des Rates (ABl. L 206 vom , S. 8) sowie in der Verordnung (EWG) Nr. 2342/92 der Kommission (ABl. L 227 vom , S. 12) festgesetzten Voraussetzungen.

12 12 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Hausrinder Hierher gehören alle Rinder Büffel der Arten Bos Bubalus, die Haustiere sind, gleichgültig für welche Zwecke sie bestimmt sind (zur Nutzung, Aufzucht, Mast, Zucht sowie zum Schlachten usw.), ausgenommen jedoch reinrassige Zuchttiere (Unterpositionen ). Hierher gehören z. B.: 1. das Hausrind (Bos taurus), auch für die Arena halbwild gezüchtet (spanische Rassen, korsische Rassen, Rassen der Camargue), der Buckelochse oder Zebu (Bos taurus) das Watussirind; 2. der Hausbüffel der Asiatische Büffel oder Arni (Bubalus bubalis), der Kerabau aus Ceylon der Anoa aus Celebes (Bubalus depressicornis); 3. der Beeffalo (Kreuzung zwischen Bison Hausrind) andere Hierher gehören alle Rinder Büffel, die nicht Haustiere sind, z. B.: 1. das asiatische Wildrind der Gattung Bos, wie Gaur Gayal (Bos frontalis) Banteng oder Sarind (Bos javanicus); 2. Moschusochsen (Ovibos moschatus); 3. die wilden afrikanischen Büffel der Gattung Synceros, wie der Rotbüffel der Kafferbüffel (Synceros caffer); 4. der Yak (Bos grunniens) aus Tibet; 5. die Bisons (Bison on). Es wird darauf hingewiesen, daß Yak Bison 14 Rippenpaare, alle anderen Rinder oder Büffel nur 13 Rippenpaare haben Schweine, lebend reinrassige Zuchttiere Die Zulassung reinrassiger lebender Schweine zu dieser Unterposition erfolgt nach den in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom , S. 66) sowie in Artikel 1 der Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABl. L 382 vom , S. 36) festgesetzten Voraussetzungen andere Zu den lebenden Schweinen, die nicht Haustiere sind, gehören z. B.: 1. das Wildschwein (Sus scrofa); 2. das Warzenschwein (Phacochoerus aethiopicus), das Pinselohrschwein (Potamochoerus porcus) das Riesenwaldschwein (Hylochoerus meinertzhagen); 3. der Celebes-Hirscheber (Babyrousa babyrussa); 4. das Pekari (Dicotyles tajacu) andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

13 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schafe Ziegen, lebend Schafe Hierher gehören z. B. Hausschafe (Ovis aries), die verschiedenen Mufflonarten, wie die europäischen Mufflons (Ovis musimon), das Dickhornschaf, die asiatischen Mufflons (Sha oder Uria), das Argali aus Pamir (Ovis ammon) sowie das Mähnenschaf (Ammotragus lervia), obgleich es den Ziegen nähersteht reinrassige Zuchttiere Die Zulassung reinrassiger lebender Schafe zu dieser Unterposition erfolgt nach den in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom , S. 66), in Artikel 2 der Richtlinie 89/361/EWG des Rates (ABl. L 153 vom , S. 30) sowie in der Verordnung (EWG) Nr. 874/96 der Kommission (ABl. L 118 vom , S. 12) festgesetzten Voraussetzungen Ziegen Hierher gehören z. B. Hausziegen, der Steinbock (Capra ibex) die Bezoar-Ziege oder Pasang (Capra aegagrus oder Capra hircus). Nicht hierher, sondern zu Unterposition gehören: das Moschustier (Moschus moschiferus), die Dorkasgazelle (Gazella dorcas), das Zwergmoschustier (Tragulus meminna). Das gleiche gilt für die sogenannten Ziegen-Antilopen, die zwischen den Ziegen Antilopen stehen (Himalaya-Thar, Gemse usw.) reinrassige Zuchttiere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner Perlhühner), lebend Hierher gehört nur das im Wortlaut dieser Position genannte lebende Hausgeflügel, einschließlich Junghennen, Kapaune Ganter, gleichgültig, ob sie zum Eierlegen, des Fleisches oder der Federn wegen oder für andere Zwecke (z. B. zum Einsetzen in Käfige, Parks oder Wasseranlagen) aufgezogen werden. Wildgeflügel (z. B. Wildtruthühner Meleagris gallopavo), obgleich es wie Hausgeflügel gehalten geschlachtet werden kann, gehört zu Unterposition Haustauben gehören zu Unterposition Andere Tiere, lebend Hauskaninchen Hierher gehören nur Hauskaninchen, gleichgültig, ob sie ihres Fleisches oder Felles wegen (z. B. das Angorakaninchen) oder für andere Zwecke aufgezogen werden Tauben Hierher gehören alle Tauben, sowohl Wildtauben als auch Haustauben, gleichgültig, welches die Zweckbestimmung der letzteren ist (Hoftauben, Ziertauben, Brieftauben). Zu den Wildtauben gehören die Holztaube, Ringeltaube (Columba palumbus), Hohltaube (Columba oenas), Felsentaube (Columba livia), Glanzflecktaube, Turteltaube (Streptopelia turtur) die Lachtaube (Streptopelia risoria).

14 14 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nicht hierher, sondern zu Unterposition gehören dagegen bestimmte Arten, die den Hühnervögeln näherstehen, wie die Mähnentaube (Coloenas nicobarica), die Fruchttaube, die Krontaube (Goura usw.) das Steppenhuhn (Syrrhaptes paradoxus) andere Hierher gehören: 1. alle lebenden Säugetiere mit Ausnahme der Pferde (Unterpositionen ), Esel (Unterposition ), Maultiere Maulesel (Unterposition ), Rinder (Unterpositionen ), Schweine (Unterpositionen ), Schafe Ziegen (Unterpositionen ) Hauskaninchen (Unterposition ); 2. alle lebenden Vögel, ausgenommen Hausgeflügel (Position 0105) Haus- Wildtauben (Unterposition ); 3. alle anderen Arten von lebenden Tieren mit Ausnahme der Fische Krebstiere, Weichtiere anderen wirbellosen Wassertieren (Kapitel 3) Mikrobenkulturen (Position 3002). Von den hier erfaßten Tieren sind zu nennen: 1. von den Säugetieren: a) Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) Hasen; b) Rotwild, Damwild, Gemsen (Rupicapra rupicapra), der amerikanische Elch (Alces alces), der afrikanische Elch oder die Elenantilope (Tauro tragus) Ziegenantilopen (Goral, Himalaya-Thar usw.); c) Löwen, Tiger, Bären, Flußpferde, Rhinozerosse, Elefanten, Giraffen, Okapis, Känguruhs, Affen usw.; d) Kamele, Dromedare andere Kameltiere (Lama, Alpaka, Guanako, Vikunja); e) Eichhörnchen, Nerze, Murmeltiere, Biber, Bisamratten, Nutrias Meerschweinchen; f) Rentiere; g) He Katzen; h) Meeressäugetiere (Wale, Robben, Seekühe usw.); 2. von den Vögeln: a) Graugans (Anser anser), Ringelgans (Branta bernicla), Brandente (Tadorna tadorna), Stockente (Anas platyrhynchos), Schnatterente (Anas strepera), Pfeifente (Anas penelope), Spießente (Anas acuta), Löffelente (Anas clypeata), Krickente (Anas crecca), Knäkenente (Anas querquedula) Eiderente; b) Schwäne Pfauen; c) Rebhühner, Fasane, Wachteln, Schnepfen (z. B. Sumpf- oder Moorschnepfe), Birkhühner, Haselhühner, Fettammern, Krammetsvögel, Amseln Lerchen; d) Buchfinken, Kanarienvögel, Kolibris, Papageien usw.; 3. von den anderen Tieren: a) Reptilien Echsen, Schildkröten (Land-, See- Süßwasser-Schildkröten) Frösche; b) Haus- Wildbienen (z. B. in Stöcken, Kästen oder anderen Behältnissen); c) Seidenraupen, Schmetterlinge, Käfer andere Insekten.

15 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 KAPITEL 2 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE Allgemeines 1. Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, bleiben auch dann in Kapitel 2, wenn sie zum Herstellen von Tierfutter bestimmt sind. 2. Wegen der Begriffe Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse im Sinne dieses Kapitels wird auf die Erläuterungen zu Kapitel 2 des HS, Abschnitt Allgemeines hingewiesen. 3. Wegen der verschiedenen Arten der Beschaffenheit, die Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse dieses Kapitels haben können (frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake, getrocknet oder geräuchert), wird auf die Erläuterungen zu Kapitel 2 des HS, Abschnitt Allgemeines hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß tiefgekühltes Fleisch wie gefrorenes Fleisch einzureihen ist; dies gilt ebenso für ganz oder teilweise aufgetautes Fleisch. Der Begriff gefroren umfaßt nicht nur Fleisch, das im frischen Zustand gefroren, sondern auch Fleisch, das zunächst leicht getrocknet sodann gefroren worden ist, sofern seine Haltbarmachung im wesentlichen durch das Einfrieren herbeigeführt wird. 4. Wegen der Unterscheidung zwischen Fleisch Schlachtnebenerzeugnissen dieses Kapitels Erzeugnissen des Kapitels 16, wird ebenfalls auf die Erläuterungen zu Kapitel 2 des HS, Abschnitt Allgemeines hingewiesen. Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse, roh, grob oder feinzerkleinert, jedoch nicht anders zubereitet, die lediglich zur besseren Handhabung zu Transportzwecken in eine Kunststoffolie (auch in Form einer Wurst) abgefüllt sind, verbleiben im Kapitel Zu Zwecken der Unterscheidung zwischen Teilen ohne Knochen Teilen mit Knochen gelten Knorpel Sehnen nicht als Knochen Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt Hierher gehört nur Fleisch, frisch oder gekühlt, von den in Position 0102 erfaßten Tieren. Für die Anwendung der Begriffsbestimmungen für Vorderviertel Hinterviertel gelten als: a) Hals, das Halsstück mit Muskeln den sieben halben Halswirbeln; b) Schulter, der Vorderteil mit Schulterblatt, Oberschenkelknochen, Speiche Elle sowie den sie umgebenden Muskeln; c) Roastbeef, dieses Teilstück, mit oder ohne Lappen Knochendünnung ganze oder halbe Tierkörper Die Begriffe ganze Tierkörper halbe Tierkörper sind in den Buchstaben a) b) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Es ist zulässig, daß die Dornfortsätze der ersten acht oder neun Rückenwirbel im Wechsel an der rechten oder linken Schlachthälfte belassen werden quartiers compensés Der Begriff quartiers compensés ist in Buchstabe c) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt.

16 16 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Vorderviertel, zusammen oder getrennt Die Begriffe Vorderviertel, zusammen Vorderviertel, getrennt sind in den Buchstaben d) e) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hiernach ist z. B. der vordere Teil eines halben Tierkörpers mit allen Knochen, der weniger als vier Rippen enthält oder dem Hals oder Schulter fehlen oder dem man einen Knochen, z. B. den Atlaswirbel, entnommen hat, von dieser Unterposition ausgenommen der Unterposition zuzuweisen Hinterviertel, zusammen oder getrennt Die Begriffe Hinterviertel, zusammen Hinterviertel, getrennt sind in den Buchstaben f) g) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hiernach ist z. B. der hintere Teil eines halben Tierkörpers mit allen Knochen, der weniger als drei Rippen enthält oder dem Keule, Filet oder Roastbeef fehlen, von dieser Unterposition ausgenommen der Unterposition zuzuweisen. Dagegen sind Hinterviertel ohne Nieren Nierenzapfen, mit oder ohne Lappen, als Hinterviertel einzureihen anderes Hierher gehören z. B. Schulter, Keule Roastbeef, mit Knochen. Hierher gehören ebenfalls die vorderen hinteren Teile von halben Tierkörpern (mit Knochen), die weder der Begriffsbestimmung für quartiers compensés noch der für Vorder- Hinterviertel entsprechen ohne Knochen Hierher gehören alle Teile von Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt, ganz entbeint, z. B. Filetstücke Lappen ohne Knochen Fleisch von Rindern, gefroren Hierher gehört nur gefrorenes Fleisch von den in Position 0102 erfaßten Tieren ganze oder halbe Tierkörper Die Begriffe ganze Tierkörper halbe Tierkörper sind in den Buchstaben a) b) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt quartiers compensés Der Begriff quartiers compensés ist in Buchstabe c) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt Vorderviertel, zusammen oder getrennt Die Begriffe Vorderviertel, zusammen Vorderviertel, getrennt sind in den Buchstaben d) e) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt Hinterviertel, zusammen oder getrennt Die Begriffe Hinterviertel, zusammen Hinterviertel, getrennt sind in den Buchstaben f) g) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt anderes Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

17 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als crops, chucks and blades briskets bezeichnete Teile Die Begriffe crops, chucks and blades briskets sind in Buchstabe h) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt anderes Hierher gehören alle Teile von Fleisch von Rindern, gefroren, ganz entbeint, mit Ausnahme der Gefrierblöcke der Unterposition der Teile der Unterposition Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren Hierher gehört nur Fleisch von Tieren, die in Position 0103 erfaßt sind. Fleisch von Schweinen, für das von den zuständigen Behörden Australiens bescheinigt wird, daß es sich um Fleisch von in Australien wildlebenden Schweinen handelt, gilt als Fleisch von anderen als Hausschweinen frisch oder gekühlt Hierher gehört nur Fleisch von den in Position 0103 erfaßten Tieren, frisch oder gekühlt von Hausschweinen Der Begriff ganze oder halbe Tierkörper ist in Buchstabe a) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt Schinken Teile davon Der Begriff Schinken ist in Buchstabe b) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hierher gehören auch Eisbeine mit Knochen vom Hinterbein Schultern Teile davon Der Begriff Schultern ist in Buchstabe d) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hierher gehören auch Brustrippen, auch mini spareribs oder riblets genannt, sowie Eisbeine mit Knochen vom Vorderbein Vorderteile Teile davon Der Begriff Vorderteile ist in Buchstabe c) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt. Nicht hierher gehören Eisbeine mit Knochen vom Vorderbein sowie Brustrippen, auch mini spareribs oder riblets genannt (Unterposition ) Kotelettstränge Teile davon Der Begriff Kotelettstränge ist in Buchstabe e) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hierher gehören auch Kotelett-Rippen (loinribs).

18 18 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Bäuche (Bauchspeck) Teile davon Die Begriff Bäuche Teile sind in Buchtabe f) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A in Absatz 1 der Zusätzlichen Anmerkung 2 B zu Kapitel 2 festgelegt. Teile von Bäuchen gehören nur hierher, wenn sie Schwarte Speck aufweisen. Nicht hierher gehören Schälrippen (spareribs) ohne Schwarte ohne Speck (Unterposition ) anderes Hierher gehören auch Schälrippen (spareribs) ohne Schwarte ohne Speck anderes Hierher gehört nur Fleisch von den in den Unterpositionen erfaßten Tieren, insbesondere Fleisch von Wildschweinen, ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, Schinken oder Schultern Teile davon gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen zu deren Unterteilungen gelten sinngemäß Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren Hierher gehört nur Fleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, von den in Position 0104 erfaßten Tieren (Haustiere oder wilde Tiere), insbesondere Fleisch von Schafen (Hausschafen oder Mufflons) Steinböcken ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt Die Begriffe ganze Tierkörper halbe Tierkörper sind in den Buchstaben a) b) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt. Wegen der Begriffsbestimmung für Lammfleisch wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS hingewiesen ganze oder halbe Tierkörper Die Begriffe ganze Tierkörper halbe Tierkörper sind in den Buchstaben a) b) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt Vorderteile oder halbe Vorderteile Die Begriffe Vorderteile halbe Vorderteile sind in den Buchstaben c) d) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt Rippenstücke /oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke /oder halbe Keulenenden Die Begriffe Rippenstücke /oder Keulenenden halbe Rippenstücke /oder halbe Keulenenden sind in den Buchstaben e) f) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke Die Begriffe Schwanzstücke halbe Schwanzstücke sind in den Buchstaben g) h) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt.

19 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß anderes Fleisch von Schafen, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , gelten sinngemäß für die Unterpositionen , , Fleisch von Ziegen Die Begriffe ganze Tierkörper halbe Tierkörper (Unterpositionen ), Vorderteile halbe Vorderteile (Unterpositionen ), Rippenstücke /oder Keulenenden halbe Rippenstücke /oder Keulenenden (Unterpositionen ), Schwanzstücke halbe Schwanzstücke (Unterpositionen ) sind in den Buchstaben a) h) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren Hierher gehören Schlachtnebenerzeugnisse von den in den Positionen erfaßten Tieren. Die zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmten Schlachtnebenerzeugnisse gehören nur dann zu den betreffenden Unterpositionen, wenn die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind. Im übrigen wird auf die Erläuterungen zu Position 0206 des HS hingewiesen von Rindern, frisch oder gekühlt Hierher gehören nur Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt, von den in Position 0102 erfaßten Tieren Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) Saumfleisch Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) Saumfleisch bilden die muskulösen Teile des Zwerchfells von Rindern, gefroren Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0102 erfaßten Tieren. von Schweinen, frisch oder gekühlt Hierher gehören nur frische oder gekühlte Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0103 erfaßten Tieren andere andere Hierher gehören z. B. Köpfe oder halbe Köpfe, mit oder ohne Gehirn, Backen oder Zunge, sowie Teile davon (Zusätzliche Anmerkung 2 C zu Kapitel 2); der Begriff Teile des Kopfes ist im dritten Absatz der gleichen Zusätzlichen Anmerkung festgelegt. Hierher gehören auch z. B. Füße oder Schwänze, Nieren, Herz, Lunge, genießbare Schwarte, Gehirn Netz. Hierher gehören z. B. Schlachtnebenerzeugnisse vom Wildschwein.

20 20 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften von Schweinen, gefroren Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0103 erfaßten Tieren von Hausschweinen andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Hierher gehören z. B. Schlachtnebenerzeugnisse vom Wildschwein von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln Hierher gehören nur Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt, von den in Position 0101 erfaßten Tieren von Schafen oder Ziegen Hierher gehören nur Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt, von den in Position 0104 erfaßten Tieren von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0101 erfaßten Tieren von Schafen oder Ziegen Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0104 erfaßten Tieren Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren gerupft, entdarmt, mit Kopf Ständern, genannt Hühner 83 v. H. Hierher gehören insbesondere gerupfte Hühner mit Kopf Ständern, bei denen der Darm herausgezogen ist, sämtliche anderen Innereien (z. B. Lunge, Leber, Magen, Herz, Eierstöcke) jedoch vorhanden sind gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Ständer, mit Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Hühner 70 v. H. Hierher gehören z. B. bratfertige Hähnchen, d.h. gerupfte Junghühner ohne Kopf Ständer, jedoch mit Hals, bei denen sämtliche Innereien enfernt, aber Herz, Leber Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Ständer, ohne Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Hühner 65 v. H. ; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. bratfertige Hähnchen, d.h. gerupfte Junghühner ohne Kopf Ständer, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Hühner in einer Angebotsform, die keiner der in den Unterpositionen genannten Angebotsformen entspricht, z. B. Hühner, nicht gerupft nicht entdarmt, mit Kopf Ständern unzerteilt, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

21 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften entbeint Hierher gehört Fleisch von Hühnern, ohne Knochen, ohne Rücksicht auf den Teil des Tierkörpers, von dem es stammt Hälften oder Viertel Der Begriff Hälften ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) b) zu Kapitel 2 festgelegt. Der Begriff Viertel ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) c) zu Kapitel 2 festgelegt. Hierher gehören Hinterviertel, bestehend aus Unterschenkel (Schienbein Wadenbein), Oberschenkel (Femur), hinterem Rückenteil Schwanzstück; ferner Vorderviertel, bestehend im wesentlichen aus der halben Brust mit dem Flügel ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen Der Begriff ganze Flügel auch ohne Flügelspitzen ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) d) zu Kapitel 2 festgelegt Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 Buchstabe a) zu Kapitel 2. Hierher gehören u.a. Rücken mit Hälsen, bestehend aus Halsstück, Rückenstück ggf. auch Schwanzstück; Rücken, Hälse; Schwanzstücke; Flügelspitzen Brüste Teile davon Der Begriff Brüste ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) e) zu Kapitel 2 festgelegt Schenkel Teile davon Der Begriff Schenkel ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) f) zu Kapitel 2 festgelegt. Die Trennung von Schenkel Rücken durch Schnitt muß zwischen den beiden Linien zur Abgrenzung der Gelenke erfolgen (siehe Zeichnung).

22 22 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Lebern Siehe die Erläuterungen zu Position 0207 des HS, letzter Absatz andere Hierher gehören genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, insbesondere Herzen, Kämme Kehllappen, ausgenommen Lebern. Hierher gehören auch Hühnerfüße Teile Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Ständer, mit Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Truthühner 80 v. H. Hierher gehören z. B. Truthühner, gerupft, ohne Kopf Ständer, jedoch mit Hals, vollständig ausgenommen, bei denen Herz, Leber Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Ständer, ohne Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Truthühner 73 v. H. ; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. Truthühner, gerupft, bratfertig, ohne Kopf, Hals Ständer, vollständig ausgenommen. Hierher gehören auch Truthühner in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen genannten Angebotsformen entsprechen unzerteilt, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß entbeint Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Hälften oder Viertel Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen Der Begriff ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) d) zu Kapitel 2 festgelegt Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Brüste Teile davon Der Begriff Brüste ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) e) zu Kapitel 2 festgelegt.

23 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Unterschenkel Teile davon Der Begriff Unterschenkel ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) g) zu Kapitel 2 festgelegt. Die Trennung von Unterschenkel (im Handel häufig als drumstick bezeichnet) Femur (Oberschenkelknochen) durch Schnitt muß zwischen den beiden Linien zur Abgrenzung der Gelenke erfolgen (siehe Zeichnung) andere Hierher gehören die in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) h) zu Kapitel 2 beschriebenen Teile. Die Trennung von Femur (Oberschenkelknochen) (im Handel häufig als thigh bezeichnet) oder ganzem Schenkel (im Handel häufig als whole leg bezeichnet) vom Rücken durch Schnitt muß zwischen den beiden Linien zur Abgrenzung der Gelenke erfolgen (siehe Zeichnung in den Erläuterungen zu Unterposition ). Die Trennung von Femur (Oberschenkelknochen) Unterschenkel durch Schnitt muß zwischen den beiden Linien zur Abgrenzung der Gelenke erfolgen (siehe Zeichnung in den Erläuterungen zu Unterposition ) Lebern Siehe die Erläuterungen zu Position 0207 des HS, letzter Absatz andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Teile Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Paddeln, mit Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Enten 70 v. H. ; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Enten ohne Kopf Paddeln, jedoch mit Hals, bei denen sämtliche Innereien entfernt, aber Herz, Leber Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind.

24 24 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber Muskelmagen, genannt Enten 63 v. H. ; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Enten, bratfertig, ohne Kopf, Hals Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Enten in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen , genannten Angebotsformen entsprechen gerupft, ausgenommen, ohne Kopf Paddeln, mit oder ohne Herz Muskelmagen, genannt Gänse 75 v. H. ; andere Angebotsformen Hierher gehören z. B. gerupfte Gänse ohne Kopf Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt, aber Herz Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind sowie gerupfte, bratfertige Gänse, ohne Kopf Paddeln, bei denen sämtliche Innereien entfernt sind. Hierher gehören auch Gänse in Angebotsformen, die keiner der spezifischen, in den Unterpositionen genannten Angebotsformen entsprechen, z. B. geschlachtete Gänse, ausgeblutet, gerupft, nicht ausgenommen, ohne Kopf Paddeln unzerteilt, gefroren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , gelten sinngemäß Fettlebern, frisch oder gekühlt Siehe die Erläuterungen zu Position 0207 des HS, letzter Absatz entbeint Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Hälften oder Viertel Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen Der Begriff ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) d) zu Kapitel 2 festgelegt Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Brüste Teile davon Der Begriff Brüste ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) e) zu Kapitel 2 festgelegt Schenkel Teile davon Der Begriff Schenkel ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben a) f) zu Kapitel 2 festgelegt.

25 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Gänserümpfe oder Entenrümpfe Der Begriff Gänserümpfe oder Entenrümpfe ist in der Zusätzlichen Anmerkung 4 Buchstaben ij) zu Kapitel 2 festgelegt Lebern (ausgenommen Fettlebern) Siehe die Erläuterungen zu Position 0207 des HS, letzter Absatz andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß entbeint Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß nicht entbeint Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Lebern Siehe die Erläuterungen zu Position 0207 des HS, letzter Absatz andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Anderes Fleisch andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren Hierher gehören nur Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, von den in Position erfaßten Tieren von Hauskaninchen Hierher gehören Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von den in Unterposition erfaßten Tieren von Haustauben Hierher gehören Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Haustauben (Hoftauben, Ziertauben, Brieftauben). Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Tauben, die in den Erläuterungen zu Unterposition als wildlebende Tiere aufgezählt sind, sind von dieser Unterposition ausgenommen in die Unterposition einzureihen andere Hierher gehören insbesondere Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von: 1. Haarwild: Hirsche, Damhirsche, Rehe, Gemsen (Rupicapra rupicapra), Elche, Antilopenziegen, Antilopen, Gazellen, Bären Känguruhs; 2. Federwild: Wildtauben, Wildgänse, Wildenten, Rebhühner, Fasane, Schnepfen (z. B. Sumpf- oder Moorschnepfen), Birkhühner, Fettammern Strauße.

26 26 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Tieren, die üblicherweise gejagt werden (Fasane, Strauße, Damhirsche, usw.), werden auch dann als Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Wild eingereiht, wenn die Tiere in Gefangenschaft gehalten worden sind. Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rentieren sind von dieser Unterposition ausgenommen (Unterposition ). Jedoch bleiben Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse bestimmter Rentierarten (z. B. Karibus) in dieser Unterposition, sofern nachgewiesen wird, daß das Fleisch die genießbaren Schlachtnebenerzeugnisse von Tieren stammen, die in freier Wildbahn gelebt haben auf der Jagd erlegt worden sind. Nicht hierher gehören Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) von Hasen (Unterposition ) von Rentieren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , dritter Absatz Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert Schweinespeck Der Begriff Schweinespeck ist in der Zusätzlichen Anmerkung 2 D zu Kapitel 2 festgelegt Schweinefett Siehe die Erläuterungen zu Position 0209 des HS, zweiter Absatz Geflügelfett Siehe die Erläuterungen zu Position 0209 des HS, dritter Absatz Fleisch genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Hierher gehören, ausgenommen Speck Fett der Position , Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, von allen in den Positionen erfaßten Tieren. Die Begriffe getrocknet oder geräuchert gesalzen oder in Salzlake sind in den Zusätzlichen Anmerkungen 2 E 7 zu Kapitel 2 festgelegt von Hausschweinen Die Begriffe Schinken Schultern sind in der Buchstaben b) d) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt gesalzen oder in Salzlake Hierher gehören nur Schinken, Schultern Teile davon, mit Knochen, von Hausschweinen, die tiefgehend gesalzen sind. Dieses Fleisch kann auch leicht getrocknet oder geräuchert sein, jedoch nicht so weit, daß es als getrocknet oder geräuchert im Sinne der Unterpositionen (Zusätzliche Anmerkung 2 E zu Kapitel 2) zu behandeln ist.

27 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 27 getrocknet oder geräuchert Hierher gehören Schinken, Schultern Teile davon, mit Knochen, von Hausschweinen, durch Trocknen oder Räuchern, haltbar gemacht, auch wenn diesen Verfahren der Haltbarmachung ein Salzen oder Einlegen in Salzlake vorausgegangen ist. Dies ist insbesondere bei Schinken der Fall, die gesalzen werden, bevor ihnen durch Lufttrocknen (z. B. Parma-Schinken, Jambon de Bayonne) oder Räuchern (z. B. Ardennen-Schinken) das Wasser teilweise entzogen wird. Fleisch dieser Art, dem teilweise Wasser entzogen worden ist, dessen Haltbarmachung jedoch durch Tiefkühlung erreicht wird, gehört zu Unterposition oder von Hausschweinen Die Begriffe Bäuche Teile sind in Buchstabe f) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A in Absatz 1 der Zusätzlichen Anmerkung 2 B zu Kapitel 2 festgelegt gesalzen oder in Salzlake Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß getrocknet oder geräuchert Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß bacon -Hälften oder spencers Die Begriffe bacon -Hälften spencers sind in den Buchstaben g) h) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt /4-sides oder middles Die Begriffe 3/4-sides middles sind in den Buchstaben ij) k) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt Vorderteile Teile davon Der Begriff Vorderteile ist in Buchstabe c) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt Kotelettstränge Teile davon Der Begriff Kotelettstränge ist in Buchstabe e) der Zusätzlichen Anmerkung 2 A zu Kapitel 2 festgelegt Fleisch von Rindern Hierher gehört nur Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, von den in Position 0102 erfaßten Tieren; Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern gehören zu Unterposition oder von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet Hierher gehört nur Fleisch, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet von den in den Unterpositionen erfaßten Tieren. Pferdefleisch, geräuchert, gehört zu Unterposition Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden sind in Unterposition erfaßt.

28 28 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften von Schafen oder Ziegen Hierher gehört Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert von den in Position 0104 erfaßten Tieren. Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen gehören zu Unterposition von Rentieren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , dritter Absatz andere Hierher gehören z. B. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Backen oder Zunge sowie Teile davon (siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 C zu Kapitel 2). Der Begriff Teile des Kopfes ist im dritten Absatz der gleichen Anmerkung festgelegt. Wegen des Begriffs Schlachtnebenerzeugnisse siehe die Erläuterungen zu Position 0206 des HS genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Hierher gehören auch Pellets aus diesem Mehl.

29 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29 KAPITEL 3 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE Allgemeines 1. Es wird darauf hingewiesen, daß tiefgekühlte Fische Krebstiere, Weichtiere andere wirbellose Wassertiere, wie gefrorene Fische Krebstiere, Weichtiere andere wirbellose Wassertiere einzureihen sind. 2. Blanchieren durch leichte Wärmebehandlung, aber ohne eigentliches Kochen, ändert die Einreihung der Erzeugnisse dieses Kapitels nicht. Blanchiert wird häufig, vor dem Einfrieren, insbesondere Fleisch von Thunfischen, Krebsen Weichtieren. 3. Von Kapitel 3 sind ausgenommen: a) getrocknete oder gesalzene Schwimmblasen, auch genießbar (Unterposition ); b) leicht gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische, zur vorläufigen Haltbarmachung mit geringen Mengen pflanzlichen Öls eingelegt (verpackt) sogenannte Halbkonserven (Position 1604); c) nur in Öl oder Essig eingelegte Fische, auch ohne andere Zubereitung (Position 1604); d) Weichtiere, die einer Wärmebehandlung unterzogen worden sind, die ausreichte, um die Proteine zu koagulieren (Position 1605) Fische, lebend Zierfische Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Süßwasserfische Hierher gehören z. B.: 1. der Laternenträger (Hemigrammus ocellifer); 2. der Goldfisch (Carassius auratus); 3. die Mollienisia-Arten ihre schwarze Varietät (Mollienisia latipinna velifera), der grüne Schwertträger seine roten Varietäten Albinos (Xiphophorus helleri), die Platys rot, gold, schwarz weiß (Platypoecilus maculatus) die Kreuzungen von Schwertträger Platy (Xiphophorus Okattoiecukys) der schwarze der berlinische Schwertträger; 4. Schleierkampffische (Betta splendens); die Makropoden (Macropodus opercularis oder viridi-auratus), die Fadenfisch-Arten (Trichogaster trichopterus) die Zwergfadenfische (Colisa lalia fasciata); 5. die Skalare (Pterophyllum scalare eimckei) Seefische Hierhier gehören z. B.: 1. die Fähnchen-Falterfische; 2. die Lippfische; 3. die Papageienfische (Scares, Pseudoscares, Scarichthys).

30 30 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets anderes Fischfleisch der Position Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache Oncorhynchus chrysogaster) Hierher gehören: 1. die Meerforelle (Salmo trutta trutta); 2. die Bachforelle (Salmo trutta fario); 3. die Seeforelle (Salmo trutta lacustris); 4. die Regenbogenforelle oder Amerikanische Forelle (O. mykiss); 5. die Cutthroat-Forelle (O. clarki); 6. die Goldforelle (O. aguabonita); 7. die Gila-Forelle (O. gilae); 8. Forellen der Art O. apache; 9. Forellen der Art O. chrysogaster Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) Donaulachs (Hucho hucho) andere Außer dem Atlantischem Lachs dem Donaulachs gehören hierher folgende Arten des Pazifischen Lachses: 1. der Rotlachs oder Sockeye oder Alaska red salmon (O. nerka); 2. der Buckellachs oder pink salmon oder humpback salmon (O. gorbuscha); 3. der Ketalachs oder Hslachs oder chum salmon (O. keta); 4. der Königslachs oder chinook oder Kalifornischer Lachs oder Quinnat oder spring salmon (O. tschawytscha); 5. der Silberlachs oder coho salmon (O. kisutch); 6. der Japan-Lachs oder Japanese cherry salmon (O. masou); 7. Lachs der Art O. rhodurus. Zu den anderen hier erfaßten Süßwasser-Salmoniden gehören z. B.: 1. die Felche oder Maräne (Coregonus clupeaformis, Coregonus fera, Coregonus albula, Coregonus lavaretus); 2. der Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus); 3. der Seesaibling, auch Ritter oder Rötel genannt (Salvelinus alpinus), der amerikanische Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), die amerikanische Seeforelle (Salvelinus namaycush oder Christivomer namaycush).

31 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen Fischmilch Es handelt sich um flache Fische. Sie sind nicht wie die Rochen dorso-ventral, sondern in lateraler Richtung abgeflacht; sie leben auf einer Seite liegend haben beide Augen auf der Oberseite andere Hierher gehören z. B. Steinbutt (Scophthalmus maximus oder Psetta maxima), Glattbutt (Scophthalmus rhombus), Scharbe (Pleuronectes limanda oder Limanda limanda), Limande (Pleuronectes microcephalus oder Microstomus kitt), Fler (Platichthys flesus oder Flesus flesus) Weißer Thun (Thunnus alalunga) Der Weiße Thun ist erkennbar an den großen Brustflossen, die nach hinten die Höhe des Afters überschreiten, am dunkelblauen Rücken, an den bläulich grauen Seiten am bläulich grauen Bauch. Gelbflossenthun (Thunnus albacares) Der Gelbflossenthun ist leicht erkennbar an der Afterflosse an der zweiten Rückenflosse, die sichelförmig sind. echter Bonito Charakteristisch für den echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) sind 4 7 dunkle Streifen, die längsseits des Unterleibs verlaufen. Der dunkelblaue Rücken wird unterstrichen durch eine gut markierte grüne Zone über der Brustflosse, die sich zur Körpermitte hin verwischt. Die Seiten der Bauch sind silbern, die Flossen kurz. Nicht hierher gehören der Pelamide mit schräg verlaufenden Streifen auf dem Rücken (Sarda sarda), der im frischen oder gekühlten Zustand zu Unterposition gehört Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen Fischmilch Als Heringe im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Clupeiden der Arten Clupea harengus (Nordischer Hering) Clupea pallasii (Pazifischer Hering). Der sogenannte Indische Hering (Chirocentrus dorab), frisch oder gekühlt, gehört daher zu Unterposition Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen Fischmilch Die Länge des Kabeljaus kann zu 1,5 m betragen. Der Rücken ist grünlich mit dunklen Flecken. Der Bauch ist hell mit einer weißen Seitenlinie. Der Kabeljau hat drei Rückenflossen, eine kurze Bauchflosse einen Bartfaden Sardinen der Art Sardina pilchardus Hierher gehören auch ausgewachsene große Sardinen ( etwa 25 cm Länge), die unter dem Namen Pilchards bekannt sind Sprotten (Sprattus sprattus) Als Sprotten im Sinne dieser Unterposition gelten nur die Clupeiden der Art Sprattus sprattus ; diese dem Hering sehr nahestehenden, aber viel kleineren Fische werden fälschlicherweise oft Norwegische Sardellen genannt.

32 32 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Köhler (Pollachius virens) Der Köhler wird häufig auch als Seelachs bezeichnet Dornhaie (Squalus acanthias) Die Dornhaie besitzen einen Dorn vor der Rückenflosse seitlichte Kiemenspalten über den Brustflossen; der Körper ist abgegret; der Rücken ist grau der Bauch weiß; Größe 1 m andere Hierher gehören z. B. der Heringshai (Lamna nasus oder Lamna cornubica) der Hshai (Galeorhinus galeus oder Galeus canis) Aale (Anguilla-Arten) Die Bezeichnung Aale im Sinne dieser Unterposition umfaßt nur die echten Aale (Anguilla-Arten) insbesondere den Europäischen Flußaal (Anguilla anguilla) in seinen beiden Spielarten (Breitkopfaal Spitzkopfaal), den Amerikanischen Aal (Anguilla rostrata), den Japanischen Aal (Anguilla japonica) den Australischen Aal (Anguilla australis). Ausgenommen sind daher die fälschlich als Aale bezeichneten Fische, wie der als Meeraal bezeichnete Congeraal (Conger conger), die Muräne (Muraena helena) der Sandspierling oder Tobiasfisch oder To (Ammodytes-Arten), der oft auch als Sandaal bezeichnet wird; diese drei Fischarten gehören zu Unterposition andere Von den anderen Süßwasserfischen dieser Unterposition sind zu nennen: 1. die Schleie (Tinca tinca); 2. die Barbe (Barbus-Arten); 3. der Barsch: Flußbarsch (Perca fluviatilis), Forellenbarsch oder Schwarzbarsch (Micropterus-Arten), Gemeiner Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) Kaulbarsch oder Stur (Gymnocephalus cernuus oder Acerina cernua); 4. der Blei oder Brachsen (Abramis brama) die Blicke, auch Güster oder Pliete genannt (Blicca bjoerkna); 5. der Hecht (Esox-Arten) der Knochenhecht (Lepisosteus-Arten); 6. der Laube oder Ukelei (Alburnus alburnus), der Gessling oder Gründling (Gobio gobio), der Steingreßling (Gobio uranoscopus), die Groppe oder der Kaulkopf (Cottus gobio) die Trüsche oder Quappe (Lota lota); 7. das Flußneunauge oder die Flußpricke (Lampetra fluviatilis) das Bachneunauge (Lampetra planeri); 8. die Weißfische der Leuciscus-Arten, Rutilus-Arten Idus-Arten: Plötze oder Rötel oder Rotauge, Aland oder Nerfling, Goldorfe, Döbel oder Dickkopf oder Aitel, Hasel usw.; 9. die Äsche (Thymallus spp.); 10. der Zander (Stizostedion lucioperca).

33 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören z. B. folgende Seefische: 1. der Franzosendorsch (Trisopterus luscus) der Spärling oder Stintdorsch (Trisopterus esmarki); 2. der gefleckte Streifenbarsch (Dicentrarchus punctatus), die Ziegenbarsche (Serranus- Arten) die Zackenbarsche (Epinephelus-Arten); 3. die Meerbarbe (Mullus barbatus) die Streifenbarbe (Mullus surmuletus); 4. die Knurrhähne (Trigla-Arten, Eutrigla-Arten, Aspitrigla-Arten, Lepidotrigla-Arten Trigloporus-Arten); 5. die Drachenköpfe (Scorpaena-Arten); 6. das Meerneunauge oder die Meerpricke (Petromyzon marinus); 7. der Hornhecht (Belone belone), das Petermännchen die Viperqueise (Trachinus- Arten); 8. die Rochen (Raja-Arten oder Raia-Arten); 9. die Stinte (Osmerus-Arten); 10. die Lodde (Mallotus villosus) Fischlebern, Fischrogen Fischmilch Sofern sie auf Gr ihrer Beschaffenheit oder Aufmachung zum menschlichen Genuß geeignet sind verbleiben Fischlebern, Fischrogen Fischmilch, frisch oder gekühlt, in dieser Unterposition, auch wenn sie tatsächlich zu industriellen Zwecken bestimmt sind Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets anderes Fischfleisch der Position 0304 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen der Position 0302 gelten sinngemäß auch für die Unterpositionen der Position Fischfilets anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren Filets Siehe die Erläuterungen zu Position 0304 des HS, Ziffer andere Vorausgesetzt, daß sie erkennbar von Filets stammen, gehören hierher auch Stücke von Filets. Die zu diesem Zweck hauptsächlich verwendeten Fische sind Forelle, Lachs, Kabeljau, Schellfisch, Köhler, Rotbarsch, Merlan, Seehecht, Goldbrassen, Zunge, Scholle, Steinbutt, Thun, Makrele, Hering Sardelle. Hierher gehören z. B. Filets von Seezungen, Schollen oder Goldbutt Heringen gefrorene Fischfilets Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Hierher gehören auch tiefgefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster

34 34 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen, in kleinere Stücke (Portionen, Stäbchen usw.) zerlegt zu werden, die sodann für den Einzelverkauf aufgemacht werden Surimi Surimi ist ein Zwischenerzeugnis, das gefroren gehandelt wird. Es ist eine fast geruchslose geschmacksfreie weißliche Masse von pastöser Konsistenz, die aus fein zerkleinertem, gewaschenem gesiebtem Fischfleisch besteht: Durch die verschiedenen Waschvorgänge wird der größte Teil des Fetts der wasserlöslichen Proteine entfernt. Zur Verbesserung der Konsistenz zur Stabilisierung werden vor dem Einfrieren geringe Mengen an Zusätzen zugesetzt (z. B. Zucker, Kochsalz, D-Glucitol (Sorbit), Di- oder Triphosphate). Nicht hierher gehören Zubereitungen auf der Grlage von Surimi (Unterposition ) Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver Pellets von Fischen, genießbar Mehl, Pulver Pellets von Fischen, genießbar Mehl Pulver von Fischen werden im allgemeinen durch Entölen Geruchfreimachen genießbar gemacht im Handel häufig unrichtig als Fischprotein-Konzentrat bezeichnet. Hierher gehört auch ein als Instant-Fischpulver bezeichnetes Erzeugnis, gewonnen aus frischem Fischfleisch, das gefroren, in Stücke zerteilt anschließend fein zerkleinert getrocket wird Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß. Geräucherte Fischfilets gehören zu den Unterpositionen Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets Siehe die Erläuterungen zu Position 0305 des HS, fünfter Absatz Sardellen (Engraulis-Arten) Die hierher gehörenden Sardellen in Salzlake haben keine weitere Zubereitung erfahren. Sie werden in Tonnen, Glasgefäßen häufig sogar in luftdicht verschlossenen Metalldosen, die nach dem Verschließen nicht mit Wärme behandelt wurden, gestellt Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver Pellets von Krebstieren, genießbar Krebstiere, mit oder ohne Schalen, geräuchert, sowie geschälte gekochte Krebstiere (z. B. gekochte Garnelenschwänze, im allgemeinen gefroren) gehören zu Position Zu Position 1605 gehören ebenfalls Teile von Krabben (z. B. Scheren), die teilweise geschält in Wasser oder Dampf gekocht sind, die ohne zusätzliches Schälen unmittelbar genießbar sind.

35 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 35 Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus-Arten, Jasus-Arten) Im Unterschied zu Hummern haben Langusten eine rötliche Farbe nur winzige Scheren, besitzen jedoch sehr lange Fühler. Ihr Panzer ist mit Knötchen Stacheln übersät Langustenschwänze Hierher gehören Langustenschwänze in der Schale, auch in zwei Teile zerteilt sowie Langustenschwänze ohne Schale andere Hierher gehören Langusten in der Schale, ganz oder in Längsrichtung geteilt sowie Langustenfleisch Hummer (Homarus-Arten) Hummer sind Krebstiere mit großen Scheren. Nicht gekocht ist ihre Farbe dunkelblau mit weißer oder gelblicher Marmorierung; ihre Rotfärbung erscheint erst beim Kochen. Die verschiedenen Aufmachungen der Hummer sind die gleichen wie die der Langusten Garnelen Hierher gehören z. B.: 1. Garnelen der Familie Pandalidae. Diese Garnelen (Tiefseegarnelen) werden gelegentlich als rosa Garnelen bezeichnet, obgleich einige Arten erst während des Kochens rosa werden; 2. Garnelen der Gattung Crangon; 3. Garnelen der Familien Palaemonidae Penaeidae. Bei diesen Garnelen unterscheidet man häufig die Sägergarnele (Palaemon serratus) die Geißelgarnelen der Arten Penaeus caramota Penaeus kerathurus Krabben Mit dem allgemeinen Begriff Krabben bezeichnet man eine Vielzahl von Kurzschwanzkrebsen mit Scheren, von sehr unterschiedlicher Größe, die sich von den Langusten, Hummern, Garnelen andere Langschwanzkrebsen sowie dem Kaisergranat durch das Fehlen des mit Gelenken versehenen fleischigen Hinterleibs unterscheiden, der diese letzteren kennzeichnet andere Hierher gehören außer den europäischen Seekrabben, wie der Schwimmkrabbe (Portunus puber) der Großen Meerspinne (Maia squinado) eine Vielzahl anderer Arten (insbesondere Cancer-Arten, Carcinus-Arten, Portunus-Arten, Neptunus-Arten, Charybdis-Arten, Scylla-Arten, Erimacrus-Arten, Limulus-Arten, Maia-Arten Menippi-Arten) sowie die im Süßwasser lebende Chinesische Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis) Süßwasserkrebse Die wichtigsten Arten sind Astacus, Cambarus, Orconectes Pacifastacus. Hierher gehören auch Schwänze von Süßwasserkrebsen.

36 36 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kaisergranate (Nephrops norvegicus) Der Kaisergranat ist eine mittelgroße Art von Krebstieren, an seinen langen, engen prismatischen Scheren erkennbar Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus-Arten, Jasus-Arten) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Hummer (Homarus-Arten) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Garnelen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Krabben Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Süßwasserkrebse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Kaisergranate (Nephrops norvegicus) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren, genießbar Austern Hierher gehören nur zweischalige Weichtiere der Gattungen Ostrea, Crassostrea (auch Gryphaea genannt) Pycnodonta. Man unterscheidet gewöhnlich zwischen flachen Austern (Ostrea-Arten) Austern mit ungleichmäßiger Schale, wie z. B. die Portugiesische Auster (Crassostrea angulata) die Amerikanische Auster (Crassostrea virginica) flache Austern (Ostrea-Arten), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder weniger Hierher gehören nur junge Austern der Gattung Ostrea, mit einem Stückgewicht (einschließlich Schale) von 40 g oder weniger. Die in Europa gefangenen oder geernteten flachen Austern gehören im allgemeinen zur Art Ostrea edulis. Daneben gibt es z. B. an der nordamerikanischen Küste die Ostrea lurida in Chile die Ostrea chilensis.

37 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören die Austern der Gattung Ostrea mit einem Stückgewicht von mehr als 40 g sowie alle jungen ausgewachsenen Austern der Gattung Crassostrea (auch Gryphaea genannt) der Gattung Pycnodonta. Zur Gattung Crassostrea gehören insbesondere die Portugiesische Auster (Crassostrea angulata), die Japanische Auster (Crassostrea gigas) die sogenannte Amerikanische Auster (Crassostrea virginica) andere, einschließlich Mehl, Pulver Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren, genießbar Hierher gehören z. B.: 1. die Meeresschnecken, z. B. die Wellhornschnecke (Buccinum atum); 2. die Strandschnecke (Littorina-Arten Lunatia-Arten); 3. das Seeohr (Haliotis tuberculata); 4. die Pfeffermuschel (Scrobicularia plana), die Trogmuschel (Mactra-Arten) die Herzmuschel (Cardium-Arten); 5. die Scheidenmuschel (Solen-Arten), insbesondere die Messerscheidenmuschel (Solen marginatus, Solen siliqua Solen ensis) die Venusmuschel (Venus mercenaria Venus verrucosa); 6. wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere Weichtiere, insbesondere Seeigel, Seegurke Qualle.

38 38 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 4 MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH EINBEGRIFFEN 0401 Milch Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Sofern die Waren keine anderen als die in den Erläuterungen zu Kapitel 4 des HS, Abschnitt Allgemeines, zweiter Absatz, vorgesehenen Zusätze erfahren haben, gehören hierher z. B.: 1. nichtbehandelte Vollmilch sowie entrahmte Milch; 2. pasteurisierte Milch, d. h. Milch, deren Haltbarkeit durch Abtöten eines Teils der Bakterien durch Wärmebehandlung verbessert worden ist; 3. sterilisierte Milch, einschließlich ultrahocherhitzte Milch, d. h. Milch von längerer Haltbarkeit, deren Bakterien durch weitergehendes Erhitzen praktisch vollständig abgetötet sind; 4. homogenisierte Milch, d. h. Milch, bei der die Fettkügelchen der natürlichen Emulsion durch mechanische Einwirkung unter sehr hohem Druck in Verbindung mit einer Wärmebehandlung in Kügelchen von wesentlich geringerem Durchmesser zerkleinert worden sind, wodurch die Rahmbildung teilweise verhindert wird; 5. peptonisierte oder pepsinierte Milch, d. h. Milch, deren Verdaulichkeit durch Abbau der Proteine infolge Zusatzes von Pepsin verbessert worden ist; 6. Rahm, d. h. die Fettschicht, die sich auf natürliche Weise an der Oberfläche der Milch durch langsames Agglomerieren der Fettkörperchen der Emulsion bildet. Von Hand abgeschöpft oder durch Zentrifugieren der Milch (Entrahmen) gewonnen, enthält er neben den anderen Bestandteilen der Milch eine ziemlich große Menge Fett (im allgemeinen mehr als 10 GHT). Bestimmte moderne Zentrifugiermethoden liefern einen Rahm mit einem Fettgehalt von mehr als 50 GHT. Als nicht eingedickt im Sinne dieser Position gilt ohne Rücksicht auf seinen Fettgehalt Rahm, der ausschließlich auf folgende Weise gewonnen wurde: a) durch Abrahmen der Oberfläche der Milch; b) durch Zentrifugieren. Dagegen gehört Rahm, der durch andere Verfahren eingedickt wurde, z. B. durch Verdampfen von Wasser, zu Position Milch Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Natriumkaseinat ist kein natürlicher Milchbestandteil wird insbesondere als Emulgator verwendet. Folglich sind Erzeugnisse von dieser Position ausgeschlossen, die Natriumkaseinat in einer größeren Menge (mehr als 3 GHT) enthalten (insbesondere Position 1901). Dies gilt auch für Erzeugnisse, die Sojalecithin (Emulgator) enthalten. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0404 des HS, Ausnahme d).

39 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Buttermilch, saure Milch saurer Rahm, Joghurt, Kefir andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao Pastenförmige Erzeugnisse, die üblicherweise mit dem Löffel gegessen werden, sind als andere Erzeugnisse als in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form einzureihen Joghurt Hierher gehören nur Erzeugnisse, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind. Nicht hierher gehören die Erzeugnisse, die nach der Fermentation einer thermischen Behandlung unterzogen wurden, durch die die Joghurt-Bakterien abgetötet worden sind (Unterposition ) andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen andere Die Erläuterungen zu Position 0402 gelten sinngemäß. Hierher gehören insbesondere Milcheiweißkonzentrate, die aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose Mineralsalze gewonnen werden die einen Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von nicht mehr als 85 GHT aufweisen. Für die Berechnung des Proteingehalts wird der Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT gehören in Position 3504 (siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 35) Butter andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette Butter Der Begriff Butter ist in der Anmerkung 2 a) der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 4 festgelegt. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe A. Butter ist eine Emulsion von Wasser in Milchfett, in der das Wasser die dispergierte Phase der Fettstoff die kontinuierliche Phase darstellen. Rahm dagegen (Position 0401 oder 0402), dessen Fettgehalt in bestimmten Fällen ebenso hoch sein kann wie der der Butter, ist eine Emulsion von Fett in Wasser, in der das Wasser die kontinuierliche Phase der Fettstoff die dispergierte Phase darstellen. Aus diesem Strukturunterschied ergibt sich, daß man aus dem Rahm durch einfachen Zusatz einer entsprechenden Menge Wasser die ursprüngliche Milch annähernd wieder herstellen kann, was bei Butter nicht möglich ist.

40 40 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Milchstreichfette Der Begriff Milchstreichfette ist in der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 4 festgelegt. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe B andere Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 4 die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe C Käse Quark/Topfen Nicht als Käse im Sinne dieser Position gelten Erzeugnisse, bei denen das Milchfett vollständig oder teilweise durch andere, z. B. pflanzliche Fettarten ersetzt worden ist (im allgemeinen Position 2106) Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, Quark/Topfen Wegen des Käses aus Molke, siehe die Erläuterungen zu Position 0406 des HS, Absatz 2. Quark/Topfen oder Weißkäse ist ein aus saurer Milch durch Entzug des größten Teils der Molke (z. B. durch Abtropfen oder Abpressen) gewonnenes Erzeugnis. Quark/Topfen (anderer als in Puderform) mit Zusatz von Zucker Früchten behält seinen Charakter als Quark/Topfen im Sinne dieser Unterpositionen, wenn der Gesamtgehalt an Zucker Früchten 30 GHT nicht überschreitet Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform Hierher gehören: 1. geriebener Käse, im allgemeinen als Würzmittel oder zu anderen Zwecken in der Nahrungsmittelindustrie verwendet. Er wird meist aus Hartkäse (z. B. Grana, Parmigiano-Reggiano, Emmental, Reggianito, Sbrinz, Asiago, Pecorino) hergestellt. Ihm kann das Wasser teilweise entzogen sein, um eine möglichst lange Lagerung zu ermöglichen. Hierher gehört auch Käse, der nach dem Reiben agglomeriert ist. 2. Käse in Pulverform, im allgemeinen in der Nahrungsmittelindustrie verwendet. Er wird aus Käse aller Sorten gewonnen, der entweder verflüssigt versprüht oder zu Brei verarbeitet, getrocknet gemahlen wird Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von feinvermahlenen Kräutern hergestellt Die Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Unterposition sind in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1374/98 der Kommission (ABl. L 185 vom , S. 21) festgelegt Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform Siehe die Erläuterungen zu Position 0406 des HS, erster Absatz Ziffer 3. Käse mit Schimmelbildung im Teig Diese Käse kennzeichnet eine unregelmäßige Pigmentierung des Teigs, die auf interne Schimmelbildung zurückzuführen ist. Hierher gehören alle Käse mit Schimmelbildung im Teig, wie z. B. Stilton, Blue Dorset, Saingorlon, Edelpilzkäse, Danablu, Mycella, Gorgonzola, Roquefort, Bleu d Auvergne, Bleu des Causses Bleu de Quercy.

41 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften für die Verarbeitung Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1374/98 der Kommission (ABl. L 185 vom , S. 21) findet diese Unterposition nur bei Einfuhren aus Drittländern Anwendung Emmentaler, Greyerzer, Sbrinz, Bergkäse Appenzeller Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von feinvermahlenen Kräutern hergestellt Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht Hierher gehören auch verdorbene oder angebrütete Eier in der Schale. Das Haltbarmachen kann durch Behandeln der Oberfläche mit Fett, Wachs oder Paraffin, durch Einlegen in eine Kalk- oder Wasserglaslösung oder durch andere Verfahren erfolgen von Hausgeflügel Eier von Hausgeflügel sind Eier von Tieren der Position Bruteier Hierher gehören nur Bruteier, die den von den zuständigen Behörden festgesetzten Bedingungen entsprechen Vogeleier, nicht in der Schale, Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ungenießbar Die Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Unterposition sind in Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom , S. 1) festgelegt anderes Zu dieser Unterposition gehören genießbares ungenießbares Eigelb, anderes als solches der Unterposition Hierher gehört ebenfalls getrocknetes Eigelb, das durch Zusatz geringer Mengen chemischer Stoffe haltbar gemacht wurde das zum Herstellen von Back-, Teig- ähnlichen Waren bestimmt ist ungenießbar Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

42 42 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften anderes Satz 1 der Erläuterungen zu Unterposition gilt sinngemäß ungenießbar Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß ungenießbar Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Neben in frischem Zustand gestellten ganzen Eiern ohne Schale gehören hierher z. B. durch Zusatz von Salz oder chemischen Konservierungsstoffen haltbar gemachte flüssige Volleier gefrorene Volleier. Hierher gehören auch in Wasser oder Dampf gekochte Eier sowie geformte Eier (z. B. sog. lange Eier von zylindrischer Form, die aus einem Gemenge von mehreren Eigelb Eiweiß hergestellt sind).

43 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 43 KAPITEL 5 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 0505 Vogelbälge andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl Abfälle von Federn oder Federteilen Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen Die Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind in den Erläuterungen zu Unterposition des HS beschrieben roh Hierher gehören Bettfedern Daunen, wie sie beim Rupfen des Tierkörpers, auch in nassem Zustand, anfallen. Hierher gehören ebenfalls Bettfedern Daunen, die nach dem Rupfen entstaubt, desinfiziert oder lediglich zur Haltbarmachung behandelt worden sind. Ferner gehören hierher Altfedern, die erst nach Aufbereitung wieder als Bettfedern verwendet werden können. Die hierher gehörenden Waren sind im allgemeinen als Preßballen aufgemacht andere Hierher gehören insbesondere Bettfedern Daunen, weitergehend gereinigt als in den Erläuterungen zu Unterposition vorgesehen, z. B. durch Naßwäsche oder Dampfwäsche Trocknen in Heißluft andere Hierher gehören z. B.: 1. Vogelbälge andere Vogelteile (Köpfe, Flügel, Hälse usw.) mit ihren Federn oder Daunen, die z. B. zum Herstellen von Ausstattungen für Kopfbedeckungen verwendet werden; 2. Vogelbälge ohne Deckfedern, insbesondere sogenannte Gänsefelle, die hauptsächlich zum Herstellen von Puderquasten verwendet werden; 3. die großen Flügel- oder Schwanzfedern sowie Federn von anderen Teilen des Federkleides, die vor allem wegen ihrer Größe der Steifheit des Kiels als Bettfedern ungeeignet sind; 4. Schmuckfedern, die nach Bearbeitung insbesondere zum Herstellen von Gestecken (Aufputz) für Hüte, von künstlichen Blumen usw. verwendet werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Federn vom Strauß, Reiher, Fasan, Marabu, I, Pfau, Paradiesvogel, Flamingo, Häher, Kolibri, von der Elster, dem Geier, der Möwe dem Storch; 5. Federn, im allgemeinen von einer bestimmten Länge, zum Herstellen von Staubwedeln Federbesen;

44 44 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 6. bestimmte Teile von Federn, z. B. Spulen Kiele, auch gespalten (zum Herstellen von Zahnstochern, Fischereigeräten usw.), Dreh- Reißfedern, auch beschnitten; bei den Dreh- Reißfedern handelt es sich um Federfahnen, die durch einen dünnen Teil des Kieles zusammengehalten werden. Sie gehören jedoch zu Unterposition oder , wenn sie aufgr ihrer Beschaffenheit trotz der genannten Bearbeitungen Bettfedern sind. Hierher gehören auch sog. gerissene Hahnenhälse, d. h. Kiele mit dem geringen, beim Schleißen nicht entfernbaren Fahnenrest am oberen Ende; 7. Mehl Abfälle von Federn oder Federteilen Knochen Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl Abfälle davon Ossein mit Säure behandelte Knochen Siehe die Erläuterungen zu Position 0506 des HS, zweiter Absatz Ziffer andere Siehe die Erläuterungen zu Position 0606 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1, 2, Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs roh Hierher gehören neben den Schwämmen, die sich in dem Zustand befinden, in dem sie geerntet werden natürliche Schwämme, die durch Schlagen, Klopfen oder Treten sowie durch Waschen in Meerwasser von der äußeren Haut einem Teil ihrer Verunreinigungen (Kalk, Sand usw.) befreit sind. Hierher gehören auch natürliche Schwämme, die insbesondere durch Zuschneiden von unbrauchbaren Teilen (z. B. von angefaulten Teilen) befreit sind sowie allgemein alle Schwämme, die noch keine chemische Behandlung erfahren haben andere Hierher gehören Schwämme, weitergehend bearbeitet, z. B. völlig von ihren kalkigen Einschlüssen befreit, aufgehellt (mit Brom oder Natriumthiosulfat behandelt), entrötet (mittels Ammoniaklösung), gebleicht (in 2 %igem Oxalsäurebad) oder durch andere chemische Behandlung gebrauchsfertig gemacht Graue Ambra, Bibergeil, Zibet Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht Hierher gehört neben den in den Erläuterungen zu Position 0510 des HS genannten Waren Placentagewebe, gekühlt oder gefroren, auch in sterilen Behältnissen Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nichtlebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

45 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Abfälle von Fischen andere Siehe die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 6 Absätze (i) (iv). Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischrogen Fischmilch (siehe hierzu die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5 Absätze (i) (ii)); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder für die menschliche Ernährung ungeeignete tote Tiere der in Kapitel 3 erfaßten Arten, z. B. Wasserflöhe (Daphnia) andere Blattfußkrebse oder Muschelkrebse, für die Fütterung von Aquariumfischen getrocknet andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2 (ausgenommen Rinderembryonen der Unterposition ), 3, 4, 7 8 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung ungeeignete tote Tiere der in Kapitel 1 erfaßten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (z. B. Position 3002).

46 46 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT II WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS KAPITEL 6 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) Orchideen, Hyazinthen, Narzissen Tulpen Hierher gehören auch die auf anderen Pflanzen wachsenden Orchideen (z. B. die Orchideen der Arten Cattleya Dendrobium) Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge Pfropfreiser; Pilzmycel Stecklinge, unbewurzelt, Pfropfreiser Hierher gehören: 1. lebende unbewurzelte Teile von Pflanzen, die von der Mutterpflanze abgetrennt sind, um zu selbständigen Pflanzen heranzuwachsen (Stecklinge); 2. lebende Teile von Pflanzen mit Knospen (Augen), die zur Veredelung von Pflanzen geeignet sind (Pfropfreiser) Rosen, auch veredelt Hierher gehören nicht nur Kulturrosen, sondern auch Wildrosen Pilzmycel Als Pilzmycel wird ein reich verzweigtes, häufig unterirdisch wachsendes Geflecht sehr dünner Fäden (Hyphen) bezeichnet, das auf der Oberfläche faulender tierischer oder pflanzlicher Stoffe wächst oder sich in den eigenen Geflechten fortentwickelt Fruchtkörper (die eigentlichen Pilze) hervorbringt. Ausgesuchtes handelsübliches Pilzmycel wird in Form von kleinen Platten geliefert, die aus halbvermoderten Strohresten bestehen auf denen sich Schichten der die Vermehrung bewirkenden Fäden gebildet haben. Hierher gehört auch ein Erzeugnis bestehend aus noch nicht vollständig entwickeltem, nur mikroskopisch erkennbarem Pilzmycel auf einem Nährboden aus Getreidekörnern, die in sterilisiertem Pferdemist eingebettet sind Forstgehölze Hierher gehören junge Pflanzen aus Samen von Nadel- oder Laubgehölzen, wie sie üblicherweise zum Aufforsten oder zur Pflanzung in Wäldern verwendet werden. Sie werden im allgemeinen ohne Erdballen geliefert.

47 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bewurzelte Stecklinge Jungpflanzen Hierher gehören Pflanzen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, im Frühstadium, d. h. sie bedürfen vor dem Pflanzen am endgültigen Standort einer weiteren Kultur in einer Baumschule. Es handelt sich dabei um ein- zweijährige Sämlinge, um bewurzelte Stecklinge, bewurzeltes Steckholz, Ableger um Pflanzen, die im allgemeinen nicht älter als 2 3 Jahre sind andere Hierher gehören Bäume Sträucher europäischer exotischen Arten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sofern sie nicht üblicherweise zum Aufforsten dienen. Sie werden im allgemeinen mit Erdballen geliefert Freilandstauden Hierher gehören zur mehrjährigen Dauerbepflanzung bestimmte winterharte Pflanzen, deren oberirdische nicht verholzte Sproßachse im Herbst abstirbt im Frühjahr neu austreibt. Hierher gehören auch Gartenfarne Sumpf- Wasserpflanzen (ausgenommen solche der Position 0601 der Unterposition ) andere Hierher gehören auch Gräserrollen -platten zur Anlage von Rasenflächen Blumen Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwekken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet frisch Hierher gehören auch Blumen, Blüten deren Knospen, deren natürliche Farbe geändert oder aufgefrischt wurde, z. B. durch Absorption von Farblösungen vor oder nach dem Schneiden oder durch einfaches Eintauchen in solche Lösungen, sofern diese Waren frisch sind andere Hierher gehören z. B. Sonnenblumen Reseda. Stengel Blätter dieser beiden Blumen (ohne ihre Blüten) gehören dagegen zu Unterposition Hierher gehören auch Weidenzweige mit Knospen oder Blüten. Weidenzweige ohne Knospen oder Blüten gehören dagegen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Blattwerk, Blätter, Zweige andere Pflanzenteile, ohne Blüten Blütenknospen, sowie Gräser, Moose Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet Rentierflechte Es handelt sich hier um eine Pflanze der Gattung Cladonia (Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica Cladonia alpestris).

48 48 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere nur getrocknet andere Nicht hierher gehören frische Ähren, Kolben Rispen von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) (Kapitel 7) oder von Getreide (Kapitel 10). Nicht hierher gehören nur getrocknete Ähren, Kolben Rispen von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) (Kapitel 7) oder von Getreide (Kapitel 10). Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind.

49 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 49 KAPITEL 7 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt Frühkartoffeln Frühkartoffeln zeichnen sich durch helle Farbe (im allgemeinen weiß oder rosa) durch eine feine oder kaum gebildete Schale aus, die nur leicht anhaftet durch Reiben ohne Schwierigkeiten entfernt werden kann. Frühkartoffeln weisen keine Anzeichen der Keimung auf Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt Speisezwiebeln Schalotten Hierher gehören alle Varietäten von Speisezwiebeln (Allium cepa) Schalotten (Allium ascalonicum) für Saatzwecke (Steckzwiebeln) Hierher gehören einjährige, aus Samen gezogene Zwiebeln zum Setzen. Ihr Durchmesser beträgt etwa 1 2 cm Knoblauch Hierher gehören alle Varietäten von Knoblauch (Allium sativum) Porree/Lauch andere Gemüse der Allium-Arten Hierher gehören insbesondere Porree (Allium porrum), Winterzwiebeln (Allium fistulosum) Schnittlauch (Allium schoenoprasum) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt Blumenkohl/Karfiol Siehe die Erläuterungen zu Position 0704 des HS, erster Absatz Ziffer Weißkohl Rotkohl Hierher gehören Weißkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. alba D.C.), einschließlich Spitzkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. var. alba D.C. subvar. conica subvar. piramidalis) Rotkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. rubra (L.) Thell) anderer Hierher gehören Wirsingkohl (Brassica oleracea L. var. bullata D.C. var. sabauda L.), Chinakohl (Brassica sinensis Brassica pekinensis), Kohlrabi (Brassica oleracea var. gongylodes) sowie Brokkoli (Brassica oleracea L. convar. botrytis (L.) Alef var. italica Plenck).

50 50 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nicht hierher gehören dagegen: a) Speisewurzeln der Gattung Brassica (Speiserüben der Position 0706 Kohlrüben (Brassica napus var. napobrassica) der Position 1214); b) Futterkohl, wie z. B. weißer oder roter Markstammkohl (Brassica oleracea var. medullosa) oder Blattkohl (Brassica oleracea var. viridis), die zu Position 1214 gehören Karotten Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt Karotten Speisemöhren, Speiserüben Hierher gehören nur Speiserüben sowie Speisemöhren Karotten (rote oder rosa Karotten). Dagegen gehören zu Unterposition weiße oder hellgelbe Futtermöhren (z. B. Brassica campestris var. rapa) sowie Kohl- oder Steckrüben (Brassica napus var. napobrassica) andere Hierher gehören z. B.: 1. Rote Beete (Beta vulgaris var. conditiva); 2. Haferwurzeln (Tragopogon porrifolius) Schwarzwurzeln (Scorzonera hispanica); 3. Radieschen (Raphanus sativus var. sativus) sowie weiße, schwarze, rosa usw. Rettiche (Raphanus sativus var. niger); 4. Wurzelpetersilie (Petroselinum crispum var. tuberosum) Kerbelrübe (Chaerophyllum bulbosum); 5. Pastinake (Pastinaca sativa); 6. Knollenziest (Stachys affinis oder Stachys sieboldii), der aus länglichen gelblichweißen Rhizomen besteht, die im allgemeinen die Größe des kleinen Fingers erreichen Verengungen aufweisen. Genießbare Wurzeln Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, wie z. B. Topinambur, süße Kartoffeln, Taros oder Yamswurzeln, gehören zu Position Gurken Cornichons, frisch oder gekühlt Cornichons Die hierher gehörenden Cornichons sind eine Varietät der kleinen Gurken (85 Stück oder mehr kommen auf ein Kilogramm) Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt Erbsen (Pisum sativum) Hierher gehören alle Erbsen der Art Pisum sativum, einschließlich Futtererbsen (Pisum sativum var. arvense). Nicht hierher gehören dagegen Kuherbsen (einschließlich der Varietät mit schwarzem Auge), die in Wirklichkeit Bohnen der Unterpositionen sind, sowie Kichererbsen der Gattung Cicer, die zu Unterposition gehören.

51 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hülsenfrüchte Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0708 des HS, erster Absatz Ziffern 3 6, aufgeführten Erzeugnisse Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt Spargel Hierher gehören nur die Stengelsprossen des Gemüsespargels (Asparagus officinalis) Sellerie, ausgenommen Knollensellerie Hierher gehört Sellerie der Varietäten Apium graveolens L., var. dulce (Mill.) Pers. (Stangensellerie oder Bleichsellerie) Apium graveolens var. secalinum Alef. (Schnittsellerie) Pfifferlinge/Eierschwämme Hierher gehören nur Pfifferlinge/Eierschwämme von im allgemeinen dottergelber Farbe der Arten Cantharellus cibarius Fries Cantharellus friesii Quélet. Ähnliche genießbare Arten, wie der falsche Pfifferling (Clitocybe aurantiaca) die Herbsttrompete (Craterellus cornucopioides), bei Wurstwaren gelegentlich als Ersatz für Trüffeln verwendet, gehören zu Unterposition Steinpilze Hierher gehören nur Pilze der Gattung Boletus, insbesondere die Art Boletus edulis Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta Siehe die Erläuterungen zu Position 0709 des HS, erster Absatz Ziffer Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium-Arten)) Hierher gehören, mit Ausnahme von Lactuca sativa Chicorée (Cichorium-Arten), alle Salatarten, z. B.: 1. Feldsalat; 2. Löwenzahn (Taraxacum officinale) Mangold Karde Hierher gehören Mangold (Beta vulgaris subvar. cicla) Karde (Cynara cardunculus) Oliven Zur Ölgewinnung behandelte Oliven mit einem Fettgehalt von mehr als 8 GHT verbleiben in diesen Unterpositionen Kapern Kapern sind die Blütenknospen des Kapernbaums (Capparis spinosa).

52 52 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften anderes Hierher gehören z. B. folgende Gemüse: 1. Okraschoten (Hicus esculentus); 2. Garten- oder Gemüsekürse (z. B. Cucurbita maxima Cucurbita pepo mit Ausnahme von Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch); 3. Rhabarber; 4. Sauerampfer (Rumex acetosa); 5. Eßbarer Sauerklee (Oxalis crenata); 6. Zuckerwurzel (Sium sisarum); 7. die verschiedenen Kressearten, wie Gartenkresse (Lepidium sativum), Brunnenkresse (Nasturtium officinale), Barbenkraut (Barbarea verna), Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus) usw.; 8. Portulak (Portulaca oleracea); 9. Blattpetersilie Kerbel Wurzelpetersilie Kerbelrüben gehören zu Unterposition ; 10. Estragon (Artemisia dracunculus), Bohnenkraut (Satureja hortensis Satureja montana); 11. Majoran (Origanum majorana); 12. Zwiebeln der Familie der Liliaceae der Art Muscari comosum (übliche Bezeichnungen: lampasciolo, oignons sauvages, lilas de terre, feather hyacinth ). Es wird darauf hingewiesen, daß: a) Wurzeln Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin zu Position 0714 gehören; b) eine Reihe von Küchenkräutern von diesem Kapitel ausgenommen sind, obwohl sie zu Ernährungszwecken verwendet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Waren: 1. Thymian Lorbeerblätter (Unterpositionen ); 2. Dost oder Wilder Majoran (Origanum vulgare), Salbei (Salvia officinalis), Basilikum (Ocimum basilicum), Minzen aller Arten, Eisenkraut, (Verbena-Arten), Raute (Ruta graveolens), Ysop (Hyssopus officinalis) Borretsch (Borago officinalis), die zu Position 1211 gehören Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet Oliven Hierher gehören nichtentbitterte Oliven, die im allgemeinen in Salzlake gestellt werden. Genußfertig gemachte Oliven auch wenn dies nur durch längeres Einwirken von Salzlake geschehen ist sind von dieser Unterposition ausgenommen gehören zu Unterposition oder

53 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kapern Die hierher gehörenden Kapern gehen im allgemeinen in Salzlake eingelegt in Fässern ein Gurken Cornichons Hierher gehören insbesondere Gurken Cornichons, die in Großbehältnissen eingehen in Salzlake eingelegt sind, die obwohl dadurch eine Gärung ausgelöst wird ihre Haltbarmachung während des Transports der Lagerung gewährleistet. Vor ihrer endgültigen Verwendung werden diese Erzeugnisse im allgemeinen folgenden Behandlungen unterworfen, durch die sie zu Waren des Kapitels 20 werden: einem teilweisen Entsalzen mit nachfolgendem Würzen (meistens durch Zusatz einer mit Essig aromatisierten Aufgußflüssigkeit); einem Pasteurisieren der in Kleinbehältnisse umgepackten Waren zu dem Zweck, die stabilisierende Wirkung von Salz Essig zu ergänzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß vollständig milchsauer vergorene Gurken Cornichons, auch in Salzlake, zu Position 2005 gehören. Diese Waren kennzeichnen sich dadurch, daß ihr Fruchtfleisch im Querschnitt durchgehend glasig ist der Gattung Agaricus Die Pilze der vorstehenden Unterposition können durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure vorläufig haltbar gemacht worden sein Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet Nicht hierher gehören Erzeugnisse, die in getrockneter Form nicht als Gemüse, sondern hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung dergleichen verwendet werden (Position 1211) Tomaten Wegen der Einreihung von Tomatenpulver siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen andere Nicht hierher gehören getrocknete Blätter Wurzeln des Löwenzahns (Taraxacum officinale), getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa) getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus), die zu Zwecken der Medizin verwendet werden (Unterposition ) Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert Erzeugnisse dieser Position, die zur Aussaat bestimmt sind, sind besonders ausgewählt kennzeichnen sich im allgemeinen durch ihre Aufmachung (z. B. in Säcken mit Angaben über ihre Verwendung als Saatgut) durch ihren höheren Preis Erbsen (Pisum sativum) Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

54 54 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kichererbsen Hierher gehören Kichererbsen der Gattung Cicer (insbesondere der Art Cicer arietinum), gleichgültig ob sie für die Aussaat, für die menschliche Ernährung oder für Futterzwecke bestimmt sind Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) Diese Bohnen werden nur in trockenem Zustand gehandelt. Im unreifen Zustand sind die Bohnen grün wasserreich. Mit der Reife wird die Bohne rot trocken Linsen Hierher gehören nur die Linsen der Gattung Ervum oder Lens, z. B. die verschiedenen Sorten der gemeinen Linse (Ervum lens oder Lens esculenta) sowie die Linsenwicke (Ervum ervilia) andere Hierher gehören z. B. Bohnen der Gattung Dolichos, zwar die Spargelbohne (Dolichos sinensis spp. sesquipedalis), die Helm- oder Faselbohne (Dolichos lablab), die Taubenerbse (Cajanus cajan), die Schwertbohne (Canavalia ensiformis), die Arache Erbse (Mucuna utilis) sowie Guarsamen. Nicht hierher gehören Samen von Lupinen (Lupinus) Samen von anderen Wicken als solchen der Art Vicia faba (Unterposition oder ) Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) Salep, Topinambur, Süßkartoffeln ähnliche Wurzeln Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes Der Begriff Pellets ist in Anmerkung 1 zu Abschnitt II festgelegt Maniok Hierher gehören z. B.: 1. die Wurzelknollen von Manihot oder Maniok, von dem es zwei Hauptarten gibt (Manihot utilissima Manihot aipi); diese Wurzeln sind wie die Speichen eines Rades angeordnet; ihr Erntegewicht schwankt von 500 g 3 kg mehr; 2. Pellets, entweder hergestellt aus Fragmenten der vorstehend unter 1 aufgeführten Wurzeln oder aus Mehl Grieß von diesen Wurzeln (siehe hierzu auch die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 7 die Erläuterungen zu Position 0714 des HS, zweiter Absatz) Süßkartoffeln Süßkartoffeln sind die Wurzelknollen, die von einer krautartigen Kriechpflanze (Ipomea batatas) stammen; sie haben, je nach Sorte, weißes, gelbes oder rotes Fleisch.

55 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 55 Pfeilwurz (Arrowroot) Salep ähnliche Wurzeln Knollen mit hohem Stärkegehalt Hierher gehören z. B.: 1. die Wurzelstöcke von Pfeilwurz (Arrowroot), die je nach ihrem Ursprung zu verschiedenen Pflanzengattungen gehören, z. B. Maranta arinacea, Maranta indica, Tacca pinnatifida Canna edulis; 2. Salep-Wurzeln der verschiedenen Arten der Gattung Orchis; 3. nicht lebende Wurzeln von Dahlien andere nicht lebende ähnliche Blumenknollen; 4. Wurzelknollen von Taro (Colocasia esculenta oder Colocasia antiquorum); 5. Yamswurzeln verschiedener Arten (Dioscorea batatas, D. trifida, D. alata., D. bulbifera usw.) andere Hierher gehören z. B. die verschiedenen Arten von Topinambur (z. B. Helianthus tuberosus, Helianthus strumosus Helianthus decapetalus), sogenanntes Sagomark, ein stärkehaltiges Mark aus dem Stamm verschiedener Palmen (Metroxylon, Rumphii, Raphia ruffia, Arenga usw.).

56 56 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 8 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN Allgemeines Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden Kokosnüsse, Paranüsse Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Paranüsse Paranüsse sind Nüsse mit harter Schale, deren Form Größe an Segmente von Mandarinen erinnert; sie enthalten dicke dreieckige Kerne mit einer dunkelbraunen, faserigen Umhüllung Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Haselnüsse (Corylus-Arten) Hierher gehören die Haselnuß (Früchte von Corylus avellana), die Baumhasel (Früchte von Corylus colurna) die Lambertsnuß (Früchte von Corylus maxima) Eßkastanien (Castanea-Arten) Pistazien Pinienkerne andere Hierher gehören nur Eßkastanien der Gattung Castanea. Hierher gehören daher nicht die Wassernuß (Früchte von Trapa natans), die zu Unterposition gehört, die Roßkastanie (Früchte von Aesculus hippocastanum) der Position Pistazien sind die Früchte des Pistazienbaumes (Pistacia vera), der hauptsächlich in Sizilien, Griechenland der Levante angebaut wird. Die Pistazie hat die Größe einer kleinen Olive besteht aus einer dünnen, grünen Nußschale, gewöhnlich feucht, rötlich, sehr uneben leicht aromatisch mit einer holzigen weißen Schale, in zwei Fruchtklappen geteilt, mit einem kantigen Kern von einer rötlichen Haut überzogen, im Innern grünlich von angenehmem Geschmack. Hierher gehören Pinienkerne (Früchte von Pinus pinea), auch in ihren Zapfen. Hierher gehört z. B. die Zirbelnuß (Früchte von Pinus cembra), auch in ihren Zapfen Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet Mehlbananen Mehlbananen werden zu 50 cm lang sind größer kantiger als die Bananen der Unterposition Die in Mehlbananen enthaltene Stärke zeichnet sich dadurch aus, daß sie, im Gegensatz zu der in Obstbananen enthaltenen Stärke, während der Reifung nicht verzuckert. Mehlbananen haben kein ausgeprägtes Aroma. Für den Frischverzehr sind sie nicht geeignet. Sie werden meist grün geerntet in gekochtem, gebackenem oder geröstetem Zustand verzehrt.

57 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet Avocadofrüchte Avocadofrüchte (Früchte von Persea americana Mill.) sind Steinfrüchte, oft umfangreich, kugelig, birnen- oder flaschenförmig je nach Sorte, oft mit großem Stein. Die Haut ist dunkelgrün oder mehr oder weniger violett, purpur oder gelb gefärbt. Das Fruchtfleisch ist fest in der Reife unter der Haut von weiß-grünlicher Farbe, in der Umgebung des Steines weißlich Guaven, Mangofrüchte Mangostanfrüchte Guaven sind die Früchte des Guavenbaums (Psidium guayava L.); es sind Beeren mit einem Fruchtfleisch unterschiedlicher Farbe (weißlich, rosa, cremefarben, rötlich oder grünlich) mit zahlreichen Kernen. Mangofrüchte sind die Früchte des Mangobaums (Mangifera indica); es sind Früchte, die einen großen abgeflachten Kern enthalten, von dem Fasern ausgehen. Es gibt mehrere Sorten von Mangofrüchten, die mehr oder weniger schwer (150 g 1 kg) mehr oder weniger süß aromatisch sind (einige haben einen leichten Geschmack nach Terpentinöl). Mangostanfrüchte sind Früchte des Mangostanbaums (Garcinia mangostana). In der Reife sind es violette Beeren mit einem dicken Samengehäuse, das einige Samen enthält, die von einer fleischigen, weißen, süßen Haut von besonders delikatem Aroma umgeben sind Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet Süßorangen, frisch Hierher gehören nur Orangen der Art Citrus sinensis Blut- Halbblutorangen Blutorangen sind Orangen, deren Schale (oft auf der Hälfte der Oberfläche), Fruchtfleisch Saft eine durch Karotin bedingte Färbung zeigen. Bei Halbblutorangen ist die Färbung weniger stark beschränkt sich auf Fruchtfleisch Saft. Hierher gehören: Blood ovals, sanguinas redondas, Navels sanguinas, Sanguinelli, Doubles fines, Washington sanguines oder veredelte doubles fines oder grosses sanguines Portugaises andere Hierher gehören z. B. Bitterorangen (Früchte der Art Citrus aurantium). Sie werden in erster Linie in der Konfitürenindustrie verwendet Monreales Satsumas Satsumas (Citrus reticulata Blanco var. unshiu (Swing)) sind eine frühe Sorte der Mandarine. Die gelb-orangefarbene Frucht ist groß, sehr saftig, nicht sauer ohne Kerne Mandarinen Wilkings Die Mandarinen (Citrus nobilis Lour. oder Citrus reticulata Blanco) unterscheiden sich von den gewöhnlichen Orangen durch ihre kleinere abgeflachtere Form, durch leichtere Schälbarkeit, durch eine deutlichere Trennung ihrer Segmente ihren süßeren aromatischeren Geschmack.

58 58 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Wilkings sind eine Kreuzung zwischen der Mandarine (cultivar) Willow leaf der Temple (Kreuzung aus Mandarine Bitterorange). Sie ähneln der Mandarine, sind jedoch größer haben eine an einem Ende zugespitzte Form Tangerinen Hierher gehören Tangerinen (Citrus reticulata Blanco var. tangerina) andere Hierher gehören z. B.: 1. Tangelo, Kreuzung aus Tangerine Grapefruit; 2. Ortanique, Kreuzung aus Orange Tangerine; 3. Malaquina, Kreuzung aus Orange Mandarine; 4. Tangor, Kreuzung aus Honigmandarine, Perl-Tangelo Dancy-Tangerine Limetten (Citrus aurantifolia) Hierher gehören alle Varietäten der Art Citrus aurantifolia. Limetten sind kleine fast kugelförmige oder ovale Früchte mit sehr feiner, anhaftender Schale von grüner oder grüngelber Farbe. Das saftige sehr saure Fruchtfleisch ist von grünlicher Farbe Pampelmusen Grapefruits Hierher gehören Früchte der Arten Citrus grandis Citrus paradisi. Das sind Früchte mit gelblicher Schale, im allgemeinen dicker als Orangen, von kugeliger oder leicht abgeflachter Form, mit gelbem oder leicht rosafarbenem Fruchtfleisch von säuerlichem Geschmack andere Hierher gehören z. B.: 1. Zedratfrüchte (Citrus medica), eine große zitronenähnliche Frucht mit sehr dicker Schale, warziger Oberfläche, mit sehr aromatischem, saurem Fruchtfleisch; in kandierter Form wird ihre Schale in feinen Back- oder Zuckerwaren verwendet; 2. Kumquats (Fortunella japonica F. hindsii F. margarita), Früchte von sehr geringer Größe, mit den Abmessungen einer großen Olive; sie sind r oder länglich, nicht abgeflacht an den Polen, mit glatter Schale, wenig Fruchtfleisch leicht sauer. Diese Früchte sind vor allem ihrer süßen Schale wegen beliebt, die roh oder als Kompott verzehrt wird. In geringem Umfang werden sie auch bei Zuckerwaren verwendet; 3. Chinotten (Citrus aurantium var. myrtifolia); 4. Bergamotten (Citrus aurantium var. bergamia), birnenförmige, blaßgelbe orangenähnliche Früchte von leicht saurem Geschmack, die hauptsächlich zum Gewinnen ätherischer Öle verwendet werden.

59 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Weintrauben, frisch oder getrocknet Tafeltrauben Tafeltrauben unterscheiden sich von Keltertrauben im allgemeinen durch ihr Aussehen durch die Art der Verpackung. Während Tafeltrauben meistens in Schachteln, Kistchen, Steigen, Fruchtkörbchen oder kleinen geschlossenen Körben zum Versand kommen, werden Keltertrauben entweder in großen offenen Kisten, Körben oder Fässern befördert, in denen die Trauben häufig aufgeschüttet zerquetscht sind Korinthen Korinthen, die von der Weinreben-Art Vitis corinthica stammen, sind kleine getrocknete Beeren, fast ohne Kerne, von dunkel-purpurroter, in schwarz übergehender Farbe von sehr süßem Geschmack Korinthen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Melonen (einschließlich Wassermelonen) Papaya-Früchte, frisch Wassermelonen Wassermelonen sind Früchte der Art Citrullus vulgaris Schrad. Diese Früchte können ein Gewicht von 20 kg erreichen. Das Fruchtfleisch ist wenig süß, sehr wasserreich, meistens von leuchtend roter Farbe schließt schwarze Samenkerne ein andere Hierher gehören Früchte der Art Cucumis melo mit mehreren Varietäten, insbesondere Netzmelonen (var. reticulatus Naud.) mit netzartiger Schale, Melonen der Sorte var. saccharus Naud., gleichfalls mit netzartiger Schale, Kantalupen (var. cantalupensis Naud.) mit tiefen Längsrillen, Honigmelonen (var. inodorus Naud.) glattschalige Melonen. Die Früchte sind gewöhnlich groß, kugelig oder eiförmig, glatt oder rauh; das Fruchtfleisch ist fest saftig, gelborange oder weiß, von süßem Geschmack. Im mittleren Teil der Frucht, der faseriger hohl ist, befinden sich zahlreiche ovale, abgeflachte, glänzende, gelblichweiße Samenkerne Papaya-Früchte Papaya-Früchte (Carica papaya) sind längliche oder kugelförmige Früchte, leicht gerippt oder glatt, im reifen Zustand gelblichgrün orange mit einem Gewicht von einigen 100 g zu mehreren kg. Das Fruchtfleisch ist wie das der Melone, es ist gelborange, mehr oder weniger süß aromatisch hat einen Hohlraum mit zahlreichen ren, schwarzen Samenkernen, die von Pflanzenschleim umgeben sind Äpfel, Birnen Quitten, frisch Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September 15. Dezember Hierher gehören Äpfel, die nach Art Beschaffenheit (nicht nach Größe oder Qualität sortiert, im allgemeinen kleiner als Tafeläpfel, von saurem oder wenig angenehmem Geschmack, geringem Wert usw.) nur zum Herstellen von vergorenen oder unvergorenen Getränken verwendet werden können. Sie müssen in den Transportmitteln (z. B. Eisenbahnwaggons, Großbehältern, Lastkraftwagen oder Frachtkähnen) in loser Schüttung, ohne Zwischenlagen, gestellt werden.

60 60 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August 31. Dezember Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen Nektarinen), Pflaumen Schlehen, frisch Kirschen Hierher gehören Kirschen aller Arten, einschließlich wilde Kirschen, insbesondere die Gemeine Kirsche (Früchte von Prunus cerasus), die Sauerkirsche/Weichsel (Früchte von Prunus cerasus var. austera), die Herzkirsche (Früchte von Prunus avium var. juliana), die hartfleischige Herzkirsche oder Knorpelkirsche (Früchte von Prunus avium var. duracina) die Vogelkirsche (Früchte von Prunus avium oder Cerasus avium). Pfirsiche, einschließlich Brugnolen Nektarinen Brugnolen Nektarinen sind im Gegensatz zu Pfirsichen glatthäutig Schlehen Schlehen sind Früchte des Schlehdorns (Prunus spinosa) Andere Früchte, frisch Himbeeren Hierher gehören z. B. Früchte der Arten Rubus idaeus, Rubus illecebrosus, Rubus occidentalis Rubus strigosus. Es gibt Varietäten mit roten solche mit weißen Früchten schwarze Johannisbeeren Hierher gehören kugelförmige Früchte des Johannisbeerstrauchs Ribes nigrum L rote Johannisbeeren Hierher gehören Früchte des Johannisbeerstrauchs Ribes rubrum L Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea Die Früchte sind rot oder rosa Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus Die Früchte sind blauschwarz Kiwifrüchte Die eigroßen fleischigen Früchte dieser Unterpositionen haben einen süß-sauren Geschmack ihre haarige Haut ist von grün-brauner Farbe Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Jackfrüchte, Litschis Sapotpflaumen Es wird darauf hingewiesen, daß Tamarinden (Früchte von Tamarindus indica Tamarindus officinalis), wie sie üblicherweise im internationalen Handel angeboten werden (als Hülsen oder als Pülpe, weder mit Zusatz von Zucker oder anderen Stoffen, noch anders zubereitet), zu Unterposition gehören.

61 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 61 Jackfrüchte sind die Früchte des Artocarpus heterophylla des Artocarpus integrifolia. Litschis sind die Früchte des Litchi chinensis. Sapotpflaumen (oder auch Mispeln oder Sapodillas oder Breiäpfel genannt) sind die Früchte des Achras sapota Passionsfrüchte, Karambolen Pitahayas Hierher gehören z. B. Passionsfrüchte oder Granadillas (z. B. Maracuja ), insbesondere der folgenden Arten: Purpurgranadilla (Passiflora edulis), Riesengranadilla (Passiflora quadrangularis) Granadilla der Sorte Passiflora ligularis andere Hierher gehören insbesondere: 1. Früchte des Erdbeerbaums (Früchte von Arbutus unedo); 2. Berberitzen (Früchte von Berberis vulgaris); 3. Holerbeeren (Beeren von Sambucus nigra); 4. Früchte des Sand- oder Sauerdornes (Früchte von Hippophäe rhamnoides); 5. Früchte von Sorbus-Arten, wie Speierling (Sorbus domestica) Mehlbeere (Sorbus aria); 6. Annona-Früchte, wie Cherimoya (Früchte von Annona cherimola), Stachel-Annone (Früchte von Annona muricata), Ochsenherz oder Netzannone (Annona reticulata) Rahmapfel oder Zuckerapfel (Annona squamosa); 7. Früchte von Physalis-Arten (Früchte von Physalis alkekengi Lampionpflanze oder von Physalis pubescens); 8. Früchte von Flacourtiaceen, wie die Orangenkirsche (Früchte von Flacourtia cataphracta Idesia polycarpa); 9. Mispeln (Früchte von Mespilus germanica) Wollmispeln (Früchte von Eriobotrya japonica); 10. Früchte verschiedener Sapotaceenarten, z. B. Marmeladenpflaumen (Früchte von Lucuma mammosa), aber mit Ausnahme der Sapotpflaumen, die zu Unterposition gehören; 11. genießbare Arten der Strahlengriffelgewächse, ausgenommen Kiwifrüchte (Actinidia chinesis Planch.), die zu den Unterpositionen gehören; 12. Früchte verschiedener Sapindaceenarten, z. B. Rambutan (Früchte des Nephelium lappaceum), Goldlitchis oder Kapulasan (Früchte des Nephelium mutabile), aber mit Ausnahme von Litchis (Früchte des Litchi chinensis), die zu Unterposition gehören Früchte Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Der Begriff gefroren ist in den Erläuterungen zu Kapitel 8 des HS, Abschnitt Allgemeines, zweiter Absatz festgelegt. Wegen der Anwendung der Unterpositionen, die sich auf den Zuckergehalt beziehen, wird auf die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 8 verwiesen.

62 62 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Himbeeren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition schwarze Johannisbeeren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition rote Johannisbeeren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

63 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 63 KAPITEL 9 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE Allgemeines Die Einreihung von Gewürzen, die miteinander gemischt sind oder denen andere Stoffe zugefügt wurden, richtet sich nach Anmerkung I zu Kapitel 9. Entsprechend dieser Anmerkung sind Gemische aus Gewürzen anderen Stoffen, die den Charakter von Gewürzen verloren haben, von Kapitel 9 ausgeschlossen. Sie gehören zu Position 2103, wenn es sich um zusammengesetzte Würzmittel handelt. Wegen der Gemische, die unmittelbar zum Aromatisieren von Getränken oder zum Herstellen von Auszügen für die Getränkeherstellung verwendet werden die aus Gewürzen aus Pflanzen, Pflanzenteilen, Samen oder Früchten (ganz, zerschnitten, zerkleinert oder gemahlen) anderer Kapitel (7, 11, 12 usw.) bestehen, siehe die Erläuterungen zu Kapitel 9 des HS, Abschnitt Allgemeines, sechster siebter Absatz. Es wird darauf hingewiesen, daß Bruch Abfälle von Gewürzen, die bei der Ernte, der anschließenden Aufbereitung (z. B. Sortieren, Trocknen), beim Lagern oder Transport üblicherweise anfallen, als weder gemahlen noch sonst zerkleinert einzureihen sind. Dies gilt nicht, wenn (z. B. aufgr ihrer gleichmäßigen Beschaffenheit) erkennbar ist, daß derartige Waren durch absichtliches Zerkleinern gewonnen worden sind Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt Kaffee, nicht geröstet Hierher gehört Kaffee, in allen Formen, nicht geröstet, auch entkoffeiniert (einschließlich der beim Verlesen, Sieben usw. abgesonderten Bohnen oder Bruchstücke), auch wenn er zu anderen Zwecken als zum Genuß bestimmt ist (z. B. zum Ausziehen des Koffeins) nicht entkoffeiniert Hierher gehört Kaffee, nicht geröstet, der keinerlei Entkoffeinierungsverfahren unterzogen worden ist entkoffeiniert Hierher gehört Kaffee, nicht geröstet, der einem Entkoffeinierungsverfahren unterzogen worden ist. Im allgemeinen weist der auf diese Art behandelte Kaffee einen Koffeingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 0,2 GHT oder weniger auf Kaffee, geröstet Hierher gehört der in den Erläuterungen zu den Unterpositionen genannte Kaffee, geröstet, auch glasiert, gemahlen oder gepreßt nicht entkoffeiniert Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß entkoffeiniert Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

64 64 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kaffeeschalen Kaffeehäutchen Unter Kaffeeschalen versteht man die dünne Hülle, die im Innern der Frucht (Kirsche) die Samen oder Bohnen im allgemeinen zwei einschließt. Kaffeehäutchen bestehen aus der Haut, die jede Bohne umgibt die beim Röstvorgang entfernt wird Kaffeemittel mit Kaffeegehalt Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0901 des HS, erster Absatz Ziffer 5 genannten Waren. Diese Mischungen können gemahlen oder auch gepreßt sein Pfeffer der Gattung Piper ; Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert weder gemahlen noch sonst zerkleinert Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 1 genannten Waren. Es wird darauf hingewiesen, daß Pfefferbruch in diesen Unterpositionen bleibt, sofern er nicht erkennbar durch absichtliches Zerkleinern gewonnen worden ist. Das gleiche gilt für Staub oder Kehricht aus Gewürzmühlen, der aus verunreinigtem Pfeffer besteht. Hierher gehört grüner Pfeffer, in einer Essiglösung oder in Salzlake haltbar gemacht (auch mit Zusatz von geringen Mengen an Zitronensäure) Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack Hierher gehört Gemüsepaprika (Capsicum annuum, var. grossum), eine verhältnismäßig große Frucht mit mildem Geschmack, die grün oder rot geerntet wird. Hierher gehört nur Gemüsepaprika, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert Zimt Zimtblüten weder gemahlen noch sonst zerkleinert Hierher gehören z. B.: 1. Stangen aus ineinander gerollten Zimtrindenstreifen, die eine Länge zu 110 cm erreichen können; 2. Abschnitte, die durch Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen (z. B cm) hergestellt werden; 3. Zimtrindenstücke unterschiedlicher Größe Dicke sowie sogenannte Schneideabgänge oder Quillings (d. h. Bruchstücke Abfälle, die beim Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen anfallen) sogenannte Featherings oder Chips (d. h. kleinere Teilchen der Zimtrinde, die beim Schälen dieser Rinde anfallen insbesondere zum Herstellen von Zimtessenz verwendet werden) Gewürznelken, Mutternelken Nelkenstiele Hierher gehören auch Erzeugnisse, die gemahlen oder sonst zerkleinert sind.

65 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen Kardamomen weder gemahlen noch sonst zerkleinert, zum industriellen Herstellen von etherischen Ölen oder von Resinoiden Hierher gehört die Muskatnuß, die der Samen des Muskatnußbaumes (Myristica fragans) ist. Sie gehört hierher auch ohne äußere Schale. Hierher gehören Muskatnüsse zum industriellen Herstellen von etherischen Ölen oder von Resinoiden, ganz, die häufig zum Schutz gegen Insektenfraß mit Kalkmilch behandelt worden sind, sowie Muskatnüsse minderer Qualität, wie Schrumpfnüsse beim Ernteprozeß zerbrochene Muskatnüsse, die unter der Bezeichnung Bruch, BWP (d. h. broken, wormy, punky) oder defectives gehandelt werden andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Hierher gehören auch Muskatnüsse, gemahlen oder sonst zerkleinert Muskatblüte Siehe die Erläuterungen zu Position 0908 des HS, Buchstabe b) weder gemahlen noch sonst zerkleinert Hierher gehört auch Muskatblütenbruch, der beim Ablösen des Samenmantels von der Muskatnuß oder beim Sortieren der Muskatblüte nach dem Trocknen anfällt Amomen Kardamomen Siehe die Erläuterungen zu Position 0908 des HS, Buchstabe c) Ziffern Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren Korianderfrüchte Korianderfrüchte sind kugelförmig, hell gelb-braun von süßlichem, leicht beißendem Geschmack Kreuzkümmelfrüchte Kreuzkümmelfrüchte sind eiförmig riefig Kümmelfrüchte Kümmelfrüchte sind eiförmig, länglich riefig Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry andere Gewürze Ingwer Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer ) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

66 66 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Safran Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe b) Kurkuma Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe c). Die re Kurkuma stammt von dem dicken, rlichen Hauptwurzelstock die lange Kurkuma von den seitlichen, ei- oder zylinderförmigen Verzweigungen dieses Wurzelstocks Thymian Hierher gehört Thymian, von dem es mehrere Arten gibt (Thymus vulgaris, Thymus zygis, Thymus serpyllum oder Quendel) Feldthymian (Thymus serpyllum) anderer Lorbeerblätter Curry Hierher gehört nur Feldthymian (oder Quendel) der Art Thymus serpyllum. Hierher gehören z. B. die abgestreiften getrockneten Blätter Blüten von Thymus vulgaris oder von Thymus zygis. Hierher gehören die Blätter des Lorbeerbaumes (Laurus nobilis). Currypulver ist in den Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe e) beschrieben; der Zusatz geringer Mengen anderer Stoffe (z. B. Salz, Senfkörner, Leguminosenmehl) bleibt ohne Einfluß auf die Einreihung dieser Mischungen andere Gewürze Neben den in den Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben f) g) genannten Erzeugnissen gehört z. B. Kani aus den Früchten von Xylopia aethiopica hierher. Dagegen gehören trotz ihrer allgemeinen Verwendung als Gewürze folgende Erzeugnisse nicht hierher: a) Senfsaat (Position 1207); b) Wurzelstöcke aller Galgant-Arten (Position 1211); c) das als Safflor oder Färberdistel bezeichnete Erzeugnis von stärkerer Rotfärbung als echter Safran, das aus den Blüten von Carthamus tinctorius, Carthamus oxyacantha oder Carthamus palaestinus besteht (Position 1404). Zahlreiche würzende Kräuter, die keine eigentlichen Gewürze darstellen, sind ebenfalls von diesem Kapitel ausgenommen gehören insbesondere zu den Kapiteln 7 12 (siehe die Erläuterungen zu diesen Kapiteln).

67 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 67 KAPITEL 10 GETREIDE Allgemeines Es wird darauf hingewiesen, daß getrocknete Ähren, Kolben Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind, zu Unterposition gehören. Getreide dieses Kapitels kann einer thermischen Behandlung unterzogen worden sein, die lediglich zu einer Vorverkleisterung der Stärke manchmal zum Aufplatzen der Getreidekörner führt Weizen Mengkorn Hartweizen Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel Weichweizen Mengkorn, zur Aussaat Gerste zur Aussaat 1006 Reis Saatgut ist besonders ausgewählt im allgemeinen durch seine Aufmachung (z. B. in Säcken mit Angaben über seine Verwendung als Saatgut) durch seinen höheren Preis gekennzeichnet. Saatgut kann auch gegen Schädlingsbefall oder Vogelfraß nach dem Aussäen behandelt sein. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) Kanariensaat; anderes Getreide Triticale Triticale ist ein Gattungsbastard aus Weizen Roggen, der im allgemeinen größere Körner als Roggen häufig auch größere Körner als Weizen hat Schrumpfungen in der Kornoberfläche aufweist.

68 68 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN Mehl von Weizen oder Mengkorn Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel von Mais Zur Bestimmung des Fettgehalts ist gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1748/85 der Kommission (ABl. L 167 vom , S. 26) die in Anhang I (Verfahren A) zur Richtlinie 84/4/EWG der Kommission (ABl. L 15 vom , S. 29) beschriebene Analysemethode anzuwenden Grobgrieß, Feingrieß Pellets von Getreide Grobgrieß Feingrieß 1. Siehe die Anmerkungen 2 3 zu Kapitel Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, erster sechster Absatz. 3. Erzeugnisse, die die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht erfüllen, gehören zu Position 1104; Erzeugnisse, die zwar die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 erfüllen, jedoch geschliffen sind sich als gerete Bruchstücke darstellen, gehören zu der entsprechenden Unterposition für perlförmig geschliffene Getreidekörner der Position von Mais Zur Bestimmung des Fettgehalts siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Pellets Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, letzter Absatz Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen Flocken der Unterpositionen , sind geschälte (entspelzte) ausgewalzte Körner Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) Siehe die Erläuterungen zu Position 1104 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2 5.

69 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften perlförmig geschliffen nur geschrotet perlförmig geschliffen nur geschrotet perlförmig geschliffen nur geschrotet Neben den in den Erläuterungen zu Position 1104 des HS, zweiter Absatz Ziffer 4 erfaßten Getreidekörnern gehören hierher auch durch Schleifen gerete Bruchstücke des Korns. Hierher gehören Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von ungeschälten (nicht entspelzten) Körnern, die den Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht entsprechen. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Bruchmais, der beim Sichten nicht geschälter, gereinigter Maiskörner anfällt, gehört als ungeschroteter Mais hierher, sofern er den Bedingungen der Anmerkung 2 A zu Kapitel 11 entspricht perlförmig geschliffen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition nur geschrotet Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen Siehe die Erläuterungen zu Position 1104 des HS, zweiter Absatz Ziffer Mehl, Grieß Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels Malz, auch geröstet Die Begriffe Mehl, Grieß Pulver sind in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 11 festgelegt. Nicht hierher gehören pastenförmige Erzeugnisse nicht geröstet Hierher gehört Malz, das die diastatische Kraft besitzt, die zur Verzuckerung der im Korn enthaltenen Stärke notwendig ist. Hierher gehören z. B. Grünmalz, Luftmalz bestimmte Darrmalzsorten; von letzteren werden im Handel helles Malz als Typ Pilsen dunkles Malz als Typ München bezeichnet.

70 70 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften geröstet Das hierher gehörende ganze Malz kennzeichnet sich durch einen weißen mürben Mehlkörper. Jedoch kann bei dunklem Malz (Typ München) bei etwa 10 GHT der Körner die Farbe des Mehlkörpers zwischen gelb braun schwanken. Die Beschaffenheit des Mehlkörpers ist trocken mürbe, zu Grieß zerreibbar beim Beißen mürb. Hierher gehört Malz, dessen diastatische Kraft durch das Rösten geschwächt oder gänzlich verlorengegangen ist das deshalb beim Brauen nur als Zusatz zum ungerösteten Malz verwendet wird, um dem Bier eine bestimmte Farbe einen bestimmten Geschmack zu geben. Die Farbe des Mehlkörpers dieses Malzes kann je nach Malztyp von weiß-speckig schwarz sein. Hierher gehören z. B.: 1. Malz, das entweder ohne vorherige Verzuckerung oder bei hellem Malz nach teilweiser, dem Feuchtigkeitsgrad entsprechender Verzuckerung geröstet worden ist. Dieses Malz hat ein glänzendes Aussehen sein Endosperm ist schwarz, jedoch nicht glasig; 2. Karamelmalz, bei dem die durch eine vorausgegangene Verzuckerung gebildeten Zucker karamelisiert worden sind. Dieses Malz ist von mattgelber bräunlicher Farbe; sein Endosperm ist bei mindestens 90 GHT der Körner glasig von speckigweißer dunkelbrauner Farbe. Bei sehr hellen Karamelmalzen ist die diastatische Kraft teilweise noch erhalten; ein Anteil von 10 GHT nicht karamelisierter Körner ist möglich.

71 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 71 KAPITEL 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER Sojabohnen, auch geschrotet Sojabohnen (Samen von Glycine max) sind von unterschiedlicher Farbe (von braun grünlich oder schwärzlich). Sie enthalten praktisch keine Stärke, weisen jedoch einen hohen Gehalt an Protein Fettstoffen auf. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Einreihung von ausgelösten Hülsenfrüchten, die unter der Bezeichnung green soja beans oder green beans gehandelt werden. Hierbei handelt es sich vielfach nicht um Sojabohnen, sondern um Bohnen, die zu Position 0713 gehören Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet Erdnußsamen (Samen von Arachis hypogaea) enthalten einen hohen Anteil an Fettstoffen Sonnenblumenkerne, auch geschrotet geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift Sonnenblumenkerne dieser Unterposition sind normalerweise für die Süßwarenherstellung, als Vogelfutter oder zum unmittelbaren Verzehr bestimmt. Im allgemeinen beträgt ihre Länge nur die Hälfte der Länge der Schale, die mehr als 2 cm betragen kann. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa GHT andere Hierher gehören z. B. Sonnenblumenkerne, die zur Herstellung von Speiseöl bestimmt sind. Diese Kerne werden normalerweise ungeschält in der einheitlich schwarzen Schale geliefert. Im allgemeinen ist die Länge der Kerne der Schalen fast gleich. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa GHT Andere Ölsamen ölhaltige Früchte, auch geschrotet Palmnüsse Palmkerne Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Das Fruchtfleisch der Nüsse der Ölpalme liefert Palmöl, die Fruchtkerne liefern Palmkernöl Rizinussamen Hierher gehören die Samen des Rizinusstrauchs (Ricinus communis), die auch als Samen von Palma christi oder Kastorsamen bezeichnet werden Sesamsamen Hierher gehören die Samen von Varietäten oder Sorten der Sesampflanze (Sesamum indicum).

72 72 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Senfsamen Hierher gehören die Samen verschiedener Senfarten z. B. weißer Senf (Sinapis alba Brassica hirta), schwarzer Senf (Brassica nigra) oder indischer Senf (Brassica juncea) Sheanüsse (Karitenüsse) Hierher gehören Samen von Bassia parkii andere Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfaßt werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürkerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sogenannte Ölkürse) angebaut. Sie sind keine Garten- oder Gemüsekürse, deren Kerne zu Unterposition gehören. Nicht hierher gehören geröstete Kerne von Garten- oder Gemüsekürsen (Unterposition ) Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel Samen, Früchte Sporen, zur Aussaat Samen von Rüben Hierher gehören nur die Samen der Zuckerrüben (Beta vulgaris var. altissima), Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) Futterrüben (Beta vulgaris var. alba). Hierher gehört auch sogenanntes Monogermsaatgut, das durch Zucht, Präzisionssaatgut, das durch künstliche Teilung der Samenknäuel gewonnen ist (genetisch einkeimiges oder auf technischem Weg einkeimig gemachtes Saatgut), auch wenn es mit einem Überzug (meist auf der Grlage von Ton) versehen ist Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden Hierher gehören Samen von Pflanzen, die ausschließlich oder hauptsächlich ihrer Blüten wegen gezogen werden (Samen für Schnittblumen, Zierblumen usw.). Samen dieser Art können auf einer Unterlage, z. B. aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden. Zu den Samen dieser Unterposition gehören auch Samen der Edelwicke (Lathyrus odoratus) andere Hierher gehören z. B. Kerne von Garten- oder Gemüsekürsen, die entweder zur Aussaat, zum unmittelbaren Genuß (z. B. für Salate), für die Lebensmittelindustrie (z. B. für Backwaren) oder aber zu medizinischen Zwecken bestimmt sind. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition

73 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Forstsamen Hierher gehören Samen anderes Saatgut von Waldbäumen, auch wenn sie im Einfuhrland zur Aufzucht von Zierbäumen oder -sträuchern bestimmt sind. Als Bäume im Sinne dieser Unterposition gelten alle Bäume, Sträucher Büsche, deren Stämme, Äste Zweige von holziger Beschaffenheit sind. Hierher gehören folgende Samen Früchte zur Aussaat: 1. von Bäumen europäischer exotischer Arten, zum Aufforsten zwecks Holzgewinnung, aber auch zur Befestigung des Bodens oder zu dessen Schutz gegen Erosion; 2. von Zierbäumen, von Bäumen für Parkanlagen, öffentliche private Gärten sowie von sogenannten Allee-Bäumen für öffentliche Plätze, Straßen, Kanäle usw. Zu den Bäumen der vorstehenden Ziffer 2 die zu einem großen Teil den gleichen Arten angehören wie diejenigen der vorstehenden Ziffer 1 gehören sowohl solche, die nicht nur wegen ihrer Form oder Farbe des Blattwerks (z. B. bestimmte Arten von Pappeln, Ahorn Koniferen), sondern auch wegen ihrer Blüten (z. B. Mimosen, Tamarisken, Magnolien, Flieder, Goldregen, Japanische Kirsche, Judasbäume, Rosensträucher), oder auch wegen der auffallenden Farbe ihrer Früchte (z. B. Kirschlorbeer, Cotoneaster, Pyracantha oder Weißdorn) verwendet werden. Jedoch sind folgende Samen Früchte, auch zur Aussaat bestimmt, von dieser Unterposition ausgenommen: a) Früchte des Kapitels 8 (hier handelt es sich hauptsächlich um Schalenfrüchte, wie z. B. Eßkastanien, Walnüsse, Haselnüsse, Pekanüsse Mandeln); b) Samen Früchte des Kapitels 9 (z. B. Wacholderbeeren); c) Ölsaaten ölhaltige Früchte der Positionen (z. B. Bucheckern Palmkerne). Nicht hierher gehören auch: a) Tamarindensamen (Unterposition ); b) Eicheln Roßkastanien (Unterposition ) Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin Neben Lupulin gehören hierher lupulinangereicherte Erzeugnisse, die durch Mahlen der Blütenzapfen des Hopfens nach mechanischer Aussonderung der Blätter, Stengel, Doldenblätter Spindeln gewonnen werden Pflanzen, Pflanzenteile, Samen Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch in Stücken, als Pulver oder sonst zerkleinert Süßholzwurzeln Hierher gehören die Wurzeln von Glycyrrhiza glabra. Ihre Oberfläche ist graubraun mit Längsriefen, ihr Querschnitt dunkelgelb.

74 74 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ginsengwurzeln Hierher gehören die Wurzeln von Panax quinquefolium Panax ginseng. Sie sind zylindrisch spindelförmig, weisen im oberen Drittel einige ringförmige Anschwellungen auf sind meistens in mehrere Arme aufgeteilt. Die Oberfläche ist weißgelblich gelbbräunlich, der Querschnitt ist weiß mehlig (oder hornartig nach Behandlung in kochendem Wasser). Hierher gehören auch zerkleinerte (gemahlene) Ginsengwurzeln Tonkabohnen Hierher gehören Samen von Dipteryx odorata, auch Tongobohnen, Gaiac-Nuß, Coumarou-Nuß genannt. Sie sind ein Ausgangsstoff für Coumarin werden zum Herstellen von Parfüms oder Essenzen für diätetische Getränke verwendet andere Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfaßt werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen Früchte, sowie: 1. Teile der Canna-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. getrocknete Blätter vom Löwenzahn (Taraxacum officinale); 4. getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa); 5. getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). Nicht hierher gehören Algen (Position 1212) Kerne von Kürsen (Position 1207 oder 1209) Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen Johannisbrot, einschließlich Johannisbrotkerne Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe A Algen Tange Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe B Zuckerrüben Hierher gehören nur nicht entzuckerte Rüben, die im allgemeinen einen Zuckergehalt von mehr als 60 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, aufweisen. Teilweise oder vollständig entzuckert gehören sie zu den Unterpositionen Zichorienwurzeln Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter Absatz.

75 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, vierter fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z. B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist. Nicht hierher gehören Kerne von Kürsen (Position 1207 oder 1209) Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken ähnliches Futter, auch in Form von Pellets Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken Hierher gehören: 1. die Futterrübe oder Runkelrübe (Beta vulgaris var. alba); 2. die Steckrübe oder Kohlrübe (Brassica napus var. napobrassica); 3. andere Wurzeln zu Futterzwecken (z. B. Futtersteckrüben Futtermöhren). Die verschiedenen Arten von Topinambur (z. B. Helianthus tuberosus) gehören zu Position 0714, wohingegen Pastinaken (Pastinaca sativa) als Gemüse des Kapitels 7 (Position 0706, wenn frisch oder gekühlt) gelten.

76 76 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE 1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze Oleoresine (z. B. Balsame) Schellack Siehe die Erläuterungen zu Position 1301 des HS, Abschnitt I Gummi arabicum Gummi arabicum hat die Form von Tropfen oder unregelmäßigen Stücken, die gelblich oder rötlich, durchscheinend, in Wasser löslich in Alkohol unlöslich sind andere Hierher gehören insbesondere die Erzeugnisse, die in den Erläuterungen zu Position 1301 des HS, Abschnitt II, zweiter Absatz Ziffern 1 (ausgenommen Gummi arabicum) 6 aufgeführt sind Pflanzensäfte Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate Pektate; Agar-Agar andere Schleime Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert Opium Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffer von Süßholzwurzeln Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffer von Pyrethrum rotenonhaltigen Wurzeln Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffern von Quassiaholz; Aloe Manna Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffern 8, zu medizinischen Zwecken Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffer 12 genannten medizinischen Auszüge; 2. Canna-Auszüge -Tinkturen, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 3. Podophyllin; 4. Kurare; 5. wässriger Auszug von Cassia-Pülpe; 6. Auszüge von Pflanzen oder deren Teilen, die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS aufgeführt sind, sofern sie hauptsächlich in der Medizin verwendet werden.

77 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 77 Pektinstoffe, Pektinate Pektate Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse Agar-Agar Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer Schleime Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer 2. Nicht hierher gehört Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplit) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen (Position 1404) andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffern 3 5 genannten Erzeugnissen gehören hierher z. B.: 1. Auszüge aus der Alge Furcellaria fastigiata, die an der dänischen Küste gesammelt wird; die Auszüge werden auf die gleiche Weise wie Agar-Agar hergestellt gelangen in den gleichen Formen wie dieser in den Handel; 2. Schleime aus Quittensamen; 3. Schleime aus Isländisch-Moos; 4. Carrageenan sowie Calcium-, Natrium- Kaliumcarrageenat, auch wenn sie durch Zusatz von Zucker (z. B. Saccharose, Glucose) eingestellt sind, um bei ihrer Verwendung eine gleichbleibende Wirkung sicherzustellen. Der Gehalt an zugesetztem Zucker beträgt im allgemeinen nicht mehr als 25 GHT.

78 78 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) Bambus Siehe die Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer Peddig Stuhlrohr Siehe die Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 7, aufgeführten Erzeugnisse. Hierher gehören auch Blätter von Typha-Arten (z. B. Typha latifolia) Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art (z. B. Kapok, Pflanzenhaar Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage aus anderen Stoffen Kapok Siehe die Erläuterungen zu Position 1402 des HS, dritter Absatz Ziffer andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1402 des HS, dritter Absatz Ziffern 2 5 aufgeführten Erzeugnisse Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln verwendeten Art (z. B. Besensorgho, Piassava, Reiswurzeln, Istel), auch in Strängen oder Bündeln andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1403 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 (ausgenommen Besensorgho) 6 aufgeführten Erzeugnisse Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art Diese Rohstoffe sind in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A beispielhaft beschrieben.

79 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Baumwoll-Linters Siehe die Erläuterungen zu Position 1404 des HS, Buchstabe B andere Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, Buchstaben C D beispielhaft aufgeführt. Die Fruchtstände der Kardendisteln, die in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, Buchstabe D Ziffer 6 aufgeführt sind, gehören zu der Art Dipsacus sativus. Hierher gehört auch Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplits) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen.

80 80 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT III TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS KAPITEL 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URPSPRUNGS Allgemeines Als industrielle Zwecke im Sinne der Unterpositionen des Kapitels 15, die diese Zweckbindung vorsehen, gelten nur solche Verwendungen, bei denen eine Verarbeitung der Ausgangsstoffe erfolgt. Der Begriff technische Zwecke, auf den gewisse Unterpositionen Bezug nehmen, verlangt dagegen diese Verarbeitung nicht. Bearbeitungen, wie Reinigen, Raffinieren oder Hydrieren, gelten weder als Verwendung zu industriellen noch zu technischen Zwecken. Er wird darauf hingewiesen, daß auch zur menschlichen Ernährung geeignete Erzeugnisse zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet werden können. Die Unterpositionen dieses Kapitels, die Waren zu technischen oder industriellen Zwecken ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln erfassen, gelten auch für Fette Öle zur Herstellung von Zubereitungen von der zur Fütterung von Tieren verwendeten Art. Zusätzliche Anmerkung 1 a) Die flüssige Fraktion von pflanzlichen Ölen, die durch Abtrennung der festen Bestandteile, z. B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösungsmittel oder grenzflächenaktiver Stoffe, gewonnen wird, kann nicht als rohes Öl angesehen werden Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 Hierher gehört neben ausgeschmolzenem Talg auch roher Talg, d. h. Talg in seinem Zellgewebe. Hierher gehören daher: 1. roher Talg (wie er auf Schlachthöfen, in Fleischereien oder in Verarbeitungsbetrieben für Innereien anfällt); 2. ausgeschmolzener Talg, z. B.: a) Premier Jus, die beste Qualität des genießbaren Talgs; b) Griebentalg; c) sogenannter Säuretalg, der durch Kochen rohen Talgs niedrigster Qualität in wäßriger Schwefelsäure gewonnen wird, wobei die Schwefelsäure die eiweißhaltigen Stoffe der Gewebe hydrolysiert auf diese Weise das Fett freisetzt; 3. Fett aus Knochen Abfallfett von Rindern, Schafen oder Ziegen. Nicht hierher gehören z. B. Öle aus Knochen oder Knochenmark Klauenöl (Position ).

81 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet Schmalzstearin Oleostearin Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, zweiter vorletzter Absatz genannten Waren Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, fünfter Absatz genannte Erzeugnis, sofern es zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, verwendet wird (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 15, Abschnitt Allgemeines ) andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, dritter vierter Absatz genannten Waren gehört hierher auch Talgöl, das nicht die in der Unterposition genannten Bedingungen erfüllt, z. B. Talgöl zu technischen Zwecken Fette Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Wegen der Fraktionen von Fetten oder Ölen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 15 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A sechster siebter Absatz Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen Siehe die Erläuterungen zu Position 1504 des HS, zweiter Absatz mit einem Gehalt an Vitamin A von internationalen Einheiten je Gramm oder weniger Der Gehalt an Vitamin A der Leberöle von Fischen der Gadus-Arten (z. B. Kabeljau oder Dorsch, Schellfisch, Lengfisch Merlan) überschreitet im allgemeinen nicht internationale Einheiten je Gramm andere Der Gehalt an Vitamin A der Leberöle von z. B. dem Thunfisch, Heilbutt von zahlreichen Haien überschreitet im allgemeinen internationale Einheiten je Gramm. Hierher gehören auch mit Vitaminen angereicherte Öle, wenn sie ihren Charakter als Fischleberöl nicht verloren haben. Das ist z. B. der Fall bei Fischleberölen mit einem Gehalt an Vitamin A von nicht mehr als internationalen Einheiten je Gramm Fette Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle Hierher gehören Fette Öle sowie deren Fraktionen von Fischen aller Art, ausgenommen die ausschließlich aus ihren Lebern gewonnenen Öle. Hierher gehören z. B.: 1. Heringsöl Menhadenöl (Menhaden sind dem Hering ähnliche Fische, die ausschließlich zur Ölgewinnung gefangen werden); 2. Öle aus Abfällen der Fischkonserven-Industrie, die von geringerem Wert als die vorerwähnten Öle sind. Im Handel unterscheidet man zwischen Ölen aus Abfällen von Clupeiden, Ölen aus Abfällen von Thunfischen Boniten Ölen aus Abfällen von Salmoniden;

82 82 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3. Öle von Abfällen des Seefischhandels, die von unterschiedlicher Zusammensetzung noch geringerer Qualität sind; 4. das in den Erläuterungen zu Position 1504 des HS, fünfter Absatz genannte Fischstearin. Die Fette Öle dieser Unterpositionen werden fast ausschließlich zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet, wie z. B. in der Gerberei, zum Herstellen von Anstrichfarben oder von Schneidölzubereitungen Fette Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren Hierher gehören z. B.: 1. das in den Erläuterungen zu Position 1504 des HS, dritter vierter Absatz genannte Walfett Walöl, einschließlich das des Pottwals; 2. Speck von Meeressäugetieren; 3. Öle von Flossenfüßlern (Seehen, Walrossen Seebären). Hierher gehören alle Öle, einschließlich der Leberöle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren, wie z. B. das Leberöl des Pottwals, das sehr reich an Vitamin A ist ähnliche Eigenschaften besitzt wie die Fischleberöle der Unterpositionen , Wollfett daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin Wollfett, roh Siehe die Erläuterungen zu Position 1505 des HS, erster Absatz andere Hierher gehören: 1. Lanolin, das in den Erläuterungen zu Position 1505 des HS, zweiter vierter Absatz beschrieben ist; 2. Fettstoffe, die von Wollfett stammen (Wollfettolein Wollfettstearin), das sind flüssige feste Anteile aus der Destillation dem anschließenden Auspressen des Wollfetts Andere tierische Fette Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Nicht hierher gehören ungenießbare Mischungen Zubereitungen von tierischen Fetten Ölen (z. B. Kadaverfette) sowie Mischungen Zubereitungen von tierischen pflanzlichen Fetten Ölen (z. B. verbrauchtes Friturenfett) (Position 1518) Sojaöl seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert rohes Öl, auch entschleimt Für die Auslegung des Begriffs roh im Sinne dieser Unterposition siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a), b) c) zu Kapitel andere Hierher gehört z. B. raffiniertes Sojaöl.

83 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Erdnußöl seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert rohes Öl Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a) b) zu Kapitel andere Hierher gehört z. B. raffiniertes Erdnußöl Olivenöl seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Hierher gehört nur Olivenöl, das drei Voraussetzungen erfüllt: 1. es muß ausschließlich aus Oliven, den Früchten des Olivenbaums (Olea europaea L.) gewonnen sein; 2. es darf nur durch mechanische oder andere physikalische Verfahren extrahiert sein (z. B. Pressen), nicht jedoch mit Hilfe von Lösungsmitteln (siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 15); 3. es darf weder wiederverestert noch mit anderen Ölen vermischt worden sein, auch nicht mit Tresteröl der Position Lampantöl Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 B I zu Kapitel andere Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 B II zu Kapitel andere Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 C zu Kapitel 15. Hierher gehört nicht nur raffiniertes Olivenöl, sondern auch raffiniertes Olivenöl, das mit nicht behandeltem Olivenöl verschnitten ist Andere Öle ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 Öle dieser Position müssen der in den Erläuterungen zu Position 1509 in Ziffer 1 genannten Voraussetzung entsprechen. Ebenso wie Öle der Position 1509 dürfen Öle der Position weder wiederverestert noch mit Ölen anderer Art, d. h. anderen als Olivenölen, vermischt sein, jedoch schließt ihre Gewinnung nicht die Verwendung von Lösungsmitteln aus, dürfen sie vermischt sein mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509; die übliche Mischung besteht aus raffiniertem Tresteröl nicht behandeltem Olivenöl rohe Öle Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 D zu Kapitel 15.

84 84 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören z. B. raffiniertes Tresteröl sowie Mischungen von raffiniertem Tresteröl mit nicht behandeltem Olivenöl Palmöl seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert rohes Öl Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a) b) zu Kapitel 15. Rohes Palmöl zersetzt sich schneller als die anderen Öle hat daher einen hohen Gehalt an freien Fettsäuren feste Fraktionen Hierher gehört Palmstearin andere Hierher gehören z. B.: 1. raffiniertes Palmöl; 2. die flüssige Fraktion von Palmöl, die durch Abtrennung der festen Bestandteile, z. B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösungsmittel oder grenzflächenaktiver Stoffe, gewonnen wird. Diese Fraktion (Palmolein) unterscheidet sich von nicht fraktioniertem Öl vor allem durch eine abweichende Zusammensetzung der Triglyceride nicht so sehr durch die relativen Anteile der insgesamt vorhandenen Fettsäuren. Die Triglyceride mit höherer Kohlenstoffzahl (C 52 C 54 ) treten in der flüssigen Fraktion in größerer Konzentration auf als in dem nicht fraktionierten Öl. Dagegen herrschen Triglyceride mit verhältnismäßig geringer Kohlenstoffzahl (C 50 C 48 ) in der festen Fraktion vor Sonnenblumenöl, Safloröl Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Sonnenblumenöl Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) b) zu Kapitel 15 in Verbindung mit den Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe A Safloröl Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) b) zu Kapitel 15 in Verbindung mit den Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe B Sonnenblumenöl Hierher gehört z. B. raffiniertes Sonnenblumenöl Safloröl Hierher gehört z. B. raffiniertes Safloröl Baumwollsamenöl seine Fraktionen Siehe die Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe C.

85 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Andere pflanzliche Fette fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Rizinusöl seine Fraktionen Rizinusöl wird auch Kastoröl, Palma-Christi-Öl oder Kerva-Öl genannt. Nicht hierher gehört Öl aus den Samen des Wolfsmilchgewächses Jatropha curcas (Purgiernuß), das oft auch Amerikanisches Rizinusöl oder Wildes Rizinusöl genannt wird (Unterpositionen ) Margarine; genießbare Mischungen Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette Öle sowie deren Fraktionen der Position Margarine, ausgenommen flüssige Margarine Siehe die Erläuterungen zu Position 1517 des HS, vierter Absatz Buchstabe A. Es wird darauf hingewiesen, daß der Wassergehalt die Einreihung in diese Unterpositionen nicht beeinflußt Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse Walrat, auch raffiniert oder gefärbt Pflanzenwachse Hierher gehört neben den in den Erläuterungen zu Position 1521 des HS, Ziffer I beschriebenen Wachsen auch Kaffeewachs, das sich in allen Teilen des Kaffeestrauches findet (Bohnen, Schalen, Blätter usw.) ein Nebenprodukt bei der Herstellung von entkoffeiniertem Kaffee ist. Es ist schwarz, riecht nach Kaffee wird zum Herstellen bestimmter Pflegemittel verwendet roh andere Hierher gehören z. B. Wachse in Wabenform. Hierher gehören Wachse, die geschmolzen, gepreßt oder raffiniert, auch gebleicht oder gefärbt sind Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 15, in der die Rückstände aufgeführt sind, die nicht zu diesen Unterpositionen gehören.

86 86 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT IV WAREN DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; GETRÄNKE, ALKOHOLISCHE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG; TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE KAPITEL 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN Allgemeines Wegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich sogenannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt Allgemeines letzter Absatz vor den Ausnahmen hingewiesen. Der zweite Satz von Absatz 1 der Anmerkung 2 (Einreihung in die Position, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht) gilt auch für die Bestimmung von Unterpositionen. Dies gilt nicht für Lebern enthaltende Zubereitungen der Positionen (siehe Absatz 2 der Anmerkung). Zusätzliche Anmerkung 2 In der Regel können Teile von Teilstücken nur bestimmt werden, wenn sie ca mm groß sind. Der Begriff Teile bezieht sich nur auf Teile, bei denen positiv nicht durch Ausschluß anderer Möglichkeiten bestimmt werden kann, von welchem Teilstück (z. B. Schinken) sie stammen Würste ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grlage dieser Erzeugnisse Für die Einreihung von Erzeugnissen in diese Position ist es nicht entscheidend, daß sie durch die Verkehrsanschauung als Würste ähnliche Erzeugnisse angesehen werden. Zubereitungen aus grob fein zerkleinertem Fleisch, die in Dosen oder andere starre Behältnisse, auch in zylindrischer Form abgefüllt sind, gelten nicht als Würste im Sinne dieser Position aus Lebern Hierher gehören Würste ähnliche Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck, Fett usw., sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Diese Waren, im allgemeinen gekocht manchmal auch geräuchert, kennzeichnen sich vor allem durch ihren spezifischen Lebergeschmack Rohwürste, nicht gekocht Hierher gehören Würste, nicht gekocht, sofern sie einen Reifeprozeß erfahren haben (z. B. durch Lufttrocknung) unmittelbar genießbar sind. Die Würste können auch geräuchert sein; ihr Eiweiß darf jedoch durch Hitzeeinwirkung (z. B. durch Heißräuchern) nicht vollständig koaguliert sein. Hierher gehören sowohl schnittfeste Würste (z. B. Salami, Saucisson d Arles Plockwurst) als auch streichbare Würste (z. B. Teewurst).

87 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören z. B.: 1. Würste bestimmte Spezialitäten, frisch, die keinen Reifeprozeß erfahren haben; 2. Brühwürste Kochwürste, z. B. Frankfurter Würstchen, Straßburger Würstchen, Wiener Würstchen, Mortadella, Andouilles Andouillettes genannte Würstchen, Weißwurst, Blutwurst ähnliche Spezialitäten Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht homogenisierte Zubereitungen Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel aus Lebern aller Tierarten Hierher gehören Zubereitungen haltbar gemachte Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch gemischt mit Fleisch oder anderen Schlachtnebenerzeugnissen, sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Die wichtigsten Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind aus Gänse- oder Entenleber hergestellt (Unterpositionen ) von Geflügel der Position 0105 Hierher gehören z. B. Geflügel Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln Gewürzen), auch gefroren; 4. Fertiggerichte auf der Grlage von Geflügelfleisch, die neben Geflügelfleisch als Beilage Gemüse, Reis, Teigwaren usw. zu dem eigentlichen Fleischgericht enthalten. Dazu zählen z. B. die als Huhn mit Reis oder Huhn mit Pilzen bezeichneten Zubereitungen sowie gefrorene Gerichte aus Geflügelfleisch auf einem Tablett, das getrennt voneinander das eigentliche Fleischgericht die verschiedenen Beilagen enthält. Bei der Bestimmung des Vomhertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel nicht gegart Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel nicht gegart Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 16.

88 88 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schinken Teile davon Wegen des Begriffes Teile siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 16 die entsprechenden Erläuterungen. Nicht hierher gehören grob oder fein zerkleinerte Zubereitungen, auch wenn sie aus Schinken oder Teilen davon hergestellt wurden Schultern Teile davon Wegen des Begriffs Teile siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 16 die entsprechenden Erläuterungen. Nicht hierher gehören grob oder fein zerkleinerte Zubereitungen, auch wenn sie aus Schultern oder Teilen davon hergestellt wurden von Hausschweinen Zur Ermittlung der Vomhertsätze an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck Fette jeder Art, siehe die Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission (ABl. L 29 vom , S. 11). Bei der Ermittlung dieser Vomhertsätze werden Gelatine Soßen nicht berücksichtigt andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken Teile davon enthaltend Wegen des Begriffs Teile siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 16 die entsprechenden Erläuterungen. Hierher gehören nur Mischungen, die mindestens eines der in der Unterposition aufgeführten Teilstücke (/oder Teile davon) enthalten, das der Mischung jedoch nicht notwendigerweise ihren wesentlichen Charakter verleihen muß. Diese Mischungen können auch Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von anderen Tieren enthalten nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 16.

89 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Filets genannt Loins Hierher gehören nur Fischfilets im Sinne der Erläuterungen zu Position 0304 des HS, Ziffer 1, die die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: gegart; ohne Zusatz von Aufgußflüssigkeit verpackt in Beutel (oder Folie) aus Kunststoff für Lebensmittel, auch luftdicht oder verschweißt; gefroren Filets genannt Loins Surimizubereitungen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Zur Herstellung der hierher gehörenden Zubereitungen wird Surimi mit anderen Erzeugnissen (z. B. Mehl, Stärke, Proteinen, Fleisch von Krebstieren, Gewürzen Geschmacksstoffen) vermengt, sodann erhitzt im allgemeinen eingefroren Krebstiere, Weichtiere andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 16.

90 90 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN 1701 Rohr- Rübenzucker chemisch reine Saccharose, fest Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nichtraffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten dritten Ablauf anfällt, eine gelbe dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, dessen Gehalt an Saccharose im allgemeinen zwischen GHT liegt; 3. Zucker minderer Reinheit, der während des Raffinationsprozesses oder beim Gewinnen von Kandiszucker anfällt Rohrzucker Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Rübenzucker Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Aromatisierter oder gefärbter Zucker gehört auch dann hierher, wenn sein Saccharosegehalt weniger als 99,5 GHT beträgt Weißzucker Der Begriff Weißzucker ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 festgelegt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nichtraffinierter Zucker, dessen Farbe im allgemeinen aufgr seines hohen Gehaltes an Saccharose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. Zur Bestimmung des Saccharosegehalts von Weißzucker (Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 17) ist die in Anlage II, Methode 10 der Richtlinie 79/796/EWG festgelegte polarimetrische Methode anzuwenden (ABl. L 239 vom , S. 24) Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker Melassen, karamelisiert Lactose Lactosesirup Siehe die Erläuterungen zu Position 1702 des HS, Abschnitt A Ziffer 1 Abschnitt B erster Absatz.

91 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Isoglucose Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel andere Für die Berechnung des Gewichtsanteils an Glucose bedeutet der Begriff bezogen auf die Trockenmasse, daß sowohl freies Wasser als auch Kristallwasser ausgeschlossen sind Isoglucose Isoglucose Inulinsirup Isoglucose Inulinsirup andere Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 17. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 17. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 a) zu Kapitel 17. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 17. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 b) zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. Maltose, nicht chemisch rein; 2. Invertzucker; 3. Saccharosesirup, anderer als Ahornsirup, weder gefärbt noch aromatisiert; 4. Erzeugnisse, die fälschlich als High test -Melassen bezeichnet, durch Hydrolyse Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen hauptsächlich als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika auch beim Herstellen von Äthylalkohol verwendet werden; 5. Lactulose, nicht chemisch rein Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker Rohrzuckermelasse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) Kaugummi, auch mit Zucker überzogen Hierher gehört zuckerhaltiger Kaugummi, der sich durch das Vorhandensein von Chicle gum oder ähnlichen nicht verzehrbaren Stoffen kennzeichnet, in jeder Aufmachung (Täfelchen, Dragees, usw.) einschließlich des aufblasbaren Bubble gum genannten Kaugummis.

92 92 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe Hierher gehört nur Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz von anderen Zuckern sowie von Geschmacks- oder anderen Stoffen, auch in Form von Broten, Blöcken, Stäben, Tabletten, usw. Süßholz-Auszug, durch Zusatz anderer Stoffe als Zuckerware zubereitet, gehört ohne Rücksicht auf seinen Saccharosegehalt zu Unterposition weiße Schokolade Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer vi) andere Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind die im allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muß, vorausgesetzt, sie sind auf Gr ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z. B.: a) Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position ); b) Mischungen von nichtkakaohaltigen kakaohaltigen Zuckerwaren in beliebigem Mengenverhältnis, die in einer gemeinsamen Verkaufspackung gestellt werden (Position 1806) Fondantmassen andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffern iv) ix). Hierher gehören auch Zucker- Fettglasuren Husten- Kräuterbonbons -pastillen Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer v) Dragees Hierher gehören Zuckerwaren, die mit einem harten dragierten Zuckerüberzug versehen sind, z. B. dragierte Mandeln Gummibonbons Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren Gummibonbons Gelee-Erzeugnisse bestehen aus Gelier- Quellstoffen (wie Gummi arabicum, Gelatine, Pektin oder bestimmte Stärken), Zuckern Geschmackstoffen. Sie können verschiedene Formen aufweisen, z. B. die Form von Tieren.

93 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Hartkaramellen, auch gefüllt Weichkaramellen Komprimate andere Hartkaramellen weisen eine harte, manchmal auch bröckelige Beschaffenheit auf, sie sind durchsichtig oder urchsichtig. Sie werden im wesentlichen durch Einkochen von Zucker unter Zusatz kleiner Mengen anderer Stoffe ausgenommen Fettstoffe hergestellt, um eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen, Strukturen Farben zu erhalten. In einigen Fällen können Hartkaramellen auch Füllungen enthalten. Weichkaramellen werden ähnlich wie Hartkaramellen im wesentlichen durch Einkochen von Zucker, jedoch mit Zusatz von Fettstoffen hergestellt: Erzeugnisse diesert Art werden z. B. als Toffees bezeichnet. Hierher gehören Zuckerwaren in unterschiedlichen Formen, die durch Komprimieren, auch mit Bindemitteln, hergestellt werden. Soweit nicht in den vorhergehenden Unterpositionen genauer erfaßt, gehören hierher z. B.: 1. Fondanterzeugnisse; 2. Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 1 kg (Marzipan in anderen Umschließungen: Unterposition ); 3. Nougat; 4. Lakritzwaren.

94 94 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO Kakaobohnen Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Die Kakaobohne enthält GHT Fett, Kakaobutter genannt, 8 10 GHT Stärke, 8 10 GHT Protein, 1 2 GHT Theobromin, 5 10 GHT Tamiide (Catechine oder Kakaorot), 4 6 GHT Cellulose, 2 3 GHT Mineralstoffe, Steoride (Vitamin D) verschiedene Fermente Kakaomasse, auch entfettet Hierher gehört Kakaomasse, auch in Stücken, die mit Alkalien behandelt wurde, um ihre Löslichkeit zu erhöhen. Hierher gehört jedoch nicht derartig behandelte Kakaomasse in Form von Pulver (Position 1805) Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Hierher gehört auch Kakaopulver mit Zusatz einer geringen Menge (etwa 5 GHT) Lecithin. Dieser Zusatz hat lediglich den Zweck, die Fähigkeit des Kakaopulvers, in Flüssigkeiten Dispersionen zu bilden, zu erhöhen damit die Zubereitung von Getränken auf der Grlage von Kakao (löslicher Kakao) zu erleichtern Schokolade andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter Milchfett von 31 GHT oder mehr Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als Schokoladeüberzugsmassen (Kuvertüre) oder Milchschokoladeüberzugsmassen bezeichneten Erzeugnisse mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als Milchschokolade bezeichneten Erzeugnisse mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr Hierher gehören insbesondere die als zartbittere oder Bitterschokolade bezeichneten Erzeugnisse chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen Chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen werden durch Vakuumtrocknung einer innigen flüssigen Mischung aus Zuckern, Milch Kakao gewonnen; sie werden hauptsächlich zum Herstellen von Milchschokolade verwendet. Sie werden in Form von unregelmäßigen, zerbrechlichen Stücken oder als Pulver gehandelt. Im allgemeinen liegt der Anteil an Zuckern zwischen GHT, an Milchtrockenmasse zwischen GHT an Kakao zwischen 5 30 GHT. Durch das spezielle Herstellungsverfahren ist eine Kristallisation der Zuckerarten eingetreten andere Hierher gehören andere kakaohaltige Zubereitungen, z. B. Nougatmassen Brotaufstrichpasten.

95 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften gefüllt Siehe die Erläuterung zu Unterposition des HS mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen Hierher gehört z. B. Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, die Getreide, Früchte oder Nüsse, auch zerkleinert, enthält, die in der gesamten Masse verteilt sind Pralinen, auch gefüllt Für den Begriff gefüllt gelten die Erläuterungen zu Unterposition des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mgerechter Größe, die bestehen aus: gefüllter Schokolade, oder aufeinandergelegten Schichten aus Schokoladearten anderen Lebensmitteln, oder einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln alkoholhaltig Mischungen von alkoholhaltigen mit nichtalkoholhaltigen Pralinen sind gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Auslegung der Nomenklatur einzureihen andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition gefüllt Für den Begriff gefüllt gelten die Erläuterungen zu Unterposition des HS sinngemäß. Hierher gehören z. B. gefüllte Schokoladeneier gefüllte Weihnachtsartikel nicht gefüllt Hierher gehören z. B. Schokoladestreusel, -flocken -raspeln sowie massive oder hohle figürliche Schokoladeerzeugnisse kakaohaltige Zuckerwaren entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grlage von Zuckeraustauschstoffen Hierzu gehören kakaohaltige Zuckerwaren der Position 1704, z. B. Toffees oder Dragees kakaohaltige Brotaufstriche Hierher gehören kakaohaltige Brotaufstriche in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger andere Hierher gehören z. B. bestimmte kakaohaltige Pulver zum Herstellen von Creme, Speiseeis, Nachspeisen sowie ähnliche Zubereitungen (mit Ausnahme der Waren, die in den Erläuterungen zu Kapitel 18 des HS, Abschnitt Allgemeines ausgenommen sind).

96 96 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Allgemeines KAPITEL 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN Der Gehalt an Kakaopulver in Gewichtshertteilen im Sinne dieses Kapitels wird berechnet, indem die Summe der Gehalte an Theobromin Coffein in Gewichtshertteilen mit dem Faktor 31 multipliziert wird. Theobromin Coffein sind mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie zu bestimmen (HPLC) Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen Mischungen Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Position 1901 des HS, Teil II achter Absatz Ziffer 7 beschrieben ist. Nicht hierher gehören dünne, gebackene getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke, auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Position 1905) Malzextrakt Siehe die Erläuterungen zu Position 1901 des HS, Teil I. Malzextrakt enthält Dextrine, Maltose, Protein, Vitamine, Enzyme aromatische Stoffe. Nicht hierher gehören Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, die Malzextrakt enthalten, auch wenn der Malzextrakt darin der wesentliche Bestandteil ist (Unterposition ) Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet gekocht anderer Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren. Hierher gehört Couscous, zubereitet, z. B. Couscous mit Fleisch, Gemüse anderen Zutaten, sofern der Fleischgehalt in der Zubereitung 20 GHT nicht übersteigt Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Corn Flakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen Siehe die Anmerkungen 3 4 zu Kapitel 19.

97 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 97 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt Die Erzeugnisse, die dem in den Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe A Absatz 4 vorgesehenen Verfahren unterzogen wurden, einschließlich derer, die aus anderen Getreidearten hergestellt worden sind, bleiben auch dann in dieser Unterposition, wenn sie nach dem Aufblähen zu Mehl, Gries oder Pellets verarbeitet worden sind. Hierher gehört auch unregelmäßig geformtes Verpackungs-Füllmaterial, auch ungenießbar gemacht, hergestellt durch Extrudieren von z. B. Maisgrieß Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe B. andere Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe C Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke ähnliche Waren Nicht hierher gehört nicht gebackener Teig zur Herstellung von Backwaren, auch geformt, auch kakaohaltig (Unterposition ) Knäckebrot Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffer 4. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art, die durch Extrusion hergestellt werden Leb- Honigkuchen ähnliche Waren Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffer 6. Nicht hierher gehören Spekulatius Russisch-Brot (Patience Gebäck) Kekse ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 2 zu Kapitel 19 die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern 8 b) 9. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art, die durch Extrusion hergestellt werden mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr Hierher gehören insbesondere Erzeugnisse, die unter der Bezeichnung Butterkekse bekannt sind Doppelkekse mit Füllung Hierher gehören Erzeugnisse aus zwei Keksen mit einer Füllung dazwischen. Die Füllung kann z. B. aus Schokolade, Konfitüre, Fondant, Creme oder Nußpaste bestehen Waffeln Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 19 die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffer 9.

98 98 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften gesalzen, auch gefüllt Hierher gehören z. B. Käsewaffeln Zwieback, geröstetes Brot ähnliche geröstete Waren Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffer Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke ähnliche Waren Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe B Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger Der Begriff Brot umfaßt Erzeugnisse verschiedener Größen, zum Beispiel Brötchen. Hierher gehört nicht nur gewöhnliches Brot wie Vollkornbrot, sondern auch Spezialbrote wie Glutenbrot für Diabetiker Schiffszwieback Kekse ähnliches Kleingebäck Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern 8 a) 8 c) extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert gesüßt andere Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern Hierher gehören alle in den vorhergehenden Unterpositionen nicht erfaßten feinen Backwaren, wie z. B. Torten, Rosinenbrot, Panettone, Baisers, Christstollen Hörnchen. Hierher gehören z. B. Quiche Pizza das in den Unterpositionen nicht erfaßte Brot. Hierher gehört auch unregelmäßig geformtes Verpackungs-Füllmaterial, auch ungenießbar gemacht, hergestellt durch Extrudieren von Stärke.

99 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 99 KAPITEL 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN Anmerkung 4 Zur Bestimmung des Trockenmassegehalts von Tomatensaft ist die im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82 der Kommission (ABl. L 214 vom , S. 12) beschriebene Analysenmethode anzuwenden. Zusätzliche Anmerkung 1 Für die Ermittlung des Säuregehalts sind aliquote Anteile der Ware an Flüssigkeit Festbestandteilen zu homogenisieren Gemüse, Früchte, Nüsse andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 20. Zur Unterscheidung zwischen den Erzeugnissen dieser Position den zubereiteten Würzsoßen siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Mango-Chutney Mango-Chutney dieser Unterposition der Unterposition ist eine Zubereitung aus Mangofrüchten mit Zusatz von z. B. Ingwer, Rosinen, Pfeffer Zucker. Während der Mango-Chutney dieser Unterposition noch Fruchtstückchen enthält, handelt es sich bei dem Mango-Chutney der Unterposition um eine mehr oder weniger flüssige, vollkommen homogenisierte Soße Pilze Nicht hierher gehören Pilze, lediglich vorläufig haltbar gemacht nach den Verfahren, die in Position 0711 aufgeführt sind, z. B. in einer starken Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure Tomaten, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht Zur Unterscheidung zwischen den Erzeugnissen dieser Position den zubereiteten Würzsoßen siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Tomaten, ganz oder in Stücken Hierher gehören z. B. Tomaten, ganz oder in Stücken, auch geschält, durch Sterilisieren haltbar gemacht andere Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten gewonnen wird, zu Unterposition

100 100 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2004 Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 20. Nicht hierher gehören Zubereitungen von Erzeugnissen der Position 0714, die nicht als Gemüse gelten (Unterposition , , oder ) gegart, jedoch nicht weiter zubereitet Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2004 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 genannten Erzeugnisse andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2004 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 genannten Erzeugnisse Erbsen (Pisum sativum) grüne Bohnen (Phaseolus-Arten) Im Sinne dieser Unterposition gelten als grüne Bohnen nur Bohnen der Phaseolus- oder Vigna-Arten, die vor dem Reifen gepflückt sind deren gesamte Frucht (Hülse Samen) verzehrt wird. Die Hülse kann von unterschiedlicher Farbe sein, z. B. einheitlich grün, grün mit grauen oder blauen Streifen oder gelb (Wachsbohnen) Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 Die Erläuterungen zu Position 2004 gelten sinngemäß für die Erzeugnisse der Position Zur Unterscheidung zwischen den Erzeugnissen dieser Position den zubereiteten Würzsoßen siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 21. Hierher gehört ein als Papad bezeichnetes Erzeugnis aus getrockneten Teigblättern aus Mehl von Hülsenfrüchten, Salz, Gewürzen, Öl, Triebmitteln mitunter geringen Mengen Getreide- oder Reismehl Gemüse, homogenisiert Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel andere Hierher gehören z. B. Kartoffeln in Scheiben oder Streifen, in Fett oder in Öl vorgebacken, gekühlt vakuumverpackt Oliven Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2005 des HS, vierter Absatz Ziffer 1 genannten Oliven, auch gefüllt mit Gemüse (z. B. Gemüsepaprika), mit Früchten (z. B. Mandeln) oder mit einem Gemisch aus Gemüse Früchten oder Nüssen Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt abgetropft, glasiert oder kandiert) mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT Wegen der Ermittlung des Zuckergehalts siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 20.

101 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Wegen der Ermittlung des Zuckergehalts siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 20. Nicht hierher gehören durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind (Position 2008) homogenisierte Zubereitungen Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel Früchte, Nüsse andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen Wegen der Ermittlung des Zuckergehalts siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 20. Wegen des Begriffs mit Zusatz von Zucker siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 20. Wegen des Begriffs vorhandener Alkoholgehalt siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 20. Zur Unterscheidung zwischen den Erzeugnissen dieser Position den zubereiteten Würzsoßen siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Schalenfrüchte, Erdnüsse andere Samen, auch miteinander vermischt Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert sind insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position andere, einschließlich Mischungen Hierher gehören Schalenfrüchte andere Samen, ausgenommen Erdnüsse. Hierher gehören auch Mischungen verschiedenartiger Schalenfrüchte anderer Samen, einschließlich solcher Mischungen, in denen der Anteil an Erdnüssen überwiegt Segmente von Pampelmusen Grapefruits Als Segmente im Sinne dieser Unterposition gelten die natürlichen Einzelteile der Frucht. Das Vorhandensein zerbrochener Segmente in geringer Menge, die nicht das Ergebnis einer besonderen Behandlung sind, bleibt ohne Einfluß auf die Einreihung.

102 102 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Segmente von Pampelmusen Grapefruits Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) Hierher gehören die Früchte mit säuerlichem Geschmack verschiedener Varietäten der Art Prunus cerasus L Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Wegen des Begriffs Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 20. Wegen des Begriffs Gehalt an zugesetztem Zucker siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel gefroren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Tomatensaft Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 20 die entsprechenden Erläuterungen konzentriert Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel konzentriert Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel 20.

103 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 103 KAPITEL 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN Zusätzliche Anmerkung 2 Diese Zusätzliche Anmerkung gilt insbesondere für Maltodextrine Auszüge, Essenzen Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate Zubereitungen auf der Grlage dieser Waren oder auf der Grlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen Konzentrate hieraus mit einem Gehalt an aus Kaffee stammender Trockenmasse von 95 GHT oder mehr Hierher gehören Auszüge, Essenzen Konzentrate aus Kaffee in Form von Pulver, Granulat, Flocken, Blöcken oder in anderer fester Form andere Hierher gehören flüssige oder pastenförmige Erzeugnisse, auch gefroren. Diese Erzeugnisse werden insbesondere bei der Lebensmittelzubereitung verwendet (z. B. bei der Herstellung von Pralinen, Gebäck Speiseeis) andere Hierher gehören auch Körner von entspelzter, nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind die in Brauereien zum Färben Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil A dritter Absatz Ziffer 4. Diese Hefen werden auf speziellen Nährböden zu genau bestimmten Zwecken gezüchtet; sie werden insbesondere zum Herstellen von Branntwein Wein eingesetzt. Mit ihrer Hilfe können vergorene Erzeugnisse mit spezifischem Charakter gewonnen werden Hefen, nicht lebend Diese Hefen, die in den Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil A vierter fünfter Absatz beschrieben sind, werden häufig unter der Bezeichnung Nährhefen gehandelt. Sie kommen meistens in Pulver-, Blättchen- oder Körnerform vor andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil B zubereitete Backtriebmittel in Pulverform Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil C.

104 104 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, Senf Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Mango-Chutney, flüssig Mango-Chutney dieser Unterposition ist eine Zubereitung aus Mangofrüchten mit Zusatz von z. B. Ingwer, Rosinen, Pfeffer Zucker. Mango-Chutney dieser Unterposition ist eine mehr oder weinger flüssige, vollkommen homogenisierte Soße aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2% vol 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 6 GHT Enzian, Gewürzen anderen Zutaten sowie 4 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger Hierher gehören konzentrierte, flüssige alkoholische Zubereitungen, die ihren besonderen, gleichzeitig bitteren stark aromatischen Geschmack durch die bei ihrer Herstellung verwendeten Enzianwurzeln in Verbindung mit verschiedenen Gewürzen Aromastoffen erhalten. Dieze konzentrierten aromatischen Bitter stellen Zusätze dar, die dazu verwendet werden, Getränken (z. B. Cocktails, Sirupen oder Limonaden) einen besonderen Geschmack zu geben oder in der Küche bei der Backwarenherstellung in gleicher Weise wie Soßen oder zusammengesetzte Würzmittel als verfeinernde Würzstoffe zu dienen (z. B. für Suppen, Fleisch-, Fisch- oder Gemüsespeisen, Soßen, Fleisch- Wurstwaren, Kompotte Obstsalate, Obsttorten, Süßspeisen Sorbet). Diese aromatischen Bitter werden im allgemeinen unter der Bezeichnung Angostura bitter in den Handel gebracht Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen Der Begriff zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen ist in Anmerkung 3 zu Kapitel 21 festgelegt Speiseeis, auch kakaohaltig Als Speiseeis im Sinne dieser Position gelten auch für den Einzelverkauf aufgemachte Lebensmittelzubereitungen, die Kakao oder Schokolade (auch als Überzug) enthalten können; ihr fester oder teigig-pastöser Zustand wird durch Gefrieren erzielt, sie sind zum Verzehr in diesem Zustand bestimmt. Diese Erzeugnisse kennzeichnen sich dadurch, daß sie in einen flüssigen oder halbflüssigen Zustand übergehen, wenn sie einer Temperatur um 0 C ausgesetzt werden. Dagegen gehören Zubereitungen, die zwar wie Speiseeis aussehen, jedoch nicht die vorgenannte kennzeichnende Eigenschaft besitzen, im allgemeinen zu Position 1806, 1901 oder Die hierher gehörenden Erzeugnisse haben verschiedene Bezeichnungen (Eis, Eiscreme, Cassata, Neapolitaner Schnitten usw.) werden in unterschiedlicher Aufmachung gestellt; sie können Kakao oder Schokolade, Zucker, pflanzliche Fette oder Milchfett, Magermilch, Früchte, Stabilisatoren, Aromastoffe, Farbstoffe usw. enthalten.

105 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 105 Der Gesamtgehalt an Fetten übersteigt im allgemeinen nicht 15 GHT des Fertigerzeugnisses. Bestimmte Sorten von Speiseeis, die unter Verwendung eines beträchtlichen Anteils von Sahne hergestellt werden (Sahneeis, Rahmeis), können jedoch einen Gesamtfettgehalt von etwa 20 GHT aufweisen. Zum Herstellen bestimmter Arten Speiseeis wird zur Erhöhung des Volumens Luft in die verwendeten Grstoffe eingeschlagen (Aufschlag). Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2105 des HS, insbesondere hinsichtlich der Ausnahmen Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Eiweißkonzentrate texturierte Eiweißstoffe Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6 (mit Ausnahme der Eiweißhydrolysate). Nicht hierher gehören Milchproteinkonzentrate (Unterposition oder Position ). Bei der Ermittlung des Saccharosegehalts zum Zweck der Einreihung in diese Unterpositionen ist auch der Gehalt an Invertzucker, berechnet als Saccharose, zu berücksichtigen Käsefondue genannte Zubereitungen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen Isoglucosesirup Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 7. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 21. Nicht hierher gehören ähnliche zusammengesetzte Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger (Unterposition oder ). Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 5, sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen , dritter Absatz.

106 106 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Allgemeines KAPITEL 22 GETRÄNKE, ALKOHOLISCHE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG Wird in diesem Kapitel zwischen Waren in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger solchen von mehr als 2 Litern unterschieden, so ist die in diesen Behältnissen enthaltene Flüssigkeitsmenge nicht das Fassungsvermögen der Behältnisse zu berücksichtigen. Hierher gehören auch sofern sie nicht Arzneiwaren sind Anregungsmittel (Tonika), die zwar nur in kleinen Mengen, z. B. löffelweise, eingenommen werden, jedoch unmittelbar trinkbar sind. Nichtalkoholische Anregungsmittel (Tonika), die vor dem Verbrauch als Getränk verdünnt werden müssen, sind vom Kapitel 22 ausgeschlossen (im allgemeinen Position 2106). Zusätzliche Anmerkung 1 b) Der Gehalt an potentiellem Alkohol (in % vol) wird errechnet durch Multiplikation der in 100 Litern des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0, Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis Schnee Mineralwasser kohlensäurehaltiges Wasser Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2201 des HS, Absätze B C genannten Waren. Nicht hierher gehört z. B. natürliches Mineralwasser, zur Hautpflege in Spray-Dosen aufgemacht (Position 3304) natürliches Mineralwasser Als natürliches Mineralwasser gilt Mineralwasser, das der Richtlinie 80/777/EWG des Rates (ABl. L 229 vom , S. 1) in ihrer jeweiligen Fassung entspricht andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2201 des HS, Absätze A D genannten Waren. Hierher gehören ferner Wasserdampf sowie filtriertes, entkeimtes, geklärtes oder entkalktes natürliches Wasser Wasser, einschließlich Mineralwasser kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- Gemüsesäfte der Position 2009 Der Begriff nichtalkoholhaltige Getränke im Sinne dieser Position ist in Anmerkung 3 zu Kapitel 22 festgelegt Wasser, einschließlich Mineralwasser kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2202 des HS, Buchstabe A beschriebenen Erfrischungsgetränke. Das Vorhandensein von Antioxidationsmitteln, Vitaminen, Stabilisatoren oder Chinin ändert die Einreihung als Erfrischungsgetränk nicht.

107 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 107 Hierher gehören auch flüssige Erzeugnisse aus Wasser, Zucker, Geschmacks- Aromastoffen, die in kleine Kunststoffkissen abgefüllt zum häuslichen Herstellen von sogenannten Eislutschern durch Gefrieren im Kühlschrank bestimmt sind andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen von Hierher gehört auch ein handelsüblich als filled milk bezeichnetes flüssiges Erzeugnis, sofern es unmittelbar trinkfertig ist. Filled milk ist ein Erzeugnis aus Magermilch oder Magermilchpulver, dem raffinierte pflanzliche Fette oder Öle in einer Menge zugefügt sind, die etwa dem der Vollmilch entzogenen Milchfettanteil entspricht. Dieses Getränk ist innerhalb dieser Unterpositionen nach seinem Gehalt an Milchfett einzureihen Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 Wegen des Begriffs vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a) zu Kapitel Schaumwein Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel Champagner Champagner ist ein in der französischen Provinz Champagne erzeugter Schaumwein, der ausschließlich aus Trauben dieser Provinz gewonnen wurde Wein, ausgenommen Wein der Unterposition , in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 C Hierher gehören: 1. Wein in Flaschen mit Schaumweinstopfen, soweit er nicht der Begriffsbestimmung für Schaumwein der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 22 entspricht; 2. Wein in anderen Umschließungen als Flaschen mit Schaumweinstopfen, mit einem Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 C. Als Schaumweinstopfen, im Sinne dieser Unterposition, gelten die der nachstehenden Abbildung entsprechenden Stopfen aus Kork sowie ähnliche Stopfen aus Kunststoff.

108 108 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 3 4 zu Kapitel 22. Zu den nichtflüchtigen Stoffen, deren Summe den Gesamttrockenstoff im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 22 bildet, gehören z. B. Zucker, Glycerin, Gerbstoffe, Weinsäure, Farbstoffe Salze Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 22. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel Tokayer (Aszu Szamorodni) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 B b) zu Kapitel Tokayer (Aszu Szamorodni) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 B b) zu Kapitel Wein, ausgenommen Wein der Unterposition , in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 C Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß andere Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 3 4 zu Kapitel 22. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 22. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Siehe die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel Tokayer (Aszu Szamorodni) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 B b) zu Kapitel Tokayer (Aszu Szamorodni) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 B b) zu Kapitel teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stummgemacht Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 in Verbindung mit den Zusätzlichen Anmerkungen 1 a), 1 b) 1 c) zu Kapitel konzentriert Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel 22.

109 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften konzentriert Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel Wermutwein andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert Zu den Weinen dieser Position, die in den Erläuterungen zu Position 2205 des HS beschrieben sind, gehören z. B.: 1. Marsala all uovo, Marsala alla mandorla Crema di Marsala all uovo, Getränke auf der Grlage von Marsalawein, mit Eigelb, Mandeln oder anderen Stoffen aromatisiert; 2. sogenannter Sangria, ein Getränk auf der Grlage von Wein, z. B. mit Zitronen oder Orangen aromatisiert. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 7 zu Kapitel 22. Erzeugnisse mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von weniger als 7 % vol gehören zur Position Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein Met); Mischungen gegorener Getränke Mischungen gegorener Getränke nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen Tresterwein Siehe die Zusätzliche Anmerkung 8 zu Kapitel andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2206 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 10 genannten Erzeugnisse. schäumend Wegen des Begriffs schäumend siehe die Zusätzliche Anmerkung 9 zu Kapitel 22. Wegen des Begriffes Schaumweinstopfen in der genannten Zusätzlichen Anmerkung siehe die Erläuterungen zu Unterposition , letzter Absatz andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von Hierher gehören auch Getränke, die nicht das Erzeugnis der natürlichen Gärung von Most aus frischen Weintrauben sind, sondern aus konzentriertem Traubenmost gewonnen werden. Dieser Most ist haltbar kann je nach Bedarf gelagert werden. Die spätere Gärung wird in der Regel durch Zusatz von Hefe eingeleitet. Dem Most kann auch vor oder während der Gärung Zucker zugesetzt werden. Das nach diesem Verfahren gewonnene Erzeugnis kann darüber hinaus gesüßt, mit Alkohol versetzt oder verschnitten sein Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, unvergällt Siehe die Erläuterungen zu Position 2207 des HS, ausgenommen den vierten Absatz. Spirituosen (z. B. Gin, Wodka) gehören ohne Rücksicht auf ihren Alkoholgehalt zu den Unterpositionen

110 110 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ethylalkohol Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt Siehe die Erläuterungen zu Position 2207 des HS, vierter Absatz Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80% vol, unvergällt; Branntwein, Likör andere Spirituosen Branntwein, Likör andere Spirituosen im Sinne der Position 2208 sind im allgemeinen zum menschlichen Genuß bestimmte alkoholhaltige Flüssigkeiten, die gewonnen werden: entweder unmittelbar durch Destillieren (auch im Beisein von Aromastoffen) aus gegorenen natürlichen Flüssigkeiten, wie z. B. Wein, Apfelwein usw., oder aus vergorenen Früchten, vergorenem Trester, vergorenem Getreide oder anderen Waren pflanzlichen Ursprungs; oder durch Zusatz verschiedener Aromastoffe oder auch Zucker zum Destillationsalkohol. Verschiedene Spirituosen sind in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz Ziffern 1 17 beschrieben. Branntweine gehören auch dann hierher, wenn ihr Alkoholgehalt 80% vol oder mehr beträgt; es ist unerheblich, ob die Ware unmittelbar getrunken werden kann oder nicht. Nicht hierher gehören die durch Gärung gewonnenen alkoholhaltigen Getränke (Positionen ) Whisky Whisk(e)y ist eine aus einer Getreidemaische destillierte Spirituose, die entweder in Flaschen oder in anderen Behältnissen mit einem Alkoholgehalt von 40% vol oder mehr vermarktet wird. Scotch -Whisky ist ein Whisky, der in Schottland destilliert wird gereift ist. Whisky, dem Sodawasser zugefügt ist (Whisky-Soda), ist von diesen Unterpositionen ausgenommen gehört zu Unterposition oder malt -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von Scotch malt -Whisky ist eine Spirituose, die durch Destillieren aus einer vergorenen Maische aus ausschließlich gemälzter Gerste hergestellt wird blended -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von Scotch blended -Whisky wird durch Mischen ( blending ) von zwei oder mehr Scotch malt -Whiskies /oder Scotch grain -Whiskies hergestellt anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von Hierher gehören alle sonstigen Scotch -Whiskies, insbesondere schottischer grain - Whisky, der aus einer Mischung von gemälzter Gerste ungemälztem Getreide hergestellt wird Rum Taffia Hierher gehören Rum Taffia, die in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz Ziffer 3 genannt sind, sofern sie ihre typischen sensorischen Merkmale besitzen.

111 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 111 Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von Gin ist eine Spirituose, die im allgemeinen aus rektifiziertem Getreidebranntwein oder Ethylalkohol durch einfaches oder aufeinanderfolgendes Destillieren unter Verwendung von Wacholderbeeren mit Zusatz anderer Aromastoffe (z. B. Koriander, Angelikawurzeln, Anis Ingwer) hergestellt wird. Als Gin im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur Spirituosen, die die typischen sensorischen Merkmale von Gin besitzen. Nicht hierher gehören somit z. B.: a) Genever (Genièvre) (Unterposition oder ); b) Aquavit (Unterposition oder ); c) Kranawitter (Unterposition oder ) Wodka Siehe die Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz Ziffer Likör Siehe die Erläuterungen zu Position 2208 des HS, erster Absatz Buchstabe B dritter Absatz Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von Arrak ist ein Branntwein, der unter Verwendung einer besonderen Hefe aus Zuckerrohrmelasse oder zuckerhaltigen Pflanzensäften Reis hergestellt wird. Arrak darf nicht mit Raki verwechselt werden, der durch erneutes Destillieren von Branntwein aus getrockneten Trauben oder getrockneten Feigen unter Verwendung von Aniskörnern hergestellt wird zu Unterposition oder gehört Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von Pflaumen-, Birnen- Kirschbranntwein sind Spirituosen, die nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt werden. Wegen der Begriffe Pflaumen Kirschen siehe die Erläuterungen zu Position 0809 des HS anderer Als Obstbranntwein im Sinne dieser Unterposition gelten alkoholhaltige Getränke, die ausschließlich durch alkoholische Gärung Destillation von Früchten (ausgenommen Pflaumen, Birnen oder Kirschen) gewonnen wurden, z. B. aus Aprikosen, Heidelbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Erdbeeren, Äpfeln (einschließlich Branntwein aus Apfelwein). Calvados gehört zur Unterposition anderer Hierher gehören z. B. Anisbranntwein, Raki, Agavenbranntwein (z. B. Tequila, Mescal), Kräuterschnaps, Bitterbranntwein (Magenbitter), Aquavit, Kranawitter, Branntwein aus Wurzeln (z. B. Enzian) Branntwein aus Sorghum.

112 112 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Spirituosen Neben den in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz Ziffern genannten Getränken gehören hierher ebenfalls: 1. Spirituosen, denen Sodawasser zugefügt ist (z. B. Whisky-Soda); 2. Tee mit Alkohol; Obstbranntwein anderer andere Spirituosen Speiseessig 3. miteinander oder mit Frucht- oder Gemüsesäften vermischte Spirituosen (Cocktails). Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Zu dieser Unterposition gehört Calvados. Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von Siehe die Zusätzliche Anmerkung 10 zu Kapitel 22. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2209 des HS, Teil I zweiter Absatz Ziffer anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2209 des HS, Teil I zweiter Absatz Ziffern 2, 3 4 Teil II beschriebenen Erzeugnisse.

113 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 113 KAPITEL 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER Zusätzliche Anmerkung 3 Der Gehalt an potentiellem Alkohol (in % mas) wird durch Multiplikation der in 100 Kilogramm des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,47 berechnet Mehl Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln Mehl Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren Fischmehl dieser Unterposition wird im allgemeinen durch Behandeln von Fischen oder Fischabfällen mit Dampf durch Pressen, Trocknen, Mahlen ggf. Agglomerieren zu Pellets hergestellt. Nicht hierher gehört Fischmehl, das zur menschlichen Ernährung geeignet ist (Unterposition ) Kleie andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten Wegen der Unterscheidung zwischen Waren der Position 2302 Waren des Kapitels 11 siehe die Anmerkung 2 A zu Kapitel 11. Die in den Erläuterungen zu Position 2302 des HS, Buchstabe B Ziffer 1, genannten Rückstände enthalten 50 % oder mehr an Getreide oder Hülsenfrüchten. Der Stärkegehalt wird nach dem in Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission (ABl. L 123 vom , S. 6) beschriebenen Verfahren ermittelt ist auf die Ware als solche zu beziehen von Mais Nicht hierher gehört Bruchmais, der beim Sichten nicht geschälter, gereinigter Maiskörner anfällt, wenn er den Bedingungen der Anmerkung 2 A zu Kapitel 11 entspricht (Unterposition ) Rückstände aus der Stärkegewinnung ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse andere Abfälle von der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets Der Stärkegehalt der Proteingehalt werden nach den in Anhang I Ziffer 1 bzw. 2 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission (ABl. L 123 vom , S. 6) beschriebenen Verfahren ermittelt Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von Hierher gehören insbesondere: 1. als Maiskleber bezeichnete Erzeugnisse (im allgemeinen in Form von Mehl), die hauptsächlich aus der Klebersubstanz des Maiskorns bestehen, die beim Abtrennen der Stärke anfällt. Ihr Proteingehalt (Stickstoffgehalt 6,25) beträgt mehr als 40 GHT;

114 114 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere 2. als gluten meal bezeichnete Erzeugnisse, die hauptsächlich durch Mischen von trockenen Rückständen aus der Maisstärkegewinnung mit reiner Klebersubstanz gewonnen werden. Diese Erzeugnisse haben im allgemeinen einen Proteingehalt (Stickstoffgehalt 6,25) von 40 GHT; 3. als Maiskleberfutter (corn gluten feed) bezeichnete Erzeugnisse, hauptsächlich bestehend aus Schalen, Mehlkörperteilen, Klebersubstanz des Maiskorns sowie gegebenenfalls eingedicktem Maisquellwasser, die bei der Maisstärkegewinnung als Nebenerzeugnis anfallen im allgemeinen einen Proteingehalt (Stickstoffgehalt 6,25) von mindestens 20 GHT haben. Diese Erzeugnisse dürfen Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung enthalten, deren Keime durch Naßmüllerei gewonnen wurden. Hierher gehören die vorstehend genannten Waren auch in Form von Pellets. Derartige Erzeugnisse gehören nur dann hierher, wenn ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission (ABl. L 123 vom , S. 6) bezogen auf die Trockenmasse, 28 GHT nicht übersteigt ihr Fettgehalt, bestimmt nach der Methode A in Anhang I der Richtlinie 84/4/EWG der Kommission (ABl. L 15 vom , S. 28) bezogen auf die Trockenmasse, 4,5 GHT nicht übersteigt. Erzeugnisse mit höherem Stärke- oder Fettgehalt gehören je nach Beschaffenheit im allgemeinen zu Kapitel 11 oder zu Position 2302 oder Dies gilt auch für Waren, die Erzeugnisse aus Mais enthalten, die durch ein anderes Verfahren als die Naßmüllerei gewonnen wurden (Rückstände vom Sichten von Maiskörnern, zerkleinerte Maiskörner, Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung (Maiskeime trockenmüllerisch gewonnen) usw.). Eingedicktes Maisquellwasser gehört ohne Rücksicht auf seinen Proteingehalt zu Unterposition Im Sinne dieser Unterposition gelten als Rückstände der Stärkegewinnung aus Manihotwurzeln derartige Waren mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Gehalt an Stärke von höchstens 40 GHT. Derartige Erzeugnisse, in Form von Mehl oder Grieß, mit einem höheren Gehalt an Stärke gehören zu den Unterpositionen Pelletierte Erzeugnisse dieser Art gehören zu Unterposition Hierher gehören z. B. auch: 1. als Sorghumkleberfutter (sorgho gluten feed) bezeichnete Erzeugnisse, hauptsächlich bestehend aus Schalen, Mehlkörperteilen Klebersubstanz des Sorghumkorns sowie gegebenenfalls eingedicktem Quellwasser, die bei der Stärkegewinnung aus Sorghum anfallen im allgemeinen einen Proteingehalt von mindestens 18 GHT haben. Diese Erzeugnisse gehören nur dann hierher, wenn ihr auf die Trockenmasse bezogener Stärkegehalt 40 GHT nicht übersteigt. Erzeugnisse mit höherem Stärkegehalt gehören je nach Beschaffenheit im allgemeinen zu Kapitel 11 oder zu Position 2302 oder 2309; 2. als Kartoffelpülpe, getrocknet bezeichnete Rückstände aus der Stärkegewinnung aus Kartoffeln. Der Stärkegehalt derartiger Erzeugnisse beträgt im allgemeinen mindestens 50 GHT. Zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts ist das in Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 71/393/EWG der Kommission (ABl. L 279 vom , S. 7) beschriebene Verfahren anzuwenden. Eingedicktes Maisquellwasser gehört ohne Rücksicht auf seinen Proteingehalt hierher.

115 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 115 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse andere Abfälle von der Zuckergewinnung Nicht als Abfall von der Zuckergewinnung gilt Molke in Pulverform, der ein Teil der Lactose entzogen worden ist (Position 0404). Hierher gehören teilweise oder vollständig entzuckerte Zuckerrüben Treber, Schlempen Abfälle aus Brauereien oder Brennereien Siehe die Erläuterungen zu Position 2303 des HS, erster Absatz Buchstabe E Ziffern Ölkuchen andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets Nicht hierher gehören Schalen von Sojabohnen, auch gemahlen, die der Ölextraktion nicht unterworfen wurden (Position 2308) Ölkuchen andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen aus Maiskeimen Hierher gehören Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die durch die Behandlung von Maiskeimen (mit Lösungsmitteln oder durch Pressen) anfallen. Das Ausgangsmaterial für die Maiskeimölgewinnung wird naßmüllerisch oder trockenmüllerisch erzeugt. Sie müssen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 23 genannten Voraussetzungen erfüllen. Erzeugnisse, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören je nach Beschaffenheit im allgemeinen zu Kapitel 11 oder zu Position 2302 oder Olivenölkuchen andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl Als Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl gelten nur solche Waren, deren Fettgehalt 8 GHT nicht übersteigt. Waren dieser Art (ausgenommen Öldraß) mit einem höheren Fettgehalt sind wie die Ausgangsstoffe einzureihen (Unterposition oder ). Der Fettgehalt ist nach der im Anhang XV der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission (ABl. L 248 vom , S. 1) beschriebenen Methode zu bestimmen Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehr Weinstein, roh Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 23 die Erläuterungen dazu. Siehe die Erläuterungen zu Position 2307 des HS, zweiter Absatz Pflanzliche Stoffe pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 23 die Erläuterungen dazu.

116 116 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Trester (ausgenommen Traubentrester) andere Hierher gehören auch sogenannte Orangenzellen, das sind Erzeugnisse aus Orangenteilen, die beim Auspressen der Orangen zunächst in den Saft gelangen später abgesiebt werden die fast keine Anteile von Fruchtfleisch oder Fruchtsaft enthalten, sondern zum größten Teil aus Zellhäuten Albedo bestehen. Diese Erzeugnisse sind als Zusatz zu rückverdünnten Orangensäften oder Limonaden bestimmt. Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2308 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2, 3, 4 6 9, beschriebenen Erzeugnisse. Hierher gehören auch Schalen von Sojabohnen, auch gemahlen, die der Ölextraktion nicht unterworfen wurden Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art Siehe die Anmerkung 1 zu Kapitel 23. Der Stärkegehalt wird nach dem in Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission (ABl. L 123 vom , S. 6) beschriebenen Verfahren ermittelt ist auf die Ware als solche zu beziehen. Falls das abgewandelte EWERS-Verfahren nicht anwendbar ist, wird der Stärkegehalt nach dem im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 1822/86 der Kommission (ABl. L 158 vom , S. 3) beschriebenen Verfahren bestimmt. Falls nur Spuren von Stärke vorhanden sind, ist die Stärke mikroskopisch qualitativ zu bestimmen. Wegen des Begriffs Milcherzeugnisse siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 23. Der Gehalt an Stärke bzw. der Gehalt an Milcherzeugnissen ist auf die Ware als solche zu beziehen He- Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Hierher gehört auch Kauspielzeug für He, in verschiedenen Formen wie Ringe oder Knochen, bestehend aus Rinderhautstückchen, Gelatine, Glucosesirup (als Bindemittel), Farbstoffen, pflanzlichem Proteinhydrolysat, einem Stabilisator hinsichtlich der Ringe Fleisch- Knochenmehl. Das Kauspielzeug kann vollständig aufgefressen werden Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren Siehe die Erläuterungen zu Position 2309 des HS, Teil II Buchstabe B letzter Absatz Ziffer 1.

117 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 117 KAPITEL 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle Wegen des unverarbeiteten Tabaks siehe die Erläuterungen zu Position 2401 des HS, Ziffer 1. Flue-cured Tabak ist ein unter künstlichen atmosphärischen Bedingungen in einem Verfahren getrockneter Tabak, bei dem Hitze Luftzirkulation kontrolliert werden, ohne daß Rauch mit den Tabakblättern in Berührung kommt. Air-cured Tabak ist ein unter natürlichen atmosphärischen Bedingungen getrockneter Tabak, der, sofern er zusätzlicher Hitze oder Luftzirkulation ausgesetzt wurde, keinen Rauch oder Räuchergeruch angenommen hat. Fire-cured Tabak ist ein unter künstlichen atmosphärischen Bedingungen bei offenem Holzfeuer getrockneter Tabak, wobei der Rauch zum Teil absorbiert worden ist. Sun-cured Tabak ist ein unter Ausnutzung der Sonnenwärme im Freien bei direkter Sonneneinstrahlung getrockneter Tabak. Nicht hierher gehören z. B. lebende Tabakpflanzen (Position 0602) Tabakabfälle Neben den in den Erläuterungen zu Position 2401 des HS, Ziffer 2, genannten Tabakabfällen gehören hierher z. B.: 1. Abfälle, die bei der Bearbeitung der Tabakblätter anfallen; sie werden z. B. unter den Namen Kirinti, Broquelins Scraps gehandelt. Im allgemeinen enthalten sie Verunreinigungen oder Fremdkörper wie Staub, Pflanzenreste Spinnstoffasern. Diese Abfälle werden zuweilen durch Sieben entstaubt; 2. Abfälle von Tabakblättern, die im Handel als Siftings bezeichnet werden beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallen; 3. Abfälle aus der Herstellung von Zigarren, die als Coupures bezeichnet werden aus Blattstücken bestehen; 4. beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallender Staub. Nicht hierher gehört z. B. Tabakabfall, der als Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak oder Tabakmehl aufbereitet oder so behandelt wurde, daß er ohne weitere Bearbeitung als Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak oder Tabakmehl verwendbar ist (Position 2403) Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen Zigarren (einschließlich Stumpen) Zigarillos, Tabak enthaltend Zigarren (einschließlich Stumpen) Zigarillos sind als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge: 1. ganz aus natürlichem Tabak oder 2. mit einem Deckblatt aus natürlichem Tabak oder

118 118 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3. mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt einem Umblatt, beide aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition , wenn mindestens 60 GHT der Tabakteile länger breiter als 1,75 mm sind das Deckblatt schraubenförmig mit einem spitzen Winkel zur Längsachse des Tabakstrangs von mindestens 30 aufgelegt ist, oder 4. mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition , wenn das Stückgewicht ohne Filter ohne Mstück 2,3 g oder mehr beträgt, mindestens 60 GHT der Tabakteile länger breiter als 1,75 mm sind mindestens ein Drittel der Länge des umhüllten Tabakstrangs einen Umfang von 34 mm oder mehr hat. Als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind Erzeugnisse mit einem Deckblatt aus natürlichem oder rekonstituiertem Tabak oder mit einem Umblatt einem Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak, die im übrigen statt aus Tabak teilweise aus anderen Stoffen bestehen die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen zu dieser Unterposition erfüllen Zigaretten, Tabak enthaltend Zigaretten sind als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind (siehe die Erläuterungen zu Unterposition ). Als Zigaretten sind auch Erzeugnisse einzureihen, die teilweise aus anderen Stoffen bestehen die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen erfüllen. Nicht hierher gehören Erzeugnisse, ganz aus anderen Stoffen als Tabak (Unterposition oder, wenn sie ausschließlich medizinischen Zwecken dienen, Kapitel 30) andere Hierher gehören Zigarren, Zigarillos Zigaretten, ganz aus Tabakersatzstoffen, z. B. Zigaretten, die unter Verwendung von besonders zubereiteten Blättern einer Kopfsalatsorte hergestellt werden weder Tabak noch Nikotin enthalten Anderer verarbeiteter Tabak andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; homogenisierter oder rekonstituierter Tabak; Tabakauszüge Tabaksoßen Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen Rauchtabak ist geschnittener oder anders zerkleinerter oder gesponnener oder in Platten gepreßter Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Tabakabfälle sind Rauchtabak, wenn sie zum Rauchen geeignet, für den Einzelverkauf aufgemacht nicht als Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , ) einzureihen sind. Als Rauchtabak einzureihen sind Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen zu diesen Unterpositionen erfüllen. Ausgenommen sind Erzeugnisse, ganz aus anderen Stoffen als Tabak, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen sollen (Kapitel 30). Hierher gehört auch Zigarettenschnittabak ( cut cigarette rag ), eine fertige Tabakmischung für die Zigarettenherstellung homogenisierter oder rekonstituierter Tabak Siehe die Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 6.

119 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kautabak Schnupftabak andere Kautabak ist Tabak in Rollen, Stangen, Streifen, Würfeln oder Platten, der so zubereitet ist, daß er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Kauen eignet, der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Schnupftabak ist gepulverter oder gekörnter Tabak, der so zubereitet ist, daß er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Schnupfen eignet. Als Kautabak oder Schnupftabak einzureihen sind Erzeugnisse, die statt aus Tabak teilweise aus anderen Stoffen bestehen die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen zu dieser Unterposition erfüllen. Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 7, aufgeführten Tabakauszüge Tabaksoßen; 2. Tabakmehl (Tabakpuder); 3. gesponnene, gesoßte fermentierte Brasiltabake, die in Häuten zu Ballen gepreßt sind (sogenannte Mangotes); 4. expandierter Tabak.

120 120 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT V MINERALISCHE STOFFE KAPITEL 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT Anmerkung 1 Die Flotation hat zum Ziel, die nutzbaren Mineralien eines mineralischen Gemenges von anderen mineralischen Bestandteilen (der Gangart) dadurch zu trennen, daß diese Mineralien an der Oberfläche der sogenannten Trübe, in der das Gemenge aufgeschlämmt wurde, angesammelt werden, während sich die Gangart am Boden ablagert Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz denaturiertes Salz) reines Natriumchlorid, auch in wäßriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse Hierher gehört, sofern die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Salz, auch vergällt, zum Herstellen von Salzsäure, Chlor, Calciumchlorid, Natriumnitrat, Natriumhypochlorit, Natriumcarbonat, Natriumhydroxid, Natriumchlorat, Natriumperchlorat Natriummetall vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln Hierher gehören, sofern die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind: 1. vergälltes Salz ohne Rücksicht auf seine Verwendung, ausgenommen vergälltes Salz der Unterposition ; 2. Salz zum Raffinieren. Als Raffinieren gilt nur das Reinigen durch Verfahren, bei denen das Salz gelöst wird; 3. Salz zu industriellen Zwecken, ausgenommen die chemische Umwandlung das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln. Als Salz zu industriellen Zwecken gilt solches, das dazu bestimmt ist, in Fabriken als Rohstoff oder als Nebenerzeugnis bei einem industriellen Fabrikationsgang verwendet zu werden (z. B. in der Metallurgie, Färberei, Lederindustrie, Seifenherstellung, kälteerzeugenden keramischen Industrie). Nicht vergälltes Streusalz gehört zu Unterposition Speisesalz Speisesalz ist unvergälltes Salz, das unmittelbar in der Küche, bei Tisch oder industriell zum Würzen oder Haltbarmachen von Lebensmitteln Verwendung findet. Es ist im allgemeinen von großer Reinheit einheitlich weiß anderes Hierher gehört z. B. unvergälltes Streusalz Salz zu Futterzwecken (z. B. in Form von Lecksteinen).

121 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel kolloider Schwefel roh oder nicht raffiniert Hierher gehören die verschiedenen Schwefelarten, die in den Erläuterungen zu Position 2503 des HS, erster Absatz Ziffern 1 4, aufgeführt sind. Dieser Schwefel hat im allgemeinen die Form von Blöcken, Stücken oder Staub anderer Hierher gehören die verschiedenen Schwefelarten, die in den Erläuterungen zu Position 2503 des HS, erster Absatz Ziffern 5 7, aufgeführt sind. Dieser Schwefel hat im allgemeinen die Form von Stangen oder kleinen Broten (raffinierter Schwefel) oder die Form von Pulver (gesiebter Schwefel, ventilierter Schwefel, atomisierter Schwefel) Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position natürliches Bariumsulfat (Baryt) Baryt enthält unterschiedlich hohe Anteile an Eisenoxid, Aluminium, Natriumcarbonat Silicium. Da vorzugsweise das weiße Erzeugnis gewonnen werden soll, wird es zerkleinert, gesichtet (um die farbigen Anteile, meistens gelblich, zu entfernen), gemahlen durch mechanisches Fällen gereinigt natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt Witherit kommt in Form rhomcher Kristalle oder als gelbliche wasserunlösliche Masse vor Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Kor, natürlicher Granat andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt anderer Hierher gehört vor allem zerstoßener gemahlener Bimsstein Schmirgel, natürlicher Kor, natürlicher Granat andere natürliche Schleifmittel Als andere natürliche Schleipfstoffe im Sinne dieser Unterposition gelten z. B. Tripel, von aschgrauem Aussehen, der als weicher Schleifstoff zum Polieren dient Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Falls die zerteilten Steine keine einheitliche Dicke aufweisen, ist die größte Dicke für die Einreihung maßgebend roh oder grob behauen Die Erläuterungen zu Unterposition des HS gelten sinngemäß.

122 122 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Die Erläuterungen zu Unterposition des HS gelten sinngemäß roh oder grob behauen Die Erläuterungen zu Unterposition des HS gelten sinngemäß durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt ähnliche harte Steine, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten, mit einer Dicke von 25 cm oder weniger Als ähnliche harte Steine im Sinne dieser Unterposition gelten z. B. Diabas, Diorit, Phonolit, Liparit, Gabbro, Labradorit Peridotit andere Hierher gehören: 1. harte Steine der Unterposition in anderen als den in dieser Unterposition genannten Erscheinungsformen; 2. die nicht zu Position 2515 gehörenden Werksteine aus Kalkstein, d. h. solche mit einem Schüttgewicht von weniger als 2,5, roh, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten von beliebiger Dicke; 3. Serpentin oder Ophiiolit, roh, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten von beliebiger Dicke Dolomit, auch gebrannt oder gesintert; Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse Dolomit, weder gebrannt noch gesintert Naturroher Dolomit ist ein natürliches Doppelcarbonat von Calcium Magnesium. Er bleibt in dieser Unterposition, auch wenn er einer geringen Wärmebehandlung unterworfen worden ist, die seine chemische Zusammensetzung nicht ändert. Hierher gehört naturroher Dolomit, unbearbeitet, grob behauen (annähernd kantig behauen) oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Dolomit, gebrannt oder gesintert Als gebrannter oder gesinterter Dolomit gilt Dolomit, dessen chemische Zusammensetzung als Folge einer starken Wärmebehandlung (1 500 C oder mehr für gesinterten Dolomit etwa 800 C für gebrannten Dolomit) durch Abspalten von Kohlendioxid verändert worden ist.

123 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat Hierher gehören z. B.: 1. durch Calcinieren von Magnesiumhydroxid oder gefälltem Magnesiumcarbonat gewonnenes Magnesiumoxid; es handelt sich um ein weißes Pulver mit einem Reinheitsgrad von 98 GHT oder mehr, das insbesondere in der Arzneimittelindustrie verwendet wird; 2. durch Lichtbogenschmelzen gewonnenes Magnesiumoxid (geschmolzene Magnesia); es handelt sich um ein im allgemeinen farbloses Erzeugnis mit einem höheren Reinheitsgrad als desjenigen, das durch Brennen gewonnen wurde, der aber im allgemeinen nicht mehr als 97 GHT beträgt; 3. aus Meerwasser gewonnenes Magnesiumoxid; es handelt sich um Magnesiumoxid, das durch Calcinieren des aus Meerwasser gefällten Magnesiumhydroxids hergestellt wird. Der Reinheitsgrad dieses Erzeugnisses liegt im allgemeinen zwischen GHT. Als typische Verunreinigung enthält es Bor in größeren Mengen als totgebrannte (gesinterte) Magnesia (etwa 100 ppm gegenüber 40 ppm) Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern Baugips Baugips wird aus Rohgips (Gipsgestein oder anderen gipshaltigen Rohstoffen, z. B. Nebenprodukten der chemischen Industrie) in geeigneten Aufbereitungs- Brennverfahren hergestellt. Im Werk beigegebene Zusätze dienen zum Erzielen bestimmter Eigenschaften. Zusätze sind sog. Stellmittel, das sind Stoffe, die die Eigenschaften des Gipses, z. B. die Konsistenz oder die Haftung, in der gewünschten Weise beeinflussen, sowie Abbindeverzögerer oder -beschleuniger. Baugips wird z. B. als Stuck, zum Verputzen von Wänden Decken, bei der Herstellung von Bauplatten oder anderen Bauelementen oder beim Verlegen von Kacheln verwendet Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt Hochofenzement Hochofenzement besteht aus mindestens 20 GHT Portlandzementklinker GHT Schlacken sowie höchstens 5 GHT anderen Zementbestandteilen Puzzolanzement Puzzolanzement besteht aus mindestens 60 GHT Portlandzementklinker höchstens 40 GHT natürlichem Puzzolan oder Flugasche sowie höchstens 5 GHT anderen Zementbestandteilen. Zum Begriff Puzzolan siehe die Erläuterungen zu Position 2530 des HS, Abschnitt D Ziffer 7. Flugasche ist ein feines, leichtes Pulver, das bei der Kohlenstaubfeuerung als Flugstaub anfällt. Sie ist von grauer schwarzer Färbung.

124 124 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2526 Natürlicher Speckstein Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum gemahlen oder sonst zerkleinert Nicht hierher gehört Talkpulver in Aufmachung für den Einzelverkauf, für kosmetischen Gebrauch (Position 3304) Natürliche Borate ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H 3 BO 3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse natürliche Natriumborate ihre Konzentrate (auch calciniert) andere Hierher gehören z. B. Kernit Tinkal, die auch als natürliche Borate bezeichnet werden. Nicht hierher gehört Natriumborat, das durch chemische Behandlung von Kernit oder Tinkal (raffiniertes Borax) gewonnen ist, sowie Natriumborat, das durch Verdampfen von Wasser aus gewissen Salzseen hergestellt ist (Position 2840). Hierher gehören z. B.: 1. Pandermit Priceit, die Calciumborate sind; 2. Borazit, das ein Magnesiumchlorborat ist; 3. natürliche Borsäure, wie sie aus der Verdampfung des Kondenswassers von natürlichem Dampf, der aus dem Boden gewisser Gegenden austritt (Soffione Italiens) oder von Grwasser dieser Gebiete, sofern der Gehalt an H 3 BO 3 nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse beträgt. Borsäure mit einem Gehalt an H 3 BO 3 von mehr als 85 GHT in der Trockenmasse gehört zu Position Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen Vermiculit, Perlit Chlorite, nicht gebläht Siehe die Erläuterungen zu Position 2530 des HS, Abschnitt D Ziffer natürlicher Eisenglimmer andere Natürlicher Eisenglimmer wird als Antirostpigment verwendet. Dieses Erzeugnis enthält mehr als 70 GHT natürliche Eisenverbindung, berechnet als Fe 2 O 3. Siehe die Erläuterungen zu Position 2530 des HS, Abschnitte A (ausgenommen natürlicher Eisenglimmer), B, C D (ausgenommen Ziffer 3).

125 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 125 KAPITEL 26 ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN 2620 Aschen Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- Stahlherstellung), die Metalle oder Metallverbindungen enthalten Galvanisationsmatte (Hartzink) Man unterscheidet: 1. Galvanisationsmatte (auch Hartzink genannt), bei der es sich um ein metallisches Erzeugnis von sehr uneinheitlicher, inhomogener Zusammensetzung handelt, das schwerer schmelzbar ist eine höhere Dichte als Zink hat das sich bei der Feuerverzinkung von Eisenblechen, Eisendrähten, Eisenröhren usw. am Boden des Zinkbades absetzt. Diese Matte wird in teigförmigem Zustand aus dem Zinkbad genommen zu Platten oder Broten gegossen, die eine rauhe häufig schwammartige Außenfläche haben können. Diese Matte enthält 2 5 GHT Eisen. Ihr Zinkgehalt schwankt zwischen GHT. Ihr Gehalt an Aluminium ist im allgemeinen gering nicht höher als 0,2 0,3 GHT; 2. Galvanisationsmatte, die üblicherweise leichte Matte oder Oberflächenmatte genannt wird bei der es sich um flußmittelfreie, metallische Rückstände aus den kontinuierlichen Galvanisationsbädern des Senzimir-Verfahrens handelt. Diese Matte, die eine geringere Dichte als Zink hat, schwimmt an der Oberfläche der Bäder. Sie wird ebenfalls in teigförmigem Zustand abgeschöpft zu Broten gegossen; ihre Außenfläche ist weniger unregelmäßig als die der oben genannten Matte. Ihr Gehalt an Eisen ist wesentlich geringer. Er beträgt im allgemeinen weniger als 0,5 GHT. Der Gehalt an Aluminium ist höher beträgt 1 2 GHT. Der Zinkgehalt liegt bei etwa 98 GHT. Diese Matte darf nicht mit den Zinklegierungen (Position 7901) verwechselt werden, die im allgemeinen 3 5 GHT Aluminium enthalten deren Gehalt an Kupfer zu 3 GHT betragen kann, die jedoch ganz bestimmte technische Merkmale besitzen; dagegen hat die Zinkmatte eine Zusammensetzung, die lediglich die metallurgische oder chemische Umwandlung als nutzbringende Verwendung gestattet andere Hierher gehören insbesondere: 1. Matte, die bei der Raffination von Rohzink vom Boden des Zinkbades abgenommen wird 4 8 GHT Blei sowie zu 6 GHT Eisen enthält; 2. Zinkaschen, die aus Zink (65 70 GHT) Zinkoxid bestehen mit Kohle verschiedenen anderen Verunreinigungen durchsetzt sind; 3. Zinkschlacken oder Zinksalmiak-Aschen, die aus metallischem Zink, Zink- Ammoniumchlorid, Zinkoxid Eisenoxid bestehen; sie werden von der Oberfläche von Galvanisationsbädern oder bei der Umschmelzung von altem Zink in Wannen abgeschöpft; 4. Zinkschlämme, die als Rückstände bei bestimmten Industrien anfallen, die Zink als Reduktionsmittel verwenden;

126 126 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5. Zinkgekrätz, das als Rückstand bei der Herstellung von Zinkoxid aus Zinkmatte anfällt, enthält etwa 60 GHT Zink, während der Rest Eisen andere Verunreinigungen sind; 6. Zinkoxidrückstände, die beim Entstauben der bei der Wiedergewinnung von verschiedenen Metallen oder Legierungen, wie Messing, entstehenden Dämpfe anfallen. Diese als Rückstände anfallenden Oxide dürfen nicht verwechselt werden mit: Zinkgrau (Unterposition ), ein stark verunreinigtes Zinkoxid, das ein Pulver von homogener Farbe Feinheit ist als Pigment verwendet wird; Zinkpulver, das durch Zerstäuben von geschmolzenem Zink gewonnen wird (Unterposition ), Zinkstaub, der GHT metallisches Zink enthält dessen Teilchen mit einer Zinkoxidschicht überzogen sind (Unterposition ).

127 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 127 KAPITEL 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE; MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHS Allgemeines Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten als ASTM-Methoden im Sinne dieser Erläuterungen die Methoden, die die American Society for Testing and Materials festgelegt hat die in der Ausgabe von 1976 über die Standarddefinitionen -spezifikationen für Erdölerzeugnisse Schmieröle veröffentlicht worden sind. Anmerkung 2 Für die Bestimmung des Gehalts an aromatischen Bestandteilen sind folgende Methoden anzuwenden: Erzeugnisse, deren Destillationsendpunkt nicht über 315 C liegt: ASTM D ; Erzeugnisse, deren Destillationsendpunkt über 315 C liegt: siehe Anhang A der Erläuterungen zu Kapitel 27. Zusätzliche Anmerkung 4 1. Es wird darauf hingewiesen, daß die vorgesehene Zollfreiheit für die Gesamtheit der in begünstigten Verfahren eingesetzten Erzeugnisse gilt, vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 4 n). Sofern ein Erdölerzeugnis z. B. zum Alkylieren oder Polymerisieren eingesetzt wird, bleibt folglich auch der Teil zollfrei, der tatsächlich nicht umgewandelt (alkyliert oder polymerisiert) wird. 2. Sofern vor den begünstigten Verfahren eine Vorbehandlung erforderlich ist (siehe den letzten Absatz der Zusätzlichen Anmerkung 4), müssen zwei Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein, um die Zollfreiheit zu erlangen: a) bei dem eingeführten Erzeugnis muß es sich tatsächlich um Einsatzmaterial für ein begünstigtes Verfahren handeln, beispielsweise um Einsatzprodukte für das Kracken; b) die Vorbehandlung vor der weiteren Behandlung durch ein begünstigtes Verfahren muß aus technischen Gründen notwendig sein. Als erforderliche Vorbehandlungen von Einsatzmaterial für ein begünstigtes Verfahren gelten z. B.: a) Entgasen; b) Trocknen; c) Entfernen bestimmter leichter oder schwerer Stoffe, die das Verfahren stören könnten; d) Entfernen oder Umwandeln von Merkaptanen (Süßen), von anderen Schwefelverbindungen oder von anderen für das Verfahren schädlichen Stoffen; e) Neutralisieren; f) Dekantieren; g) Entsalzen. Bei der Vorbehandlung anfallende Erzeugnisse, die einem begünstigten Verfahren nicht unterworfen werden, sind nach Beschaffenheit Zollwert der eingeführten Erzeugnisse mit ihrem Reingewicht sowie nach dem Zollsatz zu anderer Verwendung zu verzollen.

128 128 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Zusätzliche Anmerkung 4 a) Als Vakuumdestillation gilt die Destillation unter einem Druck von nicht mehr als 400 mbar, gemessen am Kopf der Kolonne. Zusätzliche Anmerkung 4 b) Unter Redestillation zur weitgehenden Zerlegung versteht man Destillationsvorgänge (andere als Topping) in industriellen Anlagen mit kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Arbeitsweise, bei denen Destillate der Unterpositionen , , , (anderes als Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 GHT oder mehr) eingesetzt werden, um folgende Erzeugnisse zu gewinnen: 1. isolierte Kohlenwasserstoffe mit hohem Reinheitsgrad (90 GHT oder mehr für Olefine 95 GHT oder mehr für andere Kohlenwasserstoffe); Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung gelten als isolierte Kohlenwasserstoffe. Es wird darauf hingewiesen, daß nur solche Verfahren zugelassen sind, bei denen mindestens drei Erzeugnisse anfallen; diese Einschränkung gilt nicht für das Trennen von Isomeren. Dabei wird in diesem Zusammenhang Ethylbenzol als Isomer der Xylole angesehen; 2. Erzeugnisse der Unterpositionen , : a) bei denen ein Überlappen zwischen dem Siedeende eines Schnittes dem Siedebeginn des folgenden Schnittes nicht zulässig ist die eine Spanne von höchstens 60 C zwischen den beiden Temperaturen aufweisen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 90 RHT übergehen (ASTM D (Reapproved 1972)); b) bei denen ein Überlappen zwischen dem Siedeende eines Schnittes dem Siedebegin des folgenden Schnittes zulässig ist die eine Spanne von höchstens 30 C zwischen den beiden Temperaturen aufweisen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 90 RHT übergehen (ASTM D (Reapproved 1972)). Zusätzliche Anmerkung 4 c) Unter Kracken versteht man industrielle Verfahren, in denen durch Wärme, mit oder ohne Druck sowie mit oder ohne Verwendung von Katalysatoren, die Moleküle von Erdölerzeugnissen gespalten werden ihre chemische Struktur geändert wird, wobei insbesondere Mischungen leichterer Kohlenwasserstoffe anfallen, die bei normaler Temperatur normalem Druck flüssig oder gasförmig sind. Zu den Krackverfahren gehören vor allem: 1. das thermische Verfahren; 2. das katalytische Verfahren; 3. das Dampfkracken zur Gewinnung gasförmiger Kohlenwasserstoffe; 4. das Hydrokracken (Krackverfahren mit Hydrierung); 5. die Dehydrierung; 6. die Dealkylierung; 7. das Fließbettverfahren (coking); 8. das Viskositätsbrechen.

129 Zusätzliche Anmerkung 4 d) DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 129 Als Reformieren gelten thermische oder auch katalytische Behandlungen von Leichtölen oder mittelschweren Ölen zur Erhöhung ihres Aromatengehalts. Das katalytische Reformieren wird z. B. angewendet für die Umwandlung von Leichtölen aus der ersten Destillation in Leichtöle mit hoher Oktanzahl (mit hohem Gehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen) oder in ein Gemisch von Kohlenwasserstoffen, die Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzol usw. enthalten. Zum katalytischen Reformieren gehören vor allem die Verfahren mit Platin als Katalysator. Zusätzliche Anmerkung 4 e) Als Raffination mit Selektiv-Lösungsmitteln gelten die Verfahren, durch die Gruppen von Stoffen mit unterschiedlicher molekularer Struktur mit Hilfe besonderer selektiv wirkender Lösungsmittel (Furfurol, Phenol, Dichlorethylether, Schwefeldioxid, Nitrobenzol, Harnstoff bestimmte Harnstoffderivate, Aceton, Propan, Methyl-ethylketon, Methylisobutylketon, Glycol, Morpholin usw.) voneinander getrennt werden. Zusätzliche Anmerkung 4 g) Als Polymerisation gelten die industriellen Verfahren, bei denen ungesättigte Kohlenwasserstoffe, mit oder ohne Verwendung von Katalysatoren, auch mit Hilfe von Wärme, zu einem oder mehreren ihrer Polymere oder Copolymere zusammengeschlossen werden. Zusätzliche Anmerkung 4 h) Unter Alkylierung versteht man jede thermische oder katalytische Reaktion, bei der ungesättigte Kohlenwasserstoffe an anderen Kohlenwasserstoffen, insbesondere an Isoparaffinen oder an Aromaten, angelagert werden. Zusätzliche Anmerkung 4 ij) Unter Isomerisation versteht man die Umwandlung der Struktur der Bestandteile von Erdölerzeugnissen, ohne daß ihre Bruttoformel geändert wird. Zusätzliche Anmerkung 4 l) Zu den Entparaffinierungsverfahren im Sinne dieser Zusätzlichen Anmerkung gehören z. B. die: 1. Entparaffinierung unter Kälteeinwirkung (mit oder ohne Lösungsmittel); 2. mikrobiologische Behandlung; 3. Harnstoffentparaffinierung; 4. Behandlung mit Molekularsieben. Zusätzliche Anmerkung 4 n) Unter atmosphärischer Destillation versteht man die Destillation unter einem Druck von etwa mbar, gemessen am Kopf der Kolonne. Zusätzliche Anmerkung 5 1. Als chemische Umwandlung gilt jede Behandlung, deren Zweck darin besteht, das Molekulargefüge eines oder mehrerer Bestandteile des behandelten Erdölerzeugnisses zu ändern. Als chemische Umwandlung gilt z. B. nicht das einfache Vermischen eines Erdölerzeugnisses mit einem anderen Erdöl- oder einem sonstigen Erzeugnis. Somit entspricht das Vermischen von Testbenzin mit einer Farbe oder eines Schmieröls mit einer Druckfarbe nicht der Definition einer chemischen Umwandlung. Das gleiche gilt für die Verwendung von Erdölerzeugnissen als Lösungsmittel, Kraftstoff oder Brennstoff.

130 130 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2. Beispiele für chemische Umwandlungen : a) Einwirkung der Halogenverbindungen: i) Reaktion des in gasförmigen Erdölschnitten enthaltenen Propylens zum Gewinnen von organischen Chlorderivaten (z. B. zum Gewinnen von Propylenoxid); ii) Bearbeitung von Erdölschnitten (Benzin, Gasöl), Paraffin, Erdölwachsen oder paraffinischen Rückständen mit Chlor oder Chlorverbindungen zum Gewinnen von Chloparaffinen; b) Einwirkung von Basen (Soda, Kalilauge usw.) zum Gewinnen von Naphthensäuren; c) Einwirkung von Schwefelsäure Schwefelsäureanhydrid zum: i) Gewinnen von Sulfonaten; ii) Extrahieren oder Gewinnen von Isobutylen; iii) Sulfonieren der Gasöle Schmieröle. Die Zollfreiheit gilt nicht für Öle, die nach dem Sulfonieren zugesetzt worden sind; d) Sulfochlorierung; e) Hydratisierung, z. B. zum Gewinnen von Alkoholen durch Umwandlung von ungesättigten Kohlenwasserstoffen, die in einem gasförmigen Schnitt von Erdölerzeugnissen enthalten sind; f) Behandeln mit Maleinsäureanhydrid, z. B. Behandeln butadienhaltiger gasförmiger Erdölschnitte mit vier Kohlenstoffatomen zum Gewinnen von Tetrahydrophthalsäure; g) Behandeln mit Phenolen, z. B. Reaktion von Erdölolefinen Phenolen unter Zusatz eines Katalysators zum Gewinnen von Alkylphenolen; h) Oxidation: i) Oxidation von Schwerölen zum Gewinnen von geblasenem Bitumen der Unterposition ; ii) Oxidation sämtlicher Erdölerzeugnisse zum Gewinnen von chemischen Weiterverarbeitungserzeugnissen, Säuren, Basen, Aldehyden, Ketonen, Alkoholen usw., wie z. B. Oxidation von leichten Fraktionen unter Druck in Wärme zum Gewinnen von Essigsäure, Ameisensäure, Propionsäure Bernsteinsäure; ij) Dehydrierung z. B. von: i) Naphthenkohlenwasserstoffen zum Gewinnen von aromatischen Kohlenwasserstoffen (z. B. Benzol); ii) paraffinischen Kohlenwasserstoffen zum Gewinnen von flüssigen Olefinen, die z. B. zum Herstellen von biologisch abbaubaren Alkylbenzolen verwendet werden; k) Oxosynthese; l) irreversible Aufnahme von Schwerölen in Hochpolymere (Latex von natürlichem oder synthetischem Kautschuk, Butyl-Kautschuk, Polystyrol usw.); m) Herstellen von Waren der Position ; n) Nitrierung zum Gewinnen von Nitroderivaten; o) biologische Behandlung bestimmter, n-paraffine enthaltender Erdölschnitte zum Gewinnen von Proteinen oder anderen komplexen organischen Erzeugnissen.

131 Zusätzliche Anmerkung 6 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Diese Zusätzliche Anmerkung betrifft nur Erzeugnisse der Unterposition Bei ihrer Anwendung muß das eingeführte Öl innerhalb der Gemeinschaft in Unternehmen gemischt werden, die über die in dieser Zusätzlichen Anmerkung genannte Betriebsausstattung verfügen. Dieses Öl muß im Hinblick auf seinen Absatz behandelt werden. Das eingeführte Erzeugnis muß gemischt werden mit: 1. anderen mineralischen, pflanzlichen, tierischen oder synthetischen Ölen, 2. Waren der Position 3811 oder 3. Verdickungsstoffen (z. B. Graphit, Talkum, Bentonit, Seifen, Molybdänsulfid, polymere Wachse, Wollfett), wobei es gleichgültig ist, ob diese eingeführt oder dem Binnenmarkt entnommen worden sind. Sofern das eingeführte Öl mit mindestens einem der in den drei vorstehenden Punkten genannten Stoffe gemischt wird, können ihm auch andere Stoffe zugefügt werden, wenn das Endprodukt ein Öl, ein Fett oder ein zubereitetes Schmiermittel ist. Als Mischen im Sinne dieser Zusätzlichen Anmerkung gelten nur solche Mischvorgänge, bei denen man Erzeugnisse erhält, die andere technische, physikalische oder chemische Eigenschaften aufweisen als das eingeführte Öl. Die Veränderung der Eigenschaften muß durch Analyse nachweisbar sein. 3. Obwohl die Konditionierungsgeräte im allgemeinen automatisch oder halbautomatisch arbeiten, sind auch Geräte einfacher Bauart zugelassen, die z. B. zum Füllen von Fässern, Kanistern, Dosen ähnlichen Behältnissen dienen. Die Zusätzliche Anmerkung 6 schreibt zwar das Vorhandensein von Konditionierungsgeräten vor, trotzdem können die gemischten Öle aber auch in loser Form verkauft werden Steinkohle; Steinkohlenbriketts ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe Der nach spanischer Handelsnorm bezeichnete schwarze Lignit der Förderreviere Teruel, Mequinenza, Pirenaica Baleares gilt als Steinkohle im Sinne dieser Position Kokskohle (EGKS) Kokskohle enthält RHT an flüchtigen Bestandteilen Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) Braunkohle brennt mit langer Flamme, wenig heiß, mit schwarzem Rauch von unangenehmem Geruch. Man unterscheidet gemeinhin: faserhaltige Braunkohle, die im Aussehen durch ihren faserigen Bruch an das ursprüngliche Holz erinnert, mit sehr hohem Gehalt an Feuchtigkeit ( zu 50 GHT), gewöhnliche oder erdfarbene Braunkohle, braun oder schwarz, die weniger Wasser enthält (ungefähr 15 GHT), mit erdigem Bruch, bitumenhaltige fette Braunkohle, die unter Einwirkung von Hitze weich wird, wodurch sie leicht zu brikettieren ist, wachshaltige Braunkohle, mit wächsernem Bruch, mit hohem Gehalt an Wachs. Nicht hierher gehört der nach spanischer Handelsnorm bezeichnete schwarze Lignit der Förderreviere Teruel, Mequinenza, Pirenaica Baleares (Position 2701).

132 132 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Koks Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle Koks Schwelkoks, aus Steinkohle Steinkohlenkoks unterscheidet sich von Steinkohle dadurch, daß er leicht, fast ohne Flamme brennt einmal verbrannt seine Porosität Gasdurchlässigkeit behält. Er ist nicht schmelzbar, härter, ärmer an Schwefel reicher an Kohlenstoff. Koks wird durch Verkokung von Steinkohle unter Luftabschluß bei hoher Temperatur ( C) hergestellt. Schwelkoks jedoch wird durch Schwelung (unter geringer Luftzufuhr) von Steinkohle bei einer Temperatur von C gewonnen zum Herstellen von Elektroden Hierher gehören Koks Schwelkoks aus Steinkohle, die beim Herstellen von Elektroden verwendet werden, die im allgemeinen zum Erzeugen von Ferrolegierungen bestimmt sind. Der hierher gehörende Koks Schwelkoks ist besonders rein (sehr geringer Aschegehalt) im allgemeinen von kleinen Abmessungen anderer (EGKS) Hierher gehören z. B. Gaskoks (Nebenprodukt der Gasgewinnung) sowie besonders für die Erfordernisse der metallurgischen Industrie hergestellter Zechenkoks, Zechenschwelkoks Hüttenkoks (Hochofenkoks), die im Gegensatz zum Gaskoks härter widerstandsfähiger sind die Form großer silbrig glänzender Stücke haben Koks Schwelkoks, aus Braunkohle (EGKS) Braunkohle ist für die Hochtemperaturverkokung nicht geeignet. Dagegen ergibt die Tieftemperaturverkokung einen Schwelkoks, der ein lockerer, glänzender, sauber anzufühlender, leicht entzündbarer Brennstoff ist, der gut ohne Rauch brennt andere Hierher gehören: 1. durch Verkokung von Torf gewonnene Erzeugnisse; sie brennen mit einem starken, unangenehmen Geruch dienen hauptsächlich als Brennstoff für Industrieöfen; 2. Retortenkohle (siehe die Erläuterungen zu Position 2704 des HS, vierter fünfter Absatz) Öle andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in bezug auf das Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen Wegen der Bestimmung der aromatischen Bestandteile siehe die Erläuterungen zu Anmerkung 2 zu Kapitel Benzole Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören nur Benzole mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT. Benzol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu Unterposition oder

133 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 133 Toluole Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören nur Toluole mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT. Toluol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu Unterposition oder Xylole Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören nur Xylole (getrennte oder gemischte ortho-, meta- oder para-isomere) mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT (gaschromatografisch bestimmt). Xylol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu den Unterpositionen Naphthalin Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehört nur Naphthalin mit einem Erstarrungspunkt von weniger als 79,4 C, bestimmt nach der in Anhang B der Erläuterungen zu Kapitel 27 beschriebenen Methode. Naphthalin mit einem Erstarrungspunkt von 79,4 C oder mehr gehört zu Unterposition Nicht hierher gehören Homologe des Naphthalins (Unterpositionen , , oder ) andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen Hierher gehören Gemische von Kohlenwasserstoffen überwiegend aromatischer Art, in denen weder Benzol, Toluol, Xylole noch Naphthalin vorherrschen bei deren Destillation mindestens 65 RHT (einschließlich Verluste) 250 C übergehen (ASTM D (Reapproved 1972)) Phenole Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören: 1. Phenole aus der Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer sowie ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in bezug auf das Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen. Nicht hierher gehören jedoch die Salze der Phenole (im allgemeinen Position 2907 oder Unterposition ); 2. Kresole (Isomerengemische oder getrennte Isomere) mit einem Gesamtgehalt an Kresolen von weniger als 95 GHT (gaschromatographisch bestimmt). Beträgt der Vomhertsatz 95 oder mehr, gehören diese Waren zu Unterposition ; 3. Xylenole (Isomerengemische oder getrennte Isomere) mit einem Gesamtgehalt an Xylenol von weniger als 95 GHT (gaschromatographisch bestimmt). Xylenole mit einem Gehalt an Xylenolen von 95 GHT oder mehr gehören zu Unterposition ;

134 134 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4. andere Phenole, die einen oder mehrere Benzolringe mit einer oder mehreren Hydroxylgruppen enthalten, sofern es sich nicht um chemisch einheitliche Phenole der Position 2907 handelt. Besonders zu nennen ist Phenol (C 6 H 5 OH) mit einem Reinheitsgrad von weniger als 90 GHT rohe Öle Hierher gehören: 1. Erzeugnisse aus der ersten Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer. Dieser Hochtemperatur-Steinkohlenteer wird im allgemeinen in Kokereien, die Hüttenkoks erzeugen, bei einer Temperatur oberhalb von 900 C gewonnen. Die Erzeugnisse aus der Destillation dieses Steinkohlenteers enthalten nicht nur Kohlenwasserstoffe, in denen die aromatischen gewichtsmäßig vorherrschen, sondern auch Stickstoff-, Sauerstoff- oder Schwefelverbindungen meistens Verunreinigungen. Im allgemeinen müssen diese Erzeugnisse vor ihrer Verwendung noch behandelt werden; 2. ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in bezug auf das Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen. Als ähnlich gelten Erzeugnisse, die eine ähnliche qualitative Zusammensetzung aufweisen wie die vorstehend unter Ziffer 1 genannten Erzeugnisse. Sie können jedoch einen höheren Anteil aliphatischer naphthenischer Kohlenwasserstoffe sowie phenolischer Bestandteile einen geringeren Anteil mehrkerniger aromatischer Kohlenwasserstoffe als die unter Ziffer 1 genannten Erzeugnisse enthalten. Hierher gehören jedoch nur Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen. Hierher gehören z. B. auch Benzolwaschöle aus der Wäsche von Gasen, die bei der Verkokung von Steinkohle anfallen schwefelhaltige Kopfprodukte Als schwefelhaltige Kopfprodukte im Sinne dieser Unterposition gelten nur leichte Erzeugnisse aus der ersten Destillation der rohen Teeröle, die schwefelhaltige Verbindungen (Schefelkohlenstoff, Merkaptane, Thiophen usw.) sowie Kohlenwasserstoffe mit überwiegendem Anteil an Nichtaromaten enthalten bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bei einer Temperatur von unter 80 C übergehen basische Erzeugnisse Basische Erzeugnisse im Sinne dieser Unterposition sind stickstoffhaltige aromatische oder heterocyclische Erzeugnisse mit basischer Funktion. Hierher gehören z. B. die Pyridin-, Chinolin-, Acridin- Anilinbasen (einschließlich ihrer Gemische). Sie bestehen hauptsächlich aus Pyridin, Chinolin, Acridin deren Homologen. Zu den basischen Erzeugnissen dieser Unterposition gehören z. B.: 1. Pyridin mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT. Pyridin mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu Unterposition ; 2. Methylpyridin (Pikolin), 5-Ethyl-2-methylpyridin (5-Ethyl-2-pikolin) 2-Vinylpyridin, mit einem Reinheitsgrad von weniger als 90 GHT (gaschromatographisch bestimmt). Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr gehören zu Unterposition ;

135 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Chinolin mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (gaschromatographisch bestimmt). Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehören zu Unterposition ; 4. Acridin mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (gaschromatographisch bestimmt). Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehören zu Unterposition Nicht hierher gehören die Salze der genannten basischen Erzeugnisse (Position 2933 oder 3824) Anthracen Das hierher gehörende Anthracen hat üblicherweise die Form von Schlamm oder Paste enthält im allgemeinen Phenanthren, Carbazol andere aromatische Bestandteile. Hierher gehört nur Anthracen mit einem Reinheitsgrad von weniger als 90 GHT. Anthracen mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr gehört zu Unterposition andere Hierher gehören z. B. Erzeugnisse aus Gemischen von Kohlenwasserstoffen. Von diesen Erzeugnissen sind z. B. zu nennen: 1. Schweröle (ausgenommen rohe Öle) der Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer sowie diesen Ölen ähnliche Erzeugnisse, sofern: a) bei ihrer Destillation nach ASTM D (Reapproved 1972) weniger als 65 RHT 250 C übergehen b) die Dichte bei 15 C größer als 1,000 g/cm 3 c) die Nadelpenetration (ASTM D 5) bei 25 C 400 oder mehr beträgt d) sie andere Merkmale als die Erzeugnisse der Position aufweisen. Erzeugnisse, die eine der Bedingungen der vorstehenden Buchstaben a) d) nicht erfüllen, sind entsprechend ihrer Beschaffenheitsmerkmale einzureihen, z. B. in die Unterpositionen , , die Position 2708, die Unterpositionen , oder die Position ; 2. Reinigungsextrakte, die nicht den für diese Erzeugnisse in den Erläuterungen zu den Unterpositionen festgelegten Bedingungen entsprechen; 3. bestimmte Homologe des Naphthalins Anthracens, z. B. Äthylnaphthaline Methylanthracene, sofern sie nicht zu Position 2902 gehören Erdöl Öl aus bituminösen Mineralien, roh Hierher gehören nur rohe Erdöle, die die Merkmale (Dichteverhältnis, Destillationskurve, Schwefelgehalt, Pourpoint, Viskosität usw.) aufweisen, die den Rohölen entsprechend ihrer Provenienz (Ursprung) eigen sind Erdgaskondensate Hierher gehören rohe Öle, die bei der Stabilisierung von unmittelbar aus der Förderung stammendem Erdgas entstehen. Hierbei wird dem feuchten Erdgas im wesentlichen durch Abkühlung Druckverminderung kondensierbarer Kohlenwasserstoff entzogen.

136 136 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Erdöl Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur Bearbeitung im begünstigten Verfahren, chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 4 5 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu. I. Erdöl Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle Hierher gehören z. B. die Isomerengemische (andere als Stereoisomere) der gesättigten oder ungesättigten acyclischen Kohlenwasserstoffe, zwar gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 95 GHT beträgt, ungesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 90 GHT beträgt, jeweils bezogen auf den wasserfreien Stoff. Hierher gehören auch isolierte Isomere mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 oder 90 GHT. Hierher gehören nur Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien: 1. mit einem Erstarrungspunkt nach ASTM D 938 unter 30 C oder 2. mit einem Erstarrungspunkt von 30 C oder darüber a) mit einer Dichte unter 0,942 g/cm 3 bei 70 C einer Walk-Konuspenetration nach ASTM D 217 von mindestens 350 bei 25 C oder b) mit einer Dichte von 0,942 g/cm 3 oder darüber bei 70 C einer Nadelpenetration nach ASTM D 5 von mindestens 400 bei 25 C. Als Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien in diesem Sinne gelten auch derartige Öle, denen sehr kleine Mengen verschiedener Stoffe zugesetzt sind, z. B. Additive zur Verbesserung der Qualität oder des Geruchs, Kennzeichnungsstoffe, Farbstoffe. Siehe auch nachstehende schematische Darstellung:

137 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 137 Unterscheidungsmerkmale bestimmter Erdölerzeugnisse der Position , (andere als Zubereitungen aus Position ) II. Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Zubereitungen gehören nur dann hierher, wenn sie folgenden Bedingungen entsprechen: 1. der Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien der in Ziffer I definierten Art muß 70 GHT oder mehr betragen. Dieser Gehalt wird nicht nach den verwendeten Ausgangsstoffmengen bestimmt, sondern durch Analyse ermittelt; ( 1 ) Ist eine Probe für die Feststellung der Walk-Konuspenetration (ASTM D 217) zu fest, so kann die Konuspenetration nach ASTM D 937 unmittelbar ermittelt werden.

138 138 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2. sie dürfen anderweit weder genannt noch inbegriffen sein; 3. das in ihnen enthaltene Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien muß ihren Charakter bestimmen, d.h. in bezug auf die Verwendung der Zubereitung der wichtigste Bestandteil sein. Als Zubereitungen im Sinne dieser Position gelten z. B. nicht folgende Erzeugnisse: a) Anstrichfarben Lacke (Positionen 3208, ); b) Körperpflege- Schönheitsmittel, auf der Grlage von Mineralölen (Positionen ); c) Petroleumsulfonate (Position 3402 oder 3824). Petroleumsulfonate sind meistens in einem als Trägeröl dienenden Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien suspendiert. Der Gehalt an reinem Sulfonat ist meistens so groß, daß eine unmittelbare Verwendung als Schmierstoff ausscheidet; d) Polier- Pflegemittel für Holz, Lack, Metall, Glas dergleichen (im allgemeinen Position 3405); e) Desinfektionsmittel, Insektizide usw., in jeder Aufmachung, die aus der Lösung oder Dispersion eines Wirkstoffes in einem Erdöl oder in einem Öl aus bituminösen Mineralien besteht (Position 3808); f) Appreturen, wie sie in der Textilindustrie gebraucht werden (Position 3809); g) zubereitete Additive für Mineralöle (auch Dopes genannt) (Position 3811); h) zusammengesetzte organische Lösungs- Verdünnungsmittel (z. B. Position ); ij) Kernbindemittel für Gießereien (Unterposition ); k) bestimmte Rostschutzmittel, z. B.: i) bestehend aus einer Lösung von Wollfett-Lanolin (etwa 20 GHT) (Unterposition ); ii) mit Aminen als wirksamen Bestandteilen; (Unterposition ) Leichtöle Siehe die Zusätzliche Anmerking 1 a) zu Kapitel 27. Spezialbenzine Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 b) zu Kapitel Testbenzin (white spirit) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 c) zu Kapitel 27. Die Methode Abel-Pensky ist die vom Deutschen Normenausschuß (DNA), Berlin 15, veröffentlichte Methode nach DIN 51755, März 1974 (Deutsche Industrienorm) mittelschwere Öle Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 d) zu Kapitel 27. Schweröle Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 e) zu Kapitel 27.

139 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 139 Gasöl Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 f) zu Kapitel Heizöle Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 g) zu Kapitel 27 nachstehende schematische Darstellung der Merkmale des Heizöls: Schmieröle; andere Öle Hierher gehören die Schweröle im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 e) zu Kapitel 27, sofern sie nicht die Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 f) (Gasöl) oder 1 g) (Heizöl) zu Kapitel 27 erfüllen. Hierunter fallen somit Schweröle, bei deren Destillation nach ASTM D (Reapproved 1972) 350 C, einschließlich der Destillationsverluste, weniger als 85 RHT übergehen: 1. soweit ihre Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung: a) den Wert der Zeile I der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 g) enthaltenen Vergleichstabelle nicht übersteigt, sofern die Sulfatasche 1 GHT oder mehr oder die Verseifungszahl 4 oder mehr beträgt;

140 140 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften b) den Wert der Zeile II der genannten Vergleichstabelle übersteigt, wenn ihr Pourpoint unter 10 C liegt; c) zwischen den Werten der Zeilen I II liegt oder dem Wert der Zeile II entspricht, wenn bei ihrer Destillation 300 C weniger als 25 RHT übergehen ihr Pourpoint bei minus 10 C oder niedriger liegt. Dies gilt nur für Öle mit einer Farbe C nach Verdünnung unter 2; 2. bei denen sich nicht ermitteln läßt: a) der Vomhertsatz der Destillation bei 250 C nach ASTM D (Reapproved 1972) (Null gilt als Vomhertsatz); b) oder die kinematische Viskosität bei 50 C, nach ASTM D ; c) oder die Farbe nach Verdünnung nach ASTM D 1500; 3. von nicht natürlicher Farbe. Die bei vorstehender Ziffer 1 anzuwendenden Analysemethoden sind die gleichen wie die für Heizöl (siehe Zusätzliche Anmerkung 1 g) zu Kapitel 27). Siehe auch nachstehende schematische Darstellung: zum Mischen unter den Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 6 zu diesem Kapitel Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu.

141 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Erdgas andere gasförmige Kohlenwasserstoffe Hinsichtlich der Definition dieser Erzeugnisse siehe die Erläuterungen zu Position 2711 des HS. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur Bearbeitung im begünstigten Verfahren, chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe Zusätzliche Anmerkungen 4 5 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ( slack wax ), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt Vaselin Siehe die Erläuterungen zu Position 2412 des HS, Abschnitt A. Siehe auch die schematische Darstellung in Ziffer I der Erläuterungen zu Position roh Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 27. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur Bearbeitung im begünstigten Verfahren, chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 4 5 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 2712 des HS, Abschnitt B erster siebter Absatz, beschriebene Paraffin Ozokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse) Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2712 des HS, Abschnitt B dritter, vierter fünfter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse. Es wird darauf hingewiesen, daß Ozokerit (Erdwachs) gegenwärtig kaum gehandelt wird (Stillegung der Förderstätten, geringe Rentabilität). Die Bezeichnungen Ozokerit Ceresin (raffiniertes Ozokerit) werden häufig für Erdölwachse der Unterpositionen verwendet andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2712 des HS, Abschnitt B zweiter, sechster siebter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse, mit Ausnahme des synthetischen Paraffins (Unterposition oder ).

142 142 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Diese Erzeugnisse weisen folgende Merkmale auf: 1. Erstarrungspunkt nach ASTM D 938 nicht unter 30 C, 2. Dichte unter 0,942 g/cm 3 bei 70 C, 3. Walk-Konuspenetration nach ASTM D 217 unter 350 bei 25 C 4. Konuspenetration nach ASTM D 937 von weniger als 80 bei 25 C. Ist eine Probe für die Feststellung der Walk-Konuspenetration (ASTM D 217) zu fest, so kann die Konuspenetration nach ASTM D 937 unmittelbar ermittelt werden. Siehe auch die schematische Darstellung in Ziffer I der Erläuterungen zu Position roh Siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur Bearbeitung im begünstigten Verfahren, chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 4 5 zu Kapitel 27 die Erläuterungen dazu Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien Petrolkoks Hierher gehört der in den Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe A, beschriebene Petrolkoks Bitumen aus Erdöl Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe B, beschriebene Bitumen aus Erdöl. Dieses Erzeugnis weist folgende Merkmale auf: 1. Erstarrungspunkt nach ASTM D 938 von 30 C darüber, 2. Dichte von 0,942 g/cm 3 darüber bei 70 C 3. Nadelpenetration nach ASTM D 5 unter 400 bei 25 C. Siehe auch die schematische Darstellung in Ziffer I der Erläuterungen zu Position andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe C, beschriebenen Erzeugnisse. Es wird darauf hingewiesen, daß die aromatischen Extrakte dieser Unterposition (siehe die Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe C Ziffer 1) im allgemeinen folgende Bedingungen erfüllen:

143 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ihr Gehalt an aromatischen Bestandteilen, ermittelt nach der Methode in Anhang A der Erläuterungen zu Kapitel 27, beträgt mehr als 80 GHT, 2. ihre Dichte bei 15 C ist größer als 0,950 g/cm 3, 3. bei ihrer Destillation nach ASTM D (Reapproved 1972) gehen 300 C nicht mehr als 20 RHT über. Alkylbenzole Alkylnaphthaline z. B., die die vorstehenden Bedingungen gleichfalls erfüllen, gehören zu Position Bituminöse Mischungen auf der Grlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) Die hierher gehörenden bituminösen Gemische haben je nach ihren Verwendungszwecken unterschiedliche Zusammensetzungen. 1. Erzeugnisse zum Abdichten, für Oberflächen-Schutzüberzüge Isolierungen Diese für Antikorrosionsüberzüge, zur Isolierung von elektrischem Material, zum Wasserurchlässigmachen von Oberflächen, Füllen von Rissen usw. gebrauchten Stoffe setzen sich im allgemeinen aus einem Bindemittel (Bitumen, Asphalt oder Teer) festen Füllstoffen wie Mineralfasern (Asbest, Glas), Holzspänen oder ähnlichen anderen Stoffen zusammen, die dem Gemisch die gewünschten Eigenschaften verleihen oder ihre Anwendung erleichtern. Als Beispiele dieser Erzeugnisse können genannt werden: a) Die Bitumen-Schutzanstriche Sie enthalten weniger als 30 GHT Lösungsmittel erlauben die Herstellung von Schutzüberzügen mit einer Dicke zu 3 4 mm. b) Bituminöse Mastixarten Sie enthalten nicht mehr als 10 GHT Lösungsmittel erlauben die Herstellung von Schutzüberzügen mit einer Dicke zwischen 4 mm 1 cm oder die Herstellung dichtender Verbindungen größerer Abmessungen (2 8 cm). c) Andere bituminöse Zubereitungen Sie enthalten keine Lösungsmittel, jedoch Füllstoffe, müssen vor der Verwendung erwärmt werden. Diese Erzeugnisse werden in der Hauptsache zum Schutz von in der Erde oder unter Wasser verlegten Rohrleitungen (Pipelines) verwendet. 2. Erzeugnisse für Straßenbeläge Die im Straßenbau verwendeten bituminösen Erzeugnisse dieser Position werden in zwei Hauptkategorien eingeteilt: a) Die Verschnittbitumen ( cut-backs ) road-oils Verschnittbitumen sind in mehr oder weniger schweren Lösungsmitteln gelöste Bitumen; die Menge des Lösungsmittels variiert je nach der gewünschten Viskosität. Die Handelsbezeichnungen dieser Zubereitungen sind unterschiedlich, je nachdem ob die verwendeten Lösungsmittel Erzeugnisse der Erdöldestillation oder andere Erzeugnisse sind; die ersteren sind verflüssigte Bitumen, die anderen gefluxte Bitumen. Road-oils sind ebenfalls Zubereitungen auf bituminöser Basis, denen je nach der gewünschten Viskosität unterschiedliche Mengen von schweren Lösungsmitteln zugesetzt werden.

144 144 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Um diesen Zubereitungen Eigenschaften zu verleihen, die sie gegen das Loslösen des Bitumes von den Füllstoffen haftfest machen, werden gelegentlich anti-stripping - Additive zugegeben. Alle bituminösen Zubereitungen weisen folgende Unterscheidungskriterien auf: Nadelpenetration nach ASTM D 5 bei 25 C 400 oder darüber; Rückstand aus der Destillation unter vermindertem Druck nach ASTM D GHT oder mehr, Nadelpenetration nach ASTM D 5 bei 25 C unter 400. Das nachstehende Schema verdeutlicht, wie verflüssigte oder gefluxte Bitumen von Bitumen der Unterposition , verflüssigte oder gefluxte Bitumen von Ölen aus bituminösen Mineralien der Position unterschieden werden können. b) Die wäßrigen Emulsionen Dies sind Zubereitungen, die durch Emulgieren von Bitumen mit Wasser hergestellt werden. Es gibt zwei Arten von Emulsionen: 1. anionische (alkalische) Emulsionen auf der Basis normaler oder Tallölseifen; 2. kationische (saure) Emulsionen, die unter Verwendung von Fettaminen oder quaternären Ammoniumverbindungen hergestellt werden.

145 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 145 ANHANG A METHODE ZUR BESTIMMUNG DES GEHALTS AN AROMATISCHEN BESTANDTEILEN IN ERZEUGNISSEN, DEREN DESTILLATIONSENDPUNKT ÜBER 315 C LIEGT Verfahrensprinzip Die zuvor in normal-pentan gelöste Probe wird auf eine besondere, mit Kieselgel gefüllte chromatographische Säule aufgegeben. Die nichtaromatischen Kohlenwasserstoffe werden mit normal-pentan eluiert, nacheinander aufgefangen nach Verdampfung des Lösungsmittels durch Wiegen quantitativ bestimmt. Geräte Reagenzien Chromatographische Säule: Sie besteht aus einem Glasrohr mit den in der anliegenden Abbildung vermerkten Abmessungen Formen. Die obere Öffnung muß mit einem Glasaufsatz mit plangeschliffener Anschlußfläche verschließbar sein, der auf das obere Ende der Säule mittels zweier Metallflanschen mit Gummibelägen aufgesetzt wird. Dieser Abschluß muß im Hinblick auf den anzuwendenden Druck Stickstoff oder Luft vollkommen dicht sein. Silicagel: Kornfeinheit von 200 mesh oder mehr. Vor dem Gebrauch im Trockenschrank durch siebenstündiges Erhitzen auf 170 C aktivieren anschließend in einem Exsikkator abkühlen lassen. Normal-Pentan: Reinheitsgrad 95 GHT, ohne aromatische Bestandteile. Verfahren Die Trennsäule wird mit dem zuvor aktivierten Kieselgel 10 cm unter der Kugel gefüllt; die Einfüllung muß sorgfältig mittels eines Rüttlers erfolgen, damit keine Risse Blasen verbleiben. Auf den oberen Teil der Kieselgelsäule wird ein Pfropfen aus Glaswolle aufgesetzt. Das Silicagel wird mit 180 ml normal-pentan vorbeladen von oben her Stickstoff- oder Luftdruck aufgegeben, der Füssigkeitsspiegel die Oberfläche des Silicagel erreicht. Nach vorsichtiger Druckentlastung der Säule werden etwa 3,6 g (genau gewogen) der Probe in 10 ml normal-pentan gelöst auf die Säule gegeben; anschließend wird das Becherglas mit weiteren 10 ml normal-pentan nachgespült diese Mengen ebenfalls auf die Säule gegeben. Dann wird stufenweise der Druck so erhöht, daß die Flüssigkeit am unteren Ende der Säule mit einer Laufgeschwindigkeit von etwa 1 ml pro Minute ausläuft in einem (nicht tarierten) 500-ml-Kolben aufgefangen werden kann. Wenn der die Trennsubstanz enthaltende Flüssigkeitsspiegel wieder mit der Oberfläche des Silicagels niveaugleich ist, werden nach erneuter Druckentlastung weitere 230 ml normal-pentan aufgegeben; anschließend wird der Druck wiederum erhöht der Flüssigkeitsspiegel auf die Oberfläche des Silicagels abgesenkt; das Eluat wird im selben Auffanggefäß wie oben gesammelt. Die aufgefangene Fraktion wird im Vakuum bei einer Temperatur von höchstens 35 C auf kleines Volumen eingedampft (z. B. in einem Vakuum-Trockenschrank, Vakuum-Rotationsverdampfer oder dergleichen), dann quantitativ in ein zuvor tariertes 100-ml-Becherglas umgefüllt; als Lösungsmittel ist normal-pentan zu verwenden. Der Inhalt des Becherglases wird im Vakuum auf konstantes Gewicht (G) eingedampft. Der Anteil an nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen in GHT (A) ergibt sich aus der Formel A= G G wobei G 1 das Gewicht der eingesetzten Probe darstellt. Die Differenz zu 100 ergibt den Anteil an aromatischen Bestandteilen, die bei der Chromatographie vom Kieselgel absorbiert werden.

146 146 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Genauigkeit des Verfahrens Wiederholbarkeit = ± 0,2%. Reproduzierbarkeit = ± 0,5%.

147 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 147 ANHANG B METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ERSTARRUNGSPUNKTE VON NAPHTHALIN Etwa 100 g Naphthalin werden in einer etwa 100 cm 3 fassenden Porzellanschale unter Umrühren geschmolzen. Etwa 40 cm 3 der Schmelze bringt man in den vorgewärmten Shukoff-Kolben, so daß dieser zu 3/4 gefüllt ist. Darauf wird ein in Zehntelgrade geteiltes Naphthalinthermometer mit einem durchbohrten Korkstopfen so eingesetzt, daß sich die Quecksilberkugel in der Mitte der Flüssigkeit befindet. Ist die Temperatur nahe an den Erstarrungspunkt des Naphthalins (etwa 83 C) gefallen, so wird durch andauerndes Schütteln die Kristallisation bewirkt. Sobald sich die ersten Kristalle bilden, kommt der Quecksilberfaden gewöhnlich zum Stillstand fällt darauf wieder ab. Die Temperatur, bei der er zur Ruhe gelangt längere Zeit stehenbleibt, wird abgelesen unter Berücksichtigung einer Korrektur für den herausragenden Quecksilberfaden als Erstarrungspunkt des Naphthalins angegeben. Diese Korrektur kann für Quecksilberthermometer gleich: n (t t ) gesetzt werden. Es bedeutet n die Anzahl der Skalengrade des herausragenden Fadens, t die abgelesene Temperatur t die mittlere Temperatur des herausragenden Fadens. t kann annäherungsweise mit einem Hilfsthermometer bestimmt werden, dessen Quecksilberkugel sich in der halben Höhe des herausragenden Fadens befindet. Größere Genauigkeit gewährt die Benutzung eines Fadenthermometers. Der nachstehend abgebildete Skukoff -Kolben ist ein doppelwandiges, evakuiertes Glasgefäß:

148 148 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT VI ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE UND VERWANDTER INDUSTRIEN Wegen der Auslegung der Anmerkungen 1, 2 3 zu Abschnitt VI wird auf die Erläuterungen zu Abschnitt VI des HS, Teil Allgemeines, hingewiesen. KAPITEL 28 ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN II. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUN- GEN DER NICHTMETALLE 2811 Andere anorganische Säuren andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle andere Hierher gehören z. B. die in Anmerkung 4 zu Kapitel 28 genannten Erzeugnisse. III. HALOGEN- ODER SCHWEFELVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE 2812 Halogenide Halogenoxide der Nichtmetalle des Phosphors Siehe die Erläuterungen zu Position 2812 des HS, Abschnitt A Ziffer 3 Abschnitt B Ziffer 4. andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 2812 des HS, Abschnitt A (ohne Ziffer 3) B (ohne Ziffer 4), aufgeführten Erzeugnissen gehört hierher z. B. Tellurtetrachlorid (TeCl 4 ), das hauptsächlich verwendet wird, um Silberwaren ein dunkles, antikes Aussehen zu verleihen. IV. ANORGANISCHE BASEN SOWIE METALLOXIDE, -HYDROXIDE UND -PEROXIDE Unter Peroxiden sind nur die Verbindungen eines Metalls mit Sauerstoff zu verstehen, in deren Molekeln sich wie bei Wasserstoffperoxid die Bindung -O-O- findet. Metalloxide, -hydroxide -peroxide, die in den einzelnen Positionen oder Unterpositionen dieses Teilkapitels nicht namentlich genannt sind, sind der Unterposition zuzuweisen Chromoxide -hydroxide Chromtrioxid andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2819 des HS, Absatz A Ziffer 1. Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2819 des HS, Absatz A Ziffer 2 Absatz B, genannten Erzeugnisse.

149 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Hydrazin Hydroxylamin ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide -peroxide Molybdänoxide -hydroxide Nicht hierher gehört technisches Molybdänoxid, das lediglich durch Rösten von Molybdänitkonzentrat gewonnen wird (Unterposition ). V. METALLSALZE UND -PEROXOSALZE DER ANORGANISCHEN SÄUREN 2826 Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate andere komplexe Fluorosalze andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 2826 des HS, Abschnitt A Ziffern 4 9, aufgeführten Erzeugnissen gehören hierher z. B.: 1. das Berylliumdifluorid (BeF 2 ), ein Erzeugnis von glasigem Aussehen mit einer Dichte von etwa 2 g/cm 3, das bei etwa 800 C schmilzt, leicht in Wasser löslich ist als Zwischenerzeugnis in der Beryllium-Metallurgie Verwendung findet. Man gewinnt es durch Calcinieren von Ammoniumfluoroberyllat; 2. das basische Berylliumfluorid (5BeF 2 2BeO), ebenfalls glasig wasserlöslich, aber von einer etwas höheren Dichte (etwa 2,3 g/cm 3 ) Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith) Siehe die Erläuterungen zu Position 2826 des HS, Abschnitt C Ziffer andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2826 des HS, Abschnitt B Ziffern 3 7 Abschnitt C Ziffern 2 5 (außer Dikaliumhexafluorozirconat, das in Unterposition genannt ist) Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) des Cobalts, des Titans Hierher gehören z. B.: 1. Dititantris(sulfat) (Ti 2(SO4 ) 3 ). Wasserfrei ist es ein kristallines, grünes Pulver, das in Wasser unlöslich, jedoch in verdünnten Säuren purpurfarben löslich ist. Als Hydrat bildet es beständige, wasserlösliche Kristalle. Es wird in der Textilindustrie als Reduktionsmittel verwendet; 2. Titanoxidsulfat (Titanylsulfat) ((TiO)SO 4 ). Wasserfrei ist es ein weißes, hygroskopisches Pulver. Von den vielen kristallwasserhaltigen Formen ist das Dihydrat das beständigste. Es wird in der Färberei als Beizmittel verwendet; 3. Titan(sulfat) (Ti(SO 4 ) 2 ), ein weißes, sehr hygroskopisches Pulver von geringer Stabilität Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite), Phosphate Polyphosphate Phosphinate (Hypophosphite) Phosphonate (Phosphite) Siehe die Erläuterungen zu Position 2835 des HS, Teile A B.

150 150 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Phosphate Siehe die Erläuterungen zu Position 2835 des HS, Teil C erster Absatz Ziffer I zweiter Absatz Ziffern 1 a), 2 a) 2 c) 3 8. Nicht hierher gehören Zubereitungen, die aus einem Gemisch von verschiedenen Phosphaten untereinander bestehen (im allgemeinen Kapitel 31 oder Unterposition ) Polyphosphate Siehe die Erläuterungen zu Position 2835 des HS, Teil C erster Absatz Ziffern II, III IV zweiter Absatz Ziffern 1 b) 2 d) 2 g) des Ammoniums Hierher gehören z. B. Tetraammoniumdiphosphat (Ammoniumpyrophosphat) ((NH 4 ) 4 P 2 O 7 ) Pentaammoniumtriphosphat ((NH 4 )5P 3 O 10 ). Hierher gehören ferner Ammoniumphosphate mit höherem Polymerisationsgrad, auch als polymerhomologe Reihen vorliegend, die gelegentlich als Ammoniummetaphosphate bezeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist das Kurrolsche Ammoniumsalz (nicht zu verwechseln mit Kurrolschem Salz, einem Natriummetaphosphat), ein lineares Polymer mit hohem mittleren Polymerisationsgrad (einige tausend einige zehntausend Einheiten). Es handelt sich um ein weißes, kristallines, in Wasser schlecht lösliches Pulver, das hauptsächlich als Flammschutzmittel verwendet wird des Natriums Hierher gehören: 1. Natriumpyrophosphate (Natriumdiphosphate): Tetranatriumpyrophosphat (neutrales Diphosphat) (Na 4 P 2 O 7 ), Dinatrium-Dihydrogenopyrophosphat (doppelsaures Phosphat) (Na 2 H 2 P 2 O 7 ); 2. Natriummetaphosphate (Rohformel (NaPO 3 )n): Cyclotriphosphat Cyclotetraphosphat; 3. andere Natriumpolyphosphate mit hohem Polymerisationsgrad. Hier ist ein Erzeugnis zu nennen, das unzutreffend als Natriumhexametaphosphat bezeichnet, auch Grahamsches Salz genannt wird, eine Mischung von Polymeren ((NaPO 3 n) mit einem Polymerisationsgrad zwischen Borate; Peroxoborate (Perborate) anderes Hierher gehört kristallisiertes Dinatriumtetraborat (mit 10H 2 O) Natriumborate, wasserfrei Hierher gehören z. B. Natriumpentaborat Natriummetaborat Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide andere Manganite sind Salze der manganigen Säure (H 2 MnO 3 ), in denen das Mangan vierwertig ist. Sie sind in Wasser fast unlöslich hydrolysieren leicht.

151 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 151 Kupfermanganit (CuMnO 3 ) wird in Gasmasken zum Oxidieren von Kohlenmonoxid zu Kohlendioxid benutzt; noch wirksamer ist das Kupferhydrogenmanganit (Cu(HMnO 3 ) 2 ). Neben den in den Erläuterungen zu Position 2841 des HS, Ziffer 3 a), aufgeführten Manganaten gehören hierher Manganate, in denen das Mangan fünfwertig ist, z. B. Na 3 MnO 4 10H 2 O Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren, ausgenommen Azide Doppelsilicate oder komplexe Silicate Siehe die Erläuterungen zu Position 2842 des HS, Teil II, zweiter Absatz Buchstabe K Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs Neben den in den Erläuterungen zu Position 2842 des HS, Teil I Buchstaben B C Teil II, zweiter Absatz Buchstaben D E, genannten Erzeugnissen sowie den in Teil II, zweiter Absatz Buchstabe C Ziffer 3 dieser Erläuterungen genannten Thioseleniden, Selenosulfaten Thiotelluraten gehören hierher z. B.: 1. Quecksilberselenid (HgSe) Indiumselenid (InSe), die als Halbleiter verwendet werden; 2. Bleitellurid (PbTe), das in sehr reinem Zustand für Transistoren, Thermoelemente, Quecksilberdampflampen usw. verwendet wird. VI. VERSCHIEDENES 2844 Radioaktive chemische Elemente radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) ihre Verbindungen; Mischungen Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten Siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel natürliches Uran seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthalten Siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil IV Absatz A Ziffer 1, Absatz B Ziffer 1 Absatz C Ziffern an U 235 angereichertes Uran seine Verbindungen; Plutonium seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten Mit dem Isotop 235 angereichertes Uran wird unter den Bezeichnungen schwach angereichertes Uran (mit einem Gehalt an U v. H.) stark angereichertes Uran (mit einem Gehalt an U 235 von mehr als 20 v. H.) in den Handel gebracht. Wegen des Plutoniums seiner Verbindungen siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil IV Absatz A Ziffer 3, Absatz B Ziffer 2 Absatz C Ziffern 1 3.

152 152 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften an U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten An U 235 abgereichertes Uran ist ein Nebenerzeugnis von der Anreicherung des Urans an U 235. Weil es viel billiger in Mengen verfügbar ist, ersetzt es natürliches Uran, insbesondere als brütbares Material, als Strahlenschirm, als Schwermetall in der Herstellung von Schwungrädern oder in der Zubereitung von absorbierenden Zusammenstellungen (getters) für die Reinigung bestimmter Gase Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten Siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil IV, insbesondere Absatz A Ziffer 2 Absatz B Ziffer Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt Siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil IV, Absatz B Ziffern andere radioaktive Elemente, Isotope Verbindungen als die der Unterpositionen , oder ; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände Wegen der Begriffsbestimmung für Isotope siehe den letzten Satz der Anmerkung 6 zu Kapitel 28 sowie die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil I. Wegen der übrigen hierher gehörenden Erzeugnisse siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil III verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom) Siehe die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil IV, Absatz C Ziffer Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich Wegen der Begriffsbestimmung für Isotope siehe den letzten Satz der Anmerkung 6 zu Kapitel 28 sowie die Erläuterungen zu Position 2844 des HS, Teil I schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom) Hierher gehört schweres Wasser (oder Deuteriumoxid), das das gleiche Aussehen die gleichen chemischen Eigenschaften wie natürliches Wasser hat. Ihre physikalischen Eigenschaften weichen dagegen etwas voneinander ab. Schweres Wasser wird als Ausgangsstoff für Deuterium verwendet in Atomreaktoren zum Verzögern von Neutronen, die die Spaltung von Uranatomen bewirken, eingesetzt Deuterium andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom) Siehe die Erläuterungen zu Position 2845 des HS, dritter Absatz Ziffern 1 3.

153 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören auch andere organische oder anorganische Wasserstoffverbindungen, bei denen der Wasserstoff ganz oder teilweise durch Deuterium ersetzt wurde. Die wichtigsten Verbindungen dieser Art sind z. B. Lithiumdeuterid sowie deuteriertes Ammoniak, deuterierter Schwefelwasserstoff, deuteriertes Benzol, deuteriertes Biphenyl deuterierte Terphenyle. Diese Erzeugnisse werden in der Kernindustrie als Neutronenverzögerer (Moderatoren), als Zwischenerzeugnis bei der Herstellung von schwerem Wasser oder für die Untersuchung der Reaktion der Kernverschmelzung verwendet. Die Anwendung dieser Verbindungen in der organischen Analyse in der organischen Synthese ist ebenfalls von Bedeutung. Zu den Isotopen ihren Verbindungen dieser Unterposition gehören z. B.: 1. Kohlenstoff 13, Lithium 6, Lithium 7, ihre Verbindungen; 2. Bor 10, Bor 11, Stickstoff 15, Sauerstoff 18, ihre Verbindungen (z. B. 10 B 2 O 3, 10 B 4 C, 15 NH 3, 18 H 2 O). Sie werden bei der wissenschaftlichen Forschung in der Kernindustrie verwendet Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle Cerverbindungen andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2846 des HS, dritter Absatz Ziffer 1. Zu den Verbindungen der Metalle der Seltenerdmetalle, den sogenannten Lanthaniden (die nach ihrem ersten Element Lanthan benannt sind), gehören die Oxide des Europiums, des Gadoliniums, des Samariums des Terbiums, die in den Kontroll- Abschaltstäben der Kernreaktoren zum Absorbieren der Neutronen in den Bildröhren von Farbfernsehgeräten verwendet werden. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2846 des HS, dritter Absatz Ziffer 2.

154 154 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE Allgemeines Das Zeichen (INN) (= International Non-proprietary Name) nach einer in der Kombinierten Nomenklatur ihren Erläuterungen aufgeführten Bezeichnung bedeutet, daß es sich um die deutsche Schreibweise einer Bezeichnung handelt, die in der von der Weltgesheitsorganisation veröffentlichten Liste freier internationaler Kurzbezeichnungen für Arzneimittel aufgeführt ist. Das Zeichen (INNM) (= International Non-proprietary Name, modified) bedeutet, daß es sich um die deutsche Schreibweise einer Bezeichnung handelt, die von der Weltgesheitsorganisation als modifizierte freie internationale Kurzbezeichnung anerkannt worden ist. Das Zeichen (ISO) (= International Organisation for Standardization) bedeutet, daß es sich um die deutsche Schreibweise einer Bezeichnung handelt, die in der Empfehlung R 1750 (Freinamen für Schädlingsbekämpfungsmittel Pflanzenwuchsregulatoren) der Internationalen Normenorganisation aufgeführt ist. Ein kondensiertes System ist ein System, das aus mindestens zwei Ringen besteht, die eine nur eine, gemeinsame Bindung zwei, nur zwei, gemeinsame Atome aufweisen. Anmerkung 1 a) Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A erster vierter Absatz. Hierher gehören: 1. Anthracen mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr (Unterposition ); 2. Benzol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr (Unterposition oder ); 3. Naphthalin mit einem Erstarrungspunkt von 79,4 C oder mehr (Unterposition ); 4. Toluol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr (Unterposition oder ); 5. Xylol mit einem Gehalt an Xylol-Isomeren (alle Isomere zusammengenommen) von 95 GHT oder mehr (Unterpositionen ); 6. Ethan sowie andere gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe als Methan Propan, als isolierte Isomere mit einem Reinheitsgrad von 95 RHT oder mehr bei Gasen( 1 ) von 95 GHT oder mehr bei nicht gasförmigen Erzeugnissen (Unterposition oder ); 7. Ethylen mit einem Reinheitsgrad von 95 RHT oder mehr (Unterposition ); 8. Propen (Propylen) mit einem Reinheitsgrad von 90 RHT oder mehr (Unterposition ); ( 1 ) Der gasförmige Aggregatzustand bezieht sich auf eine Temperatur von 15 C einen Druck von Millibar.

155 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Fettalkohole mit 6 Kohlenstoffatomen oder meht, mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Unterposition , oder ); 10. Kresole (isolierte Isomere oder Isomerengemische) mit einem Gesamtgehalt an Kresolen von mindestens 95 GHT (Unterposition ); 11. Phenol mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr (Unterposition ); 12. Xylenole (isolierte Isomere oder Isomerengemische) mit einem Gesamtgehalt an Xylenolen von 95 GHT oder mehr (Unterposition ); 13. Fettsäuren, ausgenommen Ölsäure, mit 6 Kohlenstoffatomen oder mehr, mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Positionen ); 14. Ölsäure mit einem Reinheitsgrad von mindestens 85 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Unterposition ); 15. Pyridin mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr (Unterposition ); 16. Methylpyridin (Picolin), 5-Ethyl-2-methylpyridin (5-Ethyl-2-picolin) 2-Vinylpyridin, mit einem Reinheitsgrad von mindestens 90 GHT (Unterposition ); 17. Chinolin mit einem gaschromatographisch bestimmten Reinheitsgrad von mindestens 95 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Unterposition ); 18. 1,2-Dihydro-2,2,4-trimethylchinolin mit einem Reinheitsgrad von mehr als 85 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Unterposition ); 19. Acridin mit einem gaschromatographisch bestimmten Reinheitsgrad von mindestens 95 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (Unterposition ); 20. Derivate (z. B. Salze, Ester (andere als Glycerinester), Amine, Amide, Nitrile) der in den Ziffern 9, genannten Fettsäuren Fettalkohole, sofern diese Derivate den Reinheitskriterien genügen, die für die entsprechenden Fettsäuren Fettalkohole festgelegt sind. Anmerkung 1 b) Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A letzter Absatz. Anmerkung 1 d) Unter wäßrigen Lösungen sind nur echte Lösungen zu verstehen, auch wenn der Stoff wegen einer zu geringen Wassermenge nur teilweise gelöst ist. Anmerkung 1 f) 1 g) Hinsichtlich des Zusatzes eines Stabilisierungsmittels, Antistaubmittels, Farbmittels oder Riechstoffs siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A vorletzter Absatz. Anmerkung 5 Diese Anmerkung bestimmt nur die Zuweisung der betreffenden Erzeugnisse zu den Positionen (siehe der Erläuterungen zu Kapitel 29 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe G). Für die Einreihung innerhalb der Positionen gilt die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 29.

156 156 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2902 Cyclische Kohlenwasserstoffe Azulen seine Alkylderivate Hierher gehören Azulen (Bicyclo[5,3,0]decapentaen) seine Alkylderivate, z. B. Chamazulen (7-Ethyl-1,4-dimethylazulen), Guajazulen (7-Isopropyl-1,4-dimethylazulen) Vetiverazulen (2-Isopropyl-4,8-dimethylazulen) Naphthalin Anthracen Siehe die Erläuterungen zu Position 2902 des HS, Teil C Ziffer III Buchstaben a) c) Biphenyl Terphenyle Siehe die Erläuterungen zu Position 2902 des HS, Teil C Ziffer II Buchstaben a) d) Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe Fluoride Hierher gehören z. B. 1,1-Difluorethan, Kohlenstofftetrafluorid (Tetrafluormethan), Tetrafluorethylen, Trifluorethylen Trifluormethan Lindan (ISO) Lindan ist das Gammaisomer des Hexachlorcyclohexans (HCH) mit einem Reinheitsgrad von 99 GHT oder mehr. Nur dieses Gammaisomer des HCH hat insektizide Eigenschaften. Lindan wird in der Landwirtschaft zum Behandeln von Holz verwendet. II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate andere Hierher gehören nur sekär-butylalkohol (Butan-2-ol) Isobutylalkohol (2-Methylpropan-1-ol) Pentanol (Amylalkohol) seine Isomere Hierher gehören nur normal-amylalkohol (Pentan-1-ol), sekär-amylalkohol (Pentan- 2-ol), tertiär-amylalkohol (2-Methylbutan-2-ol, Amylenhydrat), Isoamylalkohol (3-Methylbutan-1-ol), sekär-isoamylalkohol (3-Methylbutan-2-ol), 2-Methylbutan-1-ol, Neopentylalkohol (Neoamylalkohol, 2,2-Dimethylpropan-1-ol) Pentan-3-ol D-Glucitol (Sorbit) Hierher gehört nur D-Glucitol (Sorbit), der den Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 29 entspricht. D-Glucitolsorten, die diesen Bestimmungten nicht entsprechen, gehören zu den Unterpositionen

157 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Menthol Hierher gehören nur ( )-Paramenthol-3 (( )-trans-1,2-cis-1,5-isopropyl-2-methyl-5-cyclohexanol), (±)-para-menthol-3 (+)-para-menthol-3. Nicht hierher gehören z. B. Isomenthol, neo-isomenthol neo-menthol (Unterposition ). VI. VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION 2914 Ketone Chinone, auch mit anderen Sauerstoffunktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Ketonphenole Ketone mit anderen Sauerstoffunktionen Als andere Sauerstoffunktionen im Sinne dieser Unterposition gelten die in den vorhergehenden Positionen des Kapitels 29 erwähnten Sauerstoffunktionen, ausgenommen die Alkohol-, Aldehyd- Phenolfunktionen Chinone Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind in den Erläuterungen zu Position 2914 des HS, Teile E F, aufgeführt. Es ist jedoch zu bemerken, daß der Begriff Chinone im Sinne dieser Unterpositionen weit auszulegen ist; er erfaßt deshalb neben den Chinonen ohne andere Sauerstoffunktion (als die Chinonfunktion) auch Chinone mit anderen Sauerstoffunktionen, wie Chinonalkohole, Chinonphenole, Chinonaldehyde Chinone mit anderen als den genannten Sauerstoffunktionen. VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Wegen des Reinheitsgrades der Fettsäuren ihrer Derivate siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29, Abschnitt Allgemeines, Anmerkung 1 a), Ziffern Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Wegen des Reinheitsgrades der Fettsäuren ihrer Derivate siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29, Abschnitt Allgemeines Anmerkung 1 a), Ziffern 13, VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE Ester der Phosphorsäuren ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

158 158 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Tributylphosphate, Triphenylphosphat, Tritolylphosphate, Trixylylphosphate, Tris- (2-chlorethyl)phosphat Siehe die Erläuterungen zu Position 2919 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 6. Es gibt zwei Tributylphosphate: Tri-n-butylphosphat Triisobutylphosphat, es gibt drei Trixylylphosphate: ortho-trixylylphosphat, meta-trixylylphosphat para-trixylylphosphat, es gibt drei Tritolylphosphate: ortho-tritolylphosphat, meta-tritolylphosphat para-tritolylphosphat andere Siehe die Erläuterungen zu Position 2919 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1, 2, 7 8. Hierher gehören z. B. α- β-glycerophosphorsäuren ihre Salze, z. B. α- β-glycerophosphat sowie Tris(2-methoxyphenyl)phosphat (Guajacolphosphat). IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFFUNKTIONEN 2921 Verbindungen mit Aminofunktion andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Diphenylamin seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Naphthylamin, 2-Naphthylamin, ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Xylidine ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Quartäre organische Ammoniumsalze -hydroxide; Lecithine andere Phosphoaminolipoide Lecithine andere Phosphoaminolipoide Siehe die Erläuterungen zu Position 2923 des HS, vierter Absatz Ziffer 2. Die anderen Phosphoaminolipoide dieser Unterposition sind dem Lecithin ähnliche Ester (Phosphatide). Hierher gehören z. B. Cephalin, mit Colamin Serin, sowie Sphingomyelin, mit Cholin Sphingosin als deren organische, stickstoffhaltige Base Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion Saccharin seine Salze Siehe die Erläuterungen zu Position 2925 des HS, Teil A erster Absatz Ziffer 1.

159 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 159 X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE 2930 Organische Thioverbindungen Hierher gehören organische Thioverbindungen, wie in Anmerkung 6 zu Kapitel 29 bestimmt, auch wenn sie andere Nichtmetalle oder Metalle enthalten, die unmittelbar an Kohlenstoff geben sind Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) andere Lactone Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2932 des HS, Abschnitt B Buchstaben d) v) Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) Phenazon (Antipyrin) seine Derivate Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS Hydantoin seine Derivate Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS Malonylharnstoff (Barbitursäure) seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS andere Lactame Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2933 des HS Abschnitt G Ziffern 2 7. XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE 2936 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art Die Erzeugnisse dieser Position können ölstabilisiert, durch Umhüllung mit technisch geeigneten Hilfsstoffen, wie z. B. Gelatine, Wachs, Fett, verschiedene Gummi-Arten, Zellulosederivate in Form von Mikrokapseln stabilisiert, an Siliciumdioxid adsorbiert sein. Ein Zusatz von Weichmachern Antibackmitteln bleibt auf die Einreihung ebenfalls ohne Einfluß. Erzeugnisse, die an Ionenaustauscher geben sind, gehören nicht hierher werden nach ihrer Beschaffenheit bzw. ihrem Verwendungszweck eingereiht.

160 160 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2937 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone; ihre hauptsächlich als Hormone gebrauchten Derivate; andere hauptsächlich als Hormone gebrauchte Steroide Hierher gehören nur Erzeugnisse, die die Bedingungen der vier ersten Absätze der Erläuterungen zu Position 2937 des HS erfüllen Hormone des Hypophysenvorderlappens ähnliche Hormone, ihre Derivate Hierher gehören z. B. folgende Hormone: Choriongonadotrophin (INN) (HCG (menschliches Choriongonadotrophin)), Serumgonadotrophin (INN) (PMSG (Serumgonadotrophin tragender Stuten)); Follikelreifungshormon (FSH), Laktationshormon (LTH, Galaktin, galaktogenes Hormon, Luteotropin, Mammotropin, Prolactin), Luteinisierungshormon (LH, ICSH (interstitielles zellstimulierendes Hormon), Luteinostimulin); Corticotropin (INN) (ACTH (adrenocorticotropes Hormon), Adrenocorticotropin); Wachstumshormon (GH, STH (somatotropes Hormon), Somatotrophin); Thyrotrophin (INN) (thyreotropes Hormon, TSH (thyreostimulierendes Hormon)) Hormone der Nebennierenrinde ihre Derivate Siehe die Erläuterungen zu Position 2937 des HS, Teil III erster Absatz Buchstabe A zweiter Absatz. Siehe auch in den Erläuterungen zu Position 2937 des HS die Liste der Steroide, die hauptsächlich wegen ihrer Hormonfunktion verwendet werden für die die Hauptverwendung Corticosteroid angegeben ist Halogenderivate halogenierte Derivate der Hormone der Nebennierenrinde Insulin seine Salze Wegen der Auslegung des Begriffs Hormone der Nebennierenrinde siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 29. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Siehe die Erläuterungen zu Position 2937 des HS, Teil II Buchstabe D Ziffer Östrogene Gestagene Siehe die Erläuterungen zu Position 2937 des HS, Teil III erster Absatz Buchstaben B C sowie dritter vierter Absatz. Siehe auch in den Erläuterungen zu Position 2937 des HS die Liste der Steroide, bei denen für die Hauptverwendung entweder Östrogen oder Gestagen angegeben ist. XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE 2938 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester anderen Derivate Glykoside dieser Position bestehen aus einem Zucker- einem Nichtzuckeranteil (Aglykon) sind am anomeren Kohlenstoffatom des Zuckerrestes miteinander verben. Folglich gelten Erzeugnisse wie Vacciniin Hamamelitannin der Position 2940 nicht als Glykoside.

161 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Digitalis-Glykoside andere Die O-Glykoside stellen die bedeutendste Gruppe der natürlichen Glykoside dar. In der Natur finden sich jedoch auch N-Glykoside, S-Glykoside C-Glykoside, wobei ein Stickstoff-, Schwefel- oder Kohlenstoffatom des Aglykons an das anomere Kohlenstoffatom des Zuckers geben ist (z. B. Sinigrin, Aloin Scoparin). Folgende Erzeugnisse gehören nicht zu dieser Position: a) Nucleoside Nucleotide der Position 2934 (siehe die Erläuterungen zu Position 2934 des HS, dritter Absatz Teil D Ziffer 6); b) Alkaloide der Position 2939 (z. B. Tomatin); c) Antibiotika der Position 2941 (z. B. Toyocamicin). Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 2938 des HS, dritter Absatz Ziffer 2, aufgeführten Verbindungen z. B.: Acetyldigitoxin, Acetyldigoxin, Acetylgitoxin; Desacetyllanatosid A, B, C D; Digifolein, Diginatin, Diginin, Digipurpurin, Digitalinum verum germanicum; Gitalin, Gitaloxin, Gitonin, Gitoxin, Glucoverodoxin; Lanafoliin, Lanatosid A, B, C D; Tigonin, Verodoxin. Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2938 des HS, dritter Absatz Ziffern 4 9 sowie die in den beiden letzten Absätzen aufgeführten Erzeugnisse Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester anderen Derivate Opiumalkaloide ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse andere Hierher gehören Mohnstrohkonzentrate mit einem Gesamtalkaloidgehalt von 80 GHT in der Trockenmasse oder mehr. Hierher gehören die Mutterkornalkaloide: Ergotaminin; Ergosin Ergosinin; Ergocristin Ergocristinin, Ergokryptin Ergokryptinin; Ergocornin Ergocorninin; Ergobasin Ergobasinin sowie ihre Derivate wie z. B. Dihydroergotamin, Dihydroergotoxin Methylergobasin. XIII. ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN 2941 Antibiotika Penicilline ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Penicilline sind z. B. Amylpenicillinnatrium (normal-carboxyhexenylpeninnatrium), Benzylpenicillinnatrium (Phenacetylpeninnatrium), biosynthetische Penicilline Depotpenicilline, wie Benzathin-Dipenicillin Procain-Penicillin.

162 162 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Streptomycine ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Neben Streptomycin gehören hierher z. B. Dihydrostreptomycin, Mannosidostreptomycin sowie die Salze dieser Erzeugnisse, z. B. -sulfate -pantothenate Tetracycline ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Hierher gehören z. B. auch Chlortetracyclin, Oxytetracyclin Tetracyclinchlorhydrat Erythromycin seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Von den Salzen des Erythromycins sind z. B. zu nennen das Chlorhydrat, des Sulfat, das Citrat, das Palmitat, das Stearat das Glucoheptonat; mit den Säurechloriden gibt es die entsprechenden Ester mit den Säureanhydriden Monoester, z. B. Glutarat, Succinat, Maleat Phthalat.

163 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 163 KAPITEL 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE Allgemeines Die Bezeichnung eines Erzeugnisses als Medikament in anderen Rechtsakten der Gemeinschaften als solchen bezüglich der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, in nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten oder in einer Pharmakopöe, ist nicht entscheidend für die Einreihung in dieses Kapitel Drüsen andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen Drüsen andere Organe, getrocknet, auch als Pulver Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3001 des HS, Buchstabe A, genannten Waren z. B. Nebennierenrinde, Schilddrüsen Hirnanhangdrüsen (Hypophyse) andere Hierher gehört z. B. der Intrinsic-Factor (gereinigte Auszüge von Schweineschleimhäuten, getrocknet) Heparin seine Salze Siehe die Erläuterungen zu Position 3001 des HS, Buchstabe C Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera andere Blutfraktionen sowie modifizierte immunologische Erzeugnisse, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) ähnliche Erzeugnisse Antisera Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 1 dritter Absatz, genannten Erzeugnisse. Nicht hierher gehören z. B. Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) normale Sera (Unterpositionen ) Hämoglobin, Blutglobuline Serumglobuline Hierher gehört z. B. das normale menschliche Immunglobulin andere Hierher gehören insbesondere die normalen Sera, das Plasma, das Fibrinogen, das Fibrin sowie, sofern es zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet ist, Blutalbumin (z. B. menschliches Albumin, gewonnen als Fraktion des menschlichen Blutplasmas). Hierher gehört demnach nicht (Anmerkung 1 g) zu Kapitel 30) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

164 164 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Vaccine für die Humanmedizin Wegen der Vaccine siehe die Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe D Ziffer Vaccine für die Veterinärmedizin Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Kulturen von Mikroorganismen Siehe die Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe D Ziffer andere Hierher gehören Toxine ähnliche Erzeugnisse, wie z. B. Hilfsparasiten, die bei der Behandlung bestimmter Krankheiten verwendet werden, z. B. Malariaerreger (Plasmodium) Trypanosoma cruzi Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend Hierher gehören auch Kombinationen von Penicillin mit Streptomycin Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter fünfter Absatz. Die Begriffe dosiert in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im allgemeinen der Hinweis Kurpackung oder Klinikpackung angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. Arzneiwaren, in Ampullen oder Flaschen, die z. B. Antibiotika, Hormone oder lyophilisierte Arzneistoffe enthalten, sind nicht von dieser Position ausgeschlossen, wenn ihnen vor ihrer Verabreichung pyrogenfreies Wasser oder ein anderes Lösungsmittel beigegeben werden muß andere Hierher gehören ausschließlich dosierte Erzeugnisse, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf.

165 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Watte, Gaze, Binden dergleichen (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken Heftpflaster andere Waren mit Klebeschicht Nicht hierher gehören flüssige Verbände (Unterposition ) Pharmazeutische Zubereitungen Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wen verwendet werden; sterile Laminariastifte -tampons; sterile resorbierbare blutstillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken Die Begriffe dieser Unterposition sind eng auszulegen; daraus folgt, daß sterile Klammern für chirurgische Nähte nicht hierher, sondern zu Position 9018 gehören.

166 166 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 31 DÜNGEMITTEL 3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel Superphosphate Siehe die Erläuterungen zu Position 3103 des HS, Buchstabe A Ziffer Dephosphorationsschlacken Siehe die Erläuterungen zu Position 3103 des HS, Buchstabe A Ziffer Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger Wegen des Begriffs andere Düngemittel siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger Die Bezeichnung ähnliche Formen gilt für Erzeugnisse in dosierten Einheiten, die besonders ausgeformt worden sind. Deshalb sind die bei Dünger üblichen Industrieformen (z. B. Granulate) nicht als ähnliche Formen anzusehen mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor Kalium enthaltend Die Bezeichnung die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor Kalium enthaltend sind so zu verstehen, daß die genannten Stoffe in genügender Menge enthalten sind, daß sie tatsächlich eine düngende Wirkung hervorrufen nicht etwa nur Verunreinigungen darstellen. Stickstoff kann in Form von Nitraten, Ammoniumsalzen, Harnstoff, Kalkstickstoff (Calciumcyanamid) oder in Form anderer organischer Verbindungen enthalten sein. Phosphor ist im allgemeinen in Form von mehr oder weniger löslichen Phosphaten, oder, selten, in organischer Form enthalten. Kalium ist in Form von Salzen (Carbonat, Chlorid, Sulfat, Nitrat usw.) enthalten. Im Handel wird der Gehalt an Stickstoff, Phosphor Kalium jeweils in Prozenten N, P 2 O 5 K 2 O angegeben. Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstaben B C, beschriebenen Düngemittel, sofern sie die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor Kalium enthalten. Sie werden im Handel manchmal NPK-Düngemittel genannt. Nicht hierher gehören chemisch einheitliche Ammoniumkaliumphosphate (Unterposition ).

167 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 167 andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff Phosphor enthaltend Für die Auslegung des Begriffs die beiden düngenden Stoffe Stickstoff Phosphor enthaltend gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen sinngemäß Nitrate Phosphate enthaltend andere Hierher gehören Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate Phosphate beliebiger Kationen einschließlich Ammonium, jedoch ausgenommen Kalium enthalten. Das in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe B Ziffer 2, beschriebene Erzeugnis, jedoch ohne Zusatz von Kalisalzen hergestellt, ist ein Beispiel für die zu dieser Unterposition gehörenden Düngemittel. Hierher gehören: 1. Mischungen von Mineralsalzen, die Phosphate beliebiger Kationen (ausgenommen des Kaliums) andere Ammoniumsalze (ausgenommen Ammoniumnitrat) enthalten; 2. Phosphat-Stickstoffdüngemittel, bei denen der Stickstoff in anderer als in Nitrat- oder Ammoniakform vorhanden ist, nämlich in Form von Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Harnstoff oder in Form anderer organischer Verbindungen; 3. Phosphat-Stickstoffdüngemittel der in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe C Ziffern 1 3, beschriebenen Art mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor Kalium enthaltend Für die Auslegung des Begriffs die beiden düngenden Stoffe Phosphor Kalium enthaltend gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen sinngemäß. Hierher gehören insbesondere Düngemittel aus einer Mischung von calcinierten natürlichen Phosphaten Kaliumchlorid, von Superphosphaten Kaliumsulfat. Nicht hierher gehören chemisch einheitliche Kaliumphosphate der Unterposition , auch wenn sie als Düngemittel verwendet werden können andere Hierher gehören: 1. alle Düngemittel, die die beiden düngenden Stoffe Stickstoff Kalium enthalten. Nicht hierher gehört jedoch chemisch einheitliches Kaliumnitrat, auch wenn es als Düngemittel verwendet werden kann (Unterposition ); 2. alle anderen Düngemittel mit nur einem hauptsächlichen düngenden Stoff, andere als die der Positionen

168 168 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN Anmerkung 4 Die in dieser Anmerkung in Anmerkung 6 a) zu Kapitel 39 verwendete Bezeichnung Lösungen umfaßt nicht kolloide Lösungen Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine ihre Salze, Ether, Ester andere Derivate Mimosaauszug Mimosaauszug ist ein Auszug aus der Rinde verschiedener Akazienarten (insbesondere Acacia decurrens, Acacia pycnantha, Acacia mollissima). Aus Acacia catechu gewonnener Katechu gehört zu Unterposition Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug Valonea sind Fruchtbecher bestimmter Eichenarten (z. B. Quercus valonea) andere Hierher gehören z. B. als pflanzliche Gerbstoffauszüge: 1. Auszüge aus Fichten-, Mangroven-, Eukalyptusbaum-, Weiden- Birkenrinde; 2. Auszüge aus Tizera- Urayholz (Astronium balansae Engl.); 3. Auszüge aus Myrobalanen- Dividivifrüchten; 4. Auszüge aus Gambirblättern Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben synthetische organische Gerbstoffe Siehe die Erläuterungen zu Position 3202 des HS, Teil I Buchstabe A andere Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 3202 des HS, Teil I Buchstabe B Teil II, genannten Erzeugnisse Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs pflanzliche Farbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Bestimmte Arten von Gelbbeeren werden nicht hauptsächlich als Farbmittel verwendet gehören daher nicht hierher. Dies trifft insbesondere zu auf die Auszüge aus Gelbbeeren der Art Rhamnus cathartica, die zu medizinischen Zwecken verwendet werden daher zu Unterposition gehören.

169 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Katechu Katechu ist ein Farbstoffauszug, der aus dem Kletterstrauch Katechu, einer Art der bengalischen Akazie, gewonnen wird Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich synthetische organische Farbmittel Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nichtfärbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe die Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I zweiter Absatz Buchstaben A B); 2. Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32, d.h. die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I zweiter Absatz Buchstaben C E, beschriebenen Erzeugnisse. Wegen der Einreihung von Farbmitteln der Unterpositionen , die im Hinblick auf ihre Anwendung zwei oder mehr zu verschiedenen Unterpositionen gehörenden Gruppen angehören, wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, elfter Absatz, verwiesen Dispersionsfarbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, zweiter Absatz Säurefarbstoffe, auch metallisiert, Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, dritter vierter Absatz basische Farbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, fünfter Absatz Direktfarbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, sechster Absatz Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, siebter Absatz.

170 170 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Reaktivfarbstoffe Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbstoffe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, achter Absatz Pigmente (organische) Zubereitungen auf der Grlage dieser Farbmittel Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, neunter Absatz andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, zehnter zwölfter Absatz synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil II Ziffer 1, beschriebenen Erzeugnisse andere Hierher gehören synthetische organische Erzeugnisse der als Luminophore verwendeten Art, die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil II Ziffer 2 den drei folgenden Absätzen, beschrieben sind Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich Siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 32. Kernpigmente, d. h. Pigmente, deren einzelne Körner aus einem Kern von inertem Stoff bestehen (in der Regel Kieselerde), der durch besondere technische Verfahren mit einer Schicht anorganischer Farbstoffe überzogen worden ist, sind entsprechend der Beschaffenheit des Überzugs einzureihen. So gehören z. B. Farbpigmente der obengenannten Art, deren Überzug aus basischem Bleisilicatchromat besteht, zu Unterposition , solche mit Überzug aus Kupferborat oder Calciumplumbat zu Unterposition Pigmente Zubereitungen auf der Grlage von Titandioxid Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition des HS Pigmente Zubereitungen auf der Grlage von Chromverbindungen Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 2, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.

171 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 171 Hierher gehören z. B.: 1. Molybdatrot, das aus Mischkristallen aus Bleimolybdat, Bleichromat im allgemeinen aus Bleisulfat besteht; 2. Mischkristalle aus Blei-, Barium-, Zink- oder Strontiumchromat -sulfat. 3. Pigmente auf der Grlage von Eisenchromat (Sideringelb), Kaliumcalciumchromat oder Chromoxid Pigmente Zubereitungen auf der Grlage von Cadmiumverbindungen Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 3, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze Ultramarin seine Zubereitungen Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 4, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze Lithopone andere Pigmente Zubereitungen auf der Grlage von Zinksulfid Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 5, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze Pigmente Zubereitungen auf der Grlage von Hexacyanoferraten (Ferrocyanide oder Ferricyanide) Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 6, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze Magnetit Hierher gehört nur fein gemahlener Magnetit. Als fein gemahlen gilt Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,045 mm hindurchgeht andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffern 7 13, genannten Erzeugnissen gehören z. B. hierher: 1. Manganblau, ein aus Bariummanganat Bariumsulfat bestehender Farbkörper; 2. künstlicher Ocker, ein Farbpigment auf der Grlage von künstlichen Eisenoxiden; 3. gelbes Farbpigment auf der Grlage von Nickeltitanat. Bei Pigmenten, die aus fein gemahlenen Erzen bestehen, ist der Begriff fein gemahlen auszulegen wie für Magnetit der Unterposition anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil B.

172 172 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel zubereitete Farben, Schmelzglasuren andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, lier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben ähnliche Zubereitungen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 1, beschriebenen Erzeugnisse. Hierher gehören z. B. folgende Erzeugnisse: 1. das als Cobaltaluminat bezeichnete Pigment, das jedoch aus einer nicht stöchiometrischen Mischung von Aluminiumoxid Cobaltoxid besteht; 2. das als Cobaltsilicat bezeichnete Pigment, das eine ebenfalls nicht stöchiometrische Mischung von Siliciumdioxid Cobaltoxid darstellt; 3. Mischungen von Chromoxiden Cobaltoxid; 4. Mischungen von Eisen-, Chrom- Zinkoxiden; 5. Mischungen von Blei- Eisenantimonat; 6. Vanadiumgelb, bestehend aus Zirconiumoxid einer geringen Menge Vanadiumpentoxid; 7. Vanadiumblau, bestehend aus Zirconiumsilicat einer geringen Menge Vanadiumtrioxid; 8. Praseodymgelb, bestehend aus Zirconiumsilicat Praseodymoxid; 9. Eisenrosa (Eisenrot), bestehend aus Zirconiumsilicat Eisenoxid; 10. auf der Grlage von Zinnoxid, Zirconiumoxid, Zirconiumsilicat usw. zubereitete Trübungsmittel Engoben Siehe die Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer andere Hierher gehören im wesentlichen verglasbare Massen. Diese Erzeugnisse stellen sich im allgemeinen in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen dar; sie werden dazu verwendet, Waren aus Keramik oder Eisen durch Aufschmelzen einen zusammenhängenden, gleichmäßigen, glänzenden oder matten, farbigen oder weißen, transparenten oder opaken Überzug zu geben. Diese Erzeugnisse können wie folgt zusammengesetzt sein: 1. aus pulverisierten Mischungen von Glasfritte der Unterposition mit anderen Stoffen, wie z. B. Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Pigmenten; 2. aus pulverisierten Mischungen von Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Calcium- Magnesiumcarbonat usw. (d.h. aus den wasserunlöslichen Bestandteilen der Glasfritte) gegebenenfalls Pigmenten. Diese beiden Typen verglasbarer Massen ergeben durchsichtige, farblose oder farbige Überzüge;

173 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften aus den in den Ziffern 1 2 genannten Erzeugnissen, denen Trübungsmittel zugesetzt sind. In diesem Fall sind die erzielten opaken Überzüge weiß oder farbig; 4. aus Fritte in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen zusammengesetzt hergestellt wie in den Erläuterungen zu den Unterpositionen beschrieben, jedoch daneben noch Farbpigmente, Trübungsmittel oder auch Haftoxide enthaltend. Zu den für die Herstellung von Waren dieser Unterposition verwendeten Farbpigmenten gehören z. B. Cobalt-, Nickel-, Kupfer-, Eisen-, Mangan-, Uran-, Chromoxide -salze. Als Trübungsmittel dienen hauptsächlich Zinnoxid, Zirconiumoxid Zirconiumsilicat, Titanoxid Arsenigsäureanhydrid. Als Haftoxide werden Cobalt- Nickeloxid verwendet flüssige Glanzmittel ähnliche Zubereitungen Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 4, genannten Erzeugnissen feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- der keramischen Industrie Glasfritte anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken Hierher gehören: 1. Glasfritte, die durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser hergestellt wird, die man durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases gewinnt. Diese Ausgangsstoffe sind z. B.: Siliciumdioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium-, Barium- Magnesiumcarbonat, Natrium- Kaliumsulfat, Natrium- Kaliumnitrat, Bleioxide (Bleiglätte Mennige), Kaolin, Feldspat, Borax, Borsäure. Glasfritte dieser Unterposition wird hauptsächlich zum Herstellen von Schmelzglasuren anderen verglasbaren Massen verwendet. Sie unterscheidet sich von den verglasbaren Massen der Unterpositionen durch das Fehlen von Pigmenten, Trübungsmitteln Haftoxiden dadurch, daß sie nach der Schmelzverglasung unter Hitzeeinwirkung eine mehr oder weniger durchsichtige, aber nicht einheitlich opake oder farbige Fläche ergibt; 2. Pulver Granalien von Glas, durch Zerkleinern oder Zerstoßen von Scherben Abfällen von Glas hergestellt. Diese Waren sowie gewisse Glasfritten aus Ziffer 1 werden beim Herstellen von Glaspapier Glasleinwand, zum Herstellen poröser Gegenstände (Scheiben, Platten, Rohre usw.) für verschiedene Laborzwecke verwendet; 3. sogenanntes Überfangglas als Pulver, Granalien usw.; dies ist ein Spezialglas, das zum Verzieren von Glaswaren Keramikwaren verwendet wird. Es schmilzt leichter (Schmelzpunkt zwischen 540 C 600 C), ist spezifisch schwerer als das meiste gewöhnliche Glas, im allgemeinen opak, kann jedoch auch transparent, farblos oder unterschiedlich gefärbt sein. In Form von Brocken gehört es zu Position , in Stäben, Stangen oder Röhren zu Unterposition oder ; 4. Glas in Form von Schuppen oder Flocken, auch gefärbt oder versilbert, zum Verzieren, hergestellt durch Zerkleinern von kleinen dünnen geblasenen Glaskugeln; 5. Vitrit, auch Glasschaum genannt, in Form von Pulver oder Granalien, das aus einer schwammigen je nach den darin enthaltenen Verunreinigungen weißen, grauen oder schwarzen Masse gewonnen vor allem beim Herstellen von elektrischen Isolatoren (Glühlampensockeln usw.) verwendet wird. Hierher gehören jedoch nicht kleinste Glaskügelchen (Mikrokugeln) zum Überziehen von Lichtbildwänden, Verkehrsschildern usw. (Unterposition ).

174 174 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3212 Pigmente (einschließlich Metallpulver -flitter), in nichtwäßrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf Prägefolien Siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 32 sowie die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil B. Pigmente (einschließlich Metallpulver -flitter), in nichtwäßrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art Siehe die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil A Perlenessenz Zu den Metallpulvern -flittern gehören z. B.: 1. Zinkpulver, unverträglich mit sauren Bindemitteln, jedoch ein ausgezeichnetes Rosthemmungspigment; 2. Pulver aus nichtrostendem Stahl Nickel, Schuppenpigmente, die in bestimmten säurefesten Antikorrosionsanstrichfarben verwendet werden; 3. Bleipulver, ein Pigment mit basischer Reaktion, das als Rosthemmer (gegebenenfalls mit Mennige oder basischem Bleisulfat gemischt) in Ölanstrichfarben oder fetten Lacken für den Erstanstrich von großen Stahlobjekten (Gerüste von Schuppen, Brücken, Viadukten usw.) verwendet wird; 4. Kupfer- Bronzepulver, deren schuppige Teilchen in Alkohol-, Natur- oder Kunstharzlacken für verzierende Überzüge schimmern. Perlenessenz dieser Unterposition ist eine Suspension perlmutterartiger Guaninflitter, die aus den Schuppen bestimmter Fische erhalten werden, in einem Medium, das üblicherweise aus Cellulosenitrat Amylacetat besteht. Hierher gehören auch synthetische Erzeugnisse, die z. B. basisches Bleicarbonat, Bleiarsenat oder titanüberzogenen Glimmer enthalten wie die natürliche Perlenessenz aussehen. Synthetische Perlenessenz wird auch als perlmutterartiges Diquecksilberdichlorid bezeichnet. Perlenessenz wird zum Herstellen von künstlichen Perlen Nagellack verwendet Färbemittel andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf Siehe die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil C.

175 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 175 KAPITEL 33 ETHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL 3301 Etherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich konkrete oder absolute Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate etherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus etherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer wäßrige Lösungen etherischer Öle Bestimmte Bestandteile der etherischen Öle können das Aroma verändern, es besteht daher ein Interesse daran, zie zu entfernen; dies ist der Fall bei Terpenkohlenwasserstoffen insbesondere bei den Terpenen im eigentlichen Sinne (Pinen, Camphen, Limonen, usw.). Terpenfreie etherische Öle werden durch verschiedene, der Zusammensetzung des behandelten Öls entsprechende Verfahren gewonnen, insbesondere durch fraktionierte Destillation im Vakuum, fraktionierte Kristallisation durch Abkühlung auf niederige Temperatur, Zerlegen mit Hilfe bestimmter Lösungsmittel usw. Nicht terpenfrei gemachte etherische Öle sind solche, die ihre Terpenbestandteile noch enthalten, sowie etherische Öle, die von Natur aus terpenfrei sind, z. B. Wintergrünöl Senföl etherische Öle von Citrusfrüchten Die etherischen Öle von Citrusfrüchten werden aus den Schalen dieser Früchte gewonnen. Ihr Geruch ist angenehm gleicht dem der Frucht, aus der sie hergestellt sind. Orangenblütenöl (Neroliöl) gilt nicht als etherisches Öl von Citrusfrüchten gehört zu Unterposition oder terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus etherischen Ölen andere Siehe die Erläuterungen zu Position 3301 des HS, Teil C. Hierher gehören z. B.: 1. konzentrierte Lösungen von etherischen Ölen in Fetten, festen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen (siehe die Erläuterungen zu Position 3301 des HS, Teil B); 2. destillierte aromatische Wässer wäßrige Lösungen von etherischen Ölen (siehe die Erläuterungen zu Position 3301 des HS, Teil D erster vierter Absatz) Zubereitete Haarbehandlungsmittel Haarwässer Haarwässer sind flüssig aufzutragende Haarpflegemittel, die auf das Haar oder die Kopfhaut einwirken sollen. Es handelt sich im allgemeinen um wäßrige oder alkoholischwäßrige Lösungen.

176 176 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 34 SEIFEN; ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE; ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, DENTALWACHS UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS 3401 Seifen; als Seife verwendbare organische grenzflächenaktive Stoffe Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken) Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3401 des HS, Teil I siebter Absatz Ziffer 1, die in den Teilen II III der gleichen Erläuterungen erfaßten Waren zur Körperpflege andere Hierher gehören insbesondere flüssige oder pastenförmige Seifen Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel zubereitete Form- Trennöle, auf der Grlage von Schmierstoffen) Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten zubereitete Schmiermittel für Maschinen, Apparate Fahrzeuge Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3403 des HS, erster Absatz Buchstabe A, aufgeführten Zubereitungen, die weniger als 70 GHT Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Nicht hierher gehören derartige Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr. Ist der Gehalt an diesen Ölen für die Zubereitung charakterbestimmend, gehört sie zu Position , anderenfalls zu Unterposition andere Hierher gehören Zubereitungen der im Wortlaut der Position 3403 erwähnten Art, die weder Erdöl noch Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Als Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien gelten die in Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Waren. Hierher gehören z. B.: 1. aus Molybdändisulfid Polypropylenglykol bestehende Schmiermittelzubereitungen andere Schmiermittelzubereitungen auf der Grlage von Molybdändisulfid, auch konzentriert oder in Form von Stäben, Stiften, Plättchen, Folien dergleichen;

177 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Form- Trennöle, d.h. Zubereitungen, die aus einer wäßrigen Dispersion von Polyethylenwachs Aminoalkoholseife bestehen; 3. Schmiermittelzubereitungen auf der Grlage von Natrium- oder Calciumseife Borax zum Schützen Schmieren von Stahldraht vor der Bearbeitung in der Drahtziehmaschine zubereitete Schmiermittel für Maschinen, Apparate Fahrzeuge Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3403 des HS, erster Absatz Buchstabe A, erfaßten Erzeugnisse, die weder Erdöl noch Öl aus bituminösen Mineralien enthalten Künstliche Wachse zubereitete Wachse zubereitete Wachse, einschließlich Siegellack Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3404 des HS, erster Absatz Buchstaben B C, aufgeführten Wachse andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3404 des HS, erster Absatz Buchstabe A, aufgeführten Wachse Schuhcreme, Möbel- Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten -pulver ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position Schuhcreme ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel Die zum Herstellen von Schuhpflegemitteln verwendeten Rohstoffe bestehen im allgemeinen aus tierischen, pflanzlichen, mineralischen oder künstlichen Wachsen, flüchtigen Lösungsmitteln (Terpentinöl, Testbenzin usw.), Farbstoffen verschiedenen anderen Substanzen (z. B. Alkohol, Borax, künstliche Essenzen, Emulgiermittel). Lederfärbemittel, insbesondere Färbemittel für Wildlederschuhe, weisen nicht die Beschaffenheit von Schuhpflegemitteln auf gehören deshalb zu Unterposition (sofern sie, wie es im allgemeinen der Fall ist, in Formen oder Verpackungen für den Einzelverkauf gestellt werden). Schuhweiß ist gleichfalls von dieser Position ausgeschlossen, es gehört zu Unterposition Schuhfett gehört im allgemeinen zu Unterposition oder Möbel- Bohnerwachs ähnliche Zubereitungen Die Waren, die zur Pflege von Holz (Parkett, Möbel, Täfelungen) verwendet werden, reinigen diese Gegenstände hinterlassen auf der Oberfläche einen Schutzfilm, der nach Trocknen gegebenenfalls Polieren eine Farbauffrischung oder ein glänzendes Aussehen bewirkt. Waren dieser Art werden im allgemeinen in Dosen, Kanistern, Flaschen, Kissen oder Sprühdosen gehandelt. Zu ihrer Herstellung werden häufig neben Wachsen, Lösungsmitteln, Farbstoffen den den Schuhpflegemitteln zugesetzten Spezialsubstanzen auch einige der folgenden Erzeugnisse verwendet: Fettsäuren, pflanzliche Öle (Palmöl, Leinöl usw.), Mineralöle, Seifen oder andere grenzflächenaktive Stoffe, Harze (Kopal, Kolophonium usw.), Silicone, Riechmittel (Fichtennadelöl, Rosmarinöl usw.), Insektizide usw., jedoch keine Schleifstoffe.

178 178 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Poliermittel für Karosserien ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metall Karosseriepflegemittel bestehen im allgemeinen aus einer wachshaltigen Emulsion oder Lösung enthalten Silicone, Öle, Emulgiermittel gegebenenfalls weiche Schleifstoffe Scheuerpasten -pulver ähnliche Zubereitungen Scheuerpulver für Ausgüsse, Badewannen, Waschbecken, Fliesen usw. bestehen aus Gemischen sehr fein zerkleinerter Schleifmittel (Bimsstein, Sandstein usw.) pulverförmigen Reinigungsmitteln (anionaktive grenzflächenaktive Stoffe, Seifenpulver, Natriumphosphat, wasserfreies Natriumcarbonat usw.). Sie sind im allgemeinen in Dosen oder Beuteln aufgemacht. Scheuerpasten sind eine Art der Scheuermittel, die dadurch hergestellt werden, daß man Scheuerpulver bindet, z. B. durch eine Lösung von Wachs zum Polieren von Metall andere Poliermittel für Metall geben durch Reinigen der Oberfläche oxidiertem, verschmutztem oder patiniertem Metall sein ursprüngliches Aussehen wieder. Dieses Ergebnis wird durch Abschleifen (mechanische polierende Wirkung eines Schleifmittels) durch chemische oder reinigende Einwirkungen von Säuren oder Alkalien auf die Oxide, Sulfide andere Verschmutzungen erzielt. Die zum Herstellen von Poliermitteln für Metall verwendeten Rohstoffe sind sehr fein zerkleinerte Schleifstoffe (Bimsstein, Kreide, Kieselgur, Tripel, Bentonit, Kieselerde usw.), Säuren (Oxalsäure, Ölsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure usw.), flüchtige Lösungsmittel (Testbezin, Trichlorethylen, vergällter Alkohol usw.), Alkalien (Ammoniak, Soda usw.), grenzflächenaktive Stoffe, wie z. B. sulfierte Fettalkohole, sowie Fette, Seifen gelegentlich Farbstoffe synthetische Riechstoffe. Poliermittel für Metall werden in Form von Pulver, Pasten, Preßstücken, als Creme oder Pomaden, Flüssigkeiten usw. verkauft. Je nach Fall gelangen sie in Flaschen, Metallkanistern, Tuben, Dosen, Beuteln oder in Form von Blöckchen, Kegeln, Stäbchen usw. in den Handel. Hierher gehören insbesondere: 1. Poliermittel für Glas, die im allgemeinen aus Wasser, Alkoholen, einer geringen Menge von Ammoniak oder von Säuren (Oxalsäure, Weinsäure usw.) einem weichen Schleifstoff bestehen; 2. Erzeugnisse zum Polieren, Glänzendmachen oder Feinschleifen anderer Stoffe.

179 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 179 KAPITEL 35 EIWEISSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME 3501 Casein, Caseinate andere Caseinderivate; Caseinleime Casein Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3501 des HS, Buchstabe A Ziffer 1, genannten Caseintypen. Sie gehören unabhängig von dem zu ihrer Gewinnung angewandten Fällungsverfahren zu dieser Unterposition, wenn sie 15 GHT oder weniger Wasser enthalten; anderenfalls gehören sie zu Position anderes Das Casein dieser Unterposition wird insbesondere zum Herstellen von Lebensmitteln zum Diätgebrauch (Biskuits, Diätbrot) verwendet; es kann auch zur Zubereitung von Futtermitteln dienen Caseinleime Caseinleime, auch Kaltleime genannt, sind Zubereitungen auf der Grlage von Casein Kalk mit weiteren Stoffen, z. B. kleinen Mengen von Borax Ammoniumchlorid. Sie dürfen auch Füllstoffe, wie z. B. Feldspat oder Kreide, enthalten. Calciumcaseinat ohne Zusatz anderer Stoffe gehört zu Unterposition , obwohl es als Leim verwendet werden kann andere Hierher gehören die Caseinate anderen Caseinderivate, die in den Erläuterungen zu Position 3501 des HS, Buchstabe A Ziffer 2 bzw. 3, genannt sind. Caseinate haben das Aussehen von weißem oder leicht gelblichem Pulver, das nahezu geruchlos ist Peptone ihre Derivate; andere Eiweißstoffe ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 35. Milcheiweißkonzentrate werden im allgemeinen aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose Mineralsalze, z. B. durch das Verfahren der Ultrafiltration, gewonnen. Sie setzen sich im wesentlichen aus Casein Molkeeiweiß (Lactoglobuline, Milchalbumin usw.) etwa im Verhältnis 4 zu 1 zusammen. Ihr Proteingehalt wird berechnet, indem man den Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von nicht mehr als 85 GHT gehören zu Unterposition Zubereitete Leime andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

180 180 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger Wegen der Aufmachung dieser Waren siehe die Erläuterungen zu Position 3506 des HS, erster Absatz Buchstabe A. Hierher gehört z. B. Methylcelluloseleim, der aus Flocken oder Klümpchen besteht, die durch bloßes Auflösen in Wasser einen Klebstoff ergeben, der insbesondere zum Kleben von Tapeten verwendet wird andere Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3506 des HS, erster Absatz Buchstabe B Ziffern 1 3, aufgeführten Erzeugnissen z. B. Klebstoffe auf der Grlage von Flechten, Mehlklebstoffe Agar-Agarklebstoffe Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen andere Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3507 des HS aufgeführten Erzeugnissen, Lab seine Konzentrate, Lipoproteinlipase Aspergillus-Alkalin Protease ausgenommen, z. B. Asparaginase, Penicillinase Kallidinogenase (INN) (Kallikrein).

181 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 181 KAPITEL 36 PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALLEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre Hierher gehören nur die in den Erläuterungen zu Position 3603 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A, beschriebenen Erzeugnisse Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen dergleichen, Knallkörper andere pyrotechnische Artikel Feuerwerkskörper andere Siehe die Erläuterungen zu Position 3604 des HS, erster Absatz Ziffer 1 Buchstabe a). Neben den in den Erläuterungen zu Position 3604 des HS, erster Absatz Ziffer 1 Buchstabe b), Ziffer 2 zweiter Absatz, genannten Erzeugnissen gehören hierher z. B. Zündstreifen, die in Grubensicherheitslampen mit Flamme verwendet werden, um das Auftreten von Grubengas in Bergwerksstollen anzuzeigen. Die einzelnen Zünder sind auf Bändchen aus Spinnstoff von geringer Breite (ungefähr 4 mm) etwa 35 cm Länge aufgebracht. Auf den Bändchen, die meistens aufgerollt sind, befinden sich im allgemeinen dreißig Zünder.

182 182 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 37 ERZEUGNISSE ZU PHOTOGRAPHISCHEN ODER KINEMATOGRAPHISCHEN ZWECKEN 3702 Photographische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); photographische Sofortbild- Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet Mikrofilme; Filme für graphische Zwecke Mikrofilme Mikrofilme dieser Unterposition unterscheiden sich im allgemeinen nicht von kinematographischen Filmen; sie werden für die Reproduktion von Dokumenten, Bild für Bild, benutzt. Sie werden ferner für die Reproduktion von Computer- listings verwendet tragen dann die Kurzbezeichnung COM. Mikrofilme dieser Unterposition haben im allgemeinen eine Breite von 8 mm, 16 mm oder 35 mm eine Länge von r 30 m, 61 m, 122 m oder 305 m. Die Filme für graphische Zwecke werden im Druckgewerbe zur photomechanischen Bild Textwiedergabe verwendet (z. B. Photolithographie, Heliographie, Photochromotypographie, Photokopie). Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , erster Absatz Filme für graphische Zwecke Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , zweiter Absatz Filme für graphische Zwecke Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , zweiter Absatz Filme für graphische Zwecke Siehe die Erläuterungen zu Unterposition , zweiter Absatz Mikrofilme; Filme für graphische Zwecke Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Mikrofilme; Filme für graphische Zwecke Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Photographische Platten Filme, belichtet entwickelt, ausgenommen kinematographische Filme Mikrofilme Hierher gehören durch photographisches Verfahren hergestellte, verkleinerte Reproduktionen von Dokumenten (z. B. Geschäftspapiere, Archive, technische Zeichnungen Pläne). Der Mikrofilm ist ein Planfilm ( Mikrofiches ) oder Rollfilm, der aus einer Anzahl von Mikrobildern besteht. Mikrofiches, auch gerahmt, gehören ebenfalls hierher. Dagegen gehören Mikroreproduktionen auf photographischem Papier, belichtet entwickelt (in Form von Mikrokarten, Büchern usw.), zu Unterposition

183 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften für graphische Zwecke Waren dieser Unterposition enthalten Texte, Zeichnungen oder Bilder, die im Druck in Originalgröße wiedergegeben werden Kinematographische Filme, belichtet entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung andere Als Tonfilme gehören nur solche Filme hierher, bei denen Bild Ton auf demselben Streifen aufgezeichnet sind. Bei Tonfilmen aus zwei Streifen ist, auch wenn beide Streifen zusammen gestellt werden, jeder nach eigener Beschaffenheit einzureihen; d. h. der Tonstreifen ist entsprechend der Breite den Unterpositionen oder den Unterpositionen zuzuweisen, der Bildstreifen gehört hierher oder zu den Unterpositionen (Anwendung der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 37) Negative; Zwischenpositive Hierher gehören z. B.: 1. Originalnegative; 2. Zwischenpositive, die von Originalnegativen gezogen sind; sie heißen im Schwarzweißverfahren contretype positifs, positifs marron, Lavendel- (Malven-)Positive, masterpositives, masterprints, fine-grain-masterprints, Lavender oder duplicating-positives im Farbverfahren contretypepositifs, interpositives oder intermediate positives ; sie haben einen leicht lavendelfarbenen oder leicht kastanienbraunen, manchmal auch farblosen Schichtträger. Diese Filme werden üblicherweise nicht zur Vorführung benutzt; sie dienen lediglich zum Ziehen der Kopien. In Ausnahmefällen können diese Zwischenpositive auch für Ansichtszwecke, für die Durchführung des Schnitts oder die nachträgliche Synchronisation eines Films verwendet werden. Zu den Zwischenpositiven gehören auch die drei Schwarzweißpositive, die mit Hilfe von Filtern (blau, grün rot) vom farbigen Originalnegativ erhalten werden. Von diesen Schwarzweißpositiven wird mittels analoger Filter ein Farb-Zwischennegativ angefertigt, von dem die zur Vorführung bestimmten Positivkopien hergestellt werden; 3. Duplikat-Negative, die von Zwischenpositiven gezogen für den Abzug positiver Kopien für die Vorführung bestimmt sind; sie heißen im Schwarzweißverfahren Dup-Negative oder duplicating-negatives im Farbverfahren intermediate negatives oder Zwischennegative ( 1 ); 4. Umkehr-Duplikatnegative, die im Farbverfahren unmittelbar vom Originalnegativ im Umkehrverfahren hergestellt werden. Von ihnen werden die für die Vorführung bestimmten Kopien gezogen; 5. Matrixfilms (rot, grün, blau), die in einem Farbverfahren von Negativen hergestellt von denen die für die Vorführung bestimmten Kopien gezogen werden. ( 1 ) Gleichbedeutende Bezeichnungen: Dup-Negativ: contretype négatif (Französisch) dupe negative (Englisch) controtipi negative (Italienisch) duplicaat-negatief (Niederländisch); Zwischennegativ: internégatif (Französisch) intermediate negative (Englisch) internegativi (Italienisch) internegatief (Niederländisch).

184 184 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Soweit sie eine Breite von 35 mm oder mehr haben, besitzen alle diese Filme, ausgenommen matrixfilms, gewöhnlich die Negativ-Lochung ( tonnenförmig ). Dadurch können u. a. die Zwischenpositive mit farblosem Schichtträger von den zur Vorführung bestimmten, mit Positiv-Lochung versehenen Positivfilmen unterschieden werden. Positiv-Lochnung Negativ-Lochnung Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß Filme aus bestimmten Ländern (insbesondere der ehemaligen UdSSR) eine Einheitslochung (Dubray-Howell) aufweisen, die der normalen Positiv-Lochung sehr ähnlich ist die bei Originalnegativen, Zwischenpositiven, Zwischennegativen auch bei den für die Vorführung bestimmten positiven Kopien vorkommt. Matrixfilms haben die Positiv-Lochung ; man kann sie jedoch an ihrer Dicke (fast doppelt so dick wie Positive), an ihrer meist kastanienbraunen Färbung an einem gewissen Relief der Bilder erkennen andere Positive Hierher gehören je nach ihrer Breite die für die Vorführung bestimmten Filme. Positive Filmstreifen mit zwei oder mehr Aufzeichnungen nebeneinander sind nach der Breite Länge einzureihen, die sich nach dem Zerschneiden für den vorführfertigen Film ergibt. Daher gilt z. B. ein 35 mm breiter 100 m langer Film, bestehend aus vier Aufzeichnungen von je 8 mm Breite Abfallstreifen, als Film von 8 mm Breite 400 m Länge.

185 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 185 Filmstreifen mit mehreren Aufzeichnungen A = Abfallstreifen. B = 8 mm filme nach dem Zerschneiden andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Negative; Zwischenpositive Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Positive Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Wochenschaufilme Der Begriff Wochenschaufilme ist in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 37 bestimmt.

186 186 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE 3801 Künstlicher Graphit; kolloider oder halbkolloider Graphit; Zubereitungen auf der Grlage von Graphit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen künstlicher Graphit Siehe die Erläuterungen zu Position 3801 des HS, Ziffer kolloider halbkolloider Graphit Siehe die Erläuterungen zu Position 3801 des HS, Ziffer anderer Hierher gehört kolloider Graphit in Suspension in Wasser oder anderen Medien als Öl kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen Siehe die Erläuterungen zu Position 3801 des HS, Ziffer 3 Buchstabe b) Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht Aktivkohle Die hierher gehörende Aktivkohle hat eine Iod-Zahl von 300 oder mehr nach ASTM D (Iod-Adsorption in mg je g Kohle) andere Aktivierte Diatomeenerden dieser Unterposition, die in Gegenwart von Sintermitteln wie Natriumchlorid oder Natriumcarbonat calciniert werden (siehe die Erläuterungen zu Position 3802 des HS, Teil A dritter Absatz Buchstabe b) Ziffer 1), weisen im allgemeinen folgende Merkmale auf: sie sind weiß verfärben sich bei erneutem Brennen nicht, der ph-wert einer zehnprozentigen wäßrigen Suspension liegt zwischen 7,5 10,5, ihr Glühverlust bei 900 C beträgt weniger als 0,5%, ihr in Na 2 O ausgedrückter Natriumgehalt beträgt mehr als 1,5 % Tallöl, auch raffiniert roh Siehe die Erläuterungen zu Position 3803 des HS, erster zweiter Absatz Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 3803

187 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Sulfitablaugen Sulfitablaugen werden durch weitgehende Konzentration von Ablaugen aus der Zellstoffherstellung im Bisulfitverfahren gewonnen. Diese Laugen wurden gegebenenfalls vorher geeigneten chemischen Behandlungen unterworfen, um ihren Säuregrad oder ihre Alkalinität, ihren Aschegehalt, ihre Farbe kolloidalen Eigenschaften zu ändern Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl anderes rohes para-cymol; Pine-Oil, alpha-terpineol als Hauptbestandteil enthaltend Balsamterpentinöl Hierher gehört nur das Erzeugnis, das ausschließlich unmittelbar durch Wasserdampfdestillation von solchen Balsamen gewonnen wird, die man durch Anzapfen lebender Koniferen, insbesondere Kiefern, erhält Holzterpentinöl Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 3805 des HS, zweiter Absatz Ziffer 2 Buchstabe a), beschriebene Erzeugnis Sulfatterpentinöl Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 3805 des HS, zweiter Absatz Ziffer 2 Buchstabe b), beschriebene Erzeugnis Pine-Oil Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 3805 des HS, zweiter Absatz Ziffer 5, beschriebene Erzeugnis andere Hierher gehört z. B. Balsamterpentinöl, dem beta-pinen (durch fraktionierte Destillation anschließendes Mischen der übrigen Fraktionen) auf einen geringen Rest entzogen wurde. Dieses Erzeugnis wird unter der Bezeichnung rekonstituiertes Balsamterpentinöl gehandelt Kolophonium Harzsäuren, deren Derivate; leichte schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze) Kolophonium Harzsäuren Siehe die Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil A Salze des Kolophoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolophonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolophoniumaddukten Siehe die Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil B Harzester Siehe die Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil C.

188 188 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil D Ziffer I, genannten Derivate des Kolophoniums der Harzsäuren sowie disproportioniertes (dismutiertes) Kolophonium, bei dem ein Teil der Harzsäuren dehydriert, ein Teil hydriert ist, technische Harzamine (z. B. Dehydroabietylamin) technische Harznitrile; 2. die in den Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil D Ziffer II, genannten leichten schweren Harzöle; 3. die in den Erläuterungen zu Position 3806 des HS, Teil D Ziffer III, genannten Schmelzharze Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech ähnliche Zubereitungen auf der Grlage von Kolophonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech Holzteere Siehe die Erläuterungen zu Position 3807 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A Ziffer andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3807 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A Ziffern 2 3 sowie Buchstaben B, C D, aufgeführten Waren Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen Fliegenfänger) Insektizide Siehe die Erläuterungen zu Position 3808 des HS, Ziffer I nach den Sternchen Fungizide Siehe die Erläuterungen zu Position 3808 des HS, Ziffer II nach den Sternchen Zubereitungen auf der Grlage von Kupferverbindungen Hierher gehören z. B.: 1. Bordeauxbrühe (Kupferkalkbrühe) auf der Grlage von Kupfersulfat gelöschtem Kalk, die in der Landwirtschaft als Fungizid verwendet wird; 2. Zubereitungen auf der Grlage von basischem Kupferchlorid basischem Kupfersulfat, Kupferoxychlorid, Kupfersilicat, Kupferacetoarsenit, Kupferoxid, Kupferhydroxid oder Kupfercarbonat, für den gleichen Verwendungszweck; 3. Zubereitungen auf der Grlage von Kupfernaphthenat oder Kupferphosphat, die dazu dienen, Spinnstoffe ligninhaltige Stoffe gegen Pilzbefall zu schützen; 4. Chelate organischer Kupfersalze mit Metallseifen. Diese Zubereitungen können in Form von Pulvern, Lösungen oder Pastillen, lose oder in Aufmachung für den Einzelverkauf gestellt werden. Sie können neben Kupferverbindungen auch andere Wirkstoffe enthalten, wie z. B. Zink- oder Quecksilberverbindungen.

189 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Pflanzenwuchsregulatoren Pflanzenwuchsregulatoren sind Stoffe, die die normalen physiologischen Vorgänge in Pflanzen in einem willkürlich bestimmten Sinn beeinflussen. Mit ihnen werden entweder die Pflanzen selbst, Teile davon oder aber der Boden behandelt. Sie können z. B. eine Wirkung haben auf: a) Gesamtwachstum; b) Längenwachstum (Verringerung oder Vergrößerung der Höhe), c) Größe oder Form der Knollen, d) Abstand der Internodien (Verbesserung der Windfestigkeit), e) Anzahl der Früchte /oder deren Größe, f) Gehalt an Reservestoffen (Kohlenhydrate, Proteine, Fette), g) Blütezeit /oder Fruchtreifung, h) Unfruchtbarkeit, ij) Anzahl der weiblichen Blüten. Pflanzenwuchsregulatoren können in vier große Gruppen unterteilt werden: 1. Auxine, die auf das Längenwachstum der Stengel, die Bildung von Wurzeln die Entwicklung der Früchte wirken. Das wichtigste Auxin ist Indol-3-ylessigsäure; 2. Gibberelline, die unter anderem das Wachstum der Knospen die Blüte fördern. Sie leiten sich alle von der Gibberellinsäure ab; 3. Cytokinine, die unter anderem die Zellteilung fördern das Altern der Pflanze verlangsamen. Die bekanntesten sind Kinetin (6-Furfurylaminopurin) Zeatin; 4. Wachstumsverzögerer. Nicht hierher gehören: a) Düngemittel; b) Bodenverbesserungsmittel; c) Herbizide mit oder ohne selektive Wirkung (Unterpositionen ); d) Keimhemmungsmittel (Unterposition ) Desinfektionsmittel Siehe die Erläuterungen zu Position 3808 des HS, Ziffer IV nach den Sternchen, erster dritter Absatz.

190 190 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen andere Erzeugnisse Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen auf der Grlage von Stärke oder Stärkederivaten Neben den Erzeugnissen Zubereitungen auf der Grlage von Stärke, die in den Erläuterungen zu Position 3809 des HS, dritter Absatz Buchstabe A Ziffern 1 11 Buchstabe B Ziffern 1 2, beschrieben sind, gehören hierher solche aus Mischungen von Stärke mit Borax oder Carboxymethylcellulose (Hemdenstärke) sowie aus Mischungen von löslicher Stärke Kaolin, die zur Verwendung bei der Papierherstellung bestimmt sind andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3809 des HS, dritter Absatz Buchstaben A, B C, genannten, keine Stärke enthaltenden Erzeugnisse Zubereitungen, z. B.: 1. verschiedene Appreturen, die in der Textilindustrie dazu verwendet werden, Gewebe knitterfest zu machen oder ihr Einlaufen zu verhindern. Dazu gehören z. B. Vorkondensate von Harnstoff-Formaldehyd, Melamin-Formaldehyd Glyoxaldiharnstoff- Formaldehyd, sofern sie weder die Merkmale von Polykondensationserzeugnissen im Sinne von Kapitel 39 noch von chemisch einheitlichen Verbindungen (Kapitel 29) besitzen. Ferner gehören hierher die wäßrigen Lösungen chemisch einheitlicher Verbindungen dieser Art (z. B. Dimethylolharnstoff, Trimethylolmelamin), sofern ihnen ein Riechstoff zugesetzt worden ist, um den durch die teilweise Zersetzung des Erzeugnisses entstehenden Formaldehydgeruch zu überdecken; 2. die Appreturen, die den Geweben nicht nur eine wirkungsvolle wasserabweisende Imprägnierung verleihen, sondern sie auch widerstandsfähig gegen Öl Schmutz machen dennoch luftdurchlässig lassen; 3. antielektrostatische Appreturen, d. h. Zubereitungen, die der Aufladung von Spinnstoffasern Geweben mit statischer Elektrizität entgegenwirken. Im allgemeinen handelt es sich um Zubereitungen aus wasserlöslichen vorkondensierten Polyelektrolyten, die auf der Spinnstoffaser nach kurzer Behandlung bei mäßiger Temperatur weitgehend wasserunlösliche, vernetzte Polykondensate zu bilden vermögen, um wiederholter Naß Trockenwäsche zu widerstehen. Zu dieser Warengruppe gehören Erzeugnisse aus einem linearen, wasserlöslichen, basischen Polyamid, hergestellt aus einer Dicarbonsäure (z. B. Adipin-, Bernstein-, Terephthalsäure) Polyaminen, die eine oder mehrere sekäre Aminogruppen (z. B. Diethylentriamin, Triethylenetetramin) enthalten, einem alkylierend wirkenden Erzeugnis (das vernetzend wirkt daher das Polyamid durch geeignete Wärmebehandlung unlöslich machen kann) aus z. B. bestimmten Dihalogeniden (Polyethylenglykoldijodid von verhältnismäßig niedrigem Molekulargewicht, Epichlorhydrin usw.); 4. Flammschutzmittel, die die Brennbarkeit z. B. von Textilien oder Leder herabsetzen. Diese Erzeugnisse sind im wesentlichen Zubereitungen auf der Grlage von Ammoniumsalzen, Borsäure, Chlorparaffinen, Antimonoxid, Zinkoxid, anderen Metalloxiden bestimmten organischen Stickstoff- oder auch Phosphorverbindungen.

191 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditives andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten auf der Grlage von Tetraethylblei (Ethylfluid) Hierher gehören Erzeugnisse, in denen Tetraethylblei der einzige Bestandteil mit Antiklopfwirkung ist andere Hierher gehören Erzeugnisse, bei denen Tetramethylblei, Ethylmethylblei oder ein Gemisch von Tetraethyl- Tetramethylblei der einzige oder hauptsächliche Antiklopf-Wirkstoff ist Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen auf Trägern fixierte Katalysatoren Auf Trägern fixierte Katalysatoren sind Katalysatoren der üblichen Art, die an einem Träger im allgemeinen durch Tränken, gemeinsames Ausfällen oder Mischen fixiert sind. Sie bestehen im allgemeinen aus einem oder mehreren an einen Träger fixierten aktiven Substanzen oder aus Gemischen auf der Grlage von aktiven Substanzen. Meistens bestehen diese aktiven Substanzen aus bestimmten Metallen in Form sehr feiner Pulver, aus deren Oxiden oder manchmal auch aus anderen Verbindungen. Die am meisten verwendeten Metalle sind die der VIII. Gruppe des periodischen Systems (vor allem Cobalt, Nickel, Palladium Platin), Vanadium, Molybdän, Chrom, Kupfer Zink. Der Träger besteht im allgemeinen aus Aluminiumoxid, Kieselgel, Kieselgur (diese Stoffe können auch aktiviert sein), keramischen Stoffen usw. Diese Zubereitungen werden in zahlreichen industriellen Verfahren zum Herstellen organischer oder anorganischer Verbindungen bei der Erdölraffination verwendet (z. B. bei der Ammoniaksynthese, bei der Fetthärtung, bei der Hydrierung von Olefinen). Zu diesen Katalysatoren gehören ferner: 1. bestimmte Zubereitungen auf der Grlage von Verbindungen der Übergangsmetalle. Ihre Aufgabe besteht darin, während des Verbrennungsprozesses die Oxidation damit die Beseitigung von Verkohlungsrückständen (z. B. bei Heizkesseln Brennern) zu Kohlendioxid zu erleichtern; 2. Katalysatoren für Nachverbrenner, die zum Einbau in die Auspuffrohre von Kraftfahrzeugen bestimmt sind durch die Oxidation des Kohlenmonoxids zu Kohlendioxid sowie durch Umwandlung anderer toxischer (heterocyclischer) Verbrennungserzeugnisse des Benzins die umweltverschmutzende Wirkung der Auspuffgase verringern sollen andere Hierher gehören Mischungen von Verbindungen, deren qualitative quantitative Zusammensetzung von der zu katalysierenden Reaktion abhängt. Sie werden allgemein beim Herstellen von Kunststoffen verwendet häufig Initiatoren, Kettenüberträger, Terminatoren oder Telomere Vernetzungsmittel genannt.

192 192 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Von diesen Erzeugnissen sind besonders zu erwähnen: 1. radikalbildende Katalysatoren Dies sind Zubereitungen auf der Grlage organischer Stoffe, die sich unter den Reaktionsbedingungen langsam zersetzen dabei Bruchstücke bilden, die ungepaarte Elektronen aufweisen. Durch Zusammenstoß mit dem Ausgangsmonomer führen sie zu einer chemischen Bindung bilden dabei neue freie Radikale, die imstande sind, den Prozeß zu wiederholen die Kettenbildung fortsetzen. Hierzu gehören: a) Zubereitungen auf der Grlage organischer Peroxide R-O-O-R (Lösungen von organischen Peroxiden wie z. B. Acetylperoxid Dibenzoylperoxid). Während der Reaktion bilden sich die Radikale RO R O, die aktivierende Funktionen ausüben; b) Zubereitungen auf der Grlage von Azoverbindungen (z. B. Azo-isobutyronitril), die sich während der Reaktion unter Stickstoffentwicklung zersetzen dabei freie Radikale bilden; c) Redox-Zubereitungen (z. B. Mischungen von Kaliumperioxid mit Dodecylmercaptan), bei denen aktivierende Radikale durch eine Redox-Reaktion gebildet werden. 2. Ionische Katalysatoren Dies sind im allgemeinen organische Lösungen ionenbildender Stoffe, welche die Fähigkeit haben, sich an Doppelbindungen anzulagern in dem entstehenden Produkt aktive Zonen zu bilden. Hierzu gehören z. B.: a) Katalysatoren vom Ziegler Typ zum Herstellen von Polyolefinen (z. B. Mischungen von Titantetrachlorid mit Triethylaluminium); b) Katalysatoren vom Ziegler-Natta Typ (Stereokatalysatoren, Orientierungskatalysatoren) wie Mischungen von Titantrichlorid mit Trialkylaluminium zum Herstellen von isotaktischem Polypropylen von Ethylen-Olefin-Block-Copolymeren; c) Katalysatoren zum Herstellen von Polyurethanen (z. B. Mischungen von Triethylendiamin mit Zinnverbindungen); d) Katalysatoren zum Herstellen von Aminoplasten (z. B. Phosphorsäure in organischen Lösungsmitteln). 3. Katalysatoren für Polykondensationen Dies sind Zubereitungen auf der Grlage verschiedener Verbindungen (z. B. auf der Grlage von Mischungen von Calciumacetat mit Antimontrioxid, von Titanalkoholaten usw.) Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen Nicht hierher gehören Eier, auch befruchtet, aus Beständen, deren Keimfreiheit bescheinigt ist, wenn sie nicht zum Züchten von Mikroorganismen zubereitet sind (Position 0407 oder 0408).

193 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole Stearinsäure Stearinsäure im Sinne dieser Unterposition sind bei normaler Temperatur feste technische Fettsäuregemische mit einem Gehalt an reiner Stearinsäure, bezogen auf die Trockenmasse, von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 90 GHT. Derartige Erzeugnisse mit einem Gehalt an Stearinsäure von 90 GHT oder mehr gehören zu Unterposition Ölsäure Ölsäure im Sinne dieser Unterposition sind bei normaler Temperatur flüssige technische Fettsäuregemische mit einem Gehalt an reiner Ölsäure, bezogen auf die Trockenmasse, von 70 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT. Derartige Erzeugnisse mit einem Gehalt an Ölsäure von 85 GHT oder mehr gehören zu Unterposition Tallölfettsäuren Siehe die Erläuterungen zu Position 3823 des HS, Teil A zweiter Absatz Ziffer 3. Tallölfettsäuren mit einem Gehalt an Fettsäuren von weniger als 90 GHT gehören zu Position technische Fettalkohole Siehe die Erläuterungen zu Position 3823 des HS, Teil B. Hierher gehören nur technische Fettalkohole (Gemischte acyclischer Alkohole), bei denen der Reinheitsgrad keines Alkoholbestandteils 90 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, beträgt. Derartige Erzeugnisse, bei denen der Gehalt an einem bestimmten Alkohol 90 GHT oder mehr beträgt, gehören im allgemeinen zu Position Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil A Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze ihre Ester Naphthensäuren sind Gemische alicyclischer Monocarbonsäuren, die beim Raffinieren von Erdölen bestimmter Herkunft (z. B. ehemalige UdSSR, Rumänien) anfallen. Hierher gehören auch die wasserunlöslichen Salze (z. B. des Aluminiums, Bariums, Bleis, Chroms, Calciums, Cobalts, Mangans, Zinks) sowie die Ester der Naphthensäuren.

194 194 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt Hierher gehören gebrauchsfertige Pulver für die Umwandlung in Hartmetalle durch Sintern. Sie bestehen aus Mischungen von Metallcarbiden (z. B. Wolfram-, Titan-, Niobcarbid) untereinander, auch mit einem metallischen Bindemittel (Cobalt- oder Nickelpulver), enthalten oft kleine Mengen Paraffin (etwa 0,5 GHT). Auch die einfache Mischung eines der genannten Carbide mit dem metallischen Bindemittel (z. B. Cobalt oder Nickel) gehört hierher, während die einzelnen Carbide zu Position 2849 gehören zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B sechster Absatz Ziffer Frischbeton Hierher gehört bereits mit Wasser angemachter Beton, der im allgemeinen in Betonmischfahrzeugen transportiert wird anderer Hierher gehören: 1. Beton, der noch nicht mit Wasser angemacht worden ist; 2. Mörtel Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition Hierher gehören z. B. die sogenannten nichtkristallisierenden ( NC ) Sorbitsorten (D- Glucitol), die im allgemeinen durch Hydrieren unter Druck aus Glucosesirupen hergestellt werden, die noch bestimmte Mengen Oligosaccaride enthalten. Ihr Gehalt an Sorbit (D-Glucitol), bezogen auf den Trockenstoff, liegt bei GHT, die übrigen Bestandteile bestehen im wesentlichen aus anderen mehrwertigen Alkoholen teilweise hydrierten Oligosacchariden. Die Neigung des Sorbits (D-Glucitol), in den kristallinen Zustand überzugehen, verringert sich durch die Nebenbestandteile stark (deshalb die Bezeichnung nichtkristallisierender Sorbit (D-Glucitol) ). Erzeugnisse, die den Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 29 entsprechen, gehören zu den Unterpositionen Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien ihre Salze Hierher gehören z. B.: 1. die Petroleumsulfonate des Calciums oder Bariums, die im allgemeinen GHT Mineralöl enthalten. Sie werden häufig zum Herstellen von Additives für Mineralöle verwendet; 2. thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien, durch trockene Destillation aus bestimmtem bituminösen Schiefer nachfolgender Behandlung mit Schwefelsäure gewonnene Erzeugnisse für pharmazeutische Zwecke mit einem Gesamtschwefelgehalt von im allgemeinen mehr als 9 GHT, ihre Salze, z. B. des Calciums.

195 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ionenaustauscher Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B sechster Absatz Ziffer 14. Hierher gehören auch Ionenaustauscher auf der Grlage sulfonierter Kohlen bestimmte Arten von Ton, sofern sie besonderen Behandlungen unterzogen wurden, die sie zur Verwendung als Ionenaustauscher (hauptsächlich von Kationen) geeignet machen; insbesondere ist der Glaukonit in Form eines Tonerdesilicatgels zu nennen, der aus einem natürlichen sandigen Mergel marinen Ursprungs gewonnen wird. Er wird hauptsächlich zum Enthärten von Wasser verwendet. Aus Montmorillonit oder Kaolinit hergestellte Erzeugnisse dienen den gleichen Zwecken. Hierher gehören auch synthetische Ionenaustauscher, z. B. künstliche Zeolithe sowie Austauscher auf der Grlage von Aluminiumoxid oder von Kieselgel. Nicht hierher gehören: a) reines Kieselgel (Unterposition ); b) reine Tonerde, auch aktiviert (Unterposition oder ); c) aktivierter Ton (Unterposition ) Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren Hierher gehören die sogenannten Getter. Man unterscheidet Flash-Getter Bulk- Getter. Die erstgenannten werden in der Röhre während ihrer Herstellung verflüchtigt. Zu ihnen gehören z. B. Erzeugnisse, die aus Barium Aluminium, Magnesium, Tantal oder Thorium usw. bestehen, in Form von Drähten oder Pastillen; Mischungen von Barium- Strontiumcarbonat, die auf Tantaldraht aufgebracht sind; Bariumberyllat auf Tantaldraht. Die Bulk-Getter werden nur erhitzt, aber nicht verflüchtigt üben nur eine Kontaktabsorptionswirkung aus. Sie bestehen im allgemeinen aus reinen Metallen (Tantal, Wolfram, Zirconium, Niob, Thorium) in Form von Drähten, Plättchen usw. gehören daher nicht hierher alkalische Eisenoxyde (Gasreinigungsmasse) Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind im Handel unter besonderen Bezeichnungen (z. B. Lamingsche Masse) bekannt. Einige von ihnen fallen als Nebenerzeugnis bei der Aluminiumgewinnung aus Bauxit an haben die Form rer Körner von rostroter Farbe. Sie bestehen aus Eisen-, Aluminium-, Calcium- Titanoxid sowie aus Natriumcarbonat Kieselsäure sind im allgemeinen feucht. Andere bestehen aus trockenem Pulver auf der Grlage von Eisenoxiden (zum Teil magnetisch), Calciumcarbonat kieselsauren Salzen zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend Hierher gehören als Rostschutzmittel verwendete Zubereitungen, die als wirksame Bestandteile Amine oder deren Derivate enthalten, z. B.: 1. Zubereitungen aus Aminen oder Aminoalkoholen (im allgemeinen Triethanolamin) Alkalinitriten, auch mit Zusatz von Netzmitteln; 2. Lösungen von Fettaminen, Harzaminen oder deren Derivate in organischen Lösungsmitteln, z. B. Phosphate von Fettdiaminen oder Salze aus Fettsäuren Fettaminen. Derartige Zubereitungen, die Mineralölen als Additive zugesetzt werden, z. B. Korrosionsinhibitoren für Heizöle, gehören dagegen zu Position Kesselsteinentfernungsmittel dergleichen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B sechster Absatz Ziffer 15 genannten Erzeugnisse sowie Mittel, die vorhandene Kalkablagerungen auflösen.

196 196 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Zubereitungen für die Galvanotechnik Hierher gehören z. B. speziell zusammengesetzte Metallisierungsbäder, Glanzbäder, Poliersalze Ätzmittel für galvanische Ätzungen Mischungen von Glycerinmono-, -di- -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B sechster Absatz Ziffer Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition ) Neben den in den Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B sechster Absatz Ziffer 6 42 genannten Hilfsmitteln gehören hierher außerdem z. B.: 1. Zubereitungen zum Bestreuen von Gießerei-Kernkästen -Modellplatten, auf der Grlage von Calciumcarbonat, Wachsen einem Farbmittel; 2. Zubereitungen auf der Grlage von Dextrin Natriumcarbonat, die nach dem Emulgieren zum Anstreichen von Stahlformen verwendet werden; 3. mit einer dünnen Kunstharzschicht überzogene Sandkörnchen zum Herstellen von Gießereikernen (Formsand); 4. Stahlentgasungsmittel; 5. Formtrennmittel (ausgenommen solche der Position 3403) Flammschutz-, Wasserschutzmittel ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken Hierher gehören z. B.: 1. Flammschutzmittel, z. B. auf der Grlage von Ammoniumverbindungen, die sich bei Hitzeeinwirkung aufblähen so die damit bestrichenen Bauteile mit einer Isolierschicht versehen; 2. Fassadenimprägniermittel, meist auf Silicatbasis, zum Abdichten des Putzes gegen Wasser; 3. Zusatzmittel zum Beton zum Abdichten gegen Grwasser.

197 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 197 ABSCHNITT VII KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS; KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS KAPITEL 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS Anmerkung 6 Die in dieser Anmerkung in Anmerkung 4 zu Kapitel 32 verwendete Bezeichnung Lösungen umfaßt nicht kolloide Lösungen. I. PRIMÄRFORMEN Wegen des Begriffs Primärformen siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil Primärformen Polymere des Ethylens, in Primärformen Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94 Hierher gehören nur die Homopolymere des Ethylens, d. h. Polymere, bei denen Ethylen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Die Dichte des Polyethylens ist unter Verwendung eines Polymers ohne Zusatzstoffe zu bestimmen. Flüssiges Polyethylen gehört nur dann hierher, wenn es den Bedingungen der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 39 entspricht. Andernfalls gehört es zu Position Polyethylenwachse gehören zu Position Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen andere In Anwendung der Anmerkung 4 der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gehören hierher: 1. Copolymere des Ethylens anderer Monomere (ausgenommen Vinylacetat) (z. B. Copolymere aus Ethylen Propylen), sowie Gemische von Polymeren analoger Zusammensetzung, bei denen das Ethylenmonomer vorherrscht; 2. chemisch modifiziertes Polyethylen im Sinne der Anmerkung 5 zu Kapitel 39 (z. B. Polyethylenchlorid Polyethylenchlorosulfid) Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen Polypropylen Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß. Nicht hierher gehört flüssiges Polypropylen, das den Bestimmungen der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 39 nicht entspricht, z. B. Tri- Tetrapropylen (Position ).

198 198 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Polyisobutylen Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 3902 des HS, dritter vierter Absatz, genannte Erzeugnis. Nicht hierher gehört flüssiges Isobutylen, das den Bestimmungen der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 39 nicht entspricht, z. B. Triisobutylen (Position ) Propylen-Copolymere Hierher gehört z. B. ein Copolymer oder ein Polymergemisch, das zu 45 GHT aus Ethylen, 35 GHT Propylen 20 GHT Isobutylen besteht, weil Propylen Isobutylen, deren Polymere zu Position 3902 gehören, 55 GHT des Copolymers bilden gegenüber Ethylen überwiegen; außerdem ist Propylen, dessen Copolymere hier ausdrücklich genannt sind, im Verhältnis zu Isobutylen das vorherrschende Monomer (Anwendung der Anmerkung 4 der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Wenn im vorstehendem Beispiel die Anteile des Propylens des Isobutylens umgekehrt sind, gehört das betreffende Copolymer zu den Unterpositionen andere Hierher gehören u. a. Erzeugnisse mit der Handelsbezeichnung Poly(alpha)-Olefine, im allgemeinen gewonnen, indem Dec-1-en niedrig polymerisiert wird. Die so gewonnenen Erzeugnisse werden anschließend hydriert destillativ in Fraktionen mit hohem Gehalt an C 20 -, C 30 -, C 40 - C 50 -Kohlenwasserstoffen getrennt. Handelsübliche Typen der Poly(alpha)-Olefine sind Gemische aus diesen Fraktionen. Diese stellen flüssige Erzeugnisse dar, die nicht unbedingt den Bedingungen der Anmerkung 3 c), aber immer der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 39 entsprechen anstelle von Mineralölen in synthetischen halbsynthetischen Schmiermitteln verwendet werden. Diesen Produkten verleihen sie einen höheren Viskositätsgrad, einen niedrigeren Pourpoint, eine größere thermische Stabilität, einen höheren Flammpunkt eine geringere Flüchtigkeit Polymere des Styrols, in Primärformen Nicht hierher gehören styrolhaltige Polyester (Position 3907) Polystyrol Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen Ein Polymer des Vinyls ist ein Polymer, dessen Monomer die Formel hat, wenn die Verbindung C X weder eine Verbindung C C, noch eine Verbindung C H ist.

199 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß anderes Polyvinylchlorid Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere Hierher gehören nur: 1. die Copolymere aus Vinylchlorid Vinylacetat, in denen Vinylchlorid das vorherrschende Comonomer ist; 2. Gemische aus Polyvinylchlorid Polyvinylacetat, in denen das Vinylchloridmonomer vorherrscht andere Copolymere des Vinylchlorids Hierher gehören z. B. Vinylchlorid-Ethylen-Copolymere, in denen Vinylchlorid das vorherrschende Comonomer ist Polytetrafluorethylen Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß andere Hierher gehören z. B. Polychlortrifluorethylen Polyvinylidenfluorid Acrylpolymere in Primärformen Polymethyl-Methacrylat Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß andere Hierher gehört z. B. Polyacrylnitril. Nicht hierher gehören: a) Acrylpolymere, die Ionenaustauscher sind (Position ); b) Copolymere des Acrylnitrils, die den Bestimmungen der Anmerkung 4 zu Kapitel 40 entsprechen (Kapitel 40) Polyacetale, andere Polyether Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester andere Polyester, in Primärformen Wegen der Auslegung der Vorsilbe Poly im Sinne dieser Position siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 a) 1 zu Kapitel 39.

200 200 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Polyether Hierher gehören auch chemisch modifizierte Polyether (ausgenommen Polyacetale) (siehe die Erläuterungen zu Position 3907 des HS, Ziffer mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger Die Hydroxylzahl eines Polymers ist der Betrag in Milligramm von Kaliumhydroxid, der den Hydroxylgruppen entspricht, die in 1 g Substanz enthalten sind. Sie ist Maß für die Konzentration von Hydroxylgruppen in einer Polymerkette. Sie kann, unter anderem, mit einer der Methoden nach ASTM D 4274 gemessen werden. Polyether Polyester mit hoher Hydroxylzahl (über 100) erhält man, indem man während ihrer Synthese Polyole beigibt; die so entstandenen Produkte mit vielen reaktiven Hydroxylgruppen sind dazu bestimmt, sich mit Isocyanaten zu verbinden, um Polyurethane zu produzieren andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Polycarbonate Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat Polyethylenterephthalat, sofern das Polycarbonat vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz) Polyethylenterephthalat Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß. Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat Polyethylenterephthalat, sofern das Polyethylenterephthalat vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz) mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Polyamide in Primärformen Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz, gelten sinngemäß Aminoharze, Phenolharze Polyurethane, in Primärformen Wegen der Einreihung von Copolymeren aus Monomeren der im Wortlaut der Position 3909 genannten Erzeugnisse deren Gemische siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 39.

201 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze Polyterpene Polyterpene im Sinne dieser Unterposition sind nur Polymere Polymergemische, in denen ein oder mehrere Terpenmonomere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymeranteil beitragen Kondensationspolymerisations- Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 3911 des HS, erster Absatz Ziffern 2 4, genannten Erzeugnisse Cellulose ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Celluloseacetate Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer Cellulosenitrate (einschließlich Collodium) Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer Collodium Celloidin Collodium ist eine Lösung von Nitrocellulose mit 12 GHT Stickstoff in einer Mischung von Ether Alkohol. Beim Trocknen hinterläßt diese Lösung eine elastische Nitrocelluloseschicht, deren Biegsamkeit durch Zugabe von Rizinusöl erhöht werden kann. Collodium kann man auch herstellen durch Lösen von Nitrocellulose in Aceton. Collodium wird zum Herstellen von photographischen Emulsionen in der Medizin verwendet. Celloidin wird aus Collodium durch teilweises Verdampfen der Lösungsmittel hergestellt; es ist in festem Zustand andere Hierher gehören nichtweichgemachte Cellulosenitrate (Nitrocellulosen) (ausgenommen Collodium Celloidin), auch wenn sie aus Gründen der Sicherheit angefeuchtet im allgemeinen mit Ethyl- oder Butylalkohol oder in anderer Weise phlegmatisiert sind Celluloseether Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer Carboxymethylcellulose ihre Salze Carboxymethylcellulose wird hergestellt durch Einwirken von Monochloressigsäure auf Alkali-Cellulose. Sie wird vor allem als Verdickungsmittel Schutzkolloid verwendet andere Hierher gehören z. B. Methylcellulose, Benzylcellulose Hydroxyethylcellulose.

202 202 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Celluloseester Hierher gehören z. B. Cellulosepropionat Cellulosebutyrat andere Hierher gehört Cellulose, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen. Wegen seiner üblichen Handelsform gehört regenerierte Cellulose im allgemeinen nicht hierher. In Form von dünnen, transparenten Folien gehört es zu Position 3920 oder 3921 in Form von textilen Filamenten zu Kapitel 54 oder 55. Hierher gehören auch Gemische aus Celluloseester Celluloseether (siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 39) Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Alginsäure, ihre Salze Ester Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer chemische Derivate des Naturkautschuks Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer andere Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffern 2 4. II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE 3915 Abfälle, Schnitzel Bruch von Kunststoffen Der Begriff Kunststoff ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 festgelegt. Hierher gehören auch: 1. Abfälle, Schnitzel Bruch eines einzelnen wärmehärtbaren, bereits ausgehärteten Kunststoffs, in Primärformen umgewandelt; 2. Abfälle, Schnitzel Bruch von Kunststoffgemischen (thermoplastische Stoffe, wärmehärtbare, bereits ausgehärtete Stoffe oder thermoplastische wärmehärtbare Stoffe), in Primärformen umgewandelt von Additionspolymerisationserzeugnissen Wegen des Begriffs Additionspolymerisationserzeugnisse siehe die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil Polymere zweiter Absatz Ziffer 1. Hierher gehören z. B. Abfälle, Schnitzel Bruch von Polymeren des Propylens, von Acrylpolymeren, von Vinylacetatpolymeren von Vinylidenacetatpolymeren andere Hierher gehören z. B. Abfälle, Schnitzel Bruch von Polyestern, Polyamiden oder Polyurethanen.

203 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen aus Kondensationspolymerisations- Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen Profile aus Polyestern, Polyamiden oder Polyurethanen aus Additionspolymerisationserzeugnissen Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen Profile aus Polymeren des Propylens, des Styrols oder aus Acrylpolymeren Rohre Schläuche sowie Formstücke, Verschlußstücke Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche dergleichen), aus Kunststoffen Wegen der Begriffe Rohre Schläuche siehe die Anmerkung 8 zu Kapitel aus Kondensationspolymerisations- Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert Hierher gehören Rohre Schläuche aus Phenoplasten, Aminoplasten, Alkyden anderen Polyestern, aus Polyamiden, Polyurethanen insbesondere aus Siliconen aus Additionspolymerisationserzeugnissen Hierher gehören z. B. Erzeugnisse aus Polytetrahaloethylenen, Polyisobutylen, Polymeren des Styrols, des Vinylidenchlorids, des Vinylacetats oder anderer Vinylester sowie aus Acrylpolymeren aus Kondensationspolymerisations- Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen aus Additionspolymerisationserzeugnissen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Hierher gehören jedoch auch Erzeugnisse aus Polymeren des Ethylens, des Propylens des Vinylchlorids Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel Hierher gehören auch nichtperforierte Kunststoffbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, wie sie z. B. für Tennisplätze oder Terrassen verwendet werden Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind oft mit einer abziehbaren Schutzfolie aus Papier oder Kunststoff versehen. Diese Schutzfolie beeinflußt nicht die Einreihung dieser Erzeugnisse.

204 204 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wiederverwendet wird Bänder (Streifen), mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen Hierher gehören nur selbstklebende Klebebänder, d. h. Bänder, die erkennbar nach Art Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich als Befestigungsmittel dienen. Diese Bänder werden im allgemeinen für Verpackungs- ähnliche Zwecke verwendet. Nicht hierher gehören z. B. Bänder, die ihrem Aussehen nach ausschließlich oder hauptsächlich für dekorative Zwecke bestimmt sind andere Hierher gehören z. B. Erzeugnisse aus den Polymeren des Styrols, oder des Propylens oder aus Acrylpolymeren Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder Streifen, aus nicht geschäumten Kunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verben, ohne Unterlage Siehe die Anmerkung 10 zu Kapitel 39. Nicht hierher gehören Streifen mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger (Kapitel 54) Zierbänder Hierher gehören Bänder von der zu Verpackungszwecken verwendeten Art, gefärbt, mit seidigem Aussehen, die durch Verstreckung der Polymere des Propylens erzeugt werden. Die sich daraus ergebende molekulare Anordnung der Polymere des Propylens bewirkt, daß das Band fibrilliert (zerfasert), wenn es von Hand in Längsrichtung gezogen wird, wodurch irrtümlich der Eindruck entsteht, daß es sich um ein Erzeugnis aus Fasern handelt. Diese Bänder haben eine Dicke von etwa 0,13 mm, sie können bedruckt gekräuselt werden. Sie werden im allgemeinen auf Spulen oder Röhrchen aufgerollt im Handel als Plastik-Bolducs bezeichnet. Sie werden wie Bolducs der Position 5806 verwendet. Zierbänder werden beim Verpacken im allgemeinen geknotet. Nicht hierher gehören Zierbänder mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger (Unterposition ) andere Hierher gehören Bänder von der zu Verpackungszwecken verwendeten Art, farblos oder in der Masse gefärbt, die durch Verstreckung der Polymere des Propylens erzeugt werden. Im Unterschied zu den Zierbändern der Unterposition haben diese Bänder kein seidiges Aussehen, sind dicker steifer können nicht gekräuselt werden. Die Oberfläche kann Erhöhungen oder Vertiefungen aufweisen bedruckt werden. Sie werden unter Spannung um das Packstück gezogen die Enden dann entweder thermisch verschweißt oder durch eine Metall- oder Kunststoffklemme verben. Nicht hierher gehören Bänder mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger (Unterposition ).

205 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 205 nicht biegsam Wegen der Unterscheidung zwischen nicht biegsam biegsam siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen biegsam Für die Anwendung dieser Unterpositionen gelten als biegsam Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen C auf einen Zylinder von 18 cm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden Filmunterlagen in Rollen oder Streifen Hierher gehören Folien, die dazu geeignet sind, bei der Filmherstellung als Träger für die lichtempfindlichen Schichten zu dienen Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder Streifen, aus Kunststoffen Siehe die Erläuterungen zu Position Hochdruckschichtpreßstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten Hierher gehören Schichtstoffplatten, die aus faserstoffhaltigen Lagen (z. B. Papier) bestehen, mit Duroplaststoffen imprägniert sind durch Erhitzen Zusammenpressen unter einem Druck von 5 MPa oder mehr hergestellt werden; die obere Schicht oder Schichten sind gefärbt oder mit Dekorationen versehen (z. B. Holzimitation). Platten mit Dekorschicht auf beiden Seiten werden z. B. als Trennwände in Schaufenstern verwendet; Platten mit nur einer dekorativen Schauseite werden vorzugsweise als Deckschicht von Spanplatten verwendet Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln andere Verschlüsse, aus Kunststoffen gespritzte Netze in Schlauchform Netze dieser Unterposition sind Verpackungsmittel unbestimmter Länge, die üblicherweise zum Herstellen von Säcken Beuteln für das Verpacken bestimmter Früchte Gemüse wie z. B. Äpfel, Orangen, Kartoffeln Zwiebeln jeweils auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- Toilettengegenstände, aus Kunststoffen Schwämme Hierher gehören sowohl Schwämme aus regenerierter Cellulose, die anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, als auch quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme mit abgeschliffenen Kanten oder anders bearbeitete Schwämme. Nicht hierher gehören: a) die oben beschriebenen Schwämme aus andere Kunststoffen als regenerierter Cellulose (Unterposition ); b) natürliche Schwämme (Position 0509); c) lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme (Position 3921).

206 206 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3925 Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Siehe die Anmerkung 11 zu Kapitel Türen, Fenster deren Rahmen, Verkleidungen Schwellen Siehe die Erläuterung zu Unterposition des HS Beschläge ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen Siehe die Anmerkung 11 ij) zu Kapitel 39.

207 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 207 KAPITEL 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS Allgemeines Für die Anwendung der Anmerkung 4 a) zu Kapitel 40 gelten als nichtthermoplastische Stoffe solche Stoffe, die nicht durch wiederholte Anwendung von Wärme erweichen dann durch Gießen oder Extrudieren geformt werden können Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen geräucherte Blätter (smoked sheets) Siehe die Erläuterungen zu Position 4001 des HS, Teil B Ziffer 1 erster Absatz andere Hierher gehören insbesondere der weißlichgelbe Krepp, der braune Krepp, mit Einpressungen versehene, luftgetrocknete Kautschuk-Felle (air dried sheets), reagglomerierte Kautschukgranulate Naturkautschuk in Form von nicht agglomeriertem Pulver oder Krümel (free flowing powders) Krepp (crepe sheets) Siehe die Erläuterungen zu Position 4001 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 zweiter vierter Absatz Synthetischer Kautschuk Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse Hierher gehört Kautschuk im Sinne der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 40, ausgenommen depolymerisierter Naturkautschuk der Unterposition andere Hierher gehören z. B. Carboxyl-Acrylnitril-Butadien (XNBR)-Kautschuk, Acrylnitril-Isopren(NIR)-Kautschuk sowie Faktis Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, Buchstabe B erster Absatz zweiter Absatz Ziffer Platten, Blätter Streifen Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, Buchstabe B erster Absatz zweiter Absatz Ziffern 3 4.

208 208 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Hierher gehören auch Platten, Blätter Streifen aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, nicht zugeschnitten oder nur auf quadratische oder rechteckige Form geschnitten, die auf einer Seite mit einer Schicht aus Klebstoff bedeckt sind. Das Aufbringen des Klebstoffes gilt als eine einfache Oberflächenbearbeitung im Sinne der Anmerkung 9 zu Kapitel 40. Diese Einreihung ändert sich nicht, wenn auf der Klebeschicht zum Schutz ein Blatt oder ein Band aus Papier, Spinnstoff oder anderen Stoffen angebracht ist andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, Buchstabe B erster Absatz zweiter Absatz Ziffer Rohre Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlußstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen) nicht mit anderen Stoffen verstärkt oder ausgerüstet Die Formstücke, Verschlußstücke oder Verbindungsstücke der Rohre Schläuche dieser Unterposition können aus beliebigen Stoffen bestehen nur mit Metall verstärkt oder ausgerüstet Siehe die Erläuterungen zu Unterposition nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt oder ausgerüstet Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Luftreifen aus Kautschuk, neu mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger Die Tragfähigkeitskennzahl ist stets auf dem Reifen angegeben. Sie ist definiert in der Richtlinie 92/23/EWG des Rates (ABl. L 129 vom , S. 95) mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 Siehe die Erläuterungen zu Unterposition für Felgen mit einem Durchmesser von 30,5 cm oder weniger Hierher gehören Reifen für Felgendurchmesser von 12 Zoll oder weniger (12 Zoll = 30,48 cm). Der Felgendurchmesser in Zoll ist auf dem Reifen stets angegeben (siehe Richtlinie 92/23/EWG des Rates (ABl. L 129 vom , S. 95)) Schlauchreifen Schlauchreifen sind komplette Luftreifen, bei denen Reifen Schlauch eine Einheit bilden. Sie werden im allgemeinen für Rennräder benutzt mit Stollen-, Winkel- oder ähnlichen Profilen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

209 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Bekleidung Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk für chirurgische Zwecke andere andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Hierher gehören z. B.: 1. Fausthandschuhe Stulpenhandschuhe für die Industrie; 2. Handschuhe für Radiologen, die durch einen Überzug auf der Grlage von Bleicarbonat für Röntgenstrahlen urchlässig gemacht sind. Hierher gehört neben den in den Erläuterungen zu Position 4015 des HS genannten Waren (mit Ausnahme von Handschuhen) auch Schutzbekleidung zum Schutz gegen Strahlen oder atmosphärischen Druck (z. B. Druckausgleichanzüge für Flieger), sofern sie nicht mit Atemgeräten ausgestattet sind. Mit Atemgeräten versehene Bekleidung gehört zu Position Andere Waren aus Weichkautschuk Bodenbeläge Fußmatten Siehe die Erläuterungen zu Position 4016 des HS, zweiter Absatz Ziffer andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 4016 des HS, zweiter Absatz Ziffern 7 12, genannten Waren gehören hierher z. B.: Hämmer mit Kopf aus Kautschuk, Polierblöcke, die mit (auswechselbarem) Schmirgelpapier überzogen werden dazu dienen, bestimmte Werkstücke von Hand zu polieren, mit Haken versehene kleine Saugnäpfe, Telleruntersetzer, Pfropfen für Spülbecken, Türpuffer, Gleitschuhe Untersetzer für Möbel.

210 210 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT VIII HÄUTE, FELLE, LEDER, PELZFELLE UND WAREN DARAUS; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN KAPITEL 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER 4101 Rohe Häute Felle von Rindern Kälbern oder Pferden anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten ganze Häute Felle von Rindern Kälbern, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen von 14 kg oder weniger, wenn sie frisch, naß gesalzen oder anders konserviert sind Die hierher gehörenden Häute Felle gelten auch dann als ganz, wenn Kopf Füße fehlen; dagegen dürfen sie nicht gespalten sein, d.h. die Dicke darf nicht in zwei oder mehr Lagen zerteilt sein frisch oder naß gesalzen Hierher gehören Häute Felle in dem Zustand, in dem sie sich unmittelbar nach dem Abziehen vom Tierkörper befinden, Häute Felle, durch einfaches Salzen fäulnisunempfindlich gemacht. Hierher gehören auch gefrorene Häute Felle andere Hierher gehören getrocknete (lediglich durch Trocknen, auch mit Zugabe von antiseptischen Mitteln konservierte) Häute Felle, trocken gesalzene Häute Felle, geäscherte (durch Einweichen in Kalkmilch oder mit einem Überzug auf der Grlage von Kalk behandelte) Häute Felle, gepickelte (in stark verdünnten Lösungen von Salzsäure, Schwefelsäure oder von andern chemischen Erzeugnissen mit Zusatz von Salz eingeweichte) Häute Felle in anderer Weise konservierte Häute Felle Croupons Halbcroupons Der Croupon deckt den Rücken das Hinterteil ab; es ist der Teil der Haut, der am dicksten widerstandsfähigsten, daher am wertvollsten ist. Der Halbcroupon wird gewonnen durch Teilen des Croupons in zwei Teile entlang der Rückenlinie getrocknet oder trocken gesalzen Wegen des Begriffs getrocknet siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rohe Häute Felle von Schafen Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgr der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind von Lämmern Hierher gehören Häute Felle mit einer Oberfläche von 1,5 m 2 oder weniger.

211 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören Häute Felle mit einer Oberfläche von mehr als 1,5 m gepickelt Wegen der gepickelten Häute siehe die Erläuterungen zu Unterposition Andere rohe Häute Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgr der Anmerkungen 1 b) 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind von Ziegen oder Zickeln Häute Felle von Ziegen oder Zickeln haben eine längliche Form mit langem Halsstück, während Häute Felle von Schafen oder Lämmern eine breitere Form ein kürzeres Halsstück haben als die von Ziegen oder Zickeln. Siehe auch die Anmerkung 1 c) zu Kapitel frisch, gesalzen oder getrocknet Siehe die Erläuterungen zu Unterposition zu Unterposition von Kriechtieren Hierher gehören z. B. die Häute von Pythons, Boas, Alligatoren, Kaimanen, Iguanen, Gavialen Eidechsen Rind- Kalbleder, Roßleder Leder von anderen Einhufern, enthaart, ausgenommen Leder der Position 4108 oder indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar Hierher gehören Häute Felle, die nur mit pflanzlichen Stoffen gegerbt worden sind die verschiedenen Verfahren unterzogen wurden, um die Beförderung über weite Strecken zu erleichtern, z. B. Einreiben mit pflanzlichen Ölen während der Bearbeitung. Charakteristisch für diese Häute Felle sind ihrer feste gedrungene Struktur ihre helle Farbe, die eine Folge der pflanzlichen Gerbung ist. Die Narbenseite der Häute ist gleichmäßig sogar glänzend; die Fleischseite ist im allgemeinen durch Entfleischen gründlich gereinigt. Zur Verwendung beim Herstellen von Lederwaren müssen die Häute dieser Art völlig neu bearbeitet werden (sozusagen entgerbt), so daß man sie als vorgegerbte Häute ansehen kann. Diese Häute werden aus Indien oder Pakistan eingeführt (sogenannte Madras-Felle). Sie sind zu sechs Stück in Preßballen verpackt, die mit Strohmatten Jutegewebe umgeben sind nur gegerbt Nur gegerbte Leder kennzeichnen sich insbesondere durch die Beschaffenheit ihrer Fleischseite, die mehr oder weniger, vor allem an den Randteilen, mit Haut- Faserteilen des Unterhautbindegewebes behaftet ist. Dadurch hat diese Seite eine faserige unebene Öberfläche. Vorgegerbte Häute Felle sind wie nur gegerbtes Leder zu behandeln.

212 212 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Die den eigentlichen Gerbprozeß abschließenden Bearbeitungen, in deren Verlauf die Häute Felle von den noch vorhandenen Gerbstoffen vom Wasser befreit werden, wie Auswaschen, Entwässern, Abpressen, Trocknen Ausrecken bleiben ohne Einfluß auf die Einreihung dieser Waren. Dies gilt auch für das Spalten der nur gegerbten Leder anders bearbeitet Leder dieser Unterpositionen können entweder nach dem Gerben bearbeitet (z. B. zugerichtet, gefärbt, genarbt, mit eingepreßtem Muster versehen, zu Wildleder verarbeitet, bedruckt, geglättet oder satiniert) oder Pergament- oder Rohhautleder (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitte Allgemeines Teil II Buchstabe C) sein Boxcalf Box-calf ist ein chrom- oder manchmal in kombinierten Verfahren gegerbtes Kalbleder, das anschließend gefärbt poliert zum Herstellen von Schuhoberteilen oder bestimmten Täschnerwaren (Handtaschen, Aktentaschen, usw.) verwendet wird; dieses Leder ist sehr weich Rind- Kalbleder, pflanzlich vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Rind- Kalbleder, anders vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS anderes Rind- Kalbleder, Roßleder Leder von anderen Einhufern, nach dem Gerben zugerichtet; Pergament- oder Rohhautleder, zugerichtet Leder dieser Unterpositionen können entweder nach dem Gerben bearbeitet (z. B. zugerichtet, gefärbt, genarbt, mit eingepreßtem Muster versehen, zu Wildleder verarbeitet, bedruckt, geglättet oder satiniert) oder Pergament- oder Rohhautleder (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitte Allgemeines Teil II Buchstabe C) sein Volleder Narbenspalt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Hierher gehören nur Leder, die die Außenseite (Haarseite) des Leders darstellen Volleder Hierher gehört Leder, das nicht gespalten (d. h. in Richtung der Dicke geteilt) worden ist, auch wenn es egalisiert, d. h. durch Beseitigen von rauhen Stellen Auswüchsen der Fleischseite geebnet worden ist Sohlenleder Wegen seiner Verwendung, die Festigkeit Widerstandsfähigkeit erfordert, erhält Sohlenleder keine Nahrung. Die Zurichtung dieses Leders wird als Wasser-Zurichtung im Gegensatz zur Fett-Zurichtung bezeichnet, die bei genährtem Leder angewandt wird. Sie beschränkt sich auf Reinigen des Leders, der Witterung aussetzen, Klopfen Walzen des Leders unter Druckeinwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 4104 des HS, dritter Absatz.

213 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schaf- oder Lammleder, enthaart, ausgenommen Leder der Position 4108 oder pflanzlich vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS von indischen Metis, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Volleder Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß anders vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Volleder Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß anderes Hierher gehören z. B. weiß gegerbte Schaf- oder Lammleder; dies sind Leder, die mit einem Gemisch aus Salz, Alaun, Eigelb Mehl gegerbt sind. Weißgegerbtes Leder wird vor allem zum Herstellen von Handschuhen oder feinem Schuhwerk verwendet Volleder Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß nach dem Gerben zugerichtet; Pergament- oder Rohhautleder Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Ziegen- oder Zickelleder, enthaart, ausgenommen Leder der Position 4108 oder pflanzlich vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS von indischen Ziegen, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß anders vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS anderes Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

214 214 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nach dem Gerben zugerichtet; Pergament- oder Rohhautleder Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Leder von anderen Tieren, enthaart, Leder von haarlosen Tieren, ausgenommen Leder der Position 4108 oder pflanzlich vorgegerbt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

215 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 215 KAPITEL 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen Wegen des Begriffs Außenseite siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 42. Hierher gehören Hüllen, die den ganzen Schläger umhüllen, auch mit einem Griff oder einem Tragriemen. Nicht hierher gehören jedoch die Hüllen von Schlagflächen von Tennisschlägern, Badmintonschlägern, Golfschlägern usw., wenn sie aus Gewebe (gewöhnlich mit einem Überzug auf der Grlage von Kunststoff) hergestellt sind, auch wenn sie mit einer Tasche für Bälle ausgestattet sind (Position 6307) mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder Wegen der Begriffe Lackleder rekonstituiertes Leder siehe die Erläuterungen zu Position 4109 des HS, erster Absatz Ziffer bzw. zu Position 4111 des HS aus Kunststoffolien Im Sinne dieser Unterpositionen gilt: wenn das Außenmaterial aus einem Verbstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoffolie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoffolie), so kommt es für die Einreihung in diese Unterpositionen nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, daß ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, daß die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoffolie gleicht aus Kunststoffolien Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Taschen- oder Handtaschenartikel Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS aus Kunststoffolien Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen aus Kunststoffolien Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen

216 216 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4203 Bekleidung Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder Bekleidung Hierher gehört Bekleidung, einschließlich Arbeitskleidung, aus Leder oder rekonstituiertem Leder, wie z. B. Mäntel, Jacken, Westen, Hosen Schürzen. Hierher gehören auch Leder Zusammensetzungen aus Leder, die unvollständige oder unfertige Waren sind, aber dennoch bereits als Bekleidung erkennbar sind Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen Fausthandschuhe Hierher gehören auch Zuschnitte von Handschuhen Fausthandschuhen. Auf bestimmte Form zugeschnittene Lederstreifen zum Herstellen von Handschuhen, in die aber noch Daumen andere Finger geschnitten werden müssen, gehören zu Position Spezialsporthandschuhe Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Hierher gehören auch Fechthandschuhe, Krickethandschuhe, Baseballhandschuhe die auf dem Handrücken ausgeschnittenen Handschuhe für Radrennfahrer Schutzhandschuhe für alle Berufe Die hierher gehörenden Schutzhandschuhe (auch Fausthandschuhe) sollen im allgemeinen die Hände während der Arbeit schützen. Deshalb sind sie in vielen Fällen, im Gegensatz zu Straßenhandschuhen, aus dickem widerstandsfähigem Leder hergestellt, das gewöhnlich nach dem Gerben nicht weiterbearbeitet wurde. Schutzhandschuhe haben häufig eine rauhe Seite; sie können mit Stulpen oder Manschetten zum Schutz des Handgelenks des Unterarms ausgestattet sein. Hierher gehören auch Schutzhandschuhe, bei denen nur der untere Teil (Handfläche) aus Leder ist andere Hierher gehören auch Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen Fausthandschuhe die, obwohl sie während der Ausübung einer Sportart getragen werden, nicht die in den Erläuterungen zu Unterposition des HS aufgeführten funktionellen, für Spezialsporthandschuhe charakteristischen Merkmale aufweisen. Hierher gehören auch Handschuhe, bei denen der untere Teil (Handfläche) der zwischen den Fingern gelegene Teil aus Leder sind der Handrücken aus anderem Stoff besteht andere Hierher gehören Handschuhe (auch Fausthandschuhe), die wegen ihres Schnitts ihrer Ausstattung offensichtlich für Frauen Mädchen bestimmt sind Gürtel, Koppel Schulterriemen Hierher gehören auch Ledergürtel, die mehrere mit einem Verschluß versehene Taschen aufweisen.

217 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften anderes Bekleidungszubehör Hierher gehören z. B. Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten, Träger für Trachtenhosen. Schnürsenkel gelten jedoch nicht als Bekleidungszubehör gehören deshalb zu Position Nicht hierher gehören ebenso Armbänder, die Phantasieschmuck sind (Position 7117) sowie Uhrarmbänder (Position 9113) Waren zu technischen Zwecken, aus Leder oder rekonstituiertem Leder Treibriemen Förderbänder andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4204 des HS, Ziffer 1. Siehe die Erläuterungen zu Position 4204 des HS, Ziffern Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen Darmsaiten andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4206 des HS, Ziffer 1. Siehe die Erläuterungen zu Position 4206 des HS, Ziffern 2 3.

218 218 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS 4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute Felle der Position 4101, 4102 oder 4103 Wegen des Begriffs rohe Pelzfelle siehe die Erläuterungen zu Position 4301 des HS, vorletzter Absatz von Bibern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen Das Pelzfell des Bibers, im ganzen kastanienbraun, zeigt einen Flaum (äußerst dicht fein, mit graublauen Reflexen, gekräuselt kraus, jedoch sich nicht verfilzend) sowie den Flaum überragende Stichelhaare von Hsrobben oder Ohrenrobben, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen Das Pelzfell der Ohrenrobbe wird oft unzutreffend als Seeotter bezeichnet. Die Ohrenrobbe hat ein schönes, seidiges dichtes Fell, im ganzen glänzend schwarz, das auf der Brust Unterleib ein goldfarbener, ins rötlich-braun oder orange übergehender Flaum deckt von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) Felle der Jungtiere des Sattelrobbe (whitecoats) sind ganz weiß. Felle der Jungtiere der Mützenrobbe (bluebacks) sind weiß mit einem vom Kopf zum Schwanz verlaufenden breiten blaugrauen Rückenband von Seeottern oder Nutrias Das Pelzfell der Seeotter ist braun-schwarz, eutlich weiß gesprenkelt gleichzeitig von besonderer Feinheit großer Haltbarkeit. Da die Zitzen der Nutrias sich auf dem Rücken befinden, wird fast ausschließlich das Fell des Bauches als Pelzfell verwendet; um das Pelzfell zu gewinnen das Tier zu enthäuten, wird der Einschnitt entlang des Rückens geführt. Das Pelzfell, am Bauch schwärzlich braun, heller auf dem Rücken an den Flanken, ist reich mit dünnem Stichelhaar besetzt trägt einen feinen, dichten wolligen Flaum von Wildkatzen aller Art Hierher gehören hauptsächlich die Pelzfelle von Gepard, Jaguar, Luchs, Panther (oder Leopard) Puma Köpfe, Schwänze, Klauen andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile Hierher gehören nicht nur die Nebenerzeugnisse (Köpfe, Schwänze, Klauen) sondern auch Abfälle Überreste aller Art. Diese Stücke werden zu kleinen Pelzdeckchen zusammengesetzt zum Herstellen von Pelzwaren zweiter Qualität verwendet.

219 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen andere Teile, Abfälle Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt Hierher gehören auch Pelzfelle (z. B. Schaffelle), von Kopf, Pfoten oder Schwanz befreit, auch an den Rändern grob beschnitten, jedoch weder zugeschnitten noch auf andere Weise in eine bestimmte Form gebracht, gegerbt oder gefärbt, die insbesondere als Teppiche verwendet werden von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Köpfe, Schwänze, Klauen andere Teile, Abfälle Überreste, nicht zusammengesetzt Als Abfälle Überreste im Sinne dieser Unterposition gelten Schnitzel sowie andere Abfallstücke, die beim Herstellen von Pelzwerk oder beim Zusammensetzen von Pelzwerk oder seiner Teile in Form von Vierecken, Kreuzen oder ähnlichen Waren anfallen ausgelassene Pelzfelle Siehe die Erläuterungen zu Position 4302 des HS, erster Absatz Ziffer 2 zweiter Unterabsatz. Ausgelassene Pelzfelle können auch hergestellt sein, indem Pelzfelle: diagonal in schmale Streifen geschnitten in der ursprünglichen Reihenfolge zusammengenäht werden; treppenförmig geschnitten wieder zusammengesetzt werden andere Hierher gehören z. B., sofern keine anderen Stoffe hinzugefügt sind: 1. aus Stücken, Abfällen Überresten der Unterposition oder aus ganzen Pelzfellen zusammengesetzte Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze oder ähnliche Formen; 2. sogenannte bodies zur Anfertigung von Pelzmänteln Pelzjacken, die gewöhnlich aus drei einzelnen Pelzfellverbindungen bestehen: eine hat die Form eines gleichschenkligen Trapezes mit langer gebogener Grlinie, aus dem der Rücken zugeschnitten wird, die beiden anderen sind Rechtecke, aus denen das Vorderteil die Ärmel zugeschnitten werden von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Bekleidung, Bekleidungszubehör andere Waren, aus Pelzfellen Bekleidung Bekleidungszubehör Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 43.

220 220 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) andere Hierher gehören Bekleidung Bekleidungszubehör aus Fellen der Unterposition oder Siehe die Erläuterungen zu Position 4303 des HS, dritter vierter Absatz.

221 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 221 ABSCHNITT IX HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE; KORK UND KORKWAREN; FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN KAPITEL 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE 4401 Brennholz in Form von Rlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt Brennholz in Form von Rlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen Für Brennholz in Form von Rlingen Scheiten ist eine Begrenzung der Abmessungen nicht festgelegt. Allein der Zustand des Holzes seine Aufmachung lassen eine Unterscheidung von Holz der Position 4403 zu (siehe die Erläuterungen zu Position 4401 des HS, Ausnahme b)). Nicht hierher gehören Sägespäne, Holzabfälle Holzausschuß, auch wenn dieses Holz offensichtlich zum Heizen bestimmt ist (Unterposition oder ) Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln Siehe die Anmerkungen 1 a) 1 c) zu Kapitel 44 sowie die Erläuterungen zu Position 4401 des HS, erster Absatz Buchstabe B Sägespäne, Holzabfälle Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt Siehe die Anmerkungen 1 a) 1 c) zu Kapitel 44. Nicht hierher gehört Holzmehl im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 44 (Position ) Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Stangen aus Nadelholz, mit einer Länge von 6 m 18 m mit einem Umfang am dicken Ende von mehr als 45 cm 90 cm, in beliebigem Grade imprägniert Imprägnieren (einschließlich Einspritzen) ist eine Behandlung, die im wesentlichen dazu dient, eine bessere Konservierung des Holzes zu gewährleisten (Haltbarkeit) oder es mit bestimmten besonderen Eigenschaften auszustatten (z. B. es feuerfest zu machen oder gegen die Auswirkungen des Schrumpfens zu schützen). Diese Behandlung soll die langfristige Konservierung der Stangen aus Nadelholz gewährleisten. Die Behandlung kann durch längeres Eintauchen in offene heiße Kessel, wobei die Stangen zum Erkalten in der Flüssigkeit verbleiben, oder im Druckkessel erfolgen.

222 222 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Es werden hauptsächlich organische Erzeugnisse z. B. Kreosotöl, Dinitrophenole Dinitrokresole verwendet. Gestrichene oder lackierte Stangen dieser Art gehören jedoch zu Unterposition anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern Siehe auch die Erläuterungen zur Unterposition hinsichtlich der Namen verschiedener tropischer Hölzer in den Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS, Abschnitt Allgemeines. Siehe auch den Anhang der Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS Okoumé Okoumé kommt fast ausschließlich aus den Wäldern von Gabun. Sein Holz ist weich lachsfarben rosa, von faserigem Aufbau unregelmäßig in der Gegenrichtung; es erinnert ein wenig an Mahagoni, hat jedoch Farbtöne, die viel blasser sind. Der Baum liefert wohlgestaltete zylindrische Klötze, die sich hervorragend zum Messern Schäden eignen, daher seine Hauptverwendung für die Herstellung von Furnierblättern Pappelholz Hierher gehören alle Arten der Gattung Populus. Das Holz der Pappel ist hell, leicht sehr weich. Es wird für Schreinerarbeiten verwendet (für Innenteile von Möbeln, Verpackungskisten) zum Herstellen von Sperrholz. Nach dem Nadelholz ist es der hauptsächliche Lieferant von Cellulose für Papierhalbstoff Holz für Faßreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgeret, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder dergleichen Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder dergleichen unterscheiden sich von Furnierblättern der Position 4408 insbesondere durch ihre geringen Abmessungen die Art des verwendeten Holzes (im allgemeinen gewöhnliches Weichholz) anderes Holz Hierher gehören z. B. Holzspäne (gewöhnlich von Buche oder Haselnuß), die aufgerollten Holzbändern oder -streifen ähnlich sehen die zum Herstellen von Essig oder zum Klären von Flüssigkeiten dienen Holzwolle; Holzmehl Wegen des Begriffs Holzmehl siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel Bahnschwellen aus Holz nicht imprägniert Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS.

223 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm Wegen der Begriffe gemessert geschält siehe die Erläuterungen zu Position 4408 des HS, zweiter dritter Absatz keilverzinkt (auch gehobelt oder geschliffen) Wegen des Begriffs keilverzinkt siehe die Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS, Abschnitt Allgemeines zweiter Absatz Ziffer gehobelt Nicht hierher gehören: a) gesägtes Holz, bei dem gewisse Unebenheiten durch grobes Hobeln entfernt sind, das jedoch noch Spuren des Sägeschnitts bestehen läßt (Unterpositionen ); b) in Längsrichtung gesägtes Holz, das in Anbetracht der Besonderheiten des betreffenden Holzes des Standes der technischen Entwicklung auf dem Gebiete seiner Bearbeitung keine Spuren des Sägeschnitts aufweist. Das Fehlen solcher Spuren ist die Folge einer das Sägen lediglich ergänzenden Bearbeitung, die aus technischen Gründen notwendig ist nicht dazu dient, die weitere Verwendung des Holzes durch die Beseitigung der Sägespuren zu erleichtern (Unterpositionen ) anderes Nicht hierher gehören vollständige Sätze loser nicht zusammengesetzter Bretter aus gesägtem, gemessertem oder rgeschältem Holz mit einer Dicke von mehr als 6 mm, zum Zusammensetzen von Kisten Verschlägen. Solche Sätze von Brettern Kistenzuschnitte genannt gehören zu Position 4415, auch wenn einige Zubehörteile fehlen, wie z. B. Kantenverstärkungen oder Füße. Hierzu wird auch auf die Erläuterungen zu Position 4415 hingewiesen von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern Siehe auch die Erläuterungen zur Unterposition hinsichtlich der Namen verschiedener tropischer Hölzer in den Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS, Abschnitt Allgemeines. Siehe auch den Anhang der Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS Furnierblätter oder Blätter für Sperrholz (auch zusammengefügt) anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern Siehe auch die Erläuterungen zur Unterposition hinsichtlich der Namen verschiedener tropischer Hölzer in den Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS, Abschnitt Allgemeines. Siehe auch den Anhang der Erläuterungen zu Kapitel 44 des HS.

224 224 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4409 Holz (einschließlich Stäbe Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, geret oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt Leisten Friese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elektrische Leitungen dergleichen Siehe die Erläuterungen zu Position 4409 des HS, fünfter Absatz Ziffer anderes Nicht hierher gehört gefriestes Holz, das hergestellt ist durch Aufsetzen eines Frieses auf ein Stück Holz oder einen anderen Fries (Position 4418 oder 4421). Hierher gehören z. B.: 1. Holzdraht Rstäbe für Dübel, die in den Erläuterungen zu Position 4409 des HS, fünfter Absatz Ziffer 5, beschrieben sind; 2. profilierte (z. B. genutete gekehlte) Stäbe Friese für Parkett. Stäbe Friese, nur gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt, gehören zu Position 4407 oder Stäbe Friese aus Sperrholz oder furniertem Holz gehören zu Position Leisten Friese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elektrische Leitungen dergleichen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen anderes Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Spanplatten ähnliche Platten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt mit Hochdruckschichtpreßstoffen mit Dekorschicht beschichtet andere Hierher gehören Spanplatten ähnliche Platten aus Holz, die mit Waren der Unterposition beschichtet sind. Hierher gehören z. B. Platten, die mit Kunststoffen, Farbe, Papier, Spinnstoffen oder Metall beschichtet sind, ausgenommen solche der Unterpositionen aus anderen holzigen Stoffen Zu den anderen holzigen Stoffen gehören z. B. Bagasse (Preßrückstand vom Zuckerrohr), Bambus, Getreidestroh sowie Flachs- oder Hanfabfälle Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS.

225 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS Sperrholz, furniertes Holz ähnliches Lagenholz Sperrholz aus Nadelholz weist oft Oberflächenfehler (z. B. Astlöcher) auf, die bei der Herstellung durch Materialien wie Holzinlays, Kunststofffüllmassen usw. ausgebessert werden. Diese Materialien sind nicht als Zusatz anderer Stoffe anzusehen verleihen dem Sperrholz nicht den Charakter von Waren anderer Positionen. Sperrholz dieser Position kann sowohl nicht geschliffen als durch Schleifen weitergehend bearbeitet sein. Der Begriff nicht geschliffene Ware schließt kontaktgeschliffene Ware ein; denn der Kontaktschliff gleicht nur die beim Ausbessern, Auskitten oder Füllen entstandenen Unregelmäßigkeiten aus. Siehe auch die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage Wegen der Begriffe Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage siehe die Erläuterungen zu Position 4412 des HS, erster Absatz Ziffer 3 erster Gedankenstrich mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage Wegen der Begriffe Block-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage siehe die Erläuterungen zu Position 4412 des HS, erster Absatz Ziffer 3 erster Gedankenstrich mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage Wegen der Begriffe Block-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage siehe die Erläuterungen zu Position 4412 des HS, erster Absatz Ziffer 3 erster Gedankenstrich mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage Wegen der Begriffe Block-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage siehe die Erläuterungen zu Position 4412 des HS, erster Absatz Ziffer 3 erster Gedankenstrich Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen Die Holzarten, die gewöhnlich am meisten verdichtet werden, sind Buche, Weißbuche, Akazie Pappel.

226 226 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln ähnliche Verpackungsmittel Hierher gehören vollständige Sätze loser nicht zusammengesetzter Bretter aus gesägtem, gemessertem oder rgeschältem Holz zum Herstellen von Kisten, Verschlägen usw., die in einer Sendung eingeführt werden, auch wenn sie serienweise nach Böden, Seitenwänden, Deckeln Verschlüssen geordnet sind. Dagegen sind unvollständige Sätze wie folgt einzureihen: 1. zusammengesetzte Teile von Verpackungsmaterial, wie Böden, Deckel usw., die aus aneinandergenagelten oder auf andere Weise miteinander verbenen Brettern aus gesägtem, gemessertem oder rgeschaltem Holz bestehen, gehören zu Unterposition ; 2. lose Bretter werden nach Beschaffenheit eingereiht (z. B. Position 4407 oder 4408). Siehe auch die Erläuterungen zu Position 4415 des HS, Teil I Kabeltrommeln Siehe die Erläuterungen zu Position 4415 des HS, Teil II Flachpaletten, Boxpaletten andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände Siehe die Erläuterungen zu Position 4415 des HS, Teil III IV Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel andere Böttcherwaren Teile davon, aus Holz, einschließlich Faßstäbe Fässer haben in der Mitte einen mehr oder weniger ausgebauchten Körper haben im Grsatz zwei Böden. Tröge, Kübel Bottiche haben im allgemeinen nur einen Boden. Sie können jedoch mit abnehmbaren Deckeln ausgestattet sein Faßstäbe aus Holz, durch Spalten hergestellt, auch auf einer Hauptfläche gesägt, jedoch nicht weiter bearbeitet; Faßstäbe aus Holz, durch Sägen hergestellt, auf einer oder mehr Hauptflächen mit der Zylindersäge bearbeitet, jedoch nicht weiter bearbeitet Siehe die Erläuterungen zu Position 4416 des HS, fünfter Absatz. Faßstäbe werden meistens aus Kastanien- oder Eichenholz hergestellt andere Hierher gehören z. B. Faßdauben Faßbodenbretter. Faßdauben sind gehobelte Bretter, mit mehr oder weniger gewölbtem Profil, zumindest an einem Ende verjüngt oder abgeschrägt mit einer Nute versehen, um das Zusammensetzen zu ermöglichen. Faßbodenbretter sind an der Peripherie ausgekehlt beidseitig schrägkantig geschnitten, damit sie in die Nute der Faßdauben eingesetzt werden können.

227 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele Griffe für Besen, Bürsten Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten Schuhspanner, aus Holz Siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel andere Hierher gehören z. B. Griffe für Pinsel oder Rasierpinsel Bautischler- Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Parkettafeln, Schindeln ( shingles shakes ), aus Holz Türen Rahmen dafür, Türverkleidungen -schwellen Hierher gehören z. B. Platten aus Lagenholz mit dicker Mittellage, sofern sie derart weiterbearbeitet sind, daß ihre Verwendung als Türen eindeutig erkennbar ist (z. B. durch Aussparungen für Türgriffe, Schlösser oder Scharniere). Nicht hierher gehören unbearbeitete Platten, auch Türrohlinge mit massiven Kern genannt, auch wenn Längs- oder Breitseiten furniert sind (Position 4412) Parkettafeln Parkettafeln bestehen aus einer sogenannten Lauffläche aus Stäben, Friesen, Blättern usw., die auf einer Unterlage aus Holz, agglomeriertem Holz, Papier, Kunststoffen, Kork usw. zusammengesetzt sind für Mosaikparkett Tafeln für Mosaikparkett sind vorgefertigte Einheiten aus einer bestimmten Anzahl von quadratischen oder rechteckigen Teilen, die dazwischengelegte Würfel enthalten können. Die Brettchen sind nach einem bestimmten Muster geordnet, wie das Schachbrettmuster, der Flechtboden oder der Schiffsboden (siehe nachstehende Beispiele).

228 228 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Verschalungen für Betonarbeiten Die hierher gehörenden Verschalungen sind Zusammensetzungen, die für Betonarbeiten aller Art verwendet werden (z. B. für Famente, Mauern, Fußböden, Säulen, Pfeiler, Tunnelbauteile usw.). In der Regel sind die Verschalungen aus harzhaltigem Holz (Bretter, Balken dergleichen) gefertigt. Nicht hierher gehören jedoch Platten aus Sperrholz (zum Erzielen glatter Flächen), auch wenn sie auf einer oder beiden Seiten überzogen sind ihre Verwendung als Verschalung für Betonarbeiten unzweifelhaft ist (Position 4412) Schindeln ( shingles shakes ) Siehe die Erläuterungen zu Position 4418 des HS, sechster siebter Absatz Lamellenholz Siehe die Erläuterungen zu Position 4418 des HS, dritter Absatz andere Hierher gehören z. B. Platten mit Zellen aus Holz, die in den Erläuterungen zu Position 4418 des HS, vierter Absatz, beschrieben sind Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie) Hierher gehören Holzplatten mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie). Echte Marketerie besteht im allgemeinen im Aufkleben von dünnen Stückchen aus Holz oder anderen Stoffen (Nichtedelmetall, Schildpatt, Elfenbein usw.) zur Verzierung auf eine Holzunterlage Andere Waren aus Holz Spulen, Spindeln, Nähgarnrollen ähnliche Waren, aus gedrechseltem Holz Siehe die Erläuterungen zu Position 4421 des HS, dritter Absatz Ziffer Holz, für Zündhölzer vorgerichtet; Holznägel für Schuhe Siehe die Erläuterungen zu Position 4421 des HS, dritter Absatz Ziffern andere Hierher gehören z. B.: 1. Zusammensetzungen von Brettern, die Teile von Verpackungskisten aus Holz darstellen (z. B. Deckel); 2. Holzgestelle, auch zerlegt, sofern sie nicht den Charakter von Möbeln haben; 3. Umzäunungen für Gärten usw., die aus über Kreuz genageltem dann ineinandergeschobenem Lattenwerk bestehen (Harmonikasystem); 4. angespitzte Rouladestäbchen, Fleischstäbchen, Rollmopsstäbchen dergleichen.

229 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 229 KAPITEL 45 KORK UND KORKWAREN 4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot Korkmehl Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet Siehe die Erläuterungen zu Position 4501 des HS, Ziffer anderer Siehe die Erläuterungen zu Position 4501 des HS, Ziffern Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen) Hierher gehören z. B. Wandverkleidungen aus dünnem Naturkork auf Papierunterlage, in Rollen Waren aus Naturkork Stopfen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Preßkork (auch mit Bindemittel) Waren aus Preßkork für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork Hierher gehören zylindrische Stopfen für Schaumweinflaschen. Ihr Durchmesser ist deutlich größer als der des Halses der Flasche; beim Einsetzen in die Flasche werden sie daher stark komprimiert. Nach ihrer Verwendung (d. h. wenn die Flasche entkorkt ist) haben sie die in den Erläuterungen zu Unterposition dargestellte Form. Diese Stopfen für Schaumweinflaschen bestehen oft in ihrem oberen Teil aus Preßkork in ihrem unteren Teil (das ist der Teil, der mit dem Schaumwein in Berührung kommt) aus Naturkork:

230 230 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören zylindrische Stopfen aus Preßkork für andere Flaschen als Schaumweinflaschen. Nicht hierher gehören dünne Korkscheiben, die das dichte Verschließen von Kronenkorken gewährleisten (Unterpositionen ) andere Hierher gehören auch Scheibeneinlagen aus Preßkork für Kronenkorken Stopfen Hierher gehören Stopfen aus Preßkork, die nicht zylindrisch sind. Sie sind z. B. konisch können in der Mitte auch ein Loch haben:

231 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 231 KAPITEL 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN 4601 Geflechte ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verben; Flechtstoffe, Geflechte ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) aus nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen Hierher gehören Geflechte ähnliche Waren aus nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, wie Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Binsen, Schilf, Stuhlrohr (Rohtang), Bambus, Bambusstreifen, Holzspan, Holzdraht, Streifen, Rinde aus Pflanzen (z. B. Raffia Baststreifen). Hierher gehören Geflechte ähnliche Waren aus nichtversponnenen textilen pflanzlichen Fasern, z. B. Hanf, Jute, Flachs, Alfagras, Espartogras, Aloe. Siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 46 des HS, Abschnitt Allgemeines erster Absatz Ziffern andere Hierher gehören hauptsächlich Geflechte ähnliche Waren aus Flechtstoffen, die aus dem in den Erläuterungen zu Kapitel 46 des HS, Abschnitt Allgemeines erster Absatz Ziffern 3 5 genannten Material gefertigt sind Matten, Strohmatten Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen Hierher gehören: 1. grobe Matten aus flächenförmig gewebtem oder parallel aneinandergefügtem Stroh, wie z. B. die im Gartenbau verwendeten Schutzmatten; 2. Chinamatten sowie auf die gleiche Weise gefertigte für die gleichen Zwecke verwendete Matten. Chinamatten sind Matten, die unmittelbar aus den Stengeln oder Streifen von Pflanzen der Gattung der großen Simsen (Teichsimsen: Lepironia mucronata) gefertigt sind. Sie können roh oder gefärbt (meistens rot) sein. Diese Matten werden gewebt: Die Kette, welche die Pflanzenstengel oder -streifen verbindet, besteht aus Schnüren oder Garnen mit großen Zwischenräumen untereinander. Die Matten werden gewöhnlich stückweise gefertigt können mit einem Band aus Spinnstoffen eingefaßt sein; sie werden aus dem Ursprungsland häufig in Rollen versandt, die aus mehreren aneinandergenähten Matten bestehen; 3. grobe Matten wie z. B. die für den Gartenbau; 4. Gittergeflechte (z. B. aus Stroh oder Schilf), die für die gleichen Zwecke wie die vorstehend erwähnten groben Matten, jedoch auch beim Bau von Zäunen oder Straßen verwendet werden können Korbmacherwaren andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa

232 232 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Flaschenhülsen aus Stroh Siehe die Erläuterungen zu Position 4602 des HS, zweiter Absatz Ziffer andere Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer ii) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition bestehen, die durch Bindematerial miteinander verben sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkür (Cucurbita): Luffa cylindrica.

233 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 233 ABSCHNITT X HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG; PAPIER, PAPPE UND WAREN DARAUS KAPITEL 47 HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG Allgemeines Wegen der Begriffe halbgebleicht oder gebleicht siehe die Erläuterungen zu Kapitel 47 des HS, Abschnitt Allgemeines vierter Absatz. Ein Halbstoff gilt als halbgebleicht oder gebleicht, wenn er nach der Herstellung, ohne Rücksicht auf die Art des Verfahrens, einer mehr oder weniger weitgehenden Behandlung unterworfen wurde mit dem Ziel, die Weiße (Reflektanz) zu erhöhen; dies wird im allgemeinen durch mehr oder weniger starkes Entfernen der den Halbstoff färbenden Stoffe oder durch bloße Zugabe von Weißmachern erreicht Mechanische Halbstoffe aus Holz thermo-mechanische Halbstoffe aus Holz Siehe die Erläuterungen zu Position 4701 des HS, vierter Absatz letzter Unterabsatz andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4701 des HS, vierter Absatz erster dritter Unterabsatz Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen Siehe die Anmerkung 1 zu Kapitel aus Nadelholz Hierher gehören hauptsächlich Halbstoffe aus Kiefern-, Tannen- oder Fichtenholz aus anderem Holz Die Halbstoffe dieser Unterposition werden aus Pappel- Espenholz, aber auch aus härterem Holz, wie Buche, Kastanie, Eukalyptus bestimmten tropischen Hölzern hergestellt. Die Fasern dieser Halbstoffe sind im allgemeinen kürzer als die von Halbstoffen aus Nadelholz aus Nadelholz Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus anderem Holz Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

234 234 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4704 Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen Die Erläuterungen zu Position 4703 zu deren Unterpositionen gelten sinngemäß Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen Ausschuß von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen aus Baumwoll-Linters Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 47 des HS, Abschnitt Allgemeines dritter Absatz. Halbstoffe aus Baumwoll-Linters, die im allgemeinen einen hohen Gehalt an Alphacellulose (98 99 GHT) einen sehr niedrigen Aschegehalt (etwa 0,05 GHT) haben, unterscheiden sich von den lediglich zu Bogen oder Platten gepreßten Baumwoll-Linters der Unterposition dadurch, daß ihre Fasern durch Kochen unter Druck während mehrerer Sten in einer Natronlauge mehr oder weniger beschädigt sind, während die Fasern der Baumwoll-Linters der Unterposition , die nicht einer derartigen Behandlung unterworfen worden sind, ihre ursprüngliche Form Länge besitzen Papier oder Pappe (Abfälle Ausschuß) zur Wiedergewinnung Nicht hierher gehören Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnäßt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen (Kapitel 48) ungebleichtes Kraftpapier oder Kraftpappe oder Wellpapier oder Wellpappe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS. Hierher gehören Abfälle (z. B. Schnitzel, Abschnitte) aus der Herstellung oder Verarbeitung des Papiers oder aus Druckereien gebrauchte Lochkarten Lochstreifen. Diese einheitliche Gruppe von Papier zur Wiederverwendung umfaßt fast ausschließlich unbeschmutztes Papier Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften ähnliche Drucke) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS.

235 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 235 KAPITEL 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE Allgemeines Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnäßt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen Zusätzliche Anmerkung 1 Als in der Masse leicht gefärbt gilt Papier, dessen in der Masse vorhandene Farbe nicht über Pastelltöne hinausgeht. Die Grenze von 40 g 57 g bezieht sich auf das Quadratmetergewicht, das unter normalen atmosphärischen Bedingungen festgestellt wird (Temperatur 20 C relative Feuchtigkeit 65 v. H.). Der Abstand der einzelnen Wasserlinien voneinander ist zwischen den gegenüberliegenden Rändern dieser Wasserlinien zu messen. Es darf also nicht von der Mitte dieser Linien her gemessen werden. Es kann vorkommen, daß ein Teil der Wasserlinien schlecht sichtbar oder in einem Teil des Papiers überhaupt nicht vorhanden ist. Solche Fabrikationsfehler haben keinen Einfluß auf die Einreihung, sofern das Papier dadurch nicht den Charakter von mit Wasserlinien versehenem Papier verloren hat Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogen Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 48 sowie die Erläuterungen zu Position 4801 des HS Zeitungsdruckpapier im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu diesem Kapitel Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 48 die Erläuterungen hierzu. Nicht hierher gehört jedoch Zeitungsdruckpapier, das den technischen Merkmalen der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 48 entspricht, aber nicht zum Herstellen von Zeitungen, Wochenschriften anderen periodischen Druckschriften der Position 4902, die mindestens zehnmal im Jahr erscheinen, verwendet wird, sondern z. B. zum Herstellen von Broschüren der Position 4901 oder Werbedrucken der Unterposition (Unterposition ) Papiere Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere Pappen zu anderen graphischen Zwecken verwendet werden, Papiere Pappen für Lochkarten Lochstreifen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier Büttenpappe (handgeschöpft) Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel Büttenpapier Büttenpappe (handgeschöpft) Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 48 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstabe B sowie zu Position 4802 des HS, zweiter dritter Absatz Kohlerohpapier Siehe die Erläuterung zu Unterposition des HS. Bestimmte Arten von Kohlerohpapier werden aus gebleichtem Bisulfithalbstoff hergestellt enthalten manchmal einen unterschiedlichen Anteil an gebleichtem Stroh. Seine Leimung Glätte sind sehr unterschiedlich.

236 236 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Tapetenrohpapier Tapetenrohpapier ist ein weißes oder farbiges Papier, geleimt, maschinenglatt, dick, aber weich mit rauher Oberfläche. Dieses Papier kann auf einer Seite beschichtet /oder bedruckt werden; die andere Seite eignet sich zum Aufbringen von Kleister oder anderem Klebstoff. Dieses Rohpapier muß für die Verarbeitung zu Tapeten geeignet sein Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschminkoder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte Vliese aus Zellstoffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen Zellstoffwatte Siehe die Erläuterungen zu Position 4803 des HS, erster Absatz Ziffer 2 zweiter Unterabsatz. Der offene Aufbau des Vlieses aus Zellstoffasern läßt bei durchscheinendem Licht das Vorhandensein kleiner Löcher erkennen gekrepptes Papier Vliese aus Zellstoffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von Zum Begriff gekrepptes Papier siehe die Erlaüterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz Ziffer 2. Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstoffasern hat eine dichtere homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte Kraftpapier Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 Wegen der Begriffe Kraftpapier Kraftpappe siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 48. Kraftpapier Kraftpappe haben eine hohe mechanische Widerstandsfähigkeit. Im allgemeinen enthalten sie keine Füllstoffe, sind verhältnismäßig stark geleimt, fast immer opak, sehr häufig einseitig glatt gewöhnlich mit erkennbaren Wasserzeichen versehen. Kraftpapier Kraftpappe eignen sich ausgezeichnet zu Verpackungszwecken. Sie werden auch als Kabelpapier, zum Bekleben von Wellpappe, zum Herstellen von Papiergarnen geteerten, bituminierten oder asphaltierten Papieren Pappen verwendet Kraftliner Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 48 die Erläuterungen des HS hierzu Kraftsackpapier Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 48 die Erläuterungen des HS hierzu.

237 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke Hierher gehört z. B. Kondensator- Kabelpapier. Kondensatorpapier ist ein dünnes Papier, das in Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Die zur Herstellung dieser Papiere verwendeten Fasern erfahren eine längere Raffinage, um die Porosität des Blattes auf ein Minimum zu reduzieren werden von allen Fremdkörpern vor allem metallische sorgfältig befreit. Kabelpapier wird zum Isolieren von elektrischen Kabeln für die Herstellung von Tranformatorspulen oder als Isolierung für andere elektrotechnische Zwecke verwendet. Sie müssen eine sehr hohe Isoliereigenschaft haben daher von metallischen Partikeln, Säuren oder anderen elektrischen Strom leitenden Verunreinigungen frei sein sog. saturating kraft Saturating kraft besteht hauptsächlich aus Holzfasern. Das Quadratmetergewicht beträgt mehr als 185 g, jedoch weniger als 225 g. Es wird im allgemeinen in Rollen mit einer Breite von mehr als 125 cm, jedoch weniger als 165 cm geliefert. Der nach der TAPPI-Norm (Technical Association of the Pulp and Paper Industry) mit dem Gurley- Porosimeter gemessene Porositätsindex liegt bei einem Durchgang von 100 cm 3 Luft unterhalb von 13 Seken bei einem Durchgang von 300 cm 3 Luft bei 40 Seken. Saturating kraft verhält sich wie Löschpapier. Nach Ziehen einer Linie mit Tinte auf dem Papier kann man unmittelbar anschließend mit einem Finger darüberreiben, ohne die Tinte zu verwischen. Saturating kraft dient speziell der Herstellung von Hochdruckschichtpreßstoffplatten; zu diesem Zweck wird es mit Kunstharz imprägniert Andere Papiere Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 2 zu diesem Kapitel angegeben Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe, sog. fluting Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel mehrlagige Papiere Pappen Siehe die Erläuterungen zu Position 4805 des HS, zweiter Absatz Ziffer 2. Hierher gehören z. B. vollständig aus Halbstoffen von Abfallpapier hergestellte Papiere Pappen aus zwei oder mehr Lagen, wenn mindestens eine dieser Lagen aus einem Halbstoff anderer Güte hergestellt wurde als die anderen Lagen Sulfitpackpapier Siehe die Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel Filterpapier Filterpappe Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Filzpapier Filzpappe Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

238 238 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Strohpapier Strohpappe Strohpapier Strohpappe sind geleimte, überwiegend aus ungebleichtem Strohzellstoff hergestellte Papiere Pappen, im allgemeinen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, von natürlicher gelblicher Färbung oder in der Masse gefärbt. Sie werden als Packpapier oder -pappe oder seltener für gewellte Papiere Pappen verwendet Papiere Pappen für gewellte Papiere Pappen Hierher gehören Papiere Pappen, die zur Herstellung von gewellten Papieren Pappen verwendet werden mit Ausnahme des Kraftliners der Unterpositionen , des Halbzellstoffs für die Welle der Wellpappe (sog. fluting ) der Unterposition der mehrlagigen Papiere Pappen (Testliner) der Unterpositionen Diese Papiere Pappen werden immer in Rollen mit einer Breite von 50 cm 270 cm geliefert umfassen folgende Sorten: 1. Testliner, hauptsächlich aus Altpapier, einlagig. Der Berstdruckindex nach Mullen liegt über 2 kpa, der nach dem Ring-Crush-Testverfahren ermittelte Wert für den Ringstauchwiderstand beträgt 0,8 kgf; 2. Wellenstoff, hauptsächlich aus Altpapier unter Hinzufügung von Zusatzstoffen (z. B. Stärke) hergestellt. Die nach der CMT-Methode 60 (Concora Medium Test mit einer 60minütigen Konditionierung) ermittelte Druckfestigkeit beträgt 1,5 kgf oder mehr, jedoch weniger als 20 kgf; 3. Wellpappenschrenz, ausschließlich aus Altpapier ohne Zusatzstoffe hergestellt. Der Berstdruckindex nach Mullen beträgt 0,8 1,9 kpa Papiere Pappen für gewellte Papiere Pappen Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Pergamentpapier Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen Pergamentpapier -pappe Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, erster vierter Absatz Pergamentersatzpapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, fünfter achter Absatz Naturpauspapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, neunter Absatz Pergaminpapier andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, zehnter elfter Absatz Papiere Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert Siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, Ziffer 1.

239 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kraftsackpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert Siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, Ziffern 2, anderes Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert Siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, Ziffern 2, andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, Ziffern 2, Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen Kohlepapier ähnliches Vervielfältigungspapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 1. Die Erzeugnisse dieser Unterposition müssen jedoch den in Anmerkung 7 B zu Kapitel 48 genannten Abmessungskriterien entsprechen präpariertes Durchschreibepapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 2. Die Erzeugnisse dieser Unterpositionen müssen jedoch den in Anmerkung 7 B zu Kapitel 48 genannten Abmessungskriterien entsprechen anderes Hierher gehört anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier, z. B. Papier mit Wärmetransfer-Eigenschaft, sowie gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten. Die Erzeugnisse dieser Unterposition müssen jedoch den in Anmerkung 7 B zu Kapitel 48 genannten Abmessungskriterien entsprechen Papiere Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen Papiere Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere Pappen zu anderen graphischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS Papiere Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere Pappen zu anderen graphischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , , des HS

240 240 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier Siehe die Unterpositions-Anmerkung 5 zu Kapitel in Bogen Hierher gehört auch in Zick-Zack-Form liegendes Papier mit Perforierung an den Faltstellen Multiplex Siehe die Erläuterungen zu Position 4805 des HS, zweiter Absatz Ziffer Papiere, Pappen, Zellstoffwatte Vliese aus Zellstoffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art Papier Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert Hierher gehört z. B. Isolierpapier zum Schutz gegen Feuchtigkeit, bestehend aus zwei Lagen Kreppapier, das mit bituminösen Stoffen getränkt ist, einer Zwischenlage aus Aluminiumfolie. Nicht hierher gehören dagegen Dachplatten, bestehend aus Filzpappe in Asphalt (oder in ein ähnliches Erzeugnis) getaucht oder beidseitig mit einer Schicht eines solchen Stoffes überzogen (Position 6807) mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere Pappen Papiere Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 1 g) zu Kapitel 48) Papiere Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt Hierher gehören z. B. paraffinierte Papiere Pappen zum Herstellen von Behältnissen für Milch, Fruchtsaft usw. oder von Schallplattentaschen, die auf einer Seite einen Aufdruck oder Illustrationen zeigen, die sich auf die Ware beziehen, die sie enthalten sollen Endlosformulare Endlosformulare bestehen aus Papierstreifen, im allgemeinen gefaltet, oder aus Rollen, mit einer Breite von mehr als 15 cm, in regelmäßigen Abständen querperforiert, bilden so aufeinanderfolgende, an der Perforierung abtrennbare Formulare. Sie enthalten Aufdrucke, die einer Vervollständigung bedürfen. Diese Erzeugnisse können außerdem an den Rändern Führungslochungen aufweisen, die ihre Verwendung insbesondere in Schnelldruckern oder Buchungsautomaten erlaubt. Nicht hierher gehören: a) Endlosformularsätze (Unterposition ); b) Endlosformulare mit einer Breite von 15 cm oder weniger (Unterposition ).

241 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen anderes Hierher gehört z. B.: 1. Zigarettenpapier in den im Wortlaut der Unterposition angebenen Abmessungen, wenn es z. B. mit Kaliumnitrat, Süßholzauszug oder Kreosot getränkt ist; 2. Zigarettenpapier, auch getränkt, in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm, jedoch nicht mehr als 15 cm Papiertapeten ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier Rauhfaserpapier, sog. Ingrainpapier Siehe die Anmerkung 8 a) Ziffer 2 zu Kapitel 48 die Erläuterungen zu Position 4814 des HS, Teil A Buchstabe a) Ziffer Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier anderes Vervielfältigungs- Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons Kohlepapier oder ähnliches Vervielfältigungspapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 1. Die Erzeugnisse dieser Unterposition dürfen nicht den in Anmerkung 7 B zu diesem Kapitel genannten Abmessungskriterien entsprechen (Position 4809) präpariertes Durchschreibepapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 2. Die Erzeugnisse dieser Unterposition dürfen nicht den in Anmerkung 7 B zu diesem Kapitel genannten Abmessungskriterien entsprechen (Position 4809) vollständige Dauerschablonen Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil B Ziffer 1 zweiter Absatz. Die Erzeugnisse dieser Unterposition unterliegen keinen Abmessungskriterien. Hierher gehören auch gerahmte Schablonen für Adressiermaschinen andere Siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 3 (Papier mit Wärmetransfer-Eigenschaft), Teil B Ziffer 1 erster Absatz (Dauerschablonenpapier) Ziffer 2 (Papier für Offsetplatten). Die Erzeugnisse dieser Unterposition dürfen nicht den in Anmerkung 7 B zu diesem Kapitel genannten Abmessungskriterien entsprechen (Position 4809). Hierher gehören auch Offsetplatten (siehe die Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil B Ziffer 2 zweiter Satz). Diese Erzeugnisse unterliegen keinen Abmessungskriterien.

242 242 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4818 Toilettenpapier ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstoffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln für Kleinkinder, hygienische Binden Tampons, Bettücher ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Bekleidung Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstoffasern andere Hierher gehören z. B. Slipeinlagen Windeln für Kleinkinder ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken Hierher gehören auch Inkontinenzartikel Krankenunterlagen Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstoffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften dergleichen verwendeten Art Faltschachteln -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe Siehe die Erläuterungen zu Position 4819 des HS, Buchstabe A zweiter Absatz Pappwaren von der in Büros, Geschäften dergleichen verwendeten Art Siehe die Erläuterungen zu Position 4819 des HS, Buchstabe B Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände Aktendeckel andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen Buchhüllen, aus Papier oder Pappe Durchschreibesätze -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier Siehe die Erläuterungen zu Position 4820 des HS, erster Absatz Ziffern Endlosformulare Hierher gehören Endlosformularsätze aus aufeinandergelegten, durch Einstanzen, einfaches Heften oder Kleben miteinander verbenen Papierstreifen, die aus präpariertem Durchschreibepapier bestehen oder Zwischenlagen aus Kohlepapier enthalten. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte Vliese aus Zellstoffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstoffasern Filterpapier Filterpappe Siehe die Erläuterungen zu Position 4823 des HS, zweiter Absatz Ziffer 2.

243 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Endlosformulare Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Papier Pappe, gelocht, für Jacquardvorrichtungen ähnliche Maschinen Hierher gehören nur Papiere Pappen, deren Oberfläche entsprechend dem wiederzugebenden Muster gelocht ist die unmittelbar für Jacquardvorrichtungen ähnliche Maschinen verwendbar sind. Nicht hierher gehören daher: a) Papiere Pappen, die an den Rändern gegebenenfalls in der Mitte nur mit Führungslochungen versehen sind (Position 4808 oder Unterposition ); b) die in Buchstabe a) genannten Papiere Pappen, mit Rand- oder Mittelverstärkung (Unterposition ) andere Hierher gehört Kondensatorpapier. Kondensatorpapier ist ein Elektroisolierpapier, das in Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Es ist sehr dünn (allgemein 0,006 0,02 mm), von sehr gleichmäßiger Dicke absolut porenfrei. Es wird im allgemeinen aus Natron- oder Sulfatzellstoff manchmal aus Hadernhalbstoffen hergestellt. Kondensatorpapier ist chemisch neutral, selbst von kleinsten metallischen Teilchen frei hat eine hohe mechanische dielektrische Festigkeit (keine dielektrischen Verluste).

244 244 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAPHISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE 4901 Bücher, Broschüren ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern andere Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne Globen, gedruckt Globen Siehe die Erläuterungen zu Position 4905 des HS, letzter Absatz vor den Ausnahmen Ausnahme f) andere Hierher gehören z. B. topographisch genaue kartographische Werke, zu Werbezwecken aufgelegt, auch wenn sie mit Werbetexten versehen sind (z. B. Straßenkarten, die durch Hersteller von Autoreifen oder Kraftfahrzeugen, Erdölgesellschaften usw. herausgegeben sind) Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen dergleichen, nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum Umlauf vorgesehen; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen ähnliche Wertpapiere Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen dergleichen Siehe die Erläuterungen zu Position 4907 des HS, Buchstabe A unterschrieben numeriert Nicht hierher gehören Aktien Schuldverschreibungen, auf denen noch eine oder mehrere Unterschriften fehlen (Unterposition ) Abziehbilder aller Art Abziehbilder, verglasbar Siehe die Erläuterungen zu Position 4908 des HS, dritter Absatz Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke Photographien Werbedrucke Werbeschriften, Verkaufskataloge dergleichen Siehe die Erläuterungen zu Position 4911 des HS, fünfter Absatz Ziffer 1.

245 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Verkaufskataloge Hierher gehören Veröffentlichungen, in denen Waren beschrieben oder abgebildet ihre Preise sowie Bestellnummern angegeben sind andere Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigraphien bezeichnet), auch vom Künstler signiert numeriert.

246 246 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Allgemeines ABSCHNITT XI SPINNSTOFFE UND WAREN DARAUS 1. Wie in den Erläuterungen zum HS (vgl. Abschnitt XI Allgemeines, letzter Absatz der Einleitung) ausgeführt, ist der Abschnitt XI in zwei Teile unterteilt: a) im ersten Teil (Kapitel 50 55) sind die Waren nach der Art des Spinnstoffes, aus dem sie bestehen, zusammengefaßt; die Einreihung von Mischwaren ist durch Anmerkung 2 zu Abschnitt XI geregelt; b) im zweiten Teil (Kapitel 56 63), ausgenommen die Positionen , wird für die Einreihung in die Kapitel oder Positionen nicht nach dem Spinnstoff unterschieden, aus dem die Waren bestehen. Mehrere Positionen der Kapitel der Nomenklatur sind jedoch nach der Art des Spinnstoffes, aus dem die Waren bestehen, unterteilt. In diesen Fällen hat die Einreihung der Waren in diese Positionen gemäß der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Abschnitt XI zu erfolgen. 2. Die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Abschnitt XI bestimmt für Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen die Regeln für die Einreihung innerhalb der Positionen der Kapitel Diese Waren gehören zu der Unterposition, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Spinnstoff entspricht, zwar gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Anmerkung 2 B zu Abschnitt XI. Bei der Anwendung dieser Regeln sind jedoch die Bestimmungen der Buchstaben a) c) der Unterpositions- Anmerkung 2 B zu Abschnitt XI zu beachten. 3. Wegen der Auslegung der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI siehe die Erläuterungen zum HS (insbesondere Abschnitt XI, Allgemeines, Teil I A). Bei der Anwendung der Anmerkung 2 bleiben außer Betracht: a) Garne, aus denen die Webkanten bestehen, sofern diese nicht dazu bestimmt sind, einen Bestandteil der fertigen Ware zu bilden, wie z. B. die Webkanten von Schirmstoffen oder von Geweben für Umschlagtücher; b) Trennfäden, die eingearbeitet worden sind, um die Stellen zu kennzeichnen, wo Gewebe zerschnitten oder sonst zertrennt werden sollen; c) Garne, aus denen die Stückenden von Geweben bestehen, sofern diese Garne aus anderen Spinnstoffen hergestellt sind als das eigentliche Gewebe. 4. Wegen der Auslegung der Begriffe roh, gebleicht oder farbig (gefärbt oder bedruckt) in bezug auf Garne wegen der Auslegung der Begriffe roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt oder buntgewebt in bezug auf Gewebe siehe die Unterpositions-Anmerkungen 1 b) 1 ij) zu Abschnitt XI. 5. Wegen der Auslegung des Begriffs Bindung siehe die Erläuterungen zum Abschnitt XI des HS, Abschnitt Allgemeines, Teil I C, Erläuterungen zu den Unterpositionen.

247 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 247 KAPITEL 50 SEIDE Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf roh, abgekocht oder gebleicht Rohe Seidengarne bestehen aus einem oder mehreren miteinander verzwirnten Grègefäden; sie sind noch nicht endgültig entbastet oder entleimt. Die rohen Seidengarne können noch 30% Serizin (Seidenleim) enthalten. Sie haben noch ihre natürliche, meist schwach gelbliche Färbung. Rohe Seidengarne werden meist weiterbehandelt, können jedoch auch unmittelbar zu Geweben verarbeitet werden. Das Abkochen der rohen Seidengarne dient dazu, die vom Serizin umhüllten Einzelfäden freizulegen. Dies geschieht im allgemeinen mit heißem Seifenwasser oder verdünnter Kalilauge. Durch das Bleichen werden die noch vorhandenen natürlichen Farbstoffe zerstört Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf roh, abgekocht oder gebleicht Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Kreppgewebe Kreppgewebe sind im allgemeinen leichte Gewebe, deren körniges Aussehen in ausgerüstetem Zustand dadurch erreicht wird, daß zum Weben sogenannte Kreppgarne verwendet werden, d. h. Garne mit sehr starker Drehung (etwa Drehungen je m), die zum Kräuseln neigen. Diese Garne können in Kett- oder Schußrichtung oder in beiden Richtungen, auch in Verbindung mit weniger stark gedrehten Garnen verwendet werden. Sie sind häufig so angeordnet, daß die Drehungsrichtung wechselt. Fäben mit S -Drehung folgen auf Fäden mit Z -Drehung, damit sich der Kräuseleffekt nebeneinanderliegender Fäden in entgegengesetzter Richtung auswirkt, wodurch ein gleichmäßiger Kreppcharakter erzielt wird. Zu diesen Unterpositionen gehören echte Kreppgewebe, d. h. Gewebe, bei denen zumindest entweder die Kett- oder die Schußfäden hauptsächlich aus Kreppgarnen bestehen. Die bekanntesten Kreppgewebe sind: sogenannter Crêpe de chine, Crêpe marocain, Crêpe georgette, Crêpe satin, Crêpe charmeuse Crêpe chiffon. Als Kreppgewebe gelten auch Gewebe, die nur auf einer Seite oder auf einem Teil ihrer Oberfläche (Streifen oder Muster) gekreppt sind. Nicht hierher gehören Gewebe, deren Kreppeffekt auf andere Weise als durch die Verwendung von Kreppgarnen erzielt wird, wie beispielsweise Gewebe, die durch die gleichzeitige Verwendung besonderer Bindungen (Sand-Krepp usw.) von Garnen verschiedener Stärke Spannung ein kreppartiges Aussehen erhalten haben.

248 248 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt) Diese Gewebe weisen nach Beschaffenheit, Webart Aufmachung bestimmte Besonderheiten auf. Sie werden meistens auf einheimischen Webstühlen (im allgemeinen Handwebstühlen) in einfachen Bindungen (Taft-, Serge-, Köper-, Satinbindung) aus ungezwirnten ohne Drehung vereinigten Grègefäden hergestellt. Die Webkanten sind im allgemeinen schadhaft. Die Faltung der Gewebe ist fächerartig: Die beiden Endstücke liegen im Innern des Webstückes, das um sie herum gefaltet wird. Manche Sorten (besonders aus China) können auch so gefaltet sein, daß ein Endstück oben, ein Endstück unten liegt das Webstück in sich gefaltet ist, zwar zu vier Falten je Yard (0,91 m). Sie können auch anders aufgemacht sein, z. B. aufgerollt. Zu erwähnen sind: 1. Habutai-Gewebe: Japanische Gewebe, in Taft- oder Köperbindung aus einfachen, ungedrehten Garnen gewebt. Im allgemeinen werden nur Gewebe in Taftbindung als Habutai-Gewebe bezeichnet, Gewebe mit Köperbindung hingegen als Habutai-Twill. In rohem Zustand haben sie einen rauhen Griff einen weißgrauen oder schmutzigweißen Farbton. Nach dem Abkochen (z. B. beim Bleichen), d. h. wenn sie von ihrem Seidenleim befreit sind, sind diese Gewebe weiß oder fast weiß können ohne weitere Behandlung verarbeitet werden. Nach dem Bleichen werden diese Gewebe im allgemeinen appretiert oder beschwert, wodurch sie eine dichtere Struktur, ein glänzenderes Aussehen ein höheres Gewicht erhalten; 2. Pongéegewebe: Chinesische Gewebe, nach den Erzeugungsprovinzen Shantung, Honan, Assan, Antung, Ninghai benannt. Diese Gewebe sind verhältnismäßig dick schwerer als die vorgenannten japanischen Gewebe. In rohem Zustand haben sie einen gelblichen oder rötlichen Farbton, auch nach dem Abkochen ähnelt ihre Farbe der von rohem oder nur gewaschenem Leinen oder Batist. Sie können gerippt oder ungerippt sein, wobei die Rippen daher rühren, daß man beim Weben Fäden verschiedener Stärke verwendet, wodurch ein körniges Gefüge erreicht wird (Taftbindung); 3. Tussahgewebe (oder Tussorgewebe): Ursprünglich in einem Gebiet in Nordost-Indien erzeugte Gewebe aus Seide von einem wilden Seidenspinner. Im Laufe der Zeit ist diese Bezeichnung auch auf chinesische Gewebe ausgedehnt worden umfaßt heute nach ähnlichen Verfahren in verschiedenen ostasiatischen Ländern aus Seide des Eichenspinners hergestellte Gewebe; 4. Corahgewebe: Ein in der Nähe von Kalkutta hergestelltes Gewebe, das dem japanischen Habutai-Gewebe sehr ähnelt, von dem es sich jedoch durch geringere Gleichmäßigkeit die Verwendung dickerer Garne unterscheidet. Das Vorhandensein eines Schnürchens in der Webkante ist eines seiner besonderen Merkmale ichte Gewebe Undichte Gewebe sind Gewebe, bei denen die Abstände sowohl zwischen den einzelnen Kettfäden als auch die Abstände zwischen den einzelnen Schußfäden mindestens so groß sind wie der Durchmesser der verarbeiteten Garne mit einer Breite von mehr als 57 cm 75 cm Diese Unterposition erfaßt insbesondere Gewebebreiten für die Herstellung von Krawatten.

249 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 249 KAPITEL 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff nicht carbonisiert carbonisiert nicht carbonisiert carbonisiert Wegen des Begriffs nicht carbonisiert siehe die Erläuterungen zu Position 5101 des HS, dritter Absatz Buchstabe B. Wegen des Begriffs carbonisiert siehe die Erläuterungen zu Position 5101 des HS, dritter Absatz Buchstabe C. Wegen des Begriffs nicht carbonisiert siehe die Erläuterungen zu Position 5101 des HS, dritter Absatz Buchstabe B. Wegen des Begriffs carbonisiert siehe die Erläuterungen zu Position 5101 des HS, dritter Absatz Buchstabe C Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form) gekämmte Wolle in loser Form ( open tops ) Wegen des Begriffs gekämmte Wolle in loser Form siehe die Erläuterungen zu Position 5105 des HS, siebter Absatz Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf roh Rohe Wollgarne sind Garne, die aus durch mehrere Verfahren gründlich gereinigter Wolle hergestellt werden weder gebleicht noch gefärbt noch bedruckt sind. Sie haben somit noch die natürliche Farbe der Wolle. Siehe auch die Unterpositions-Anmerkung 1 Buchstabe b) zu Abschnitt XI mit einem Anteil an Wolle feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr Hierher gehören nur Mischgarne mit einem Anteil an Wolle feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr, sofern bei dieser Mischung die Wolle gewichtsmäßig vorherrscht; anderenfalls ist das Garn der Position 5108 zuzuweisen roh Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß roh Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

250 250 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5107 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf roh Siehe die Erläuterungen zu Unterposition mit einem Anteil an Wolle feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr Hierher gehören nur Mischgarne mit einem Anteil an Wolle feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr, sofern bei dieser Mischung die Wolle gewichtsmäßig vorherrscht; andernfalls ist das Garn der Position 5108 zuzuweisen roh roh roh Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf roh roh Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Die Erlaüterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

251 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 251 KAPITEL 52 BAUMWOLLE Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt hydrophil oder gebleicht Hydrophil gemachte Baumwolle hat die Fähigkeit zur Aufnahme von relativ viel Feuchtigkeit. Gebleichte Baumwolle ist Baumwolle, bei der farbige, auf andere Weise nicht zu entfernende Begleitsubstanzen durch Oxidation oder Reduktion mit Hilfe verschiedener Chemikalien entfernt werden Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger Verbandmull Unter Verbandmull versteht man Leichtgewebe sehr offener Struktur mit Leinwandbindung, die im allgemeinen nicht schiebefest sind. Verbandmull besteht aus weniger als 28 einfachen Garnen (ungezwirnten Garnen) je cm Verbandmull Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g Denim Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 52 die Erläuterungen zu Abschnitt XI des HS, Abschnitt Allgemeines Teil I C, Erläuterungen zu den Unterpositionen Jacquard-Gewebe mit einer Breite von mehr als 115 cm, jedoch weniger als 140 cm Jacquard-Gewebe sind Gewebe mit einer Bindungsmusterung, die durch das Anheben einzelner Kettfäden hervorgerufen wird. Auf diese Weise werden feingezeichnete, großflächige variationsreiche Muster erzielt. Jacquard-Gewebe werden vorwiegend als Möbelbezugsstoffe, als Matratzenbezugsstoffe als Vorhangstoffe verwendet Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g Denim Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 52 die Erläuterung zu Abschnitt XI des HS, Abschnitt Allgemeines Teil I C, Erläuterungen zu den Unterpositionen Jacquard-Gewebe Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

252 252 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne Kokosgarne Hierher gehören nur ein- oder zweidrähtige Kokosgarne. Drei- oder mehrdrähtige Kokosgarne gehören entsprechend der Anmerkung 3 A d) zu Abschnitt XI zu Position 5607.

253 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 253 KAPITEL 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE Allgemeines Wegen der Auslegung des Begriffs hochfeste Garne siehe die Anmerkung 6 zu Abschnitt XI. Elastomergarne sind in der Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu Abschnitt XI definiert Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf Umspinnungsgarn (sog. Core Yarn ) Das Umspinnungsgarn ( Core Yarn ) dieser Unterposition ist ein Nähgarn, das aus mehreren Drähten besteht, die miteinander verzwirnt sind; jeder Draht besteht aus einem synthetischen Filament, das mit natürlichen Spinnstoffasern oder mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern umsponnen ist. Im Hinblick auf ihre Verwendung handelt es sich hier um harte Core-spun-Garne, d. h. Garne mit einem nichtelastischen Kern. Da diese Garne Mischgarne sind, gehören sie nur dann hierher, wenn der Bestandteil Filament gewichtsmäßig vorherrscht (siehe die Anmerkung 2 zu Abschnitt XI). Dies ist bei harten Core-spun-Garnen in der Regel der Fall. Nicht hierher gehören dagegen weiche Core-spun-Garne, deren Kern aus Elastomeren besteht, dessen Anteil in der Regel 20 GHT nicht übersteigt (Einreihung in Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI). Nicht hierher gehören ferner Erzeugnisse, die aus einem Elastomergarn als Seelenfaden bestehen, das mit einem vorgefertigten Garn spiralförmig umwickelt oder auch dicht ummantelt ist (Unterposition ) Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex texturierte Garne Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS aus Polyestern, teilverstreckt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex texturierte Garne Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS.

254 254 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger Wegen der Beschreibung der Monofile anderer Erzeugnisse dieser Position siehe die Erläuterungen zu Position 5404 des HS Monofile Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden zur Herstellung von Bürstenwaren verbleiben in diesen Unterpositionen. Gezwirnte Garne, die durch Vereinigung Zusammendrehen von Monofilen dieser Unterpositionen entstanden sind, gehören nicht mehr hierher, sondern zu Position 5401, 5402, 5406 oder Dagegen gelten einzelne Monofile dieser Unterpositionen ohne Rücksicht auf die Dicke niemals als Bindfäden, Seile Taue der Position In der nachstehenden Übersicht ist die Einreihung der Monofile, Streifen dergleichen nach ihrem Durchmesser (oder ihrer Breite) zusammengefaßt: Monofile mit einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger, mit einem Titer von weniger als 67 dtex 67 dtex oder mehr Position 5402 Unterposition oder mehr als 1 mm (ausgenommen die nachstehend aufgeführten Flacherzeugnisse) Position 3916 Streifen dergleichen (einschließlich gefaltete Streifen Streifen in Form flachgedrückter Röhrchen), mit einer augenscheinlichen Breite (gegebenenfalls auch in gefaltetem oder flachgedrücktem Zustand) von 5 mm oder weniger mehr als 5 mm Unterposition , oder im allgemeinen Position 3920 Streifen mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 5 mm, jedoch derartig leicht gedreht anschließend gepreßt, daß ihre augenscheinliche Breite 5 mm nicht überschreitet. Unterposition , oder Zierstreifen von der für Verpackungszwecke verwendeten Art Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Die Zierstreifen dieser Unterposition haben jedoch eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger Die Erläuterungen zu Position 5404 gelten sinngemäß.

255 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position mit einer Breite von mehr als 135 cm 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung Wegen der Auslegung der Begriffe Leinwandbindung Köperbindung siehe die Erläuterungen zum Abschnitt XI des HS, Abschnitt Allgemeines Teil I C, Erläuterungen zu den Unterpositionen. Bei der Satinbindung (Atlasbindung) sind die Bindungspunkte derart verstreut, daß sie sich nicht berühren. Dadurch erhält man eine glatte, glänzende Oberfläche. Satin muß mindestens fünfbindig gewebt sein. Das Bindungsmuster ist im nachstehenden Schemabild dargestellt: Satinbindung Jacquard-Gewebe mit einer Breite von mehr als 115 cm, jedoch weniger als 140 cm, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

256 256 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN 5503 Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet hochfest Hochfeste Aramid-Spinnfasern haben eine Festigkeit von mehr als 60 cn/tex Gewebe aus künstlichen Spinnfasern Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle) Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

257 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 257 KAPITEL 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN Allgemeines Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Watte aus Spinnstoffen Waren daraus; Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten Noppen aus Spinnstoffen hygienische Binden Tampons, Windeln für Kleinkinder ähnliche hygienische Waren, aus Watte Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5601 des HS, Teil A Ziffer 2, genannten Waren. Watte; andere Waren aus Watte Hierher gehören auch Stäbchen aus Holzdraht, Kunststoff oder gerolltem Papier, die an einem oder beiden Enden mit weilen sterilisierten Wattetupfballen versehen sind z. B. zum Reinigen von Ohren, Nase oder Nägeln, zum Auftragen von Antiseptika Hautlotionen oder zur Schönheitspflege dienen hydrophil Die Erläuterungen zum Begriff hydrophil bei Unterposition gelten sinngemäß Scherstaub, Knoten Noppen, aus Spinnstoffen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5601 des HS, Teile B C, genannten Waren Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Nadelfilze Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, vierter Absatz. nähgewirkte Flächenerzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, siebter Absatz Gimpen, umsponnene Streifen dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 umsponnene Garne aus Roßhaar); Chenillegarne; Maschengarne Gimpen Die Seele einer Gimpe kann auch aus einem Elastomergarn (siehe die Unterpositions- Anmerkung 1 a) zu Abschnitt XI) bestehen.

258 258 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN Allgemeines Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert Die Herstellung geknüpfter Teppiche, die in den Erläuterungen zu Position 5701 des HS beschrieben sind, beginnt endet damit, daß einige Schußfäden mit Kettfäden einfach verwebt werden, um die Festigkeit der Enden ( Kopfenden ) der Teppiche zu gewährleisten. Manchmal werden diese gewebten Enden durch angesetzte Bordüren hergestellt. Nach Fertigstellung des Teppichs wird die Kette in einigem Abstand von den Teppichenden abgeschnitten. Man erhält dadurch die von den freien Enden der Kette gebildeten Fransen. Bei hochwertigen Stücken sind die Fransen manchmal in mehrere Büschel zusammengefaßt verknotet, wobei die Knoten so nahe wie möglich an den gewebten Teil herangeschoben werden, um zu verhindern, daß die Schußfäden sich mit der Zeit aus der Franse herausschieben. Es gibt auch Teppiche mit einer angesetzten Franse, die also nicht aus der Kette des Teppichs besteht. Bei der Musterung wird bei den meisten Teppichen zwischen Fond Bordüren unterschieden. Die Bordüre bildet die Einfassung des Fonds; sie ist das Stück zwischen Fond Seitenwebkanten bzw. Kopfenden des Teppichs. Handgefertigte rechteckige Teppiche haben selten genau parallele Webkanten. Aus diesem Gre ist bei der Anwendung des Mischzollsatzes die Größe solcher Teppiche an den Mittellinien zu messen, d. h. an den Geraden, die durch die Mitte der gegenüberliegenden Seiten verlaufen. Bei der Berechnung der Fläche eines Teppichs bleiben Bruchteile von Quadratdezimetern unberücksichtigt Teppiche andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie ähnliche handgewebte Teppiche Kelim, Sumak, Karamanie ähnliche handgewebte Teppiche Es handelt sich hier um schwere handgewebte Erzeugnisse. Sie sind gewöhnlich bunt haben eine glatte Oberfläche ohne Flor oder Schlingen. Einige enthalten kurze Spalten in der Kettrichtung an den Stellen, an denen zwei benachbarte Kettfäden als Abgrenzung für zwei Gruppen verschiedenfarbiger Schußfäden dienen. Diese Gewebe werden zur Innenausstattung als Wandbehänge oder Türvorhänge verwendet oder dienen als Divandecken oder auch als Bodenbelag. Es sind exotische Gewebe (meist aus dem mittleren Orient). Sie gehören zu dieser Unterposition, wenn sie sich als Meterware oder, wie es im allgemeinen der Fall ist, als abgepaßt gearbeitete Stücke darstellen gesäumt, mit Fransen oder genähten Einfassungen versehen oder auf andere Weise konfektioniert sind.

259 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 259 Allgemeines KAPITEL 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Samt Plüsch, gewebt, Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806 Unbeschadet der Bestimmungen zu Abschnitt XI über die Einreihung von Waren, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind bei Chenillegeweben nur die Spinnstoffe zu berücksichtigen, die den Florteil der Chenillefäden bilden. Nachahmungen von Samt Plüsch, die auf Strick- oder Wirkmaschinen hergestellt sind, gehören je nach Beschaffenheit zu Position oder zu Kapitel aus Baumwolle Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Position Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) geknüpfte Netzstoffe Siehe die Erläuterungen zu Position 5804 des HS, Teil I. Auf Wirkmaschinen (z. B. Raschelmaschinen) hergestellte Tüll-Imitationen gehören zu Kapitel ungemustert Als ungemustert gelten Erzeugnisse, die über die ganze Oberfläche nur aus einer einzigen Art regelmäßiger Zellen von gleicher Form Größe bestehen weder ein Muster noch eine Zellenfüllung aufweisen. Kleine Nebenzellen, die bei der Zellenbildung an den Bindungspunkten entstanden sind, bleiben außer Betracht. maschinengefertigte Spitzen Siehe die Erläuterungen zu Position 5804 des HS, Teil II. Wegen der Unterscheidung zwischen handgefertigten maschinengefertigten Spitzen siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS. Es ist zu beachten, daß ein die Spitzen sehr gut imitierendes Gewirk, das im Handel auch unter der Bezeichnung Spitze vertrieben wird, nicht zu Position 5804 gehört. Es handelt sich dabei um eine auf der Raschelmaschine hergestellte Ware, die man daran erkennt, daß das Zellengewebe aus einer Verschlingung von Maschen, ähnlich wie bei Kettenwirkware, nicht aus (geraden) Kettfäden (schräg verlaufenden) Schußfäden besteht. Zur Ausfüllung der vollen Musterteile wird der verwendete Faden in die Maschen, die die Seiten kleiner Sechsecke des Grgewebes bilden, eingefürt durch eine Art Kettenstich befestigt. Das Zellengewebe hört also nicht dort auf, wo das Muster beginnt, sondern es bildet dessen Träger (was bei den maschinengefertigten Spitzen nicht immer der Fall ist).

260 260 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS gegebenen Hinweise zum Erkennen der maschinengefertigten Spitzen gelten auch für Raschel- Spitzen : Nach dem Zerschneiden in Streifen bleiben an den Rändern Maschen oder Teile von Maschen zurück; Verlauf der Kontur- Musterfäden; mit mechanischer Regelmäßigkeit wiederkehrende Fehler usw. Im Sinne der Nomenklatur gehören die auf der Raschelmaschine hergestellten Spitzen jedoch zu den Gewirken. Sie sind daher in Kapitel 60 einzureihen. Guipurespitzenimitationen, die nach Art der Ätzstickereien hergestellt werden, gehören nicht zu den maschinengefertigten Spitzen sind der Position 5810 zuzuweisen Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schußlose Bänder aus parallel gelegten geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr mit echten Webkanten mit echten Webkanten Wegen der Auslegung des Begriffs Elastomergarne siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu Abschnitt XI. Bänder mit echter Webkante sind Bänder aus Kette Schuß, bei denen die beiden Längskanten durch das Wenden des Schußfadens gebildet werden. Dadurch, daß der Faden fortlaufend weitergeführt wird, wird das Ausriefeln verhindert. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition schußlose Bänder aus parallel gelegten geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) Siehe die Erläuterungen zu Position 5806 des HS, Teil B Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive Ätzstickereien Stickereien mit herausgeschnittenem Gr Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

261 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 261 KAPITEL 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN Allgemeines Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Erzeugnisse Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel Hierher gehören entsprechend der in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS gegebenen Auslegung Waren aus Spinnstoffen, als Meterware oder auf Länge geschnitten, die in der Anmerkung 7 a) zu Kapitel 59 erschöpfend aufgeführt sind, sowie Spinnstoffwaren (andere als die der Positionen ) für bestimmte technische Zwecke, auf Form zugeschnitten, anders als quadratisch oder rechteckig, zusammengesetzt oder anders konfektioniert aus der vorgenannten Meterware oder aus anderen Spinnstoffwaren hergestellt. Wegen des Begriffs Gewebe siehe die Anmerkung 1 zu Kapitel Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen Diese Erzeugnisse müssen sich als Meterware oder nur auf Länge oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten darstellen; in anderer Aufmachung gehören sie zu Unterposition oder Als ähnliche Waren zu anderen technischen Zwecken gelten dem Wortlaut der Unterposition entsprechend lediglich die mit anderen Stoffen (Kautschuk, Leder usw.) verbenen Gewebe, Filze oder mit Filz belegten Gewebe. Hierzu gehören die zur Umkleidung von Rotationsdruckzylindern bestimmten, mit Kautschuk verbenen Drucktuche mit einem Quadratmetergewicht von g oder weniger (bei beliebigem Verhältnis von Spinnstoffen zu Kautschuk) oder von mehr als g, sofern sie mehr als 50 GHT an Spinnstoffen enthalten. Drucktuche mit einem Quadratmetergewicht von mehr als g einem Anteil an Kautschuk von mindestens 50 GHT gehören zu Position Hierher gehören auch Förderbänder Treibriemen mit einer Dicke von weniger als 3 mm von unbestimmter Länge oder auf Länge geschnitten, bestehend aus zwei übereinandergelegten Bahnen aus Polyamidgewebe, dazwischen als Verstärkung eine Bahn oder mehrere Bahnen aus flachgewebten Flechtstoffen, das Ganze mit Hilfe eines Klebemittels durch Druck unter Hitze verben. Derartige Förderbänder Treibriemen mit einer Dicke von 3 mm oder mehr oder endlos oder mit Befestigungsvorrichtungen versehen gehören zu Position Nicht hierher gehören Gewebe mit einfacher Kette einfachem Schuß, bestrichen mit Kunststoff (Position 5903) oder Kautschuk (Position 4008 oder 5906) Müllergaze, auch konfektioniert Hierher gehört die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A Ziffer 2, beschriebene Müllergaze.

262 262 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Diese Gaze kann als Meterware aufgemacht oder für den vorgesehenen Verwendungszweck konfektioniert (auf Format zugeschnitten, mit Bändern eingefaßt, mit Metallösen versehen usw.) sein. Als Meterware aufgemacht, muß diese Gaze wie folgt gekennzeichnet sein (siehe Artikel 25 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom , S. 1)): Ein Motiv, das ein Rechteck mit seinen beiden Diagonalen darstellt, ist in regelmäßigen Abständen so an den beiden Rändern des Gewebes unter Freilassung der Webkanten aufzudrucken, daß der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Motiven, gemessen zwischen ihren Außenseiten, höchstens 1 m beträgt die Motive an dem einen Rand gegenüber denen am anderen Rand um die Hälfte ihrer Entfernung voneinander versetzt sind (die Mitte jedes Motivs muß von den Mitten der nächsten beiden gegenüberliegenden Motive gleich weit entfernt sein). Jedes Motiv ist so anzubringen, daß die Längsseiten des Rechtecks parallel zur Kette des Gewebes verlaufen (siehe nachstehende Skizze). Die Breite der Linien, die das Motiv darstellen, beträgt bei den Seiten 5 mm bei den Diagonalen 7 mm. Die Abmessungen des Rechtecks, gemessen an der Außenseite der Linien, betragen mindestens 8 cm in der Länge 5 cm in der Breite. Die aufgedruckten Motive müssen einfarbig sein mit der Farbe des Gewebes kontrastieren. Der Aufdruck darf nicht entfernbar sein. Nicht hierher gehören unter anderem: Rahmen für den Siebdruck, bestehend aus einem auf eine Armatur montierten Tuch (Unterposition ), Siebe Handsiebe (Position ) andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A, genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen , genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B, aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition gehört, der zu den Unterpositionen gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

263 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 263 KAPITEL 60 GEWIRKE UND GESTRICKE Allgemeines Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Andere Gewirke Gestricke Neben den in den Erläuterungen zu Position 6002 des HS erwähnten Waren gehören insbesondere hierher: 1. bestimmte durchbrochene, auf Wirkmaschinen (Kettenstühlen, Raschelmaschinen) hergestellte Waren, die hauptsächlich zum Herstellen von Gardinen Vorhängen bestimmt sind; 2. Nachahmungen von Tüll von Spitzen, die auf Wirkmaschinen, in den meisten Fällen auf Raschelmaschinen, hergestellt sind (vgl. Erläuterungen zu Position 5804). Ebenso wie maschinengefertigte Spitzen werden diese Spitzennachahmungen häufig als Meterware bestimmter Breite hergestellt, die bei der Endbearbeitung in Streifen zerschnitten wird. Diese Streifen von unbestimmter Länge verbleiben in dieser Position, soweit ihre Ränder parallel verlaufen geradlinig zugeschnitten sind; 3. Nachahmungen von Netzstoffen aus Gewirken oder Gestricken, zum Herstellen von Einkaufsnetzen oder anderen Waren mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr Wegen der Auslegung des Begriffs Elastomergarne siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu Abschnitt XI. mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr Wegen der Auslegung des Begriffs Elastomergarne siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu Abschnitt XI.

264 264 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 61 BEKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN Allgemeines 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 13 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen aufgebrachte Verzierungen aufweist, die nicht auf dem anderen oder den anderen Teilen vorhanden sind, werden alle diese Kleidungsstücke als Anzug, Kostüm oder Kombination weiterhin in die genannten Positionen eingereiht, vorausgesetzt, daß diese Verzierungen von geringer Bedeutung nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen an den Ärmelenden oder auf den Aufschlägen Taschen). Wenn jedoch diese Verzierungen durch Buntwirken oder Buntstricken entstanden sind, so ist eine Einreihung als Anzug, Kostüm oder Kombination ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Firmenzeichen oder ähnliche Symbole Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebhosen ähnliche Hosen), Latzhosen kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Kleider Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne daß gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muß. Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn hinten), gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten angebracht ist, daß das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterpositionen einzureihen. Röcke Hosenröcke Als Röcke gelten Kleidungsstücke zum Bedecken des Unterkörpers, die normalerweise an der Taille beginnen zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Röcke sind Kleidungsstücke, die mit mindestens einem anderen Kleidungsstück wie T-Shirt, Bluse, Hemdbluse, Pullover oder einem ähnlichen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers getragen werden müssen. Sind an den Kleidungsstücken Träger angebracht, verlieren sie dadurch nicht die wesentliche Eigenschaft von Röcken.

265 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 265 Ist zusätzlich zu den Trägern noch vorn /oder hinten ein Latz angebracht, gehören die Kleidungsstücke weiterhin zu den Röcken dieser Unterpositionen, wenn der Latz so bemessen, geschnitten angebracht ist, daß das Kleidungsstück nicht ohne ein zusätzliches Kleidungsstück der vorstehend beschriebenen Art getragen werden kann. Hosenröcke sind Kleidungsstücke mit den vorstehend genannten Merkmalen, umhüllen aber jedes Bein einzeln. Sie weisen einen Schnitt eine Weite auf, durch die sie sich von kurzen langen Hosen unterscheiden Blusen Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Blusen Blusen für Frauen oder Mädchen sind leichte Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, sie sind modisch gestaltet, im allgemeinen weit geschnitten, mit oder ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, mit einem Halsausschnitt beliebiger Form oder zumindest mit Trägern, mit Knöpfen oder einer anderen Verschlußvorrichtung, wobei eine Verschlußvorrichtung nur fehlen darf, wenn das Kleidungsstück sehr tief ausgeschnitten ist, mit oder ohne Verzierungen wie Krawatten, Besätze, Spitzen, Bänder oder Stickereien. Hemdblusen Hemdblusen für Frauen oder Mädchen sind Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedekken. Sie haben eine durchgehende oder teilweise, vom Halsausschnitt ausgehende Öffnung, Ärmel, im allgemeinen einen Kragen sind mit oder ohne Taschen versehen, ausgenommen Taschen, die sich unterhalb der Taille befinden. Ihr Zuschnitt entspricht dem der Hemden für Männer oder Knaben, die Öffnung befindet sich somit im allgemeinen vorn. Die beiden Teile dieser Öffnung schließen oder überlappen sich von rechts über links. Gemäß Anmerkung 9 zu Kapitel 61 können Hemdblusen dieser Position eine Öffnung haben, deren Ränder sich nicht überlappen. Kleidungsstücke dieser Position reichen über die Taille, Blusen sind im allgemeinen kürzer als die anderen oben beschriebenen Kleidungsstücke. Nicht zu dieser Position gehören Kleidungsstücke, die aufgr ihrer Länge als Kleider getragen werden Slips andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel -jakken, Hausmäntel ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben Nachthemden Schlafanzüge Hierher gehören Schlafanzüge für Männer oder Knaben aus Gewirken oder Gestricken, deren allgemeines Aussehen Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, daß sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich: einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im allgemeinen ein Kleidungsstück nach Art einer Jacke oder ein Pullover oder ähnliches Kleidungsstück; einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt, ohne Öffnung oder mit einer Öffnung vorn.

266 266 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen sie müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der Verzierungen des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu werden. Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem zu tragen sind aufgr ihrer Stoffbeschaffenheit; ihres im allgemeinen weiten Schnitts; des Fehlens unbequemer Teile, wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze Verzierungen. Einteilige Nachtwäsche in der Art eines Overalls, die sowohl den oberen als auch den unteren Teil des Körpers bedeckt jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen eingereiht Unterkleider, Unterröcke, Slips andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel -jacken, Hausmäntel ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Nachthemden Schlafanzüge Hierher gehören Schlafanzüge für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken, deren allgemeines Aussehen Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, daß sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich: einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im allgemeinen ein Kleidungsstück nach Art einer Jacke oder ein Pullover oder ähnliches Kleidungsstück; einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt mit oder ohne Öffnung. Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen sie müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der Verzierungen des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu werden. Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem zu tragen sind aufgr ihrer Stoffbeschaffenheit; ihres im allgemeinen weiten Schnitts; des Fehlens unbequemer Teile wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze Verzierungen. Als Schlafanzüge gelten auch als Baby Doll bezeichnete Zusammenstellungen von einem sehr kurzen Nachthemd einem dazugehörigen Slip. Einteilige Nachtwäsche in der Art eines Overalls, die sowohl den oberen als auch den unteren Teil des Körpers bedeckt jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen eingereiht.

267 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften T-Shirts Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken Kleidungsstücke der in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 61 genannten Art, vorn mit einer teilweisen Öffnung des Halsausschnitts, die geschlossen werden kann oder deren Ränder sich bloß überlappen oder sich überhaupt nicht überlappen, gehören nicht zu dieser Position. Im allgemeinen fallen diese, je nach Beschaffenheit der Ware in Anwendung der Bestimmungen der Anmerkungen 4 9 zu Kapitel 61, unter Position 6105 oder 6106, oder, bei ärmellosen Kleidungsstücken für Männer oder Knaben, gemäß dem letzten Satz der Anmerkung 4 zu Kapitel 61 unter Position Pullover, Strickjacken, Westen ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken Hierher gehören z. B. Kleidungsstücke, den oberen Teil des Körpers bedeckend, mit Ärmeln oder ohne Ärmel, mit Halsausschnitten aller Art, mit oder ohne Kragen, mit oder ohne Taschen. Diese Kleidungsstücke haben meistens gerippte Ränder am unteren Rand, an der Öffnung an den Ärmeln. Sie können aus beliebigen Spinnstoffen aus Gewirken oder Gestricken aller Art, einschließlich der leichten oder feinmaschigen, hergestellt sein. Sie können verzierende Motive jeder Art, einschließlich Spitzen oder Stickereien, aufweisen. Hierher gehören auch: 1. Pullover mit V-Ausschnitt, halsnahem, rem oder U-bootförmigem Ausschnitt oder mit Rollkragen oder hohem Kragen ohne Öffnung, die über den Kopf angezogen werden im allgemeinen weder eine Öffnung am Halsausschnitt noch einen Verschluß haben; 2. Kleidungsstücke, ähnlich den im vorstehenden Unterabsatz beschriebenen, mit oder ohne Kragen, jedoch mit einer nicht durchgehenden Öffnung am Halsausschnitt, z. B. auf der Vorderseite oder auf der Schulter, die durch Knöpfe oder ein anderes Verschlußsystem geschlossen wird; 3. Westen Strickjacken, mit vollständiger Öffnung auf der Vorderseite, mit oder ohne Verschluß, mit oder ohne Kragen; 4. als Twinsets bezeichnete Warenzusammenstellungen von Kleidungsstücken, bestehend aus einem Pullover mit Ärmeln oder ohne Ärmel aus einer Weste oder Strickjacke mit langen oder kurzen Ärmeln. Die Kleidungsstücke müssen sich in der Größe entsprechen in Material Farbe gleich sein. Muster Verzierungen, wenn vorhanden, müssen auf beiden Kleidungsstücken identisch sein; 5. die in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Kleidungsstücke, hergestellt aus leichtem Material der bei T-Shirts oder ähnlichen Waren verwendeten Art, mit einer Durchzugskordel, einem gerippten B oder einem anderen verengenden Element am unteren Rand. Nicht hierher gehören: a) Blusen Hemdblusen für Frauen oder Mädchen (Position 6106); b) Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren (Position 6101 oder 6102); c) T-Shirts Unterhemden (Position 6109).

268 268 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Unterziehpullis Als Unterziehpullis gelten leichte, feinmaschige, enganliegende den Oberkörper bedeckende, Kleidungsstücke, auch mehrfarbig, mit oder ohne Ärmel sowie mit Rollkragen oder Stehkragen ohne Öffnung. Unter feinmaschig wird eine feine Maschenware verstanden, die sowohl in einer Maschenreihe (horizontal) als auch in einem Maschenstäbchen (vertikal) mindestens 12 Maschen je cm aufweist, gezählt auf einer Seite des Musters von cm. Der Unterziehpulli ist meist eine einfache Maschenware (Rechts/Links-Maschenware) oder eine Rechts/Rechts-Maschenware oder eine Interlock-Maschenware (Rechts/Rechts gekreuzt). Die Rechts/Links-Maschenware ist die einfachste Form einer Strick- bzw. Kulierwirkware (Abb. 1); die eine Seite zeigt V-förmige rechte Maschen (Abb. 2), die andere Seite bogenförmige linke Maschen (Abb. 3). Abb. 1 Rechts/Links-Maschenware a) rechts b) links Abb. 2 Rechts/Links-Maschenware rechts Abb. 3 Rechts/Links-Maschenware links

269 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 269 Bei einer Maschenware der Grbindung Rechts/Rechts (Abb. 4) wechselt in jeder Reihe eine rechts gestrickte Masche mit einer links gestrickten (Abb. 5) so ab, daß in der Länge auf einer Seite der Maschenware die Erhebungen ( Rippen ) erscheinen, die auf der anderen Seite den Vertiefungen entsprechen; beide Seiten der Maschenware sind gleich (Abb. 6 7). Abb. 4 Rechts/Rechts-Maschenware Abb. 5 Rechts/Rechts-Maschenware Abb. 6 Rechts-Rechts-Maschenware rechts Abb. 7 Rechts/Rechts-Maschenware links

270 270 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Interlock ist eine doppelflächige Maschenware, bei der beide Seiten gleich sind. Dieser Effekt wird erreicht, indem zwei Rechts/Rechts-Maschenwaren gekreuzt verarbeitet werden (Abb. 8), so daß auf einer Seite der Maschenware eine rechts gestrickte Masche einer ebenfalls rechts gestrickten Masche auf der anderen Seite der Maschenware entspricht (Abb. 9). Die Maschen der einen Seite der Maschenware stimmen daher mit den Maschen der anderen Seite überein (Abb ). Abb. 8 Interlock Abb. 9 Interlock Abb. 10 Interlock rechts Abb. 11 Interlock links

271 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Unterziehpullis Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Bekleidung Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die im allgemeinen für Kinder unter 18 Monaten bestimmt sind, z. B.: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Kleider, Röcke, Boleros, Blousons, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts dergleichen. Einige dieser Waren sind eindeutig Erstlingsausstattungsstücke können deshalb ohne Rücksicht auf ihre Größe dieser Position zugewiesen werden. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider -mäntel; 2. Burnusse: Mäntelchen ohne Ärmel mit Kapuze; 3. Steckkissen: Kleidungsstücke mit Kapuze Ärmeln, die gleichzeitig als Mantel als Schlafsack dienen (sie sind unten vollständig geschlossen); 4. Schlafsäcke mit Ärmeln oder Ärmellöchern. Die anderen Kleidungsstücke gehören hierher nur, wenn sie für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind ( einschließlich Handelsgröße 86) Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken Trainingsanzüge Siehe die Erläuterungen zu Position 6112 des HS, Buchstabe A Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestrikken anderes Bekleidungszubehör Siehe die Erläuterungen zu Position 6117 des HS, Ziffer 12. Hierher gehören u.a. Stirnbänder Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verben sein.

272 272 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 62 BEKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN Allgemeines 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 13 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen aufgebrachte Verzierungen aufweist, die nicht auf dem anderen oder den anderen Teilen vorhanden sind, werden alle diese Kleidungsstücke als Anzug, Kostüm oder Kombination weiterhin in die genannten Positionen eingereiht, vorausgesetzt, daß diese Verzierungen von geringer Bedeutung nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen an den Ärmelenden oder auf den Aufschlägen Taschen). Wenn jedoch diese Verzierungen durch Buntweben entstanden sind, so ist eine Einreihung als Anzug, Kostüm oder Kombination ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Firmenzeichen oder andere ähnliche Symbole. 4. Zu diesem Kapitel gehört die in einigen Unterpositionen besonders genannte Arbeits- Berufskleidung, die aufgr ihres allgemeinen Aussehens (die Kleidung ist, bezogen auf ihre Funktion, einfach oder besonders geschnitten oder gestaltet) aufgr der Beschaffenheit ihres Gewebes, das im allgemeinen strapazierfähig ist nicht einläuft, erkennen läßt, daß sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke /oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. Im allgemeinen weisen diese Kleidungsstücke keine Verzierungen auf. Hierbei gelten Namen Symbole, die auf die ausgeübte Tätigkeit hinweisen, nicht als Verzierungen. Diese Kleidungsstücke sind aus Baumwolle, Chemiefasern oder aus einer Mischung dieser Spinnstoffe hergestellt. Zur Erhöhung der Strapazierfähigkeit sind die bei ihrer Herstellung am häufigsten verwendeten Nahttypen die Sicherheits -Naht die Kapp-Naht. Diese Arbeits- Berufskleidung wird am häufigsten geschlossen mit Reißverschluß, Druckknöpfen, Klettverschluß oder mit einem mit Zugschnüren dergleichen versehenen Kreuz- oder Knotenverschluß. Diese Kleidungsstücke können Taschen aufweisen, die im allgemeinen aufgesetzt sind. Bei eingesetzten Taschen bestehen diese im allgemeinen aus dem gleichen Stoff wie das Kleidungsstück sind nicht mit den bei den anderen Kleidungsstücken üblichen Futtern ausgestattet. Zur Arbeits- Berufskleidung zählen die von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Maurern, Landwirten usw. verwendeten Kleidungsstücke, die sich im allgemeinen als zweiteilige Kombinationen, Overalls, Latzhosen lange Hosen darstellen. Für andere Tätigkeiten kann es sich um Arbeitskittel, Schürzen dergleichen (für Ärzte, Krankenschwestern, Hausfrauen, Friseure, Bäcker, Metzger usw.) handeln. Als Arbeits- Berufskleidung gelten nur Kleidungsstücke mit einer Handelsgröße von 158 (Körpergröße = 158 cm) oder mehr. Uniformen andere ähnlich offizielle Kleidungsstücke (z. B. Amtsroben, Kleidungsstücke für Geistliche) gelten nicht als Arbeits- Berufskleidung.

273 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge ähnliche Waren Hierher gehören auch als Parkas bezeichnete Kleidungsstücke besonderer Machart zum Schutz gegen Kälte, Wind Regen. Sie sitzen lose haben lange Ärmel. Parkas dieser Unterpositionen werden aus dichten, nicht leichten Geweben hergestellt, aus anderen Geweben als denen der Positionen 5903, 5906 oder Die Länge der Parkas ist verschieden, sie reicht von halber Schenkellänge zur Knielänge. Parkas haben außerdem folgende Merkmale: eine Kapuze; eine durchgehende Öffnung vorn, zu schließen mit einem Reißverschluß, Druckknöpfen oder einem Klettverschluß, oft mit einer Schutzpatte verdeckt; ein Futter, gewöhnlich wattiert oder aus einer Pelzimitation; einen Tunnelzug oder eine andere verengende Vorrichtung an der Taille, jedoch keinen Gürtel; Außentaschen andere Hierher gehören: 1. Anoraks ähnliche Waren Anoraks sind Kleidungsstücke zum Schutz gegen Wind, Kälte Regen. Sie weisen viele Gemeinsamkeiten mit Parkas auf, unterscheiden sich von ihnen jedoch u.a. in der Länge. Sie reichen deutlich über die Taille hinaus, jedoch nicht weiter als zur Mitte der Oberschenkel. Anoraks dieser Unterpositionen bestehen aus dichten Geweben (anderen als den in der Position 5903, 5906 oder aufgeführten Geweben). Anoraks weisen folgende Merkmale auf: eine Kapuze (manchmal im Kragen des Kleidungsstücks untergebracht); eine durchgehende Öffnung vorn, zu schließen mit einem Reißverschluß, Druckknöpfen oder einem Klettverschluß, oft mit einer Schutzpatte verdeckt; ein Futter, das abgesteppt oder wattiert sein kann; lange Ärmel. Außerdem weisen Anoraks gewöhnlich mindestens eines der folgenden Merkmale auf: einen Tunnelzug oder eine andere Form der Verengung in der Taille oder am unteren Rand des Kleidungsstücks; dicht anliegende, elastische oder auf andere Weise zu verengende Ärmelenden; einen Kragen; Taschen.

274 274 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Der Begriff ähnliche Waren, bezogen auf Anoraks, umfaßt: a) Kleidungsstücke, die die Merkmale von Anoraks aufweisen mit Ausnahme einer Kapuze oder eines Futters. Er umfaßt ferner die oben als Anoraks definierten Kleidungsstücke, die vorn nur eine teilweise, mit einem Verschluß versehene Öffnung aufweisen. Er umfaßt nicht Kleidungsstücke, die weder eine Kapuze noch ein Futter aufweisen. b) Kleidungsstücke ohne Futter, die lange Ärmel haben, deutlich über die Hüften, aber nicht über die Mitte der Oberschenkel hinausreichen aus dichten Geweben (anderen als den Geweben der Position 5903, 5906 oder ) bestehen regendicht oder so behandelt sind, daß sie hinreichenden Schutz gegen Regen bieten. Sie besitzen eine Kapuze lassen sich vorn gewöhnlich nicht durchgehend öffnen. Bei einer nur teilweisen Öffnung kann es sein, daß kein Verschlußsystem vorhanden ist; in diesem Fall muß in die Öffnung jedoch ein schützender Zwickel eingearbeitet sein. Am Ärmelabschluß am unteren Rand des Kleidungsstücks befindet sich im allgemeinen ein elastischer Zug oder eine andere Form der Verengung. Kleidungsstücke, die von den Begriffen Anoraks ähnliche Waren erfaßt werden, jedoch keine Kapuze kein Futter aufweisen, können unter den Begriff ähnliche Waren, bezogen auf Windjacken, fallen. 2. Windjacken, Blousons ähnliche Waren a) Windjacken bieten einen bedingten Wetterschutz. Sie reichen zu den Hüften oder knapp darüber hinaus. Sie bestehen aus dichten Geweben. Sie sind meist kurzzeitig regenfest, haben aber im Gegensatz zu Anoraks keine Kapuze. Windjacken weisen folgende Merkmale auf: lange Ärmel; eine durchgehende Öffnung vorn, die mit einem Reißverschluß zu schließen ist; ein Futter, weder abgesteppt noch wattiert; einen Kragen; eine Form der Verengung im unteren Teil des Kleidungsstücks (gewöhnlich am unteren Rand). Außerdem können die Ärmelenden der Windjacken dicht anliegend, elastisch oder auf andere Weise zu verengen sein. b) Blousons sind Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken. Sie sind im allgemeinen weit geschnitten, erhalten dadurch ein blusiges Aussehen reichen zur Taille oder knapp darüber hinaus. Sie haben lange Ärmel, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen. Die Gewebe, aus denen sie bestehen, brauchen keinen Wetterschutz zu bieten. Blousons weisen folgende Merkmale auf: einen halsnahen Ausschnitt mit oder ohne Kragen; eine durchgehende oder teilweise Öffnung vorn, mit beliebigem Verschluß;

275 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 275 gewöhnlich dicht anliegende, elastische oder auf andere Weise zu verengende Ärmelenden; einen elastischen Zug oder eine andere Form der Verengung am unteren Rand des Kleidungsstücks. Blousons können außerdem aufweisen: Außentaschen /oder ein Futter /oder eine Kapuze. Der Begriff ähnliche Waren, bezogen auf Blousons, erfaßt Kleidungsstücke, die in nur einer der folgenden Eigenschaften von der Beschreibung der Blousons im vorstehenden Buchstaben b) abweichen, aber im übrigen alle dort aufgeführten Merkmale aufweisen: kein halsnaher Ausschnitt oder keine Öffnung vorn mit halsnahem oder anderem Ausschnitt oder eine Öffnung vorn, jedoch ohne Verschlußsystem. Nicht hierher gehören: a) Mäntel (einschließlich Kurzmäntel) Umhänge der Unterpositionen ; b) Mäntel (einschließlich Kurzmäntel) Umhänge der Unterpositionen ; c) Jacken der Unterpositionen oder ; d) Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren, aus Geweben der Positionen 5903, 5906 oder oder aus Vliesstoffen der Position , die zu Position 6210 gehören Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge ähnliche Waren Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß andere Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebhosen ähnliche Hosen), Latzhosen kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen Kleider Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Röcke Hosenröcke Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

276 276 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 6206 Blusen Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen Blusen Blusen für Frauen oder Mädchen sind leichte Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, sie sind modisch gestaltet im allgemeinen weit geschnitten, mit oder ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, mit einem Halsausschnitt beliebiger Form oder zumindest mit Trägern, mit oder ohne Öffnung. Sie können Verzierungen haben wie Krawatten, Besätze, Spitzen, Bänder oder Stickereien. Hemdblusen Die Bestimmungen der Erläuterungen zu Position 6106 für Hemdblusen aus Gewirken oder Gestricken für Frauen oder Mädchen gelten sinngemäß für Hemdblusen dieser Position. Kleidungsstücke dieser Position reichen über die Taille, Blusen sind im allgemeinen kürzer als die anderen oben beschriebenen Kleidungsstücke. Nicht zu dieser Position gehören Kleidungsstücke, die aufgr ihrer Länge als Kleider getragen werden Unterhemden, Slips andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel -jacken, Hausmäntel ähnliche Waren, für Männer oder Knaben Nachthemden Schlafanzüge Hierher gehören Schlafanzüge für Männer oder Knaben, andere als aus Gewirken oder Gestricken, deren allgemeines Aussehen Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, daß sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich: einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im allgemeinen ein Kleidungsstück nach Art einer Jacke; einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt, ohne Öffnung oder mit einer Öffnung vorn. Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen sie müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der Verzierungen des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu werden. Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem zu tragen sind aufgr ihrer Stoffbeschaffenheit; ihres im allgemeinen weiten Schnitts; des Fehlens unbequemer Teile, wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze Verzierungen. Einteilige Nachtwäsche in der Art eines Overalls, die sowohl den oberen als auch den unteren Teil des Körpers bedeckt jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen eingereiht.

277 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel -jacken, Hausmäntel ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen Nachthemden Schlafanzüge Hierher gehören Schlafanzüge für Frauen oder Mädchen, andere als aus Gewirken oder Gestricken, deren allgemeines Aussehen Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, daß sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich: einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im allgemeinen ein Kleidungsstück nach Art einer Jacke; einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt, mit oder ohne Öffnung. Die Teile dieser Schlafanzüge müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen sie müssen hinsichtlich des Schnitts, der verwendeten Flächenerzeugnisse, der Farben, der Verzierungen des Grads der Endverarbeitung zusammenpassen, so daß eindeutig zu erkennen ist, daß sie dazu bestimmt sind, zusammen von einer Person getragen zu werden. Schlafanzüge müssen erkennen lassen, daß sie beim Gebrauch als Nachtkleidung bequem zu tragen sind aufgr ihrer Stoffbeschaffenheit; ihres im allgemeinen weiten Schnitts; des Fehlens unbequemer Teile, wie große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze Verzierungen. Als Schlafanzüge gelten auch als Baby Doll bezeichnete Zusammenstellungen von einem sehr kurzen Nachthemd einem dazugehörigen Slip. Einteilige Nachtwäsche in der Art eines Overalls, die sowohl den oberen als auch den unteren Teil des Körpers bedeckt jedes Bein einzeln umhüllt, wird in die Unterpositionen eingereiht Bekleidung Bekleidungszubehör, für Kleinkinder Die Erläuterungen zu Position 6111 gelten sinngemäß Bekleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder steril verpackt Hierher gehört insbesondere Bekleidung aus Vliesstoffen für klinische Zwecke; diese Bekleidung wird nach einmaliger Benutzung weggeworfen Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge Badehosen; andere Bekleidung mit Außenseite aus ein demselben Flächenerzeugnis Für die Anwendung dieser Unterposition müssen die Teile eines Trainingsanzugs die gleiche Gewebestruktur, den gleichen Stil, die gleiche Farbe die gleiche stoffliche Zusammensetzung aufweisen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

278 278 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Wenn ein Teil eines solchen Trainingsanzugs aufgebrachte Verzierungen aufweist, die auf dem anderen Teil nicht vorhanden sind, werden die Kleidungsstücke in diese Unterposition eingereiht, vorausgesetzt, daß die Verzierungen von geringer Bedeutung nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen an den Ärmelenden). Wenn die Verzierungen durch Buntweben entstanden sind, ist eine Einreihung in diese Unterposition ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich nur um Firmenzeichen oder ähnliche Symbole andere Für die Anwendung dieser Unterpositionen müssen die Oberteile Unterteile eines Trainingsanzugs gemeinsam gestellt werden mit Außenseite aus ein demselben Flächenerzeugnis Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen mit Außenseite aus ein demselben Flächenerzeugnis Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen mit Außenseite aus ein demselben Flächenerzeugnis Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position Bekleidungszubehör Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

279 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 279 KAPITEL 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN Allgemeines Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt Allgemeines der Erläuterungen zu Abschnitt XI Säcke Beutel zu Verpackungszwecken gebraucht Zahlreiche Säcke aus Geweben sind anderweit erfaßt, insbesondere in den Positionen Säcke Beutel zu Verpackungszwecken aus Papier sind zwar der Position 4819 zuzuweisen, die gleichen Waren aus Geweben aus Papiergarnen gehören jedoch hierher. Mit Papier ausgefütterte Säcke aus Geweben gehören im allgemeinen hierher, während Säcke aus Papier, die mit Geweben ausgefüttert sind, im allgemeinen in Unterposition einzureihen sind. Hierher gehören nur Säcke Beutel zu Verpackungszwecken, die zumindest einmal zur Beförderung von Waren gedient davon sichtbare Spuren behalten haben: Spuren der Ware, die sie enthalten haben, Schmutz, Löcher, Reißstellen, Reparaturen, ausgerissene Nähte, Spuren der Verschnürung oder Verschlußversteppung usw Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung andere Hierher gehören unter anderem: 1. Hüllen für die Schlagflächen von Tennisschlägern, Badmintonschlägern, Golfschlägern usw., wenn sie aus Geweben (im allgemeinen mit einem Überzug von Kunststoff) hergestellt sind, auch wenn sie mit einer Tasche für Bälle ausgestattet sind. Hüllen jedoch, die den ganzen Schläger umhüllen, auch mit einem Griff oder einem Tragriemen, gehören zu Position 4202; 2. Turbane, bestehend aus einer Stoffbahn aus gemustertem Gewebe (im allgemeinen Baumwolle oder eine Mischung von Baumwolle Seide) zwischen vier fünf Meter lang etwa 50 cm breit. Sie sind an allen Seiten gesäumt, manchmal mit Fransen an den Enden, werden im allgemeinen einzeln gefaltet verpackt.

280 280 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT XII SCHUHE, KOPFBEDECKUNGEN, REGEN- UND SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON; ZUGERICHTETE FEDERN UND WAREN AUS FEDERN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN Allgemeines KAPITEL 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON 1. Wegen der Auslegung der Begriffe Laufsohlen Oberteil siehe die Erläuterungen zu Kapitel 64 des HS, Abschnitt Allgemeines Buchstaben C D. 2. Der Begriff Kautschuk ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 40 für Zwecke der gesamten Nomenklatur definiert; Anmerkung 3 a) zu Kapitel 64 erweitert den Begriff für Zwecke dieses Kapitels. 3. Der Begriff Kunststoff ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 für Zwecke der gesamten Nomenklatur definiert; Anmerkung 3 a) zu Kapitel 64 erweitert den Begriff für Zwecke dieses Kapitels Andere Schuhe mit Laufsohlen Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff Sportschuhe Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64. Skistiefel, Skilanglaufschuhe Snowboardschuhe Hierher gehört Skischuhwerk für alle Skisportarten. Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist Unter Blatt ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder Oberteil aus Leder Als Leder gelten nur Leder der Positionen (siehe die Anmerkung 3 b) zu Kapitel 64). Daher gehören insbesondere Schuhe mit Oberteil aus Pelzfell oder Oberteil aus rekonstituiertem Leder nicht hierher, sondern zu Position Sportschuhe Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel Skistiefel, Skilanglaufschuhe Snowboardschuhe Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen

281 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder Oberteil aus Spinnstoffen Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe ähnliche Schuhe Als Sportschuhe im Sinne dieser Unterposition sind alle Schuhe anzusehen, die die in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64 genannten Bedingungen erfüllen. Zu Schuhen ähnlich den Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen Trainingsschuhen dieser Unterposition gehören Schuhe, die aufgr ihrer Form, ihres Schnitts ihrer Ausstattung erkennen lassen, daß sie zur Ausübung einer Sportart wie z. B. Segeln, Squash, Tischtennis, Volleyball geeignet sind. Alle diese Schuhe weisen eine rutschfeste Laufsohle eine Verschlußvorrichtung (z. B. Schnürung, Klettung) auf, die die Stabilität für den Fuß im Schuh gewährleistet. Geringfügige Verzierungen, z. B. Zierstreifen oder -nähte, Etiketten (auch aufgenäht), Stickereien, bedruckte oder farbige Schnürsenkel, beeinträchtigen die Einreihung in diese Unterposition nicht Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen ähnliche Waren sowie Teile davon Die meisten der hierher gehörenden Schuhteile sind in den Erläuterungen zu Position 6406 des HS genannt. Hierher gehören auch Sohlen aus Holz für Sandalen ( fußfreie Sandalen andere), ohne Oberteil oder ohne Riemen, Schnüre oder Bänder. Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 64, die eine Aufzählung der Waren enthält, die nicht als Schuhteile im Sinne dieser Position gelten. Schuhteile können außer aus Asbest aus Stoffen aller Art, einschließlich Metall, bestehen Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verben sind Hierher gehören Waren, die noch keine Schuhe sind. Sie bestehen aus den Schuhoberteilen mit einem oder mehreren Bodenteilen (insbesondere mit der Brandsohle), jedoch fehlt die Laufsohle (zweite Sohle).

282 282 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON Hüte andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 hergestellt, auch ausgestattet Als ausgestattet gelten Hüte andere Kopfbedeckungen, die ganz oder teilweise mit Zutaten versehen sind, auch wenn diese aus dem gleichen Stoff bestehen wie die Kopfbedeckungen. Als Zutaten gelten z. B.: Innenfutter, Schweißbänder (aus Leder oder anderem Stoff), Hutschnüre, Hutbänder, Randeinfassungen, Schnallen, Knöpfe, Cabochons, Abzeichen, Federn, Schmucksteppereien, künstliche Blumen, Spitzen, Gewebe oder Bänder in Schleifenform aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz Als Haarfilz gilt Filz aus Haaren von Kaninchen, Hasen, Bisamratten, Nutrias, Bibern, Fischottern oder aus ähnlichen Haaren von geringer Länge. Woll-Haarfilz kann aus einer innigen Mischung von Wolle Tierhaaren in beliebigem Verhältnis oder aus einer anderen Verbindung dieser beiden Stoffe bestehen (z. B. Wollfilz, der mit einer Schicht aus Tierhaaren bedeckt ist). Haarfilze Woll-Haarfilze können daneben noch andere Fasern enthalten (z. B. Chemiefasern) andere Hierher gehören vor allem Waren aus Wollfilz, auch mit Zusätzen anderer Fasern (z. B. Chemiefasern); es ist jedoch zu beachten, daß Waren aus Woll-Haarfilz zu Unterposition gehören. Als Wollfilz gilt Filz aus Wolle oder aus solchen Tierhaaren, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der Wolle aufweisen (Vikunja-, Kamel-, Kalb-, Kuhhaare usw.) Hüte andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet Für die Einreihung der hierher gehörenden Waren nach ihrer Aufmachung (ausgestattet oder nicht ausgestattet) gelten die Erläuterungen zu Position sinngemäß Hüte andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet Wegen der Einreihung von Turbanen siehe die Erläuterungen zu Unterposition Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme Kinnbänder, für Kopfbedeckungen Nicht hierher gehören Stirnbänder in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art, aus Gewirken oder Gestricken (Unterpositionen ).

283 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 283 KAPITEL 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON Anmerkung 1 c) Regenschirme Sonnenschirme, die Kinderspielzeug sind, unterscheiden sich von den Regenschirmen Sonnenschirmen dieses Kapitels im allgemeinen durch die Art der zu ihrer Herstellung verwendeten Stoffe, ihre meist rohere Ausführung, ihre geringere Größe sowie dadurch, daß sie nicht zum wirksamen Schutz gegen Regen oder Sonne zu verwenden sind (siehe auch die Erläuterungen zu Position 9503 des HS, Buchstabe A vierter Absatz). Unbeschadet dieser Merkmale sind bei Regenschirmen Sonnenschirmen, die Kinderspielzeug sind, die Schienen selten länger als 25 cm Regenschirme Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme ähnliche Waren) Wegen der Unterscheidung zwischen den Waren dieser Position den Waren, die Kinderspielzeug sind, siehe die Erläuterungen zu Kapitel 66, Anmerkung 1 c). Hierher gehören auch: 1. Sonnenschirme Regenschirme geringer Größe, die zum wirksamen Schutz von Kindern gegen Sonne Regen bestimmt sind; 2. kleine Sonnenschirme, die zum Schutz gegen die Sonne an Kinderwagen angebracht werden. Regenschirme Sonnenschirme, die aufgr ihrer Stoffbeschaffenheit nur als Unterhaltungsartikel zu verwenden sind, gehören nicht zu dieser Position (Position 9505) Gartenschirme ähnliche Waren Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Teile, Ausstattungen Zubehör für Waren der Positionen Griffe Knäufe Hierher gehören Griffe (einschließlich der als Griffe erkennbaren Rohlinge) Knäufe, die an Regen- Sonnenschirmstöcken, Gehstöcken, Sitzstöcken, Peitschen, Reitpeitschen dergleichen angebracht werden Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock Hierher gehören: 1. zusammengesetzte Schirmgestelle mit Unterstock (oder Griffstock), d. h. das Gerippe des Regenschirms, Sonnenschirms usw., mit oder ohne Ausstattungen (oder Zubehör); 2. zusammengesetzte Schirmgestelle, ohne Unterstock (oder Griffstock), mit oder ohne Ausstattungen (oder Zubehör), d. h. das gesamte aus Schienen Gabeln bestehende System, das, auf dem Unterstock gleitend, das Öffnen Schließen des Regenschirms, Sonnenschirms usw. ermöglicht gleichzeitig zum Spannen Anbringen des Bezugs dient. Einfache Zusammensetzungen von Schirmschienen -gabeln, die nicht das gesamte aus Schienen Gabeln bestehende System bilden, gehören jedoch nicht hierher, sondern werden in Unterposition eingereiht.

284 284 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Neben den im letzten Absatz der Erläuterungen zu Unterposition genannten Zusammensetzungen gehören hierher insbesondere Schirmschienen -gabeln, nicht zusammengesetzt, sowie die in den Erläuterungen zu Position 6603 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 5, genannten Waren.

285 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 285 KAPITEL 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stengel haften Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken ähnlichen Waren zugerichtet Nicht hierher gehören natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen entfettet, wie sie beim Abschneiden anfallen, nicht weiter bearbeitet (Position ).

286 286 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT XIII WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN; KERAMISCHE WAREN; GLAS UND GLASWAREN KAPITEL 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN Allgemeines Dieses Kapitel erfaßt nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grlage von Asbest oder auf der Grlage von Asbest Magnesiumcarbonat der Position 6812) Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 68, in der der Begriff bearbeitete Werksteine festgelegt ist Fliesen, Würfel dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter Mehl, künstlich gefärbt Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 6802 des HS, siebter Absatz, erfaßten Waren andere Werksteine Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche Hierher gehören Werksteine Waren daraus (einschließlich Warenrohlinge), lediglich geschnitten oder gesägt, die eine oder mehrere geebnete Flächen haben; diese letzteren können mit dem Spitz-, Stock- oder Scharriereisen bearbeitet worden sein polierter Alabaster, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr Hierher gehören neben den Waren, deren Oberfläche vollständig oder teilweise poliert ist, insbesondere: 1. Waren, deren Oberfläche ganz oder teilweise gehobelt, gesandelt oder fein oder grob geschliffen ist; 2. verzierte Waren. Das sind Waren mit Flach-Motiven oder Flach-Ornamenten, die durch Färben, Lackieren oder auf andere Weise erzielt worden sind, z. B. durch Anbringen von Musterungen auf einer polierten Fläche durch Bearbeiten mit dem Stockhammer;

287 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften inkrustierte Waren, mit Mosaik versehene Waren, Waren mit Metallverzierungen oder mit einfachen gemeißelten Inschriften; 4. Waren, die Profile oder Kannelierungen, d. h. geradlinige Verzierungen, wie z. B. Zierlinien, Plinte, Schrägkanten, Hohlleisten oder Kehlleisten aufweisen; 5. abgedrehte Waren wie Säulenschäfte, Baluster dergleichen andere Hierher gehört z. B. Granit mit Bildhauerarbeit, d. h. Waren mit verzierenden Motiven in Hoch- oder Tiefrelief, wie z. B. Blätter, Eierstäbe, Girlanden, Phantasiegebilde, die in einer kunstvolleren Art ausgeführt sind als die in den vorhergehenden Unterpositionen erwähnten einfachen Ornamente. Statuen, Hochreliefs Tiefreliefs (andere als Originale der Bildhauerkunst) gehören ebenfalls hierher poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Bearbeiteter Tonschiefer Waren aus Tonschiefer oder aus Preßschiefer Schiefer für Dächer oder Fassaden Schiefer dieser Unterposition kann z. B. quadratisch, rechteckig, vieleckig, abgeret sein. Er hat im allgemeinen eine gleichmäßige Dicke von 6 mm oder weniger Mühlsteine, Schleifsteine dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen Nicht hierher gehören Scherben Bruch von Wetz- oder Poliersteinen zum Handgebrauch, von Mühlsteinen, Schleifsteinen, Walzen, Scheiben dergleichen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (Unterposition ) Mühlsteine Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS andere Mühlsteine, Schleifsteine dergleichen Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoff) oder durch keramisches Brennen erfolgen.

288 288 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel Als künstliche Schleifstoffe sind u.a. zu nennen künstlicher Kor, Siliciumcarbid (Carbor) Borcarbid Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffer Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen oder des Kapitels Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, erster dritter Absatz. Ähnliche mineralische Wollen werden z. B. aus einer Mischung von Steinen Schlacken so hergestellt, wie es in den Erläuterungen zu Position 6806 des HS, erster Absatz, beschrieben ist geblähter Ton Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, sechster Absatz andere Hierher gehören: 1. geblähter Vermiculit geblähte ähnliche mineralische Erzeugnisse (ausgenommen Ton) (geblähte Chlorite, Perlite Obsidiane). Siehe hierzu die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, vierter fünfter Absatz. Geblähte Chlorite Perlite gehören jedoch nur dann hierher, wenn der Blähvorgang unterbrochen wurde, sobald hohle Körner entstanden sind, d. h. bevor diese Körner zu feinen konkaven Lamellen zerspringen. Dieses lamellenförmige Erzeugnis wird im allgemeinen als Filtermasse nicht mehr zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwekken verwendet gehört zu Unterposition (siehe die Erläuterungen zu Position 3802 des HS); 2. Schaumschlacke, die, wenn sie in Form von Blöcken, Platten dergleichen gestellt wird, dem Schaumglas der Position 7016 ähnlich ist. Sie kann dann von diesem Schaumglas aufgr der gleichen Merkmale unterschieden werden, die zur Unterscheidung zwischen den Wollen der Unterposition der Wolle der Position 7019 dienen; 3. stark geschäumte, granulierte Hochofenschlacke mit einer Schüttdichte in trockenem Zustand von 300 kg/m 3 oder weniger andere Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, Textteil nach den Sternchen.

289 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech) Dach- Dichtungsbahnen Die Dach- Dichtungsbahnen dieser Unterposition bestehen aus mindestens drei Schichten: einer Mittellage aus Papier oder Pappe oder aus anderen Stoffen wie z. B. Glasgewebe, Jutegewebe, Aluminiumfolie, Filz, Vlies auf beiden Seiten einer Decklage aus Asphalt oder ähnlichen Stoffen. Die Decklagen können auch noch andere Stoffe enthalten oder mit ihnen überzogen sein (z. B. Sand) Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grlage von Gips Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen ähnliche Waren, nicht verziert Bei den Waren dieser Unterpositionen handelt es sich um flaches Material beliebiger Form, das in der Hauptsache zum Herstellen von Zwischenwänden Decken verwendet wird. Waren, die nur gelocht oder auf einer oder beiden Flächen mit einer dünnen Schicht Papier oder anderen Stoffen überzogen sind, gelten nicht als verziert. Sie können auch eine einfache Farb- oder Lackschicht haben. Die Verzierung, die z. B. aus verschiedenen Motiven, Hoch- oder Tiefrelief, aus Verzierungen in der Masse oder aus Oberflächenverzierungen bestehen kann, hat zur Folge, daß die Platten, Tafeln usw. der Unterposition zuzuweisen sind. Hierher gehören ebenfalls quadratische Gipsplatten, auf der Außenseite gelocht, die zwei rechteckige, mit Streifen aus mineralischer Wolle ausgelegte Hohlräume enthalten auf der Innenseite mit aluminiumkaschiertem Papier abgedeckt sind; diese Platten dienen als Wärme- Schalldämpfmaterial zum Verkleiden von Decken oder Wänden Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt Beton wird aus einem Gemisch von Zement, Zuschlagstoffen (Sand oder Kies) Wasser hergestellt, das nach dem Abbinden sehr hart wird. Bewehrter Beton enthält außerdem, in der Masse eingebettet, Stahlstäbe (Betonstahl) oder Stahlmatten. Bei Verwendung von Leichtzuschlagstoffen (z. B. Blähton, Bimskies, Vermiculit, granulierte Schlacke) erhält man Leichtbeton aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.) Hierher gehören Baublöcke Mauersteine aus porösem Beton mit einer Dichte in abgebenem Zustand von 1,7 kg/dm 3 oder weniger. Leichtbeton hat eine gute Wärmedämmung, ist jedoch von geringerer Festigkeit als Beton mit größerer Dichte vorgefertigte Bauelemente Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grlage von Asbest oder auf der Grlage von Asbest Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813

290 290 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grlage von Asbest oder auf der Grlage von Asbest Magnesiumcarbonat Wegen des Begriffs bearbeitete Asbestfasern siehe die Erläuterungen zu Position 6812 des HS, erster Absatz. Bearbeitungsabfälle von Asbestwaren sind in Position einzureihen. Die Mischungen dieser Unterposition sind in den Erläuterungen zu Position 6812 des HS, zweiter Absatz, beschrieben. Hierher gehören auch Bearbeitungsabfälle (in Stücken oder in Form von Pulver) von Waren auf der Grlage von Asbest oder von Asbest Magnesiumcarbonat Garne Als Garne dieser Unterposition gelten einfache Garne sowie gezwirnte Garne, die aus nicht mehr als vier Einfachgarnen bestehen, ohne Rücksicht auf den Durchmesser der Ware. Ähnliche Waren, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als Schnüre gehören zu Unterposition Siehe auch die Erläuterungen zu Position 6812 des HS, fünfter Absatz Schnüre Seile, auch geflochten Hierher gehören auch Schnüre mit einer geflochtenen Hülle aus Asbest einer Seele aus schmiegsamem Material Gewebe oder Gewirke Hierher gehören Gewebe Gewirke jeder Breite (einschließlich Bänder) Papier, Pappe Filz Papier, Pappe Filz aus Asbestfasern, Papierhalbstoff gegebenenfalls Füllstoffen gehören hierher, wenn sie 35 GHT oder mehr Asbest enthalten. Anderenfalls gehören sie zu Kapitel 48. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 6812 des HS, vierter siebter Absatz Bearbeiteter Glimmer Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen Die Platten, Blätter oder Streifen dieser Unterposition sind in Rollen von unbestimmter Länge aufgemacht oder lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. In anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gehören Waren dieser Art zu Unterposition Blätter oder Lamellen aus Glimmer Hierher gehören Blätter Lamellen aus Glimmer, die für eine bestimmten Verwendungszweck zugeschnitten sind. Sie unterscheiden sich von den Glimmerscheiben der Position 2525 durch die in den Erläuterungen zu Position 2525 des HS erwähnten verschiedenen Merkmale. Hierher gehören ebenfalls Blätter Lamellen aus Glimmer, die, auch wenn sie nicht wie oben angegeben zugeschnitten sind, dennoch eine Bearbeitung erfahren haben, die für die Position 2525 nicht zulässig ist, z. B. das Polieren oder Kleben auf Unterlagen.

291 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 291 KAPITEL 69 KERAMISCHE WAREN I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN Steine, Platten, Fliesen andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden Siehe die Erläuterungen zu Kapitel 69 des HS, Abschnitt Allgemeines zu Teilkapitel I Buchstabe A Steine mit einem Gewicht von mehr als 650 kg je m 3 Hierher gehören vor allem wärmeisolierende Steine, die durch Formen Brennen von Molererde hergestellt sind Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden Die beiden wesentlichen Merkmale der feuerfesten Waren dieser Position sind ihre Feuerfestigkeit von mindestens C (bestimmt nach den ISO-Empfehlungen R R ) daß sie tatsächlich für einen Verwendungszweck bestimmt sind, der eine solche Feuerfestigkeit erfordert. Siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 69 des HS, Abschnitt Allgemeines zu Teilkapitel I Buchstabe B mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr 2 O 3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden Der erste Absatz der Erläuterungen zu Position 6902 gilt ohne Einschränkung auch für die Position Nicht hierher gehören deshalb Fadenführer aus gesinterter Tonerde für Textilmaschinen, Werkzeuge Werkzeugeinsätze aus dem gleichen oder anderem feuerfesten Material, Kügelchen aus feuerfesten Silicium/Tonerde-Erzeugnissen, die als Träger für ein chemisches Erzeugnis dienen, das als Katalysator in bestimmten Herstellungsverfahren verwendet wird, usw. II. ANDERE KERAMISCHE WAREN Allgemeines Wegen der Begriffe Porzellan, gewöhnlicher Ton, feine Erden, Steingut Steinzeug, die in den Positionen oder Unterpositionen dieses Teilkapitels aufgeführt sind, siehe die Erläuterungen zu Kapitel 69 des HS, Abschnitt Allgemeines zu Teilkapitel II.

292 292 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 6904 Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel dergleichen, aus keramischen Stoffen Wegen der Unterscheidung zwischen Mauerziegeln Fliesen, Wand- oder Bodenplatten siehe die Erläuterungen zu Position 6907 des HS Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänger, Rauchleitungen, Bauzierate andere Baukeramik Dachziegel andere Siehe die Erläuterungen zu Position 6905 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1. Dachziegel unterscheiden sich von Fliesen, Wand- oder Bodenplatten dadurch, daß sie gewöhnlich Zungen, Haken oder Vorrichtungen haben, mit denen sie ineinandergefügt werden können. Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 6905 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2 4, aufgeführten Waren Unglasierte keramische Fliesen, Boden- Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage Spaltplatten Bei der Herstellung von Spaltplatten wird die aufbereitete Masse im plastischen Zustand mittels Strangpresse zu Doppelplatten geformt, die in vorbestimmten Längen vom Strang abgeschnitten, getrocknet gebrannt werden. Nach dem Brennen werden die Doppelplatten in Einzelplatten gespalten. Die Stegprofile auf der Rückseite dieser Platten sind kennzeichnend für Spaltplatten. Spaltplatten haben in der Regel an den Längsseiten eine abgestufte Kante, die fabrikationsbedingt ist. Diese Kante dient bei der Herstellung der Platten als Schonkante schützt die Ansichtsfläche vor Beschädigungen. Der Abstand zwischen der Innenkante der abgestuften äußeren Schonkante beträgt max. 2 mm. Spaltplatten werden in verschiedenen Farben, Formen Abmessungen hergestellt. Die Oberfläche kann eben, profiliert, wellig oder auf andere Weise gestaltet sein. Spaltplatten haben beispielhaft folgendes Aussehen: Vor dem Spalten Nach dem Spalten aus Steinzeug Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

293 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften aus Steingut oder feinen Erden Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Glasierte keramische Fliesen, Boden- Wandplatten; glasierte keramische Steinchen, Würfel ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage aus gewöhnlichem Ton Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus gewöhnlichem Ton Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Spaltplatten Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Spaltplatten Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus Steinzeug Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus Steingut oder feinen Erden Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Keramische Waren zu chemischen anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken Waren zu chemischen anderen technischen Zwecken Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS andere Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts-, Hygiene- Toilettengegenstände Wegen der Einreihung in die verschiedenen Unterpositionen dieser Position siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 69 des HS, Abschnitt Allgemeines zu Teilkapitel II Teil Andere keramische Waren.

294 294 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Wegen der Einreihung von Geschirr Haushaltsgegenständen, die mit erhabenen Ziermotiven dergleichen versehen sind, siehe die Erläuterungen zu Position 6913 des HS, Buchstabe B. 1. Bierkrüge gehören im allgemeinen zu dieser Position; sie sind jedoch der Position 6913 zuzuweisen, wenn: ihr Rand derart geformt oder ausgearbeitet ist, daß das Trinken erschwert wird; ihre Handhabung oder das Ansetzen durch die Formgebung erschwert wird; erhabene Ziermotive von einer Art in einem Umfang vorhanden sind, daß das Reinigen erschwert wird; sie ungewöhnlich geformt sind (z. B. in Form eines Totenkopfes oder Frauenrumpfes); sie einen wenig dauerhaften Farbauftrag aufweisen. 2. Waren in Form von Bierkrügen mit erhabenen Ziermotiven dergleichen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 0,2 l gehören im allgemeinen zu Position aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im allgemeinen braun, rot oder gelb). Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die Porosität (Wasseraufnahme) beträgt 5 GHT oder mehr. Sie wird anhand folgender Methode bestimmt: Bestimmung des Wasseraufnahmekoeffizienten Zweck Begriffsbestimmung Der Versuch hat den Zweck, die vom Scherben aufgenommene Wassermenge zu bestimmen. Der Koeffizient wird als Vomhertsatz des Trockengewichts des Scherbens angegeben. Vorbereitung des Probekörpers Durchführung des Versuchs Der Versuch wird an mindestens 3 Probekörpern von jedem zu untersuchenden Stück durchgeführt. Diese werden aus den glasierten Stellen desselben Erzeugnisses entnommen dürfen nur auf einer Seite glasiert sein. Die Oberfläche eines Probekörpers soll etwa 30 Quadratzentimeter die Dicke einschließlich der Glasur höchstens 8 Millimeter betragen. Die Proben werden im Ofen 3 Sten lang bei 105 C getrocknet, nach Abkühlung im Trockenschrank, das Gewicht (Gt) mit einer Genauigkeit von 0,05 g bestimmt. Anschließend werden sie sofort in destilliertes Wasser getaucht, zwar so, daß sie nicht den Gefäßboden berühren.

295 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 295 Man kocht die Proben zwei Sten lang läßt sie danach 20 Sten im Wasser stehen. Dann werden sie herausgenommen das Wasser von ihrer Oberfläche mit einem sauberen etwas feuchten Tuch abgetrocknet. Höhlungen Löcher müssen mit einem feinen, leicht feuchten Pinsel getrocknet werden. Man bestimmt daraufhin das Gewicht (Gh). Der Wasseraufnahmekoeffizient der Proben ergibt sich aus ihrer Gewichtszunahme multipliziert mit 100 dividiert durch das Trockengewicht (Gt): Gh Gt Gt 100 Auswertung der Versuchsergebnisse Als Koeffizient für die Wasseraufnahme des Scherbens gilt der Durchschnittswert der einzelnen in GHT ausgedrückten Wasseraufnahmekoeffizienten aus Steinzeug Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der Lichtdurchlässigkeit Begriffsbestimmung Der Schattenriß eines Gegenstandes muß durch eine Warenprobe sichtbar sein, deren Dicke zwischen 2 4 mm liegt die sich in einem dunklen Raum 50 cm entfernt von einer in einer Fassung angebrachten neuen einen Lichtstrom von Lumen ausstrahlenden Glühlampe befindet. Die Glühlampe ist nach 50 Glüh-Betriebssten auszuwechseln. Die Vorrichtung für den Versuch (siehe folgende Skizze) Sie besteht aus einem innen mattweiß gestrichenen Behälter. An einem Ende ist die Lampe (A) angebracht. Das andere Ende hat eine Öffnung, durch die man durch die Warenprobe (C) hindurch den Schattenriß des Gegenstandes (B) sehen kann. Die Abmessungen des Behälters sind: Länge = Länge der Lampe zuzüglich 50 cm, Breite Höhe = jeweils etwa 20 cm. Der Durchmesser der Öffnung beträgt etwa 10 cm.

296 296 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Die Porosität (Wasseraufnahme) beträgt weniger als 3 GHT. Sie wird nach der in den Erläuterungen zu Unterposition beschriebenen Methode bestimmt aus Steingut oder feinen Erden andere Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten ( feinen Erden ), zuweilen vermischt mit Feldspat mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus feinen Erden kennzeichnen sich durch eine gelbe braune bzw. rotbraune Färbung. Der Scherben ist von feiner gleichmäßiger Körnigkeit; der Durchmesser der für die Struktur der Gesamtmasse typischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt 0,15 mm oder weniger. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Die Porosität (Wasseraufnahme) beträgt 5 GHT oder mehr. Sie wird nach der in den Erläuterungen zu Unterposition beschriebenen Methode bestimmt. Hierher gehören die Erzeugnisse aus keramischen Stoffen, die weder den Kriterien für die Einreihung in die anderen Unterpositionen dieser Position noch den Kriterien für Porzellan (Position 6911) entsprechen Statuetten andere keramische Ziergegenstände Zu dieser Position gehören auch Zierteller. Teller sind als Zierteller anzusehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen: 1. auf ihrer Außenseite tragen sie Ziermotive (Blumen, Pflanzen, Landschaften, Menschenfiguren, Tierfiguren, mythologische Figuren, Symboldarstellungen, Reproduktionen von Kunstwerken oder religiöse Motive); durch die Größe der verzierten Oberfläche sind sie deutlich als Ziergegenstände gekennzeichnet; 2. sie gehören nicht zu einem Tafelservice;

297 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften sie weisen eine oder mehrere der folgenden Merkmale auf: a) am äußeren Rand haben sie ein oder mehrere Löcher, insbesondere zum Anbringen von Aufhängvorrichtungen; b) sie werden mit geeigneten Gestellen eingeführt, die das Aufstellen ermöglichen die anders nicht verwendbar sind; c) wegen ihrer Form, ihrer Abmessung oder ihres Gewichts können sie offensichtlich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch verwendet werden; d) die für ihre Herstellung oder für ihre Verzierung verwendeten Materialien (vor allem Farbe, Metall) machen sie zum Gebrauch bei Tisch oder für Ernährungszwecke ungeeignet; e) ihre Oberfläche ist nicht glatt, dadurch wird ihre Säuberung erschwert aus gewöhnlichem Ton aus Steinzeug Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus Steingut oder feinen Erden andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

298 298 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Allgemeines KAPITEL 70 GLAS UND GLASWAREN Der Begriff optisches Glas im Sinne des Kapitels 70 umfaßt Spezialglas, das verwendet wird in optischen Instrumenten für die Fotografie, Astronomie, Beobachtung (Mikroskopie, Seefahrt usw.), Waffen (Zielfernrohre usw.), für Labors usw. sowie für die Herstellung von medizinischen Brillen zum Korrigieren von Sehschwächen. Charakteristisch für dieses Glas, von dem es viele Arten gibt, ist seine große Transparenz Klarheit, obwohl es auch gefärbt sein kann, um leicht absorbierende Eigenschaften für bestimmte Strahlen zu erzielen. Es besitzt eine vollkommene Homogenität, die normalerweise das Vorhandensein von Blasen oder Schlieren ausschließt, Strahlenbrechungswerte Streuungseigenschaften, die für anderes Glas ungewöhnlich sind. Glasscheiben in Fassungen oder Rahmen aus Holz, Metall usw. werden so betrachtet, als hätten sie den wesentlichen Charakter als Glas verloren gehören zu verschiedenen Positionen, z. B.: 1. für Bilderrahmen (Positionen , 8306 usw.); 2. für Maschinen, Apparate, oder Fahrzeuge (Abschnitt XVI oder XVII); 3. für Türen, Fenster, von Gebäuden usw. (Positionen 4418, 7610 usw.) Bruchglas andere Abfälle Scherben von Glas; Glasmasse Bruchglas andere Abfälle Scherben von Glas Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe A. Der Begriff Bruchglas bezeichnet zerbrochenes Glas zur Wiederverwertung bei der Glasherstellung Glasmasse Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe B, sowie zweiter dritter Absatz Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet Kugeln Hierher gehören nur rohe (nicht bearbeitete) Halberzeugnisse, d. h. die nach dem Gießen, Ziehen oder Blasen keine anderen Bearbeitungen erfahren haben als Stückeln (auf Länge schneiden) der Rohre, Stäbe oder Stangen oder Verschmelzen oder Abschleifen der Enden, damit ihre Handhabung weniger gefährlich ist, auch wenn die so bearbeiteten Waren unmittelbar verwendet werden können. Siehe die Erläuterungen zu Position 7002 des HS, erster Absatz Ziffer 1 die letzten beiden Absätze aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 C 300 C Die wesentlichen Eigenschaften dieses Glases werden bestimmt durch das Fehlen von Blei, einen sehr geringen Anteil an Alkali- Erdalkali-Oxiden einen deutlichen Anteil an Boroxid. Dieses Glas hat eine gute Wärmeleitfähigkeit eine bemerkenswerte Elastizität ist unempfindlich gegen plötzliche Temperaturänderungen; diese Eigenschaften machen es besonders geeignet zum Herstellen von z. B. Küchengläsern, Tischgeschirr, Laborgläsern Glas für Beleuchtungszwecke.

299 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet Nicht hierher gehört feuerpoliertes Glas (Position 7005). Wegen der Auslegung des Begriffs bearbeitet siehe die Anmerkung 2 a) zu Kapitel Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt Wegen des Begriffs mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz in der Masse gefärbt, urchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht Der Begriff absorbierende oder reflektierende Schicht ist in Anmerkung 2 c) zu Kapitel 70 festgelegt. Wegen des Begriffs urchsichtig siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, zweiter Absatz Buchstabe B. Überfangenes Glas ist ein durchscheinendes Glas, im allgemeinen aus einem milchweißen einem gefärbten Glas; die beiden Gläser sind in noch weichem Zustand zusammengepreßt, dadurch entsteht eine feste Verbindung Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Profile Profiliertes Glas ist ein im kontinuierlichen Verfahren hergestelltes Erzeugnis, das unmittelbar nach der Entnahme aus dem Ofen während des kontinuierlichen Herstellungsverfahrens geformt wird. Es wird anschließend auf die gewünschten Abmessungen zugeschnitten aber nicht weiterbearbeitet Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet Wegen der Auslegung des Begriffs bearbeitet siehe die Anmerkung 2 a) zu Kapitel in der Masse gefärbt, urchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Feuerpoliertes Glas (float-glass) auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet Wegen der Auslegung des Begriffs bearbeitet siehe die Anmerkung 2 a) zu Kapitel nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen zu den Unterpositionen , erster Absatz erster Satz.

300 300 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in der Masse gefärbt, urchsichtig, überfangen oder nur geschliffen Wegen des Begriffs urchsichtig siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, zweiter Absatz Buchstabe B Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter fertig Als fertig gelten nur Glaskolben, die soweit fertiggestellt sind, daß sie mit einem Schutzgehäuse versehen werden können Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) aus Glaskeramik Wegen des Begriffs Glaskeramik siehe die Erläuterungen zu Kapitel 70 des HS, Abschnitt Allgemeines letzter Absatz Ziffer aus Bleikristall Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 70. aus Bleikristall Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 C 300 C Siehe die Erläuterungen zu Unterposition aus Bleikristall Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel Gläser für Uhren ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser Gläser für medizinische Brillen Siehe die Erläuterungen zu Position 7015 des HS, Buchstabe C andere Siehe die Erläuterungen zu Position 7015 des HS, Buchstaben A B Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel andere Waren, aus gepreßtem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwekken; Glaswürfel andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen Nicht hierher gehören Fliesen aus gewalztem Glas (z. B. aus urchsichtigem, einseitig gerilltem Glas) (nach Beschaffenheit zu Position 7003 oder 7005).

301 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vielzelliges Glas oder Schaumglas Siehe die Erläuterungen zu Position 7016 des HS, vierter Absatz Ziffer Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid Die Waren dieser Unterposition haben einen Gehalt an Siliciumoxid von 99 GHT oder mehr. Ausgangsstoffe für Waren dieser Art sind sehr reiner Quarzsand, Bergkristall oder flüchtige Siliciumverbindungen. Die aus Quarzsand hergestellten Glaswaren sind lichturchlässig oder nur durchscheinend. Die aus Bergkristall oder flüchtigen Siliciumverbindungen hergestellten Waren sind dagegen vollkommen klar durchsichtig aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 C 300 C Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren Waren daraus, ausgenommen Phantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- Phantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Phantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger Glasperlen Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A, beschriebenen Waren; 2. ähnliche, im Handel ebenfalls als Glasperlen bezeichnete Waren, die aus größeren Glaskörpern bestehen (etwa zur Größe einer Walnuß). Diese hauptsächlich zum Herstellen von Halsketten oder Armbändern bestimmten Waren haben sehr unterschiedliche Formen (z. B. Kugeln, Halbkugel, Tropfen, Würfel, Spulen, Röhrchen, Kegel, Vielecke) sind ebenfalls vollständig durchbohrt. Als Glasperlen im Sinne dieser Unterpositionen gelten auch Röhrchen, deren äußerer Durchmesser nicht mehr als 4 mm deren Länge nicht mehr als 35 mm beträgt. Sie dürfen nicht mit Spezialröhrchen aus genormtem Bleiglas verwechselt werden, die zum Herstellen von Entladungslampen Dioden verwendet werden. Röhrchen dieser Art sind im allgemeinen farblos gehören zu Position Die Waren dieser Unterpositionen werden hauptsächlich lose, in Säckchen, Kästchen usw. gestellt. Hierher gehören auch Glasperlen gleicher Größe Farbe, die zur Erleichterung des Versandes oder zu Bemusterungszwecken ohne Knoten zwischen den einzelnen Perlen ohne Verschlußvorrichtung aufgereiht sind. Die einzelnen Aufreihungen sind im allgemeinen mit ihren losen Fadenenden zu Bündeln zusammengeknotet sind daher noch keine gebrauchsfertigen Ketten. Nicht hierher gehören dagegen: a) Aufreihungen (auch zu Bündeln zusammengeknotet), bei denen Glasperlen nicht einheitlicher Größe Farbe in regelmäßiger Weise angeordnet sind (z. B. durch gleichmäßigen Wechsel der Farbe oder Größe oder durch abgestuftes Aufreihen der Perlen) oder bei denen die Perlen einzeln verknotet sind (Position 7117);

302 302 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften b) Perlenaufreihungen (auch wenn diese nur Perlen gleicher Größe, Farbe oder Herstellungsart enthalten), die Verschlüsse oder ähnliche Vorrichtungen aus anderen Stoffen aufweisen oder kurz als Halskette getragen werden können (Position 7117) geschliffen mechanisch poliert Die geschliffenen mechanisch polierten Perlen dieser Unterposition unterscheiden sich von den sogenannten feuerpolierten Perlen (Unterposition ) durch ihre vollständig glatten scharfkantig abgegrenzten Schleifflächen. Sie weisen ferner häufig einen geschliffenen (manchmal auch polierten) Lochrand auf, der an den Außenseiten scharfe Schleifkanten hat, die den jeweils anstoßendenn Facetten entsprechen. Sogenannte feuerpolierte Perlen haben dagegen oft einen verlaufenden (abgereten) Lochrand, der nicht scharfkantig mit den Facettflächen zusammenstößt. Insbesondere sind die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen , erster Absatz Ziffer 2 genannten Waren sehr häufig geschliffen mechanisch poliert Nachahmungen von Perlen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe B, beschriebenen Waren. Für aufgereihte Nachahmungen von Perlen gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen sinngemäß Nachahmungen von Edelsteinen Schmucksteinen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe C, beschriebenen Waren geschliffen mechanisch poliert Die geschliffenen mechanisch polierten Nachahmungen von Edelsteinen Schmucksteinen dieser Unterposition unterscheiden sich von den gleichen sogenannten feuerpolierten Waren (Unterposition ) durch ihre vollständig glatten scharfkantig abgegrenzten Schleifflächen andere Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition den im Sinne der Unterpositionen als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen , zweiter Absatz hingewiesen Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe H, beschriebenen Waren Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren Siehe die Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstaben E F.

303 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe G, beschriebenen Waren Glasfasern (einschließlich Glaswolle) Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) Glasfasern dieser Position werden aus Textilglas hergestellt. Unter Textilglas versteht man Erzeugnisse, deren Elementarfilamente weitgehend parallel gerichtet sind. Man unterscheidet zwei Arten: Glasseide besteht aus einer großen Anzahl endloser, parallel liegender Elementarfilamente mit einem Durchmesser von im allgemeinen zwischen 5 15 m (Mikron). Diese Elementarfilamente werden durch ein sogennantes Schlichtemittel (gewöhnlich ein Kunststoff) zu einem Spinnfaden Glasseidenstrang oder Roving genannt) vereinigt. Der Spinnfaden hat ein seidenartiges Aussehen; Glasstapelfasern bestehen aus einer unbestimmten Anzahl von Elementarfilamenten unterschiedlicher Länge. Die Zusammenfassung dieser Stapel ergibt ein Vorgarn von flauschigem Charakter Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Glasseidenstränge (Rovings) aus Stapelfasern Matten Vliese Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Hierher gehören z. B. Garne aus Stapelfasern. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS nicht textile Glasfasern, lose oder in Flocken Lose Fasern stellen sich dar als eine wirre Masse von Elementarfasern ungleicher Länge (Glaswatte Glaswolle, auch als Verrofiber bezeichnet). Sie werden zur Wärme- oder Schallisolierung verwendet im allgemeinen in Ballen oder Papiersäcken gehandelt.

304 304 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT XIV ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; PHANTASIESCHMUCK; MÜNZEN KAPITEL 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; PHANTASIESCHMUCK; MÜNZEN I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE 7101 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefaßt; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht echte Perlen Siehe die Erläuterungen zu Position 7101 des HS, erster vierter Absatz Zuchtperlen Siehe die Erläuterungen zu Position 7101 des HS, fünfter Absatz roh Siehe die Erläuterungen zu Position 7101 des HS, sechster Absatz bearbeitet Siehe die Erläuterungen zu Position 7101 des HS, sechster Absatz Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefaßt nicht sortiert Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Industriediamanten Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS roh oder nur gesägt, gespalten oder rauh geschliffen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, dritter Absatz. Das Rauhschleifen besteht darin, den Steinrohling zu formen ihm die gewünschten Abmessungen zu geben, indem man ihn mit einem anderen Diamanten bearbeitet andere Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS.

305 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften roh oder nur gesägt, gespalten oder rauh geschliffen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS, dritter Absatz. Das Rauhschleifen besteht darin, den Steinrohling zu formen ihm die gewünschten Abmessungen zu geben, indem man ihn mit einem anderen Diamanten bearbeitet Edelsteine (ausgenommen Diamanten) Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefaßt; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht roh oder nur gesägt oder grob geformt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS. Nicht hierher gehören z. B. Edelsteine Schmucksteine, als Dubletten oder Tripletten hergerichtet (Unterposition oder ) anders bearbeitet Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS. Dubletten oder Tripletten sind zwei- oder dreiteilige Steine, bei denen der Oberteil ein Edelstein oder Schmuckstein ist die Unterteile entweder Edelsteine oder Schmucksteine (im allgemeinen minderer Qualität) sind oder aus anderen Stoffen (z. B. rekonstituierte Steine, Glas) bestehen. Wegen der Edelsteine Schmucksteine, die nicht als anders bearbeitet im Sinne, dieser Unterpositionen anzusehen sind, der Steine, die, auch wenn sie weder gefaßt noch montiert sind, zu Kapitel 90 oder 91 gehören, siehe die Erläuterungen zu Position 7103 des HS, dritter fünfter Absatz. Sogenannte Blanks gehören zu Unterposition Rubine, Saphire Smaragde Der Rubin ist eine Abart des Kors; seine rote Färbung ist auf Spuren von Chromsalzen zurückzuführen. Der Saphir ist ebenfalls eine Abart des Kors; seine dunkelblaue Färbung ist auf Spuren von Cobaltsalzen zurückzuführen. Der Smaragd ist eine Abart des Berylls; er ist im allgemeinen prismaförmig; seine grüne Farbe ist auf Spuren von Chromoxid zurückzuführen. Ein wenig härter als Quarz, jedoch weicher als Kor Diamant, ist sein großer Wert auf seine Farbe Transparenz zurückzuführen. Er ist meistens rechteckig oder quadratisch geschnitten Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefaßt; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht piezoelektrischer Quarz Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

306 306 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nicht hierher gehören z. B.: a) piezoelektrische Kristalle, die aus chemischen Verbindungen hergestellt sind, wie z. B. solche aus Seignette-Salz (Kaliumnatriumtartrattetrahydrat), Bariumtitanat, Ammonium- Rubidiumorthomonophosphaten (Unterposition ); b) piezoelektrische Kristalle, die aus natürlichen Steinen (z. B. Quarz, Turmalin) hergestellt sind (Position 7103); c) piezoelektrische Kristalle aus anderen synthetischen Steinen als Quarz (Unterposition oder ); d) montierte piezoelektrische Kristalle (Unterposition ) andere, roh oder nur gesägt oder grob geformt Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß andere Der dritte Absatz der Erläuterungen zu den Unterpositionen des HS gilt sinngemäß Staub Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen von Diamanten Siehe die Erläuterungen zu Position 7105 des HS, zweiter, dritter vierter Absatz andere Hierher gehören insbesondere Staub Pulver der Granatarten. II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN 7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver Pulver Wegen der Auslegung des Begriffs Pulver siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71. Pulvrige Erzeugnisse, die den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71 angegebenen Merkmalen über die Korngröße nicht entsprechen, gehören als Granalien zu Unterposition oder Nicht als Pulver gelten Abfälle, die bei der Bearbeitung von Silber oder Silberlegierungen anfallen nur noch zum Wiedergewinnen des Edelmetalls oder beim Herstellen chemischer Erzeugnisse verwendet werden können, z. B. Feilspäne, Kehricht Staub. Diese Abfälle gehören zu Position Jedoch gelten Feilspäne, die von Fremdkörpern gereinigt sind (z. B. im Magnetverfahren) deren Körnung (z. B. durch Sieben) homogen gemacht worden ist, als Pulver dieser Unterposition, sofern sie die oben beschriebenen Merkmale haben.

307 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 307 in Rohform Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7106 des HS, vierter Absatz Ziffer II, genannten Erzeugnisse. Hierher gehören ferner Barren, die für den Handel besonders geglättet sind einen Feingehaltsstempel tragen. Granalien aus Silber oder Silberlegierungen gehören nur dann zu diesen Unterpositionen, wenn sie nicht die für Pulver in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71 festgesetzten Merkmale haben. Nicht hierher gehören die durch Walzen oder Ziehen hergestellten Stäbe (Unterposition oder ) Kantillen, Pailletten, Schnitzel Siehe die Erläuterungen zu Position 7106 des HS, vierter Absatz Ziffer VI Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver Pulver Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß in Rohform Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß zu monetären Zwecken Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver Wegen der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel Platin Wegen der Auslegung des Begriffs Platin siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel in Rohform oder als Pulver Die Erläuterungen zu Unterposition zu den Unterpositionen gelten sinngemäß in Rohform oder als Pulver Die Erläuterungen zu Unterposition zu den Unterpositionen gelten sinngemäß in Rohform oder als Pulver Die Erläuterungen zu Unterposition zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

308 308 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Rohform oder als Pulver Die Erläuterungen zu Unterposition zu den Unterpositionen gelten sinngemäß 7112 Abfälle Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art Eingeschmolzener zu Rohblöcken, Masseln oder ähnlichen Formen gegossener Abfall Schrott von Edelmetallen ist als unbearbeitetes Metall einzureihen gehört deshalb nicht zu dieser Position. III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN 7113 Schmuckwaren Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen Siehe die Anmerkungen 2 a) 9 zu Kapitel Gold- Silberschmiedewaren Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen Siehe die Anmerkungen 2 a) 10 zu Kapitel Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) Siehe die Anmerkung 2 b) zu Kapitel Phantasieschmuck Siehe die Anmerkung 11 zu Kapitel aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert Hierher gehören auch: 1. Ketten aus unedlen Metallen, derart auf geeignete Längen geschnitten, daß daraus z. B. durch Anbringen eines Verschlusses ein einzelnes Phantasieschmuckstück fertiggestellt werden kann. Diese Längen sollen normalerweise 2 Meter nicht überschreiten; 2. Ziermotive, die in den Erläuterungen zu Position 7117 des HS, zweiter Absatz Buchstabe b), aufgeführt sind. Beispiele:

309 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Münzen Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel Hierher gehören nur: 1. Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel waren, jedoch außer Kurs gesetzt sind; 2. Münzen, die in einem Land geprägt werden, um in einem anderen Land von der dort zuständigen Stelle in Umlauf gebracht zu werden; im Zeitpunkt des Grenzübertritts gelten diese Münzen noch nicht als gesetzliche Zahlungsmittel.

310 310 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABSCHNITT XV UNEDLE METALLE UND WAREN DARAUS Allgemeines Eingeschmolzene zu Rohblöcken, Masseln ähnlichen Formen gegossene Abfälle Schrott sind als Metall in Rohformen nicht als Abfälle Schrott einzureihen. Sie gehören demnach z. B. zu den Positionen 7601 (Aluminium), 7801 (Blei), 7901 (Zink) oder in die Unterposition oder (Magnesium). Der Ausdruck Metalle umfaßt auch Metalle mit einer amorphen nicht kristallinen Struktur wie metallurgische Gläser Erzeugnisse der Pulvermetallurgie.

311 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 311 KAPITEL 72 EISEN UND STAHL Allgemeines A. Die Unterscheidung zwischen gewalzten geschmiedeten Erzeugnissen läßt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgr einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, ). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein geschmiedetes Erzeugnis; weist der Querschnitt jedoch Veränderungen auf, die sich regelmäßig wiederholen, oder ist er konstant, so kann es sich um ein geschmiedetes oder um ein gewalztes Erzeugnis handeln. In diesem Fall sind alle folgenden Beschaffenheitsmerkmale zu prüfen: 1. Größe des Querschnitts Bei großem Querschnitt (Querschnittsfläche größer als mm 2 ) handelt es sich wahrscheinlich um geschmiedete Erzeugnisse. Bei kleinem Querschnitt (kleinste Abmessung weniger als 15 mm) handelt es sich wahrscheinlich um gewalzte Erzeugnisse; 2. Form des Querschnitts Bei einfachen Formen (quadratisch, r, rechteckig, sechseckig usw.) kann es sich um gewalzte oder geschmiedete Erzeugnisse handeln, während komplizierte Formen fast immer durch Schmieden hergestellt werden; 3. Länge Bei Längen von mehr als 5 m handelt es sich fast immer um gewalzte Erzeugnisse; bei geringeren Längen kann es sich um geschmiedete oder gewalzte Erzeugnisse handeln; 4. Toleranzen Die Toleranzen der Querschnittsabmessung sind bei gewalzten Erzeugnissen kleiner als bei geschmiedeten Erzeugnissen; 5. metallographisches Aussehen Da das Reduktionsverhältnis bei gewalzten Erzeugnissen in der Regel bedeutend höher ist als bei geschmiedeten Erzeugnissen, können sie bei einer mikroskopischen Untersuchung fast immer voneinander unterschieden werden. Bei dieser Untersuchung sind insbesondere Einschlüsse Struktur zu prüfen. a) Die Einschlüsse in gewalzten Erzeugnissen sind sehr lang fein fast völlig parallel zur Walzrichtung angeordnet; in geschmiedeten Erzeugnissen sind sie weniger lang (von fast elliptischer Form nicht genau parallel). b) Bei gewalzten Stücken, die gehärtet oder angelassen worden sind, weist die Struktur nach dem Ausglühen Steigerungslinien auf, die fast völlig geradlinig parallel zur Walzrichtung sind. Dagegen ist diese Erscheinung bei geschmiedeten Erzeugnissen weniger stark manchmal fast gar nicht vorhanden; 6. Stückzahl (Menge) Geschmiedete Erzeugnisse werden im allgemeinen in geringen Stückzahlen hergestellt.

312 312 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Das Walzen kann als Warmwalzen oder Kaltwalzen durchgeführt werden. Beim Walzen können je nach der Form des zu walzenden Werkstücks, nach der Formgebung der Anordnung der Walzen flache Erzeugnisse hergestellt werden, wie z. B. Bleche, Bandstähle oder andere Erzeugnisse, wie Stabstähle mit rem oder vieleckigem Querschnitt, Profile mit verschiedenem Querschnitt, Rohre usw. B. Flache Erzeugnisse, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, sind nicht als Halbzeug, sondern als flachgewalzte Erzeugnisse anzusehen: Dicke unter 100 mm, die Kanten sind infolge freier Breitung beim Walzen leicht gewölbt: Verschmiedungsgrad höher als 1,5, die Breite der ursprünglichen Bramme wird um mindestens 50 mm überschritten. C. Wegen der Begriffsbestimmungen für bestimmte Verformungsarbeiten (z. B. Walzen, Schmieden, Stanzen) siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV Buchstaben A B. D. Wegen der Unterscheidung zwischen warmgewalzten oder warmstranggepreßten kalthergestellten oder kaltfertiggestellten Erzeugnissen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV Buchstabe B letzte Absätze. Bestimmte der oben genannten Unterschiede zwischen kaltgewalzten Erzeugnissen warmgewalzten Erzeugnissen werden geringer oder können sogar ganz verschwinden, wenn kaltgewalzte Erzeugnisse geglüht werden; bei warmgewalzten Erzeugnissen, die einer kurzen kalten Endbehandlung unterworfen wurden, beschränken sich die Unterschiede auf das Aussehen die Härte der Oberfläche. Stabstahl Profile, warmgewalzt oder warmstranggepreßt, können durch Ziehen oder andere Verfahren insbesondere durch Richten (Rektifizieren) oder Kalibrieren kaltfertiggestellt werden, wodurch die Erzeugnisse eine bessere Qualität erhalten. Durch diese Bearbeitung gelten diese als kalthergestellt oder kaltfertiggestellt. Einfaches Kaltrichten oder grobes Schälen wird nicht als Richten (Rektifizieren) oder Kalibrieren angesehen, daher wird die Einreihung von Stabstahl Profilen, nur warmgewalzt oder nur warmstranggepreßt, nicht berührt. Auch das Verwinden des genannten Stabstahls hat nicht zur Folge, daß dieser als kalthergestellt oder kaltfertiggestellt gilt. E. Hinsichtlich der Begriffsbestimmung für Plattieren siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV Buchstabe C Absatz 2 e). Mit Edelmetallen plattierte unedle Metalle gehören ohne Rücksicht auf die Dicke der Plattierung zu Kapitel 71 (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 71 des HS). F. Wegen der Oberflächenbearbeitungen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV Buchstabe C Absatz 2 d). G. Unfertige Schmiedestücke, die nicht mehr die Merkmale von vorgeschmiedetem Halbzeug der Position 7207, 7218 oder 7224 aufweisen, sind wie die jeweils aus ihnen zu fertigenden Enderzeugnisse einzureihen gehören im allgemeinen zu den Kapiteln 82, 84, 85 oder 87. So sind z. B. derartige Schmiedestücke aus Eisen oder Stahl für Kurbelwellen der Position 8483 zuzuweisen.

313 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 313 I. GRUNDERZEUGNISSE; KÖRNER ODER PULVER 7201 Roheisen Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen Roheisen Spiegeleisen sind in den Anmerkungen 1 a) 1 b) zu Kapitel 72 definiert. Roheisen im Sinne der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 72, das mehr als 6 GHT, aber nicht mehr als 30 GHT Mangan enthält, ist als Spiegeleisen einzureihen (Unterposition ). Sofern eine Legierung mit diesem Mangangehalt ein anderes Element mit einem höheren Anteil als in Anmerkung 1 a) angegeben enthält, z. B. mit einem Anteil an Silicium von mehr als 8 GHT, ist das Erzeugnis als Ferrolegierung einzureihen, zwar nach dem vorstehenden Beispiel als Ferrosilicium in die Unterpositionen (wenn bei dieser Legierung der Anteil an Mangan mehr als 30 GHT an Silicium mehr als 8 GHT betrüge, müßte sie als Ferrosiliciummangan der Unterposition angesehen werden; wenn sie außerdem ein anderes zusätzliches Legierungselement mit dem in der Anmerkung 1 c) angegebenen Anteil enthielte, wäre sie der Unterposition zuzuweisen). Roheisen im Sinne der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 72, das kein Spiegeleisen ist deshalb den Unterpositionen zugewiesen werden muß, enthält nur 6 GHT oder weniger Mangan. Bei diesem Roheisen wird je nach dem Gehalt an Legierungselementen unterschieden zwischen nichtlegiertem Roheisen (Unterpositionen ) legiertem Roheisen (Unterposition oder ). Entsprechend der Begriffsbestimmung für legiertes Roheisen (Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu Kapitel 72) darf nichtlegiertes Roheisen einzeln oder zusammengenommen nicht mehr enthalten als 0,2 GHT Chrom, 0,3 GHT Kupfer, 0,3 GHT Nickel, 0,1 GHT der nachstehenden Elemente Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 1 GHT an Vanadium von 0,5 1 GHT (EGKS) Die Erzeugnisse dieser Unterposition werden vorwiegend zum Herstellen von Waren, verwendet, die besonders widerstandsfähig gegen Abnutzung sein sollen, z. B. Kurbelwellen, Bremstrommeln, Pumpenkolben, Walzen für Walzwerke, Matrizen für Gesenkschmieden, Kniestücke für Rohre sowie Kokillen anderes (EGKS) Hierher gehören z. B. folgende Arten Roheisen: 1. nickelhaltiges Roheisen (0,5 3,5 GHT Nickel) zum Herstellen von Waren mit hoher mechanischer Widerstandsfähigkeit; 2. Ni-Hard-Roheisen (3,3 5 GHT Nickel 1,4 2,6 GHT Chrom) zum Herstellen von Waren mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung; 3. Roheisen (mit hohem Nickel-, Chrom-, Silicium- oder Kupfergehalt) zum Herstellen von korrosionsbeständigen Waren;

314 314 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4. Roheisen (das ebenfalls Nickel oder Chrom enthält) zum Herstellen hitzebeständiger Waren; 5. kupferhaltiges Roheisen Ferrolegierungen Die Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 definiert die Ferrolegierungen legt dabei die Grenzwerte für den Gehalt an Nichteisenlegierungselementen Eisen fest. Wegen der Einreihung der Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 72. Enthält z. B. eine Ferrolegierung mehr als 30 GHT Mangan nicht mehr als 8 GHT Silicium, so wird sie den Unterpositionen zugewiesen. Enthält sie dagegen mehr als 30 GHT Mangan mehr als 8 GHT Silicium, so gehört sie zu Unterposition Ferrosiliciummanganaluminium mit mehr als 8 GHT Silicium, mehr als 30 GHT Mangan mehr als 10 GHT Aluminium gehört somit zu Unterposition Wenn eine binäre, ternäre oder quaternäre Ferrolegierung namentlich nicht genannt ist, so gehört sie zu Unterposition Umgeschmolzene grob zu Ingots gegossene Abfälle aus der Eisen- Stahlherstellung (Abfallblöcke), die die Zusammensetzung einer Ferrolegierung haben als Zusätze beim Herstellen besonderer Stahlsorten verwendet werden, gehören je nach Beschaffenheit zu den Unterpositionen der Position Nicht hierher gehören Rückstände aus der Verhüttung von Nichteisenmetallen, die wegen ihres Schwefel- oder Phosphorgehalts oder wegen anderer Verunreinigungen nicht als Ferrolegierungen verwendet werden können (im allgemeinen Position 2620) Ferromangan Ferromangan stellt sich in Form von Masseln mit rauher Oberfläche dar; der Bruch ist weiß glänzend. Es ist spröde sehr hart. Bei der Stahlgewinnung dient Ferromangan als Desoxidationsmittel, zum Entschwefeln, zum Wiederaufkohlen von Stählen zum Zufügen von Mangan als Legierungselement mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT Hierher gehört Ferromangan mit hohem Kohlenstoffgehalt (hoch gekohltes Ferromangan). Die gebräuchlichste Sorte enthält 6 7 GHT Kohlenstoff. Der Gehalt an Mangan muß mehr als 30 GHT betragen; er liegt im allgemeinen zwischen GHT anderes Hierher gehört Ferromangan mit mittlerem Kohlenstoffgehalt (1,25 1,5 GHT) oder niedrigem Kohlenstoffgehalt (weniger als 0,75 GHT), wobei der Gehalt an Mangan zwischen GHT schwanken kann. Dieses Ferromangan wird zum Herstellen von mit Mangan legierten Stählen verwendet, bei denen ein niedriger Kohlenstoffgehalt erforderlich ist Ferrosilicium Ferrosilicium hat einen grauen, glänzenden Bruch ist spröde. Gehandelt werden Ferrosiliciumarten mit einem Siliciumgehalt von 10 annähernd 96 GHT einem niedrigen Kohlenstoffgehalt (0,1 0,2 GHT).

315 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 315 Es dient entweder zum Veredeln des Stahls zum Herstellen von Siliciumstahl (insbesondere für Elektrobleche) oder (anstelle des kostspieligeren Siliciums) als Reduktionsmittel (Silicothermie) bei anderen Metallgewinnungsverfahren, z. B. bei der Magnesiummetallurgie Ferrosiliciummangan Ferrosiliciummangan,auch Silicomangan genannt, wird in verschiedenen Arten mit einem Siliciumgehalt von mehr als 8 35 GHT, einem Mangangehalt von mehr als GHT einem Kohlenstoffgehalt zu 3 GHT verwendet. Es dient zu ähnlichen Zwecken wie Ferrosilicium; die kombinierte Wirkung von Silicium Mangan reduziert jedoch die nichtmetallischen Einschlüsse auf ein Mindestmaß setzt den Sauerstoffgehalt herab Ferrochrom Ferrochrom stellt sich dar in Form sehr harter, kristalliner Stücke, die manchmal gut entwickelte Kristalle enthalten. Es enthält im allgemeinen GHT Chrom; der Kohlenstoffgehalt beträgt 4 10 GHT im normalen Ferrochrom kann auf 0,01 GHT herabgesetzt werden, wobei die Sprödigkeit abnimmt. Es wird zum Herstellen von Chromstählen verwendet Ferrosiliciumchrom Ferrosiliciumchrom enthält im allgemeinen 30 GHT Silicium 50 GHT Chrom; der Kohlenstoffgehalt kann wie beim Ferrochrom hoch oder sehr niedrig sein. Es wird zu den gleichen Zwecken verwendet wie Ferrochrom; der Siliciumgehalt erleichtert das Desoxidieren des Stahls Ferronickel Ferronickel dieser Unterposition enthält weniger als 0,5 GHT Schwefel wird im allgemeinen als Legierungselement beim Herstellen von Nickelstählen verwendet. Ferronickel mit einem Gehalt an Schwefel von 0,5 GHT oder mehr kann beim Herstellen von Nickelstahl nicht verwendet werden; es wird als Zwischenerzeugnis der Nickelgewinnung angesehen gehört somit zu Position Dagegen gehören hierher einige Legierungen, die in der Technik unter dem Namen Nickel-Eisen bekannt sind zum Herstellen besonderer Gußstücke verwendet werden, die korrosionsbeständig oder widerstandsfähig gegen hohe Temperaturen sind. Hierzu gehören z. B. gewisse austenitische Gußwerkstoffe, die im Handel unter bestimmten Marken bekannt sind 36 GHT Nickel, 6 GHT Chrom, 6 GHT Silicium, mehr als 2 GHT Kohlenstoff gegebenenfalls geringe Anteile anderer Elemente (Aluminium, Mangan, Kupfer usw.) enthalten. Im Sinne der Nomenklatur können diese Erzeugnisse aufgr ihres Nickelgehalts von mehr als 10 GHT nicht als Roheisen aufgr ihres Kohlenstoffgehalts von mehr als 2 GHT nicht als Stahl angesehen werden andere Hierher gehören unter anderem Ferrosiliciumcalcium, Ferromangantitan, Ferrosiliciumnickel, Ferrosiliciumaluminiumcalcium, Ferroaluminium, Ferrosiliciumaluminium Ferrosiliciummanganaluminium. Ferroaluminium enthält in der Regel GHT Aluminium. Gewisse Arten von Ferroaluminium werden manchmal aufgr ihrer großen Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion hohe Temperaturen sowie wegen ihrer magnetischen thermischen Eigenschaften unmittelbar zum Gießen von Spezialteilen verwendet.

316 316 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ferrosiliciumaluminium wird mit verschiedenem Legierungsgrad verwendet, z. B. mit: 45 GHT Silicium GHT Aluminium; GHT Silicium, mehr als GHT Aluminium 3 4 GHT Titan; GHT Silicium, GHT Mangan, mehr als GHT Aluminium. Ferrosiliciummanganaluminium enthält im allgemeinen 20 GHT Silicium, 35 GHT Mangan, mehr als GHT Aluminium Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen andere (EGKS) Neben den im zweiten Teil des Wortlauts der Position 7203 aufgeführten Erzeugnissen, die im vorletzten Absatz der Erläuterungen zu Position 7203 des HS beschrieben sind, gehört hierher Eisenschwamm, der durch Atomisieren von Roheisen nicht durch Direktreduktion aus Eisenerzen gewonnen wird Abfälle Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl Neben den in den Erläuterungen zu Position 7204 des HS beschriebenen Abfällen Schrott gehören hierher auch Abschnitte von gebrauchten Schienen mit einer Länge von weniger als 1,5 m (siehe die Erläuterungen zu Unterposition ) Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne Feilspäne (EGKS) Nicht hierher gehören Schleifspäne Feilspäne, die von Fremdkörpern gereinigt sind (z. B. im Magnetverfahren) deren Körnung (z. B. durch Sieben) homogen gemacht worden ist. Sie gehören entsprechend ihrer Korngröße (siehe hierzu die Anmerkungen 8 b) zu Abschnitt XV 1 h) zu Kapitel 72) zu der Unterposition , oder geschreddert (EGKS) Als geschredderte Abfälle Schrott gelten Erzeugnisse, bei denen 95 GHT eine Abmessung von 200 mm oder weniger aufweisen weder sortiert noch klassiert (EGKS) Hierher gehören lose Abfälle Schrott unterschiedlicher Formen, z. B. in Mischungen aus Gußeisen, verzinntem Eisen oder Stählen verschiedener Sorten andere (EGKS) Hierher gehören lose sortierte oder klassierte Abfälle Schrott Abfallblöcke Abfallblöcke mit der chemischen Zusammensetzung einer Ferrolegierung, die als Zusätze beim Herstellen besonderer Stahlsorten verwendet werden, sind je nach Beschaffenheit in die Unterpositionen der Position 7202 einzureihen.

317 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Körner Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl Pulver Den Pulvern können Legierungselemente für bestimmte in den Erläuterungen zu Position 7205 des HS, Abschnitt B genannte Verwendungszwecke oder schützende Elemente (z. B. Zink) zugesetzt werden, um die Gefahr einer plötzlichen Verbrennung des Eisens zu vermeiden. II. EISEN UND NICHTLEGIERTER STAHL 7207 Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl stranggegossen (EGKS) Stranggegossenes Halbzeug kennzeichnet sich sowohl durch das Aussehen der Oberfläche, die im allgemeinen transversale Ringe verschiedener Färbung in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen aufweist, als auch durch das Aussehen seiner Querschnittsfläche, die im allgemeinen strahlenförmig angeordnete Kristalle erkennen läßt, die auf das schnelle Abkühlen zurückzuführen sind. Dieses Halbzeug wird hauptsächlich als Zwischenprodukt zur Herstellung nahtloser Stahlrohre verwendet Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen Der Begriff Wiederauswalzen im Sinne der Unterpositionen dieser Position beschränkt sich auf ein Verfahren, bei dem das Metall zwischen gegenläufig drehenden Walzen durchgeführt dabei in seiner Dicke reduziert wird. Dieses Verfahren kann auch die Oberfläche des Metalls oder seine Festigkeitseigenschaften verbessern. Der Begriff Wiederauswalzen erfaßt weder das kaltstichverfahren (skin pass), das die Dicke nur geringfügig vermindert, noch andere Umwandlungsverfahren, bei denen das Metall nur geformt, jedoch nicht in seiner Dicke reduziert wird nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (EGKS) andere Hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in den Erläuterungen zu Position 7208 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 5, erwähnten Oberflächenbearbeitungen erfahren haben oder anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, jedoch ohne weitere Bearbeitung. Hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse, die nach dem Walzen Bearbeitungen erfahren haben z. B. Wellen, Lochen, Abschrägen oder Abren der Kanten. Jedoch gelten Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster aufweisen, nicht als bearbeitet im Sinne dieser Unterposition Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (EGKS) andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß. Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

318 318 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen Als plattiert gelten Erzeugnisse, die die in den Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV C Absatz e), beschriebene Oberflächenbearbeitung erfahren haben; als überzogen gelten Erzeugnisse, die eine im Abschnitt Allgemeines Teil IV C Absatz 2 d) iv) d) v), aufgeführte Behandlung erfahren haben Weißbleche (EGKS) Nicht hierher gehört lackiertes Weißblech -band (Unterposition ) verbleit, einschließlich Terneblech oder -band Als Terneblech oder -band im Sinne dieser Unterposition gelten flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm, die durch Elektrolyse oder durch Immersion in einem Bad aus geschmolzenem Metall mit einer Schicht aus einer Blei-Zinn-Legierung überzogen sind. Der Bleianteil auf beiden Seiten darf zusammen pro Quadratmeter des Erzeugnisses 120 g nicht überschreiten elektrolytisch verzinkt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen , des HS gewellt Siehe die Erläuterungen zu Position 7208 des HS, sechster Absatz mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen Hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Überzugsschicht aus Legierungen, in denen Aluminium gegenüber dem Zink gewichtsmäßig vorherrscht. Weitere Legierungselemente sind zulässig versilbert, vergoldet, platiniert oder liert Außer lierten gehören hierher versilberte, vergoldete oder platinierte Erzeugnisse, d. h. solche, die auf einer oder beiden Seiten mit Edelmetallen anders als durch Plattieren überzogen sind. Zu diesen Verfahren zählen hauptsächlich das Abscheiden durch Elektrolyse, das Zerstäuben das Vakuumverdampfen. Siehe hierzu die Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV C Absatz 2 d) iv) Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen Nicht hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, auch mit einer Breite von weniger als 600 mm (Position 7208) Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen Die Erläuterungen zu Position 7210 zu deren Unterpositionen gelten sinngemäß.

319 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt, auch nach dem Walzen verwen geschmiedet Wegen der Unterscheidung zwischen geschmiedeten gewalzten Erzeugnissen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A Anderer Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl anderer Hierher gehört geschmiedeter, warmgewalzter, warmgezogener, warmstranggepreßter kaltfertiggestellter Stabstahl, der 1. Oberflächenbearbeitungen erfahren hat, die über die in den Erläuterungen zu Position 7214 des HS, vierter Absatz Ziffern 1 3, beschriebenen Behandlungen hinausgehen, z. B. Polieren, Lüstrieren, künstliches Oxidieren, Phosphatieren, Oxalatieren, Überziehen (mit Ausnahme der warmgewalzten, warmgezogenen oder warmstranggepreßten Stäbe) Plattieren, oder 2. mechanische Bearbeitungen, wie Bohren oder Kalibrieren, erfahren hat Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl Nicht hierher gehören gelochte Winkeleisen die in den Erläuterungen zu Position 7308 beschriebenen Halfen -Profile (Position 7308) mit parallelen Flanschflächen (EGKS) Hierher gehören nur Profile, bei denen sowohl die Innen- als auch die Außenflächen der Flansche parallel verlaufen. Sie haben folgende Form: mit parallelen Flanschflächen (EGKS) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition mit parallelen Flanschflächen (EGKS) Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

320 320 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Diese Profile haben folgende Form: mit parallelen Flanschflächen (EGKS) Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) (EGKS) Hierher gehören massive Erzeugnisse mit einem über die gesamte Länge gleichbleibenden, nachstehend abgebildeten Querschnitt einer Breite im allgemeinen unter 430 mm. Die Höhe des Wulstes (a) beträgt im allgemeinen 1/7 der Breite (b) des Wulstflachprofils andere Hierher gehören z. B. Profile, die durch Ziehen unter Reduzieren der Dicke kalthergestellt oder kaltfertiggestellt sind aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß profilierte Bleche Profilierte Bleche werden vorwiegend als Fassadenverkleidung verwendet. Sie haben beispielhaft folgende Form: Nicht hierher gehören profilierte Bleche mit Befestigungsvorrichtungen (Unterposition ) andere Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

321 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 321 III. NICHTROSTENDER STAHL 7219 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr nur oberflächenbearbeitet (einschließlich plattiert) oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (EGKS) Hierher gehören warm- oder kaltflachgewalzte Erzeugnisse: 1. die eine oder mehrere der in den Erläuterungen zu Kapitel 72 des HS, Abschnitt Allgemeines Teil IV C Absatz 2 d) e), genannten Oberflächenbearbeitungen erfahren haben, oder 2. die anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind andere Hierher gehören warm- oder kaltflachgewalzte Erzeugnisse, die nach dem Walzen Bearbeitungen, wie Lochen, Abschrägen oder Abren der Kanten, erfahren haben Flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm Nicht hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, auch wenn ihre Breite weniger als 600 mm beträgt (Position 7219). IV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHTLEGIERTEM STAHL 7225 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr kornorientiert (EGKS) Als kornorientiert gelten solche flachgewalzten Erzeugnisse, deren magnetische Eigenschaften parallel zur Walzrichtung wesentlich besser als senkrecht zur Walzrichtung sind (sog. Goss-Textur ). Diese Erzeugnisse sind meistens mit einem isolierenden Überzug versehen, der im allgemeinen aus einem glasartigen Film (hauptsächlich aus Magnesiumsilicaten) besteht Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm kornorientiert Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Walzdraht aus anderem legierten Stahl anderer (EGKS) Hierher gehört insbesondere Schweißdraht, ausgenommen solcher der Position 8311.

322 322 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 7228 Stabstahl Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl anderer Stabstahl, nur geschmiedet Wegen der Unterscheidung zwischen geschmiedeten gewalzten Erzeugnissen, siehe die Erläuterungen zu Kapitel 72, Abschnitt Allgemeines Buchstabe A.

323 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 323 KAPITEL 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL 7301 Spwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl Spwanderzeugnisse durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl, die z. B. durch Bohren oder Drehen bearbeitet wurden, verbleiben in den Unterpositionen dieser Position, sofern sie dadurch nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfaßt werden Profile Nicht hierher gehören nicht vorgearbeitete gelochte Winkeleisen sogenannte Halfen - Profile (Position 7308) Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten Spurstangen anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall Hierher gehören nur Stromschienen, ausgenommen Fahrschienen, mit einem Leiter aus NE-Metall (Aluminium, Kupfer) oder mit Anschlußvorrichtungen aus NE-Metall. Stromschienen dieser Unterposition, die gewöhnlich auch dritte (oder vierte) Schiene genannt werden, haben den gleichen Querschnitt wie gewöhnliche Fahrschienen, also Doppelkopfschienen, rechteckige oder trapezförmige Schienen usw. bestehen in der Regel aus weicherem Stahl als Fahrschienen, da ihre elektrischen Eigenschaften wichtiger als ihre mechanischen sind. So sinkt der spezifische elektrische Widerstand, der bei Fahrschienen ungefähr 0, ohm m beträgt, bei Stahl mit niedrigerem Kohlenstoffgehalt (ungefähr 0,08 GHT) Mangangehalt (0,2 GHT) auf 0, ohm m bei ARMCO-Eisen (praktisch reines Eisen 99,9 GHT) sogar auf 0, ohm m ab. Stromschienen können oberen, seitlichen oder unteren Kontakt haben. Sie sind häufig durch einen Harzüberzug geschützt, der nur die Seite, die vom Kontaktschuh berührt wird, freiläßt gebraucht (EGKS) Nicht hierher gehören gebrauchte Schienen, die Schrott im Sinne der Position 7204 sind, z. B. verbogene oder verdrehte Schienen Schienenabschnitte mit einer Länge von weniger als 1,5 m Rohre Hohlprofile, aus Gußeisen Druckrohre Hierher gehören Rohre aus Gußeisen, die üblicherweise für Versorgungsleistungen (oft unterirdisch verlegt) für Gas Wasser verwendet werden die einem Mindestdruck von 10,13 bar standhalten. Druckrohre werden fast ausschließlich aus duktilem Gußeisen

324 324 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften mit besonders hoher Festigkeit hergestellt (Zugfestigkeit mindestens 420 MPa). Druckrohre müssen besonders gute mechanische Eigenschaften (vor allem Formänderungsvermögen) aufweisen, um auch bei allmählichen Bodenbewegungen nicht zu brechen. Die Streckgrenze beträgt daher mindestens 300 MPa Rohre Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gußeisen) oder Stahl Als Rohre gelten jedoch nicht Waren, deren Länge die größte äußere Querschnittsabmessung nicht zweimal überschreitet. Diese Waren sind entweder als Rohrform-, -verschlußoder -verbindungsstücke (Position 7307) oder als Unterlegscheiben (Position 7318) zu behandeln Präzisionsstahlrohre Diese Rohre kennzeichnen sich durch eine glatte, blanke oder polierte innere oder äußere Oberfläche dadurch, daß sie eine größere Maßgenauigkeit als warmfertiggestellte Rohre haben. Rohre, die den Vorschriften der ISO-Norm 3304 den hiervon abgeleiteten nationalen Normen entsprechen, werden bei hydraulischen oder pneumatischen Anlagen, Stoßdämpfern, hydraulischen oder pneumatischen Hebezeugen für die Herstellung von Kraftfahrzeugteilen, Motor- oder Maschinenteilen verwendet. Rohre, die den ISO-Normen den entsprechenden nationalen Normen entsprechen, werden als Leitungen in Druckbehältern, Kesseln, Überhitzern, Wärmeaustauschern Vorwärmern un Kraftwerken verwendet, wenn Präzisionsstahlrohrtoleranzen erforderlich sind roh, gerade von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt anderer Wanddicke bestimmt Hierher gehören hauptsächlich durch Lochen Walzen oder durch Lochen Warmziehen hergestellte nahtlose Rohre aus Stahl, die als Rohrluppen bezeichnet werden. Sie dienen zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt anderer Wanddicke haben eine größere Maßgenauigkeit als das Ausgangsmaterial. Ihre Enden sind geschnitten oder abgegratet haben keine andere Endbearbeitung erfahren. Ihre äußere innere Oberfläche ist warmroh nicht entzert deshalb nicht glänzend. Sie sind ferner weder geölt, verzinkt noch lackiert Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) Diese Rohre sind durch Warmwalzen Kalibrieren hergestellt. Sie haben einen äußeren Durchmesser von 13,5 165,1 mm werden glattendig oder mit Gewinde Muffe gestellt. Ihre Oberfläche ist rohschwarz oder mit einer Zink- oder einer anderen Schutzschicht, z. B. Kunststoff oder Bitumen, überzogen. Ihre Warmfertigung gibt ihnen mechanische Eigenschaften, die das Schneiden auf Gebrauchslänge, Biegen gegebenenfalls das Gewindeschneiden auf der Baustelle ermöglichen. Sie werden hauptsächlich für Gas- Wasserinstallation in Gebäuden verwendet. Sie entsprechen den Vorschriften der ISO-Norm 65 den entsprechenden nationalen Normen roh, gerade von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt anderer Wanddicke bestimmt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

325 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Präzisionsstahlrohre Siehe die Erläuterungen zu Unterposition roh, gerade von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt anderer Wanddicke bestimmt Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl Die Erläuterungen zu Position 7304 gelten sinngemäß Andere Rohre Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl Die Erläuterungen zu Position 7304 gelten sinngemäß Präzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von Hierher gehören sowohl maßgewalzte als auch kaltgezogene Präzisionsstahlrohre. 1. Geschweißte maßgewalzte Rohre Diese Rohre werden aus aufgerollten warm- oder kaltgewalztem Vormaterial, das in Längsrichtung kaltverformt wurde, im allgemeinen durch kontinuierliches Schweißen ohne Schweißmittelzusatz durch Elektrischwiderstands- oder Induktions-Schweißung hergestellt. Ihre Oberfläche ist meist zerfrei weist gegebenenfalls fertigungsbedingte Rückstände von Schmiermitteln auf, die vom Kaltverformen, Schweißen Maßwalzen herrühren. Die äußere Oberfläche weist keinen Schweißgrat auf, da dieser im Zuge des Schweißens entfernt wurde. Häufig ist auch der innere Schweißgrat entfernt. Nach dem Kaltverformen dem Kaltmaßwalzen werden die Rohre in der Regel ungeglüht gehandelt, es sei denn, daß eine Warmbehandlung vereinbart wurde. Diese Rohre werden vor allem zum Herstellen von Kraftfahrzeugteilen, Maschinenteilen, Stahlmöbeln, Fahrradrahmen, Kinderwagen sowie von Begrenzungsmaterial Geländern aller Art verwendet. Sie entsprechen den Vorschriften der ISO-Norm 3306 den entsprechenden nationalen Normen. 2. Geschweißte kaltgezogene Rohre Diese Rohre unterscheiden sich von den maßgewalzten Präzisionsstahlrohren dadurch, daß kein fühlbarer äußerer oder innerer Schweißgrat zurückbleibt die Maßgenauigkeit höher ist. Ihre Verwendung entspricht der für Rohre der Unterpositionen Sie entsprechen der ISO-Norm 3305 wenn sie für Druckbehälter verwendet werden, den ISO-Normen

326 326 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) Diese Rohre werden durch Preß- oder Schmelzschweißen nach Warmverformung hergestellt. Wegen der übrigen Merkmale der Verwendung siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Präzisionsstahlrohre Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl aus nicht verformbarem Gußeisen Der Begriff nicht verformbares Gußeisen umfaßt auch Gußeisen mit Lamellengraphit. Hierher gehören Rohrform-, Rohrverschluß- oder Rohrverbindungsstücke wie z. B. Bogen, Winkel, Flansche, T-Stücke. Sie werden mit den Guß- oder Stahlrohren entweder zusammengeschraubt oder durch Druckkontakte verben aus verformbarem Gußeisen Verformbares Gußeisen ist ein Zwischenerzeugnis zwischen Gußeisen mit Lamellengraphit Stahlguß. Es läßt sich leicht gießen wird nach entsprechender Wärmebehandlung fest schmiedbar. Während der Wärmebehandlung entweicht der Kohlenstoff teilweise oder ändert seine Verbindung oder seinen Zustand; er schlägt sich schließlich in Form kleiner Knötchen nieder, die den metallischen Zusammenhalt nicht in so großem Maße stören wie die Graphitkörnchen im Gußeisen mit Lamellengraphit. Beträgt der Kohlenstoffgehalt dieses Erzeugnisses 2 GHT oder weniger, gelten die daraus hergestellten Waren als aus Stahlguß (siehe die Anmerkung 1 zu Kapitel 73), die in Unterposition einzureihen sind. Der Begriff verformbares Gußeisen umfaßt auch Gußeisen mit Kugelgraphit. Siehe auch die Erläuterungen zu den Unterpositionen , zweiter Absatz Bogen Winkel Hierher gehören hauptsächlich Bogen Winkel mit gleichbleibender Wanddicke über das gesamte Stück, die in der ISO-Norm in den entsprechenden nationalen Normen beschrieben sind. Ihre Enden sind rechtwinklig abgeschnitten bei Erzeugnissen mit dickerer Wandung an beiden Enden abgeschrägt, um das Zusammenschweißen mit den Rohren zu erleichtern. Bogen haben eine Krümmung von 45 oder 90 ; Winkel eine solche von 180. Hierher gehören auch aus Rohren gewölbte Bogen Winkel mit nicht gleichbleibender Wanddicke, die im Innern der Wölbung Falten aufweisen können andere Hierher gehören hauptsächlich T-Stücke Kreuzstücke mit gleichen oder ungleichen Öffnungen, Manschetten, Verschlußstücke, konzentrische oder exzentrische Verjüngungen, die in der ISO-Norm in den entsprechenden nationalen Normen beschrieben sind. Wegen der Behandlung der Enden siehe die Erläuterungen zu Unterposition

327 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Bogen Winkel Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Bogen Winkel Siehe die Erläuterungen zu Unterposition andere Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Konstruktionen Konstruktionsteile (z. B. Brücken Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, deren Rahmen Verkleidungen, Tor- Türschwellen, Tür- Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre dergleichen, aus Eisen oder Stahl Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 7308 des HS genannten Waren z. B.: 1. vorgearbeitete gelochte Winkeleisen ( Handy Angles oder Dexion Slotted Angles ) einzeln oder in ganzen Sätzen zur Verwendung für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Kästen, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw.; 2. Halfen -Profile von annährend omegaförmigem Querschnitt, deren Rückseite in unregelmäßigen Abständen geschlitzt nach außen gedrückt ist, als Durchlaß für Verankerungsbänder zur Einbettung in den Beton von Fußböden, Decken oder Wänden zur Befestigung verschiedenen Materials (Maschinen, Gleise, Kranbahnen, Schienen von Eisenbahnen, Laufkräne, Kanalisationsrohre usw.) mittels Schraubenbolzen andere Hierher gehören z. B. Verbplatten bestehend aus einer isolierenden Mittellage zwischen einer Deckschicht aus Profilblech der Unterposition einer Deckschicht aus anderem Blech als Profilblech Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase Nicht hierher gehören tragbare Reifenfüllgeräte, die neben einem Druckluftbehälter ein Manometer, einen Füllschlauch, Verschlußnippel sowie Lufteinlaß- Luftauslaßventile besitzen bei denen das Manometer dazu dient, den Druck im Reifen nicht jenen im Behälter zu messen (Unterpositionen ) Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik Litzen Litzen bestehen aus Drähten mit rem Querschnitt, die in einer oder mehreren Lagen schraubenlinienförmig um eine Einlage verseilt sind. Nach dem Querschnitt der Litze unterscheidet man Rlitze, Flachlitze Dreikantlitze.

328 328 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kabel Seile (einschließlich verschlossene Seile) Seile bestehen im allgemeinen aus mehreren Litzen, die in einer oder mehreren Lagen schraubenlinienförmig um eine Einlage verseilt sind. Verschlossene Seile haben eine oder mehrere äußere Lagen, die ganz oder teilweise aus nichtren Drähten hergestellt sind, so daß sich eine Oberfläche ergibt, die das Eindringen von Wasser oder Fremdkörpern verhindert. Sie haben immer einen ren Querschnitt Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe -scheiben) ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl Blechschrauben Hierher gehören gehärtete Schrauben mit Kopf Befestigungsgewinde (Spitzgewinde) zum Eindrehen (Einziehen) in Blech. Ihr Gewinde ist nicht metrisch verläuft vom Schaftende zum Kopf. Das Schaftende ist zu einer Spitze oder einem Zapfen ausgebildet. Sie haben beispielhaft folgendes Aussehen: Schrauben, aus vollem Material gedreht, mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger Als aus vollem Material gedreht gelten Waren, die aus massiven Stäben (Stangen), Profilen oder Drähten durch Drehen hergestellt worden sind. Diese Waren brauchen nicht auf der ganzen Länge gedreht zu sein. Neben der Dreharbeit können sie weitere spanabhebende Bearbeitungen erfahren haben, z. B. durch Fräsen, Bohren, Ausbohren, Hobeln. Sie können ferner Schlitze oder Nuten aufweisen. Ebenfalls zugelassen sind nichtformändernde, nach der Dreharbeit durchgeführte Bearbeitungen oder Behandlungen der Oberfläche, soweit sie noch erkennen lassen, daß die Waren durch Drehen hergestellt worden sind zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen Hierher gehören insbesondere: 1. Klemmschrauben, die im allgemeinen einen viereckigen oder trapezförmigen Kopf mit oder ohne Vierkantansatz haben. Diese Schrauben werden für Metallträger verwendet; 2. Laschenschrauben, die im allgemeinen einen viereckigen oder halbren Kopf einen ovalen Ansatz haben. Die Schrauben dienen zur Verbindung der Schienen untereinander; 3. andere Schrauben zum Befestigen von Schienenelementen, die im allgemeinen mit aufgedrehter Mutter geliefert werden. Ihre Stiftdicke beträgt 18 mm oder mehr.

329 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 329 ohne Kopf Hierher gehören Waren, die beispielhaft folgende Form haben: andere Hierher gehören z. B. Schrauben mit Kopf mit Innen- oder Außenvierkant, Außenachtkant oder Außendreikant, Rkopfschrauben in verschiedenen Ausführungen, z. B.: aus vollem Material gedreht, mit einer Lochweite von 6 mm oder weniger Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

330 330 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere, mit einer Lochweite von Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen Federn Federblätter, aus Eisen oder Stahl Parabelfedern Federblätter dafür Parabelfedern sind warmgeformte Blattfedern, deren Querschnitt sich von der Mitte ausgehend zu den Enden hin verjüngt Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern) Die einzelnen Windungen des Federkörpers einer Druckfeder sind mit einem gewissen Abstand gewickelt, so daß die Feder auf Druck beansprucht werden kann Zugfedern Die einzelnen Windungen des Federkörpers einer Zugfeder liegen eng aneinander, so daß die Feder auf Zug beansprucht werden kann andere Hierher gehören z. B. Drehfedern Kegelstumpffedern. Drehfedern haben beispielhaft folgendes Aussehen: Kegelstumpffedern haben beispielhaft folgendes Aussehen: Tellerfedern Tellerfedern (Scheibenfedern) haben beispielhaft folgendes Aussehen: Geschichtete Tellerfeder (aufgeschnitten) Einzelteller

331 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl Abwasch- Waschbecken, aus nichtrostendem Stahl Nichtrostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert. Im allgemeinen sind die Artikel dieser Unterposition aus nichtrostendem austenitischen Stahl mit etwa 18 GHT Chrom etwa 8 GHT Nickel. Sie werden entweder in einem Stück aus nichtrostendem Blech tiefgezogen oder durch Verbinden mehrerer Becken Abtropfplatten hergestellt; die Platten können glatt oder mit Rillen versehen sein Andere Waren aus Eisen oder Stahl andere Hierher gehören Erzeugnisse, die aus einem oder mehreren zwischen zwei Kunststoffolien oder zwei Papierstreifen eingebetteten Metalldrähten bestehen due nicht abgelängt sind. Dieser Waren werden im allgemeinen in Rollenform gestellt sind zur Verwendung in automatischen Maschinen zum Verschließen von Säcken bestimmt. Derartige Waren, auf kurze Längen geschnitten (zum unmittelbaren Verschließen von Säcken, Tüten usw. verwendbar), werden in Position 8309 eingereiht (siehe die Erläuterungen zu Position 8309 des HS, zweiter Absatz Ziffer 9).

332 332 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 74 KUPFER UND WAREN DARAUS 7401 Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) Zementkupfer (gefälltes Kupfer) Zementkupfer ist eine unreine Mischung aus fein verteiltem Kupfer Kupferoxid; der Gehalt an Kupfer in der Trockenmasse schwankt beträchtlich, im allgemeinen zwischen GHT Pulver Flitter, aus Kupfer Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter Pulver mit Lamellenstruktur sind unter dem Mikroskop erkennbar. Sie sind nicht fühlbar, meist glänzend, etwas fettig werden im allgemeinen als Farbpigmente verwendet. Flitter sind mit bloßen Auge oder mit der Lupe erkennbar. Sie haden die Form von kleinen, feinen, unregelmäßigen Schuppen werden im allgemeinen zum Bestäuben verwendet Stangen (Stäbe) Profile, aus Kupfer 7411 Rohre aus Kupfer Hierher gehören auch Profile mit geschlossenem Hohlraum (Hohlprofile), die der Begriffsbestimmung für Rohre nicht entsprechen. Die Erläuterungen zu Position 7304 gelten sinngemäß.

333 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 333 KAPITEL 75 NICKEL UND WAREN DARAUS 7507 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Nickel Rohre Die Erläuterungen zu Position 7304 gelten sinngemäß.

334 334 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS 7601 Aluminium in Rohform Hierher gehört Aluminium in den in den Erläuterungen zu Position 7601 des HS beschriebenen Formen. Derartige Erzeugnisse verbleiben, auch zerschnitten oder als Bruch, in dieser Position Sekäraluminium Sekäraluminium wird durch Wiedereinschmelzen von Aluminiumschrott oder Aluminiumabfällen gewonnen Abfälle Schrott, aus Aluminium Nicht hierher gehören Abfälle Schrott, eingeschmolzen in Rohform umgegossen (Position 7601) Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne Feilspäne sind Abfälle, die bei der Bearbeitung von Werkstücken z. B. durch Drehen, Fräsen, Hobeln, Bohren, Sägen, Schleifen oder Feilen, auch als Staub, anfallen. Hierher gehören auch Abfälle von Folien dünnen Bändern, die bunt, beschichtet oder kaschiert sind eine Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger haben. Diese Abfälle müssen, bevor sie zur Wiedergewinnung des Metalls verwendet werden können, eine besondere Bearbeitung zum Entfernen von Fremdkörpern (z. B. Fettstoffe, Öle, Papier) erfahren andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke) Hierher gehören die in Unterposition nicht erfaßten Abfälle. Als fehlerhafte oder bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordene Werkstücke gelten neue Waren, auch unfertig, die infolge eines Fabrikationsfehlers (insbesondere wegen struktureller Mängel des Metalls oder wegen Bearbeitungsfehler) nur noch zur Wiedergewinnung des Metalls verwendbar sind Schrott Als Schrott aus Aluminium gelten Altwaren aus Aluminium, die durch Bruch, Zerschneiden oder Abnutzung für ihren ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar geworden sind, sowie Bruchstücke solcher Waren Pulver Flitter, aus Aluminium Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

335 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Rohre aus Aluminium Die Erläuterungen zu Position 7304 gelten sinngemäß Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung Verpackungsröhrchen Hierher gehören Verpackungsröhrchen, deren größter Außendurchmeser im allgemeinen 40 mm oder weniger beträgt kleiner als die halbe Länge des Behältnisses ohne Verschluß ist. Diese Verpackungsröhrchen werden insbesondere für Arzneiwaren (Tabletten) verwendet.

336 336 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 7801 Blei in Rohform KAPITEL 78 BLEI UND WAREN DARAUS Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend Bleilegierungen Hierher gehören z. B. Blei-Antimon-Lagierungen, die hauptsächlich zum Herstellen von Akkumulatorenplatten verwendet werden (Pb: GHT, Sb: 6 8 GHT), ternäre Legierungen (Pb, Sb, Sn), in denen Antimon gegenüber Zinn gewichtsmäßig vorherrscht, die zum Herstellen von Drucklettern dienen (Pb: GHT, Sb: GHT, Sn: 2 25 GHT). Antimon verleiht dem Blei Härte Zerbrechlichkeit. Hierher gehören z. B.: 1. Blei-Zinn-Antimon-Legierungen, die zu 20 GHT Zinn 10 GHT Antimon enthalten können als Antifriktions-Legierungen verwendet werden; 2. Blei-Zinn-Legierungen zum Schweißen; 3. Blei-Arsen-Legierungen (Arsen härtet das Blei begünstigt das Herstellen der Kugelform bei Jagdblei) Andere Waren aus Blei Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom) andere Hierher gehören, mit Ausnahme der Container der Unterposition , Behälter verschiedener Art, die für den Transport oder die Lagerung von radioaktiven Stoffen aus Blei gefertigt oder mit Bleipanzerung versehen sind, so daß die ausgesandte Strahlung den in unmittelbarer Nähe befindlichen Personen oder Gegenständen nicht schaden kann. Diese Behälter können einfache, ganz aus Blei gefertigte zylindrische Kanister mit Stopfen, oder mit Deckel versehene Kästen sein; es kann sich aber auch um Behälter von großen Abmessungen handeln, die mit rostfreiem Stahl ausgekleidet außen mit Stahlbändern überzogen oder verstärkt sein können oder mit Haken, Füßen, doppelten Wänden, Rippen, Spezialventilen, Vorrichtungen zum Zirkulieren von Kühlwasser, Ladeflächen, auch drehbar usw. versehen sein können. In bestimmten Fällen können sie aus zwei oder mehreren ineinander passenden trennbaren Umhüllungen bestehen oder aus mehreren trennbaren Elementen zusammengesetzt sein. Sie sind hitze-, stoß- wasserfest sowie korrosionsbeständig gegen die in ihnen enthaltenen Substanzen; außerdem müssen sie innen außen leicht entgiftet werden können. Nicht hierher gehören z. B. kleine zylinderförmige Behältnisse aus Blei, die zum Zählen der von radioaktiven Stoffen ausgesandten Impulse dienen (Unterposition ). Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 7806 des HS aufgeführten Waren z. B.: 1. Quader Platten aus Blei (andere als die in Position 7804 erfaßten Waren), derart bearbeitet, daß sie zum Bau von Zwischenwänden oder Schutzdächern gegen Strahlung dienen können;

337 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kleine zylinderförmige Behältnisse aus Blei, auch in mehrere Elemente zerlegbar, die zum Zählen der von radioaktiven Stoffen ausgesandten Impulse dienen. Sie haben eine Öffnung zum Einsetzen eines Geiger-Müller-Zählers, eines Scintillationszählers usw. sind häufig mit Fenstern zum Einführen von Proben versehen; 3. Gestelle oder Rahmen, aus Blei, in die dicke, durchsichtige Spezialscheiben eingesetzt werden die die Fenster der heißen Zellen darstellen, das sind die Räume, in denen hochradioaktive Stoffe behandelt werden; 4. Vorrichtungen für die Kollimation der Strahlung.

338 338 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS 8101 Wolfram Waren daraus, einschließlich Abfälle Schrott Pulver Hierher gehört Wolframpulver, durch Reduktion von Wolframtrioxid (oder Wolframsäureanhydrid) mit Wasserstoff gewonnen Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) Hierher gehören: 1. Rohblöcke (Ingots) Stäbe, im allgemeinen von prismatischer Form; letztere werden durch Sintern von Pulver hergestellt sind weder gehämmert, gewalzt noch stranggepreßt; 2. Wolframpulver in Tabletten oder ähnlichen Formen, nur zu Dosierungs- oder Transportzwecken gepreßt Molybdän Waren daraus, einschließlich Abfälle Schrott Pulver Hierher gehört Molybdänpulver, das durch Reduktion von reinem Molybdänoxid oder Ammoniummolybdat gewonnen wird Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß Tantal Waren daraus, einschließlich Abfälle Schrott Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulver Für Tantal in Rohform gelten die Erläuterungen zu Unterposition sinngemäß. Tantalpulver wird durch Reduktion von Tantaloxid oder durch Elektrolyse von Fluoroantalat aus geschmolzenem Kalium gewonnen.

339 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 339 KAPITEL 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN 8202 Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter nicht gezahnte Sägeblätter) Bandsägeblätter Hierher gehören gebrauchsfertige Bandsägeblätter (Endlossägeblätter) sowie Sägeblätter, die als beliebig lange Bänder gestellt werden (sofern ihre Bestimmung für Bandsägen zweifelsfrei erkennbar ist). Bandsägeblätter für die Metallbearbeitung sind feinzahnige Sägeblätter ohne Schränkung. Bandsägeblätter für die Bearbeitung anderer Stoffe als Metall sind relativ grobzahnige Sägeblätter mit Schränkung (d. h. die einzelnen Sägeblattzähne sind abwechselnd etwas rechts links zur Sägeblattlängsachse geneigt). Nicht hierher gehören Trennblätter ohne Zahnung, bei denen die Sägewirkung durch auf dem Sägeblatt aufgebrachte Schleifstoffe (z. B. Diamantstaub, künstlicher Kor) erzielt wird (Position 6804) mit arbeitendem Teil aus Stahl Nicht hierher gehören: a) Rsägeblätter ohne Zahnung (Unterposition ); b) Rtrennscheiben ohne Zahnung, bei denen die Sägewirkung durch auf der Oberfläche aufgebrachte Schleifstoffe (z. B. Diamantstaub, künstlicher Kor) erzielt wird (Position 6804) Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge Preßmatrizen zum Ziehen oder Strang- Fließpressen von Metallen, Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Die hierher gehörenden Werkzeuge besitzen im allgemeinen als arbeitenden Teil Plättchen, Stäbchen, Spitzen oder ähnliche Formstücke der Position Werkzeuge, die als arbeitenden Teil Plättchen, Spitzen ähnliche Formstücke aus einer Schicht synthetischer Diamanten auf einem Träger aus zementiertem Hartmetall haben, gehören jedoch zu Unterposition Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden Hierher gehören auch spanlos arbeitende Gewindewerkzeuge Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden Hierher gehören auch spanlos arbeitende Gewindewerkzeuge.

340 340 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Schaftfräser Schaftfräser sind Fräswerkzeuge, die einen zylindrischen oder konischen Schaft haben, um das Einspannen in Werkzeughalterungen zu ermöglichen. Sie haben beispielhaft folgendes Aussehen: 8212 Rasiermesser, Rasierapparate Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band) Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band Neben den Rasierklingenrohlingen im Band gehören hierher: 1. unfertige Klingen, das sind nicht geschliffene Klingen, auch gelocht; 2. einseitig geschliffene, ungelochte Klingen in Bandform, die aufgerollt in den Rasierapparat eingelegt werden Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen ähnliche Waren nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend Nicht hierher gehören Waren mit unwesentlichen Verzierungen aus Edelmetallen (z. B. Blütenblätter am Griff eines Besteckteils) aus nichtrostendem Stahl Nichtrostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert andere Die Erläuterungen zur Unterposition gelten sinngemäß.

341 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften aus nichtrostendem Stahl Nichtrostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert versilbert, vergoldet oder platiniert Die Erläuterungen zur Unterposition gelten sinngemäß aus nichtrostendem Stahl Nichtrostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert.

342 342 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften KAPITEL 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN 8302 Beschläge ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen Laufrädchen oder -rollen Schwenkbare Laufrädchen haben vielfache Verwendungsmöglichkeiten: Beschläge für Möbel, Pianos, Krankenhausbetten, Rolltische usw. als Räder für Handwagen, Versehrtenfahrzeuge usw. Schwenkbare Laufrädchen, die den Merkmalen der Anmerkung 2 zu Kapitel 83 nicht entsprechen, gehören in allgemeinen zu Unterposition Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde Gießpfropfen), Flaschenkapseln, Spe mit Schraubgewinde, Spbleche, Plomben anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen andere Hierher gehören Deckel mit Aufreißlasche aus unedlem Metall für Getränke- oder Konservendosen Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flußmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren Schweißelektroden mit einer Seele aus Eisen oder Stahl einer Umhüllung aus feuerfestem Material Der Begriff feuerfest im Sinne dieser Unterposition bedeutet, daß das umhüllende Material dem Flußmittel für metallurgische Öfen ähnlich ist sich so verhält, als sei es feuerfest. Die Umhüllung dient zum Lenken des Lichtbogens bildet Schlacken, durch die das Schweißgut geschützt wird.

343 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 343 ABSCHNITT XVI MASCHINEN, APPARATE, MECHANISCHE GERÄTE UND ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, FERNSEH-BILD- UND -TONAUFZEICHNUNGSGERÄTE ODER FERNSEH-BILD- UND -TONWIEDERGABEGERÄTE, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE Zusätzliche Anmerkung 1 A. Werkzeuge zur Montage oder Instandhaltung der Maschinen Sofern Werkzeuge zur Montage oder Instandhaltung ebenso eingereiht werden sollen wie die Maschinen, müssen sie folgende drei Voraussetzungen hinsichtlich Beschaffenheit, Bestimmung Gestellung erfüllen: 1. sie müssen Werkzeuge sein, d. h. Handwerkzeuge der Position oder 8205 oder z. B. Werkzeuge der in der Unterposition , , , , , , , , , , oder erfaßten Art. Meß- Prüfgeräte des Kapitels 90 sind in jedem Fall ausgeschlossen; 2. sie müssen zur Montage oder Instandhaltung der Maschine bestimmt sein. Bei gleichen Werkzeugen dürfen nur die Stücke wie die Maschine eingereiht werden, die gleichzeitig benutzt werden sollen. Bei ungleichen Werkzeugen ist je Werkzeug nur ein Stück zugelassen; 3. sie müssen gleichzeitig mit der Maschine gestellt werden. B. Auswechselbare Werkzeuge Sofern auswechselbare Werkzeuge ebenso eingereiht werden sollen wie die Maschinen, müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen: 1. sie müssen Werkzeuge sein, d. h. Werkzeuge der Position 8207 oder z. B. Werkzeuge der Position 4016, , 5911, 6909 oder der Unterposition , , , , , , , oder Nicht als Werkzeuge gelten Formen (Position 8480), Zubehör sowie Hilfsvorrichtungen (z. B. der Position 8466), für die daher auch nicht die Bestimmungen dieser Zusätzlichen Anmerkung gelten können; 2. sie müssen zur üblichen Ausrüstung der Maschinen gehören. Als zur üblichen Ausrüstung der Maschinen gehörend gelten: a) bei gleichen Werkzeugen nur die Stücke, die gleichzeitig an der Maschine angebracht werden können; b) bei ungleichen Werkzeugen je Werkzeug nur ein Stück; 3. sie müssen üblicherweise zusammen mit der Maschine verkauft mit ihr gestellt werden. Zusätzliche Anmerkung 3 Zerlegte Maschinen oder nicht zusammengesetzte Maschinen können entsprechend den Erfordernissen des Handels oder aus Transportgründen in mehreren zeitlich gestaffelten Teilsendungen gestellt werden. Um die einzelnen Teile unter der Position oder Unterposition anmelden zu können, zu der die zusammengesetzte Maschine gehört, hat der Zollbeteiligte spätestens bei der ersten Teilsendung einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Zollstelle zu richten diesem beizufügen: a) einen oder gegebenfalls mehrere Pläne der Maschine, auf dem oder denen die wichtigsten Teile durch laufende Nummern gekennzeichnet sind;

344 344 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften b) ein Gesamtverzeichnis mit Angabe der Merkmale des ungefähren Gewichts der einzelnen Teile den laufenden Nummern der wichtigsten vorgenannten Teile. Dem Antrag darf nur dann stattgegeben werden, wenn es sich um die Erfüllung eines Vertrages über die Lieferung einer Maschine handelt, die als vollständig im Sinne der Nomenklatur gilt. Die Einfuhr sämtlicher Teile der Maschine hat über dieselbe Zollstelle innerhalb der gesetzten Frist zu erfolgen. In besonderen Fällen kann von den zuständigen Behörden die Einfuhr über mehrere Zollstellen zugelassen werden. Diese Frist darf nicht überschritten werden, es sei denn, daß auf begründeten Antrag von den zuständigen Behörden eine Verlängerung zugestanden wird. Bei jeder eingehenden Teilsendung ist ein Verzeichnis der zu ihr gehörenden Teile mit Hinweis auf das Gesamtverzeichnis vorzulegen. In der Zollanmeldung für jede Teilsendung ist sowohl die Bezeichnung des Teils oder der Teile der Maschine dieser Teilsendung als auch die der vollständigen Maschine anzugeben.

345 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 345 KAPITEL 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON Allgemeines Als Verwendung für die industrielle Montage im Sinne der Unterpositionen , , gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser andere Hierher gehören z. B. kombinierte Rauchrohr-Wasserrohrkessel sowie Sonderbauarten von Behälterkesseln, wie z. B. elektrisch beheizte Dampfkessel, die anstelle einer Feuerung elektrische Heizpatronen besitzen Generatorgas- Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern Generatorgas- Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern Nicht hierher gehören: a) Kokereiöfen, wie sie in Gaswerken verwendet werden (Position 8417); b) elektrolytisch arbeitende Gaserzeuger (z. B. zum Erzeugen von Stickstoffdioxid, Schwefelwasserstoff oder Blausäure je nach Art des verwendeten Elektrolyten) (Position 8543) Hub- Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge Nicht hierher gehören Motoren, die an Bord eines Wasserfahrzeugs für andere Zwecke als zum Antrieb verwendet werden Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen

346 346 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt Neben den durch die Erläuterungen zu Position 8409 des HS bereits ausgenommenen Waren gehören z. B. nicht hierher: a) Rohre Schläuche, aus Weichkautschuk (Position 4009); b) Schläuche aus unedlen Metallen (Position 8307); c) Dichtungen (Einreihung in der Regel nach Stoffbeschaffenheit oder in Position 8484) andere Nicht hierher gehören Abgasturbolader für Kolbenverbrennungsmotoren, zum Verdichten der zur Verbrennung notwendigen Frischluft, um die Motorleistung zu erhöhen. Sie sind als Luftturbokompressoren, die von einer Abgasturbine angetrieben werden, in die Position 8414 einzureihen Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke andere Gasturbinen Turbo-Strahltriebwerke Nicht hierher gehören gesondert gestellte sogenannte Nachverbrenner (Unterposition oder ) Andere Motoren Kraftmaschinen Wasserkraftmaschinen Hydromotoren Hierher gehören z. B. Motoren zur hydraulischen Kraftübertragung. linear arbeitend (Zylinder) Hierher gehören z. B. hydraulische Vorrichtungen zum Ver- Feststellen von Sitzen der Flugzeugbesatzung Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten Hydroaggregate Siehe die Erläuterungen zu Position 8412 des HS, Buchstabe B Ziffer Hydroaggregate Siehe die Erläuterungen zu Position 8412 des HS, Buchstabe B Ziffer Radialkreiselpumpen Bei Radialkreiselpumpen erfolgt die Förderung der Flüssigkeit quer zur Achse des Förderrades. andere Kreiselpumpen Hierher gehören insbesondere Axialkreiselpumpen, bei denen die Förderung der Flüssigkeit in Längsrichtung der Achse des Förderrades erfolgt. Hierher gehören jedoch auch Mischformen von Radial- Axialkreiselpumpe (z. B. radiales Ansaugen axiale Abgabe der Flüssigkeit oder axiales Ansaugen radiale Abgabe der Flüssigkeit).

347 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 347 andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten Nicht hierher gehören: a) sogenannte medizinische Absaugpumpen zum Absaugen von Sekret, die neben der Pumpe noch aus einer Absaugvorrichtung bestehen in Operationssälen oder in Unfallrettungswagen (Notarztwagen) verwendet werden (Position 9018); b) in der Hand oder am Körper zu tragende oder implantierbare medizinische Pumpen, die als Medizinspender mit Vorratsbehälter dienen mit einer Energiequelle für den Pumpenantrieb in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind, das in den menschlichen Körper eingepflanzt wird (Position 9021) Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter Als Pumpen Kompressoren im Sinne dieser Position gelten auch Motorpumpen, Turbopumpen, Motorkompressoren Turbokompressoren andere Hierher gehören z. B. Flüssigkeitsring-Vakuumpumpen Membranvakuumpumpen hand- oder fußbetriebene Luftpumpen Hierher gehören nur die in Abschnitt A der Erläuterungen zu Position 8414 des HS beschriebenen Pumpen, die hand- oder fußbetrieben sind, d. h. ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden, insbesondere zum Aufpumpen von Luftschläuchen (von Fahrrädern, Wagen usw.) ähnlichen Waren, wie z. B. Luftmatratzen, Luftkissen Schlauchbooten, bestimmt sind Ventilatoren Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den Unterpositionen Zentrifugalventilatoren Bei Zentrifugalventilatoren erfolgt die Zuführung der zu fördernden Luft oder anderer Gase axial die Abgabe der Luft oder anderer Gase radial Turbokompressoren Bei einem Turbokompressor wird die Schaufelradachse von einem externen Motor angetrieben die zu fördernde Luft oder andere Gase durch das Schaufelrad in Bewegung gesetzt. Turbokompressoren können ein- oder mehrstufig, axial oder radial arbeiten. Zweistufige Kompressoren einfacher Bauart werden z. B. für Staubsauger verwendet.

348 348 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften einstufig Hierher gehören auch Abgasturbolader für Kolbenverbrennungsmotoren, die zur Erhöhung der Motorleistung die zur Verbrennung notwendige Frischluft verdichten. Das sind einstufige Luftturbokompressoren (Gebläse) zum Erzeugen eines Überdrucks von mehr als 2 bar, die von einer an das Kompressorgehäuse angebauten Abgasturbine angetrieben werden. Die Abgasturbine wird von den Abgasen des Kolbenverbrennungsmotors gespeist, an den sie angebaut ist Teile Hierher gehören auch Teile von Abgasturboladern für Kolbenverbrennungsmotoren. Dagegen sind Teile der mit dem Abgasturbolader verwendeten Abgasturbine als Teile einer Gasturbine ohne Brennkammer der Position 8411 zuzuordnen Kühl- Gefrierschränke, Gefrier- Tiefkühltruhen andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position andere Hierher gehören auch als Kältetrockner bezeichnete Geräte zum Entfeuchten der Luft in Schwimmbadhallen oder anderen feuchten Räumen. Sie bestehen im wesentlichen aus einer Kältemaschine einem motorbetriebenen Ventilator. Der Ventilator saugt die feuchte Luft an, die dem Verdampfer der Kältemaschine zugeführt wird an dessen kalten Wandungen kondensiert. Das sich dabei bildende Kondenswasser wird in einer Wanne aufgefangen. Die entfeuchtete Luft wird zur Wiedererwärmung über den erhitzten Kondensator der Kältemaschine geleitet in den Raum zurückgeführt. Bei den ebenfalls hierher gehörenden Kältetrocknern zum Entfeuchten der Druckluft für Druckluftsysteme wird die Wiedererwärmung der entfeuchteten Druckluft gewöhnlich durch einen zusätzlich eingebauten Luft/Luft-Wärmeaustauscher vorgenommen. Dieser Wärmeaustauscher gibt die Wärme der auf der Eingangsseite des Kältetrockners einströmenden feuchten Druckluft über Wandungen an die entfeuchtete Druckluft ab. Diese Geräte sind nicht mit einer Vorrichtung zum Regeln der Lufttemperatur ausgestattet. Hierher gehören dagegen nicht Apparate, die aus unter hohem Druck stehendem Kohlendioxid durch dessen plötzliche Entspannung der dadurch eintretenden Selbstunterkühlung Trockeneis (Blockeis) erzeugen (Position 8479) Apparate Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Durchlauferhitzer Heißwasserspeicher Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für Laboratorien Die hierher gehörenden Apparate, die zur Ausrüstung von Kliniken, Operationssälen, ärztlichen Praxen usw. bestimmt sind, bestehen aus Behältern, in denen medizinische chirurgische Instrumente sowie Watte, wasseraufnehmende Baumwolle andere Verbandstoffe zum Abtöten etwaiger Krankheitskeime auf eine Temperatur von 100 C oder mehr erhitzt werden.

349 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 349 Meist haben diese Apparate die Form eines auf einem Sockel ruhenden Quaders oder Zylinders, in denen sich herausnehmbare Roste befinden. Das Gehäuse besteht in der Regel aus Stahl oder Aluminium ist innen mit Wärmedämmstoffen ausgekleidet. Die Tür kann verglast sein, damit man die Instrumente im Innern beobachten kann. Manche Apparate haben die Form von Schränken oder ähnlichen Möbeln. In diesem Fall kann der eigentliche Sterilisierapparat ein Fach für die Aufbewahrung der Instrumente oder der sonstigen zu sterilisierenden Waren enthalten; durch diese Besonderheit wird die Zugehörigkeit zu dieser Unterposition nicht berührt. Diese Apparate werden durch Alkohol, Petroleum, Gas oder Elektrizität beheizt. Die Sterilisierung erfolgt je nach Konstruktion der Apparate durch kochendes Wasser (Schalen oder Bottiche), Wasserdampf unter Druck (Autoklaven) oder trockene Heißluft (Heißluftsterilisatoren) Wärmeaustauscher Wärmeaustauscher werden verwendet: 1. zur Temperaturänderung von Flüssigkeiten oder Gasen ohne Zustandsänderung, wobei diese Temperaturänderung zur Sterilisierung oder Pasteurisierung gehen kann; 2. zum Verdampfen oder Verflüssigen von Stoffen. Hierher gehören z. B.: 1. Kondensatoren für Stickstoff oder andere Gase; 2. Kühleinrichtungen zum Kühlen Kondensieren von Lösungsmitteln, z. B. für Färbereien chemische Reinigungen; 3. Kühlapparate für Flüssigkeiten, Dämpfe Gase, die in verschiedenen Industrien verwendet werden (Molkereien, Brauereien usw.); 4. Pasteurisierapparate für Durchlaufbetrieb, namentlich für Molkereien (Platten-Pasteurisierapparate). Nicht hierher gehören z. B.: a) Durchlauferhitzer Heißwasserspeicher der Unterposition oder ; b) Apparate, bei denen: der Wärmeaustausch dazu benutzt wird, einen flüssigen oder gasförmigen Stoff in den festen Zustand überzuführen (z. B. Zerstäubungstrockner); der Wärmeaustausch zwischen zwei Stoffen nicht über eine Wandung stattfindet (z. B. Berieselungstürme). Diese Apparate sind in der Regel der Unterposition oder zuzuweisen Wasserrückkühlvorrichtungen -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt Hierher gehören insbesondere Kühltürme, in denen das zu kühlende Wasser die Wärme nach dem Verdunstungsprinzip unmittelbar an die Luft abgibt. Das erhitzte Wasser wird hochgepumpt, rieselt innerhalb des Kühlturms frei herunter wird dabei durch die aufsteigende Luft (Kamineffekt) gekühlt.

350 350 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören auch Apparate zum Räuchern von roher Wurst, auch wenn die Wurst während des Räucherns einer Wärmebehandlung unterzogen wird, so daß sie schließlich ganz oder teilweise gegart ist. Sie bestehen aus einer mit Dampfrohrschlangen beheizten großen Kammer, der Heiß- oder Kaltrauch mittels Gebläse von außen zugeführt wird die mit einer Befeuchtungseinrichtung mit Rohrschlangen zum Kühlen mittels Kaltwasser ausgestattet sind. Die rohen Würste werden an fahrbaren Gestellen aufgehängt in die Kammer verbracht. Dagegen sind als Geschirrspender bezeichnete Möbel zum Bereithalten Abgeben von Geschirr an die Gäste von Kantinen oder Selbstbedienungsgaststätten auch dann von dieser Unterposition ausgeschlossen, wenn sie mit einer elektrischen Heizvorrichtung oder mit einer Wasserbadheizung zum Anwärmen des Geschirrs ausgestattet sind (Position 9403) Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen durch katalytisches Verfahren Hierher gehören z. B. katalytische Abgasreiniger zum Einbau in die Auspuffanlage von Kraftwagen oder in die Abgasleitungen von Industrieanlagen, um aus den Abgasen zur Reinerhaltung der Luft Stickoxid gegebenenfalls auch andere Schadstoffe (z. B. Kohlenmonoxid Kohlenwasserstoffe) mittels chemischer Reaktionen zu beseitigen. Sie bestehen bei Kraftwagen aus einem Gehäuse, in das ein keramischer Wabenkörper mit katalytisch aktiv beschichteten Strömungskanälen eingebaut ist. Bei Industrieanlagen wird meist ein Rahmengestell mit zahlreichen in das Gestell eingesetzten Katalysatorelementen als Abgasreiniger verwendet. Gesondert gestellte Wabenkörper Katalysatorenelemente sind jedoch als Katalysatoren der Position 3815 zuzuweisen andere Neben den Apparaten mit elektrostatischem oder thermischem Verfahren gehören hierher z. B. Gasreinigungsapparate, die durch das Zurückhalten (Trennen) von Bestandteilen eines Gasgemisches dieses Gasgemisch in seine Bestandteile zerlegen Geschirrspülmaschinen; Maschinen Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säkken oder anderen Behältnissen; Maschinen Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure von Geschirrspülmaschinen Gesondert gestellte Programmschaltwerke für Geschirrspülmaschinen sind nach Beschaffenheit einzureihen (z. B. Position ) Waagen (einschließlich Zähl- Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen Hierher gehören auch elektromechanische Waagen für Stetigförderer. Bauart Arbeitsweise dieser Waagen entsprechen jenen der in den Erläuterungen zu den Unterpositionen beschriebenen elektromechanischen Waagen.

351 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen Hierher gehören auch elektromechanische Waagen der vorstehend bezeichneten Art. Bauart Arbeitsweise dieser Waagen entsprechen jenen der in den Erläuterungen zu den Unterpositionen beschriebenen elektromechanischen Waagen andere Waagen Hierher gehören auch elektromechanische Waagen, bei denen das Gewicht von Gegenständen durch in die Waagen eingebaute Meßwertumformer in eine elektrische Meßgröße (Spannung) umgeformt durch ein zur Waage gehörendes Meßgerät gemessen wird. In der Regel besitzen derartige Waagen als Meßwertumformer Wägezellen oder Wägestäbe mit zu einer Meßbrücke zusammengeschalteten Dehnungsmeßstreifen (elektrischen Widerständen). Durch die von der zu wägenden Masse ausgeübte Kraft werden die Wägezellen oder Wägestäbe verformt, was zu einer Längenänderung (Stauchung oder Dehnung) der Dehnungsmeßstreifen damit zu einer Widerstandsänderung führt, die der zu wägenden Masse proportional ist die durch die Meßbrücke als Spannungsänderung an das Meßgerät der Waage weitergegeben wird. Neben dem meist in einem eigenen Gehäuse untergebrachten, als Auswägeeinheit, Waagenanzeige oder Wiegeindikator bezeichneten Meßgerät können elektromechanische Waagen auch andere durch Kabel miteinander verbene Einheiten (z. B. Tastaturen, Speicher, Drucker, Bildschirmgeräte, Steuergeräte Ausweisleser zur Kontrolle des Waagenzugangs) besitzen. Bei derartigen Wägesystemen können auch mehrere Waagen an ein gemeinsames Meßgerät (sog. Waagenterminal) angeschlossen sein. Die vorgenannten Waagen können auch mit einer Schnittstelle (Interface) ausgestattet sein, woduch die Waagen an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen werden können. Elektromechanische Waagen werden als elektronische Waagen bezeichnet, wenn in das Meßgerät der Waage Mikroprozessoren eingebaut sind, um z. B. den Rechnungsbetrag für die gewogene Menge mit Hilfe des in die Waage eingegebenen Preises je Einheit (z. B. pro kg) zu errechnen Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate ähnliche Strahlapparate mit Druckluft betrieben Hierher gehören z. B. mit eingebautem Druckluftgebläse arbeitende Sandstrahlmaschinen zum Reinigen von Zündkerzen oder zum Trimmen (Abgleichen) von elektrischen sogenannten monolithischen elektrischen Kondensatoren. Unter Trimmen wird im vorliegenden Falle das Entfernen des leitenden Kondensatormaterials durch Sandstrahl in dem Umfang verstanden, der erforderlich ist, um den gewünschten Kapazitätswert bei den Kondensatoren zu erzielen andere Hierher gehören z. B. sogenannte Waschmaschinen zum Reinigen von Kraftwagen, Metallteilen oder anderen Waren durch Verspritzen von Wasser, Petroleum oder anderen Flüssigkeiten; sie sind mit einer Pumpe, Rohrleitungen mit Düsen sowie gegebenenfalls mit einer Fördereinrichtung, Heizvorrichtung usw. ausgestattet, die ein Ganzes bilden.

352 352 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nicht hierher gehören jedoch Hochdruckwasserstrahlreinigungsgeräte (Unterpositionen ) Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren Krankraftkarren andere selbstfahrende Maschinen, Apparate Geräte Siehe die Erläuterungen zu Position 8426 des HS, Abschnitt Selbstfahrende andere bewegliche Maschinen, Apparate Geräte, Buchstabe b) Ziffer 2. Bei der Unterscheidung zwischen selbstfahrenden Maschinen, Apparaten Geräten dieser Unterpositionen einerseits den Kraftfahrzeugen zu besonderen Zwecken der Position 8705 andererseits, ist davon auszugehen, daß die hierher gehörenden selbstfahrenden Maschinen, Apparate Geräte in der Regel: 1. sich durch einen Motor fortbewegen, der Bestandteil der Hebevorrichtung ist; 2. eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h haben; 3. nur eine Kabine besitzen, die Bestandteil der Hebevorrichtung ist; 4. sich im allgemeinen mit der Last nicht fortbewegen oder wenn doch, ihre Ortsveränderung nur von geringem Ausmaß gegenüber der von ihnen ausgeübten Hebefunktion von untergeordneter Bedeutung ist Andere Maschinen, Apparate Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer Seilschwebebahnen) Walzwerkmaschinen folgender Art: Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzgutes; Kipper, Wender Manipulatoren, für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe oder Platten Hierher gehören zwei Gruppen von Maschinen, die als Hilfsvorrichtungen in Walzwerken oder Walzenstraßen verwendet werden: 1. Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzguts (Rohblöcke (Ingots), Stäbe, Platten, Bleche, Bandstahl, Draht, Rohre usw.); 2. Kipper, Wender Manipulatoren für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe Platten. Zu diesen Maschinen gehören z. B.: 1. Rollgänge, auch Rollenbahnen genannt, mit angetriebenen oder nicht angetriebenen Rollen, durch die das Walzgut zum vom Walzgerüst oder aber von einem Walzgerüst zum anderen befördert wird; 2. Klemmrollgänge (pinch rolls), die dem gleichen Zweck dienen die aus zwei Reihen von Rollen bestehen, zwischen denen das Walzgut hindurchgeführt wird; 3. Rollgänge zum Kühlen, die sich am Ende der Walzenstraße befinden die das Walzgut (z. B. Stäbe, Draht) langsam weiterbefördern, wobei es durch die umgebende Luft gekühlt wird;

353 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften neigbare Rollgänge für Walzwerke mit mehreren übereinander angeordneten Walzenpaaren (Trio- Doppelduowalzwerke). Diese Rollgänge sind um eine am äußersten Ende befindliche Achse neigbar. Sie sind mit angetriebenen Rollen ausgerüstet. Nach dem Durchlaufen einer Walzenreihe gleitet das Walzgut auf den Rollgang, der sich neigt auf die Höhe der nächsten Walzenreihe einstellt, zwischen die das Walzgut durch angetriebene Rollen gedrückt wird; 5. Schlepper (Umsetzer), die in Walzenstraßen mit parallel angeordneten Walzgerüsten verwendet werden z. B. Stäbe vom Rollgang des ersten Walzgerüsts auf den Rollgang des zweiten Walzgerüsts umsetzen; 6. Kipper Wender, die das Erzeugnis kippen oder wenden. Nicht hierher gehören z. B.: a) Manipulatoren, selbstfahrend, für Rohblöcke (Ingots), sowie Geräte (z. B. Krane, Laufbrücken), die lediglich zum Beschicken von Walzwerken dienen, jedoch nicht an deren eigentlicher Arbeit beteiligt sind (Unterposition , , oder ); b) ferngesteuerte mechanische Greifer zum Handhaben hochradioaktiver Stoffe (Unterposition ) andere Hierher gehören z. B. sogenannte Treppenlifter, d. h. mit Lastenplattform ausgestattete Hebevorrichtungen, die am Treppengeländer befestigt werden dazu dienen, im Rollstuhl sitzende Kranke oder Körperbehinderte mit dem Rollstuhl über Treppen fortzubewegen. Dem gleichen Zweck dienende sogenannte Treppenraupen mit Raupenfahrgestell sind dagegen von dieser Unterposition ausgenommen als Zubehör für Rollstühle der Position 8714 zuzuordnen. Hierher gehören ferner sogenannte Patientenlifter. Das sind Geräte mit Traggestell Sitzfläche zum Hochheben Herablassen von sitzenden Kranken im Badezimmer oder über dem Bett. Die Sitzfläche ist mit Seilen oder Ketten am Traggestell beweglich befestigt Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- andere Schaufellader, Straßenwalzen andere Bodenverdichter Schürfwagen (Scraper) Siehe die Erläuterungen zu Position 8429 des HS, zweiter Absatz Buchstabe C. Nicht hierher gehören zusammengesetzte Schürfwagen (scraper), die aus einer Zugmaschine (auch Einachsschlepper) dem eigentlichen Scraper (Anhängeschürfwagen) bestehen deren Bestandteile gemäß der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 nach eigener Beschaffenheit eingereiht werden (Position 8701 für die Zugmaschine Unterposition für den Anhängeschürfwagen).

354 354 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8432 Maschinen, Apparate Geräte für die Land- Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze Einzelkorndrillgeräte Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantrieb Hierher gehören Maschinen, die den Samen bzw. die einzelnen Saatkörner in Reihe in kontrolliertem einheitlichem Abstand in den Boden einbringen. Solche Maschinen können auch die Saatkörner in mehreren Reihen gleichzeitig einbringen Maschinen, Apparate Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate Geräte der Position Rasenmäher Wegen der sogenannten Aufsitzmäher siehe die Erläuterungen zu Position 8433 des HS, Buchstabe A vorletzter Absatz Maschinen Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee Hierher gehören z. B. Maschinen zum Mischen verschiedener Teesorten oder zum Mahlen von Kaffee. Nicht hierher gehören Maschinen zum industriellen Zubereiten von heißen Getränken (Unterposition ), Maschinen zum Rösten von Kaffee (Unterposition ), Maschinen zum Herstellen von Pulverkaffee (Instantkaffee) (Unterposition ) Maschinen Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe Maschinen Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe Neben den in den Erläuterungen zu Position 8439 des HS, Teil III genannten Maschinen Apparaten gehören hierher Pergamentiermaschinen. Nicht hierher gehören: a) Maschinen Apparate, die zwar die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichten wie die vorgenannten Maschinen Apparate, jedoch nicht Papier oder Pappe in Bogen, sondern Papier- oder Pappwaren bearbeiten. Das ist z. B. der Fall bei Maschinen zum Paraffinieren von Bechern oder Töpfen im Tauchverfahren (Unterposition ). Maschinen Apparate, die aus Papier oder Pappe Fertigwaren herstellen, wie z. B. Becher, Töpfe oder Schachteln, gehören zu Position 8441;

355 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 355 b) Maschinen Apparate, die zwar Papier Pappe in Bogen verarbeiten, jedoch Waren herstellen, die nicht Papier oder Pappe im Sinne der Nomenklatur sind. Das ist z. B. der Fall bei Maschinen, die Unterlagen mit Schleifstoffen oder lichtempfindlichen Emulsionen beschichten (Unterposition ) Andere Maschinen Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art Längs- Querschneider Hierher gehören Maschinen, auf denen aus endlosen Papierbahnen entweder nur durch Querteilen oder durch gleichzeitiges Längs- Querteilen der Endlos-Papierbahnen Bögen eines bestimmten Formats hergestellt werden Schnellschneider Hierher gehören Maschinen, die Papierbogenstapel mit einem einzelnen Messer durchschneiden, wobei ein über dem Schneidetisch angeordneter Preßbalken den Papierstapel entlang der Schnittstelle fest zusammendrückt. Hierher gehören auch Maschinen mit einem Messer mit drehbarem Schneidetisch zum Beschneiden von Buchblöcken, bei denen die Buchblöcke nach dem ersten zweiten Schnitt jeweils um 90 gedreht werden Dreimesserschneider Hierher gehören Maschinen mit drei in einem Winkel von 90 zueinander angeordneten Messern, die zum Beschneiden von Buchblöcken verwendet werden. Diese Maschinen schneiden zunächst gleichzeitig mit zwei Messern die Ober- Unterseite der Buchblöcke anschließend mit dem dritten Messer die Vorderseite der Buchblöcke oder umgekehrt andere Hierher gehören insbesondere hand- oder fußbetätigte Maschinen Apparate Maschinen, Apparate Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen ) zum Schriftgießen oder Schriftsetzen oder zum Zurichten oder Herstellen von Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen; Drucktypen, Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder andere Druckformen; Lithographiesteine, Platten Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert) Photosetzmaschinen Siehe die Erläuterungen zu Position 8442 des HS, Absätze nach Abschnitt B. Nicht hierher gehören jedoch: a) universell verwendbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die z. B. neben der Erledigung der Buchhaltung der Lohn- Gehaltsabrechnung auch noch zur Photosatzherstellung dienen zu diesem Zweck über Kabel (on-line) an eine Photosetzmaschine angeschlossen sind, um diese zu steuern mit Satzdaten zu versorgen (Position 8471 siehe die Anmerkung 5 A zu Kapitel 84); b) gesondert gestellte Telegraphiesende- -empfangsgeräte (Position 8517).

356 356 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kombinierte Schriftgieß- -setzmaschinen (z. B. Linotype-, Monotype-, Intertype- Maschinen) Siehe die Erläuterungen zu Position 8442 des HS, Abschnitt B zweiter Absatz Ziffern andere Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8442 des HS, Abschnitt B erster Absatz Ziffern 1, 2, 5 6 sowie zweiter Absatz Ziffer 11, beschriebenen Maschinen, die nur zum Setzen oder Vor-Setzen der Drucktypen dienen andere Maschinen, Apparate Geräte Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8442 des HS, Abschnitt B erster Absatz Ziffern 3 4 sowie dritter Absatz Ziffern 12 19, beschriebenen Maschinen, Apparate Geräte zum Gießen von Drucktypen oder Zurichten oder Herstellen von Klischees, Platten, Zylindern oder anderen Druckformen Drucktypen, Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder andere Druckformen; Lithographiesteine, Platten Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert) Der lithographische Naturstein besteht aus einer Kalksteinsorte mit sehr gleichmäßiger Feinkörnigkeit. Der lithographische Kunststein besteht meist aus einer in Formen gepreßten Mischung aus Zement Kalkstein. Die hierher gehörenden Lithographiesteine sind entweder mit dem Druckbild versehen (z. B. von Hand oder auf photomechanischem Weg) oder so geglättet oder gekörnt, daß sie ohne weitere Bearbeitung mit dem Druckbild versehen werden können. Nicht hierher gehören rohe, als Lithographiesteine bezeichnete Kalksteine (Unterposition ) Druckmaschinen -apparate, einschließlich Tintenstrahldruckmaschinen (ausgenommen solche der Position 8471); Hilfsmaschinen -apparate für Druckmaschinen Hilfsmaschinen -apparate für Druckmaschinen Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8443 des HS, Abschnitt II, aufgeführten Maschinen z. B.: 1. automatische Zuführer (Blechtafelanlegeapparate) für Maschinen zum Bedrucken von Weißblechtafeln; 2. in der Regel pneumatisch arbeitende Papierspannvorrichtungen, die das von der Abrollvorrichtung der Rotationsdruckmaschine zugeführte Papier unter konstanter Spannung halten; 3. Druckbestäuber, andere als mit Spritzvorrichtung.

357 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen andere Maschinen Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder andere Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8445 des HS, Buchstabe E, beschriebenen Maschinen auch Assembliermaschinen zum Umbäumen der Kettfäden von Zettelbäumen auf den Kettbaum (Bäummaschinen), Fadenkreuzeinlesemaschinen Fadenhinreichmaschinen für die Weberei Fädelmaschinen für die Stickerei. Dagegen gehören Handknoter, d. h. kleine, in der Hand zu haltende Apparate (Werkzeuge) zum Zusammenknüpfen abgerissener Fäden zu Position Webmaschinen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8446 des HS beschriebenen Webmaschinen, einschließlich der Webmaschinen für Axminsterware, Chenille, Velvet, Cord, Manchester, Frottiertuch, Kreppstoffe, Segeltuch, Treibriemen Gurte Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- Tuftingmaschinen Flachwirk- Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen Hierher gehören Häkelmaschinen, die eigentlich als Kettenwirkmaschinen anzusehen sind, zum Herstellen von Zierposamenten, Fransen, Gardinen, Netzen, Spitzen usw. (z. B. Häkelgalonmaschinen, Spitzenhäkelmaschinen, Gardinenhäkelmaschinen, Besatzbänderhäkelmaschinen) andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 8447 des HS, Absatz C, genannten Maschinen gehören hierher z. B.: 1. Handstickmaschinen (Pantographen-Schiffchenstickmaschinen), Schiffchen-Stickautomaten mit Jacquardapparat oder dergleichen, Vielnadel-Stickmaschinen Mehrkopf- Stickautomaten (mit mehreren Stickmaschinenköpfen auf einem gemeinsamen Maschinentisch mit Jacquardapparat oder dergleichen); 2. Klöppelspitzenmaschinen, die mit Hilfe von Klöppeln einfädige oder mehrfädige Spitzen (Klöppelspitzen) herstellen; 3. Flechtmaschinen Klöppelmaschinen, die durch ihre in kreis- oder wellenförmigen Bahnen sich bewegenden, mit Faden- oder Garnspule ausgestatteten Spulenträger (Klöppel) Faden- oder Garnverkreuzungen durchführen auf diese Weise Meterwaren (Flach- Rgeflechte) oder Fertigwaren (z. B. Litzen, Tressen, Dochte, Schnürsenkel, Borten usw.) herstellen oder zum Umflechten von Knöpfen, Holzformen, Schläuchen usw. mit Garnen oder Fäden dienen (z. B. Rflechtmaschinen, Schlauchflechtmaschinen, Packungsflechtmaschinen usw.). Spezialflechtmaschinen zum Umflechten von elektrischen Kabeln oder anderen elektrischen Leitern mit Spinnstoffen oder zum Verflechten oder Verseilen von biegsamen elektrischen Leitungsdrähten gehören jedoch zu Position 8479;

358 358 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 4. Posamentiermaschinen zum Herstellen von Posamenten (andere als die vorstehend unter Ziffer 3 genannten Flechtmaschinen), z. B.: a) Pomponmaschinen zum Herstellen von Pompons Chenillemaschinen zum Herstellen von Chenillegarnen; b) R- Figuren-Chenillemaschinen Maschinen zum Herstellen von Christbaum-Chenillegirlanden; c) Fransendrehmaschinen Fransenschneidemaschinen. Dagegen gehören Posamentierstühle, d. h. Bandwebmaschinen, die zum Herstellen von Bändern oder Posamenten dienen, zu Position 8446 Häkelmaschinen zum Herstellen von Posamenten zu den Unterpositionen Hilfsmaschinen -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- Schußfadenwächter Webschützenwechsler); Teile Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln Platinen) Hilfsmaschinen -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 Nicht hierher gehören z. B.: a) Maschinen zum Entfernen der Fadenreste von Webmaschinenschußspulen Lamellenputzmaschinen (Unterposition ); b) Apparate zum Prüfen der Gleichmäßigkeit von Garnen durch Aufrollen auf eine Trommel oder Tafel (Unterposition ); c) Fadenreiniger, die nach einem elektrischen Verfahren (z. B. photoelektrisch) arbeiten (Unterposition oder ) Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger Hierher gehören z. B.: Bottichwaschmaschinen mit Waschflügel, Waschkreuz, Wellenrad usw. oder mit Düsensystem; Trommelwaschmaschinen, einschließlich solcher, bei denen die Waschtrommel zum Trockenschleudern der Wäsche dient; Waschkombinationen, bei denen eine Bottich- oder Trommelwaschmaschine mit einer Wäscheschleuder der Position 8421 in einem Gehäuse vereinigt ist (sogenannte Waschbüfetts). Diese Waschmaschinen Waschapparate haben ein Fassungsvermögen an Trockenwäsche von nicht mehr als 10 kg, wenn der Inhalt (Füllraum) der Waschtrommel bzw. des Waschbottichs beträgt: l (120 dm 3 ) oder weniger bei Trommelwaschmaschinen; l (150 dm 3 ) oder weniger bei Bottichwaschmaschinen mit Rührwerk (Schaufeln); l (200 dm 3 ) oder weniger bei Bottichwaschmaschinen mit Pulsator;

359 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften l (250 dm 3 ) oder weniger bei Bottichwaschmaschinen mit Laugenumlauf (Düsenwaschmaschinen). Bei der Berechnung des Füllraums ist zu beachten: 1. bei Trommelwaschmaschinen bleiben die Mitnehmerrippen der Waschtrommel etwa vorhandene besondere Ausformungen der Waschtrommel unberücksichtigt; 2. bei Bottichwaschmaschinen ist nicht die volle Bottichhöhe ( zum oberen Bottichrand gemessen), sondern die Höhe zum vorgeschriebenen Flottenstand (siehe Flottenstandsmarke) zugre zu legen oder von der vollen Bottichhöhe abzüglich 10 cm auszugehen, wenn die Flottenstandsmarke fehlt Maschinen Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben Teile Nicht hierher gehören: a) Spezialspulen für Färbemaschinen -apparate (Einreihung nach Beschaffenheit Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI); b) Klingen Messer für Schermaschinen (Position 8208); c) elektrostatische Vorrichtungen für Beflockungsmaschinen (Position 8543) Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel Deckel, für Nähmaschinen besonders hergerichtet; Nähmaschinennadeln Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen 1. Hierher gehören Nähmaschinen Nähmaschinenköpfe, die den zwei nachstehenden Merkmalen entsprechen: a) sie dürfen nur den Steppstich, d. h. Nähstiche (Geradstich, Zickzackstich, Zierstich) mittels zweier Fäden ausführen, von denen der eine von der Nadel durch das Nähgut (Gewebe, Papier usw.) geführt wird, während der andere unter dem Nähgut durch die Tätigkeit eines beweglichen Schiffchens an den ersten geben wird; b) der Kopf darf ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegen. Bei einem unvollständigen Kopf, der als vollständig anzusehen ist Allgemeine Vorschrift 2 a) für die Auslegung der Nomenklatur, ist das Gewicht des vollständigen Kopfes in Betracht zu ziehen. 2. Unter dem Nähmaschinenkopf versteht man die Gesamtheit der mechanischen Teile der Nähmaschine (gegebenenfalls mit eingebautem oder am Kopf fest angebrachtem Motor). Der Nähmaschinenkopf besteht hauptsächlich aus einem Arm, in den der Antriebsmechanismus der Nadelstange eingebaut ist, aus einer Bodenplatte, die den

360 360 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Mechanismus des Schiffchens (oder Greifers) den des Stoffschiebers enthält gegebenenfalls aus einer Vorrichtung zum Heben des Nähmaschinenfußes. Nicht dazu gehören daher z. B. das Gestell, der Tisch andere Möbel (einschließlich ihrer Tretvorrichtung) sowie der Koffer. 3. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß bei bestimten Koffernähmaschinen die Bodenplatte als Sockel ausgebildet ist. In diesem Fall handelt es sich um eine Nähmaschine nicht um einen Nähmaschinenkopf mit einseitigem Flachkolben Diese Nadeln werden in Haushaltsnähmaschinen verwendet. Sie haben folgendes Aussehen: 8456 Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 8456 des HS, Teil A, genannten Maschinen gehören hierher z. B. auch Maschinen zum Trimmen (Abgleichen) von elektrischen Widerständen in gedruckten Schaltungen mittels Laserstrahl. Durch diese Maschinen wird das die Widerstände bildende leitende Material auf den isolierenden Trägern der gedruckten Schaltungen mittels Laserstrahl so weit abgetragen (entfernt) die Widerstände den gewünschten Widerstandswert erreichen Drahterodiermaschinen Diese Maschinen sind mit einer Elektrode ausgestattet, die aus einem dünnen Draht besteht, der zwischen zwei Spulen gewickelt ist, die sich an den entgegengesetzten Seiten des Werkstücks befinden für die Trockenätzung von Mustern auf Halbleitermaterialien Hierher gehören z. B. Plasmaätzmaschinen, die dazu dienen, mittels Plasmastrahl Strukturen in das Halbleitermaterial von Wafern zu ätzen. Diese automatischen, durch Mikroprozessoren gesteuerten Maschinen bestehen im wesentlichen aus einer Reaktionskammer mit Anode Kathode, einem Hochfrequenzgenerator, Vakuumpumpen, einer Gasversorgungseinrichtung einer Vorrichtung zum Zuführen Transportieren der Wafer. Sie arbeiten wie folgt: Die Wafer werden durch die Transportvorrichtung in die evakuierte Reaktionskammer gebracht, in der durch den Hochfrequenzgenerator zwischen Anode Kathode ein elektrisches Spannungsfeld aufgebaut worden ist. In der Gasatmosphäre der Reaktionskammer werden durch elektrische Entladung positiv geladene Gasionen erzeugt, die auf dem kathodisch geschalteten Wafer aufprallen auf diesem infolge ihrer Aufprallenergie eine Materialabtragung bewirken. Siehe die Erläuterungen zu Unterposition des HS.

361 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen Horizontal-Maschinenzentren Hierher gehören Maschinenzentren, bei denen sich das Werkzeug ausschließlich in einer horizontalen Spindel befindet das Werkstück von der Seite aus bearbeitet andere Hierher gehören z. B. Maschinenzentren, bei denen das Werkzeug das Werkstück von oben bearbeitet (Vertikal-Maschinenzentren), oder solche, die sowohl vertikale wie horizontale Spindeln haben (kombinierte Maschinenzentren), oder solche, die mit Hilfe eines Drehkopfes arbeiten (Universalmaschinenzentren) Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung Hierher gehören Drehmaschinen, die besonders für die Bearbeitung von Metallen eingerichtet sind mit spanabhebenden Drehwerkzeugen arbeiten. In der Regel wird bei diesen Maschinen das zu bearbeitende Werkstück in Drehung um seine eigene Achse versetzt. Jedoch gehören auch solche Drehmaschinen hierher, bei denen das Werkzeug umläuft oder Werkstück Werkzeug umlaufen. Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8458 des HS, dritter Absatz, genannten Drehmaschinen z. B. Spezialhinterdrehmaschinen, Achsendrehmaschinen, Wellenschälmaschinen, Kurbelzapfendrehmaschinen sowie Universaldrehmaschinen. Diese Universaldrehmaschinen gleichen äußerlich den Spitzendrehmaschinen; sie unterscheiden sich jedoch von diesen durch ihren Mechanismus, der ihnen gestattet, neben dem Drehen auch Arbeiten wie z. B. Bohren, Fräsen Abstechen, auszuführen Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position Bearbeitungseinheiten auf Schlitten Siehe die Erläuterungen zu Position 8459 des HS, letzter Absatz vor Abschnitt Teile Zubehör andere kombinierte Ausbohr- Fräsmaschinen Siehe die Erläuterungen zu Position 8459 des HS, dritter Absatz Ziffer 2 dritter Unterabsatz Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position Flach- oder Planschleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8460 des HS, dritter Absatz Ziffer 3, genannten Flach- oder Planschleifmaschinen.

362 362 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Diese Maschinen sind mit Meß- Regelvorrichtungen ausgestattet. Zu diesen Vorrichtungen zählen z. B.: 1. lineare Meßgeräte mit direkter Ablesung, wie Schublehren mit Nonius usw., bei denen ein Teilstrichabstand einer Verschiebung des Maschinenteils von 1/100 mm (0,01 mm) oder weniger entspricht; 2. Profilprojektoren zur Kontrolle während der Bearbeitung. Diese Geräte besitzen einen Projektionsschirm aus Mattglas mit Skaleneinteilung, auf dem das Werkstück das Werkzeug stark vergrößert abgebildet werden, so daß der Vorschub des Werkstücks oder des Werkzeugs der Fortschritt der Bearbeitung des Werkstücks nach der Skaleneinteilung auf dem Schirm beurteilt werden können. Die Bearbeitung läßt sich auch dadurch kontrollieren, daß man auf den Schirm eine Zeichnung des fertigen Werkstücks auf durchsichtigem Papier in dem der optischen Vergrößerung des Projektors entsprechenden Maßstab auflegt; die Aufgabe des Arbeiters besteht dann darin, die Abbildung des Werkstücks mit der Zeichnung in Übereinstimmung zu bringen; 3. Einrichtungen zur Vorschubbegrenzung des Werkzeug- oder Werkstückträgers durch einstellbare Anschläge, deren Stellung mit Hilfe von Endmaßen festgelegt wird; 4. elektronische Prüf- Steuereinrichtungen für Schleifmaschinen, die mit Hilfe einer Skaleneinteilung auf das Fertigmaß des Werkstücks eingestellt werden mit denen man den Werkzeugvorschub verlangsamen zum Stillstand bringen kann, wenn die Werkstückabmessungen das verlangte Maß erreichen andere Schleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Innenrschleifmaschinen Innenrschleifmaschinen dienen zur Schleifbearbeitung eines Innendurchmessers, wie z. B. einer Bohrung. Das in einem Futter eingespannte Werkstück wird mit einer Schleifscheibe bearbeitet, deren Durchmesser der Bohrung des Werkstücks angepaßt sein muß spitzenlose Außenrschleifmaschinen Spitzenlose Außenrschleifmaschinen sind Maschinen zum Schleifen des äußeren Durchmessers von Werkstücken. Das Werkstück wird beim spitzenlosen Verfahren nicht eingespannt, sondern gestützt von einer Auflageschiene zwischen der rotierenden Schleifscheibe einer (ebenfalls angetriebenen) Regelscheibe gehalten. Der gewünschte Durchmesser des Werkstücks wird durch den Abstand zwischen Schleif- Regelscheibe bestimmt andere Hierher gehören z. B. Universalrschleifmaschinen. Dies sind kombinierte Außen- Innenrschleifmaschinen damit sowohl für die gleichzeitige Außen- als auch Innenbearbeitung eines Werkstücks geeignet Innenrschleifmaschinen Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß andere Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.

363 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Hobelmaschinen, Waagerecht- Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen Räummaschinen Hierher gehören Räummaschinen (siehe die Erläuterungen zu Position 8461 des HS, dritter Absatz Ziffer 4); das sind Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Innen- oder Außenflächen eines Werkstücks mit Hilfe eines gezahnten Schneidewerkzeugs, das Räumnadel genannt wird. Bei diesen Maschinen ist das Werkstück fest eingespannt, während die im Räumnadelhalter befestigte Räumnadel eine geradlinige, gleichmäßige Schneidbewegung (Stoßen oder Ziehen) ausführt. Das Innenräumen gestattet die maßhaltige Bearbeitung der Innenflächen roher oder vorgearbeiteter Werkstücke, durch die das Werkzeug hindurchgeführt wird. Das Außenräumen ermöglicht das Herstellen ebener oder profilierter Flächen für zylindrische Verzahnungen Als zylindrische Verzahnungen im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur Verzahnungen, die aus zylinderförmigen Grkörpern hergestellt worden sind die diese Zylinderform nach dem Herstellen der Zähne beibehalten haben. Hierher gehören z. B. Maschinen zum Herstellen von Stirnrädern, Schneckenrädern, Schnecken, Sperrädern Kettenrädern für andere Verzahnungen Hierher gehören z. B. Maschinen zum Herstellen von Zahnstangen, Kegelrädern nichtzylindrischen Schnecken mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm Wegen der Meß- Regelvorrichtungen siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8471; Textverarbeitungsmaschinen automatische Schreibmaschinen Textverarbeitungsmaschinen Hierher gehören z. B. Nadeldrucker, Kettendrucker, Stahlbanddrucker andere mechanische Drucker (Impact-Printer), bei denen mechanisierte Schreibelemente (Nadeln, Ketten, Stahlbänder usw.) wie bei mit Typenträgern aller Art ausgestatteten Schreibmaschinen gegen ein Farbband schlagen hierdurch auf dem Papier die gewünschten Schriftzeichen erzeugen, sofern dieser Drucker nicht Ausgabeeinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind, die gemäß Anmerkung 5 D zu Kapitel 84 der Position 8471 zuzuweisen sind. Nicht hierher gehören jedoch nichtmechanisch arbeitende Drucker (non-impact-printer) (Position 8443, 8471 oder 8472).

364 364 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8470 Rechenmaschinen Geräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben Anzeigen von Daten, im Taschenformat, mit Rechenfunktion; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können Hierher gehören insbesondere elektronische Rechenmaschinen, in die eine Uhr mit Zeit Datumanzeige Weckeinrichtung oder z. B. auch eine Zeitstoppvorrichtung, eine Alarmeinrichtung (Timer) oder eine Tonleitertastatur eingebaut sind. Nicht hierher gehören: a) Armbanduhren Taschenuhren, in deren Uhrgehäuse ein elektronischer Kleinrechner eingebaut ist (Position 9101 oder 9102); b) Feuerzeuge, in denen ein elektronischer Kleinrechner ggf. eine elektronische Uhr in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind (Position 9613) Geräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben Anzeigen von Daten, im Taschenformat, mit Rechenfunktion Hierher gehören z. B.: 1. batteriebetriebene elektronische Maschinen im Taschenformat, die neben leistungsstarken Rechenfunktionen einen Datenspeicher für ein Telefonbuch, eine Ablage, einen Terminplaner, einen Kalender usw. besitzen (sogenannte digital diaries ); 2. kleine elektronische Geräte im Taschenformat (auch als Mini-Computer bezeichnet), mit deren Hilfe sich Wörter Sätze bilden lassen, die je nach den mit diesen Geräten verwendeten Modulen (Speicherbausteine) in eine gewählte Fremdsprache übersetzt werden, mit denen auch einfache Rechenoperationen durchgeführt werden können. Diese Geräte besitzen eine alphanumerische Tastatur einen rechteckigen Bildschirm (Anzeige). Nicht hierher gehören jedoch ähnliche Geräte ohne Rechenfunktion (Position 8543) andere Rechenmaschinen Hierher gehören nichtelektronische Rechenmaschinen, die in den Erläuterungen zu Position 8470 des HS, Abschnitt A, beschrieben sind die zum Durchführen der Rechenoperationen mechanische, in der Regel aus Zahnrädern Zahnstangen bestehende Vorrichtungen verwenden, ohne Rücksicht darauf, ob diese von Hand, mittels Motor oder durch elektromagnetische Vorrichtungen angetrieben werden Abrechnungsmaschinen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8470 des HS, Abschnitt B, genannten Abrechnungsmachinen, ohne Rücksicht auf ihre Funktion (mechanisch, elektromechanisch oder elektronisch) auf ihre Eingabevorrichtung (manuell zu bedienende Tastaturen, Hebel oder Kurbeln, Lochkarten- oder Lochstreifenleser usw.) andere Neben den in den Erläuterungen zu Position 8470 des HS, Abschnitt D, aufgeführten Maschinen Apparaten gehören hierher z. B. Preisetiketten-Ausgabemaschinen, die die Etiketten mit dem Verkaufspreis bedrucken, der sich aus dem Einheitspreis dem Gewicht ergibt, sowie Apparate zum Ausgeben Aufrechnen von Quittungen über Autobahnbenutzungsgebühren.

365 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Automatische Datenverarbeitungsmaschinen ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen andere Hierher gehören Datensichtgeräte, die nur als Ausgabeeinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendet werden können. Mit diesen Geräten kann kein Bild ausgehend von einem kodierten (Video-Composite) Signal wiederhergestellt werden optisch, einschließlich magneto-optisch Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel Andere Büromaschinen -apparate (z. B. Hektographen, Schablonen-vervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen Büroheftmaschinen) Adressiermaschinen Adressenprägemaschinen Nicht hierher gehören Schreibmaschinen mit Spezialvorrichtungen zum Beschriften von Adreßplatten (Schablonen) (Position 8469) andere Hierher gehören z. B: 1. Maschinen Geräte, wie sie in Büros zum Sortieren Zusammentragen von Schriftstücken Drucksachen (Vervielfältigungen) verwendet werden; 2. Maschinen Geräte zum beidseitigen Überziehen (Kaschieren) von Verträgen, Datenblättern, Plänen, Ausweisen oder anderen Dokumenten mit Klarsichtfolien, um diese Dokumente durch die Folien gegen Alterung, Verfälschung, Verschmutzung oder Zerknittern zu schützen. Ähnliche, nicht in Büros verwendete Maschinen Geräte (sogenannte Seal Thermopressen ), die durch Wärme Druck thermoplastische Klarsichtfolien aus Kunststoff auf der Oberfläche oder Rückseite von Gemälden, Photos, Kunstdrucken oder anderen graphischen Erzeugnissen anbringen, sind jedoch von dieser Unterposition ausgenommen gehören zu Position 8477; 3. elektrische Radierapparate, z. B. für Zeichenbüros. Hierher gehören auch für Bürozwecke bestimmte nichtmechanisch arbeitende Drucker (Non-impact-Printer) wie z. B.: 1. Thermodrucker, bei denen ein elektrisch beheizter Thermodruckkopf mittels einer Punktematrize auf wärmeempfindlichem Papier die gewünschten Schriftzeichen erzeugt;

366 366 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2. elektrostatische Drucker. Bei diesen Geräten erzeugen die beweglichen, unter statische Spannung gesetzten Metallspitzen des Schreibkopfes auf elektrographischem Papier latente Schriftzeichen aus kleinen, elektrostatisch aufgeladenen Punkten. Durch Tonerflüssigkeit werden die aufgeladenen Punkte geschwärzt als Schriftzeichen sichtbar gemacht. Die vorstehend genannten Drucker werden in der Regel durch Datenträger (z. B. Magnetbänder) oder durch andere Maschinen gesteuert. Diese Drucker gehören jedoch nur dann zu Unterposition , wenn es sich nicht um Ausgabeeinheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen handelt, die gemäß Anmerkung 5 D zu Kapitel 84 der Position 8471 zuzuweisen sind. Dies ist der Fall, wenn die Drucker mit einer Schnittstelle (Interface) zum Anschließen an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine ausgestattet sind. Nicht hierher gehören: a) Nadeldrucker, Kettendrucker, Stahlbanddrucker andere mechanische Drucker (Impact-Printer), bei denen mechanisierte Schreibelemente (Nadeln, Ketten, Stahlbänder usw.) wie bei mit Typenträgern aller Art ausgestatteten Schreibmaschinen gegen ein Farbband schlagen hierdurch auf dem Papier die gewünschten Schriftzeichen erzeugen. Diese mechanischen Drucker sind als automatische Schreibmaschinen in Position 8469 einzureihen sofern sie nicht Ausgabeeinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind, die gemäß Anmerkung 5 D zu Kapitel 84 der Position 8471 zugewiesen werden müssen; b) Tintenstrahldruckmaschinen (Unterposition oder ); c) batteriebetriebene elektronische Maschinen im Taschenformat, die neben leistungsstarken Rechenfunktionen einen Datenspeicher für ein Telefonbuch, eine Ablage, einen Terminplaner, einen Kalender usw. besitzen (sogenannte digital diaries ) (Unterposition ) Teile Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen bestimmt Neben den in den Erläuterungen zu Position 8473 des HS aufgeführten Teilen Zubehör gehören hierher z. B.: 1. Druckketten, Nadelköpfe, Typenköpfe Typenräder; 2. Magnetköpfe in Winchester- oder in Dünnfilm-Technik für periphere Magnetplatten- Speichereinheiten, auch auf Trägerarmen oder in Gehäusen montiert; 3. in Plattenspeicher-Einheiten fest einzubauende Datenspeicher-Baugruppen (sog. HDA = Head/Disk/Assemblies ), bestehend aus mehreren, auf einer Trägerspindel starr montierten Magnetplatten, aus Datenkopfarmen mit Schreib-/Lese-Köpfen, aus Bedienungs- aus Zugriffs- Positionierungs-Mechanismen, gemeinsam in einem hermetisch versiegelten Gehäuse untergebracht; 4. Druck- Schreibkassetten, die als austauschbares Zubehör erkennbar aufgemacht, in einem speziellen Gehäuse gemeinsam Farb- Korrekturbänder enthalten zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) bestehen aus einer oder mehreren gedruckten Schaltungen, die mit elektronischen integrierten Schaltungen oder zusam-

367 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 367 mengesetzten elektronischen Mikroschaltungen bestückt sind. Diese Zusammensetzungen können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, passiven Bauelementen oder mit Waren der Position 8536 oder anderen elektrischen oder elektromechanischen Vorrichtungen ausgestattet sein zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Teile Zubehör, für Maschinen der Position 8471 Nicht hierher gehören Tastaturen für automatische Datenverarbeitungsmachinen die in einem eigenen Gehäuse untergebracht sind (Unterposition ) zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen andere Die hierher gehörende Adreßplatten sind Platten, die in Adressiermaschinen verwendet werden die die zu vervielfältigenden Adressen enthalten, zwar eingeprägt, mit Schreibmaschinenschrift geschrieben oder ausgestanzt. Somit handelt es sich entweder um Metallplatten, Kunststoffplatten oder kleine gerahmte Platten (Karten, Schablonen) aus Pappe usw. Hierher gehören auch noch nicht geprägte, noch nicht beschriebene oder noch nicht ausgestanzte Adreßplatten, sofern sie als Adreßplatten für Adressiermaschinen erkennbar sind. Jedoch gehören Waren dieser Art aus Papier oder Pappe, d. h. kleine Schablonen, die in Papprahmen gefaßt sind dadurch in die Adressiermaschinen eingeführt werden können, zu Position zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Maschinen Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8477 des HS aufgeführten Maschinen Apparaten: 1. Maschinen zum Abgraten von Gummisohlen Gummiabsätzen, die, obwohl sie in der Schuhindustrie verwendet werden, nicht zum Bearbeiten von Leder, Häuten oder Fellen bestimmt sind; 2. Maschinen zum Schneiden von Blöcken aus Moltopren, Schaumgummi, Latex-Schaum ähnlichen Werkstoffen mit Hilfe eines umlaufenden Bandmessers oder eines Sägeblatts.

368 368 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8479 Maschinen, Apparate mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln Hierher gehören z. B.: 1. Maschinen Apparate zum Herstellen von Bindfäden (Schnüren), Seilen, Tauen oder Kabeln aus Spinnstoffen, wie: a) Maschinen (Verlitzmaschinen, Litzenschlagmaschinen), die durch Zusammendrehen mehrerer Einzelfäden (Kabelgarn) Litzen herstellen; b) Verseilmaschinen (Seilschlagmaschinen), die mehrere Litzen zu Seilen oder Kabeln großen Durchmessers zusammendrehen; c) Maschinen (kombinierte Verlitz- Verseilmaschinen), die sowohl das Verlitzen als auch das Verseilen durchführen die vor allem zum Herstellen von gröberen Schnüren von Seilen oder Kabeln kleineren Durchmessers verwendet werden; 2. Maschinen Apparate zum Herstellen von Drahtseilen -kabeln mit Ausnahme elektrischer Kabel, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten, wie die unter Ziffer 1 genannten Maschinen Apparate; 3. Maschinen Apparate zum Verseilen oder Verflechten von elektrischen auch vorher isolierten Leitungsdrähten Maschinen zum Herstellen von Koaxialkabeln. Nicht hierher gehören Maschinen, die dem Verlitzen vorangehende Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Kämmen, Anlegen, Fachen, mehrmaliges Verstrecken oder Spinnen sowie Zwirnmaschinen, wie sie in Spinnereien verwendet werden; gewisse Maschinen dieser Art können auch zum Herstellen feiner Schnüre durch Zwirnen von Kabelgarn verwendet werden (Position 8445) andere Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte Maschinen Apparate zum Herstellen von gedruckten Schaltungen oder von hybriden integrierten Schaltungen (durch Bearbeiten Zuschneiden größerer Tafeln aus Hartpapier, Glasgewebe, Keramik oder anderem Isoliermaterial), wie z. B.: a) Bürstmaschinen Ultraschallwaschmaschinen, zum Reinigen der Tafeln aus Isoliermaterial; b) Walz- oder Gießmaschienen zum Auftragen von Photolack, Photoresist, Haftvermittler oder Kleber auf die Tafeln aus Isoliermaterial; 2. bestimmte Maschinen Apparate zum Herstellen von monolithischen integrierten Schaltungen oder von diskreten Halbleiterbauelementen (durch Herstellen, Bearbeiten Zerteilen von Wafern). Viele Maschinen Apparate zum Herstellen von gedruckten Schaltungen, von hybriden oder monolithischen integrierten Schaltungen oder von diskreten Halbleiterbauelementen werden von anderen Positionen genauer erfaßt sind deshalb von dieser Unterposition ausgenommen. Dies ist z. B. der Fall bei: a) Zonenschmelzöfen zum zonenweisen Aufschmelzen Reinigen der Siliciumstäbe, Oxydationsöfen zum Aufbringen von Oxidschichten auf die Wafer sowie Diffusionsöfen zum Dotieren der Wafer mit Fremdatomen (Eindiffieren) (Position 8417 oder 8514);

369 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 369 b) Apparaten zum Beschichten (Metallisieren) von Isolierstofftafeln (zum Herstellen von Dünnschichtschaltungen) oder von Wafern durch Aufdampfen (Position 8417, 8419 oder 8514) oder durch Kathodenzerstäubung (Position 8543); c) Apparaten zum Trocknen von bedruckten oder gewaschenen Isolierstofftafeln Durchlauftrockner für Wafer (Position 8419 oder 8514); d) Zentrifugen (Lackschleudern) zum Auftragen des lichtempfindlichen Photolacks auf Isolierstofftafeln oder Wafer (Position 8421); e) Sprühätzmaschinen mit Spritzvorrichtung zum Besprühen von Isolierstofftafeln mit Ätzmitteln (Position 8424); f) Siebdruckmaschinen zum Bedrucken von Isolierstofftafeln mit ätzfester Farbe (Position 8443); g) Plasmaätzmaschinen, die durch Materialabtrag mittels Plasmastrahl Strukturen in das Halbleitermaterial von Wafern ätzen, Laserritzmaschinen zum Zerteilen von Wafern in einzelne Mikroplättchen (chips) sowie Laserbeschriftungsmaschinen zum Beschriften der Kunststoffgehäuse von fertiggestellten monolithischen integrierten Schaltungen oder diskreten Halbleiterbauelementen (Position 8456); h) Werkzeugmaschinen zum Bohren oder Fräsen von Isolierstofftafeln, zum Zerteilen von Siliciumstäben in Wafer (z. B. Innenloch-Wafersägen), zum Zuschneiden oder Stanzen von Leiterplatten sowie zum Schleifen oder Polieren von Isolierstofftafeln oder Wafern (Position 8464 oder 8465); ij) Pressen zum Herstellen der Kunststoffgehäuse für Chips durch Umpressen der Chips mit Kunststoffmaterial (Position 8477); k) Wire Bonder genannten Geräten zum Verschweißen von Golddrähten mit den Kontaktpunkten in monolithischen integrierten Schaltungen mit Hilfe von Ultraschall oder durch elektrisches Kompressionsschweißen (Position 8515); l) Apparaten zum galvanischen Überziehen von Isolierstofftafeln mit einer Metallschicht, galvanischen Bädern zum Verzinnen der Chips-Anschlußstifte Teilchenbeschleunigern zum Implantieren von Ionen eines bestimmten Elements (z. B. Bor oder Phosphor) (Position 8543); m) Apparaten (Pattern Generators) zum photograpischen Herstellen von Photomasken für gedruckte Schaltungen oder für die Übertragung von Schaltungsbildern (Strukturen) auf Wafer (Position 9006); n) Belichtungsapparaten zum Übertragen (Projizieren) von Leiterbahnen bzw. Schaltungsbildern mittels Photomasken auf mit lichtempfindlichem Photolack bedruckte oder beschichtete Isolierstofftafeln bzw. Wafer (Position 9010); o) elektrischen Maschinen Geräten zum Prüfen der fertiggestellten gedruckten Schaltungen, Hybridschaltungen, Wafer oder Chips durch elektrisches Messen auf Funktionsfähigkeit sowie zum Feststellen Orten der Fehler, auch mit Vorrichtung zur Fehlermarkierung oder mit Sortiervorrichtung zum Einreihen der geprüften Erzeugnissen in bestimmte Magazine (Position 9030). Hierher gehören auch sogenannte Garagentoröffnersysteme. Das sind mechanische Geräte zum automatischen Öffnen Schließen von Garagen-Kipptoren mittels Funkfernsteuerung. Sie werden an der Decke der Garage anmontiert bestehen im wesentlichen aus einem elektrischen Stellmotor mit Antriebsspindel, einer Verbindungsschiene mit Kraftübertragungsvorrichtung einem Betätigungsarm, der am Garagentor befestigt wird. Der Stellmotor ist über ein Kabel mit dem in die Garage eingebauten Funk-Fernsteuerempfangsgerät verben, das die Stromzufuhr zum Stellmotor einschaltet, wenn es vom Funk- Fernsteuersendegerät des Kraftwagens Steuersignale empfängt.

370 370 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Die zur Funkfernsteuerung dieser Systeme erforderlichen Sende- Empfangsgeräte sind jedoch von dieser Unterposition ausgenommen entsprechend ihrer eigenen Beschaffenheit in die Position 8526 einzureihen Armaturen ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile thermostatisch gesteuerte Ventile kombiniert mit Filtern oder Ölern Hierher gehören Waren, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, die die Funktionen der Druckluftwartung in einem pneumatischen System übernehmen: Filterung der Luft (Entfernen von Verunreinigungen wie Wasser, Rost, Schmutz usw.), Regelung des Druckes, Zuführung von Schmieröl (um eine sichere Wirkungsweise der pneumatischen Komponenten zu gewährleisten). Sie haben beispielsweise folgendes Aussehen: kombiniert mit Filtern oder Ölern Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

371 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 371 KAPITEL 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE 8501 Elektromotoren elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate Hierher gehören z. B. Elektromotoren für Scheibenwischer, ohne Wischarm Wischblatt, jedoch mit den für die Umwandlung der Drehbewegung in eine Pendelbewegung erforderlichen Kraftübertragungsvorrichtungen (Stirnradgetriebe hin- hergehende Stange) Stromerzeugungsaggregate elektrische rotierende Umformer Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8502 des HS, Abschnitte I II beschriebenen elektrischen Maschinen Kaskadenumformer, Leonardsätze umlaufende Phasenschieber Turbogeneratoren Turbogeneratoren werden von Gas- oder Dampfturbinen unmittelbar angetrieben. Sie besitzen einen massiven walzenförmigen Läufer, der in Längsrichtung Nuten aufweist, die die Erregerwicklung tragen. Der Läufer kann aus einem Stück bestehen oder aus mehreren massiven Teilen zusammengesetzt sein. Turbogeneratoren werden üblicherweise luftgekühlt, solche großer Leistung haben jedoch Wasserstoffkühlung Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt Nicht hierher gehören z. B. Klemmbretter für Elektromotoren (Position 8536) Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- andere Selbstinduktionsspulen Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8504 des HS erfaßten Waren z. B. folgende, für besondere Verwendungszwecke bestimmte Apparate: 1. Stelltransformatoren (z. B. Schiebetransformatoren) Drehtransformatoren; 2. Streufeldtransformatoren für Leuchtröhren; 3. Übertrager für die Nachrichtentechnik; 4. Kompensationsdrosseln; 5. Erdschlußdrosseln; 6. Glättungsdrosseln; 7. Drosselspulen mit Tauchkern zur Veränderung der Induktivität;

372 372 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8. Vorschaltgeräte für elektrische Entladungslampen; 9. Pupinspulen; 10. Godefroyspulen; 11. Stromversorgungsgeräte, die gleichmäßige Spannung oder Stromstärke liefern aus einem Gleichrichter einem Regler bestehen. Hierher gehören auch Stromrichterzellen aus Selen oder Kupferoxidul, einzeln (insbesondere Selenplatten) oder als Satz. Nicht hierher gehören dagegen in Anwendung der Anmerkung 2 zu Kapitel 85 z. B. Stromrichterzellen aus Germanium oder Silicium, montiert, einzeln oder als Satz, auch wenn sie mit einer Vorrichtung zum Kühlen oder Isolieren usw. ausgestattet sind, sofern sie nicht mit einem anderen elektrischen Element, z. B. Transformator, Widerstand, kombiniert sind (Position 8541). Nicht hierher gehören z. B. ebenfalls: a) Spannungsstufenschalter für Transformatoren (Position 8536); b) Gleichrichterröhren, wie z. B. Phanotrone, Thyratrone, Ignitrone Röntgenventilröhren (Unterposition ); c) Spannungsregler der Position zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition Wegen des Begriffs zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterpositionen Wegen des Begriffs zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Elektromagnete; Dauermagnete Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe Elektromagnete Hierher gehören z. B. elektrische Betätigungsmagnete, die an den Türen von Personenkraftwagen angebracht werden, um als Teile eines zentralen Türverriegelungssystems zu dienen. Dieses System wird an das Stromversorgungsnetz des Kraftwagens angeschlossen durch die Steuersignale einer zum System gehörenden elektrischen Steuervorrichtung in Bewegung gesetzt. Wird eine der Türen manuell verschlossen oder geöffnet, werden die anderen Türen des Kraftwagens auf elektromagnetischem Wege gleichzeitig ver- oder entriegelt. Nicht hierher gehören dagegen elektromagnetisch arbeitende Einspritzventile für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung, deren Ventilkörper mit einer Magnetwicklung deren Ventilnadel mit einem Magnetanker ausgestattet sind (Unterposition oder ).

373 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Elektrische Primärelemente Primärbatterien Rzellen Rzellen besitzen einen ren Querschnitt. Plus- Minuspol sind an den entgegengesetzten Enden. Die Länge der Rzellen ist größer als ihr Durchmesser: Knopfzellen Die Höhe einer Knopfzelle ist kleiner oder gleich dem Durchmesser: Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition

374 374 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Knopfzellen Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form andere Blei-Akkumulatoren Hierher gehören, mit Ausnahme der Starterbatterien der Unterpositionen die in den Erläuterungen zu Position 8507 des HS, dritter Absatz Ziffer 1, beschriebenen elektrischen Blei-Akkumulatoren. Diese Akkumulatoren werden z. B. zum Antreiben von Elektrofahrzeugen zur Stromversorgung von Fernmeldeanlagen verwendet Nickel-Cadmium-Akkumulatoren Diese Akkumulatoren werden z. B. verwendet für Grubensicherheitslampen anstelle von Trockenbatterien in tragbaren Radio- oder Fernsehgeräten, Rasierapparaten anderen elektrischen Geräten andere Akkumulatoren Hierher gehören z. B. Silber-Zink- Silber-Cadmium-Akkumulatoren Teile Nicht hierher gehören z. B. Zellenverbinder für Akkumulatoren (Unterposition ) Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor andere Geräte Hierher gehören z. B. elektrische Manikür- Pedikürschleifapparate mit eingebautem Elektromotor, die über ein Kabel mit dem zum Apparat gehörenden Stromversorgungsgerät (Netzgerät) verben sind.

375 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Rasierapparate, Haarschneide- Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor Rasierapparate Hierher gehören auch Rasierapparate, die zusätzlich z. B. mit einer Schervorrichtung ausgestattet sind Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- Wechselstrommaschinen) Lade- oder Rückstromschalter Anlasser Licht-Anlasser Die Maschinen Apparate dieser Unterpositionen arbeiten im allgemeinen mit einer Spannung von 6, 12 oder 24 Volt sind mit einer besonderen Vorrichtung zur Befestigung am Motor ausgestattet. Zu den Waren dieser Unterpositionen gehören z. B.: 1. Schubanker-Anlasser, Schubtrieb-Anlasser, Schraubtrieb-Anlasser, Schub-Schraubtrieb- Anlasser; 2. Apparate, bei denen ein Anlasser mit einer Lichtmaschine zu einem Ganzen vereinigt ist (Licht-Anlasser) Elektrische Beleuchtungs- Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art Teile Hierher gehören z. B. Scheibenfassungen Spiegel (Reflektoren) für Scheinwerfer Wischhebel (Wischarme), auch mit Wischblatt, für elektrische Scheibenwischer. Nicht hierher gehören dagegen z. B. Lampenfassungen (Unterposition oder ) Elektrische Warmwasserbereiter Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raumoder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position elektrische Warmwasserbereiter Tauchsieder Hierher gehören z. B.: 1. elektrische Durchlaufspeicher (Kombination von Durchlauferhitzer Heißwasserspeicher); 2. elektrische Kessel, die nur heißes Wasser oder heißes Wasser Niederdruckdampf erzeugen. Nicht hierher gehören elektrisch beheizte Dampfkessel elektrisch beheizte Kessel für überhitztes Wasser (Position 8402) elektrisch beheizte Zentralheizungskessel (Position 8403).

376 376 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken Hierher gehören z. B.: 1. elektrische Saunaöfen; 2. batteriebetriebene elektrische Heizgeräte zum Anwärmen Auftauen vereister Türschlösser von Kraftwagen mittels eines ausschiebbaren, in das Schloß einzuführenden Heizstabes. In diese kleinen tragbaren Geräte kann zur Beleuchtung des Arbeitsfeldes eine Leuchte der Position 8513 eingebaut sein Vollherde Vollherde bestehen aus Kochfläche Backofen (auch mit Mikrowelleneinrichtung oder Grill) andere Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8516 des HS, Buchstabe E Ziffern , aufgeführten Geräten z. B.: 1. Elektrosaunen mit Infrarotstrahlern (Schwitzkabinen für eine Person); 2. Fußwärmeplatten; 3. elektrisch beheizte Schuhspanner; 4. Geräte zum Reinigen von Kontaktlinsen. Sie bestehen aus zwei kleinen, elektrisch beheizten Kammern mit Schraubdeckeln, zum Aufnehmen der Kontaktlinsen zum Erwärmen der Reinigungsflüssigkeit andere Hierher gehören z. B. isolierte Heizdrähte, Heizkabel, Heizbänder dergleichen zum Beheizen von Decken, Wänden, Rohren, Behältern usw. Nicht hierher gehören mit Geräteteilen verbene elektrische Heizwiderstände z. B. Bügeleisensohlen Kochplatten für Elektroherde (Unterposition ) Elektrische Geräte für die drahtgebene Fernsprech- oder Telegraphentechnik, einschließlich Fernsprechapparate für die drahtgebene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer Telekommunikationsgeräte für Trägerfrequenzsysteme oder für digitale drahtgebene Systeme; Videophone andere Neben den im Teil I Buchstabe A der Erläuterungen zu Position 8517 des HS beschriebenen Fernsprechapparaten gehören hierher auch Tasten-Fernsprechapparate, in deren Gehäuse ein Magnetkartenleser, eine Datenanzeige, eine elektronische Schaltung mit Mikroprozessor, mehrere Datenspeicher, eine Uhr ein Modulator-Demodulator (Modem) eingebaut sind die nicht nur als Fernsprechapparat, sondern (z. B. in Supermärkten) auch als Datenterminal z. B. zum Prüfen von Magnet-Kreditkarten oder Schecks sowie zum Übermitteln von Verkaufsdaten über Fernsprechleitungen an automatische Datenverarbeitungsmaschinen verwendet werden können Fernkopiergeräte Die in den Erläuterungen zu Position 8517 des HS, Teil II Buchstabe E, genannten Telefaxgeräte können einen Speicher Speicherfunktionen für anzuwählende Nummern haben. Sie können zusätzlich andere Funktionen wie z. B. das Kopieren haben.

377 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften für Trägerfrequenzsysteme Geräte dieser Unterposition gestatten die Übermittlung einer großen Anzahl von Nachrichten zu gleicher Zeit auf nur einer Fernsprech- oder Telegraphenleitung (z. B. über Koaxialkabel). Sie gestatten ferner die Nachrichtenübermittlung über das Stromverteilungsnetz (z. B. zum Verbinden von Elektrizitätwerken mit Stromverteilungsstellen). Ihre Arbeitsweise beruht auf der Erzeugung einer Trägerfrequenz, die dann durch elektrische Impulse moduliert wird, die die zu übertragenden Worte, Nachrichten oder anderen Informationen (Daten) darstellen andere Hierher gehören z. B. Wetterkartenschreiber. Das sind Telegraphie-Empfangsgeräte, bei denen die über Leitungen eingehenden modulierten Signale in elektrische Impulse zum Steuern von Aufzeichnungselektroden umgewandelt werden. Die Elektroden brennen auf Gr dieser Impulse in metallisiertes Papier zeilenweise Punkte ein stellen auf diese Weise Wetterkarten her zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Mikrophone Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Hörer, auch mit Mikrophon kombiniert; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen mit einem einzigen Kanal Verstärker dieser Unterposition können nur ein Eingangssignal verarbeiten dieses Signal verstärkt über einen oder mehrere Ausgänge abgeben (z. B. an Lautsprecher) Plattenspieler, Schallplattenspieler, Kassettenabspielgeräte andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung Kassettenabspielgeräte im Taschenformat Bei der Anwendung der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 85 sind zur Festlegung der Maße eines solchen Gerätes nur die Abmessungen des Gehäuses zu berücksichtigen. Über die Fläche hinausragende Einstellknöpfe, Verschlußvorrichtungen Befestigungsklammern bleiben unberücksichtigt Magnetbandgeräte andere Tonaufnahmegeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung im Taschenformat Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß im Taschenformat Die Erläuterungen zu Unterposition gelten sinngemäß.

378 378 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8522 Teile Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen bestimmt zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Tonträger ähnliche zur Aufnahme vorgerichtete Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, ausgenommen Waren des Kapitels Magnetbänder Hierher gehören auch Bänder, die noch zum Gebrauch auf Breite zugeschnitten werden müssen Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr, den Rfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät, Tonaufnahmegerät oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; Standbild-Videokameras andere Videokameraaufnahmegeräte Sendegeräte Hierher gehören z. B. Sendegeräte für induktive Personenruf-, -warn- oder -suchanlagen Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät Hierher gehören Geräte, die in einem Möbel oder Gehäuse alle zum Senden Empfangen notwendigen Elemente vereinigen. Das ist z. B. der Fall bei den Walkie- Talkie genannten Geräten, die mit den zum Betrieb notwendigen Batterien oder Akkumulatoren ausgestattet sind, bei Sende-Empfangsgeräten mit getrennter lediglich durch Kabel verbener Stromversorgungseinheit. Hierher gehören auch Sende-Empfangsgeräte, bei denen der Sender der Empfänger in verschiedenen Möbeln oder Gehäusen untergebracht sind, sofern diese Geräte eine funktionelle Einheit bilden. Sie sind insbesondere dann als funktionelle Einheit anzusehen, wenn der Sender der Empfänger nahe beieinander (z. B. im selben Raum oder Fahrzeug) aufgestellt werden sollen wenn sie einige Elemente gemeinsam haben, z. B. die Antenne für den zellularen Mobilfunk (Mobiltelefone) Diese Telefone senden empfangen Funksignale, die über untereinander verbene Funksprechstationen (Basisstationen) empfangen oder weitergesendet werden. Jede Basisstation umfaßt einen geographischen Bereich (eine Zelle). Wenn sich der Teilnehmer während des Telefonierens aus dem Bereich einer Zelle in die nächste bewegt, wird das Gespräch automatisch ohne Unterbrechung von einer Zelle an die nächste weitergeleitet. Diese Telefone arbeiten drahtlos sind deshalb mit einer Antenne versehen. Im Gegensatz zu Apparaten der Unterposition verfügen diese Apparate nicht über einen drahtgebenen Basisfernsprecher Fernsehkameras Nicht hierher gehören elektronische Lesegeräte für stark Sehbehinderte, bei denen eine Fernsehkamera, die mit einem Fernsehempfangsgerät in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht ist, den Vorlagetext (z. B. Zeitung oder Buch) aufnimmt auf dem Bildschirm des Fernsehempfangsgeräts stark vergrößert wiedergibt (Position 8528).

379 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften andere Hierher gehören Camcorder genannte Gerätekombinationen aus Videokamera Videogerät zur Bild- Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, mit denen nicht nur die von der Kamera aufgenommenen Bilder, sondern auch Fernsehprogramme aufgezeichnet werden können. Die aufgezeichneten Bilder können über ein externes Fernsehempfangsgerät wiedergegeben werden. Dagegen gehören Camcorder, mit denen nur die von der Videokamera aufgenommenen Bilder aufgezeichnet über ein externes Fernsehempfangsgerät wiedergegeben werden können, zu Unterposition Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr oder den Rfunk, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert Wegen der Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Radiokassettengeräte im Taschenformat Siehe die Erläuterungen zu Unterposition Rfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, einschließlich Geräte, die auch Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr empfangen können Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß andere Rfunkempfangsgeräte, einschließlich Geräte, die auch Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr empfangen können Hierher gehören z. B. Rfunkempfänger, die mit Wählvorrichtungen, mit denen bestimmte Kanäle oder Trägerwellenfrequenzen eingestellt werden können, sowie mit Demodulationsschaltungen ausgestattet sind. Diese Geräte sind im allgemeinen für den Empfang über eine Antenne oder eine Gemeinschaftsantenne (Kabelanschluß über HF- Kabel) eingerichtet kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rfunkempfangsgerät aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. B. einem CD-Spieler, einem Kassettenrecorder, einem Verstärker mit Entzerrer, gehören immer hierher, da das Rfunkempfangsgerät ihnen den wesentlichen Charakter verleiht mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse Hierher gehören solche Geräte, bei denen die Lautsprecher untrennbar mit dem Gerät verben sind. Nicht hierher gehören dagegen Geräte mit abnehmbaren Lautsprechern, auch wenn die Lautsprecher durch Befestigungsvorrichtungen mit dem Gerät verben werden können (Unterposition , oder ) andere Lautsprecher für Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die für andere Bestandteile der Warenzusammenstellungen besonders aufgemacht mit ihnen zusammen verpackt sind, gehören ebenfalls hierher.

380 380 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8528 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rfunkempfangsgerät oder Tonoder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät; Videomonitore Videoprojektoren Die hierher gehörenden Geräte, insbesondere Fernsehempfangsgeräte zur Verwendung im Haus, sind häufig mit Vorrichtungen zum Empfang zum Verstärken des Tons, der die Bildsignale begleiten kann, ausgestattet. Sie können auch mit Lautsprechern versehen sein. Fernsehempfangsgeräte, gekoppelt mit anderen Geräten oder in andere Geräte eingebaut, mit denen sie ein Ganzes bilden, werden nach dem charakterbestimmenden Bestandteil dieses Ganzen eingereiht. Nicht hierher gehören somit telegraphentechnische Geräte zum Senden Empfangen von Nachrichten (nach Morse-, Baudot-, ISO-, ASCII- oder einem anderen Code), wobei der Text auf einem Monitor erscheint (Position 8517) Projektionsfernsehgeräte Projektionsfernsehgeräte sind Geräte mit einer oder mehreren eingebauten Bildröhren, bei denen das Bild mit Hilfe eines optischen Systems auf einen Schirm projiziert wird. Der Projektionsschirm kann entweder zusammen mit dem Fernsehempfangsgerät in einem Gehäuse untergebracht oder außerhalb dieses Gehäuses angeordnet sein mit eingebauter Bildröhre Hierher gehören Geräte, die im gleichen Gehäuse die Funktionen eines Tuners eines Monitors miteinander verbinden bei denen gegebenenfalls bestimmte Teile zwei gemeinsame Funktionen haben. In diese Gruppe gehören im allgemeinen Fernsehempfangsgeräte zur Verwendung im Haus. Unter der Diagonale des Bildschirms ist der in gerader Linie gemessene aktive Teil der Bildröhre zu verstehen mit Bildschirm Hierher gehören insbesondere Geräte mit Flüssigkristallbildschirm (LCD-Bildschirm) Videotuner Diese Geräte besitzen Wählvorrichtungen, mit denen bestimmte Kanäle oder Trägerwellenfrequenzen eingestellt werden können, sowie Modulationsschaltungen. Sie sind im allgemeinen für den Empfang über eine Antenne oder eine Gemeinschaftsantenne (Anschluß über HF-Kabel) eingerichtet. Das am Ausgang erhaltene Signal kann als Eingangssignal für Videomonitore oder für ein Bild- Tonaufzeichnungsgerät verwendet werden. Dabei handelt es sich um das ursprüngliche Bildsignal der Kamera vor der Modulation durch den Sender. Zuweilen sind diese Geräte mit Dekodiervorrichtungen (Farbe) oder Trennschaltungen für die Synchronisierung ausgestattet zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen Wegen des Begriffs zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen

381 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild Für Videotuner dieser Unterposition gelten die Erläuterungen zu den Unterpositionen sinngemäß für mehrfarbiges Bild Siehe die Erläuterungen zu Position 8528 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6. Nicht hierher gehören Video-Überwachungssysteme mit geschlossenem Schaltkreis als Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Kamera, einer Schalttafel mit verschiedenen Drucktasten, einem oder mehreren Videomonitoren, die mit einer Gegenrufanlage verben sind, Koaxialkabeln, die die verschiedenen Elemente miteinander verbinden (Unterposition ) für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß. Bei den hierher gehörenden Monitoren können Videosignal Synchronisationssignale unabhängig (getrennte Eingänge) oder gekoppelt sein. Im letzteren Fall muß der Monitor mit einer Schaltung ausgestattet sein, die die Synchronisationssignale von dem kombinierten Videosignal trennt Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen bestimmt andere Hierher gehören z. B.: 1. Skalen; 2. Abstimmeinheiten; 3. Blenden für Fernsehkameras; 4. sog. PAL/SECAM-Adapter. Das sind Dekoderplatinen (mit elektrischen Bauelementen bestückte Leiterplatten) zum nachträglichen Einbau in für PAL-Signale bestimmte Fernsehempfangsgeräte, um diese Geräte auch zum Empfang von SECAM-Signalen geeignet zu machen. Nicht hierher gehören z. B. Hohlleiter (Einreihung als Rohre nach Stoffbeschaffenheit) Stative für Fernsehkameras von der für Filmkameras gebräuchlichen Art (Position 9007) zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen Elektrische Hör- Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder andere Hierher gehören z. B. elektrische Einbruchmeldesysteme, bei denen über ein in die Detektoren eingebautes Funksendegerät in der mit einem Funkempfangsgerät ausgestatteten Zentraleinheit des Systems die Alarmvorrichtungen (Sirene oder Blinkleuchten) betätigt werden.

382 382 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED) Hierher gehören z. B. Leuchtdiodenanzeigen, die als digitale /oder alphanumerische Anzeigen hauptsächlich für Anzeigetafeln verwendet werden z. B. aus einem einzigen Zeichen oder aus mehreren nebeneinander angeordneten Zeichen bestehen. Jedes Zeichen enthält eine bestimmte Anzahl von Leuchtdioden in Form von diskreten Bauelementen oder von auf einem Mikroplättchen (chip) angebrachten Bauelementen. Die Anzeigen sind auf einer Leiterplatte mit gedruckter Schaltung angebracht, die mit Decodierer Treibern ausgestattet ist. Jedes Zeichen oder jede Anordnung von Zeichen ist mit durchsichtigem Material abgedeckt, das die Lichtpunkte (Anzeigepunkte) vergrößert. Die von den Leuchtdioden erzeugten Lichtpunkte werden als Zahlen oder Buchstaben entsprechend dem Ansteuerimpuls angezeigt, der von der Anzeigenschaltung aufgr eines Eingangssignals gegeben wird andere Hierher gehören z. B. Etiketten, die als Diebstahlsicherung an Waren befestigt werden die, wenn sie in das Signalfeld eines am Ausgang eines Ladengeschäftes angebrachten Diebstahlalarmsystems der Unterposition gebracht werden, die Empfangselektronik des Systems beeinflussen Alarm auslösen. Nicht hierher gehören jedoch Papieretiketten in Form einer gedruckten Schaltung (Position ) Gedruckte Schaltungen Hierher gehören z. B. Papieretiketten in Form einer gedruckten Schaltung, die z. B. in Bibliotheksbüchern verwendet werden, um sie vor Diebstahl zu schützen Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen Verbindungskästen), für eine Spannung von V oder weniger Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8536 des HS, Abschnitte I III, beschriebenen Geräten z. B.: 1. Wähler für automatische Fernsprechzentralen; 2. Kreuzungen Weichen für Straßenbahn-Oberleitungen; 3. Klemmbretter für Elektromotoren; 4. Spannungsstufenschalter für Transformatoren; 5. Zellenverbinder für Akkumulatoren; 6. sogenannte induktive Näherungsschalter, d. h. elektronische Schalter mit eingebauter frei strahlender Induktionsspule zum berührungslosen Betätigen (Schließen) des Schalters, wenn ein Metallgegenstand in das Streufeld der Spule kommt. Derartige Schalter werden z. B. in Werkzeugmaschinen, Fördervorrichtungen Waagen anstelle von mechanisch funktionierenden elektrischen Endschaltern verwendet; 7. Ein- Ausschalter, die mit einem Helligkeitssteuergerät (Dimmer) in ein gemeinsames Gehäuse eingebaut sind. Mit diesen Geräten können an das Stromnetz angeschlossene Leuchten nicht nur ein- oder ausgeschaltet, sondern auch deren Helligkeit stufenlos gesteuert werden; 8. sogenannte Schaltmatten zum Verbinden elektrischer Stromkreise. Sie bestehen aus zwei übereinander angeordneten elastischen Kunststoffschichten, in die jeweils in regelmäßigen Abständen eine größere Anzahl elektrisch leitende Kontaktpunkte aus Siliconkautschuk eingebettet ist. Solche Schaltmatten werden z. B. unter den Tasten von Fernsprechapparaten eingebaut. Bei Tastendruck berühren sich die entsprechenden Kontaktpunkte beider Schichten stellen den elektrischen Kontakt her;

383 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften elektronische Schalter, die kontaktlos mittels Halbleiterbauelementen (z. B. Transistoren, Tyristoren, integrierte Schaltungen) schalten. Nicht hierher gehören dagegen z. B.: a) Beschläge für elektrische Leitungen (insbesondere Position 7326); b) Verkehrssteuergeräte für Schienen- andere Verkehrswege (Position 8530) Tastenschalter Nicht hierher gehören Berührungstaster (Unterposition ) vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen Hierher gehören unmittelbar zur Installation geeignete Elemente für die Elektrizitätsübertragung. Sie erlauben eine gewisse räumliche Flexibilität der Stromversorgung für Leuchten elektrisch betriebene Maschinen, Apparate Geräte. Die Stromabgabe erfolgt über Klemm- oder Schleifkontakte. Beispielhafte Anwendungen zeigen die folgenden Schaubilder: