Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Jugendliche unter 16 Jahren können aber einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen
elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können Sie sich schneller und verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Zudem kann auf dem Personalausweis eine elektronische Signatur gespeichert werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Hinweis:
Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des alten Personalausweises muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben. Hinweis: Sie
werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Personalausweis fertig ist. Sie können online einen Termin vereinbaren, um Ihren Personalausweis abzuholen.
GebührenWeitere InformationenRechtsgrundlageIhr Kontakt zu uns:
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Voraussetzungen
Hinweis
Zuständige StelleDie Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Antragstellung bei der GemeindeEinige Gemeinden nehmen Personalausweisanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde. VerfahrensablaufEin Personalausweis für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Beispiele:
Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde) in Blockbuchstaben geleistet. Zustellung des PersonalausweisesDer Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Erforderliche Unterlagen
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:
Gegebenenfalls werden in allen drei genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Hinweis
Kosten
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Rechtsgrundlagen
Zum FormularBei der Antragstellung ist kein Formular notwendig, die Passbehörde/Gemeinde nimmt eine Niederschrift auf. Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Was brauche ich um einen Personalausweis für mein Kind zu beantragen?alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen). falls kein altes Identitätsdokument, vorhanden: Geburtsurkunde.. Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils. ... . biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss.. Welcher Pass für 13 Jährige?Der Kinderreisepass kann in vielen Behörden sofort ausgestellt werden und kostet 13 Euro. Für 6 Euro kann das Dokument verlängert werden. Ein elektronischer Reisepass wird normalerweise für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern aber auch schon früher. Der Pass ist bis zum 24.
Was ist besser Kinderreisepass oder Personalausweis?Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Wie kann ich mein Kind ausweisen?Seit Juni 2012 heißt es in der EU: eine Person – ein Pass. Das betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder.. Kinderreisepass.. ePass/Reisepass.. Personalausweis.. |