Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren

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Freitag, 23. August 2019

Der Mobilitätsclub informiert Sie über die Rechte von Kindern am Schulweg und auf Reisen.

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren

Schulweg mit Tretroller © ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger

Mit dem Schulstart sind ab September wieder viele Kinder unterwegs. Aber was ist erlaubt? "Ab welchem Alter Kinder alleine unterwegs sein dürfen – zu Fuß, mit Öffis, Rad, Scooter & Co. – ist nur teilweise klar geregelt. Generell gilt die Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahres des Kindes. Mit zunehmendem Alter können die Eltern ihre Aufsicht aber lockern", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Das Jugendschutzgesetz gibt den zeitlichen Rahmen vor: Seit Anfang des Jahres 2019 ist die Ausgehzeit für Kinder und Jugendliche erstmals österreichweit einheitlich festgelegt: bis zum 14. Lebensjahr dürfen sie bis 23 Uhr alleine unterwegs sein. Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts  - sie dürfen ihren Kindern auch strengere Ausgehzeiten vorschreiben, jedoch keine großzügigeren.

Alleine in Bim, Bus und Bahn

Öffentliche Verkehrsmittel dürfen Kinder im Prinzip ab dem 6. Geburtstag alleine nutzen. So findet sich in den Beförderungsbedingungen maßgeblicher  Verkehrsbetriebe, z. B. Wiener Linien, Grazer Linien und Linz AG, der Hinweis, dass Kindern unter sechs Jahren die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet ist. "Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass schulpflichtige Kinder nach den Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen dürfen, die entsprechende Einschätzung der Eltern vorausgesetzt", hält der ÖAMTC-Jurist fest.

Alleine mit Rad, Scooter & Co

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren
Mit dem Rad zur Schule

Eindeutig geregelt ist die Altersgrenze bei der Nutzung von Fahrrädern. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit Radfahrausweis. Diesen können Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben. Kinder, die schon in der vierten Schulstufe sind, können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen.  Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über 8 Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Kleintretrollern unterwegs sein.

Alleine mit Taxi und Mietwagen

Kostenpflichtige Fahrdienste sind zwar als täglicher Weg in die Schule nicht üblich; aber durchaus eine Option, wenn beispielsweise die Fahrt von der Schule zu einer privaten Sport- oder Musikveranstaltung nicht anders organisiert werden kann. "Wird ein kostenpflichtiger Fahrdienst von einem Erwachsenen bestellt und bezahlt, dürfen Fahrer Kinder mitnehmen", weiß der ÖAMTC-Jurist.

Anders ist das, wenn Kinder selbst aktiv werden. "Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gelten als 'beschränkt geschäftsfähig'. Das heißt, sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern nur kleinere Käufe tätigen. Ein Taxi oder einen kostenpflichten Fahrtdienst zu bestellen, ist zwar heutzutage kinderleicht. Wenn aber jetzt Kinder über eine App oder auch telefonisch ein Taxi bestellen, also ein Geschäft eingehen und dazu ihren Aufenthaltsort ändern, bedarf eine Fahrt im Taxi, Mietwagen jedenfalls der Zustimmung der Eltern", macht der Experte des Mobilitätsclubs aufmerksam.

Betreuungsprogramme bei Flügen und Bahnreisen

Bei Flügen können die Kinder als angemeldete unbegleitete Minderjährige reisen und werden dadurch besonders betreut. Auch auf einigen Bahnstrecken wird ein Begleitservice für Kinder angeboten. Bei Auslandsreisen sollten Kinder, die nicht mit beiden Eltern, sondern alleine, mit einem Elternteil oder in Begleitung von Großeltern oder Freunden reisen, eine Vollmacht des Erziehungsberechtigen mithaben. Detailinfos zu den Vorschriften in den einzelnen Ländern sowie eine Vollmacht-Vorlage in 15 Sprachen findet man online unter www.oeamtc.at/reiseservice.

Melden sie sich an um schnell und einfach fortzufahren! Sie können den Schutzbrief aber auch ohne Anmeldung bestellen.

Können Kinder alleine Reisen?

Ab wann dürfen Kinder allein reisen? Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist.

Können Kinder mit dem Zug fahren?

Informationen für Reisen mit Kindern von 6-14 Jahren Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fahren in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahren kostenfrei, müssen aber bei Buchung angegeben werden. Bis zu vier Kinder können pro Ticket mitfahren. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.

Wie lange fahren Kinder gratis Zug?

Kinder bis 5.99 Jahre fahren ohne Fahrausweis gratis. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren fahren zum ermässigten Preis. Mit der Junior-Karte oder der Kinder-Mitfahrkarte fährt ein Kind ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils respektive einer anderen Person ein Jahr lang gratis.

Was braucht man um mit 16 alleine zu fliegen?

Auch wenn man mit 14, 15 oder 16 Jahren schon seinen eigenen Kopf hat, verreisen geht für Minderjährige grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Eltern. Doch segnen diese eine Reise ab, können auch Kinder schon alleine verreisen. Denn gesetzlich ist kein Mindestalter für das Verreisen festgelegt.