13. bericht der beauftragten der bundesregierung für migration flüchtlinge und integration

Wählen Sie Ihre Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Tools, die erforderlich sind, um Ihnen Einkäufe zu ermöglichen, Ihr Einkaufserlebnis zu verbessern und unsere Dienste bereitzustellen. Dies wird auch in unseren Cookie-Bestimmungen beschrieben. Wir verwenden diese Cookies auch, um nachzuvollziehen, wie Kunden unsere Dienste nutzen (z. B. durch Messung der Websiteaufrufe), damit wir Verbesserungen vornehmen können.

Wenn Sie damit einverstanden sind, verwenden wir auch Cookies, um Ihr Einkaufserlebnis in den Stores zu ergänzen. Dies wird auch in unseren Cookie-Bestimmungen beschrieben. Dies beinhaltet die Verwendung von Cookies von Erst- und Drittanbietern, die Standardgeräteinformationen wie eine eindeutige Kennzeichnung speichern oder darauf zugreifen. Drittanbieter verwenden Cookies, um personalisierte Anzeigen zu schalten, deren Wirksamkeit zu messen, Erkenntnisse über Zielgruppen zu generieren und Produkte zu entwickeln und zu verbessern. Klicken Sie auf „Cookies anpassen“, um diese Cookies abzulehnen, detailliertere Einstellungen vorzunehmen oder mehr zu erfahren. Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern, indem Sie die Cookie-Einstellungen, wie in den Cookie-Bestimmungen beschrieben, aufrufen. Um mehr darüber zu erfahren, wie und zu welchen Zwecken Amazon personenbezogene Daten (z. B. den Bestellverlauf im Amazon Store) verwendet, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde 2005 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt geschaffen und als Staatsminister für Integration in der Bedeutung aufgewertet. Der Amtsinhaber hat seitdem den Rang eines parlamentarischen Staatssekretärs.

Von 2002 bis 2005 war das Amt dem Bundesfamilienministerium zugeordnet, davor seit der Schaffung des Amtes 1978 als „Beauftragter zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ bzw. als „Beauftragter der Bundesregierung für Ausländerfragen“ dem Bundessozialministerium.

Umgangssprachlich wird das Amt auch als „Integrationsbeauftragte“ oder früher als „Ausländerbeauftragter“ der Bundesregierung bezeichnet. Seit 8. Dezember 2021 ist Reem Alabali-Radovan (SPD) Amtsinhaberin.

Auch in den Bundesländern und teilweise auch auf Kommunalebene gibt es das entsprechende Amt des Integrationsbeauftragten.

Rechtsstellung und Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§§ 92 bis 94 Aufenthaltsgesetz regeln Rechtsstellung und Aufgaben des Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration. Er wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ihm ist die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (Arbeitsstab). Er hat unter anderem die Aufgabe, die Integrationspolitik der Bundesregierung zu unterstützen, den Belangen der hier lebenden Ausländer zu angemessener Berücksichtigung zu verhelfen, Fremdenfeindlichkeit und nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken, über Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren, auf die Wahrung der Freizügigkeitsrechte der Unionsbürger zu achten, und die Öffentlichkeit zu den Aufgabenbereichen zu informieren. Der Beauftragte ist bei Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien sowie bei sonstigen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, frühzeitig zu beteiligen. Er kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten. Bei Ungleichbehandlung von Ausländern durch öffentliche Stellen des Bundes kann er tätig werden und Stellungnahmen anfordern.

Ein Entwurf des Innenministers Friedrich Zimmermann aus dem Jahr 1988 sah ein „Ausländerintegrationsgesetz“ vor, der das Ausländerrecht verschärft hätte. Die Befugnisse der Beauftragten wären dadurch auf die angeworbenen „Gastarbeiter“ und ihre bereits nachgezogenen Familienangehörigen eingeschränkt worden.[1] Dieser und ein weiterer Entwurf von Zimmermann stießen weithin auf Widerstand und wurden nicht angenommen.[2]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mindestens alle zwei Jahre legt der oder die Beauftragte dem Deutschen Bundestag einen Bericht (Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration) vor, § 94 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz.

Der 11. Bericht (von 2016) heißt „Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland“; vorangehende Berichte nannten sich „Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“. Der erste Bericht war der „Migrationsbericht“ vom Dezember 1999.

Zusätzlich stellte die Beauftragte 2009 und 2012 einen Integrationsindikatorenbericht vor.

Amtsinhaber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1978–1980: Heinz Kühn (SPD)
  • 1981–1991: Liselotte Funcke (FDP)
  • 1991–1998: Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP)
  • 1998–2005: Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen)
  • 2005–2013: Maria Böhmer (CDU)
  • 2013–2018: Aydan Özoğuz (SPD)
  • 2018–2021: Annette Widmann-Mauz (CDU)
  • seit 2021: Reem Alabali-Radovan (SPD)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kühn-Memorandum
  • Bundesbeirat für Integration
  • Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
  • Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ausländer: Recht absonderlich. In: spiegel.de. 1. Mai 1988, abgerufen am 24. November 2021.
  2. Jan Schneider: Modernes Regieren und Konsens: Kommissionen und Beratungsregime in der deutschen Migrationspolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010, ISBN 978-3-531-16398-7. S. 135.

Was macht ein migrationsbeauftragter?

Als Integrationsbeauftragter, auch Beauftragter für Migration und Integration (ehemals: Ausländerbeauftragter) wird ein Amt bezeichnet, dessen Inhaber innerhalb der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune für die Belange von Migranten und von Personen mit Migrationshintergrund zuständig ist, sowie sich ...

Was ist Integration von Flüchtlingen?

Integration beschreibt einen komplexen Prozess der stetig wachsenden rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Teilhabe der Flüchtlinge in der Aufnahmegesellschaft.

Welcher Minister ist für die Flüchtlinge zuständig?

Seit 8. Dezember 2021 ist Reem Alabali-Radovan (SPD) Amtsinhaberin. Auch in den Bundesländern und teilweise auch auf Kommunalebene gibt es das entsprechende Amt des Integrationsbeauftragten.