Wird die deutsche erzieherausbildung in Italien anerkannt?

Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Und dieses Instrument wirkt: Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig.

Bevor das Anerkennungsgesetz in Kraft trat, hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz hat dies geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Das Gesetz verbessert damit die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten und ermöglicht so eine bessere Arbeitsmarktintegration.

Das Anerkennungsverfahren ist auch nach dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Regelfall Voraussetzung für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Dies gilt insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte und solche, die in reglementierten Berufen arbeiten wollen. Dies schafft Transparenz und sichert die Qualität – sowohl für Arbeitgeber als auch Fachkraft.

Bundesgesetz und Länderzuständigkeiten

Das Anerkennungsgesetz des Bundes umfasst zum einen das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlassen.

Großes Interesse an den Verfahren

An den Verfahren besteht ein großes Interesse: Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt. Tausende von Anträgen wurden gestellt und die Mehrzahl davon mit einer vollen Gleichwertigkeit beendet.

In den bundes- und landesrechtlichen Berufen zusammen erfolgten allein 2020 rund 44.800 Anerkennungen. Seit 2012 wurden bereits über 422.000 Anträge für bundes- und landesrechtliche Berufe sowie für Zeugnisbewertungen zu akademischen Berufen eingereicht (darunter rund 205.000 Anträge auf Anerkennung in Bundesberufen). Die Zahl der Anträge in Bundesberufen ist jährlich deutlich gestiegen, wenn auch in 2020 ein geringer Rückgang verzeichnet werden musste (von rd. 33.120 in 2019 auf 31.536 in 2020). Im Jahr 2020 endeten 53,8 % der Verfahren zu Bundesberufen mit einer vollen Gleichwertigkeit, nur 2,6 % der Anträge wurden gänzlich abgelehnt. Der Rest erzielte eine teilweise Gleichwertigkeit, hier sind Ausgleichsmaßnahmen möglich. Fast 35 % der Anträge des Jahres 2020 wurden aus dem Ausland gestellt.

Wissenschaftliche Untersuchungen zum Anerkennungsgesetz zeigen: Das Gesetz ist ein Erfolg! Neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss sind nach der erfolgreichen Anerkennung erwerbstätig. Damit steigt die Beschäftigtenquote kräftig um über 50 Prozent. Das Einkommen wächst nach aktuellen Befragungen mit erfolgreicher Berufsanerkennung um durchschnittlich 860 Euro im Monat. Und das Anerkennungsgesetz leistet einen positiven Beitrag zur qualifizierten Zuwanderung: Fast jeder fünfte Antrag wurde aus dem Ausland gestellt – eine Möglichkeit, die es vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes nicht gab und die stetig an Bedeutung gewinnt.

Das große Interesse zeigt sich auch in den Zugriffszahlen auf das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland". Rund die Hälfte der Nutzer informiert sich hier vom Ausland aus. Auch die Beratungsstellen und die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge berichten von einem massiven Anstieg der Beratungszahlen. Nicht jede Beratung führt jedoch zwangsläufig zu einem Antrag; so kann vielen durch die Beratung mit anderen Maßnahmen, wie z.B. Qualifizierungen oder Umschulungen, geholfen werden.

Weitere Informationen und Beratungsangebote

Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Hotline

Bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ werden Interessierte aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr MEZ.

Über die Hotline ist auch die zum 1. Februar 2020 neu geschaffene Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt ist, erreichbar. Sie wird in einer ersten Phase vier Jahre lang vom BMBF finanziert.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Kosten sind förderfähig

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person. Modellhaft wird auch eine Unterstützung bei der Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen erprobt. Ziel ist es, alle Potenziale zu nutzen, um Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen in qualifikationsadäquate Beschäftigung zu bringen.

Box: information

Interessierte können sich an die zentrale Förderstelle wenden:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
E-Mail:

In welchen Ländern wird die Deutsche erzieherausbildung anerkannt?

Frankreich, England, Mexiko, China oder Dänemark – wenn Du bereit dazu bist, Auslandserfahrung zu sammeln, hast Du als Erzieher gute Chancen. Deutsche oder bilinguale Kindergärten gibt es praktisch in jedem Land.

Ist die deutsche erzieherausbildung in Österreich anerkannt?

formale Anerkennung eines mitgebrachten Abschlusses ist notwendig, um in einem der Berufe (wie z.B. Kindergruppenbetreuung, Hortbetreuung oder Tagesmutter/-vater) bei einer öffentlichen Kinderbetreuungsstätte beschäftigt zu werden. somit akademische Berufsqualifikationen auch nach Österreich mitgenommen werden.

Wird die deutsche erzieherausbildung in Griechenland anerkannt?

Deutschland ist ein Land, das alles gerne nachweislich auf Papier sehen möchte. Wenn Du also im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hast, kannst Du das im zuständigen Ministerium einreichen und die Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher beantragen.

Kann man das Anerkennungsjahr im Ausland machen?

Das wichtige Anerkennungsjahr möchten einige angehende Erzieher*innen im Ausland absolvieren. Dabei sind sie oft unsicher, ob das überhaupt möglich ist. Laut einer Umfrage unter deutschen Auslandskindergärten in Europa und Nordamerika, stehen die Chancen für ein Anerkennungsjahr im Ausland nicht schlecht.

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