Herzlichen glückwunsch deutsche telekom ag nutzer, sie haben heute glück!

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Ob Smartwatch, Bluetooth-Lautsprecher oder Einkaufsgutschein – mit Gewinnversprechen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Abschluss eines Zeitungs- oder Zeitschriftenabos gebracht werden. Doch am Ende fehlt vom Gewinn jede Spur. Nur die Kosten fürs Abo werden zuverlässig abgebucht.

© iStock.com/Drazen Zigic

Das Wichtigste in Kürze

  1. Abofirmen locken Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlichen Gewinnen, um Zeitungs- oder Zeitschriftenabos zu vermitteln und Provisionen einzustreichen. Doch die Gewinne gibt es nicht.
  2. Widerruf oder Anfechtung können helfen, um aus einem unliebsamen Abo-Vertrag wieder herauszukommen. Die Verbraucherzentrale unterstützt mit einem kostenlosen Musterbrief.
  3. Die Widerrufsfrist für Zeitungsabos beträgt mindestens 14 Tage und läuft ab Erhalt der ersten Zeitschrift. Wurden die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, gilt die Frist sogar ein Jahr und 14 Tage.

Stand: 23.09.2020

„Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die nächste Runde unseres Gewinnspiels erreicht.“, „Sie wurden als Gewinner unseres Gewinnspiels gezogen.“ – so oder ähnlich lauten die ersten Sätze eines Telefonats, mit dem ahnungslose Verbraucherinnen und Verbraucher überrumpelt werden. Die Anrufer locken mit hochpreisigen Gewinnen. Oftmals werden Gutscheine über mehrere Hundert Euro von namenhaften Unternehmen wie Unilever, amazon oder REWE versprochen, doch am Ende stehen die Betroffenen nur mit einem lästigen Zeitschriftenabo da, das sie gar nicht haben wollten. Einen Gewinn gibt es nicht. Die genannten Firmen haben mit der Gewinnzusage nichts zu tun. Diese ist lediglich Mittel zum Zweck und soll schneller zum Abschluss eines Vertrags führen.

Wer ruft an?

Bei den Anrufern handelt es sich um Abo-Vermittler, die Neukunden gewinnen wollen. Für den Abschluss der Abo-Verträge erhalten sie Provisionen. Telefonnummern und Adressen der Angerufenen stammen meist aus Telefonbüchern oder von Fake-Gewinnspielen im Internet, bei denen private Daten sorglos eingegeben wurden.

Haben die Vermittler einen erst einmal an der Strippe, wird es schwer, sie wieder loszuwerden. Regelmäßig klingelt dann das Telefon – bis man endlich einwilligt, ein Abo abschließt und den vermeintlichen Gewinn annimmt.

Das berichten Betroffene

„Den ersten Anruf von der Firma habe ich im November/Dezember 2019 erhalten. Mir wurde gesagt, dass ich eine Runde weiter wäre und mir einen Gewinn aussuchen dürfte. Genannt wurden eine Smartwatch, ein Bluetooth-Lautsprecher und noch ein dritter Gewinn. Als ich meine Kontodaten für ein Zeitschriften-Abo übermitteln sollte, habe ich abgelehnt. Daraufhin wurde mir erklärt, dass ich den Gewinn nur dann bekomme, wenn ich das Zeitschriften-Abo abschließe. Ich habe weiterhin abgelehnt. Eine Woche später hat man mich erneut angerufen. Eine Frau teilte mir freudig mit, dass ich einen 750-Euro-Gutschein gewonnen hätte, den ich in verschiedenen Geschäften einlösen könnte. Der Gutschein wäre mir bereits sicher und in der nächsten Runde könnte ich noch Geldbeträge gewinnen: 2.000 Euro (4. Platz), 7.500 Euro (3. Platz), 11.000 Euro (2. Platz) und 75.000 Euro (1. Platz). Doch alle Gewinne wären nur möglich, wenn ich ein Zeitschriften-Abo für einmalig 45 Euro abschließen würde. Ich habe nie eine Kundennummer, eine Rechnung oder andere Vertragspapiere über das Abo erhalten. Die Ziehung für den besagten Gewinn sollte bald erfolgen. Gehört habe ich seither nichts mehr, doch das Abo läuft...

„Ich habe vor wenigen Minuten einen Anruf bekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich gewonnen hätte. Leider merkte ich zu spät, dass ich wohl reingelegt wurde. Der Anruf war sehr professionell. Es gab eine Telefonnummer aus Köln. Die Anruferin gab sich extrem freundlich. Es schien auch, dass sie den Text ablas. Zwischendurch unterbrach ich sie immer wieder. Sie bemerkte meine Skepsis, konnte mich dennoch beruhigen. Ich wartete quasi auf den Haken. Trotzdem bin ich reingefallen. Ich entschied mich für eine Fernsehzeitung – und gab meine Bankdaten an (wohl der größte Fehler). Um mich zu beruhigen, sagte mir die Anruferin, dass es einen Kontrollanruf aus München geben würde. Bei diesem Anruf sollte ich die Daten bestätigen, was ich dann tat. Als ich die Telefonnummern zurückrufen wollte, existierten sie nicht.“

Auf meinem Smartphone wurde ich gebeten, Fragen in Bezug auf Erfahrungen mit einigen Anbietern zu beantworten. Versprochen wurde ein Gutschein in Höhe von 500 oder 750 Euro. Zum Abschluss der Befragung sollte ich meine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und meinen Namen angeben. Dann wurde ich zu verschiedenen Zeitschriften weitergeleitet und sollte ein Abo abschließen. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Jetzt bekomme ich ständig Anrufe und E-Mails, in denen nach meinen Kontaktdaten für die Übermittlung eines angeblichen Gewinns gefragt wird.”

Wie werde ich das Zeitungsabo wieder los?

Wenn Sie in die Falle getappt sind, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen abgeschlossenen Abo-Vertrag wieder zu lösen: Sie können ihn widerrufen oder anfechten.

  • Widerruf: Haben Sie am Telefon in den Vertrag eingewilligt, können Sie diesen problemlos innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten Zeitschrift widerrufen. Hat man Sie nicht deutlich und unmissverständlich über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder sind die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nicht erfüllt, können Sie sogar ein Jahr und 14 Tage lang Ihren Widerruf erklären.
  • Anfechtung: Haben Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bemerkt, dass sie getäuscht wurden, können Sie sich trotzdem noch wehren. Ab dem Moment, in dem Sie die Täuschung entdeckt haben, können Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten.

Lässt sich ein Betrug nachweisen – beispielsweise weil noch eine andere Person die Aussagen des Abo-Vermittlers mitgehört hat – sollten Sie außerdem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Wie soll ich am besten vorgehen?

Wenn Sie den Vertrag widerrufen oder anfechten, muss er rückabgewickelt werden. Das bedeutet auch, dass Ihnen eigentlich bereits geleistete Zahlungen zu erstatten sind. Wir raten Ihnen daher, den Widerruf und die Anfechtung des Vertrages zu erklären. Dabei kommt es darauf an, dass Ihr Schreiben den richtigen Adressaten erreicht.

Schauen Sie nach, welche Firma als Vertragspartner in Ihren Vertragsunterlagen bzw. in der Widerrufsbelehrung genannt wird. Haben Sie beispielsweise eine Zahlungsaufforderung von der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf) erhalten, sollten Sie diese anschreiben.

Wichtig: Schicken Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie nachweisen können, dass Ihr Schreiben tatsächlich eingegangen ist.

Musterbrief

Sie wissen nicht, wie Sie das Schreiben an den Abo-Vermittler formulieren sollen? Dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Musterbrief.

Was kann ich tun, wenn bereits Geld abgebucht wurde?

Hat man von Ihrem Konto bereits Geld für das Abo eingezogen, können Sie dieses innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen, wenn die Bezahlung per Lastschriftverfahren erfolgt ist. Haben Sie nicht einmal eine Genehmigung für die Abbuchung erteilt, ist das sogar noch länger möglich. Im Falle eine Überweisung können Sie Ihr Geld hingegen nicht mehr einfach über Ihre Bank zurückholen. 

Tritt ein Inkassounternehmen an Sie heran, um Geld für das unliebsame Abo einzutreiben, so widersprechen Sie der Forderung und schicken Sie eine Kopie Ihres Widerrufs- bzw. Anfechtungsschreibens mit. Unser Inkasso-Check kann Sie dabei unterstützten, die unberechtigte Forderung abzuwehren.

Unser Angebot

Sie haben Ärger mit einem Zeitschriftabo? Sie haben bereits einen Brief an den Abo-Vermittler geschickt, kommen in der Sache alleine aber nicht weiter? Melden Sie sich bei uns. Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie gern. Eine Übersicht unserer Beratungsangebote finden Sie am Ende dieses Artikels.

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin

Info

0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder 
(040) 24832-150 (2,00 €/Min. ab Beratungsbeginn, zzgl. Ihrer eigenen Telefonkosten)
Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen

Kosten
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Für die Beratung, die wir über die obige Festnetztelefonnummer anbieten, berechnen wir Ihnen 2,00 € pro Beratungsminute. Zu Beginn des Telefongesprächs klären wir mit Ihnen, ob Sie eine kostenpflichtige Beratung wünschen. Sie zahlen sodann die Zeit der tatsächlichen Beratung zzgl. Ihrer eigenen Telefonkosten. Nach der Beratung senden wir Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zu, das Sie uns ausgefüllt zurückschicken. Wir werden dann das Beratungsentgelt von Ihrem Konto einziehen.

0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale
Darüber wundern sich manche Verbraucher: Die Verbraucherzentrale, die immer vehement gegen unseriöse Nummern zu Felde zieht, benutzt kostenpflichtige Rufnummern, um Auskünfte zu geben und Rat zu erteilen.

Bei uns aber bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 12 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen.

Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos.
Verbindungen über Mobilfunknetze sind teurer, und die Kosten werden Ihnen hierfür vorher angesagt. Dort werden auch Voransagen abgerechnet.

Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister.

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