Wir alle schlafen in ihnen, wenn wir in Hotels unterwegs sind: Hotelbetten. Manchmal sind sie ein Ärgernis, bei manchen sind sie etwas, das die Phantasie anregt, und Rockstars zerlegen sie gerne:
Bei der Vergabe der Hotelsterne spielen Hotelbetten aber keine entscheiden Rolle, wie ein Blick in die Kriterien des DEHOGA Bundesverband zeigt. Doch Bett ist nicht gleich Bett. Im eigenen Bett schläft es sich am besten, aber auch Hotelbetten sollten komfortabel sein. Daher eine kleine Typologie über die Betten der Hotels!
Über Bettentypen
So gibt es vor allem in vielen Hotels das sogenannte französische Bett. Dieses ist meist 1,40 Meter breit und 2 Meter lang und besteht aus nur einer Matratze für zwei Personen. Auch die Decke müssen sich zwei Personen meistens teilen. Sind Sie gewohnt, zu Hause auf zwei Matratzen in einem Doppelbett zu schlafen, kann dies in einem französischen Bett leider die Nachtruhe ein wenig stören. Auch die Kissen in diesem Bett können gewöhnungsbedürftig sein, da sie durchgehend rund am Kopfende liegen und vom Laken eingeschlossen werden.
Haben Sie ein Hotel mit Doppelbett gebucht, in dem die Hotelbetten aus zusammengestellten Betten bestehen, dann hat jeder Partner zumindest ein Bett und eine Matratze für sich. Bei zwei derart zusammengeschobenen Einzelbetten ist allerdings der Ritz in der Mitte nicht jedermanns Geschmack.
Das King Size Bett hingegen ist noch ein wenig grösser als das Doppelbett und hier können Sie den Schlaf so richtig geniessen.
In Einzelzimmern stehen meistens Hotelbetten, die auch nur Einzelbetten sind. Das heisst, diese sind meist nur 90 cm schmal. Diese Betten eignen sich häufig, wenn Kinder mitreisen. Auch Hochbetten oder Etagenbetten werden gerne für Kinder in den Hotels angeboten. Dass heißt, zwei schmale Betten stehen übereinander.
Wird im Katalog von einem sogenannten Beistellbett gesprochen, bedeutet das, es gehört nicht in das gebuchte Zimmer, ist meist eine klappbare Liege und nicht empfehlenswert, wenn man länger auf diesem Bett schlafen will, da diese Hotelbetten sehr unbequem sein können.
Weist ein Hotel allerdings darauf hin, dass seine Hotelbetten auch vereinzelt aus Wasserbetten bestehen, sollten Sie sich diesen Genuss einmal gönnen. Denn anders als herkömmliche Matratzen können die Wasserbetten nicht durchgelegen sein und passen sich immer dem eigenen Körper an. Die Schwankung des Wassers in der Matratze dieser Hotelbetten ist allerdings auch etwas ungewohnt für diejenigen, die das noch nicht kennen sollten.
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Es gibt ein paar Grundtypen von Hotelbetten:
- Einzelbett,
- Doppelbett (double bed),
- Bett queen size (großes Doppelbett mit der Matratzengröße von ca. 153-160 x 203 cm ),
- Bett king size (ein großes Doppelbett, größer als queen size mit der Matratzengröße ca. 200-203 x 210 cm).
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Wer in den Urlaub fährt, möchte sich in der Regel vom stressigen Alltag erholen. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Bett zu klein oder die Matratze zu weich und daher ein erholsamer Schlaf nicht möglich ist. Doch hat ein Reisender überhaupt einen Anspruch auf eine bestimmte Länge oder Breite des Hotelbetts oder eine bestimmte Härte der Matratze?
Das Landgericht Hamburg hat in einem Fall aus dem Jahr 2010 ausgeführt, dass es keine Vorschrift oder Norm gibt, die eine bestimmte Matratzenlänge als Mindeststandard verbindlich
vorschreibt. Jedoch dürfe ein Durchschnittsreisender erwarten, dass das Hotelbett zumindest eine Länge von 1,90 m aufweist, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten. Dabei spielt der Urlaubsort oder der Preis der Reise keine Rolle. Daher kann ein Reisender auch auf einer „Billigreise“ in Frankreich die Mindestlänge von 1,90 m erwarten. Wird diese unterschritten, liege ein Reisemangel vor
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.09.2010, Az. 318 S 209/09).
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Jahr 1998 entschieden, dass ein Doppelbett mit einer Breite von nur 1,20 m einen Reisemangel darstellt. Wird nämlich im Reiseprospekt ein
Doppelbett abgebildet, so dürfe der Reisende erwarten, dass das Bett breiter als 1,20 m ist. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf die Prospektwahrheit (Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1998, Az. 29 C
16301/97).
Zudem darf laut eines Urteils des Amtsgerichts Hamburg die Matratze eines Hotelbettes nicht zu weich sein. Denn erleidet der Reisende durch eine zu weiche Matratze Rückenschmerzen, so begründet dies einen Reisemangel (Amtsgericht
Hamburg, Urteil vom 03.01.2002, Az. 22 a 23/01).
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